Common use of Rechte und Pflichten des Auftraggebers Clause in Contracts

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist nach Terminvereinbarung berechtigt, die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sowie der vertraglichen Vereinbarungen selbst oder durch vom Auftraggeber beauftragte Dritte, gemäß Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. h DSGVO, zu kontrollieren. (2) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er in den Auftragsergebnissen Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt. (3) Der Auftraggeber nennt dem Auftragnehmer den Ansprechpartner für im Rahmen des Vertrages anfallende Datenschutzfragen. (4) Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DSGVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten. (5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.

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Samples: Data Processing Agreement, Data Processing Agreement

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist nach Terminvereinbarung berechtigt, die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sowie der vertraglichen Vereinbarungen selbst oder durch vom Auftraggeber beauftragte Dritte, gemäß Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. h DSGVO, zu kontrollieren. (2) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er in den Auftragsergebnissen Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt. (3) Der Auftraggeber nennt dem Auftragnehmer den Ansprechpartner für im Rahmen des Vertrages anfallende Datenschutzfragen. (4) Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO DS-GVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DSGVO DS-GVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. (2) Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam zwischen Auftraggeber und Auf- tragnehmer abzustimmen und schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format festzulegen. (3) Der Auftraggeber erteilt alle Aufträge, Teilaufträge und Weisungen in der Regel schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format. Gleichwohl Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen. (4) Der Auftraggeber ist berechtigt, sich vor Beginn der Verarbeitung und sodann regelmäßig in angemessener Weise von der Einhaltung der beim Auftragnehmer verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleitengetroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der in diesem Ver- trag festgelegten Verpflichtungen zu überzeugen. (5) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. (6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen Geschäftsgeheimnis- sen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.

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Samples: Data Processing Agreement

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) 5.1. Der Auftraggeber ist nach Terminvereinbarung berechtigt, im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der vertraglichen Vereinbarungen selbst oder durch vom Auftraggeber beauftragte Dritte, gemäß Datenverarbeitung allein verantwortlich (»Verantwortlicher« im Sinne des Art. 28 4 Nr. 7 DS-GVO). 5.2. Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle für die Wahrung der Betroffenenrechte verantwortlich. Betroffenenrechte sind gegenüber dem Auftraggeber wahrzunehmen. Im Falle einer Inanspruchnahme des Auftraggebers durch eine betroffene Person hinsichtlich etwaiger Ansprüche nach Art. 82 DS-GVO, gilt §4 Abs. 3 Satz 2 lit. h DSGVO, zu kontrollieren10 dieses Vertrages entsprechend. (2) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er in den Auftragsergebnissen Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl5.3. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt. (3) Der Auftraggeber nennt dem Auftragnehmer den Ansprechpartner für im Rahmen des Vertrages anfallende Datenschutzfragen. (4) Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art5.4. 6 Abs. 1 DSGVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DSGVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten. (5) Der Auftraggeber ist verpflichtethat das Recht, alle im Rahmen Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung schriftlich zu erteilen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen Hauptvertrages werden sämtliche Daten gelöscht. Es obliegt dem Auftraggeber, Daten vor Beendigung des Auftragnehmers vertraulich zu behandelnVertrages umzuziehen beziehungsweise eine Sicherungskopie anzufertigen. Diese Verpflichtung Der Auftraggeber hat selbst Zugriff auf seine Daten, insofern trifft den Auftragnehmer keine Pflicht zur Herausgabe. Die Obliegenheit des Auftraggebers zur Datensicherung während der Vertragslaufzeit bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehenhiervon unberührt.

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Samples: Auftragsdatenverarbeitungsvertrag

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist nach Terminvereinbarung berechtigt, für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der vertraglichen Vereinbarungen selbst oder durch vom Auftraggeber beauftragte DritteDatenverarbeitung verantwortlich. Er bleibt Eigentümer der Daten und damit insbesondere gegenüber seinen Mitarbeitern, gemäß Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. h DSGVOMitgliedern und Kunden, zu kontrollierenmithin den Betroffenen, datenschutzrechtlich verpflichtet. (2) Der Auftraggeber hat den kann vom Auftragnehmer unverzüglich jederzeit die Herausgabe, Berichtigung, Löschung und vollständig zu informieren, wenn er in den Auftragsergebnissen Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststelltSperrung der Daten verlangen. (3) Der Auftraggeber nennt ist, soweit der Zugriff auf personenbezogene Daten betroffen ist, gegenüber dem Auftragnehmer den Ansprechpartner für weisungsbefugt. Demnach darf der Auftragnehmer Daten ausschließlich im Rahmen der Weisungen des Vertrages anfallende DatenschutzfragenAuftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen. (4) Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DSGVO ist allein Mündliche Weisungen wird der Auftraggeber verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragnehmer verpflichtetunverzüglich, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleitenspätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen schriftlich bestätigen. (5) Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes mit Verfahrensänderungen sind gemeinsam abzustimmen und zu dokumentieren. (6) Der Auftraggeber ist verpflichtethat das Recht, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse Einvernehmen mit dem Auftragnehmer eine Auftragskontrolle durchzuführen oder durch noch zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, sich von Geschäftsgeheimnissen der Einhaltung dieser Vereinbarung sowie der definierten technischen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers vertraulich organisatorischen Maßnahmen durch den Auftragnehmer zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehenüberzeugen.

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Samples: Data Processing Agreement

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) 3.1 Der Auftraggeber ist nach Terminvereinbarung berechtigt, im Rahmen dieser Vereinbarung für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sowie gesetzlichen Bestimmungen der vertraglichen Vereinbarungen selbst oder durch vom Auftraggeber beauftragte DritteDatenschutzgesetze, insbesondere für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 28 6 Abs. 3 Satz 2 lit. h 1 DSGVO, zu kontrollierenfür die Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DSGVO allein verantwortlich („Verantwortlicher“ im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO). (2) 3.2 Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er in den Auftragsergebnissen Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt. (3) Der Auftraggeber nennt dem 3.3 Im Falle einer Inanspruchnahme des Auftragnehmers durch eine Person hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer den Ansprechpartner für bei der Abwehr der Ansprüche im Rahmen des Vertrages anfallende Datenschutzfragenseiner Möglichkeiten zu unterstützen. (4) Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DSGVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten. (5) 3.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses der Vertragsbeziehung erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages dieser Vereinbarung bestehen.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvereinbarung