Rechte und Pflichten des Auftraggebers. 8.1. Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren Auf- tragsverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können a. schriftlich b. per Fax c. per E-Mail 8.2. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er bei der Prüfung der Auftragsergebnisse Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestim- mungen feststellt. 8.3. Dem Auftraggeber obliegen die aus Art. 33 Abs. 1 DSGVO resultierenden Meldepflichten. Bei der ge- meinsamen Verarbeitung personenbezogener Daten obliegen dem Auftraggeber die selben Meldepflich- ten auch gegenüber dem Auftragnehmer. 8.4. Der Auftraggeber legt die Maßnahmen zur Rückgabe der überlassenen Datenträger und/oder Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten nach Beendigung des Auftrages vertraglich oder durch Xxx- xxxx fest. 8.5. Erteilt der Auftraggeber Einzelweisungen, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hin- ausgehen, sind die dadurch begründeten Kosten vom Auftraggeber zu tragen. 8.6. Dem Auftraggeber obliegt die Pflicht, eine vom Auftragnehmer zum ständigen öffentlichen elektroni- schen Abruf im Internet unter xxxxxxx.xxxxxxxxx.xx zur Verfügung gestellte Auflistung von Unterauftrag- nehmern sowie beabsichtigter Änderungen regelmäßig zu überprüfen und mögliche Einsprüche gegen die Hinzuziehung einzelner Unterauftragnehmer mitzuteilen (vgl. Punkt 11.2).
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Samples: Vereinbarung Zur Verarbeitung Personenbezogener Daten Im Auftrag
Rechte und Pflichten des Auftraggebers. 8.1. 8.1 Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
8.2 Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren Auf- tragsverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können
a. schriftlich
b. per Fax
c. per E-Mail
8.2. Der Auftraggeber hat informiert den Auftragnehmer unverzüglich und vollständig zu informierenunverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestim- mungen feststellt.
8.38.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen beim Auftragnehmer in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie sonstige Kontrollen vor Ort zu kontrollieren. Dem Auftraggeber obliegen Den mit der Kontrolle betrauten Personen ist vom Auftragnehmer soweit erforderlich Zutritt und Einblick zu ermöglichen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, erforderliche Auskünfte zu erteilen, Abläufe zu demonstrieren und Nachweise zu führen, die aus Art. 33 Abs. 1 DSGVO resultierenden Meldepflichten. Bei der ge- meinsamen Verarbeitung personenbezogener Daten obliegen dem Auftraggeber die selben Meldepflich- ten auch gegenüber dem Auftragnehmerzur Durchführung einer Kontrolle erforderlich sind.
8.4. 8.4 Der Auftraggeber legt die Maßnahmen zur Rückgabe wird keine eigenhändigen Kontrollen durchführen, soweit der überlassenen Datenträger und/Auftragnehmer den angeforderten Nachweis durch Vorlage eines marktüblichen Zertifikats (etwa nach IS, DIN oder Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten nach Beendigung des Auftrages vertraglich SOC-Standard) oder durch Xxx- xxxx fest.
8.5anderweitig führen kann. Erteilt der Auftraggeber Einzelweisungen, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hin- ausgehen, sind die dadurch begründeten Kosten Xxxxxxxxxx beim Auftragnehmer haben im Übrigen ohne vermeidbare Störungen seines Geschäftsbetriebs zu erfolgen. Soweit nicht aus vom Auftraggeber zu tragendokumentierenden, dringlichen Gründen anders angezeigt, finden Kontrollen nach angemessener Vorankündigung und zu Geschäftszeiten des Auftragnehmers statt.
8.6. Dem Auftraggeber obliegt die Pflicht, eine vom Auftragnehmer zum ständigen öffentlichen elektroni- schen Abruf im Internet unter xxxxxxx.xxxxxxxxx.xx zur Verfügung gestellte Auflistung von Unterauftrag- nehmern sowie beabsichtigter Änderungen regelmäßig zu überprüfen und mögliche Einsprüche gegen die Hinzuziehung einzelner Unterauftragnehmer mitzuteilen (vgl. Punkt 11.2).
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Rechte und Pflichten des Auftraggebers. 8.1. (1) Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
(2) Der Auftraggeber hat das Rechterteilt alle Aufträge, jederzeit ergänzende Teilaufträge oder Weisungen über Art, Umfang und Verfahren Auf- tragsverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilendokumentiert. In Eilfällen können Weisungen könnenmündlich erteilt werden. Solche Weisungen wird der Auftraggeber unverzüglich dokumentiert bestätigen.
a. schriftlich
b. per Fax
c. per E-Mail
8.2. (3) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich und vollständig zu informiereninformiert a.b.s. unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestim- mungen feststellt.
8.3(4) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen bei a.b.s. Dem in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie sonstige Kontrollen vor Ort zu kontrollieren. Den mit der Kontrolle betrauten Personen ist von a.b.s. soweit erforderlich Zutritt und Einblick zu ermöglichen. a.b.s. ist verpflichtet, erforderliche Auskünfte zu erteilen, Abläufe zu demonstrieren und Nachweise zu führen, die zur Durchführung einer Kontrolle erforderlich sind. Die hierfür bei a.b.s. entstehenden Kosten für Personalaufwand und ggf. Produktionsausfall hat der Auftraggeber obliegen die aus Art. 33 Abs. 1 DSGVO resultierenden Meldepflichten. Bei der ge- meinsamen Verarbeitung personenbezogener Daten obliegen dem Auftraggeber die selben Meldepflich- ten auch gegenüber dem Auftragnehmerzu übernehmen.
8.4(5) Kontrollen bei a.b.s. Der Auftraggeber legt die Maßnahmen zur Rückgabe der überlassenen Datenträger und/oder Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten nach Beendigung haben ohne vermeidbare Störungen des Auftrages vertraglich oder durch Xxx- xxxx fest.
8.5Geschäftsbetriebs zu erfolgen. Erteilt der Auftraggeber Einzelweisungen, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hin- ausgehen, sind die dadurch begründeten Kosten Soweit nicht aus vom Auftraggeber zu tragendokumentierenden, dringlichen Gründen anders angezeigt, finden Kontrollen nach angemessener Vorankündigung und zu Geschäftszeiten von a.b.s.
8.6, sowie nicht häufiger als alle 12 Monate statt. Dem Auftraggeber obliegt die PflichtSoweit a.b.s. den Nachweis der korrekten Umsetzung der vereinbarten Datenschutzpflichten wie unter Kapitel 5 (8) dieses Vertrages vorgesehen erbringt, soll sich eine vom Auftragnehmer zum ständigen öffentlichen elektroni- schen Abruf im Internet unter xxxxxxx.xxxxxxxxx.xx zur Verfügung gestellte Auflistung von Unterauftrag- nehmern sowie beabsichtigter Änderungen regelmäßig zu überprüfen und mögliche Einsprüche gegen die Hinzuziehung einzelner Unterauftragnehmer mitzuteilen (vgl. Punkt 11.2)Kontrolle auf Stichproben beschränken.
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Samples: Data Processing Agreement
Rechte und Pflichten des Auftraggebers. 8.1. 8.1 Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
8.2 Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren Auf- tragsverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können
a. schriftlich
b. per Fax
c. per E-Mail
8.2. Der Auftraggeber hat informiert den Auftragnehmer unverzüglich und vollständig zu informierenunverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestim- mungen feststellt.
8.38.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen beim Auftragnehmer in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie sonstige Kontrollen vor Ort zu kontrollieren. Dem Auftraggeber obliegen Den mit der Kontrolle betrauten Personen ist vom Auftragnehmer soweit erforderlich Zutritt und Einblick zu ermöglichen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, erforderliche Auskünfte zu erteilen, Abläufe zu demonstrieren und Nachweise zu führen, die aus Art. 33 Abs. 1 DSGVO resultierenden Meldepflichten. Bei der ge- meinsamen Verarbeitung personenbezogener Daten obliegen dem Auftraggeber die selben Meldepflich- ten auch gegenüber dem Auftragnehmerzur Durchführung einer Kontrolle erforderlich sind.
8.4. 8.4 Der Auftraggeber legt die Maßnahmen zur Rückgabe wird keine eigenhändigen Kontrollen durchführen, soweit der überlassenen Datenträger und/Auftragnehmer den angeforderten Nachweis durch Vorlage eines marktüblichen Zertifikats (etwa nach ISO, DIN oder Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten nach Beendigung des Auftrages vertraglich SOC-Standard) oder durch Xxx- xxxx fest.
8.5anderweitig führen kann. Erteilt der Auftraggeber Einzelweisungen, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hin- ausgehen, sind die dadurch begründeten Kosten Xxxxxxxxxx beim Auftragnehmer haben im Übrigen ohne vermeidbare Störungen seines Geschäftsbetriebs zu erfolgen. Soweit nicht aus vom Auftraggeber zu tragendokumentierenden, dringlichen Gründen anders angezeigt, finden Kontrollen nach angemessener Vorankündigung und zu Geschäftszeiten des Auftragnehmers statt.
8.6. Dem Auftraggeber obliegt die Pflicht, eine vom Auftragnehmer zum ständigen öffentlichen elektroni- schen Abruf im Internet unter xxxxxxx.xxxxxxxxx.xx zur Verfügung gestellte Auflistung von Unterauftrag- nehmern sowie beabsichtigter Änderungen regelmäßig zu überprüfen und mögliche Einsprüche gegen die Hinzuziehung einzelner Unterauftragnehmer mitzuteilen (vgl. Punkt 11.2).
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Rechte und Pflichten des Auftraggebers. 8.1. a. Der Auftraggeber hat das RechtAUFTRAGGEBER verpflichtet sich alle Vereinbarungen, jederzeit ergänzende Weisungen über Artdie Bestandteil des LINK Mobility Nutzungsvertrages, Umfang der Nutzungsbedingungen zum websms Messaging Gateway und Verfahren Auf- tragsverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können
a. schriftlichder Datenschutzerklärung sind, einzuhalten.
b. per FaxDer AUFTRAGGEBER ist für die Bewertung und Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezoge- ner Daten, Kundendaten sowie für den Schutz der Rechte der betroffenen Personen alleinig verantwortlich.
c. per E-MailDer AUFTRAGGEBER ist für alle personenbezogenen Daten, die er für die Nutzung von LINK Mobility in den Anwendun- gen verwendet alleinig Verantwortlicher gem. Art. 4 DSGVO Abs. 7 und auch zum Schutz dieser Daten verpflichtet.
8.2. d. Der Auftraggeber hat AUFTRAGGEBER informiert den Auftragnehmer unverzüglich und vollständig zu informierenAUFTRAGNEHMER unverzüglich, wenn er bei der Prüfung der Auftragsergebnisse Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestim- mungen feststelltUnrechtmäßigkeiten bei den personenbezogenen Daten feststellt und diese nicht von ihm selbst, über die vom AUFTRAGNEHMER zu Verfügung gestellten Anwendungen behoben werden können.
8.3. Dem e. Der AUFTRAGGEBER hat das Recht Weisungen für folgenden Umfang zu erteilen: − Auskunft darüber, welche Daten vom Auftraggeber obliegen gespeichert sind − Löschung von personenbezogenen Daten − Änderung von personenbezogenen Daten − Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, die aus Art. 33 Abs. 1 DSGVO resultierenden Meldepflichten. Bei der ge- meinsamen Verarbeitung personenbezogener Daten obliegen dem Auftraggeber die selben Meldepflich- ten auch gegenüber dem Auftragnehmer.
8.4. Der Auftraggeber legt die Maßnahmen zur Rückgabe der überlassenen Datenträger und/oder Löschung Herausgabe der gespeicherten personenbezogenen Daten Daten
f. Der AUFTRAGGEBER ist vor Beginn der Datenverarbeitung und nach Beendigung des Auftrages vertraglich einer entsprechenden Vorankündigung und Ter- minvereinbarung berechtigt sich selbst oder durch Xxx- xxxx festeinen von ihm beauftragten Dritten, von den getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen.
8.5. Erteilt der Auftraggeber Einzelweisungen, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hin- ausgehen, sind die dadurch begründeten Kosten vom Auftraggeber zu tragen.
8.6. Dem Auftraggeber obliegt die Pflicht, eine vom Auftragnehmer zum ständigen öffentlichen elektroni- schen Abruf im Internet unter xxxxxxx.xxxxxxxxx.xx zur Verfügung gestellte Auflistung von Unterauftrag- nehmern sowie beabsichtigter Änderungen regelmäßig zu überprüfen und mögliche Einsprüche gegen die Hinzuziehung einzelner Unterauftragnehmer mitzuteilen (vgl. Punkt 11.2).
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag