Common use of Rechte und Pflichten des Kunden Clause in Contracts

Rechte und Pflichten des Kunden. (1) Der Kunde ist zur Einhaltung der Hausordnung von firstcolo in der jeweils gültigen Version verpflichtet. Diese ist bzw. wird Bestandteil des Vertragsverhältnisses. (2) Der Kunde erhält das Recht, für die Dauer des Vertragsver- hältnisses, die vertragsgegenständliche Infrastruktur im Re- chenzentrum zu nutzen, insbesondere eigene Hard- und Software zu installieren, zu betreiben und zu warten/pflegen. (3) Soweit nicht anderweitig vertraglich vereinbart, erfolgen die Installation und der Aufbau der Einrichtungen des Kunden auf dessen Kosten und auf eigenes Risiko. (4) Kundengeräte müssen den gesetzlichen Vorschriften und dem Stand der Technik entsprechen, zum Anschluss von firstcolo zugelassen sein und sich stets in einwandfreiem Zu- stand befinden, so dass von ihnen keine Beeinträchtigung für andere Geräte und Einrichtungen ausgehen. Es ist dem Kun- den untersagt, dauerhafte oder strukturelle Veränderungen der angemieteten Stellflächen und/oder des Rechenzent- rums vorzunehmen, insbesondere die Boden-Abdeckung an- zuheben, Löcher zu bohren, Arbeiten und Veränderungen im Unterboden und an den Kabelführungen durchzuführen. (5) Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste von firstcolo sachge- recht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet, die Zugriffs- möglichkeiten auf die Dienste und die Infrastruktur von first- colo nicht missbräuchlich zu nutzen, rechts- und gesetzes- widrige Handlungen zu unterlassen und technisch die Infra- struktur von firstcolo nicht zu beinträchtigen. (6) Der Kunde ist im Rahmen der Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter verantwortlich, die in seinem Auftrag tätig werden. (7) Der Kunde hat erkennbare Mängel oder Schäden an der Inf- rastruktur von firstcolo und seiner Einrichtung unverzüglich anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Fest- stellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen er- möglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Rechte und Pflichten des Kunden. (1) Der Kunde ist zur Einhaltung der Hausordnung von firstcolo in der jeweils gültigen Version verpflichtet. Diese ist bzw. wird Bestandteil des Vertragsverhältnissesrichtet die App eigenverantwortlich auf seinen Engeräten ein, soweit die Vertragspartner nicht etwas anderes ergänzend vereinbart haben. (2) Der Kunde erhält das Rechthat die ihm zur Identifikation und Authentifikation übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren und verpflichtet auch seine Mitarbeiter zur Einhaltung dieser Pflicht. Der Kunde wird dafür sorgen, für die Dauer des Vertragsver- hältnisses, die vertragsgegenständliche Infrastruktur dass eine Nutzung nur im Re- chenzentrum zu nutzen, insbesondere eigene Hard- und Software zu installieren, zu betreiben und zu warten/pflegenvertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. (3) Soweit nicht anderweitig vertraglich vereinbartDer Kunde ist verpflichtet, erfolgen keine Daten für die Installation und der Aufbau der Einrichtungen des Kunden auf dessen Kosten und auf eigenes RisikoSoftware zur Verfügung zu stellen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. (4) Kundengeräte müssen den gesetzlichen Vorschriften Der Kunde wird die Daten vor deren Bereitstellung an Kosmo und Verarbeitung durch die Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechenentsprechende Maßnahmen (z. B. Virenschutzprogramme) einsetzen. Auf den eigenen Endgeräten (Computer, zum Anschluss von firstcolo zugelassen sein und sich stets Tablet, Smartphones) wird er ein Virenschutzprogramm in einwandfreiem Zu- stand befinden, so dass von ihnen keine Beeinträchtigung für andere Geräte und Einrichtungen ausgehen. Es ist dem Kun- den untersagt, dauerhafte oder strukturelle Veränderungen der angemieteten Stellflächen und/oder des Rechenzent- rums vorzunehmen, insbesondere die Boden-Abdeckung an- zuheben, Löcher zu bohren, Arbeiten und Veränderungen im Unterboden und an den Kabelführungen durchzuführenjeweils aktueller Version einsetzen. (5) Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste von firstcolo sachge- recht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet, die Zugriffs- möglichkeiten auf die Dienste und die Infrastruktur von first- colo nicht missbräuchlich zu nutzen, rechts- und gesetzes- widrige Handlungen zu unterlassen und technisch die Infra- struktur von firstcolo nicht zu beinträchtigenhat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen. (6) Der Kunde ist im Rahmen verpflichtet sich, zur Nutzung der Einhaltung Software und der gesetzlichen damit verbundenen Leistungsangebote die notwendige Datenfernverbindung zwischen dem von der Anbieterin definierten Übergabepunkt und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter verantwortlich, die in seinem Auftrag tätig werdendem IT-System des Kunden herzustellen und aufrechtzuerhalten. (7) Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Software setzt voraus, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der Software (vgl. Anlage 1) entsprechen. Die für die Nutzung der Software erforderliche Konfiguration des IT-Systems des Kunden ist Aufgabe des Kunden; die Anbieterin bietet jedoch an, ihn hierbei aufgrund einer gesonderten Vereinbarung entgeltlich zu unterstützen. (8) Stellt die Anbieterin gem. Ziffer 2 Abs. 6 ältere Versionen der Software ein, ist der Kunde verpflichtet die von ihm genutzte Software auf die zum Zeitpunkt der Einstellung aktuelle Version zu aktualisieren. (9) Der Kunde hat erkennbare Mängel bleibt Inhaber der auf den Servern der Anbieterin oder Schäden an den Servern eines von der Inf- rastruktur von firstcolo Anbieterin beauftragten Rechenzentrums abgelegten Daten und seiner Einrichtung unverzüglich anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Fest- stellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen er- möglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigenkann diese jederzeit herausverlangen.

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Samples: Software License Agreement

Rechte und Pflichten des Kunden. (1) Der Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen ist allein der Kunde ist zur Einhaltung der Hausordnung von firstcolo in der jeweils gültigen Version verpflichtet. Diese ist bzw. wird Bestandteil des Vertragsverhältnissesverantwortlich. (2) Der Kunde erhält das Recht, für die Dauer des Vertragsver- hältnisses, die vertragsgegenständliche Infrastruktur nooa darf Daten nur im Re- chenzentrum zu Rahmen des Hauptvertrags und gemäß den Weisungen des Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen, ; dies gilt insbesondere eigene Hard- und Software zu installieren, zu betreiben und zu warten/pflegenin Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. (3) Soweit nicht anderweitig vertraglich vereinbartWird nooa durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, erfolgen die Installation und dem er unterliegt, zu weiteren Verarbeitungen verpflichtet, teilt er dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Aufbau der Einrichtungen des Kunden auf dessen Kosten und auf eigenes RisikoVerarbeitung mit. (4) Kundengeräte müssen den gesetzlichen Vorschriften und dem Stand Der Kunde erteilt alle Aufträge, Teilaufträge oder Weisungen dokumentiert. In Eilfällen können Weisungen mündlich erteilt werden. Solche Weisungen wird der Technik entsprechen, zum Anschluss von firstcolo zugelassen sein und sich stets in einwandfreiem Zu- stand befinden, so dass von ihnen keine Beeinträchtigung für andere Geräte und Einrichtungen ausgehen. Es ist dem Kun- den untersagt, dauerhafte oder strukturelle Veränderungen der angemieteten Stellflächen und/oder des Rechenzent- rums vorzunehmen, insbesondere die Boden-Abdeckung an- zuheben, Löcher zu bohren, Arbeiten und Veränderungen im Unterboden und an den Kabelführungen durchzuführenKunde unverzüglich dokumentiert bestätigen. (5) Der Kunde verpflichtet sichinformiert nooa unverzüglich, die Dienste von firstcolo sachge- recht zu nutzen. Insbesondere ist wenn er verpflichtet, die Zugriffs- möglichkeiten auf die Dienste und die Infrastruktur von first- colo nicht missbräuchlich zu nutzen, rechts- und gesetzes- widrige Handlungen zu unterlassen und technisch die Infra- struktur von firstcolo nicht zu beinträchtigenFehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. (6) Der Kunde ist im Rahmen der berechtigt, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter verantwortlichVereinbarungen bei nooa in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie sonstige Kontrollen vor Ort zu kontrollieren. Den mit der Kontrolle betrauten Personen ist seitens nooa soweit erforderlich Zutritt und Einblick zu ermöglichen. nooa ist verpflichtet, erforderliche Auskünfte zu erteilen, Abläufe zu demonstrieren und Nachweise zu führen, die zur Durchführung einer Kontrolle erforderlich sind. nooa ist berechtigt, Kontrollen durch Dritte zu verweigern, soweit diese mit ihm in seinem Auftrag tätig werdeneinem Wettbewerbsverhältnis stehen oder ähnlich gewichtige Gründe vorliegen. (7) Der Kunde hat erkennbare Mängel oder Schäden an Kontrollen bei nooa haben ohne vermeidbare Störungen seines Geschäftsbetriebs zu erfolgen. Soweit nicht aus vom Kunden zu dokumentierenden, dringlichen Gründen anders angezeigt, finden Kontrollen nach angemessener Vorankündigung und zu Geschäftszeiten von nooa, sowie nicht häufiger als alle 12 Monate statt. Soweit nooa den Nachweis der Inf- rastruktur von firstcolo und seiner Einrichtung unverzüglich anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffenkorrekten Umsetzung der vereinbarten Datenschutzpflichten wie unter Kapitel 5 (8) dieses Vertrages vorgesehen erbringt, die soll sich eine Fest- stellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen er- möglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigenKontrolle auf Stichproben beschränken.

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Samples: Data Processing Agreement

Rechte und Pflichten des Kunden. (1) Der Kunde ist zur Einhaltung der Hausordnung von firstcolo First Colo in der jeweils gültigen Version verpflichtet. Diese ist bzw. wird Bestandteil des Vertragsverhältnisses. (2) Der Kunde erhält das Recht, für die Dauer des Vertragsver- hältnisses, die vertragsgegenständliche Infrastruktur im Re- chenzentrum zu nutzen, insbesondere eigene Hard- und Software zu installieren, zu betreiben und zu warten/pflegen. (3) Soweit nicht anderweitig vertraglich vereinbart, erfolgen die Installation und der Aufbau der Einrichtungen des Kunden auf dessen Kosten und auf eigenes Risiko. (4) Kundengeräte müssen den gesetzlichen Vorschriften und dem Stand der Technik entsprechen, zum Anschluss von firstcolo First Colo zugelassen sein und sich stets in einwandfreiem Zu- stand Zustand befinden, so dass von ihnen keine Beeinträchtigung für andere Geräte und Einrichtungen ausgehen. Es ist dem Kun- den Kunden untersagt, dauerhafte oder strukturelle Veränderungen Veränderun- gen der angemieteten Stellflächen und/oder des Rechenzent- rums Rechen- zentrums vorzunehmen, insbesondere die Boden-Abdeckung an- zuhebenAbde- ckung anzuheben, Löcher zu bohren, Arbeiten und Veränderungen Verände- rungen im Unterboden und an den Kabelführungen durchzuführendurchzu- führen. (5) Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste von firstcolo sachge- recht First Colo sach- gerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet, die Zugriffs- möglichkeiten Zu- griffsmöglichkeiten auf die Dienste und die Infrastruktur von first- colo First Colo nicht missbräuchlich zu nutzen, rechts- und gesetzes- widrige geset- zeswidrige Handlungen zu unterlassen und technisch die Infra- struktur Inf- rastruktur von firstcolo First Colo nicht zu beinträchtigen. (6) Der Kunde ist im Rahmen der Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter verantwortlich, die in seinem Auftrag tätig werden. (7) Der Kunde hat erkennbare Mängel oder Schäden an der Inf- rastruktur von firstcolo First Colo und seiner Einrichtung unverzüglich anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Fest- stellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen er- möglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Rechte und Pflichten des Kunden. (1) Der Kunde ist zur Einhaltung der Hausordnung von firstcolo in der jeweils gültigen Version verpflichtet. Diese ist bzw. wird Bestandteil des Vertragsverhältnisses. (2) Der Kunde erhält das Recht, für die Dauer des Vertragsver- hältnisses, die vertragsgegenständliche Infrastruktur im Re- chenzentrum zu nutzen, insbesondere eigene Hard- und Software zu installieren, zu betreiben und zu warten/pflegen. (3) Soweit nicht anderweitig vertraglich vereinbart, erfolgen die Installation und der Aufbau der Einrichtungen des Kunden auf dessen Kosten und auf eigenes Risiko. (4) Kundengeräte müssen den gesetzlichen Vorschriften und dem Stand der Technik entsprechen, zum Anschluss von firstcolo zugelassen sein und sich stets in einwandfreiem Zu- stand befinden, so dass von ihnen keine Beeinträchtigung für andere Geräte und Einrichtungen ausgehen. Es ist dem Kun- den untersagt, dauerhafte oder strukturelle Veränderungen der angemieteten Stellflächen und/oder des Rechenzent- rums vorzunehmen, insbesondere die Boden-Abdeckung an- zuheben, Löcher zu bohren, Arbeiten und Veränderungen im Unterboden und an den Kabelführungen durchzuführen. (5) 9.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste Applikationen des SDV und von firstcolo sachge- recht Dritten, namentlich der vitagate ag, gesetzes- und vertragsgemäss zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet, die Zugriffs- möglichkeiten auf die Dienste und die Infrastruktur von first- colo nicht missbräuchlich zu nutzen, rechts- und gesetzes- widrige Handlungen zu unterlassen und technisch die Infra- struktur von firstcolo nicht zu beinträchtigen. (6) Der Kunde sichert insbesondere zu, dass er sämtliche an den SDV oder Dritte übermittelten Daten in der vom SDV vorgegebenen Form und Qualität liefert, gemäss den Insertionsbestimmungen der entsprechenden Applikationen; er an sämtlichen von ihm direkt oder indirekt über Dritte dem SDV oder Dritten zur Verfügung gestellten Daten und/oder Werbemitteln wie beispielsweise Grafiken, Fotos, Plänen, Texten, Software und Sounds berechtigt ist und diese im Rahmen der Einhaltung vertraglichen Vereinbarungen mit dem SDV verwenden darf; die an den SDV oder Dritte übermittelten Daten und/oder Werbemittel rechtlich und sittlich zulässig, vollständig und wahr sind sowie vom Kunden aktuell gehalten werden; er von den jeweiligen Nutzungsbestimmungen/Disclaimer der gesetzlichen Websites, auf welchen die Online-Produkte publiziert werden, Kenntnis hat und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter verantwortlich, die in seinem Auftrag tätig diese von ihm akzeptiert werden. (7) 9.2 Der SDV behält sich vor, die vom Kunden übermittelten Daten und/oder Werbemittel aus technischen Gründen zu verändern oder gänzlich nicht zu verarbeiten. Wird der SDV im Zusammenhang mit einer Vereinbarung mit dem Kunden oder im Zusammenhang mit den vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und/oder Werbemitteln von einem Dritten belangt, so ist der Kunde verpflichtet, auf erste Aufforderung des SDV hin diesem für die Abwendung der geltend gemachten Ansprüche sämtliche dem SDV nützlich erscheinenden Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen. Kommt es zwischen dem SDV und dem Dritten zu einem Prozess, ist der Kunde verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Kunde ist in jedem Falle verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen Dritter anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten vom SDV zu übernehmen und den SDV vollumfänglich schadlos zu halten. Soweit (auch) Drittpersonen, namentlich die vitagate ag, auf deren Websites die Online-Produkte des Kunden aufgeschaltet worden sind, von einem Dritten belangt werden, hat erkennbare Mängel oder Schäden an der Inf- rastruktur von firstcolo und seiner Einrichtung unverzüglich anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Fest- stellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen er- möglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigener diesen gegenüber dieselben Verpflichtungen wie gegenüber dem SDV.

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Samples: Werbungsvorgaben

Rechte und Pflichten des Kunden. (1) Der Kunde ist zur Einhaltung der Hausordnung von firstcolo in der jeweils gültigen Version verpflichtet10.1. Diese ist bzw. wird Bestandteil des Vertragsverhältnisses. (2) Der Kunde erhält das Recht, für die Dauer des Vertragsver- hältnisses, die vertragsgegenständliche Infrastruktur im Re- chenzentrum zu nutzen, insbesondere eigene Hard- und Software zu installieren, zu betreiben und zu warten/pflegen. (3) Soweit nicht anderweitig vertraglich vereinbart, erfolgen die Installation und der Aufbau der Einrichtungen des Kunden auf dessen Kosten und auf eigenes Risiko. (4) Kundengeräte müssen den gesetzlichen Vorschriften und dem Stand der Technik entsprechen, zum Anschluss von firstcolo zugelassen sein und sich stets in einwandfreiem Zu- stand befinden, so dass von ihnen keine Beeinträchtigung für andere Geräte und Einrichtungen ausgehen. Es ist dem Kun- den untersagt, dauerhafte oder strukturelle Veränderungen der angemieteten Stellflächen und/oder des Rechenzent- rums vorzunehmen, insbesondere die Boden-Abdeckung an- zuheben, Löcher zu bohren, Arbeiten und Veränderungen im Unterboden und an den Kabelführungen durchzuführen. (5) Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste von firstcolo sachge- recht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtetalle Unterlagen und Dokumente, die Zugriffs- möglichkeiten auf zur Erledigung seines Auftrages erforderlich sind, vollständig in der jeweils erforderlichen Form an CE KFZ-Service auszuhändigen. Der Kunde steht insbesondere dafür ein, dass die Dienste von ihm überreichten Unterlagen und Dokumente vollständig, richtig und rechtlich wirksam sind. Sofern die Infrastruktur von first- colo beauftragte Dienstleistung nicht missbräuchlich zu nutzenerbracht werden kann, rechts- und gesetzes- widrige Handlungen zu unterlassen und technisch weil die Infra- struktur von firstcolo nicht zu beinträchtigenvom Kunden übergebenen Unterlagen und/oder Dokumente unvollständig, unrichtig oder rechtlich unwirksam sind, schuldet der Kunde dennoch die vereinbarte Vergütung. Für Verzögerungen, die durch sachlich unrichtige oder unvollständige Angaben entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Daraus entstehende Kosten übernimmt der Auftraggeber. (6) 10.2. Auftragsstornierungen durch den Auftraggeber werden dem Auftraggeber mit einer Stornogebühr von 25,00 € inkl. gesetzlicher MwSt. berechnet. 10.3. Bei Zulassungsdienstleistungen vom Kfz Zulassungsservice versichert der Kunde, dass die im Fahrzeugbrief ausgedruckte Fahrzeugidentifikationsnummer, mit der am Fahrzeug übereinstimmt und er berechtigt ist, über das Fahrzeug zu verfügen bzw. es für den Straßenverkehr zuzulassen. Der Kunde ist versichert, dass er die besonderen Bedingungen und Hinweise im Rahmen Zusammenhang mit den Haftpflichtversicherungen im Zusammenhang mit Kurzzeit und Ausfuhrkennzeichen strengstens beachtet. Der Kunde haftet für jede Verletzung der Einhaltung ihm in diesem Zusammenhang obliegenden Pflichten. Ebenso versichert der gesetzlichen Kunde gegenüber CE KFZ-Service die Vollständigkeit und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter verantwortlichRichtigkeit sowie die Echtheit aller übergebenden amtlichen Dokumente. Der Kunde stellt keine Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, die in seinem Auftrag tätig werden. (7) durch die Übergabe unrichtiger oder unvollständiger Unterlagen oder Dokumente entstehen können gegenüber CE KFZ- Service. Der Kunde hat erkennbare Mängel insbesondere keinerlei Ansprüche gegenüber CE KFZ-Service für den Fall der Einbehaltung oder Schäden an der Inf- rastruktur Beschlagnahme von firstcolo Unterlagen und seiner Einrichtung unverzüglich anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffenDokumenten des Kunden durch die Behörden, es sei denn, die eine Fest- stellung der Mängel Einbehaltung oder Schäden Beschlagnahme sind von CE KFZ-Service verursacht und ihrer Ursachen er- möglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigenzu vertreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte und Pflichten des Kunden. (1) 3.1. Der Kunde ist zur Einhaltung bestimmungsgemässen Nutzung der Hausordnung Dienstleistung berechtigt und verpflichtet sich, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Benutzungsrichtlinien einzuhalten und allfälli- ge Weisungen von firstcolo in Atrix zu befolgen. Der Kunde verpflichtet sich zudem, allfällige im Rahmen der jeweils gültigen Version verpflichtet. Diese ist bzw. wird Bestandteil des VertragsverhältnissesInstalla- tion von Applikationen und Software von Drittanbietern bei das Atrix anzumelden. (2) 3.2. Bei der Bestellung, Registrierung sowie im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen ist der Kunde zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet. 3.3. Der Kunde erhält das Rechtverpflichtet sich, für Passwörter geeignet zu wählen, sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zu- griff Dritter zu schützen. Für die Dauer des Vertragsver- hältnissesVerwendung der Passwörter ist der Kunde vollumfänglich selbst verant- wortlich. Stellt der Kunde einen Missbrauch seines Accounts fest, hat er Atrix unverzüglich telefonisch zu informieren. 3.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine von ihm gekaufte Dienstleistung Dritten (kostenlos oder kostenpflich- tig) zur Verfügung zu stellen. Stellt Atrix fest, dass die vom Kunden gekauften Dienstleistungen nicht von diesem, sondern von einem Dritten benutzt werden, so ist Atrix berechtigt, die vertragsgegenständliche Infrastruktur im Re- chenzentrum Erbringung der betreffen- den Dienstleistung bis zur Behebung dieses Mangels zu nutzen, insbesondere eigene Hard- und Software zu installieren, zu betreiben und zu warten/pflegensistieren. Der Kunde bleibt in einem solchen Fall zur vollumfänglichen Bezahlung der für diese Dienstleistung geschuldeten Vergütung verpflichtet. (3) Soweit nicht anderweitig vertraglich vereinbart, erfolgen die Installation und der Aufbau der Einrichtungen des Kunden auf dessen Kosten und auf eigenes Risiko. (4) Kundengeräte müssen den gesetzlichen Vorschriften und dem Stand der Technik entsprechen, zum Anschluss von firstcolo zugelassen sein und sich stets in einwandfreiem Zu- stand befinden, so dass von ihnen keine Beeinträchtigung für andere Geräte und Einrichtungen ausgehen3.5. Es ist dem Kun- den untersagt, dauerhafte oder strukturelle Veränderungen der angemieteten Stellflächen und/oder des Rechenzent- rums vorzunehmen, insbesondere die Boden-Abdeckung an- zuheben, Löcher zu bohren, Arbeiten und Veränderungen im Unterboden und an den Kabelführungen durchzuführen. (5) Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste von firstcolo sachge- recht ihm eingesetzte Software (sowohl server- wie clientseitig) auf einem technisch aktuellen Stand zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet, die Zugriffs- möglichkeiten auf die Dienste halten und die Infrastruktur Software regelmässig zu warten und regelmässige Updates zu erwerben. Der Kunde verpflichtet sich zudem, Software, welche er nicht mehr benötigt und verwendet, vom Server zu löschen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich, allfälligen Weisungen von first- colo nicht missbräuchlich Atrix betreffend Wartung, Aktualisierung oder Löschung von Software Folge zu nutzen, rechts- leisten. Die In- und gesetzes- widrige Handlungen zu unterlassen und technisch die Infra- struktur von firstcolo nicht zu beinträchtigenDeinstallation erfolgt ausschliesslich durch Atrix. (6) 3.6. Der Kunde ist im Rahmen für den Inhalt der Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter Informationen (Sprache, Bilder, Klänge, Computerprogramme, Daten- banken, Audio-/Video-Files usw.) verantwortlich, die er selber und mit ihm kommunizierende Dritte durch Atrix übermitteln oder bearbeiten lässt, verbreitet oder zum Abruf bereithält. Der Kunde ist auch für Hinweise (insbesondere Links) auf solche Informationen verantwortlich. Allfällige Streitigkeiten zwi- schen Mitinhabern eines Accounts oder dem Kunden und Dritten betreffend die Nutzung des Accounts oder die über den betreffenden Account verbreitete Informationen sind ausschliesslich Angelegenheit der Mitinhaber des Accounts bzw. des Kunden. Erhält Atrix Anfragen/Beschwerden von einzelnen Mitinha- bern von Accounts bzw. von Dritten in seinem Auftrag tätig werdenBezug auf einen Account oder in Bezug auf über einen Account bereit gestellte Inhalte, wird Atrix die Anfrage/Beschwerde an den/die anderen Mitinhaber bzw. den Kun- den zur Erledigung weiterleiten. Atrix ist in einem solchen Fall berechtigt, den Mitinhabern des Account bzw. dem Kunden den im Zusammenhang mit der Anfrage/Beschwerde entstandenen Aufwand in Rech- nung zu stellen. (7) 3.7. Der Kunde ist verpflichtet, Atrix allfällige Störungen und Unterbrechungen der von ihm beanspruchten Dienstleistungen unverzüglich zu melden und Atrix bei der Behebung der Störung nach Möglichkeit zu unterstützen. Der Kunde trägt die Kosten für das Eingrenzen und Beheben von Störungen durch Atrix, wenn der Kunde die Untersuchung verlangt hat erkennbare Mängel und die Ursache der Störung auf das Verhalten des Kun- den bzw. der von ihm benutzten Ausrüstung zurück zu führen ist. 3.8. Atrix leistet keine Supportdienstleistungen für eigene Kunden des Kunden. Der Kunde kann von Atrix sol- che Supportleistungen nach Massgabe einer separaten schriftlichen Vereinbarung und gegen Bezahlung einer separaten Vergütung beziehen. Atrix übernimmt zudem keine Kosten für durch Dritte erbrachte Dienstleistungen/Supportleistungen. 3.9. Atrix behält sich vor, bei einem konkreten Hinweis oder Schäden an begründeten Verdacht auf ein rechtswidriges Verhalten oder eine Verletzung der Inf- rastruktur Benutzungsrichtlinien, geeignet scheinende Massnahmen und Sankti- onen zu ergreifen. Wird der Aufforderung von firstcolo Atrix, den rechtmässigen Zustand herzustellen bzw. sich rechtmässig zu verhalten, vom Kunden nicht innert der von Atrix angesetzten Frist befolgt, kann Atrix nach eigener Xxxx die Dienstleistung ohne weitere Vorwarnung sistieren und seiner Einrichtung unverzüglich anzuzeigen den Zugang zur Website des Kunden sperren und/oder den Vertrag fristlos kündigen. Atrix behält sich zudem das Recht vor, viren- belastete E-Mails abzuweisen und alle Maßnahmen zu treffenlöschen sowie offensichtlich rechtswidrige Inhalte zu sperren. Atrix ist im Falle der Verletzung der Benutzungsrichtlinien durch den Kunden oder durch vom Kunden beauf- sichtigte Dritte berechtigt, die eine Fest- stellung der Mängel oder Schäden Handlungen und ihrer Ursachen er- möglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigenIdentität des Kunden den Strafbehörden zur Kenntnis zu bringen.

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Samples: Webhosting Agreement

Rechte und Pflichten des Kunden. (1) 9.1 Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Ver- arbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Be- troffenen ist allein der Kunde verantwortlich. 9.2 Der Kunde erteilt alle Aufträge, Teilaufträge oder Weisun- gen in Textform. In Eilfällen können Weisungen mündlich erteilt werden. Solche Weisungen wird der Kunde unver- züglich in Textform bestätigen. 9.3 Der Kunde informiert Agrosoft unverzüglich, wenn er Feh- ler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auf- tragsergebnisse feststellt. 9.4 Der Kunde ist zur berechtigt, die Einhaltung der Hausordnung Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinba- rungen bei Agrosoft in angemessenem Umfang selbst o- der durch Dritte, insbesondere durch die Einholung von firstcolo Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie sonstige Kontrollen vor Ort zu kontrollieren. Den mit der jeweils gültigen Version Kontrolle betrauten Personen ist von Agrosoft soweit er- forderlich Zutritt und Einblick zu ermöglichen. Agrosoft ist verpflichtet. Diese ist bzw. wird Bestandteil des Vertragsverhältnisses, erforderliche Auskünfte zu erteilen, Abläufe zu demonstrieren und Nachweise zu führen, die zur Durchführung einer Kontrolle erforderlich sind. (2) Der Kunde erhält das Recht9.5 Kontrollen bei Agrosoft haben ohne vermeidbare Störun- gen ihres Geschäftsbetriebs zu erfolgen. Soweit nicht aus vom Kunden zu dokumentierenden, für die Dauer des Vertragsver- hältnissesdringlichen Gründen anders angezeigt, die vertragsgegenständliche Infrastruktur im Re- chenzentrum zu nutzen, insbesondere eigene Hard- und Software zu installieren, zu betreiben finden Kontrollen nach angemessener Vorankündigung und zu warten/pflegenGeschäftszeiten von Agrosoft, so- wie nicht häufiger als alle 12 Monate statt. Soweit Agro- soft den Nachweis der korrekten Umsetzung der verein- barten Datenschutzpflichten wie unter Ziffer 5.7 vorgese- hen erbringt, soll sich eine Kontrolle auf Stichproben be- schränken. (3) Soweit nicht anderweitig vertraglich vereinbart9.6 Gemäß den Bestimmungen der DSGVO unterliegen die Parteien öffentlichen Kontrollen durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Auf Anforderung durch den Kunden wird Agrosoft die gewünschten Informationen an die Auf- sichtsbehörde liefern und dieser die Möglichkeit zur Prü- fung einräumen; davon umfasst sind Kontrollen bei Agro- soft durch die Aufsichtsbehörde. Agrosoft gewährt der zuständigen Aufsichtsbehörde in diesem Rahmen die er- forderlichen Zugangs-, erfolgen die Installation Auskunfts- und der Aufbau der Einrichtungen des Kunden auf dessen Kosten und auf eigenes RisikoEinsichtsrechte. (4) Kundengeräte müssen den gesetzlichen Vorschriften und dem Stand der Technik entsprechen, zum Anschluss von firstcolo zugelassen sein und sich stets in einwandfreiem Zu- stand befinden, so dass von ihnen keine Beeinträchtigung für andere Geräte und Einrichtungen ausgehen. Es ist dem Kun- den untersagt, dauerhafte oder strukturelle Veränderungen der angemieteten Stellflächen und/oder des Rechenzent- rums vorzunehmen, insbesondere die Boden-Abdeckung an- zuheben, Löcher zu bohren, Arbeiten und Veränderungen im Unterboden und an den Kabelführungen durchzuführen. (5) Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste von firstcolo sachge- recht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet, die Zugriffs- möglichkeiten auf die Dienste und die Infrastruktur von first- colo nicht missbräuchlich zu nutzen, rechts- und gesetzes- widrige Handlungen zu unterlassen und technisch die Infra- struktur von firstcolo nicht zu beinträchtigen. (6) Der Kunde ist im Rahmen der Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter verantwortlich, die in seinem Auftrag tätig werden. (7) Der Kunde hat erkennbare Mängel oder Schäden an der Inf- rastruktur von firstcolo und seiner Einrichtung unverzüglich anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Fest- stellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen er- möglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.

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Samples: Data Processing Agreement