Common use of Rechte und Pflichten Clause in Contracts

Rechte und Pflichten. 3.1 Der Kunde darf die Internetdienste nur in dem vereinbarten Umfang und im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere darf er keine schadhaften (z. B. virenverseuchten), sitten- oder gesetzeswidrigen (z. B. jugendgefährdenden, Gewalt oder den Krieg verherrlichenden) Inhalte über das Breitbandnetz des Telekommunikationsnetzbetreibers und/oder das Internet abrufen, speichern, online oder offline zugänglich machen, übermitteln, verbreiten, auf solche Inhalte hinweisen oder Verbindungen zu solchen Inhalten bereitstellen oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung durch Dritte Vorschub leisten. Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffen, um zu verhindern, dass andere Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, über den Internetdienst Kenntnis von vorgenannten Inhalten erlangen. 3.2 Der Kunde wird ohne Zustimmung des jeweiligen Empfängers keine Kettenbriefe, Junk- oder Spamming-Mails oder andere E-Mail-Massensendungen verschicken. 3.3 Der Kunde ist für alle von ihm oder einem Dritten über seinen Internetanschluss bzw. seine Domains und Websites produzierten bzw. publizierten oder übermittelten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch den Telekommunikationsnetzbetreiber findet nicht statt. 3.4 Für die im Internet durch Dritte angebotenen Dienste und Inhalte ist der Telekommunikationsnetzbetreiber ausschließlich nach Maßgabe der Gesetze verantwortlich. 3.5 Der Telekommunikationsnetzbetreiber behält sich vor, den Zugang zu einem Angebot eines Dritten, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren. 3.6 Die Nutzung der von dem Telekommunikationsnetzbetreiber gewährten Internetdienste zum Zwecke der Bereitstellung von Telemedien und/oder anderen Telekommunikationsdiensten durch den Kunden gegenüber Dritten ist nicht gestattet. Der kommerzielle Betrieb von Servern an dem Internetanschluss durch den Kunden ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Telekommunikationsnetzbetreiber gestattet. 3.7 Bei missbräuchlicher Nutzung des Internetdienstes gemäß der vorstehenden Regelungen und/oder bei Verstößen Ergänzende Informationen zum Internetanschluss gegen geltendes Recht ist der Telekommunikationsnetzbetreiber zur Sperrung bzw. Löschung der Inhalte und/oder fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Das gleiche Recht steht dem Telekommunikationsnetzbetreiber auch in begründeten Verdachtsfällen sowie bei einer Gefährdung des Breitbandnetzes des Telekommunikationsnetzbetreiber oder des Internets zu. 3.8 Sofern der Kunde den Missbrauch bzw. Verstoß zu vertreten hat, ist er verpflichtet, den Telekommunikationsnetzbetreiber von allen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber erhoben werden, freizustellen. Dies gilt auch im Hinblick auf Ansprüche, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter durch Handlungen des Kunden oder wegen sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber erhoben werden, insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

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Samples: Service Agreement, Nutzungsvertrag, Service Agreement

Rechte und Pflichten. 3.1 Der Kunde darf die Internetdienste nur in dem vereinbarten Umfang und im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen gesetzli- chen Bestimmungen nutzen. Insbesondere darf er keine schadhaften (z. B. virenverseuchten), sitten- oder gesetzeswidrigen (z. B. jugendgefährdenden, Gewalt oder den Krieg verherrlichenden) Inhalte über das Breitbandnetz Breitsbandnetz des Telekommunikationsnetzbetreibers Kabelnetzbe- treibers und/oder das Internet abrufen, speichern, online oder offline zugänglich machen, übermitteln, verbreiten, auf solche Inhalte hinweisen oder Verbindungen zu solchen Inhalten bereitstellen oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung durch Dritte Vorschub leisten. Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffen, um zu verhindern, dass andere Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, über den Internetdienst Kenntnis von vorgenannten Inhalten erlangen. 3.2 Der Kunde wird ohne Zustimmung des jeweiligen Empfängers keine Kettenbriefe, Junk- oder Spamming-Mails oder andere E-Mail-Massensendungen verschicken. 3.3 Der Kunde ist für alle von ihm oder einem Dritten über seinen Internetanschluss Internet-Anschluss bzw. seine Domains und Websites produzierten bzw. publizierten oder übermittelten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch den Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber findet nicht statt. 3.4 Für die im Internet durch Dritte angebotenen Dienste und Inhalte ist der Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber ausschließlich nach Maßgabe der Gesetze verantwortlich; insbesondere ist der Kabelnetzbetreiber nicht verantwortlich für fremde Inhalte im Sinne des Telemediengesetzes. 3.5 Der Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber behält sich vor, den Zugang zu einem Angebot eines Dritten, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren. 3.6 Die Nutzung der von dem Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber gewährten Internetdienste zum Zwecke der Bereitstellung von Telemedien und/oder anderen Telekommunikationsdiensten durch den Kunden gegenüber Dritten ist nicht gestattet. Der , der kommerzielle Betrieb von Servern an dem Internetanschluss Internet-Anschluss durch den Kunden ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Telekommunikationsnetzbetreiber gestattet, wenn Vertragsgegenstand ausdrücklich ein Dienst von „Vodafone Business“ und/oder eine statische IP-Adresse ist. 3.7 Bei missbräuchlicher Nutzung des Internetdienstes gemäß der vorstehenden Regelungen und/oder bei Verstößen Ergänzende Informationen zum Internetanschluss gegen geltendes Recht ist der Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber zur Sperrung bzw. Löschung der Inhalte und/oder fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Das gleiche Recht steht dem Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber auch in begründeten Verdachtsfällen Verdachts- fällen sowie bei einer Gefährdung des Breitbandnetzes des Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreibers oder des Internets zu. 3.8 Sofern der Kunde den Missbrauch bzw. Verstoß zu vertreten hat, ist er verpflichtet, den Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber von allen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber erhoben werden, freizustellen. Dies gilt auch im Hinblick auf Ansprüche, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter durch Handlungen des Kunden oder wegen sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbe- treiber erhoben werden, insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

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Samples: Besondere Geschäftsbedingungen Internet Und Telefonie, Internet and Telephone Services Agreement

Rechte und Pflichten. 3.1 I. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, gemäss Art. 7-10 des PRG den Preis, das Programm oder einzelne vereinbarte Leistungen vor dem vertraglichen Reisebeginn zu ändern. Wenn die Vertragsänderung wesentlich ist, kann der Kunde darf dem Veranstalter innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Mitteilung der Vertragsänderung schriftlich mitteilen, dass er vom Vertrag ohne Kostenfolge zurücktreten oder an einem vom Veranstalter vorgeschlagenen Ersatzprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen teilnehmen möchte. Macht der Kunde innerhalb dieser Frist keine Mitteilung, so gilt die Internetdienste nur Vertragsänderung als angenommen. II. Ist ein wichtiger Leistungserbringer nicht mehr in dem vereinbarten Umfang und der Lage, seine Leistungen zu erbringen, kann der Veranstalter eine Ersatzlösung anbieten. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Kunden. III. Die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Preise sind grundsätzlich verbindlich. Dem Veranstalter steht allerdings das Recht zu, die Preise im Rahmen Falle der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzenEinführung oder Erhöhung von Gebühren, Abgaben und Steuern, der Erhöhung von Transport- oder Betriebskosten, von ausserordentlichen Preiserhöhungen der Leistungserbringer oder von Wechselkursänderungen nach Vertragsabschluss bis 3 Wochen vor Arrangementbeginn zu erhöhen. Insbesondere darf er keine schadhaften Allfällige Erhöhungen sind dem Kunden 3 Wochen vor Arrangementbeginn mitzuteilen. IV. Für einige der vom Veranstalter angebotenen Pauschalreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter die Reise bis spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Beginn absagen. Der Veranstalter erstattet dem Kunden in diesem Fall den bereits bezahlten Preis zurück. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. V. Wird die Durchführung der Reise nach der Beurteilung des Veranstalters durch höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, politische Unruhen, Streiks usw. gefährdet, erheblich erschwert oder verunmöglicht, kann der Veranstalter die Reise absagen. In diesem Fall wird der bereits bezahlte Reisepreis zurückerstattet; Der Veranstalter ist jedoch befugt, die gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. VI. Änderungen des gebuchten Arrangements (z. z.B. virenverseuchten)Namensänderungen, sitten- Änderung Arrangementdauer, Arrangementbeginn oder gesetzeswidrigen (z. B. jugendgefährdendenZusammensetzung der Arrangementleistungen) oder Annullierungen der Buchung müssen dem Veranstalter schriftlich mitgeteilt werden und sind nur mit Zustimmung des Veranstalters gültig. Jede Änderung des gebuchten Arrangements, Gewalt welche nicht im gleichen Mietobjekt möglich ist, gilt als Stornierung. VII. Sollte sich der Arrangementbeginn aus Gründen, welche nicht dem Veranstalter oder den Krieg verherrlichenden) Inhalte über das Breitbandnetz durch ihn beigezogenen Leistungserbringern anzulasten sind, verzögern, hat der Kunde keinen Anspruch auf Reduktion des Telekommunikationsnetzbetreibers und/oder das Internet abrufenArrangementpreises. Im Falle, speicherndass der Kunde nach Arrangementbeginn einen Teil der Dienstleistungen vom Veranstalter nicht in Anspruch nimmt, online oder offline zugänglich machen, übermitteln, verbreiten, auf solche Inhalte hinweisen oder Verbindungen zu solchen Inhalten bereitstellen oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung durch Dritte Vorschub leistenbesteht kein Rückerstattungsanspruch gegenüber dem Veranstalter. VIII. Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffen, um zu verhindernVeranstalter garantiert dem Kunden, dass andere Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, über den Internetdienst Kenntnis von vorgenannten Inhalten erlangen. 3.2 Der Kunde wird ohne Zustimmung des jeweiligen Empfängers keine Kettenbriefe, Junk- oder Spamming-Mails oder andere E-Mail-Massensendungen verschicken. 3.3 Der Kunde ist für alle von ihm oder einem Dritten über seinen Internetanschluss bzw. seine Domains und Websites produzierten bzw. publizierten oder übermittelten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch den Telekommunikationsnetzbetreiber findet nicht statt. 3.4 Für die im Internet durch Dritte angebotenen Dienste und Inhalte ist Zusammenhang mit der Telekommunikationsnetzbetreiber ausschließlich nach Maßgabe der Gesetze verantwortlichvom Kunden gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beträge sichergestellt sind. 3.5 Der Telekommunikationsnetzbetreiber behält sich vor, den Zugang zu einem Angebot eines Dritten, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren. 3.6 Die Nutzung der von dem Telekommunikationsnetzbetreiber gewährten Internetdienste zum Zwecke der Bereitstellung von Telemedien und/oder anderen Telekommunikationsdiensten durch den Kunden gegenüber Dritten ist nicht gestattet. Der kommerzielle Betrieb von Servern an dem Internetanschluss durch den Kunden ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Telekommunikationsnetzbetreiber gestattet. 3.7 Bei missbräuchlicher Nutzung des Internetdienstes gemäß der vorstehenden Regelungen und/oder bei Verstößen Ergänzende Informationen zum Internetanschluss gegen geltendes Recht ist der Telekommunikationsnetzbetreiber zur Sperrung bzw. Löschung der Inhalte und/oder fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Das gleiche Recht steht dem Telekommunikationsnetzbetreiber auch in begründeten Verdachtsfällen sowie bei einer Gefährdung des Breitbandnetzes des Telekommunikationsnetzbetreiber oder des Internets zu. 3.8 Sofern der Kunde den Missbrauch bzw. Verstoß zu vertreten hat, ist er verpflichtet, den Telekommunikationsnetzbetreiber von allen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber erhoben werden, freizustellen. Dies gilt auch im Hinblick auf Ansprüche, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter durch Handlungen des Kunden oder wegen sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber erhoben werden, insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

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Samples: Besondere Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Oder Die Vermittlung Von Pauschalen, Besondere Geschäftsbedingungen Für Pauschalreiseverträge

Rechte und Pflichten. 3.1 10.1 Der Kunde darf die Internetdienste nur in dem vereinbarten Umfang und im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere Ins- besondere darf er keine schadhaften (z. B. virenverseuchten), sitten- oder gesetzeswidrigen (z. B. jugendgefährdenden, Gewalt oder den Krieg verherrlichendenverherr- lichenden) Inhalte über das Breitbandnetz Netz des Telekommunikationsnetzbetreibers ISPs und/oder das Internet abrufen, speichernspei- chern, online oder offline zugänglich machen, übermitteln, verbreiten, auf solche Inhalte hinweisen oder Verbindungen zu solchen Inhalten bereitstellen oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung durch Dritte Vorschub leistenleis- ten. Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffen, um zu verhindern, dass andere Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, über den Internetdienst Kenntnis von vorgenannten Inhalten erlangen. 3.2 10.2 Der Kunde wird ohne Zustimmung des jeweiligen Empfängers keine KettenbriefeKetten- briefe, Junk- oder Spamming-Mails oder andere E-Mail-Massensendungen verschickenver- schicken. 3.3 10.3 Der Kunde ist für alle von ihm oder einem Dritten über seinen Internetanschluss Internetan- schluss bzw. seine Domains und Websites produzierten bzw. publizierten oder übermittelten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung Überwa- chung oder Überprüfung dieser Inhalte durch den Telekommunikationsnetzbetreiber ISP findet nicht statt. 3.4 10.4 Für die im Internet durch Dritte angebotenen Dienste und Inhalte ist der Telekommunikationsnetzbetreiber ISP ausschließlich nach Maßgabe der Gesetze verantwortlich. Insbesondere ist der ISP nicht verantwortlich für fremde Inhalte im Sinne des Telemediengesetzes. 3.5 10.5 Der Telekommunikationsnetzbetreiber ISP behält sich vor, den Zugang zu einem Angebot eines Dritten, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren. 3.6 10.6 Die Nutzung der von dem Telekommunikationsnetzbetreiber ISP gewährten Internetdienste zum Zwecke der Bereitstellung von Telemedien und/oder anderen Telekommunikationsdiensten Telekommunikationsdiens- ten durch den Kunden gegenüber Dritten ist nicht gestattet. Der kommerzielle , der Betrieb von Servern an dem Internetanschluss durch den Kunden ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Telekommunikationsnetzbetreiber gestattet, wenn Vertragsgegenstand ausdrücklich ein als „Business“ bezeichneten Dienst und/oder eine statische IP Adresse ist. Hiervon ausgenommen sind jedoch Hosting-, Filesharing-Server etc. 3.7 10.7 Bei missbräuchlicher Nutzung des Internetdienstes gemäß der vorstehenden Regelungen und/und/ oder bei Verstößen Ergänzende Informationen zum Internetanschluss gegen geltendes Recht ist der Telekommunikationsnetzbetreiber ISP zur Sperrung bzw. Löschung der Inhalte und/oder fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses Ver- tragsverhältnisses berechtigt. Das gleiche Recht steht dem Telekommunikationsnetzbetreiber ISP auch in begründeten be- gründeten Verdachtsfällen sowie bei einer Gefährdung des Breitbandnetzes Netzes des Telekommunikationsnetzbetreiber ISPs oder des Internets zu. 3.8 10.8 Sofern der Kunde den Missbrauch bzw. Verstoß zu vertreten hat, ist er verpflichtetver- pflichtet, den Telekommunikationsnetzbetreiber ISP von allen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber ISP erhoben werden, freizustellen. Dies gilt auch im Hinblick auf Ansprüche, die wegen der Verletzung Ver- letzung von Rechten Dritter durch Handlungen des Kunden oder wegen sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber ISP erhoben werden, insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und WettbewerbsrechtsverletzungenWettbewerbsrechts- verletzungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte und Pflichten. 3.1 I. Der Kunde darf Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die Internetdienste nur notwendigen Unterlagen zur Verfügung: • ein aktueller Grundbuchauszug bestehend aus Bestandsverzeichnis, Erste und Zweite Abteilung, zum Nachweis des Eigentums am Verwaltungsobjekt, • Miet-, Pacht- und Wartungsverträge, Versicherungsunterlagen, • Informationen über Mietsicherheiten ( Kautionssparbuch/ Bankbürgschaft), • Schriftverkehr mit Mietern, Handwerkern etc. Der Auftraggeber veranlasst, dass alle das Objekt betreffenden Gebührenbescheide (Stadtverwaltung, Stadtwerke, Versicherungen etc. ) an den Verwalter gerichtet werden. II. Der Auftragnehmer informiert die Xxxxxx von dieser Vereinbarung unter Vorlage der in der Anlage beigefügten Vollmacht und sofern der Mieter darauf besteht, dem Grundbuchauszug. III. Der Verwalter übernimmt folgende Aufgaben: a) Die Konto- und Buchführung über alle das Objekt betreffenden Einnahmen und Ausgaben. Die Mieter haben ab Vertragsbeginn dieser Vereinbarung alle Zahlungen an den Auftragnehmer zu leisten. Der Auftragnehmer behält seine monatliche Vergütung und die jeweiligen Hausgeldbeträge sowie Abrechnungsergebnisse ein. Der verbleibende Betrag wird nach Zahlung durch den Mieter dann unmittelbar auf das Konto des Auftraggebers Konto Nr.: __ BLZ: __ Bank/Sparkasse: _ _ überwiesen. In diesem Zusammenhang richtet der Auftragnehmer bei <Kreditinstiut> ein separates Treuhandkonto ein, auf dem für alle Eigentümer, deren Wohnungen in einem Verwaltungskomplex liegen, die Sondereigentumsverwaltung gesammelt abgewickelt wird. Hierdurch kann die Auftragnehmerin die Bankgebühren für die Kontoführung verringern. Alternativposition: Mieter zahlt direkt an Eigentümer Die Mietzinszahlungen erfolgen direkt auf das nachfolgend bekannt zu gebende Konto des Eigentümers. Konto Nr.: __ BLZ: __ Bank/Sparkasse: _ _ Der Auftragnehmer wird bei einem durch den Auftraggeber gemeldeten Zahlungsverzug des Mieters umgehend tätig. b) Erstellung von Nebenkostenabrechnungen für die Mieter entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften. c) Erstellung einer Kostenübersicht am Jahresende über alle Kontenbewegungen für den Eigentümer. d) Einflussnahme auf die Mietpartei bei Verstößen gegen die Hausordnung. e) Jährlich wird eine Hausabrechnung mit einer Übersicht aller Mieteinnahmen und Nachweis aller Ausgaben, sowohl der auf Mieter umlagefähigen wie der nicht umlagefähigen Kosten erstellt. f) Kündigung und Neuvermietung Die Verwalterin informiert den Auftraggeber unmittelbar bei einer Kündigung des Mietvertrages und vor dem Neuabschluss eines Mietvertrags. Der Auftragnehmer ist im Falle einer notwendigen Neuvermietung befugt, diese über eine Immobilienfirma - für den Auftraggeber kostenlos – durchführen zu lassen. Andernfalls werden je Neuvermietung für Anzeigen und Bearbeitung des Mieterwechsels eine Monatsmiete kalt berechnet. g) Mieterhöhung und Erhöhung des Nebenkostenabschlags Der Verwalter überprüft regelmäßig den vereinbarten Umfang Mietzins und kann diesen anheben, wenn es im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzenund dem dann gültigen Mietmarkt sinnvoll und zweckmäßig ist. Insbesondere darf Dies erfolgt im Rahmen dieses Vertrages ohne zusätzliche Gebühr. Die Nebenkostenabschläge können vom Verwalter angehoben werden, wenn sie nachweislich angepasst werden müssen. h) Mietmahnungen und Rechtsfolgen Der Auftragnehmer ist berechtigt, rückständige Mietbeträge nach neuer Rechtsprechung unter Hinzuziehung eines Anwalts einzuklagen. Die Verwalterin informiert den Auftraggeber vor der Beauftragung eines Anwalts. i) Reparatur-, Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten Ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber können normale Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten vom Auftragnehmer bis zu einer Höhe von 450 EUR (pro Reparaturfall) in Auftrag gegeben und bezahlt werden. Hierbei sind die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers zu beachten. Bei größeren Reparatur- oder Instandhaltungsmaßnahmen ist der Auftraggeber von der Notwendigkeit der Arbeiten schriftlich zu informieren. Erteilt der Eigentümer keine schriftliche Zustimmung zur Durchführung der Arbeiten, stellt er keine schadhaften (z. B. virenverseuchten)den Verwalter von der Haftung für etwa entstehende Folgeschäden frei. Bei Übergabe des Verwaltungsobjekts stellt der Eigentümer einen Fristenplan über die erfolgten und fälligen Schönheitsreparaturen zur Verfügung, sitten- oder gesetzeswidrigen (z. B. jugendgefährdenden, Gewalt oder den Krieg verherrlichenden) Inhalte damit der Verwalter die weiteren Regelungen über das Breitbandnetz des Telekommunikationsnetzbetreibers und/oder das Internet abrufen, speichern, online oder offline zugänglich machen, übermitteln, verbreiten, auf solche Inhalte hinweisen oder Verbindungen zu solchen Inhalten bereitstellen oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung durch Dritte Vorschub leisten. Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffen, um zu verhindern, dass andere Nutzerdie Schönheitsreparaturen mit dem Mieter treffen kann, insbesondere Kinder und Jugendliche, über den Internetdienst Kenntnis von vorgenannten Inhalten erlangenbei Beendigung des Mietvertrages bzw. Rückgabe der Mietsache. 3.2 j) Der Kunde wird ohne Zustimmung Auftraggeber bevollmächtigt hiermit den Auftragnehmer, seine Interessen als Miteigentümer oder Bruchteilseigentümer in der Wohnungseigentümergemeinschaft, zu dem das Verwaltungsobjekt gehört, wahrzunehmen. Diese Vollmacht beinhaltet insbesondere: • die Wahrnehmung der Rechte des jeweiligen Empfängers keine KettenbriefeAuftraggebers gegenüber ehemaligen und aktuellen WEG- Verwaltern und Verwaltern des Sondereigentums; • die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts in den Eigentümerversammlungen. Die Vollmacht für die Teilnahme an der Eigentümerversammlung und das Stimmrecht ruht, Junk- wenn der Auftraggeber oder Spammingein dritter Bevollmächtigter an der Eigentümerversammlung teilnimmt. Die Vollmacht für das Stimmrecht ruht bei Beschlussfassungen, bei denen das Stimmrecht des Auftragnehmers wegen der Personenidentität mit der WEG-Mails oder andere E-Mail-Massensendungen verschicken. 3.3 Der Kunde ist für alle von ihm oder einem Dritten über seinen Internetanschluss bzw. seine Domains und Websites produzierten bzw. publizierten oder übermittelten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch den Telekommunikationsnetzbetreiber findet nicht statt. 3.4 Für die im Internet durch Dritte angebotenen Dienste und Inhalte ist der Telekommunikationsnetzbetreiber ausschließlich nach Maßgabe der Gesetze verantwortlich. 3.5 Der Telekommunikationsnetzbetreiber behält sich vorVerwalterin, den Zugang zu einem Angebot eines Dritten, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren. 3.6 Die Nutzung der von dem Telekommunikationsnetzbetreiber gewährten Internetdienste zum Zwecke der Bereitstellung von Telemedien und/oder anderen Telekommunikationsdiensten durch den Kunden gegenüber Dritten ist nicht gestattet. Der kommerzielle Betrieb von Servern an dem Internetanschluss durch den Kunden ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Telekommunikationsnetzbetreiber gestattet. 3.7 Bei missbräuchlicher Nutzung des Internetdienstes gemäß der vorstehenden Regelungen und/oder bei Verstößen Ergänzende Informationen zum Internetanschluss gegen geltendes Recht ist der Telekommunikationsnetzbetreiber zur Sperrung bzw. Löschung der Inhalte und/oder fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Das gleiche Recht steht dem Telekommunikationsnetzbetreiber auch in begründeten Verdachtsfällen sowie bei einer Gefährdung des Breitbandnetzes des Telekommunikationsnetzbetreiber oder des Internets zu. 3.8 Sofern der Kunde den Missbrauch bzw. Verstoß zu vertreten hat, ist er verpflichtet, den Telekommunikationsnetzbetreiber von allen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber erhoben werden, freizustellen. Dies gilt auch im Hinblick auf Ansprüche, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter durch Handlungen des Kunden oder wegen sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber erhoben werden, insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und WettbewerbsrechtsverletzungenRechtsprechung ruhen muss.

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Samples: Verwaltungsvertrag, Verwaltungsvertrag Zu Sondereigentumsverwaltung

Rechte und Pflichten. 3.1 7.1 Der Kunde darf MEMBER ist als unabhängiger Geschäfts-Partner der SLI-Gesellschaft berechtigt aber nicht verpflichtet: a. SANUSPRODUCTS und Produkte von Partnerfirmen weiterzuempfehlen, um somit leistungsbezogene Provisionen für abgeschlossene Käufe zu erhalten (siehe hierzu Art. 8) x. XXXX und sonstige Prämien gemäß dem VERGÜTUNGSPLAN zu erlangen (diese werden auf derselben Basis auf abgeschlossene Verkäufe von Produkten aus dem SLI-Produktsortiment oder Produkten externer Partnerfirmen gewährt); c. SANUSPRODUCTS für den Eigenkonsum zu kaufen oder gemäß VERTRAG, diese den Kunden vorzuführen (die Internetdienste Produkte dürfen nicht direkt weiterverkauft werden. Kunden können, SLI-Produkte und Produkte der Partnerfirmen nur in dem vereinbarten Umfang und auf der Plattform von SLI kaufen); d. vorbehaltlich der Annahme seitens von SLI, Personen für die Registrierung als unabhängige Business Partner (MEMBER) an SLI weiterzuempfehlen. 7.2 Der MEMBER verpflichtet sich: a. sämtliche anwendbare Gesetze, die für die Durchführung seiner Tätigkeit als unabhängiger Business Partner (MEMBER) relevant sind, einzuhalten; b. keine irreführenden oder falschen Aussagen im Rahmen Hinblick auf Provisionen oder sonstige Entlohnungen, auf das SLI-Produktsortiment oder auf Produkte externer Partnerfirmen zu tätigen; c. die von ihm gesponserten Partner und seine Kunden mit der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere darf er keine schadhaften (z. B. virenverseuchten)Um- und Vorsicht, sitten- oder gesetzeswidrigen (z. B. jugendgefährdendendie von einem durchschnittlichen Geschäftsmann erwartet werden kann, Gewalt oder den Krieg verherrlichenden) Inhalte über das Breitbandnetz des Telekommunikationsnetzbetreibers zu betreuen; d. seine persönlichen Passwörter und Login- Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen; e. als Werbemittel nur die offiziellen Unterlagen von SLI zu verwenden; x. bei seiner Tätigkeit die Rechte von SLI, deren MEMBER und/oder das Internet abrufen, speichern, online verbundene Unternehmen und/oder offline zugänglich machen, übermitteln, verbreiten, Dritter nicht zu verletzen; g. die Bewerbung von SLI Leistungen nur über die SLI-Plattform zu tätigen; h. ausschließlich offizielle SLI Werbeaussagen zu verwenden und jeden Hinweis auf solche Inhalte hinweisen sein Einkommen oder Verbindungen die Verdienstmöglichkeiten bei SLI zu solchen Inhalten bereitstellen oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung durch Dritte Vorschub leisten. Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffen, um zu verhindernvermeiden; i. bei der Bewerbung in anderen Internetmedien ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich hierbei nicht um eine Werbemaßnahme von SLI handelt; x. keine eigene Verkaufsunterlagen an andere Nutzer, MEMBER von SLI weiterzureichen; k. absolutes Stillschweigen über Betriebsgeheimnisse von SLI und über ihre Struktur zu wahren (zu den Geschäftsgeheimnissen gehören insbesondere Kinder auch die Informationen zu den Downline-Aktivitäten und Jugendliche, über den Internetdienst Kenntnis von vorgenannten Inhalten erlangen. 3.2 Der Kunde wird ohne Zustimmung die darin enthaltenen Informationen ebenso wie Kunden-und Vertragspartnerdaten. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung des jeweiligen Empfängers keine Kettenbriefe, Junk- MEMBER Partnervertrages fort); Geschäfts- oder Spamming-Mails oder andere E-Mail-Massensendungen verschicken. 3.3 Der Kunde ist für alle von ihm oder einem Dritten über seinen Internetanschluss bzw. seine Domains und Websites produzierten bzw. publizierten oder übermittelten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch den Telekommunikationsnetzbetreiber findet nicht statt. 3.4 Für Betriebsgeheimnisse sind nur die im Internet durch Dritte angebotenen Dienste Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb von SLI stehenden, nicht offenkundigen, sondern nur einem begrenzten Personenkreis bekannten Tatsachen, an deren Geheimhaltung der MEMBER ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat und Inhalte ist die nach seinem bekundeten oder doch erkennbaren Xxxxxx auch geheim bleiben soll. Geschäftsgeheimnisse in diesem Sinne sind unter anderem: Technische Informationen wie Methoden, Verfahren, Formeln, Techniken und Erfindungen, wirtschaftliche Informationen wie Kundenlisten, Preis- und Finanzdaten sowie Bezugsquellen. Keine Geschäftsgeheimnisse in diesem Sinne sind solche, die zum Zeitpunkt des Empfangs der Telekommunikationsnetzbetreiber ausschließlich nach Maßgabe Information dem MEMBER bereits bekannt oder allgemein zugänglich waren oder die später, ohne Verschulden des MEMBER diesem zugänglich werden. Von der Gesetze verantwortlich. 3.5 Der Telekommunikationsnetzbetreiber behält sich vorVerschwiegenheitspflicht ausgenommen sind auch solche Kenntnisse, den Zugang zu einem Angebot eines Drittendie für jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe für SLI nachweislich keinen Nachteil darstellen. Hat der MEMBER Zweifel, das einen rechts- ob im konkreten Fall eine Verschwiegenheitspflicht besteht oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren. 3.6 Die Nutzung der von dem Telekommunikationsnetzbetreiber gewährten Internetdienste zum Zwecke der Bereitstellung von Telemedien und/oder anderen Telekommunikationsdiensten durch den Kunden gegenüber Dritten ist nicht gestattet. Der kommerzielle Betrieb von Servern an dem Internetanschluss durch den Kunden ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Telekommunikationsnetzbetreiber gestattet. 3.7 Bei missbräuchlicher Nutzung des Internetdienstes gemäß der vorstehenden Regelungen und/oder bei Verstößen Ergänzende Informationen zum Internetanschluss gegen geltendes Recht ist der Telekommunikationsnetzbetreiber zur Sperrung bzw. Löschung der Inhalte und/oder fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Das gleiche Recht steht dem Telekommunikationsnetzbetreiber auch in begründeten Verdachtsfällen sowie bei einer Gefährdung des Breitbandnetzes des Telekommunikationsnetzbetreiber oder des Internets zu. 3.8 Sofern der Kunde den Missbrauch bzw. Verstoß zu vertreten hatnicht, ist er verpflichtet, eine Weisung der Geschäftsleitung einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht. Die Verschwiegenheitspflichten des MEMBER bestehen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. l. Webseiten, Briefpapier, Visitenkarten, Inserate, Werbeunterlagen und dergleichen mit dem Zusatz „SANUSLIFE INTERNATIONAL INDEPENDENT DISTRIBUTOR“ und dem Logo zu versehen. 7.3 Dem MEMBER ist es untersagt: a. gegen geltendes Recht zu verstoßen; b. Dritte zu belästigen oder diesen anderweitig Schaden zuzufügen; c. Bonusmanipulationen durchzuführen; d. eigene Verkaufsunterlagen, eigene Internetseiten, eigene Produktbroschüren, Produktlabel oder sonstige selbständig erstellter Medien und Werbemittel die in Zusammenhang mit SLI und dessen Produkte stehen zu verwenden, herzustellen oder zu verarbeiten; e. Leistungen und/oder Produkte auf Versteigerungen, öffentlichen und privaten Flohmärkten, Tauschbörsen, Kaufhäusern, Internetmärkten wie z.B. eBay, Amazon oder auf vergleichbaren Verkaufsplätzen anzubieten; f. den Telekommunikationsnetzbetreiber Kauf von allen Ansprüchen DritterSANUSPRODUCTS über den eigenen Online-Shop oder andere, SLI-fremde Online-Shops anzubieten, ausgenommen Verlinkungen auf die aufgrund personalisierte SANUSLIFE-Subdomain; g. im Namen der Verletzung SLI für oder im Interesse bzw. im Namen des Unternehmens Kredite zu beantragen oder aufzunehmen, Ausgaben zu tätigen, Verpflichtungen einzugehen, Bankkonten zu eröffnen oder sonstige Verträge abzuschließen; x. auf Presseanfragen über SLI, deren Leistungen, dem SLI Vergütungsplan oder sonstige SLI Leistungen zu antworten (der vertraglichen Pflichten des Kunden gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber erhoben werdenMEMBER ist verpflichtet, freizustellensämtliche Presseanfragen unverzüglich an SANUSLIFE INTERNATIONAL weiterzuleiten. Dies gilt Der MEMBER wird sich auch im Hinblick auf AnsprücheÜbrigen öffentlich zu SLI, den Waren des SLI- Sortiments und zum SLI-Vertriebssystem nur nach vorheriger schriftlichen Zustimmung von SLI äußern); i. die wegen der Verletzung Ware, darf nicht vom MEMBER eingekauft und an den Kunden weiterverkauft werden (die Ware muss von Rechten Dritter durch Handlungen direkt geworbenen Kunden des Kunden oder wegen sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden gegen MEMBER ausschließlich über den Telekommunikationsnetzbetreiber erhoben offiziellen SANUSSTORE gekauft bzw. bestellt werden, insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen).

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Samples: Member Partnership Agreement, Member Partnership Agreement

Rechte und Pflichten. 3.1 Der Kunde darf Sämtliche für den Vertragsabschluss relevante Informationen wie bspw. Umfang, Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und - beschränkungen, Zugangskontrollen und -beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Hallenplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Informationen, die Internetdienste nur die Entscheidung eines Besucher vernünftigerweise beeinflussen könnten, werden durch ASMV an den Besucher über die online-Plattform kommuniziert. Diese Informationen und Regelungen akzeptiert der Besucher mit dem Abschluss eines Kaufvorgangs auf der online-Plattform, welche hiermit als Bestandteil des Vertrags zwischen ASMV und dem Besucher gelten. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Besuchers zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. ASMV kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB-T oder andere Bestimmungen oder Auflagen von ASMV bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann ASMV oder ein Unterauftragnehmer von ASMV vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Besucher das Recht auf Inanspruchnahme der Leistungen verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind ASMV durch den Besucher unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Besucher ein „Hardticket“ oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, ist ASMV nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung – insbesondere aber nicht ausschließlich - in örtlicher und zeitlicher Hinsicht und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie, beschränkt. Nach Ablauf der vereinbarten Umfang und im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere darf er keine schadhaften (z. B. virenverseuchten), sitten- oder gesetzeswidrigen (z. B. jugendgefährdenden, Gewalt oder den Krieg verherrlichenden) Inhalte über Zeit verliert das Breitbandnetz des Telekommunikationsnetzbetreibers und/oder das Internet abrufen, speichern, online oder offline zugänglich machen, übermitteln, verbreiten, auf solche Inhalte hinweisen oder Verbindungen zu solchen Inhalten bereitstellen oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung durch Dritte Vorschub leistenTicket seine Gültigkeit. Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffen, um zu verhindernBesucher nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, über den Internetdienst Kenntnis von vorgenannten Inhalten erlangen. 3.2 Der Kunde wird ohne Zustimmung Besucherangebote des jeweiligen Empfängers keine Kettenbriefe, Junk- oder Spamming-Mails oder andere E-Mail-Massensendungen verschicken. 3.3 Der Kunde ist für alle von ihm oder einem Dritten über seinen Internetanschluss bzw. seine Domains und Websites produzierten bzw. publizierten oder übermittelten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch den Telekommunikationsnetzbetreiber findet nicht statt. 3.4 Für die im Internet durch Dritte angebotenen Dienste und Inhalte ist der Telekommunikationsnetzbetreiber ausschließlich nach Maßgabe der Gesetze verantwortlich. 3.5 Der Telekommunikationsnetzbetreiber behält sich vor, den Zugang zu einem Angebot eines Dritten, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren. 3.6 Die Nutzung der von dem Telekommunikationsnetzbetreiber gewährten Internetdienste zum Zwecke der Bereitstellung von Telemedien und/oder anderen Telekommunikationsdiensten durch den Kunden gegenüber Dritten ist nicht gestattet. Der kommerzielle Betrieb von Servern an dem Internetanschluss durch den Kunden ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Telekommunikationsnetzbetreiber gestattet. 3.7 Bei missbräuchlicher Nutzung des Internetdienstes gemäß der vorstehenden Regelungen und/oder bei Verstößen Ergänzende Informationen zum Internetanschluss gegen geltendes Recht ist der Telekommunikationsnetzbetreiber zur Sperrung bzw. Löschung der Inhalte und/oder fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Das gleiche Recht steht dem Telekommunikationsnetzbetreiber auch in begründeten Verdachtsfällen sowie bei einer Gefährdung des Breitbandnetzes des Telekommunikationsnetzbetreiber oder des Internets zu. 3.8 Sofern der Kunde den Missbrauch bzw. Verstoß zu vertreten hat, ist er verpflichtet, den Telekommunikationsnetzbetreiber von allen Ansprüchen DritterASMV, die aufgrund der Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber erhoben über eine online-Plattform angeboten und abgewickelt werden, freizustellen. Dies gilt auch im Hinblick auf Ansprüchesowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter durch Handlungen des Kunden oder wegen sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber erhoben werdenentsprechende Kommunikation, insbesondere für Urheber-Veröffentlichungen und Informationen allein ASMV verantwortlich ist. 4. Rights and Duties ASMV communicates to the attendee all of the information relevant for the formation of the contract, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungensuch as the scope, content, location, time, organizer, price, fees and taxes, rules and restrictions for attendance, form of tickets to be presented, accessibility, hall layout, building and facility rules and other codes of conduct for the respective event site and other limitations, or other key information that may reasonably be considered capable of influencing the attendee’s purchasing decision, via the online platform. By completing the purchase process on the online platform, the attendee accepts the information and rules, which are hereby deemed a component of the contract between ASMV and the attendee. It is solely the responsibility of the attendee to verify that the attendee will want to or be able to satisfy the requirements, conditions, rules and regulations demanded in order to attend the event. In the event that an attendee fails to satisfy or follow the rules and requirements for attending, ASMV can refuse or terminate the attendance or visit. Where there is suspicion of abuse or breach of statutory provisions, these Ticketing Terms, or other rules or conditions imposed by ASMV, due, for example, to fraudulent, illegal, or other bad-faith actions, or corresponding circumvention or attempted circumvention of such rules or conditions, ASMV or ASMV’s subcontractor can, prior to or during an event, invalidate a ticket without providing compensation, and deny the attendee’s right to claim the goods and services and/or eject the attendee from the event. The attendee must notify ASMV immediately if tickets have been damaged, have gone missing, or have been seized. If the attendee loses a “hard ticket” or if a ticket is misplaced while attendee is responsible for its care, ASMV is not obligated to replace the ticket. Unless otherwise stipulated, the validity of a ticket for the respective event is restricted with regard to, in particular, the location and time and, as applicable, the respective seat or seating spot or the corresponding ticket category, although this list is not exhaustive. After the stipulated time has passed, the ticket is no longer valid. The attendee hereby acknowledges that with regard to events and other attendee packages from ASMV that are offered and processed via an online platform, as well as with regard to their content, quality, execution, change, discontinuation, cancelation, or postponement, the corresponding communications, publications, and notifications are solely ASMV’s responsibility.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte und Pflichten. 3.1 Der Kunde darf Für den Zeitraum der Nutzung als Wegstrecke für Mountainbiker gestattet der Grundeigentümer auch die Internetdienste nur in dem vereinbarten Umfang holzunschädliche Anbringung von Hinweis- und Markierungstafeln, die zur Kennzeichnung und Erläuterung des Streckenverlaufs erforderlich sind. Die Aufstellung dieser Hinweis- und Markierungstafeln hat im Rahmen Einvernehmen mit dem Grundeigentümer zu erfolgen. Wird diese Wegstrecke nicht mehr der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzenÖffentlichkeit zur Verfügung gestellt, sind sämtliche Hinweis- und Markierungstafeln zeitnah zu entfernen. Insbesondere darf er keine schadhaften Die Vertragspartner kommen darin überein, dass durch die Errichtung und Benützung der Wegstrecke weder der Grundeigentümer in seinen Benützungsrechten behindert noch in bestehende Servitutsrechte Dritter eingegriffen werden darf. Der Grundeigentümer kann die vertragsgegenständliche Wegstrecke aus Sicherheitsgründen oder aus betrieblichen Gründen (z. B. virenverseuchten)Holzerntemaßnahmen, sitten- Jagd u.a.) für die Dauer einer Gefahrenlage ganz oder gesetzeswidrigen (z. B. jugendgefährdendenteilweise im jeweils erforderlichen Ausmaß sperren und die Tafeln und Kennzeichnungen, Gewalt oder den Krieg verherrlichenden) Inhalte über das Breitbandnetz des Telekommunikationsnetzbetreibers und/oder das Internet abrufendie die Nutzung als Wegstrecke für Mountainbiker betreffen, speichern, online oder offline zugänglich machen, übermitteln, verbreiten, auf solche Inhalte hinweisen oder Verbindungen zu solchen Inhalten bereitstellen oder erforderlichenfalls vorübergehend unkenntlich machen und außer Geltung setzen. Nach Beendigung einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung durch Dritte Vorschub leistenSperre sind die betreffenden Tafeln und Kennzeichnungen vom Grundeigentümer wieder kenntlich zu machen. Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffenGrundeigentümer verpflichtet sich, um Xxxxxxx auf das notwendige Ausmaß zu verhindernbeschränken und den Vertragspartner darüber rechtzeitig tunlichst zwei Wochen im Vorhinein darüber zu informieren. Bei Gefahr im Verzug erfolgt die Bekanntgabe der Sperre so rasch als möglich. Das Ende einer Sperre ist dem Vertragspartner ebenfalls so rasch als möglich bekannt zu geben. Dem Vertragspartner obliegt die Aufstellung, dass andere Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, über den Internetdienst Kenntnis von vorgenannten Inhalten erlangen. 3.2 Der Kunde wird ohne Zustimmung des jeweiligen Empfängers keine Kettenbriefe, Junk- oder Spamming-Mails oder andere E-Mail-Massensendungen verschicken. 3.3 Der Kunde ist für alle von ihm oder einem Dritten über seinen Internetanschluss Erhaltung bzw. seine Domains Erneuerung von Hinweis- und Websites produzierten bzwMarkierungstafeln am Beginn, Ende und entlang der freigegebenen Wegstrecke. publizierten Zu Beginn und an zentralen Knotenpunkten entlang der Wegstrecke sind den Streckenbenutzern außerdem die von Oberösterreich Tourismus GmbH und Landwirtschaftskammer OÖ erarbeiteten „Fair Play“-Regeln für Mountainbiker in der jeweils aktuellen Fassung zur Kenntnis zu bringen. Der Grundeigentümer erklärt sich ausdrücklich bereit, die gemäß der erwähnten Planskizze erforderliche Benützung seines Grundstückes unentgeltlich zu gestatten. Der Vertragspartner ist berechtigt, die frei gegebene Wegstrecke erforderlichenfalls in einen für Mountainbiker verkehrssicheren Zustand zu versetzen und sie in diesem Zustand zu erhalten. Allfällige Kontrollen der Verkehrssicherheit obliegen dem Vertragspartner. Sämtliche Errichtungs- und Erhaltungsmaßnahmen sind dabei unter größtmöglicher Schonung des dienenden Grundstücks durchzuführen. Etwaige Flurschäden sind nach den Richtlinien der Landwirtschaftskammer für OÖ zu ersetzen. Vom Grundeigentümer wird die freigegebene Wegstrecke nur insoweit instandgesetzt und erhalten, als dies für betriebliche Zwecke erforderlich ist. Der Grundeigentümer übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten Zustand oder übermittelten Inhalte selbst verantwortlichdie ständige Benutzbarkeit der freigegebenen Wegstrecke. Der Vertragspartner ist daher zur Instandhaltung der Wegstrecke verpflichtet, wobei er sich dabei Bevollmächtigter bedienen kann. Diese Verpflichtung des Vertragspartners beschränkt sich auf die Nutzung des Weges als Wegstrecke für Mountainbiker. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch den Telekommunikationsnetzbetreiber findet nicht statt. 3.4 Für die im Internet durch Dritte angebotenen Dienste und Inhalte ist der Telekommunikationsnetzbetreiber ausschließlich nach Maßgabe der Gesetze verantwortlich. 3.5 Der Telekommunikationsnetzbetreiber behält sich vor, den Zugang zu einem Angebot eines Dritten, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren. 3.6 Die Nutzung der von dem Telekommunikationsnetzbetreiber gewährten Internetdienste zum Zwecke der Bereitstellung von Telemedien und/oder anderen Telekommunikationsdiensten durch den Kunden gegenüber Dritten ist nicht gestattetdarüber hinausgehende Instandhaltungsverpflichtung des Vertragspartners wird ausgeschlossen. Der kommerzielle Betrieb von Servern an dem Internetanschluss durch den Kunden Vertragspartner ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Telekommunikationsnetzbetreiber gestattet. 3.7 Bei missbräuchlicher Nutzung des Internetdienstes gemäß der vorstehenden Regelungen und/oder bei Verstößen Ergänzende Informationen zum Internetanschluss gegen geltendes Recht ist der Telekommunikationsnetzbetreiber zur Sperrung bzw. Löschung der Inhalte und/oder fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Das gleiche Recht steht dem Telekommunikationsnetzbetreiber auch in begründeten Verdachtsfällen sowie bei einer Gefährdung des Breitbandnetzes des Telekommunikationsnetzbetreiber oder des Internets zu. 3.8 Sofern der Kunde den Missbrauch bzw. Verstoß zu vertreten hat, ist er verpflichtet, den Telekommunikationsnetzbetreiber die vertragsgegenständliche Wegstrecke und die unmittelbar angrenzenden Flächen in angemessenen zeitlichen Abständen auf eigene Kosten von allen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber erhoben werden, freizustellen. Dies gilt auch im Hinblick auf Ansprüche, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter durch Handlungen des Kunden oder wegen sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber erhoben werden, insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und WettbewerbsrechtsverletzungenAbfällen zu säubern.

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Samples: Gestattungsvertrag

Rechte und Pflichten. 3.1 Der Kunde darf die Internetdienste nur in dem vereinbarten Umfang und Besucher, der das Internet über den über WLAN-Zugang im Rahmen der jeweils geltenden aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen nutzenRegelungen nutzen darf, ist verpflichtet, die angemeldeten Endgeräte vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte auf eigene Kosten zu schützen. Darüber hinaus ist der Besucher verpflichtet, den Internet-Zugang über WLAN in keiner missbräuchlicher (z.B. in strafbarer oder sittenwidriger) Art und Weise zu nutzen sowie im Rahmen seiner Nutzung die Rechte Dritter (Urheberrechte, Lizenz- und Nutzungsrechte) und die Rechte der ASMV, nicht zu verletzen. Insbesondere darf er ist der Besucher verpflichtet, a. keine schadhaften Nachrichten oder Informationen mit unerwünschter und ungenehmigter Werbung an Dritte zu versenden, b. keine Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder unbefugt in Datennetze einzudringen oder derartige Handlungen zu versuchen, c. keine automatische, unautorisierte oder versteckte Übertragung von sogenannten ausführbaren Routinen (z. B. virenverseuchten)Spyware, sitten- Dialer, usw.) auf Systeme anderer Internetnutzer vorzunehmen, sowie d. keine Informationen mit rechts- oder gesetzeswidrigen (z. B. jugendgefährdendensittenwidrigen Inhalten sowie keine Inhalte zu verbreiten, Gewalt oder den Krieg verherrlichenden) Inhalte welche das Ansehen von ASMV schädigen können. Da der Internetzugang über das Breitbandnetz WLAN gem. Ziffer 2 AGB-I unverschlüsselt ist, weist XXXX vor dem theoretisch möglichen Zugriff auf die mittels WLAN übertragenen Daten von unbefugten Dritten und die daraus resultierenden Gefahren ausdrücklich hin. Es liegt im Verantwortungsbereich des Telekommunikationsnetzbetreibers Besuchers, die Datenübertragung etwa durch Verwendung einer speziellen Schutz-Software vor Zugriffen Dritter abzusichern. ASMV empfiehlt diese Sicherheitsvorkehrung ausdrücklich und insbesondere für die Übertragung der sensiblen und/oder das Internet abrufen, speichern, online oder offline zugänglich machen, übermitteln, verbreiten, auf solche Inhalte hinweisen oder Verbindungen zu solchen Inhalten bereitstellen oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung durch Dritte Vorschub leistenvertraulichen Daten. Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffenBesucher ist für die Inhalte, um zu verhindern, dass andere Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, welche er über den Internetdienst Kenntnis WLAN-Internet-Zugang von vorgenannten Inhalten erlangen. 3.2 Der Kunde wird ohne Zustimmung des jeweiligen Empfängers keine KettenbriefeASMV überträgt oder auf sonstige Weise auf dem Messegelände von ASMV verbreitet, Junk- oder Spamming-Mails oder andere E-Mail-Massensendungen verschicken. 3.3 Der Kunde ist für alle von ihm oder einem gegenüber ASMV und Dritten über seinen Internetanschluss bzw. seine Domains und Websites produzierten bzw. publizierten oder übermittelten Inhalte selbst allein verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Die Prüfung der Inhalte durch den Telekommunikationsnetzbetreiber findet nicht statt. 3.4 Für seitens ASMV schließt ASMV ausdrücklich aus. Der Besucher stellt ASMV und deren Unterauftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Internet durch Dritte angebotenen Dienste und Inhalte ist der Telekommunikationsnetzbetreiber ausschließlich nach Maßgabe der Gesetze verantwortlich. 3.5 Der Telekommunikationsnetzbetreiber behält sich vor, den Zugang zu einem Angebot eines Dritten, das einen aus einer rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren. 3.6 Die Nutzung der von dem Telekommunikationsnetzbetreiber gewährten Internetdienste zum Zwecke der Bereitstellung von Telemedien und/oder anderen Telekommunikationsdiensten vertragswidrigen Nutzung der erbrachten Vertragsleistungen durch den Kunden gegenüber Dritten ist nicht gestattet. Der kommerzielle Betrieb von Servern an dem Internetanschluss durch den Kunden ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Telekommunikationsnetzbetreiber gestattet. 3.7 Bei missbräuchlicher Nutzung des Internetdienstes gemäß der vorstehenden Regelungen und/oder bei Verstößen Ergänzende Informationen zum Internetanschluss gegen geltendes Recht ist der Telekommunikationsnetzbetreiber zur Sperrung bzw. Löschung der Inhalte und/oder fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigtBesucher ergeben. Das gleiche Recht steht dem Telekommunikationsnetzbetreiber gilt auch in begründeten Verdachtsfällen sowie bei einer Gefährdung des Breitbandnetzes des Telekommunikationsnetzbetreiber oder des Internets zu. 3.8 Sofern für jegliche Ansprüche, die sich aus den entsprechenden Handlungen Dritter resultieren, welche der Kunde den Missbrauch bzw. Verstoß Besucher zu vertreten hat, ist er verpflichtet, den Telekommunikationsnetzbetreiber von allen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber erhoben werden, freizustellen. Dies gilt auch im Hinblick auf Ansprüche, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter durch Handlungen des Kunden oder wegen sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber erhoben werden, insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Internet Nutzung Von Wlan Verbindung

Rechte und Pflichten. 3.1 Der Kunde darf 16 Rechte und Pflichten der*des Studierenden (1) Die FHSTP ist verpflichtet, das von der*vom Studierenden gewählte Studium entsprechend dem jeweiligen Studienplan durchzuführen, einen ordnungsgemäßen Studienbetrieb zu gewährleisten, die Internetdienste nur hierfür erforderlichen personellen, räumlichen und technischen Ressourcen zur Verfügung zu stellen und jene Voraussetzungen zu schaffen, die erforderlich sind, damit die*der Studierende das Studium in der vorgesehenen Zeit (Regelstudiendauer) abschließen kann. (2) Die FHSTP schuldet keinen konkreten Studienerfolg der*des Studierenden. (3) Die*Der Studierende ist verpflichtet, das gewählte Studium gemäß dem vereinbarten Umfang jeweiligen Studienplan und der Satzung der FHSTP in der vorgesehenen Zeit zu betreiben, am Unterricht teilzunehmen, die festgelegten Prüfungs- und Abgabetermine und diesbezügliche Vorgaben einzuhalten (zB Anwesenheit, Teilnahme an Evaluierungen, etc). (4) Mit dem Zeitpunkt der Einrichtung des elektronischen Studierendenaccounts ist dieser für die Kommunikation zwischen Studierender*m und FHSTP während des Studiums maßgeblich und rechtsverbindlich (zB für Terminvereinbarungen, Informationen zum Studium, etc). Die*Der Studierende ist verpflichtet, Informationen im Rahmen Studierendenaccount regelmäßig abzurufen sowie Nachrichten (auch in der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere darf er keine schadhaften lehrveranstaltungsfreien Zeit) zu lesen. (z. B. virenverseuchten5) Die vorsätzliche, unbefugte Weitergabe des Studierendenausweises oder des Passwortes des Studierendenaccounts ist untersagt und stellt einen wichtigen Grund für die Auflösung des Studienvertrages dar. (6) Die*Der Studierende ist verpflichtet, sich in Abstimmung mit der Studiengangsleitung für die Absolvierung des Studiums erforderliche Praktikumsplätze bei geeigneten Praktikumsstellen zu sichern. (7) Verlangt eine Praktikumsstelle einen Immunitätsnachweis (Impfstatus), sitten- obliegt es der Verantwortung der*des Studierenden, diesen rechtzeitig einzuholen und vorzulegen. (8) Die*Der Studierende ist verpflichtet, keine Tätigkeiten im Praktikum auszuüben, die der FHSTP in irgendeiner Weise Schaden zufügen oder gesetzeswidrigen dem Ansehen der FHSTP als Bildungsinstitution zuwiderlaufen könnten. (z. B. jugendgefährdenden9) Die*Der Studierende ist verpflichtet, Gewalt alle Unfälle, die sich in Zusammenhang mit dem Studium am Studienort sowie am Weg dorthin oder den Krieg verherrlichendenvon dort weg ereignen, zu melden. Die Meldung ist schriftlich binnen 3 Tagen an die FHSTP (xxx@xxxxx.xx.xx) Inhalte über das Breitbandnetz zu richten. (10) Die*Der Studierende ist verpflichtet, jede Änderung der persönlichen Daten, insbesondere des Telekommunikationsnetzbetreibers Wohnortes und/oder das Internet abrufen, speichern, online oder offline zugänglich machen, übermitteln, verbreiten, auf solche Inhalte hinweisen oder Verbindungen zu solchen Inhalten bereitstellen oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung durch Dritte Vorschub leisten. Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffen, um zu verhindern, dass andere Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, über den Internetdienst Kenntnis von vorgenannten Inhalten erlangender Zustelladresse unverzüglich bekanntzugeben. 3.2 Der Kunde wird ohne Zustimmung des jeweiligen Empfängers keine Kettenbriefe, Junk- oder Spamming-Mails oder andere E-Mail-Massensendungen verschicken. 3.3 Der Kunde ist für alle von ihm oder einem Dritten über seinen Internetanschluss bzw. seine Domains und Websites produzierten bzw. publizierten oder übermittelten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch den Telekommunikationsnetzbetreiber findet nicht statt. 3.4 Für die im Internet durch Dritte angebotenen Dienste und Inhalte ist der Telekommunikationsnetzbetreiber ausschließlich nach Maßgabe der Gesetze verantwortlich. 3.5 Der Telekommunikationsnetzbetreiber behält sich vor, den Zugang zu einem Angebot eines Dritten, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren. 3.6 Die Nutzung der von dem Telekommunikationsnetzbetreiber gewährten Internetdienste zum Zwecke der Bereitstellung von Telemedien und/oder anderen Telekommunikationsdiensten durch den Kunden gegenüber Dritten ist nicht gestattet. Der kommerzielle Betrieb von Servern an dem Internetanschluss durch den Kunden ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Telekommunikationsnetzbetreiber gestattet. 3.7 Bei missbräuchlicher Nutzung des Internetdienstes gemäß der vorstehenden Regelungen und/oder bei Verstößen Ergänzende Informationen zum Internetanschluss gegen geltendes Recht ist der Telekommunikationsnetzbetreiber zur Sperrung bzw. Löschung der Inhalte und/oder fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Das gleiche Recht steht dem Telekommunikationsnetzbetreiber auch in begründeten Verdachtsfällen sowie bei einer Gefährdung des Breitbandnetzes des Telekommunikationsnetzbetreiber oder des Internets zu. 3.8 Sofern der Kunde den Missbrauch bzw. Verstoß zu vertreten hat, ist er verpflichtet, den Telekommunikationsnetzbetreiber von allen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber erhoben werden, freizustellen. Dies gilt auch im Hinblick auf Ansprüche, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter durch Handlungen des Kunden oder wegen sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber erhoben werden, insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

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Samples: Ausbildungsvertrag

Rechte und Pflichten. 3.1 10.1 Der Kunde darf die Internetdienste nur in dem vereinbarten Umfang und im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere Ins- besondere darf er keine schadhaften (z. B. virenverseuchten), sitten- oder gesetzeswidrigen (z. B. jugendgefährdenden, Gewalt oder den Krieg verherrlichendenverherr- lichenden) Inhalte über das Breitbandnetz Netz des Telekommunikationsnetzbetreibers ISPs und/oder das Internet abrufen, speichernspei- chern, online oder offline offline zugänglich machen, übermitteln, verbreiten, auf solche Inhalte hinweisen oder Verbindungen zu solchen Inhalten bereitstellen oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung durch Dritte Vorschub leistenleis- ten. Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffen, um zu verhindern, dass andere Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, über den Internetdienst Kenntnis von vorgenannten Inhalten erlangen. 3.2 10.2 Der Kunde wird ohne Zustimmung des jeweiligen Empfängers keine KettenbriefeKetten- briefe, Junk- oder Spamming-Mails oder andere E-Mail-Massensendungen verschickenver- schicken. 3.3 10.3 Der Kunde ist für alle von ihm oder einem Dritten über seinen Internetanschluss Internetan- schluss bzw. seine Domains und Websites produzierten bzw. publizierten oder übermittelten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung Überwa- chung oder Überprüfung dieser Inhalte durch den Telekommunikationsnetzbetreiber ISP findet nicht statt. 3.4 10.4 Für die im Internet durch Dritte angebotenen Dienste und Inhalte ist der Telekommunikationsnetzbetreiber ISP ausschließlich nach Maßgabe der Gesetze verantwortlich. Insbesondere ist der ISP nicht verantwortlich für fremde Inhalte im Sinne des Telemediengesetzes. 3.5 10.5 Der Telekommunikationsnetzbetreiber ISP behält sich vor, den Zugang zu einem Angebot eines Dritten, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren. 3.6 10.6 Die Nutzung der von dem Telekommunikationsnetzbetreiber ISP gewährten Internetdienste zum Zwecke der Bereitstellung von Telemedien und/oder anderen Telekommunikationsdiensten Telekommunikationsdiens- ten durch den Kunden gegenüber Dritten ist nicht gestattet. Der kommerzielle , der Betrieb von Servern an dem Internetanschluss durch den Kunden ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Telekommunikationsnetzbetreiber gestattet, wenn Vertragsgegenstand ausdrücklich ein als „Business“ bezeichneten Dienst und/oder eine statische IP Adresse ist. Hiervon ausgenommen sind jedoch Hosting-, Filesharing-Server etc. 3.7 10.7 Bei missbräuchlicher Nutzung des Internetdienstes gemäß der vorstehenden Regelungen und/und/ oder bei Verstößen Ergänzende Informationen zum Internetanschluss gegen geltendes Recht ist der Telekommunikationsnetzbetreiber ISP zur Sperrung bzw. Löschung der Inhalte und/oder fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses Ver- tragsverhältnisses berechtigt. Das gleiche Recht steht dem Telekommunikationsnetzbetreiber ISP auch in begründeten be- gründeten Verdachtsfällen sowie bei einer Gefährdung des Breitbandnetzes Netzes des Telekommunikationsnetzbetreiber ISPs oder des Internets zu. 3.8 10.8 Sofern der Kunde den Missbrauch bzw. Verstoß zu vertreten hat, ist er verpflichtetver- pflichtet, den Telekommunikationsnetzbetreiber ISP von allen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber ISP erhoben werden, freizustellen. Dies gilt auch im Hinblick auf Ansprüche, die wegen der Verletzung Ver- letzung von Rechten Dritter durch Handlungen des Kunden oder wegen sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber ISP erhoben werden, insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und WettbewerbsrechtsverletzungenWettbewerbsrechts- verletzungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte und Pflichten. 3.1 1. Die Durchführung der Veranstaltung hängt von der jeweils aktuellen Covid-19-Situation ab. Absagen oder Einschränkungen liegen nicht in der Verantwortung des Veranstalters. Das wirtschaftliche Risiko bleibt daher beim jeweiligen Standbetreiber. In jedem Fall besteht , unabhängig von dieser Vereinbarung, die Verpflichtung zur Einhaltung aller aktuell geltenden Gesetze und Verordnungen. 2. Der Kunde darf Betreiber verpflichtet sich alle gewerbe-, arbeits-, verwaltungs-, lebensmittel- und finanzrechtlichen Vorschriften einzuhalten, die Internetdienste nur in dem vereinbarten Umfang entsprechenden Voraussetzungen wie z.B. aufrechte Gewerbeberechtigungen, Arbeitsbewilligungen für Arbeitnehmer usw. zu erfüllen und hält Charisma vollständig schad- und klaglos. 3. Der Betreiber hat alleine die Verantwortung alle ihn betreffenden steuerlichen Verpflichtungen und Abgaben einzuhalten und hält Charisma vollständig schad- und klaglos. 4. Sämtliche mit der Entstehung dieser Vereinbarung verbundenen Kosten, Gebühren, Steuern und Abgaben trägt der Betreiber allein. Der Betreiber verpflichtet sich, Xxxxxxxx im Rahmen Fall einer Inanspruchnahme aus einem dieser Titel vollständig schad- und klaglos zu halten. 5. Diese Schad- und Klagloshaltungsverpflichtung umfasst auch den Ersatz von Zinsen, Kosten und Aufwendungen jeder Art. ⮚ Es wird vereinbart: 6. Bei Wetterwarnungen und anderen unvorhersehbaren Ereignissen, bei denen Gefahr für Menschen droht, wird der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere darf er keine schadhaften (z. B. virenverseuchten), sitten- oder gesetzeswidrigen (z. B. jugendgefährdenden, Gewalt oder den Krieg verherrlichenden) Inhalte über das Breitbandnetz des Telekommunikationsnetzbetreibers und/oder das Internet abrufen, speichern, online oder offline zugänglich machen, übermitteln, verbreiten, auf solche Inhalte hinweisen oder Verbindungen zu solchen Inhalten bereitstellen oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung durch Dritte Vorschub leistenKirtag geschlossen. Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffenBetreiber hat den Anweisungen von Xxxxxxxx und dessen Gehilfen ohne Zeitaufschub zu folgen, um die Hütte sofort zu verhindern, dass andere Nutzer, insbesondere Kinder schließen und Jugendliche, über den Internetdienst Kenntnis von vorgenannten Inhalten erlangenPlatz zu verlassen. 3.2 Der Kunde wird ohne Zustimmung des jeweiligen Empfängers keine Kettenbriefe, Junk- oder Spamming-Mails oder andere E-Mail-Massensendungen verschicken7. Für diesen Fall und ähnlich gelagerte Situationen ist Xxxxxxxx eine für den Kirtag verantwortliche Person mit Telefonnummer und WhatsApp Verbindung vor Beginn zu nennen. 3.3 Der Kunde ist für alle von ihm oder einem Dritten über seinen Internetanschluss bzw8. seine Domains und Websites produzierten bzw. publizierten oder übermittelten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch den Telekommunikationsnetzbetreiber findet nicht statt. 3.4 Für die im Internet durch Dritte angebotenen Dienste und Inhalte ist der Telekommunikationsnetzbetreiber ausschließlich nach Maßgabe der Gesetze verantwortlich. 3.5 Der Telekommunikationsnetzbetreiber Charisma behält sich das Recht vor, den Zugang „Steffl Kirtag“ bei unvorhergesehenen bzw. zwingenden Gründen zu einem Angebot eines Drittenverschieben, das einen rechts- zu verlängern, zu verkürzen oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperrenganz abzusagen. 3.6 Die Nutzung der von dem Telekommunikationsnetzbetreiber gewährten Internetdienste zum Zwecke der Bereitstellung von Telemedien und/oder anderen Telekommunikationsdiensten durch den Kunden gegenüber Dritten ist nicht gestattet9. Der kommerzielle Betrieb von Servern an dem Internetanschluss durch den Kunden ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Telekommunikationsnetzbetreiber gestattetBetreiber hat in solchen Fällen weder Anspruch vom Vertrag zurückzutreten noch auf Zahlung eines Schadenersatzes. 3.7 10. Bei missbräuchlicher Nutzung des Internetdienstes gemäß der vorstehenden Regelungen und/oder bei Verstößen Ergänzende Informationen zum Internetanschluss gegen geltendes Recht ist der Telekommunikationsnetzbetreiber zur Sperrung bzweiner Absage wird das Entgelt bis auf die bis dahin entstandenen Kosten und Auslagen von Xxxxxxxx zurückerstattet. Löschung der Inhalte und/oder fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Das gleiche Recht steht dem Telekommunikationsnetzbetreiber auch in begründeten Verdachtsfällen sowie bei einer Gefährdung des Breitbandnetzes des Telekommunikationsnetzbetreiber oder des Internets zuHierzu wird eine eigens angefertigte Abrechnung erstellt. 3.8 Sofern der Kunde den Missbrauch bzw11. Verstoß zu vertreten hatDer Betreiber verzichtet auf jeden Anspruch und Schadenersatzforderung gegenüber Charisma im Falle einer Betriebsunterbrechung und aller daraus resultierenden Folgen, ist er verpflichtethervorgerufen durch höhere Gewalt, den Telekommunikationsnetzbetreiber von allen Ansprüchen Dritterwelcher Art auch immer. 12. Alle Anhänge, die aufgrund der Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber erhoben welche mit dieser Vereinbarung übergeben werden, freizustellen. Dies gilt auch im Hinblick auf Ansprüche, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter durch Handlungen des Kunden oder wegen sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber erhoben werden, insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungengelten als integrierter Bestandteil dieser Vereinbarung.

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Samples: Standplatzvereinbarung

Rechte und Pflichten. 3.1 Der Kunde darf die Internetdienste nur in dem vereinbarten Umfang und im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere darf er keine schadhaften (z. B. virenverseuchten), sitten- oder gesetzeswidrigen (z. B. jugendgefährdenden, Gewalt oder den Krieg verherrlichenden) Inhalte über das Breitbandnetz Breitsbandnetz des Telekommunikationsnetzbetreibers Kabelnetzbetreibers und/oder das Internet abrufen, speichern, online oder offline zugänglich machen, übermitteln, verbreiten, auf solche Inhalte hinweisen oder Verbindungen zu solchen Inhalten bereitstellen oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung durch Dritte Vorschub leisten. Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffen, um zu verhindern, dass andere Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, über den Internetdienst Kenntnis von vorgenannten Inhalten erlangen. 3.2 Der Kunde wird ohne Zustimmung des jeweiligen Empfängers keine Kettenbriefe, Junk- oder Spamming-Mails oder andere E-Mail-Massensendungen verschicken. 3.3 Der Kunde ist für alle von ihm oder einem Dritten über seinen Internetanschluss bzw. seine Domains und Websites produzierten bzw. publizierten oder übermittelten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch den Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber findet nicht statt. 3.4 Für die im Internet durch Dritte angebotenen Dienste und Inhalte ist der Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber ausschließlich nach Maßgabe der Gesetze verantwortlich; insbesondere ist der Kabelnetzbetreiber nicht verantwortlich für fremde Inhalte im Sinne des Telemediengesetzes. 3.5 Der Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber behält sich vor, den Zugang zu einem Angebot eines Dritten, das einen rechts- oder sittenwidrigen sitten- widrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren. 3.6 Die Nutzung der von dem Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber gewährten Internetdienste zum Zwecke der Bereitstellung von Telemedien und/oder anderen Telekommunikationsdiensten durch den Kunden gegenüber Dritten ist nicht gestattet. Der , der kommerzielle Betrieb von Servern an dem Internetanschluss durch den Kunden ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Telekommunikationsnetzbetreiber gestattet, wenn Vertrags- gegenstand ausdrücklich ein Dienst von „Unitymedia Business“ und/oder eine statische IP-Adresse ist. 3.7 Bei missbräuchlicher Nutzung des Internetdienstes gemäß der vorstehenden Regelungen und/oder bei Verstößen Ergänzende Informationen zum Internetanschluss gegen geltendes Recht ist der Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber zur Sperrung bzw. Löschung der Inhalte und/oder fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Das gleiche Recht steht dem Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber auch in begründeten Verdachtsfällen sowie bei einer Gefährdung des Breitbandnetzes des Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreibers oder des Internets zu. 3.8 Sofern der Kunde den Missbrauch bzw. Verstoß zu vertreten hat, ist er verpflichtet, den Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber von allen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbe- treiber erhoben werden, freizustellen. Dies gilt auch im Hinblick auf Ansprüche, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter durch Handlungen des Kunden oder wegen sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber Kabel- netzbetreiber erhoben werden, insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte und Pflichten. 3.1 Der Kunde darf die Internetdienste nur in dem vereinbarten Umfang und Jedes ordentliche Mitglied hat das Recht, den Verein zur Vertretung seiner Interessen - im Rahmen Sinne von § 2 . in Anspruch zu nehmen. Alle Fragen und Unstimmigkeiten, die sich aus dem mit der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzenABV oder mit einer Agentur der ABV geschlossenen Vertrag ergeben, sollen zunächst zwischen Mitglied und Gesellschaft bzw. Insbesondere darf er Agentur unmittelbar behandelt werden. Erst wenn auf diesem Wege keine schadhaften (z. B. virenverseuchten)Einigung erzielt werden kann, sitten- oder gesetzeswidrigen (z. B. jugendgefährdendenist der Verein um Vermittlung zwischen Mitglied und Gesellschaft bzw. Agentur anzugehen. Angehörige verstorbener Mitglieder sind berechtigt, Gewalt oder den Krieg verherrlichenden) Inhalte über das Breitbandnetz die Beratung des Telekommunikationsnetzbetreibers und/oder das Internet abrufenVereins in Anspruch zu nehmen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, speichernnach dem Maß seiner Kraft und Fähigkeit die Ziele der VVA Spezialvertrieb e.V. zu fördern. Zur Erfüllung seiner Aufgaben erhebt der Verein von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag, online oder offline zugänglich machen, übermitteln, verbreiten, der im ersten Monat des Geschäftsjahres fällig ist. Die Höhe des Jahresbeitrages wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf solche Inhalte hinweisen oder Verbindungen zu solchen Inhalten bereitstellen oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung durch Dritte Vorschub leistenRückerstattung des Beitrages. Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffenVorstand setzt sich wie folgt zusammen: - Vorsitzende/r, um - mindestens weitere 4 Vorstandsmitglieder, davon ein Stellvertreter und ein Schatzmeister und - bis zu verhindernsechs Beisitzer ohne Stimmrecht (erweiterter Vorstand). Gesetzliche Vertreter des Vereins im Sinne des §26 BGB sind der Vorsitzende, dass andere Nutzersein Stellvertreter und der Schatzmeister. Jeder ist berechtigt, insbesondere Kinder den Verein allein gerichtlich und Jugendlicheaußergerichtlich zu vertreten. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, über den Internetdienst Kenntnis von vorgenannten Inhalten erlangen. 3.2 in welcher die Zuständigkeit seiner einzelnen Organe festgelegt ist. Der Kunde wird ohne Zustimmung des jeweiligen Empfängers keine Kettenbriefe, Junk- oder Spamming-Mails oder andere E-Mail-Massensendungen verschicken. 3.3 Der Kunde Vorstand ist für alle von ihm oder einem Dritten über seinen Internetanschluss bzw. seine Domains und Websites produzierten bzw. publizierten oder übermittelten Inhalte selbst eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte Er beruft die Mitgliederversammlung ein. Die Vorstandsmitglieder werden jeweils für die Dauer von 3 Jahren von der ordentlichen Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Xxxxxxxx ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit aus, ergänzt sich der Vorstand durch den Telekommunikationsnetzbetreiber findet nicht statt. 3.4 Für die kommissarische Ernennung eines anderen Mitglieds bis zur nächsten Mitgliederversammlung. Der Vorstand bleibt solange im Internet durch Dritte angebotenen Dienste und Inhalte ist der Telekommunikationsnetzbetreiber ausschließlich nach Maßgabe der Gesetze verantwortlich. 3.5 Der Telekommunikationsnetzbetreiber behält sich vorAmt, den Zugang zu einem Angebot eines Dritten, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren. 3.6 Die Nutzung der von dem Telekommunikationsnetzbetreiber gewährten Internetdienste zum Zwecke der Bereitstellung von Telemedien und/oder anderen Telekommunikationsdiensten durch den Kunden gegenüber Dritten ist nicht gestattetbis ein neuer Vorstand gewählt ist. Der kommerzielle Betrieb Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit. Stimmenübertragung ist unzulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Über die Beschlüsse des Vorstandes sind Niederschriften zu fertigen und von Servern an dem Internetanschluss durch den Kunden ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Telekommunikationsnetzbetreiber gestattetzwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. Besonders verdiente und langjährige Mitglieder des Vorstandes können von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen zum Ehrenvorstand berufen werden. Ehrenvorstandsmitglieder zahlen keine Beiträge. Der Vorstand benennt die Beisitzer (erweiterter Vorstand). 3.7 Bei missbräuchlicher Nutzung des Internetdienstes gemäß der vorstehenden Regelungen und/oder bei Verstößen Ergänzende Informationen zum Internetanschluss gegen geltendes Recht ist der Telekommunikationsnetzbetreiber zur Sperrung bzw. Löschung der Inhalte und/oder fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Das gleiche Recht steht dem Telekommunikationsnetzbetreiber auch in begründeten Verdachtsfällen sowie bei einer Gefährdung des Breitbandnetzes des Telekommunikationsnetzbetreiber oder des Internets zu. 3.8 Sofern der Kunde den Missbrauch bzw. Verstoß zu vertreten hat, ist er verpflichtet, den Telekommunikationsnetzbetreiber von allen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber erhoben werden, freizustellen. Dies gilt auch im Hinblick auf Ansprüche, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter durch Handlungen des Kunden oder wegen sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber erhoben werden, insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

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Samples: Satzung

Rechte und Pflichten. 3.1 Der Kunde darf Entspricht die Internetdienste Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem vereinbarten Umfang und im Rahmen Ausmaß, in dem der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere darf er keine schadhaften (z. B. virenverseuchten), sitten- Zweck der Anzeige oder gesetzeswidrigen (z. B. jugendgefährdenden, Gewalt oder den Krieg verherrlichenden) Inhalte über das Breitbandnetz des Telekommunikationsnetzbetreibers und/oder das Internet abrufen, speichern, online oder offline zugänglich machen, übermitteln, verbreiten, auf solche Inhalte hinweisen oder Verbindungen zu solchen Inhalten bereitstellen oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung durch Dritte Vorschub leistenanderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffenVerlag hat das Recht, um eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verhindernverweigern, dass andere Nutzerwenn diese einen Aufwand erfordert, insbesondere Kinder der unter Beachtung des Inhalts, des Schuldverhältnisses und Jugendliche, über der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht oder diese für den Internetdienst Kenntnis von vorgenannten Inhalten erlangenVerlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. 3.2 Der Kunde wird ohne Zustimmung 12.1. Zahlungsminderung: Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des jeweiligen Empfängers keine Kettenbriefeanderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, Junk- so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Spamming-Mails Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder andere E-Mail-Massensendungen verschickender Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen müssen (außer bei nicht offensichtlichen Mängeln) innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung geltend gemacht werden. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. 3.3 12.2. Haftung wegen Fahrlässigkeit: Der Kunde ist Verlag haftet für alle von ihm sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder einem Dritten über seinen Internetanschluss bzw. seine Domains und Websites produzierten bzw. publizierten oder übermittelten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch den Telekommunikationsnetzbetreiber findet nicht statt. 3.4 Für die im Internet durch Dritte angebotenen Dienste und Inhalte ist der Telekommunikationsnetzbetreiber ausschließlich aus unerlaubter Handlung, nach Maßgabe der Gesetze verantwortlichfolgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. 3.5 Der Telekommunikationsnetzbetreiber behält sich vor, den Zugang zu einem Angebot eines Dritten, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren. 3.6 Die Nutzung der von 12.3. Produkthaftung: Bei Ansprüchen nach dem Telekommunikationsnetzbetreiber gewährten Internetdienste zum Zwecke der Bereitstellung von Telemedien und/oder anderen Telekommunikationsdiensten durch den Kunden gegenüber Dritten ist nicht gestattet. Der kommerzielle Betrieb von Servern an dem Internetanschluss durch den Kunden ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Telekommunikationsnetzbetreiber gestattet. 3.7 Bei missbräuchlicher Nutzung des Internetdienstes gemäß der vorstehenden Regelungen und/oder bei Verstößen Ergänzende Informationen zum Internetanschluss gegen geltendes Recht ist der Telekommunikationsnetzbetreiber zur Sperrung bzw. Löschung der Inhalte und/oder fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Das gleiche Recht steht dem Telekommunikationsnetzbetreiber auch in begründeten Verdachtsfällen Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Gefährdung des Breitbandnetzes des Telekommunikationsnetzbetreiber Verletzung von Leben, Körper oder des Internets zuGesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. 3.8 Sofern der Kunde den Missbrauch bzw12.4. Verstoß zu vertreten hat, ist er verpflichtet, den Telekommunikationsnetzbetreiber von allen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden Verjährung: Alle gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber erhoben werdenVerlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, freizustellen. Dies gilt auch im Hinblick sofern sie nicht auf Ansprüche, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter durch Handlungen des Kunden oder wegen sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber erhoben werden, insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungenvorsätzlichem Verhalten beruhen.

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Samples: Advertising Agreement

Rechte und Pflichten. 3.1 4.1 Fraunhofer IWES ist verantwortlich für Aufbau, Verwaltung und Pflege des WInD-Pools. Hierzu zählt auch die Verwaltung der Zugriffsrechte auf Daten und Auswertungen. Gleichzeitig koordiniert Fraunhofer IWES die Kooperation und ist Ansprechpartner für alle Partner hinsichtlich dieser Kooperation und des WInD-Pools. 4.2 Partner in der Rolle der Datenlieferanten stellen die vorhandenen und verwendbaren Daten zu Betrieb und Instandhaltung der in ihrem Besitz befindlichen oder von ihnen betriebenen WEA dem Fraunhofer IWES zur Integration in den WInD-Pool zur Verfügung. Der Kunde darf Datenlieferant stellt sicher, dass er die Internetdienste nur notwendigen Rechte für die Weitergabe der Informationen an Dritte besitzt. Eine Beschreibung der mindestens bereitzustellenden Daten erfolgt in Anlage B. Die Übermittlung der zum Zeitpunkt des Beitritts vorhanden Betriebs- und Instandhaltungsdaten erfolgt einmalig nach dem vereinbarten Umfang und Beitritt zu dieser Zusammenarbeit. Die im Rahmen jeweiligen Zeitraum neu angefallenen Daten werden mindestens in einem halbjährlichen Rythmus zur Verfügung gestellt. 4.3 Fraunhofer IWES übernimmt die Koordination der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzenArbeit der Datenauswerter und stellt die Ergebnisse den Datenlieferanten zur Verfügung. Insbesondere darf er keine schadhaften (z. B. virenverseuchten)Partner in der Rolle der Datenauswerter erstellen Gruppen- und Einzelauswertungen. Die Erstellung der Auswertungen erfolgt unter der Voraussetzung einer entsprechnenden Datengrundlage und wird in einem halbjährlichen Rythmus aktualisiert. Eine genaue Beschreibung der von den Datenauswertern zu erstellenden Auswertungen ist in Anlage C zu finden. 4.4 Die Datenauswerter verpflichten sich zur Wahrung der Vertraulichkeit der von den Datenlieferanten zur Verfügung gestellten Daten gemäß den Regelungen in Anlage A. Gleiches gilt für die Wahrung der Vertraulichkeit der den Datenlieferanten zur Verfügung gestellten Auswertungen. 4.5 Die Datenlieferanten bleiben Eigentümer der zur Verfügung gestellten Daten und räumen Fraunhofer IWES ein nichtausschließliches und unentgeltliches Recht zur Nutzung der gemäß Ziffer 3.3. zur Verfügung gestellten Daten für die Zwecke und Dauer der Durchführung dieser Kooperation ein. Fraunhofer IWES ist insbesondere berechtigt, sitten- die Daten in den Datenpool aufzunehmen, diese zu bearbeiten, oder gesetzeswidrigen (z. B. jugendgefährdendenandere Umgestaltungen vorzunehmen und in der ursprünglichen oder in bearbeiteter oder umgestalteter Form im Datenpool anzubieten, Gewalt oder den Krieg verherrlichenden) Inhalte über das Breitbandnetz des Telekommunikationsnetzbetreibers und/oder das Internet abrufenzu veröffentlichen, speichern, online oder offline zugänglich machen, übermitteln, zu verbreiten, zu vervielfältigen sowie alle Handlungen gemäß § 69 c UrhG durchzuführen. In jedem Fall ist die Vertraulichkeit gemäß Anlage A durch Fraunhofer IWES zu wahren und erfordert ggf. eine Anonymisierung der Daten. Auf Wunsch des jeweiligen Datenlieferanten sind die bereitgestellten Daten durch das Fraunhofer IWES aus dem WInD-Pool gemäß der Regelungen zur Vertraulichkeit in Anlage A zu löschen. 4.6 Der Beratungspartner unterstützt das gemeinsame Vorhaben durch Öffentlichkeitsarbeit bei seinen Mitgliedern und auf solche Inhalte hinweisen oder Verbindungen zu solchen Inhalten bereitstellen oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung durch Dritte Vorschub leistenVeranstaltungen. Außerdem agiert der Beratungspartner bei Diskrepanzen als Moderator. Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffenBeratungspartner erhält vom Fraunhofer IWES die hierzu notwendigen Informationen, um zu verhindern, dass andere Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, über den Internetdienst Kenntnis von vorgenannten Inhalten erlangenerhält aber weder Zugriff auf Daten noch auf Auswertungen. 3.2 Der Kunde wird ohne Zustimmung des jeweiligen Empfängers keine Kettenbriefe, Junk- oder Spamming-Mails oder andere E-Mail-Massensendungen verschicken. 3.3 Der Kunde ist für alle von ihm oder einem Dritten über seinen Internetanschluss bzw. seine Domains und Websites produzierten bzw. publizierten oder übermittelten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch den Telekommunikationsnetzbetreiber findet nicht statt. 3.4 Für die im Internet durch Dritte angebotenen Dienste und Inhalte ist der Telekommunikationsnetzbetreiber ausschließlich nach Maßgabe der Gesetze verantwortlich. 3.5 Der Telekommunikationsnetzbetreiber behält sich vor, den Zugang zu einem Angebot eines Dritten, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren. 3.6 Die Nutzung der von dem Telekommunikationsnetzbetreiber gewährten Internetdienste zum Zwecke der Bereitstellung von Telemedien und/oder anderen Telekommunikationsdiensten durch den Kunden gegenüber Dritten ist nicht gestattet. Der kommerzielle Betrieb von Servern an dem Internetanschluss durch den Kunden ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Telekommunikationsnetzbetreiber gestattet. 3.7 Bei missbräuchlicher Nutzung des Internetdienstes gemäß der vorstehenden Regelungen und/oder bei Verstößen Ergänzende Informationen zum Internetanschluss gegen geltendes Recht ist der Telekommunikationsnetzbetreiber zur Sperrung bzw. Löschung der Inhalte und/oder fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Das gleiche Recht steht dem Telekommunikationsnetzbetreiber auch in begründeten Verdachtsfällen sowie bei einer Gefährdung des Breitbandnetzes des Telekommunikationsnetzbetreiber oder des Internets zu. 3.8 Sofern der Kunde den Missbrauch bzw. Verstoß zu vertreten hat, ist er verpflichtet, den Telekommunikationsnetzbetreiber von allen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber erhoben werden, freizustellen. Dies gilt auch im Hinblick auf Ansprüche, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter durch Handlungen des Kunden oder wegen sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden gegen den Telekommunikationsnetzbetreiber erhoben werden, insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

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Samples: Kooperationsvereinbarung