Rechte und Pflichten. 1 PUBLICA führt die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (berufliche Vorsorge) nach den gesetzlichen Bestimmungen und diesem Anschluss- vertrag für den in den Vorsorgereglementen umschriebenen Personenkreis durch. Das SLA Dienstleistungen und das SLA Gesundheitsprüfung regeln die von PUBLICA zu erbringenden Dienstleistungen. 2 Die von den Arbeitgebern zu tragenden Kosten aus der Durchführung der beruf- lichen Vorsorge sind im Anschlussvertrag und seinen Bestandteilen abschliessend geregelt. 3 Die Arbeitgeber stellen PUBLICA alle für die Durchführung der beruflichen Vorsorge notwendigen Unterlagen und Informationen entsprechend dem SLA Dienstleistungen und dem SLA Gesundheitsprüfung zur Verfügung. 4 Die Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass das paritätische Organ des Vorsor- gewerks Bund bestellt wird. 5 Die übrigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, aus dem Anschlussvertrag und aus seinen Bestand- teilen.
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Samples: Anschlussvertrag, Anschlussvertrag
Rechte und Pflichten. 1 PUBLICA führt die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (berufliche Vorsorge) nach den gesetzlichen Bestimmungen und diesem Anschluss- vertrag Anschlussvertrag für den in den Vorsorgereglementen umschriebenen im Vorsorgereglement um- schriebenen Personenkreis durch. Das SLA Dienstleistungen und das SLA Gesundheitsprüfung regeln regelt die von PUBLICA zu erbringenden Dienstleistungen.
2 Die von den Arbeitgebern der Arbeitgeberin zu tragenden Kosten aus der Durchführung der beruf- lichen beruflichen Vorsorge sind im Anschlussvertrag und seinen Bestandteilen abschliessend geregelt.
3 Die Arbeitgeber stellen PUBLICA Arbeitgeberin stellt alle für die Durchführung der beruflichen Vorsorge notwendigen Unterlagen und Informationen entsprechend dem SLA Dienstleistungen und dem SLA Gesundheitsprüfung zur Verfügung.
4 Die Arbeitgeber sind Arbeitgeberin ist dafür verantwortlich, dass das paritätische Organ des Vorsor- gewerks Bund VW PUBLICA bestellt wird.
5 Die übrigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus den gesetzlichen BestimmungenBestimmun- gen, aus dem Anschlussvertrag und aus seinen Bestand- teilenBestandteilen.
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Samples: Anschlussvertrag, Anschlussvertrag
Rechte und Pflichten. 1 PUBLICA führt die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (berufliche Vorsorge) nach den gesetzlichen Bestimmungen und diesem Anschluss- vertrag Anschlussvertrag für den in den Vorsorgereglementen Vorsorgereglementen5 bzw. im Vor- sorgeplan6 umschriebenen Personenkreis durch. Das SLA Dienstleistungen und das SLA Gesundheitsprüfung regeln D regelt die von PUBLICA zu erbringenden DienstleistungenDienst- leistungen.
2 Die von den Arbeitgebern zu tragenden Kosten aus der Durchführung der beruf- lichen Vorsorge sind im Anschlussvertrag und seinen Bestandteilen abschliessend geregelt.
3 Die Der Arbeitgeber stellen oder die Arbeitgeberin stellt PUBLICA alle für die Durchführung der beruflichen Vorsorge notwendigen Unterlagen und Informationen entsprechend dem SLA Dienstleistungen und dem SLA Gesundheitsprüfung zur Verfügung.
4 Die 3 Der Arbeitgeber sind oder die Arbeitgeberin ist dafür verantwortlich, dass das paritätische Organ des Vorsor- gewerks Bund seines oder ihres Vorsorgewerks bestellt wird.
5 4 Die übrigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, aus dem Anschlussvertrag Anschlussvertrag, aus Reglementen, Vorsorgeplan und aus seinen Bestand- teilen.dem SLA D.
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Samples: Anschlussvertrag, Anschlussvertrag
Rechte und Pflichten. 1 PUBLICA führt die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (berufliche Vorsorge) nach den gesetzlichen Bestimmungen und diesem Anschluss- vertrag Anschlussvertrag für den in den Vorsorgereglementen umschriebenen im Vorsorgereglement umschriebe- nen Personenkreis durch. Das SLA Dienstleistungen und das SLA Gesundheitsprüfung regeln regelt die von PUBLICA zu erbringenden DienstleistungenDienstleistun- gen.
2 Die von den Arbeitgebern der Arbeitgeberin zu tragenden Kosten aus der Durchführung der beruf- lichen beruflichen Vorsorge sind im Anschlussvertrag und seinen Bestandteilen abschliessend geregelt.
3 Die Arbeitgeber stellen PUBLICA Arbeitgeberin stellt alle für die Durchführung der beruflichen Vorsorge notwendigen Unterlagen und Informationen entsprechend dem SLA Dienstleistungen und dem SLA Gesundheitsprüfung zur Verfügung.
4 Die Arbeitgeber sind Arbeitgeberin ist dafür verantwortlich, dass das paritätische Organ des Vorsor- gewerks Bund Vorsorgewerks METAS bestellt wird.
5 Die übrigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, aus dem Anschlussvertrag und aus seinen Bestand- teilenBestandteilen.
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Samples: Anschlussvertrag, Anschlussvertrag
Rechte und Pflichten. 1 PUBLICA führt die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (berufliche Vorsorge) nach den gesetzlichen Bestimmungen und diesem Anschluss- vertrag Anschlussvertrag für den in den Vorsorgereglementen im Vorsorgereglement umschriebenen Personenkreis durch. Das SLA Dienstleistungen und das SLA Gesundheitsprüfung regeln D regelt die von PUBLICA zu erbringenden Dienstleistungen.
2 Die von den Arbeitgebern vom ENSI zu tragenden Kosten aus der Durchführung der beruf- lichen beruflichen Vorsorge sind im Anschlussvertrag und seinen Bestandteilen abschliessend geregelt.
3 Die Arbeitgeber stellen Das ENSI stellt PUBLICA alle für die Durchführung der beruflichen Vorsorge notwendigen Unterlagen und Informationen entsprechend dem SLA Dienstleistungen D und dem SLA Gesundheitsprüfung G zur Verfügung.
4 Die Arbeitgeber sind Das ENSI ist dafür verantwortlich, dass das paritätische Organ des Vorsor- gewerks Bund Vorsorgewerks ENSI bestellt wird.
5 Die übrigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, aus dem Anschlussvertrag und aus seinen Bestand- teilenBestandteilen.
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Samples: Anschlussvertrag
Rechte und Pflichten. 1 PUBLICA führt die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (berufliche Vorsorge) nach den gesetzlichen Bestimmungen und diesem Anschluss- vertrag Anschlussvertrag für den in den Vorsorgereglementen im Vorsorgereglement4 bzw. im Vorsorge- plan5 umschriebenen Personenkreis durch. Das SLA Dienstleistungen und das SLA Gesundheitsprüfung regeln D regelt die von PUBLICA zu erbringenden DienstleistungenDienstleis- tungen.
2 Die von den Arbeitgebern zu tragenden Kosten aus der Durchführung der beruf- lichen Vorsorge sind im Anschlussvertrag und seinen Bestandteilen abschliessend geregelt.
3 Die Der Arbeitgeber stellen oder die Arbeitgeberin stellt PUBLICA alle für die Durchführung der beruflichen Vorsorge notwendigen Unterlagen und Informationen entsprechend dem SLA Dienstleistungen und dem SLA Gesundheitsprüfung zur Verfügung.
4 Die 3 Der Arbeitgeber sind oder die Arbeitgeberin ist dafür verantwortlich, dass das paritätische Organ des Vorsor- gewerks Bund seines oder ihres Vorsorgewerks bestellt wird.
5 4 Die übrigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, aus dem Anschlussvertrag Anschlussvertrag, aus Reglementen, Vorsorgeplan und aus seinen Bestand- teilen.dem SLA D. 4. Gesundheitsprüfung6
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Samples: Anschlussvertrag