Common use of Rechtliche Grundlagen Clause in Contracts

Rechtliche Grundlagen. Die Zielgesellschaft, InTiCa Systems AG, ist eine am 21. September 2000 gegründete Aktiengesellschaft (AG) nach deutschem Recht mit Sitz in Passau, Deutschland, ein- getragen im Handelsregister des Amtsgerichts Passau unter der Registernummer HRB 3759. Die Geschäftsanschrift der Zielgesellschaft lautet: Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx, Xxxxxxxxxxx. Gemäß § 2 Abs. 1 der InTiCa-Satzung ist der Unternehmensgegenstand der InTiCa die Entwicklung, Auswertung, Herstellung, Wartung und der Vertrieb von elektroni- schen, elektrotechnischen und sonstigen technischen Erzeugnissen aller Art, die Be- ratung mit Ausnahme von Beratungen, für die eine besondere berufsrechtliche oder staatliche Zulassung erforderlich ist, und Erbringung von Dienstleistungen sowie Er- stellung von Software für die Datenverarbeitung einschließlich aller im Zusammen- hang damit stehender Geschäfte; die InTiCa kann alle Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu erreichen oder zu fördern. Gemäß § 2 Abs. 2 der InTiCa-Satzung ist die InTiCa berechtigt, weitere Unternehmen im In- und Ausland zu errichten, bestehende Unternehmen im In- und Ausland zu pachten, zu erwerben, sich an ihnen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten. Das Geschäftsjahr der InTiCa entspricht dem Kalenderjahr.

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Rechtliche Grundlagen. Die Zielgesellschaft, InTiCa Systems AG, ist eine am 21. September 2000 gegründete Aktiengesellschaft Der Betreiber schließt mit der Gemeinde entsprechend seines Angebotes einen Be- treibervertrag (AG) nach deutschem Recht mit Sitz in Passau, Deutschland, ein- getragen im Handelsregister des Amtsgerichts Passau unter der Registernummer HRB 3759Anlage 1.1). Die Geschäftsanschrift Nutzung der Zielgesellschaft lautet: Xxxxxxxxxxxxxxx 00Kindertagesstätte erfolgt unter Beachtung der rechtlichen Bestim- mungen des Sozialgesetzbuches, 00000 Xxxxxx8. Buch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), Xxxxxxxxxxx. Gemäß § 2 Abs. 1 der InTiCa-Satzung ist der Unternehmensgegenstand der InTiCa die Entwicklung, Auswertung, Herstellung, Wartung des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) und der Vertrieb hierzu ergangenen Ausführungs- und Durchführungsverordnungen. Darüber hinaus sind die von elektroni- schen, elektrotechnischen der Gemeinde erlassene Satzung zu den Elternbeiträ- gen in den Kindertagesstätten und sonstigen technischen Erzeugnissen aller Artdie Gebührenstaffel, die Be- ratung mit Ausnahme von Beratungen, Grundlage für die eine besondere berufsrechtliche oder staatliche Zulassung erforderlich istBe- rechnung der Elternbeiträge sind, zu beachten. Diese sind als Anlage 3.2 beigefügt. Für die Aufnahme der Kinder ist die Satzung über die Aufnahme und Erbringung von Dienstleistungen sowie Er- stellung von Software den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Stuhr in der jeweils gültigen Fassung zu beachten (Anlage 3.1). Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Kinder- tagesstätte Neukrug Bestandteil der Kindertagesstättenbedarfsplanung für die Datenverarbeitung einschließlich aller im Zusammen- hang damit stehender Geschäfte; die InTiCa kann alle Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu erreichen oder zu fördernGe- meinde Stuhr ist. Gemäß § 2 Abs. 2 Näheres regelt der InTiCa-Satzung ist die InTiCa berechtigt, weitere Unternehmen im In- und Ausland zu errichten, bestehende Unternehmen im In- und Ausland zu pachten, zu erwerben, sich an ihnen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten. Das Geschäftsjahr der InTiCa entspricht dem KalenderjahrBetreibervertrag.

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Rechtliche Grundlagen. Die Zielgesellschaft, InTiCa Systems AG, ist eine am 21Das BGB widmet der Treuhandstiftung keinen eigenen Rege- lungsbereich. September 2000 gegründete Aktiengesellschaft (AG) nach deutschem Recht mit Sitz in Passau, Deutschland, ein- getragen Sowohl bei seiner Schaffung als auch bei den Beratungen zum Gesetz zur Modernisierung des Stiftungs- rechts im Handelsregister Jahr 2002 hat der Gesetzgeber die Regelungsbe- dürftigkeit der Treuhandstiftung geprüft. Er ist dabei zu der Feststellung gekommen, dass die allgemeinen Regelungen des Amtsgerichts Passau unter Schuld- und Erbrechts insofern ausreichend seien.21 Die stiftungsrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbu- ches beziehen sich damit ausschließlich auf die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Für eine analoge Anwendung dieser Bestimmungen auf die Treuhandstiftung besteht we- gen der Registernummer HRB 3759fehlenden Planwidrigkeit der Regelungslücke kein Raum.22 Die rechtlichen Grundlagen jeder einzelnen Treuhandstiftung werden somit ganz maßgeblich von den beteiligten Parteien durch den individuellen vertraglichen Akt des Stiftungsge- schäftes bzw. die letztwillige Verfügung des Stifters gestaltet. Die Geschäftsanschrift der Zielgesellschaft lautet: Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx, Xxxxxxxxxxx. Gemäß § 2 Abs. 1 der InTiCa-Satzung Treuhandstiftung ist der Unternehmensgegenstand der InTiCa die Entwicklung, Auswertung, Herstellung, Wartung und der Vertrieb von elektroni- schen, elektrotechnischen und sonstigen technischen Erzeugnissen aller Art, die Be- ratung mit Ausnahme von Beratungen, für die eine besondere berufsrechtliche oder staatliche Zulassung erforderlich ist, und Erbringung von Dienstleistungen sowie Er- stellung von Software für die Datenverarbeitung einschließlich aller damit im Zusammen- hang damit stehender Geschäfte; die InTiCa kann alle Maßnahmen ergreifenVergleich zur rechtsfähigen Stiftung in viel geringerem Maße gesetzlichen Vorgaben 19 Sog. Freie Rücklagen nach § 58 Nr. 7a AO oder (zulässige) Vermögenswer- te nach § 58 Nr. 11 AO, die geeignet sindz.B. Erbschaften. 20 Xxxxxx Xxxxxxx, den Gesellschaftszweck zu erreichen oder zu fördernin: Soergel 2000, Vor § 80, Rn. Gemäß § 2 Abs. 2 32, der InTiCa-Satzung ist die InTiCa berechtigt, weitere Unternehmen im In- und Ausland zu errichten, bestehende Unternehmen im In- und Ausland zu pachten, zu erwerben, sich an ihnen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten. Das Geschäftsjahr der InTiCa entspricht dem KalenderjahrTreuhandstif- tung vor allem bei kleineren Vermögen Bedeutung zumisst.

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Rechtliche Grundlagen. Die ZielgesellschaftDas Schiesswesen ausser Dienst ist Sache des Bundes, InTiCa Systems AGder Gemeinden und der Schiess- vereine. Der Bund regelt das Schiesswesen in folgenden Erlassen: - Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft - Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, ist eine am 21MG) - Verordnung des Bundesrates über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessordnung) - Verordnung des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport über die Schiessanlagen für das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessanlagen-Verordnung) In diesen Rechtsgrundlagen finden sich u.a. September 2000 gegründete Aktiengesellschaft (AG) nach deutschem Recht auch die Aufgaben und Zuständigkeiten der Gemeinden; insbesondere die Pflicht, den Schützen die Schiessanlagen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Auf der Stufe des Kantons existiert mit Sitz in PassauAusnahme des "Gesetzes über finanzielle Beiträge an regionale Schiessanlagen der Gemeinden des Kantons", Deutschland, ein- getragen im Handelsregister des Amtsgerichts Passau unter der Registernummer HRB 3759keine weitere Rechtsgrundlage über das Schiessen mit Ordonnanzwaffen und Schiessanlagen. Die Geschäftsanschrift Trägergemeinden haben folgende Verträge abgeschlossen: - Vertrag über die Schiessanlagen Lachmatt vom 2. Dezember 1954 - Vertrag zwischen der Zielgesellschaft lautet: Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx, Xxxxxxxxxxx. Gemäß § 2 Abs. 1 der InTiCa-Satzung ist der Unternehmensgegenstand der InTiCa die Entwicklung, Auswertung, Herstellung, Wartung einfachen Gesellschaft und der Vertrieb von elektroni- schen, elektrotechnischen und sonstigen technischen Erzeugnissen aller Art, die Be- ratung mit Ausnahme von Beratungen, für die eine besondere berufsrechtliche oder staatliche Zulassung erforderlich ist, und Erbringung von Dienstleistungen sowie Er- stellung von Software für die Datenverarbeitung einschließlich aller im Zusammen- hang damit stehender Geschäfte; die InTiCa kann alle Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu erreichen oder zu fördern. Gemäß § 2 Abs. 2 Einwohnergemeinde Binningen betreffend Schiessrecht auf der InTiCa-Satzung ist die InTiCa berechtigt, weitere Unternehmen im In- und Ausland zu errichten, bestehende Unternehmen im In- und Ausland zu pachten, zu erwerben, sich an ihnen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten. Das Geschäftsjahr der InTiCa entspricht dem Kalenderjahr.Schiessanlage Lachmatt vom

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