Rechtsrisiko Musterklauseln

Rechtsrisiko. Es besteht ein Risiko, dass Vereinbarungen und Derivattechniken beendet werden, beispielsweise infolge eines Konkurses, eintretender Rechtswidrigkeit oder einer Änderung der Steuergesetze oder Rechnungslegungsvorschriften. Unter solchen Umständen kann es erforderlich sein, dass ein Portfolio erlittene Verluste deckt. Außerdem werden bestimmte Transaktionen auf der Grundlage komplexer Rechtsdokumente abgeschlossen. Diese Dokumente sind möglicherweise unter bestimmten Umständen nur schwer durchsetzbar oder Gegenstand eines Disputs bezüglich ihrer Auslegung. Es kann sein, dass die Rechte und Verpflichtungen der Parteien eines Rechtsdokuments zwar luxemburgischem Recht unterliegen, unter bestimmten Umständen (zum Beispiel Insolvenzverfahren) aber andere Rechtssysteme Vorrang haben, wodurch die Durchsetzbarkeit bestehender Transaktionen beeinträchtigt werden kann.
Rechtsrisiko. Aufgrund der Rechtsunsicherheit in den Geschäftsbereichen, in denen Bitpanda tätig ist, insbesondere im Zusammenhang mit Krypto-Assets, welche weitgehend noch nicht einheitlich eingeordnet sind und viele Rechtsfragen ungeklärt oder jedenfalls noch nicht ausjudiziert sind, können sich insbesondere vorgenommene rechtliche Einordnungen durch Bitpanda als fehlerhaft erweisen. Gesetzliche Regelungen und Vorgaben für Krypto-Assets sind vergleichsweise neu und dadurch besteht mitunter ein Auslegungsrisiko und es ist teilweise unklar, ob gewisse bestehende Regelungen auf Krypto-Assets überhaupt anwendbar sind. Es besteht das Risiko, dass neue und hinzukommende gesetzliche Regelungen dazu führen, dass der Kauf und Verkauf oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Assets eingestellt oder eingeschränkt werden muss. Insofern dies auch das Index-Produkt betrifft, besteht dem Anleger gegenüber die Gefahr, dass Bitpanda das Index-Produkt nicht mehr anbieten darf und der Anleger das Index-Produkt dadurch weder kaufen oder verkaufen noch weiter halten darf.
Rechtsrisiko. Aufgrund der Rechtsunsicherheit in den Geschäftsbereichen, in denen Bitpanda tätig ist, insbesondere im Zusammenhang mit Kryptowerten sowie den gegenständlichen A-Token, welche weitgehend noch nicht einheitlich eingeordnet sind und viele Rechtsfragen ungeklärt oder jedenfalls noch nicht ausjudiziert sind, können sich insbesondere vorgenommene rechtliche Einordnungen durch Bitpanda als fehlerhaft erweisen. Es besteht das Risiko, dass neue und hinzukommende gesetzliche Regelungen dazu führen, dass das A-Token Produkt eingestellt oder eingeschränkt werden muss. In diesem Zusammenhang ist auch das Risiko von Produktinterventionsmaßnahmen, welche allgemein für Finanzinstrumente erlassen werden können, zu erwähnen. Insofern dies auch das A-Token Produkt betrifft, besteht dem Anleger gegenüber die Gefahr, dass Bitpanda das A-Token Produkt nicht mehr anbieten darf und der Anleger das A-Token Produkt dadurch weder erwerben sowie ggf. auch nicht beenden bzw. weiter halten darf.
Rechtsrisiko. Derivative Geschäfte werden in der Regel im Rahmen gesonderter rechtlicher Regelungen getätigt. Im Falle von OTC- Derivaten wird ein ISDA-Standardvertrag verwendet, der das Geschäft zwischen einem Teilfonds und dem Kontrahenten regelt. Dieser Vertrag behandelt Situationen wie den Ausfall einer der beiden Parteien sowie die Lieferung und den Erhalt von Sicherheiten. Folglich besteht die Gefahr eines Verlusts für den Teilfonds, wenn Verbindlichkeiten aus diesen Verträgen gerichtlich angefochten werden.
Rechtsrisiko. Die Gesellschaft hat regulatorische Einschränkungen oder Änderungen in den Gesetzen, die sie, die Aktien oder die Anlagebeschränkungen betreffen, einzuhalten. Dies kann erfordern, dass Änderungen in Anlageziel und Anlagepolitik, die ein Fonds verfolgt, notwendig werden. Das Fondsvermögen, der Index und die für die Verbindung dieser beiden eingesetzten derivativen Techniken können ebenfalls von Änderungen in Gesetzen oder Verordnungen und/oder durch regulatorische Massnahmen betroffen sein, die sich auf ihren Wert auswirken.
Rechtsrisiko. Viele der Gesetze, die private und ausländische Anlagen, Wertpapiergeschäfte und andere vertragliche Beziehungen in Schwellenländern regeln, sind neu und weitgehend unerprobt. Infolgedessen kann der Fonds einer Reihe ungewöhnlicher Risi- ken ausgesetzt sein, darunter unzureichender Anlegerschutz, widersprüchliche Gesetzgebung, unvollständige, unklare und sich ändernde Gesetze, Unkenntnis oder Verstöße gegen Vorschriften vonseiten anderer Marktteilnehmer, Fehlen etablierter oder wirksamer Rechtsbehelfe, Fehlen von Standardpraktiken und Gepflogenheiten der Vertraulichkeit, die für entwickelte Märkte charakteristisch sind, und mangelnde Durchsetzung bestehender Vorschriften. Zudem kann es in bestimmten Schwellenlän- dern, in denen Vermögenswerte des Fonds angelegt sind, schwierig sein, ein Urteil zu erwirken und durchzusetzen. Es kann nicht garantiert werden, dass diese Schwierigkeiten beim Schutz und bei der Durchsetzung von Rechten keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf den Fonds und seine Geschäftstätigkeit haben werden. Darüber hinaus können die Erträge und Gewinne des Fonds Quellensteuern unterliegen, die von ausländischen Regierungen erhoben werden und für die die An- teilseigner möglicherweise keine volle ausländische Steuergutschrift erhalten. Regulatorische Kontrollen und Corporate Governance von Unternehmen in Schwellenländern bieten Minderheitsaktionären in der Regel wenig Schutz. Die Gesetzgebung zur Bekämpfung von Betrug und Insiderhandel ist oft rudimentär. Das Konzept der treuhänderischen Verpflichtung gegenüber den Anteilseignern durch leitende Angestellte und Direktoren ist im Vergleich zu solchen Konzepten in entwickelten Märkten ebenfalls begrenzt. In bestimmten Fällen kann das Management bedeutende Maßnahmen ohne die Zustimmung der Anteilseigner ergreifen und der Verwässerungsschutz kann ebenfalls eingeschränkt sein.