Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 18.1 Rechtswahl: Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. Auf den Kartenvertrag findet deutsches Recht Anwendung, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Erfüllungsort ist Stuttgart. Ist der Karteninhaber Kaufmann, ist Gerichtsstand Stuttgart. Im Übrigen wird Stuttgart als Gerichtsstand ver- einbart für den Fall, dass der Karteninhaber nach Abschluss des Kartenvertrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder diese im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Fassung: 14. September 2019
Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 15.1. Rechtswahl: Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
15.2. Erfüllungsort: Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Erfüllungsort der Sitz der BMG Mönchengladbach.
15.3. Gerichtsstand: Ist der Erwerber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle
15.4. Sprache: Bei Auslegungsschwierigkeiten zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser ATGB gilt die deutsche Fassung.
Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 1. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Verein- ten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
2. Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Leipzig.
3. Ist der Kunde Xxxxxxxx im Sinne des HGB, juristische Person des öffent- lichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnli- cher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zu- sammenhang mit dem Vertragsverhältnis Leipzig. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls Leipzig vereinbart.
Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 17.1 Rechtswahl: Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Ver- einten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 14.1. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus- schluss des deutschen internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) Anwendung.
14.2. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Geschäftssitz von Bühler.
14.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Bühler und dem Auftraggeber ist Düsseldorf. Bühler ist auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. Schriftform, Sonstiges
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover.
(3) Alle Änderungen und Ergänzungen des Kreditvertrages und/oder dieser Allgemeinen Bedingungen bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Kreditnehmer und NBank sind verpflichtet, eine etwa hierdurch entstehende Xxxxx und sonstige unerkannte Regelungslücken durch eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Regelung zu ersetzen.
Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. Die mit HWK abgeschlossenen Verträge unterliegen österreichischem Recht, mit Ausnahme seiner Kollisions- und Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz von HWK, sofern nicht ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde. Gegenüber unternehmerischen Auftraggebern ist nur eine schriftliche Vereinbarung für HWK verbindlich. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Verträgen zwischen unternehmerischen Auftraggebern und HWK wird das sachlich und örtlich für den Sitz von HWK zuständige Gericht vereinbart. HWK steht es aber frei Streitigkeiten bei einem anderen gesetzlich zuständigen Gericht, insbesondere dem allgemein Gerichtsstand des unternehmerischen Auftraggebers, auszutragen.
Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 2.1 Sollte eine einzelne oder mehrere Bestimmung/en dieser Allge- meinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen des von DSE bestätigten Vertragsinhaltes sind nur wirksam, wenn auch die Änderung/Ergänzung von DSE schriftlich bestätigt wird.
2.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2.3 Erfüllungsort ist der von DSE im Auftrag/Bestellung unter Beach- tung von § 269 BGB genannte Ort; bei einer Lieferung der Bestim- mungsort. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verpflichtungen bzw. Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München.
Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. (18.1) Rechtswahl: Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Ver- einten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
(18.2) Erfüllungsort: Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des Clubs.
(18.3) Gerichtsstand: Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ATGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser ATGB ergeben, ist der Sitz des Clubs, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.