Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand Musterklauseln

Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 18.1 Rechtswahl: Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. Auf den Kartenvertrag findet deutsches Recht Anwendung, sofern dem nicht zwingende gesetz- liche Regelungen entgegenstehen. Erfüllungsort ist Stuttgart. Ist der Karteninhaber Kaufmann, ist Gerichtsstand Stuttgart. Im Übrigen wird Stuttgart als Gerichtsstand vereinbart für den Fall, dass der Karteninhaber nach Abschluss des Kartenvertrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf- enthalt ins Ausland verlegt oder diese im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 1. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Verein- ten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen. 2. Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Leipzig. 3. Ist der Kunde Xxxxxxxx im Sinne des HGB, juristische Person des öffent- lichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnli- cher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zu- sammenhang mit dem Vertragsverhältnis Leipzig. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls Leipzig vereinbart.
Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 11.1. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) Anwendung. 11.2. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Geschäftssitz von Bühler. 11.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Bühler und dem Abnehmer ist Düsseldorf. Xxxxxx ist auch berechtigt, den Abnehmer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Stand: September 2016
Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 17.1 Rechtswahl: Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Ver- einten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 10.1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). 10.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit dem Anbieter bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt. 10.3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. Schriftform, Sonstiges (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover. (3) Alle Änderungen und Ergänzungen des Kreditvertrages und/oder dieser Allgemeinen Bedingungen bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung des Schriftformerfordernisses. (4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Kreditnehmer und NBank sind verpflichtet, eine etwa hierdurch entstehende Xxxxx und sonstige unerkannte Regelungslücken durch eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Regelung zu ersetzen.
Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 15.1. Rechtswahl: Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen. 15.2. Erfüllungsort: Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Erfüllungsort der Sitz der BMG Mönchengladbach. 15.3. Gerichtsstand: Ist der Erwerber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle 15.4. Sprache: Bei Auslegungsschwierigkeiten zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser ATGB gilt die deutsche Fassung.
Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 2.1 Sollte eine einzelne oder mehrere Bestimmung/en dieser Allge- meinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen des von DSDE bestätigten Vertragsinhaltes sind nur wirksam, wenn auch die Änderung/Ergänzung von DSDE schriftlich bestätigt wird. 2.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 2.3 Erfüllungsort ist der von DSDE im Auftrag/Bestellung unter Be- achtung von § 269 BGB genannte Ort; bei einer Lieferung der Be- stimmungsort. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verpflichtungen bzw. Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München.
Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand. Die mit HWK abgeschlossenen Verträge unterliegen österreichischem Recht, mit Ausnahme seiner Kollisions- und Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz von HWK, sofern nicht ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde. Gegenüber unternehmerischen Auftraggebern ist nur eine schriftliche Vereinbarung für HWK verbindlich. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Verträgen zwischen unternehmerischen Auftraggebern und HWK wird das sachlich und örtlich für den Sitz von HWK zuständige Gericht vereinbart. HWK steht es aber frei Streitigkeiten bei einem anderen gesetzlich zuständigen Gericht, insbesondere dem allgemein Gerichtsstand des unternehmerischen Auftraggebers, auszutragen.