Reise-Unfallversicherung. Bei Abschluss einer Reise-Unfallversicherung wird ein einmaliger Betrag (Invaliditätsleistung) gezahlt, wenn Sie durch einen Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen erleiden (z. B. durch Bewegungs- einschränkungen, Lähmungen oder Amputationen). Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungs- summe und dem Grad der Beeinträchtigung.
Reise-Unfallversicherung. 1 Gegenstand der Versicherung
1. Der Versicherer erbringt Versicherungsleistungen, wenn ein Unfall während der Reise zum Tod oder zu dauernder Invalidität der versicherten Person führt.
2. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person
a) durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet;
b) sich durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln zerrt oder zerreißt;
c) bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei Bemühungen zur Rettung von Menschenleben, Tieren oder Sachen Gesundheitsschäden erleidet. Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod der versicherten Person, kommt die vereinbarte Versicherungssumme an die Erben zur Auszahlung.
1. Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) der versicherten Person, so entsteht ein Anspruch aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.
2. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität.
a) Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die folgenden Invaliditätsgrade: – eines Arms 70 % – einer Hand 55 % – eines Daumens 20 % – eines Fingers 10 % – eines Beins 70 % – eines Fußes 40 % – einer Zehe 5 % – eines Auges 50 % – des Gehörs auf einem Ohr 30 % – des Geruchs 10 % – des Geschmacks 5 % – der Stimme 50 %
b) Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.
c) Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der Invaliditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Funktionsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
d) Sind durch den Unfall mehrere Körperteile oder Sinnesorgane beeinträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelten Invaliditätsgrade bis zu 100 % zusammengerechnet.
3. Wird durch den Unfall eine körperliche oder geistige Funktion betroffen, die schon vorher dauernd beeinträchtigt war, so wird ein Abzug in Höhe dieser Vorinvalidität vorgenommen, welche nach Nr. 2 zu bemessen ist.
4. Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die versicherte Person unfallbeding...
Reise-Unfallversicherung. Die Leistung wird bei Unfällen auf der Reise, die zum Invaliditätsfall oder Tod der versicherten Person führen, erbracht. • im Todesfall 1) 20.000,– EUR • Invaliditätsfall bis 40.000,– EUR • Bergungskosten bis 5.000,– EUR • Kosmetische Operationen bis 5.000,– EUR
1) bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall: 10.000,– EUR
Reise-Unfallversicherung. Beschreibung des Versicherungsschutzes
Reise-Unfallversicherung. 1 – Beschreibung des Versicherungsschutzes
1. Die HanseMerkur erbringt Leistungen bei Unfällen auf der Rei- se, die zum Tod oder einer dauerhaften Invalidität der versicher- ten Person führen.
2. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötz- lich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfaller- eignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. In Er- weiterung erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf tauchtypische Gesundheitsschäden, wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzung, ohne dass ein Unfallereignis, d. h. ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, ein- getreten sein muss.
Reise-Unfallversicherung. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Un- fallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, so wird die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt, wenn dieser Anteil mindestens 25 % beträgt. ! Für bestimmte Sachen (z.B. Schmuck) wird nur ein prozen- tualer Anteil der Versicherungssumme gezahlt. ! Diebstähle aus Kraftfahrzeugen sind nur zwischen 6:00 und 22:00 Uhr versichert ! Wertsachen müssen sicher verwahrt werden Reiseschutz 1 Wir bieten Ihnen eine Reiseversicherung an. Mit dieser erhalten Sie Versicherungsschutz und Serviceleistungen auf Reisen. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Reiseversicherung: Reiseschutz 1 Wo bin ich versichert? ✓ Der Versicherungsschutz besteht für Reisen im vertraglich vereinbarten Geltungsbereich Welche Verpflichtungen habe ich? Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, ergeben sich für Sie einige Verpflichtungen, denen Sie nachkommen müssen. Unter anderem müssen Sie den Schaden so gering wie möglich halten. Dazu gehört unter anderem, dass Sie − in der Reise-Rücktrittsversicherung unverzüglich die Reise bei der Buchungsstelle stornieren. − uns in der Reise-Krankenversicherung unverzüglich informieren, wenn eine stationäre Behandlung erforderlich wird. − in der Reise-Gepäckversicherung einen Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle melden. Wann und wie zahle ich? − Die Prämie ist sofort bei Vertragsabschluss fällig. Sie zahlen gemäß Ihrer bei Vertragsabschluss gewählten Zahlungsart. Ob und wann Sie weitere Prämien zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt − in der Reise-Rücktrittsversicherung mit dem Vertragsschluss − in der Reiseabbruch-Versicherung sobald sie das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder Objekt betreten − in der Reise-Krankenversicherung mit dem Grenzübertritt ins Ausland − in den übrigen Versicherungen mit Antritt der versicherten Reise. Der Versicherungsschutz endet − in der Reise-Rücktrittsversicherung sobald sie das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder Objekt betreten oder sobald der Versicherungsfall eintritt − in den übrigen Versicherungen zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit Beendigung der Reise. Wie kann ich den Vertrag kündigen? − Ihr Vertrag endet mit der Beendigung Ihrer Reise, spätestens zum vereinbarten Versicherungsende. Ein besonderes Kündigungs- recht ist nicht vorgesehen. Versicherungsbedingungen...
Reise-Unfallversicherung. § 1 Beschreibung des Versicherungsschutzes
1. Die HanseMerkur erbringt Leistungen bei Unfällen auf der Reise, die zum Tod oder einer dauerhaften Invalidität der versicherten Person führen.
2. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Reise-Unfallversicherung. § 1 Beschreibung des Versicherungsschutzes
(1) Der Versicherer erbringt - soweit im Tarif vereinbart - Leistungen bei Unfällen auf der Reise, die zum Tod oder einer dauerhaften Invali- dität der versicherten Person führen sowie für Bergungskosten oder für Kosten einer kosmetischen Operation, entsprechend den nach- folgenden Bestimmungen.
(2) Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Reise-Unfallversicherung. Gültig, wenn Sie Ihre Reise mit Ihrer Platinum Card bezahlt haben – Bis zu EUR 525.000,–/Versicherungsfall in öffentlichen Verkehrsmitteln Max. EUR 2.000,–/Versicherungsfall Max. EUR 10.000,–/Jahr Selbstbehalt EUR 50,–/Versicherungsfall 90 Xxxx Xxxxxx für Ihre Einkäufe – gegen Einbruch-Diebstahl und Beschädigung (ShopGarant) – Gültig mit Einsatz der Karte – Bis zu EUR 75.000,–/Versicherungsfall Beitrittsentgelt (einmalig): EUR 300,– Platinum Card: Jährliches Entgelt: EUR 600,– pro Jahr oder monatliches Entgelt: EUR 50,– pro Monat Verlängertes Umtauschrecht (On- und Offline-Rückgaberecht) – Gültig mit Einsatz der Karte – Max. EUR 400,–/Versicherungsfall Max. EUR 1.500,–/Jahr Mind.-Warenwert EUR 30,– Platinum Additional Card: inklusive (übersichtliche Darstellung privater Ausgaben – Abrechnung erfolgt nicht über ein getrenntes Konto) Bis zu EUR 400,– pro Person, wenn Ihr eingechecktes Gepäck nicht innerhalb 4 Stunden nach Ihrer Ankunft an Ihrem Ziel- flughafen eintrifft Zusätzlich bis zu EUR 400,– pro Person, wenn Ihr eingechecktes Gepäck nicht innerhalb 48 Stunden nach Ihrer Ankunft an Ihrem Zielflughafen eintrifft Bis zu EUR 200,– pro Person, wenn innerhalb von 4 Stunden ab der bekannt gegebenen Abfahrtszeit keine Alternative zur Verfügung steht – Erweiterte Gepäckverspätung – Gültig, wenn Sie Ihre Reise mit Ihrer Platinum Card bezahlt haben – • Reisekomfort-Versicherung – Flugverspätung, Flugannullierung, Flugüberbuchung, verpasster Anschlussflug – Gültig, wenn Sie Ihre Reise mit Ihrer Platinum Card bezahlt haben – – Gepäckverspätung – Gültig wenn Sie Ihre Reise mit Ihrer Platinum Card bezahlt haben – Zusätzliche Karten: 5 Karten inklusive, von denen eine eine Pla- tinum Card und die anderen vier entweder Gold Cards oder American Express Cards sind (jede weitere über die inkludierten Karten hinausgehende Zusatzkarte kostet EUR 300,– pro Jahr) Platinum Plus Card: EUR 300,– pro Jahr (Abrechnung über ein zweites Konto – getrennt von Ihrer bestehenden Karte) Ersatzkarte: kostenlos Membership Rewards®: inklusive Membership Rewards® Turbo: EUR 15,– pro Jahr Auslandsreise-Krankenversicherung – Gültig, wenn Sie Ihre Reise mit Ihrer Platinum Card bezahlt haben – Versicherungsschutz für Reisen bis 120 Tage Reisegepäck-Versicherung – Gültig, wenn Sie Ihre Reise mit Ihrer Platinum Card bezahlt haben – Bis zu EUR 3.000,–/Reise, EUR 1.500,– für Bargeld/Reisedokumente Ihre Versicherungsleistungen Reise-Privathaftpflicht-Versicherung – Gültig, wenn Sie Ihre Reise mit Ihr...
Reise-Unfallversicherung. Gültig, wenn Sie Ihre Reise mit Ihrer Platinum Card bezahlt haben, bis 120 Tage je Reise –