SaaS: Urheberrecht, Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden Musterklauseln

SaaS: Urheberrecht, Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden. 1. Soweit wir „Software as a Service“ (kurz „SaaS“) erbringen, wir also dem Kunden Software zur internetbasierten Nutzung auf unserer IT-Infrastruktur oder bei einem externen IT-Dienstleister zum Gebrauch zur Verfügung stellen, räumen wir dem Kunden ein zeitlich auf die Laufzeit der zugehörigen Hauptleistung beschränktes einfaches Nutzungsrecht für eigene und fremde Software, Programme oder Scripten sowie Handbücher, Einrichtungs- und Schulungsunterlagen im Umfang unserer Auftragsbestätigung ein bzw. beschaffen ihm derartige Nutzungsrechte auf eigene Rechnung von dem jeweiligen Rechteinhaber. Eigentum oder ein dauerhaftes Recht zur Nutzung erwirbt der Kunde insoweit nicht.
SaaS: Urheberrecht, Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden. 5.1.Soweit wir „Software as a Service“ (kurz „SaaS“) erbringen, wir also dem Kunden Software zur internetbasierten Nutzung auf unserer IT-Infrastruktur oder bei einem externen IT- Dienstleister zum Gebrauch zur Verfügung stellen, räumen wir dem Kunden ein zeitlich auf die Laufzeit der zu- gehörigen Hauptleistung beschränktes einfaches Nutzungsrecht für eigene und fremde Software, Programme oder Skripten sowie Handbücher, Einrichtungs- und Schulungsunterlagen im Umfang unserer Auftragsbestätigung ein bzw. beschaffen ihm derartige Nutzungsrechte auf eigene Rechnung von dem jeweiligen Rechteinhaber. Eigentum oder ein dauerhaftes Recht zur Nutzung erwirbt der Kunde insoweit nicht. 5.2.Ein Recht zur Vervielfältigung wird nicht eingeräumt. 5.3.Ein Recht, abgeleitete Nutzungsrechte einzuräumen, erhält der Kunde nicht. 5.4.Ein Bearbeitungsrecht wird nicht eingeräumt. Es ist insbesondere nicht zulässig, Kennzeichen und Hinweise wie Copyrights, Trademarks etc. zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen, die Software oder Softwarebestandteile nachzukonstruieren, zu dekompilieren, zu disassemblieren, sofern dies nicht ausdrücklich gesetzlich gestattet ist. 5.5.Wir sind gegenüber dem Kunden für eventuelle technische Unterstützung zuständig. Der Kunden wird sich mit Fragen und Supportanforderungen somit nicht an den Softwarehersteller wenden o- der im eigenen Namen dort Produkte, die Bestandteil des Vertrages mit uns sind, dort registrieren.