Common use of Sach- und Rechtsmängel Clause in Contracts

Sach- und Rechtsmängel. 1. Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist. 2. Die Annahme erfolgt unter Vorbehalt einer Untersuchung auf Mangelfreiheit, insbesondere auch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, soweit und sobald dies nach einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang möglich ist. Zur Erhaltung sämtlicher Ansprüche ist es ausreichend, wenn die Mängelanzeige innerhalb von vier Wochen ab Lieferung, bei versteckten Mängeln innerhalb von zwei Wochen nach deren Entdeckung erfolgt. 3. Bei Mängeln kann der Auftraggeber nach eigener Xxxx Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Beanstandete Lieferungen können nach Xxxx des Auftraggebers an den Auftragnehmer auf seine Kosten zurücksenden oder, nach erfolgloser Aufforderung mit Fristsetzung zur Rücknahme, auf seine Kosten, Gefahr und Namen einlagern. 4. Bei Rechtsmängeln stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber auch von eventuell bestehenden Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, er hat den Rechtsmangel nicht zu vertreten. 5. Es wird grundsätzlich eine förmliche Abnahme gem. §§ 640 BGB vereinbart. Diese erfolgt nach erfolg- reicher Inbetriebnahme und erfolgreichem Probebetrieb, nachgewiesen in einem Abnahmeprotokoll. 6. Die Erfüllung der Leistungsdaten resp. der zugesicherten Eigenschaften (z.B. Energieverbrauch an definierten Lastpunkten) ist im Rahmen der Abnahme durch Messeinrichtungen und einem mängelfreien Abnahmeprotokoll nachzuweisen, ebenso ist eine Auflistung der zu beachtenden Rechtsvorschriften (insbesondere im Hinblick auf umwelt- und hygienegerechte Gestaltung, Arbeitssicherheit, Energieeffizienz, lebensmittelrechtliche Anforderungen etc.) vorzulegen. 7. Zur Sicherstellung der Reproduzierbarkeit der Werte hat der Auftragnehmer darüber Informationen bereitzustellen, wie die Messung der energetischen Einflussfaktoren erfolgen kann. 8. Der endgültige Gefahrenübergang auf den Auftraggeber erfolgt mit der Abnahme. 9. Für die einwandfreie Funktion, speziell im Hinblick auf die zugesicherten Leistungen und Eigenschaften, übernimmt der Auftragnehmer Gewährleistung (Mängelhaftung) für 24 Monate ab erfolgreicher Abnahme, max. 30 Monate ab mängelfreier Lieferung. Ausgenommen sind vom Auftraggeber anerkannte Verschleißteile. 10. Festgestellte Mängel sind unverzüglich und kostenfrei zu beseitigen. Kommt der Auftragnehmer dem nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen. 11. Erfüllt der Auftragnehmer seine Nacherfüllungsverpflichtung durch Ersatzlieferung, so beginnt für die als Ersatz gelieferte Xxxx nach deren Ablieferung die Gewährungsfrist neu zu laufen und beträgt dann 24 Monate. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet der Auftragnehmer in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. 12. Entstehen dem Auftraggeber infolge der mangelhaften Lieferung des Vertragsgegenstandes Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der Auftragnehmer diese Kosten zu tragen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen

Sach- und Rechtsmängel. 1Zu unterscheiden hierbei ist die Sachmängelgewährleistung von der Rechtsmängelgewährleistung. Für Sach- Während der Verkäufer den Übergang eines lastenfreien Grundstücks auf den Käufer zusichert, übernimmt er für den Zustand des Grundstücks sowie der darauf stehenden »Alt-«Gebäude in der Regel keine Gewähr. Dies entspricht üblicher Vertragspraxis und Rechtsmängel stellt keine sachwidrige Benachteiligung des Käufers dar. Besonderheiten gelten nur beim Mitverkauf beweglicher Sachen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher (»Verbrauchsgüterkauf«) und bei sogenannten Serienverträgen, für welche die gesetzlichen Bestimmungenstrengen Regelungen der §§ 305 ff BGB (»allgemeine Geschäftsbedingungen«) gelten. Weiterhin muss der Verkäufer alle wesentlichen Sachmängel offenlegen, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist. 2die im bekannt sind, andernfalls haftet er wegen »arglistigen Verschweigens«. Die Annahme erfolgt unter Vorbehalt einer Untersuchung Wegen aller Umstände, die Ihnen spätestens bei Vertragsschluss bekannt sind, können Sie jedoch später keine Rechte herleiten. Ab 01.01.2008 besteht für alle vor 1965 errichtete Wohngebäude, ab 01.07.2008 für jüngere Wohngebäude (und ab 01.01.2009 für gewerbliche oder Bürogebäude) die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises, entweder basierend auf Mangelfreiheitdem typisierten Verbrauch oder auf den technischen Gebäudegegebenheiten, insbesondere und zwar auf Verlangen des Käufers wie auch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, soweit und sobald dies Verlangen von Mietinteressenten (ab Mai 2014 ist die Vorlage jedenfalls nach einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang möglich ist. Zur Erhaltung sämtlicher Ansprüche ist es ausreichend, wenn die Mängelanzeige innerhalb von vier Wochen ab Lieferung, bei versteckten Mängeln innerhalb von zwei Wochen nach deren Entdeckung erfolgt. 3. Bei Mängeln kann der Auftraggeber nach eigener Xxxx Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Beanstandete Lieferungen können nach Xxxx des Auftraggebers an den Auftragnehmer auf seine Kosten zurücksenden oder, nach erfolgloser Aufforderung mit Fristsetzung zur Rücknahme, auf seine Kosten, Gefahr und Namen einlagern. 4. Bei Rechtsmängeln stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber auch von eventuell bestehenden Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, er hat den Rechtsmangel nicht zu vertreten. 5. Es wird grundsätzlich eine förmliche Abnahme gem. §§ 640 BGB vereinbart. Diese erfolgt nach erfolg- reicher Inbetriebnahme und erfolgreichem Probebetrieb, nachgewiesen in einem Abnahmeprotokoll. 6. Die Erfüllung der Leistungsdaten resp. der zugesicherten Eigenschaften (z.B. Energieverbrauch an definierten Lastpunkten) ist im Rahmen der Abnahme durch Messeinrichtungen und einem mängelfreien Abnahmeprotokoll nachzuweisen, ebenso ist eine Auflistung der zu beachtenden Rechtsvorschriften (insbesondere im Hinblick auf umwelt- und hygienegerechte Gestaltung, Arbeitssicherheit, Energieeffizienz, lebensmittelrechtliche Anforderungen etc.) vorzulegen. 7. Zur Sicherstellung der Reproduzierbarkeit der Werte hat der Auftragnehmer darüber Informationen bereitzustellen, wie die Messung der energetischen Einflussfaktoren erfolgen kann. 8Beurkundung stets zwingend). Der endgültige Gefahrenübergang auf den Auftraggeber erfolgt mit der AbnahmeKaufvertrag selbst kann auch ohne solchen Ausweis beurkundet und abgewickelt werden. 9. Für die einwandfreie Funktion, speziell im Hinblick auf die zugesicherten Leistungen und Eigenschaften, übernimmt der Auftragnehmer Gewährleistung (Mängelhaftung) für 24 Monate ab erfolgreicher Abnahme, max. 30 Monate ab mängelfreier Lieferung. Ausgenommen sind vom Auftraggeber anerkannte Verschleißteile. 10. Festgestellte Mängel sind unverzüglich und kostenfrei zu beseitigen. Kommt der Auftragnehmer dem nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen. 11. Erfüllt der Auftragnehmer seine Nacherfüllungsverpflichtung durch Ersatzlieferung, so beginnt für die als Ersatz gelieferte Xxxx nach deren Ablieferung die Gewährungsfrist neu zu laufen und beträgt dann 24 Monate. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet der Auftragnehmer in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. 12. Entstehen dem Auftraggeber infolge der mangelhaften Lieferung des Vertragsgegenstandes Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der Auftragnehmer diese Kosten zu tragen.

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Samples: Kaufvertrag

Sach- und Rechtsmängel. 16.1. Für Sach- Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Liefe- rung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz ge- mäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Rechtsmängel Sachen für Bauwerke), 478, 479 (Lieferantenregress) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die SBB GmbH und bei arglistigem Verschwei- gen eines Mangels. 6.2. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Besteller oder an den von ihm be- stimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Besteller genehmigt, wenn der SBB GmbH nicht bin- nen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schrift- liche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Män- gel gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist. 2. Die Annahme erfolgt unter Vorbehalt einer Untersuchung auf Mangelfreiheit, insbesondere auch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, soweit und sobald dies nach einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang möglich ist. Zur Erhaltung sämtlicher Ansprüche ist es ausreichendLiefergegenstände als vom Besteller genehmigt, wenn die Mängelanzeige innerhalb von vier Wochen ab LieferungMängelrüge der SBB GmbH nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Man- gel bei versteckten Mängeln innerhalb von zwei Wochen nach deren Entdeckung erfolgtnormaler Verwendung bereits zu einem frühe- ren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen der SBB GmbH ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an die SBB GmbH zu- rückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die SBB GmbH die Kosten des günstigsten Versand- weges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. 36.3. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist die SBB GmbH nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Xxxx zunächst zur Nachbesse- rung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemesse- nen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlie- ferung, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 6.4. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der SBB GmbH, kann der Besteller unter den in Ziffer 7. dieser AGB bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen. 6.5. Bei Mängeln kann der Auftraggeber von Bauteilen anderer Hersteller, die die SBB GmbH aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird die SBB GmbH nach eigener ihrer Xxxx Mängelbeseitigung ihre Gewährleistungsansprüche ge- gen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Bestellers geltend machen oder Ersatzlieferung verlangen. Beanstandete Lieferungen können nach Xxxx des Auftraggebers an den Auftragnehmer auf seine Kosten zurücksenden Besteller ab- treten. Gewährleistungsansprüche gegen die SBB GmbH bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe die- ser AGB nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Her- steller und Lieferanten erfolglos war oder, nach erfolgloser Aufforderung mit Fristsetzung zur Rücknahmebspw. auf- grund einer Insolvenz, auf seine Kosten, Gefahr und Namen einlagernaussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betref- fenden Gewährleistungsansprüche des Bestellers gegen die SBB GmbH gehemmt. 4. Bei Rechtsmängeln stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber auch von eventuell bestehenden Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, er hat den Rechtsmangel nicht zu vertreten. 5. Es wird grundsätzlich eine förmliche Abnahme gem. §§ 640 BGB vereinbart. Diese erfolgt nach erfolg- reicher Inbetriebnahme und erfolgreichem Probebetrieb, nachgewiesen in einem Abnahmeprotokoll. 66.6. Die Erfüllung Gewährleistung entfällt, wenn der Leistungsdaten respBesteller ohne Zustimmung der SBB GmbH den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängel- beseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar er- schwert wird. der zugesicherten Eigenschaften (z.B. Energieverbrauch an definierten Lastpunkten) ist im Rahmen der Abnahme durch Messeinrichtungen und einem mängelfreien Abnahmeprotokoll nachzuweisen, ebenso ist eine Auflistung der zu beachtenden Rechtsvorschriften (insbesondere im Hinblick auf umwelt- und hygienegerechte Gestaltung, Arbeitssicherheit, Energieeffizienz, lebensmittelrechtliche Anforderungen etc.) vorzulegen. 7. Zur Sicherstellung der Reproduzierbarkeit der Werte In jedem Fall hat der Auftragnehmer darüber Informationen bereitzustellen, wie Besteller die Messung durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der energetischen Einflussfaktoren erfolgen kann. 8. Der endgültige Gefahrenübergang auf den Auftraggeber erfolgt mit der Abnahme. 9. Für die einwandfreie Funktion, speziell im Hinblick auf die zugesicherten Leistungen und Eigenschaften, übernimmt der Auftragnehmer Gewährleistung (Mängelhaftung) für 24 Monate ab erfolgreicher Abnahme, max. 30 Monate ab mängelfreier Lieferung. Ausgenommen sind vom Auftraggeber anerkannte Verschleißteile. 10. Festgestellte Mängel sind unverzüglich und kostenfrei zu beseitigen. Kommt der Auftragnehmer dem nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen. 11. Erfüllt der Auftragnehmer seine Nacherfüllungsverpflichtung durch Ersatzlieferung, so beginnt für die als Ersatz gelieferte Xxxx nach deren Ablieferung die Gewährungsfrist neu zu laufen und beträgt dann 24 Monate. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet der Auftragnehmer in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. 12. Entstehen dem Auftraggeber infolge der mangelhaften Lieferung des Vertragsgegenstandes Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der Auftragnehmer diese Kosten Mängel- beseitigung zu tragen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sach- und Rechtsmängel. 1. Für 9.1 Der AN hat seine Lieferungen und Leistungen entsprechend der geforderten Beschaffenheit frei von Sach- und Rechtsmängel Rechtsmängeln zu erbringen. Er ist verpflichtet, auf seine Kosten alle bis zum Ende der Verjährungsfrist für Mängelansprüche auftretende Mängel unverzüglich zu beseitigen oder mangelfrei neu zu liefern bzw. zu leisten (Nacherfüllung). Dies gilt auch für Lieferungen/Leistungen, bei denen sich die Prüfung auf Stichproben beschränkt. Der AG kann ferner die sonstigen gesetzlichen Rechte, insbesondere Selbstvornahme und Aufwendungsersatz, Rücktritt, Minderung und/oder Schadensersatz, geltend machen. 9.2 Für die Rechte des AG bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachstehend nichts anderes geregelt istVerjährungsfristen. Sie beginnen mit der Anlieferung der Waren beim AG bzw. bei Abnahme der Leistungen. 2. Die Annahme erfolgt unter Vorbehalt einer 9.3 Für Lieferteile, die während der Untersuchung auf Mangelfreiheitdes Mangels und/oder der Mangelbeseitigung nicht in Betrieb genommen werden können, insbesondere auch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, soweit und sobald dies nach einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang möglich ist. Zur Erhaltung sämtlicher Ansprüche ist es ausreichend, wenn verlängert sich eine laufende Verjährungsfrist um die Mängelanzeige innerhalb von vier Wochen ab Lieferung, bei versteckten Mängeln innerhalb von zwei Wochen nach deren Entdeckung erfolgt. 3. Bei Mängeln kann Dauer der Auftraggeber nach eigener Xxxx Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Beanstandete Lieferungen können nach Xxxx des Auftraggebers an den Auftragnehmer auf seine Kosten zurücksenden oder, nach erfolgloser Aufforderung mit Fristsetzung zur Rücknahme, auf seine Kosten, Gefahr und Namen einlagern. 4. Bei Rechtsmängeln stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber auch von eventuell bestehenden Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, er hat den Rechtsmangel nicht zu vertreten. 5. Es wird grundsätzlich eine förmliche Abnahme gem. §§ 640 BGB vereinbart. Diese erfolgt nach erfolg- reicher Inbetriebnahme und erfolgreichem Probebetrieb, nachgewiesen in einem Abnahmeprotokoll. 6. Die Erfüllung der Leistungsdaten resp. der zugesicherten Eigenschaften (z.B. Energieverbrauch an definierten Lastpunkten) ist im Rahmen der Abnahme durch Messeinrichtungen und einem mängelfreien Abnahmeprotokoll nachzuweisen, ebenso ist eine Auflistung der zu beachtenden Rechtsvorschriften (insbesondere im Hinblick auf umwelt- und hygienegerechte Gestaltung, Arbeitssicherheit, Energieeffizienz, lebensmittelrechtliche Anforderungen etc.) vorzulegen. 7. Zur Sicherstellung der Reproduzierbarkeit der Werte hat der Auftragnehmer darüber Informationen bereitzustellen, wie die Messung der energetischen Einflussfaktoren erfolgen kann. 8. Der endgültige Gefahrenübergang auf den Auftraggeber erfolgt mit der Abnahme. 9Betriebsunterbrechung. Für nachgebesserte oder ersatzweise gelieferte Teile beginnt die einwandfreie Funktion, speziell im Hinblick auf die zugesicherten Leistungen und Eigenschaften, übernimmt der Auftragnehmer Gewährleistung (Mängelhaftung) für 24 Monate ab erfolgreicher Abnahme, max. 30 Monate ab mängelfreier Lieferung. Ausgenommen sind vom Auftraggeber anerkannte Verschleißteile. 10. Festgestellte Mängel sind unverzüglich und kostenfrei zu beseitigen. Kommt der Auftragnehmer dem nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, die Mängel auf Kosten Frist mit Abschluss des Auftragnehmers beseitigen zu lassen. 11. Erfüllt der Auftragnehmer seine Nacherfüllungsverpflichtung durch Ersatzlieferung, so beginnt für die als Ersatz gelieferte Xxxx nach deren Ablieferung die Gewährungsfrist Einbaus neu zu laufen und beträgt dann 24 Monate. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet der Auftragnehmer in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstandlaufen. 12. Entstehen dem Auftraggeber infolge der mangelhaften Lieferung des Vertragsgegenstandes Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der Auftragnehmer diese Kosten zu tragen.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Sach- und Rechtsmängel. 1. Für 10.1 Im Falle eines Sach- und Rechtsmängel gelten oder Rechtsmangels der Ware stehen der Fabmatics GmbH die gesetzlichen BestimmungenMängelrechte und -ansprüche ungekürzt zu. In jedem Fall ist die Fabmatics GmbH berechtigt, von Ihnen nach Xxxx der Fabmatics GmbH unverzüglich Mangelbeseitigung oder die Neulieferung mangelfreier Ware zu verlangen. Sämtliche Kosten und Aufwendungen, die der Fabmatics GmbH im Zusammenhang mit der Nacherfüllung entstehen, sind von Ihnen zu tragen, hierzu zählen auch zusätzliche Kosten infolge einer Verbringung der Ware an einen anderen Ort. Das Recht der Fabmatics GmbH auf Schadensersatz, insbesondere das Recht auf Schadensersatz statt der Leistung, bleibt ausdrücklich unberührt. 10.2 Die Fabmatics GmbH ist berechtigt, auf Ihre Kosten und unbeschadet Ihrer Mängelhaftung die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug ist oder besondere Eilbedürftigkeit besteht. Die Fabmatics GmbH wird Sie in einem solchen Fall – soweit möglich und zumutbar – über die entsprechenden Mängel vorab unterrichten. 10.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate nach Ablieferung der Ware, soweit nachstehend nichts anderes geregelt nicht gesetzlich eine längere Verjährungsfrist angeordnet ist. Aufgrund Mangelbehebung neu gelieferte bzw. reparierte Ware unterliegt diesbezüglich einmalig einer neu beginnenden Verjährungsfrist von 24 Monaten; sollte die ursprünglich geltende, verbliebene Verjährungsfrist länger sein, gilt diese. 210.4 Eine von der Fabmatics GmbH innerhalb der Verjährungsfrist erfolgte Mängelrüge hemmt die Verjährung, bis mit Ihnen Einigkeit über die Beseitigung des Mangels und etwaiger Folgen besteht; die Hemmung endet jedoch 6 Monate nach endgültiger Ablehnung der Mängelrüge durch Sie. Die Annahme erfolgt unter Vorbehalt einer Untersuchung auf MangelfreiheitVerjährung von Mängelansprüchen tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein, insbesondere auch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, soweit und sobald dies nach einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang möglich ist. Zur Erhaltung sämtlicher Ansprüche ist es ausreichend, wenn die Mängelanzeige innerhalb von vier Wochen ab Lieferung, bei versteckten Mängeln innerhalb von zwei Wochen nach deren Entdeckung erfolgtin keinem Fall jedoch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist. 3. Bei Mängeln kann 10.5 Steht der Auftraggeber nach eigener Xxxx Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Beanstandete Lieferungen können nach Xxxx des Auftraggebers an den Auftragnehmer Fabmatics GmbH gegen Sie ein Anspruch auf seine Kosten zurücksenden oderNacherfüllung zu, nach erfolgloser Aufforderung mit Fristsetzung zur Rücknahme, auf seine Kosten, Gefahr und Namen einlagern. 4. Bei Rechtsmängeln stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber haben Sie auch von eventuell bestehenden Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, er hat den Rechtsmangel nicht zu vertreten. 5. Es wird grundsätzlich eine förmliche Abnahme gem. §§ 640 BGB vereinbart. Diese erfolgt nach erfolg- reicher Inbetriebnahme und erfolgreichem Probebetrieb, nachgewiesen in einem Abnahmeprotokoll. 6. Die Erfüllung der Leistungsdaten resp. der zugesicherten Eigenschaften (z.B. Energieverbrauch an definierten Lastpunkten) ist im Rahmen der Abnahme durch Messeinrichtungen und einem mängelfreien Abnahmeprotokoll nachzuweisen, ebenso ist eine Auflistung der zu beachtenden Rechtsvorschriften (insbesondere im Hinblick auf umwelt- und hygienegerechte Gestaltung, Arbeitssicherheit, Energieeffizienz, lebensmittelrechtliche Anforderungen etc.) vorzulegen. 7. Zur Sicherstellung der Reproduzierbarkeit der Werte hat der Auftragnehmer darüber Informationen bereitzustellen, wie die Messung der energetischen Einflussfaktoren erfolgen kann. 8. Der endgültige Gefahrenübergang auf den Auftraggeber erfolgt mit der Abnahme. 9. Für die einwandfreie Funktion, speziell im Hinblick auf die zugesicherten Leistungen und Eigenschaften, übernimmt der Auftragnehmer Gewährleistung (Mängelhaftung) für 24 Monate ab erfolgreicher Abnahme, max. 30 Monate ab mängelfreier Lieferung. Ausgenommen sind vom Auftraggeber anerkannte Verschleißteile. 10. Festgestellte Mängel sind unverzüglich und kostenfrei zu beseitigen. Kommt der Auftragnehmer dem nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen. 11. Erfüllt der Auftragnehmer seine Nacherfüllungsverpflichtung durch Ersatzlieferung, so beginnt für die als Ersatz gelieferte Xxxx nach deren Ablieferung die Gewährungsfrist neu zu laufen und beträgt dann 24 Monate. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet der Auftragnehmer in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. 12. Entstehen dem Auftraggeber infolge der mangelhaften Lieferung des Vertragsgegenstandes Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, Materialkosten oder zusätzlich entstehenden Kosten für Kontrollen, Sanierungen und Nacharbeiten oder sonstige Tätigkeiten der Fabmatics GmbH zu erstatten. Die Fabmatics GmbH ist berechtigt, Ihnen für solche Kosten eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der Auftragnehmer diese Kosten Erstattung von 15 € je volle Viertelstunde zu tragenberechnen.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Sach- und Rechtsmängel. 1. Für 9.1 Der AN hat seine Lieferungen und Leistungen entsprechend der ge- forderten Beschaffenheit frei von Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Bestimmungenzu erbringen. Er ist verpflichtet, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist. 2. Die Annahme erfolgt unter Vorbehalt einer Untersuchung auf Mangelfreiheit, insbesondere auch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, soweit und sobald dies nach einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang möglich ist. Zur Erhaltung sämtlicher Ansprüche ist es ausreichend, wenn die Mängelanzeige innerhalb von vier Wochen ab Lieferung, bei versteckten Mängeln innerhalb von zwei Wochen nach deren Entdeckung erfolgt. 3. Bei Mängeln kann der Auftraggeber nach eigener Xxxx Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Beanstandete Lieferungen können nach Xxxx des Auftraggebers an den Auftragnehmer auf seine Kosten zurücksenden oderalle bis zum Ende der Verjährungsfrist für Mängelansprüche auftretende Mängel unverzüglich zu beseitigen oder mangelfrei neu zu liefern bzw. zu leisten (Nacherfüllung). Dies gilt auch für Lieferungen/Leistungen, nach erfolgloser Aufforderung mit Fristsetzung zur Rücknahmebei denen sich die Prüfung auf Stichproben be- schränkt. Der AG kann ferner die sonstigen gesetzlichen Rechte, auf seine Kosteninsbeson- dere Selbstvornahme und Aufwendungsersatz, Gefahr und Namen einlagernRücktritt, Minderung und/ oder Schadenersatz, geltend machen. 49.2 Für die Rechte des AG bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetz- lichen Verjährungsfristen. Bei Rechtsmängeln stellt Sie beginnen mit der Auftragnehmer den Auftraggeber auch von eventuell bestehenden Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, er hat den Rechtsmangel nicht zu vertretenAnlieferung der Waren beim AG bzw. bei Abnahme der Leistungen. 5. Es wird grundsätzlich 9.3 Für die Lieferteile, die während der Untersuchung des Mangels und/ oder der Mangelbeseitigung nicht in Betrieb genommen werden können, verlängert sich eine förmliche Abnahme gem. §§ 640 BGB vereinbart. Diese erfolgt nach erfolg- reicher Inbetriebnahme und erfolgreichem Probebetrieb, nachgewiesen in einem Abnahmeprotokoll. 6. Die Erfüllung laufende Verjährungsfrist um die Dauer der Leistungsdaten resp. der zugesicherten Eigenschaften (z.B. Energieverbrauch an definierten Lastpunkten) ist im Rahmen der Abnahme durch Messeinrichtungen und einem mängelfreien Abnahmeprotokoll nachzuweisen, ebenso ist eine Auflistung der zu beachtenden Rechtsvorschriften (insbesondere im Hinblick auf umwelt- und hygienegerechte Gestaltung, Arbeitssicherheit, Energieeffizienz, lebensmittelrechtliche Anforderungen etc.) vorzulegen. 7. Zur Sicherstellung der Reproduzierbarkeit der Werte hat der Auftragnehmer darüber Informationen bereitzustellen, wie die Messung der energetischen Einflussfaktoren erfolgen kann. 8. Der endgültige Gefahrenübergang auf den Auftraggeber erfolgt mit der Abnahme. 9Betriebsun- terbrechung. Für nachgebesserte oder ersatzweise gelieferte Teile beginnt die einwandfreie Funktion, speziell im Hinblick auf die zugesicherten Leistungen und Eigenschaften, übernimmt der Auftragnehmer Gewährleistung (Mängelhaftung) für 24 Monate ab erfolgreicher Abnahme, max. 30 Monate ab mängelfreier Lieferung. Ausgenommen sind vom Auftraggeber anerkannte Verschleißteile. 10. Festgestellte Mängel sind unverzüglich und kostenfrei zu beseitigen. Kommt der Auftragnehmer dem nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, die Mängel auf Kosten Frist mit Abschluss des Auftragnehmers beseitigen zu lassen. 11. Erfüllt der Auftragnehmer seine Nacherfüllungsverpflichtung durch Ersatzlieferung, so beginnt für die als Ersatz gelieferte Xxxx nach deren Ablieferung die Gewährungsfrist Einbaus neu zu laufen und beträgt dann 24 Monate. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet der Auftragnehmer in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstandlaufen. 12. Entstehen dem Auftraggeber infolge der mangelhaften Lieferung des Vertragsgegenstandes Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der Auftragnehmer diese Kosten zu tragen.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Sach- und Rechtsmängel. 1Die unter dieser Ziffer 8. Für Sach- a.-f. enthaltenen Regelungen gelten nur für entgeltlich zur Verfügung gestellte Software. a. Die Software hat die vereinbarte Beschaffenheit, eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung und Rechtsmängel gelten hat die gesetzlichen Bestimmungenbei Software dieser Art übliche Qualität; sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Sofern und soweit im Einzelfall keine individuelle Vereinbarung über die Beschaffenheit getroffen wurde, soweit nachstehend nichts anderes geregelt gilt die in der jeweiligen Produktbeschreibung dargestellte Beschaffenheit als vereinbart. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o.ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Abweichung der Beschaffenheit bleibt unberücksichtigt. b. Bei Sachmängeln kann die itemis AG zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Xxxx der itemis AG durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung oder sonstige Bereitstellung eines Programms, das den Mangel nicht aufweist oder dadurch, dass die itemis AG Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Ein gleichwertiger neuer Programmstand oder der gleichwertige vorhergehende Programmstand, der den Fehler nicht enthalten hat, ist vom Besteller zu übernehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist. 2c. Die itemis AG kann die Mängelbeseitigung nach ihrer Xxxx vor Ort oder in ihren Geschäftsräumen durchführen. Die Annahme erfolgt itemis AG kann die Mängelbeseitigung unter Vorbehalt einer Untersuchung den Voraussetzungen von Ziff. 7. e. auch mittels Remote-Zugriff auf Mangelfreiheit, insbesondere auch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, soweit und sobald dies nach einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang möglich ist. Zur Erhaltung sämtlicher Ansprüche ist es ausreichend, wenn die Mängelanzeige innerhalb von vier Wochen ab Lieferung, bei versteckten Mängeln innerhalb von zwei Wochen nach deren Entdeckung erfolgtSysteme des Bestellers vornehmen. 3. Bei Mängeln d. Die itemis AG kann Aufwendungsersatz für ihr durch eine Mängelrüge des Bestellers veranlasstes Tätigwerden verlangen, sofern der Auftraggeber nach eigener Xxxx Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Beanstandete Lieferungen können nach Xxxx des Auftraggebers an den Auftragnehmer auf seine Kosten zurücksenden oder, nach erfolgloser Aufforderung mit Fristsetzung zur Rücknahme, auf seine Kosten, Gefahr Besteller nicht zum Nachweis eines Mangels in der Lage ist und Namen einlagerner die Mängelrüge wenigstens fahrlässig erhoben hat. 4e. Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen im Falle von Vorsatz oder Arglist verjähren Gewährleistungsansprüche aufgrund von Sachmängeln in einem Jahr. Die Verjährung beginnt im Falle des Verkaufs auf einem Datenträger mit der Ablieferung der Vertragssoftware, im Falle des Verkaufs mittels Download aus dem Internet nach Mitteilung und Freischaltung der Zugangsdaten für den Downloadbereich. Ist für die Nutzung der Vertragssoftware ein Lizenzschlüssel erforderlich, so ist nach vorausgegangener Lieferung der Vertragssoftware oder deren Bereitstellung im Downloadbereich die Lieferung des Lizenzschlüssels für den Beginn der Verjährung maßgeblich. f. Die itemis AG gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Software durch den Besteller keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln stellt leistet die itemis AG dadurch Gewähr, dass sie dem Besteller nach ihrer Xxxx eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Auftragnehmer den Auftraggeber auch von eventuell bestehenden Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, er hat den Rechtsmangel nicht zu vertretenSoftware oder an gleichwertiger Software verschafft. 5. Es wird grundsätzlich eine förmliche Abnahme gem. §§ 640 BGB vereinbart. Diese erfolgt nach erfolg- reicher Inbetriebnahme und erfolgreichem Probebetriebg. Der Besteller unterrichtet die itemis AG unverzüglich in Textform, nachgewiesen in einem Abnahmeprotokoll. 6. Die Erfüllung der Leistungsdaten resp. der zugesicherten Eigenschaften falls Dritte Schutzrechte (z.B. Energieverbrauch an definierten LastpunktenUrheber- oder Patentrechte) ist im Rahmen der Abnahme durch Messeinrichtungen und einem mängelfreien Abnahmeprotokoll nachzuweisen, ebenso ist eine Auflistung der zu beachtenden Rechtsvorschriften (insbesondere im Hinblick auf umwelt- und hygienegerechte Gestaltung, Arbeitssicherheit, Energieeffizienz, lebensmittelrechtliche Anforderungen etc.) vorzulegen. 7. Zur Sicherstellung der Reproduzierbarkeit der Werte hat der Auftragnehmer darüber Informationen bereitzustellen, wie die Messung der energetischen Einflussfaktoren erfolgen kann. 8gegen ihn geltend machen. Der endgültige Gefahrenübergang Besteller ermächtigt die itemis AG, die Auseinandersetzung mit dem Dritten allein zu führen. Macht die itemis AG von dieser Ermächtigung Gebrauch, darf der Besteller von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung der itemis AG anerkennen. Die itemis AG wehrt die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Auftraggeber erfolgt Besteller von allen mit der AbnahmeAbwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Bestellers (z.B. der vertragswidrigen Nutzung der Programme) beruhen. 9. Für die einwandfreie Funktion, speziell im Hinblick auf die zugesicherten Leistungen und Eigenschaften, übernimmt der Auftragnehmer Gewährleistung (Mängelhaftung) für 24 Monate ab erfolgreicher Abnahme, max. 30 Monate ab mängelfreier Lieferung. Ausgenommen sind vom Auftraggeber anerkannte Verschleißteile. 10. Festgestellte Mängel sind unverzüglich und kostenfrei zu beseitigen. Kommt der Auftragnehmer dem nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen. 11. Erfüllt der Auftragnehmer seine Nacherfüllungsverpflichtung durch Ersatzlieferung, so beginnt für die als Ersatz gelieferte Xxxx nach deren Ablieferung die Gewährungsfrist neu zu laufen und beträgt dann 24 Monate. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet der Auftragnehmer in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. 12. Entstehen dem Auftraggeber infolge der mangelhaften Lieferung des Vertragsgegenstandes Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der Auftragnehmer diese Kosten zu tragen.

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Samples: Software License Agreement

Sach- und Rechtsmängel. 1. Für Sach- Die Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels des Grundstücks sind ausgeschlos- sen. Der Käufer hat das Kaufobjekt besichtigt; er kauft es im gegenwärtigen, gebrauch- ten Zustand. Unsichtbare Sachmängel sind dem Verkäufer nicht bekannt. Dem Verkäu- fer liegen aufgrund des beim Kreis Euskirchen gemäß § 8 Landesbodenschutzgesetz ge- führten Kataster über altlastenverdächtigte Flächen und Rechtsmängel gelten Altlasten keine entsprechenden Erkenntnisse und Eintragungen vor. (nur bei Grundstücken die einen Teil des Lärmschutzwalls beinhalten: Unberührt bleiben Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Verkäufers steht die seines gesetzlichen BestimmungenVertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Ga- rantien werden nicht abgegeben. Die Beteiligten vereinbaren als Beschaffenheit im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ohne dass der Verkäufer hierfür eine Garantie übernimmt: - Das Grundstück ist im Rahmen des für den Vertragsgegenstand geltenden Bebau- ungsplans bebaubar. Dem Käufer ist der Bebauungsplan bekannt; er hat diesen Bebauungsplan eingesehen. - (Nur bei Grundstücken mit durch die Maßnahme hergestellten Geländeauffüllun- gen: Dem Käufer ist bekannt: a) dass die Bezirksregierung Arnsberg und der Geologische Dienst des Landes Nord- rhein-Westfalen darauf hingewiesen haben, dass sich das Plangebiet im Bereich der Grundwassersenkung für den rheinischen Braunkohlenbergbau befindet. Infolge der bergmännischen Sümpfung kommt es zu Grundwasserabsenkungen und zu Druck- entspannungen der Grundwasserleiter, so dass während der Betriebszeit der rheini- schen Braunkohletagebaue sümpfungsbedingte Bodenbewegungen auftreten, die unter anderem zu Senkungen und zur Schiefstellung der Geländeoberfläche führen können. b) dass nach den §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes des Landes Nordrhein- Westfalen bei der Entdeckung eines Bodendenkmals (z.B. archäologischer Boden- fund) die Gemeinde als untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bo- dendenkmalpflege (Außenstelle Nideggen) unverzüglich zu informieren ist. Boden- denkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Xxxxxxxx der Arbeiten ist ab- zuwarten. c) dass gemäß dem Bebauungsplan alle Planungen und bauliche Maßnahmen (z.B. Antennen), die eine Höhe von zwanzig Meter über Grund übersteigen, dem örtlich zuständigen Kompetenzzentrum Baumanagement des Bundesamtes für Infrastruk- tur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxxxxx als militärische Luftfahrtsbehörde zur Prüfung und Stellungnahme zuge- leitet werden müssen. Hier wird jeder betroffene Einzelfall geprüft und die erfor- derlichen Maßnahmen festgelegt, um die Beeinträchtigung der Flugsicherheit so ge- ring wie möglich zu halten. 2. Der Verkäufer hat den Käufer darauf hingewiesen, dass - es ratsam sein könnte, im Bereich der zu errichtenden Bauvorhaben eine Bau- grunduntersuchung durchführen zu lassen. - das Grundstück in einem drainierten Gebiet liegt. Der Verkäufer hat die Drainage außer Betrieb gesetzt. Die Annahme erfolgt unter Vorbehalt einer Untersuchung auf Mangelfreiheit, insbesondere auch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, soweit und sobald dies nach einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang möglich ist. Zur Erhaltung sämtlicher Ansprüche ist es ausreichend, wenn die Mängelanzeige innerhalb von vier Wochen ab Lieferung, bei versteckten Mängeln innerhalb von zwei Wochen nach deren Entdeckung erfolgtBodenaushub vorgefundenen Drainageleitungen können vom Käufer im Zuge der Baumaßnahme zerstört werden. 3. Bei Mängeln kann Den Beteiligten ist bekannt, dass das Fundament für die im öffentlichen Raum liegende Bordsteinanlage technisch notwendig auf beiden Seiten der Auftraggeber nach eigener Xxxx Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Beanstandete Lieferungen können nach Xxxx des Auftraggebers an den Auftragnehmer auf seine Kosten zurücksenden oder, nach erfolgloser Aufforderung mit Fristsetzung zur Rücknahme, auf seine Kosten, Gefahr Bordsteinanlage und Namen einlagernsomit auch geringfügig im Vertragsgrundstück liegt. 4. Bei Rechtsmängeln stellt Im Grundbuch nicht eingetragene Dienstbarkeiten und nachbarrechtliche Beschränkun- gen, die zu ihrer Entstehung der Auftragnehmer den Auftraggeber auch Zustimmung des betroffenen Eigentümers bedürfen, sowie Baulasten werden von eventuell bestehenden Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, er hat den Rechtsmangel dem Käufer übernommen; solche sind dem Verkäufer nach seiner Erklärung jedoch nicht zu vertreten. 5. Es wird grundsätzlich eine förmliche Abnahme gem. §§ 640 BGB vereinbart. Diese erfolgt nach erfolg- reicher Inbetriebnahme und erfolgreichem Probebetrieb, nachgewiesen in einem Abnahmeprotokoll. 6bekannt. Die Erfüllung der Leistungsdaten respBeteiligten wurden auf die Möglich- keit hingewiesen, das Baulastenverzeichnis selbst einzusehen. der zugesicherten Eigenschaften (z.B. Energieverbrauch an definierten Lastpunkten) Der Verkäufer ist verpflichtet, den verkauften Grundbesitz zu verschaffen frei von nicht übernommenen, im Rahmen der Abnahme durch Messeinrichtungen Grundbuch eingetragenen Belastungen und einem mängelfreien Abnahmeprotokoll nachzuweisenBeschränkungen sowie frei von nicht übernommenen Zinsen, ebenso ist eine Auflistung der zu beachtenden Rechtsvorschriften (insbesondere im Hinblick auf umwelt- Steuern, Abgaben und hygienegerechte Gestaltung, Arbeitssicherheit, Energieeffizienz, lebensmittelrechtliche Anforderungen etcsonstigen öffentlichen Lasten.) vorzulegen. 7. Zur Sicherstellung der Reproduzierbarkeit der Werte hat der Auftragnehmer darüber Informationen bereitzustellen, wie die Messung der energetischen Einflussfaktoren erfolgen kann. 8. Der endgültige Gefahrenübergang auf den Auftraggeber erfolgt mit der Abnahme. 9. Für die einwandfreie Funktion, speziell im Hinblick auf die zugesicherten Leistungen und Eigenschaften, übernimmt der Auftragnehmer Gewährleistung (Mängelhaftung) für 24 Monate ab erfolgreicher Abnahme, max. 30 Monate ab mängelfreier Lieferung. Ausgenommen sind vom Auftraggeber anerkannte Verschleißteile. 10. Festgestellte Mängel sind unverzüglich und kostenfrei zu beseitigen. Kommt der Auftragnehmer dem nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen. 11. Erfüllt der Auftragnehmer seine Nacherfüllungsverpflichtung durch Ersatzlieferung, so beginnt für die als Ersatz gelieferte Xxxx nach deren Ablieferung die Gewährungsfrist neu zu laufen und beträgt dann 24 Monate. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet der Auftragnehmer in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. 12. Entstehen dem Auftraggeber infolge der mangelhaften Lieferung des Vertragsgegenstandes Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der Auftragnehmer diese Kosten zu tragen.

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Samples: Kaufvertrag

Sach- und Rechtsmängel. 110.1 Für Informationen, Daten, Programme u. ä., die vom Auftraggeber zur Leistungserbringung beigestellt werden, über- nimmt FIS-ASP keine Haftung. 10.2 FIS-ASP leistet Gewähr dafür, dass die Leistung die ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale hat oder soweit keine Beschaffenheit vereinbart ist, sich für die vertrag- lich vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Lieferungen und Leistungen dieser Art üblich ist und die der Besteller bei Lieferungen und Leistungen dieser Art erwarten kann, und dass dem Übergang der vereinbarten Befugnisse auf den Auftragge- ber keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der Auftraggeber trägt das Risiko, dass die in Auftrag gegebe- nen Leistungen seinen Wünschen und Bedürfnissen entspre- chen. Über Zweifelsfragen hat er sich rechtzeitig durch Mitar- beiter der FIS-ASP oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen. Zusagen gleich welcher Art, die eine weitergehende Einstands- pflicht der FIS-ASP begründen, als in diesen Geschäftsbedin- gungen festgelegt ist, bedürfen der ausdrücklichen und schrift- lichen Bestätigung durch die FIS-ASP. Garantien, wie z. B. die Vereinbarung von Beschaffenheitsmerkmalen, bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die Ge- schäftsleitung der FIS-ASP. 10.3 Der Auftraggeber wird FIS-ASP auftretende Mängel unverzüglich mit genauer Beschreibung des Problems und den für die Fehlerbeseitigung nützlichen Informationen schriftlich mitteilen (Rügepflicht nach §§ 377, 378 HGB). Nur der benannte Ansprechpartner (Abschnitt 3.1) ist zu Rügen befugt. Auch für die Nacharbeit gilt die Mitwirkungspflicht des Auftrag- gebers nach Abschnitt 3. 10.4 Für den Fall von Mängeln hat FIS-ASP zunächst die Möglichkeit der Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Bei der Bemessung der Frist sind die Bedeutung und der Umfang des Auftrages zu berücksichtigen. Fristsetzungen xxx- xxx jedoch mindestens 12 Arbeitstage betragen. In diesem Zu- sammenhang kann FIS-ASP auch alternative Lösungen anbie- ten. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder bessert FIS-ASP auch innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten an- gemessenen Frist nicht nach, so kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Die Ansprüche verjähren in einem Jahr ab Beginn der gesetzli- chen Gewährleistungsfrist. Für Sach- Schadensersatz gilt Abschnitt 11. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen, z. B. auf Aufwendungsersatz bei einer Man- gelbeseitigung durch Dritte. 10.5 Der Auftraggeber hat die Beweislast dafür, dass Nut- zungsbeschränkungen oder Mängel nicht durch unsachge- mäße Bedienung, durch einen Eingriff des Auftraggebers oder durch die Systemumgebung (mit)verursacht sind. Leistungen, welche die FIS-ASP erbringt, ohne hierzu verpflichtet zu sein, werden gemäß Abschnitt 6 in Rechnung gestellt. 10.6 FIS-ASP erklärt, dass ihr bezüglich der erbrachten Leistungen keine Rechte Dritter bekannt sind. Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber geltend, dass eine Leistung von FIS-ASP seine Rechte verletzt, wird der Auf- traggeber unverzüglich schriftlich und Rechtsmängel umfassend FIS-ASP be- nachrichtigen. Der Auftraggeber ermächtigt bereits jetzt die FIS-ASP, die gel- tend gemachten Ansprüche, soweit zulässig, auf eigene Kosten abzuwehren. Der Auftraggeber darf von sich aus solche An- sprüche nicht anerkennen. FIS-ASP kann nach ihrem Ermes- sen die außergerichtliche oder gerichtliche Auseinanderset- zung mit dem Dritten führen, die Ansprüche des Dritten erfüllen oder die angegriffenen Gegenstände durch vertragsgemäße andere Gegenstände ersetzen. Diese Regelung gilt nicht, wenn die Verletzung von Schutzrech- ten Dritter auf einer vertragswidrigen Nutzung der Softwarepro- dukte durch den Auftraggeber beruht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachstehend nichts anderes geregelt istVorschriften für Rechtsmän- gel mit einer Gewährleistungsfrist von einem Jahr. 2. Die Annahme erfolgt unter Vorbehalt einer Untersuchung auf Mangelfreiheit, insbesondere auch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, soweit und sobald dies nach einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang möglich ist. Zur Erhaltung sämtlicher Ansprüche ist es ausreichend, wenn die Mängelanzeige innerhalb von vier Wochen ab Lieferung, bei versteckten Mängeln innerhalb von zwei Wochen nach deren Entdeckung erfolgt. 3. Bei Mängeln kann der Auftraggeber nach eigener Xxxx Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Beanstandete Lieferungen können nach Xxxx des Auftraggebers an den Auftragnehmer auf seine Kosten zurücksenden oder, nach erfolgloser Aufforderung mit Fristsetzung zur Rücknahme, auf seine Kosten, Gefahr und Namen einlagern. 4. Bei Rechtsmängeln stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber auch von eventuell bestehenden Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, er hat den Rechtsmangel nicht zu vertreten. 5. Es wird grundsätzlich eine förmliche Abnahme gem. §§ 640 BGB vereinbart. Diese erfolgt nach erfolg- reicher Inbetriebnahme und erfolgreichem Probebetrieb, nachgewiesen in einem Abnahmeprotokoll. 6. Die Erfüllung der Leistungsdaten resp. der zugesicherten Eigenschaften (z.B. Energieverbrauch an definierten Lastpunkten) ist im Rahmen der Abnahme durch Messeinrichtungen und einem mängelfreien Abnahmeprotokoll nachzuweisen, ebenso ist eine Auflistung der zu beachtenden Rechtsvorschriften (insbesondere im Hinblick auf umwelt- und hygienegerechte Gestaltung, Arbeitssicherheit, Energieeffizienz, lebensmittelrechtliche Anforderungen etc.) vorzulegen. 7. Zur Sicherstellung der Reproduzierbarkeit der Werte hat der Auftragnehmer darüber Informationen bereitzustellen, wie die Messung der energetischen Einflussfaktoren erfolgen kann. 8. Der endgültige Gefahrenübergang auf den Auftraggeber erfolgt mit der Abnahme. 9. Für die einwandfreie Funktion, speziell im Hinblick auf die zugesicherten Leistungen und Eigenschaften, übernimmt der Auftragnehmer Gewährleistung (Mängelhaftung) für 24 Monate ab erfolgreicher Abnahme, max. 30 Monate ab mängelfreier Lieferung. Ausgenommen sind vom Auftraggeber anerkannte Verschleißteile. 10. Festgestellte Mängel sind unverzüglich und kostenfrei zu beseitigen. Kommt der Auftragnehmer dem nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen. 11. Erfüllt der Auftragnehmer seine Nacherfüllungsverpflichtung durch Ersatzlieferung, so beginnt für die als Ersatz gelieferte Xxxx nach deren Ablieferung die Gewährungsfrist neu zu laufen und beträgt dann 24 Monate. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet der Auftragnehmer in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. 12. Entstehen dem Auftraggeber infolge der mangelhaften Lieferung des Vertragsgegenstandes Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der Auftragnehmer diese Kosten zu tragen.

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Samples: Consulting Agreement

Sach- und Rechtsmängel. 17.1 Der Verkäufer leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit (siehe Ziff. Für Sach- und Rechtsmängel gelten 1.1) sowie dafür, dass der Kunde die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachstehend nichts anderes geregelt istuntermStrich-Software ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. 27.2 Die Mängelhaftung des Verkäufers gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass 7.3 Der Kunde hat die untermStrich-Software unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese bei Vorliegen dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Die Annahme erfolgt unter Vorbehalt einer Untersuchung auf MangelfreiheitVerdeckte Mängel hat der Kunde dem Verkäufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Verletzt der Kunde seine Pflichten aus dieser Ziff. , insbesondere auch auf Richtigkeit und Vollständigkeitso ist er bezüglich der betroffenen Mängel nicht mehr berechtigt, soweit und sobald dies nach einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang möglich ist. Zur Erhaltung sämtlicher Ansprüche ist es ausreichend, wenn die Mängelanzeige innerhalb von vier Wochen ab Lieferung, bei versteckten Mängeln innerhalb von zwei Wochen nach deren Entdeckung erfolgtMängelansprüche geltend zu machen. 37.4 Der Verkäufer ist im Falle eines Sachmangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, d.h. Bei Mängeln kann der Auftraggeber nach eigener Xxxx Mängelbeseitigung zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung. Im Rahmen der Ersatzlieferung verlangenwird der Kunde ggf. Beanstandete Lieferungen können nach Xxxx des Auftraggebers an den Auftragnehmer auf seine Kosten zurücksenden oder, nach erfolgloser Aufforderung mit Fristsetzung zur Rücknahme, auf seine Kosten, Gefahr und Namen einlagern. 4. Bei Rechtsmängeln stellt einen neuen Stand der Auftragnehmer den Auftraggeber auch von eventuell bestehenden Ansprüchen Dritter freiuntermStrich-Software übernehmen, es sei denn, er hat den Rechtsmangel nicht dies führt zu vertreten. 5unzumutbaren Beeinträchtigungen. Es Bei Rechtsmängeln wird grundsätzlich eine förmliche Abnahme gem. §§ 640 BGB vereinbart. Diese erfolgt nach erfolg- reicher Inbetriebnahme und erfolgreichem Probebetrieb, nachgewiesen in einem Abnahmeprotokoll. 6. Die Erfüllung der Leistungsdaten resp. der zugesicherten Eigenschaften (z.B. Energieverbrauch an definierten Lastpunkten) ist Verkäufer im Rahmen der Abnahme durch Messeinrichtungen und einem mängelfreien Abnahmeprotokoll nachzuweisenNacherfüllung dem Kunden nach eigener Xxxx eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der untermStrich-Software verschaffen oder die untermStrich-Software so abändern, ebenso ist eine Auflistung der zu beachtenden Rechtsvorschriften (insbesondere im Hinblick auf umwelt- und hygienegerechte Gestaltung, Arbeitssicherheit, Energieeffizienz, lebensmittelrechtliche Anforderungen etc.) vorzulegendass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden. 7. Zur Sicherstellung der Reproduzierbarkeit der Werte hat der Auftragnehmer darüber Informationen bereitzustellen, wie die Messung der energetischen Einflussfaktoren erfolgen kann. 8. 7.5 Der endgültige Gefahrenübergang auf den Auftraggeber erfolgt mit der Abnahme. 9. Für die einwandfreie Funktion, speziell im Hinblick auf die zugesicherten Leistungen und Eigenschaften, übernimmt der Auftragnehmer Gewährleistung (Mängelhaftung) für 24 Monate ab erfolgreicher Abnahme, max. 30 Monate ab mängelfreier Lieferung. Ausgenommen sind vom Auftraggeber anerkannte Verschleißteile. 10. Festgestellte Mängel sind unverzüglich und kostenfrei zu beseitigen. Kommt der Auftragnehmer dem nicht nach, Verkäufer ist der Auftraggeber insbesondere berechtigt, die Mängel auf Kosten Nacherfüllung in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers beseitigen Kunden zu lassenerbringen oder die Beseitigung des Mangels durch ein, mit einer automatischen Installationsroutine versehenes, Update zum Download herbeizuführen. 117.6 Die Verjährungsfrist für alle Sach- und Rechtsmängelansprüche beträgt ein (1) Jahr und beginnt mit der Lieferung bzw. Erfüllt Bereitstellung der Auftragnehmer seine Nacherfüllungsverpflichtung durch ErsatzlieferunguntermStrich-Software gemäß Ziff. 4. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Personenschäden sowie bei Garantien oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 7.7 Stellt sich heraus, dass ein vom Kunden behaupteter Mangel tatsächlich nicht besteht oder z.B. auf einen Umstand gemäß Ziff. 7.1 zurückzuführen ist (im Folgenden: „Scheinmangel“), so beginnt für trägt der Kunde die als Ersatz gelieferte Xxxx nach deren Ablieferung die Gewährungsfrist neu zu laufen und beträgt dann 24 Monate. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet im Zuge der Auftragnehmer in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen LiefergegenstandMangelanalyse beim Verkäufer entstandenen Kosten gemäß der jeweils zum Zeitpunkt der Mangelmeldung geltenden aktuellen Preisliste des Verkäufers, es sei denn, der Kunde konnte das Vorliegen des Scheinmangels auch bei Anstrengung der erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen. 12. Entstehen dem Auftraggeber infolge der mangelhaften Lieferung des Vertragsgegenstandes Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der Auftragnehmer diese Kosten zu tragen.

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Samples: Software Purchase Agreement