Sachmängel. Die Ware muss die vereinbarten Spezifikationen und das, was bei Kenntnis des Einsatzzweckes vom Partner vorausgesetzt werden muss, mindestens jedoch die zwingenden gesetzlichen Anforderungen und den Stand der Technik erfüllen. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen
Sachmängel. Die Ware muss die vereinbarten Spezifikationen und das, was bei Kenntnis des Einsatzzweckes Ein- satzzweckes vom Partner vorausgesetzt werden muss, mindestens jedoch die zwingenden zwin- genden gesetzlichen Anforderungen und den Stand der Technik erfüllen. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen
Sachmängel. Die Ware muss die vereinbarten Spezifikationen und das, was bei Kenntnis des Einsatzzweckes vom Partner Part- ner vorausgesetzt werden muss, mindestens jedoch die zwingenden gesetzlichen Anforderungen und den Stand der Technik erfüllen. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt Zeit- punkt des Gefahrübergangs.
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