Gewährleistungsfristen Musterklauseln

Gewährleistungsfristen. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten, sofern nicht das Gesetz zwingend eine längere Verjährungsfrist vorschreibt. Die Verjährung beginnt bei Lieferung ohne Montage mit Lieferung, bei Lieferung mit Montage mit Vollendung der Montage sowie bei Instandsetzungsleistungen mit der Abnahme.
Gewährleistungsfristen. Bewegliche Sachen außer Baumaterialien 2 Jahre 1 Jahr - gebraucht - Käufer ist Verbraucher - Käufer ist Unternehmer 1 Jahr keine Baumaterialien (sofern eingebaut) - neu 5 Jahre - gebraucht - Käufer ist Verbraucher - Käufer ist Unternehmer 1 Jahr keine unbebaute Grundstücke keine Bauwerke - Neubau - Altbau 5 Jahre keine Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden: Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr) in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.
Gewährleistungsfristen. Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Durch AGB kann die Ge- währleistungsfrist wie folgt verkürzt werden: Bewegliche Sachen außer Baumaterialien - neu - Käufer ist Xxxxxxxxxxx - Xxxxxx ist Unternehmer 2 Jahre keine - gebraucht - Käufer ist Verbraucher - Käufer ist Unternehmer 1 Jahr keine Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als ein Jahr in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.
Gewährleistungsfristen. Sofern Xxxxxxx nichts anderes bestimmt hat, gelten für die Gewährleistung nach Ziffer 7.1 folgende Gewährleistungsfristen: a) Waren: 12 Monate nach der erstmaligen Inbetriebnahme jedoch höchstens 18 Monate nach Lieferung (bzw. 14 Tage nach Lieferung bei PolyOil®-Produkten). b) Dienstleistungen: 90 Tage nach Abschluss der Dienstleistungen. c) Reparierte oder ersetzte Waren und erneut ausgeführte Dienstleistungen: 90 Tage (bzw. 14 Tage bei PolyOil®- Produkten) nach Lieferung des Ersatzes bzw. nach Abschluss der Reparatur oder der erneuten Ausführung oder -wenn länger- bis zum Ende der ursprünglichen Gewährleistungsfrist.
Gewährleistungsfristen. 9.2.1 Beanstandungen offensichtlicher Mängel können nur bis zu dem Zeitpunkt geltend ge- macht werden, zu dem das Holz abgenommen wurde oder als abgenommen gilt. Bei er- folgter Abnahme sind offensichtliche Mängel im Abnahmeprotokoll festzuhalten. 9.2.2 Die Käuferin/der Käufer hat Beanstandungen von Mängeln, die zu den angeführten Zeit- punkten nicht offensichtlich waren, wenn sie/er Voll- oder Formkaufmann ist, unverzüglich nach der Entdeckung, ansonsten spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, geltend zu machen. Die Frist gilt nicht, wenn der nicht offensichtliche Mangel der Käufe- rin/dem Käufer vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen wurde. 9.2.3 Beanstandungen (Mängelrügen) sind gegenüber dem Verkäufer schriftlich unter Angabe der Holznummern und Mängel geltend zu machen. Die Käuferin/der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer eine Frist von 7 Werktagen ab Zugang der Mängelrüge einzuräumen, das beanstandete und einwandfrei identifizierbare Holz zu besichtigen. 9.2.4 Die Entscheidung über den Gewährleistungsanspruch teilt der Verkäufer innerhalb von 2 Wochen nach dem Eingang der Käuferin/dem Käufer mit. Der Käuferin/dem Käufer ist es in dieser Zeit nicht gestattet, das Holz zu verarbeiten. Sind die Gewährleistungsansprüche unbegründet, gilt das Holz mit Zugang der Entscheidung des Verkäufers als abgenom- men. 9.2.5 In den Fällen der Minderung und des Rücktritts werden bereits geleistete Zahlungen ggf. anteilig, ohne Vergütung von Zinsen erstattet. Nebenkosten werden nicht erstattet. 9.2.6 Mangelfolgeschäden werden nur ersetzt, soweit sie vorsätzlich oder grob fahrlässig ver- ursacht worden sind.
Gewährleistungsfristen. Bewegliche Sachen außer Baumaterialien Baumaterialien (sofern eingebaut) - neu 5 Jahre - gebraucht - Käufer ist Verbraucher - Käufer ist Unternehmer 1 Jahr keine unbebaute Grundstücke keine Bauwerke - Neubau - Altbau 5 Jahre keine Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden. Die Gewährleistung kann nur gegeben werden, wenn die übergebenen Anlagen gemäß der Herstellerangabe gewartet werden. Diese sind in schriftlicher Form zu dokumentieren. - neu - Käufer ist Verbraucher - Käufer ist Unternehmer 2 Jahre 1 Jahr - gebraucht - Käufer ist Verbraucher - Käufer ist Unternehmer 1 Jahr keine Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr) in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.
Gewährleistungsfristen. Es werden die nachfolgend aufgeführten Fristen für die Mängelhaftung vereinbart: 11.1.1 Die Mängelhaftung beträgt 10 Jahre für: a) Dachdeckungs- und Dacheindichtungsarbeiten jeglicher Art, wie z. B. Bitumen-, Foliendichtung usw., sowohl für das Material als auch für die Ver- arbeitung, einschließlich aller Anschlüsse an an- dere Bauteile, Fugen usw., einschließlich eventueller Arbeiten mit kleinformatigen Blechab- deckungen usw.; b) Abdichtungsarbeiten aller Art innerhalb und außer- halb des Gebäudes. 11.1.2 Die Mängelhaftung beträgt 5 Jahre und 1 Monat für: a) alle übrigen Bau- und sonstigen Leistungen und Bauteile aus dem Vertrag; b) für Funktionen des gesamten Bauwerkes, einzel- ner Bauteile und der technischen Anlagen – soweit nicht Teile der technischen Anlagen der Verjäh- rung nach Ziffer 11.1.3 unterliegen; c) einschließlich aller Beschläge und sonstigen von Hand zu bewegenden Teile. 11.1.3 Die Mängelhaftung beträgt 2 Jahre für:
Gewährleistungsfristen. Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist zwei grundsätzlich 2 Jahre. Hat sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Hat der Besteller zur Nacherfüllung oder zur Erfüllung von Ansprüchen aus einer Garantie die Ware an uns oder auf unsere Veranlassung einem Dritten übergeben, so tritt die Verjährung von Ansprüchen wegen des geltend gemachten Mangels nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die nachgebesserte oder ersetzte Xxxx dem Besteller übergeben wurde. Durch AGB kann unter Beachtung der unten genannten Informations- und Formvorschriften die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden: Neu Käufer ist Verbraucher Zwei Jahre Käufer ist Unternehmer Ein Jahr Gebraucht Käufer ist Verbraucher Ein Jahr Käufer ist Unternehmer Keine Neu Fünf Jahre Gebraucht Käufer ist Verbraucher Ein Jahr Käufer ist Unternehmer Keine Bauwerke Neubau Fünf Jahre Altbau Keine Die Vereinbarung über eine verkürzte Verjährung ist nur wirksam, wenn der Besteller vor der Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt wurde und die Verkürzung der Verjährungsfrist im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
Gewährleistungsfristen. Vorbehaltlich Klausel 13 gewährt Vanderbilt eine Gewährleistung von drei (3) Jahren bei allen eigenen Produkten, beginnend mit dem Tag der Lieferung. (Ausnahmen: Festplatten und Batterien haben eine Gewährleistungsfrist von einem (1) Jahr, Rohstoffe sind von der Gewährleistung ausgenommen.) Produkte Dritter, die als solche gekennzeichnet sind, haben eine begrenzte Gewährleistung von einem (1) Jahr ab Beginn des Liefertermins. Eine Reparatur oder ein Ersatz innerhalb der Gewährleistungs- frist verlängern die Gewährleistungsfrist für das Produkt nicht.
Gewährleistungsfristen. 6.1.1. Die Gewährleistung beträgt im Allgemeinen 39 Monate, bei Abdichtungsarbeiten 63 Monate ab Übernahme des Gesamtbauwerkes durch den Bauherrn.