Common use of Sachmängel Clause in Contracts

Sachmängel. Mängel an der SaaS-Leistung ein- schließlich der Dokumentation werden von uns nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch Sie innerhalb der vereinbarten festgelegten Reakti- onszeiten bearbeitet. Gleiches gilt für sonstige Stö- rungen der Möglichkeit zur Nutzung der SaaS-Leis- tung, die durch uns zu vertreten sind. Unter einem Sachmangel an Software verstehen die Parteien Folgendes: Ein Sachmangel ist ein Zustand, in dem die Software in der verfügbaren Version bei vertragsgemäßer Nutzung aus von Uns zu vertreten- den Gründen eine in der Leistungsbeschreibung oder in der überlassenen Dokumentation benannte Funktion nicht erbringt und sich dies auf die Eignung der Software zur vereinbarten Verwendung mehr als nur unwesentlich auswirkt. Kein Mangel ist insbesondere gegeben, wenn (i) das Problem durch unsachgemäße Installation oder Be- handlung der Software durch Sie oder durch Dritte hervorgerufen wurde und/oder unter Systemvor- rausetzungen genutzt wird, die nicht in der Leis- tungsbeschreibung bzw. in der Dokumentation spe- zifiziert wird oder (ii) das Problem durch sonstige Ursachen hervorgerufen wird, die nicht in unserer Sphäre liegen. Die Mangelbeseitigung erfolgt nach Unserer Xxxx durch Bereitstellung einer aktualisierten Version oder eines zumutbaren Workarounds, mit dem der Mangel umgangen wird. Wir sind berechtigt, die Mangelbeseitigung mindestens zweimal zu versu- chen. Mängel der SaaS-Leistung, die die Funktionalität nicht erheblich beeinträchtigen, werden durch ein Software-Update innerhalb angemessener Zeit- räume beseitigt. Bei nur unerheblicher Minderung der Tauglichkeit der SaaS-Leistung zum vertragsge- mäßen Gebrauch bestehen keine Mängelansprü- che. Bei Verträgen über die zeitlich begrenzte Nutzung von Software wird die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ausgeschlossen. Garantien sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich als „Garantie“ bezeichnet wurden. Scha- densersatzansprüche wegen Mängeln stehen Ihnen innerhalb der in diesem Vertrag vereinbarten Haf- tungsgrenzen zu. Stellt sich bei Behebung eines Mangels heraus, dass kein Mangel vorliegt oder der Mangel nicht von Uns zu vertreten ist, haben wir An- spruch auf Erstattung der für die Bearbeitung ange- fallenen Kosten und Aufwendungen.

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Samples: www.thinkproject.com, www.thinkproject.com

Sachmängel. Die gewünschte Wärmebehandlung wird nach Auftragserteilung aufgrund der Angaben gemäß Ziffer II.1 als Dienstleistung mit der erforderlichen Sorgfalt und geeigneten Mitteln durchgeführt. Gewähr für den Erfolg der Wärmebehandlung, z.B. für Verzugs- und Rissfreiheit, Oberflächenhärte, Einhärtung, Durchhärtung, Galvanisierbarkeit u.ä., wird insbesondere wegen möglicher unterschiedlicher Härtbarkeit des verwendeten Materials, versteckter Fehler, ungünstiger Formgebung oder wegen evtl. erfolgter Änderungen im vorangegangenen Arbeitsablauf nicht gegeben. Führt die Wärmebehandlung nicht zum Erfolg, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, weil z.B. der Auftraggeber die in Ziff. II.1 geforderten Angaben unrichtig machte, der Auftragnehmer versteckte Xxxxxx im Werkstück vor Durchführung der Wärmebehandlung nicht kannte und nicht kennen konnte oder weil Eigenschaften des verwendeten Materials, die Formgebung oder der Zustand der angelieferten Werkstücke eine erfolgreiche Wärmebehandlung unmöglich gemacht haben, der Auftragnehmer dies jedoch nicht wusste und nicht wissen konnte, so ist dennoch der Behandlungslohn zu zahlen. Erforderliche Nachbehandlungen werden unter den genannten Voraussetzungen gesondert in Rechnung gestellt. Mängel an sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Gefahrübergang schriftlich mitzuteilen. Versteckte Fehler sind unverzüglich nach Feststellung, jedoch spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang schriftlich zu rügen. Diese Frist gilt auch für die Verjährung von Sachmängelansprüchen, soweit das Gesetz nicht längere Fristen zwingend vorschreibt, insbesondere für Mängel bei einem Bauwerk und bei Werkstücken, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Bei jeder Beanstandung muss dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Prüfung und Nachbehandlung gegeben werden. Kommt der SaaS-Leistung ein- schließlich Auftragnehmer seiner Pflicht zur Nachbehandlung nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Zeit nach, kann der Dokumentation werden Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Frist den Behandlungslohn mindern, vom Vertrag zurücktreten oder die notwendige Nachbehandlung selbst oder von uns nach entsprechender Mitteilung einem Dritten auf Kosten des Mangels durch Sie innerhalb der vereinbarten festgelegten Reakti- onszeiten bearbeitetAuftragnehmers vornehmen lassen. Gleiches gilt Für Schäden am Wärmebehandlungsgut und für sonstige Stö- rungen der Möglichkeit zur Nutzung der SaaS-Leis- tungMangelschäden, die durch uns zu vertreten sindder Auftragnehmer verursacht hat, haftet er nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Unter einem Sachmangel an Software verstehen die Parteien Folgendes: Ein Sachmangel ist ein Zustand, in Der Nachweis eines Mangels obliegt dem die Software in der verfügbaren Version bei vertragsgemäßer Nutzung aus von Uns zu vertreten- den Gründen eine in der Leistungsbeschreibung oder in der überlassenen Dokumentation benannte Funktion nicht erbringt und sich dies auf die Eignung der Software zur vereinbarten Verwendung mehr als nur unwesentlich auswirkt. Kein Mangel ist insbesondere gegeben, wenn (i) das Problem durch unsachgemäße Installation oder Be- handlung der Software durch Sie oder durch Dritte hervorgerufen wurde und/oder unter Systemvor- rausetzungen genutzt wird, die nicht in der Leis- tungsbeschreibung bzw. in der Dokumentation spe- zifiziert wird oder (ii) das Problem durch sonstige Ursachen hervorgerufen wird, die nicht in unserer Sphäre liegenAuftraggeber. Die Mangelbeseitigung erfolgt nach Unserer Xxxx durch Bereitstellung einer aktualisierten Version Gewährleistungsfristen und -beschränkungen gelten auch für eine etwaige Nachbehandlung. Sind beanstandete Werkstücke ohne schriftliches Einvernehmen des Auftragnehmers be- oder eines zumutbaren Workaroundsweiterverarbeitet worden, mit dem erlischt die Gewährleistungspflicht. Für den beim Härteprozess von Massenartikeln und kleinen Teilen branchenüblich und prozessbedingt in zumutbarem Umfang auftretenden Schwund können keine Mängelansprüche geltend gemacht werden. Führt der Mangel umgangen wirdAuftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers Richtarbeiten aus, übernimmt er für evtl. Wir sind berechtigt, die Mangelbeseitigung mindestens zweimal zu versu- chen. Mängel der SaaS-Leistung, die die Funktionalität nicht erheblich beeinträchtigen, werden durch ein Software-Update innerhalb angemessener Zeit- räume beseitigthierbei entstehenden Bruch keine Gewähr. Bei nur unerheblicher Minderung der Tauglichkeit der SaaS-Leistung zum vertragsge- mäßen Gebrauch bestehen Anwendung von Isoliermitteln gegen Aufkohlung oder Nitrierung kann für den Erfolg ebenfalls keine Mängelansprü- che. Bei Verträgen über die zeitlich begrenzte Nutzung von Software wird die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ausgeschlossen. Garantien sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich als „Garantie“ bezeichnet wurden. Scha- densersatzansprüche wegen Mängeln stehen Ihnen innerhalb der in diesem Vertrag vereinbarten Haf- tungsgrenzen zu. Stellt sich bei Behebung eines Mangels heraus, dass kein Mangel vorliegt oder der Mangel nicht von Uns zu vertreten ist, haben wir An- spruch auf Erstattung der für die Bearbeitung ange- fallenen Kosten und AufwendungenGewähr übernommen werden.

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Samples: ht-n.de, www.hto-haerterei.de

Sachmängel. Mängel an der SaaS-Leistung ein- schließlich der Dokumentation werden von uns nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch Sie innerhalb der vereinbarten festgelegten Reakti- onszeiten bearbeitet. Gleiches gilt Der Kunde ist verpflichtet, für sonstige Stö- rungen der Möglichkeit zur Nutzung der SaaS-Leis- tungeine ungehinderte Zufahrt zum Anlieferungsort zu sorgen, die durch Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und uns zu vertreten sindBeanstandungen wegen Mangelhaftigkeit oder Falschlieferung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unter einem Sachmangel Ist die gelieferte Ware mangelhaft, sind wir nach unserer Xxxx zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Wurde die Mangelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung erfolgreich durchgeführt, sind alle Anspruche des Kunden mit Erstattung der ihm entstandenen erforderlichen Kosten abgegolten. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil Ware nach unserer Lieferung an Software verstehen die Parteien Folgendes: Ein Sachmangel ist ein Zustandeinen anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Eine Mangelhaftigkeit liegt nicht vor bei technologisch begründeten Abweichungen in dem die Software in der verfügbaren Version bei vertragsgemäßer Nutzung aus von Uns zu vertreten- den Gründen eine in der Leistungsbeschreibung Maßen oder in der überlassenen Dokumentation benannte Funktion Form, bei Abweichungen der Farbe, Textilfarben oder der Farbe und Maserung des Furniers oder bei unerheblichen Abweichungen. Sind wir zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung nicht erbringt und sich dies auf die Eignung der Software zur vereinbarten Verwendung mehr als nur unwesentlich auswirkt. Kein Mangel ist insbesondere gegeben, wenn (i) das Problem durch unsachgemäße Installation bereit oder Be- handlung der Software durch Sie oder durch Dritte hervorgerufen wurde und/oder unter Systemvor- rausetzungen genutzt wird, die nicht in der Leis- tungsbeschreibung bzw. in Lage oder verzögert sich diese aus unserem Verschulden über die angemessenen Fristen hinaus oder ist die Mangelbeseitigung nachhaltig fehlgeschlagen, ist der Dokumentation spe- zifiziert wird oder (ii) das Problem durch sonstige Ursachen hervorgerufen wird, die nicht in unserer Sphäre liegen. Die Mangelbeseitigung erfolgt Kunde nach Unserer seiner Xxxx durch Bereitstellung einer aktualisierten Version oder eines zumutbaren Workarounds, mit dem der Mangel umgangen wird. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen (Minderung). Der Kunde ist verpflichtet, uns die Mangelbeseitigung mindestens zweimal beanstandete Xxxx zur Überprüfung zuganglich zu versu- chenmachen. Mängel der SaaS-Leistung, die die Funktionalität nicht erheblich beeinträchtigen, werden durch ein Software-Update innerhalb angemessener Zeit- räume beseitigtUnsere Haftung für Xxxxxxxxxx beträgt 2 Jahre ab Auslieferung. Bei nur unerheblicher Minderung der Tauglichkeit der SaaS-Leistung zum vertragsge- mäßen Gebrauch bestehen keine Mängelansprü- che. Bei Verträgen über die zeitlich begrenzte Nutzung von Software wird die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ausgeschlossen. Garantien sind nur wirksamLieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Kunden folgen wir diesen Angaben, wenn sie ausdrücklich schriftlich als „Garantie“ bezeichnet wurdentechnisch durchführbar sind. Scha- densersatzansprüche wegen Mängeln stehen Ihnen innerhalb der in diesem Vertrag vereinbarten Haf- tungsgrenzen zuWir überprüfen nicht ohne besonderen Auftrag, ob sie sinnvoll sind. Stellt sich bei Behebung eines Mangels herausDer Kunde übernimmt die Haftung dafür, dass kein Mangel vorliegt oder durch von ihm vorgeschriebene Herstellung keine Rechte Dritter verletzt werden. Gesetzliche Rückgriffansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Mangel nicht von Uns zu vertreten istKunde mit seinem Abnehmer keine Vereinbarungen getroffen hat, haben wir An- spruch auf Erstattung die über die gesetzlichen Mangelanspruche hinausgehen. Für den Umfang der für die Bearbeitung ange- fallenen Kosten und AufwendungenRückgriffansprüche gilt ferner Ziffer 10.1 Satz 4 entsprechend.

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Samples: www.guerkan-bueromoebel.de

Sachmängel. Mängel an der SaaS-Leistung ein- schließlich der Dokumentation werden von uns nach entsprechender Mitteilung 01 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Partner oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Mangels durch Sie innerhalb der vereinbarten festgelegten Reakti- onszeiten bearbeitetPartners oder Dritter. Gleiches gilt für sonstige Stö- rungen der Möglichkeit zur Nutzung der SaaS-Leis- tungMängel, die durch den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern 02 Die Verjährung der Sachmängelansprüche richtet sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach dem Gesetz. 03 Wurde eine Abnahme der Ware oder eine Erstmusterprüfung vereinbart, ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die der Partner bei sorgfältiger Abnahme oder Erstmusterprüfung hätte feststellen können. 04 Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Xxxx ist auf Verlangen unverzüglich an uns zu vertreten sind. Unter einem Sachmangel an Software verstehen zurück zusenden; wir übernehmen die Parteien Folgendes: Ein Sachmangel ist ein Zustand, in dem die Software in der verfügbaren Version bei vertragsgemäßer Nutzung aus von Uns zu vertreten- den Gründen eine in der Leistungsbeschreibung oder in der überlassenen Dokumentation benannte Funktion nicht erbringt und sich dies auf die Eignung der Software zur vereinbarten Verwendung mehr als nur unwesentlich auswirkt. Kein Mangel ist insbesondere gegebenTransportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Wenn der Partner diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Sachmängelansprüche. 05 Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge bessern wir nach unserer Xxxx die beanstandete Ware nach oder liefern einwandfreien Ersatz. 06 Kommen wir diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Zeit nach, so kann der Partner uns schriftlich eine letzte Frist setzen, innerhalb der wir unseren Verpflichtungen nachzukommen haben. 07 Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Partner Minderung des Preises verlangen, vom einzelnen Kaufvertrag (iEinzelvertrag) das Problem durch unsachgemäße Installation zurücktreten oder Be- handlung die notwendige Nachbesserung selbst oder von einem Dritten auf unsere Kosten und Gefahr vornehmen lassen. 08 Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nach unserer Lieferung an einen anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Software durch Sie oder durch Dritte hervorgerufen wurde und/oder unter Systemvor- rausetzungen genutzt wirdWare. 09 Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Partners gegen uns bestehen nur insoweit, als der Partner mit seinem Abnehmer keine Vereinbarungen getroffen hat, die nicht in der Leis- tungsbeschreibung bzw. in der Dokumentation spe- zifiziert wird oder (ii) das Problem durch sonstige Ursachen hervorgerufen wird, die nicht in unserer Sphäre liegen. Die Mangelbeseitigung erfolgt nach Unserer Xxxx durch Bereitstellung einer aktualisierten Version oder eines zumutbaren Workarounds, mit dem der Mangel umgangen wird. Wir sind berechtigt, die Mangelbeseitigung mindestens zweimal zu versu- chen. Mängel der SaaS-Leistung, die die Funktionalität nicht erheblich beeinträchtigen, werden durch ein Software-Update innerhalb angemessener Zeit- räume beseitigt. Bei nur unerheblicher Minderung der Tauglichkeit der SaaS-Leistung zum vertragsge- mäßen Gebrauch bestehen keine Mängelansprü- che. Bei Verträgen über die zeitlich begrenzte Nutzung von Software wird die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ausgeschlossengesetzlichen Mängelansprüche hinausgehen. Garantien sind nur wirksamFür den Umfang der Rückgriffsansprüche gelten ferner Ziff. 15.01, wenn sie ausdrücklich schriftlich als „Garantie“ bezeichnet wurden. Scha- densersatzansprüche wegen Mängeln stehen Ihnen innerhalb der in diesem Vertrag vereinbarten Haf- tungsgrenzen zu. Stellt sich bei Behebung eines Mangels heraus, dass kein Mangel vorliegt oder der Mangel nicht von Uns zu vertreten ist, haben wir An- spruch auf Erstattung der für die Bearbeitung ange- fallenen Kosten 15.04 und Aufwendungen15.08 entsprechend.

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Samples: vitz.de

Sachmängel. Die gewünschte Wärmebehandlung wird nach Auftragserteilung aufgrund der Angaben gemäß Ziffer II.1 als Dienstleistung mit der erforderlichen Sorgfalt und geeigneten Mitteln durchgeführt. Gewähr für den Erfolg der Wärmebehandlung, z.B. für Verzugs- und Rissfreiheit, Oberflächenhärte, Einhärtung, Durchhärtung, Galvanisierbarkeit u.ä., wird insbesondere wegen möglicher unterschiedlicher Härtbarkeit des verwendeten Materials, versteckter Fehler, ungünstiger Formgebung oder wegen evtl. erfolgter Änderungen im vorangegangenen Arbeitsablauf nicht gegeben. Führt die Wärmebehandlung nicht zum Erfolg, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, weil z.B. der Auftraggeber die in Ziff. II.1 geforderten Angaben unrichtig machte, der Auftragnehmer versteckte Xxxxxx im Werkstück vor Durchführung der Wärmebehandlung nicht kannte und nicht kennen konnte oder weil Eigenschaften des verwendeten Materials, die Formgebung oder der Zustand der angelieferten Werkstücke eine erfolgreiche Wärmebehandlung unmöglich gemacht haben, der Auftragnehmer dies jedoch nicht wusste und nicht wissen konnte, so ist dennoch der Behandlungslohn zu zahlen. Erforderliche Nachbehandlungen werden unter den genannten Voraussetzungen gesondert in Rechnung gestellt. Mängel an sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Gefahrübergang schriftlich mitzuteilen. Versteckte Fehler sind unverzüglich nach Feststellung, jedoch spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang schriftlich zu rügen. Diese Frist gilt auch für die Verjährung von Sachmängelansprüchen, soweit das Gesetz nicht längere Fristen zwingend vorschreibt, insbesondere für Mängel bei einem Bauwerk und bei Werkstücken, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Bei jeder Beanstandung muss dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Prüfung und Nachbehandlung gegeben werden. Kommt der SaaS-Leistung ein- schließlich Auftragnehmer seiner Pflicht zur Nachbehandlung nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Zeit nach, kann der Dokumentation werden Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Frist den Behandlungslohn mindern, vom Vertrag zurücktreten oder die notwendige Nachbehandlung selbst oder von uns nach entsprechender Mitteilung einem Dritten auf Kosten des Mangels durch Sie innerhalb der vereinbarten festgelegten Reakti- onszeiten bearbeitetAuftragnehmers vornehmen lassen. Gleiches gilt Für Schäden am Wärmebehandlungsgut und für sonstige Stö- rungen der Möglichkeit zur Nutzung der SaaS-Leis- tungMangel- schäden, die durch uns zu vertreten sindder Auftragnehmer verursacht hat, haftet er nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Unter einem Sachmangel an Software verstehen die Parteien Folgendes: Ein Sachmangel ist ein Zustand, in Der Nachweis eines Mangels obliegt dem die Software in der verfügbaren Version bei vertragsgemäßer Nutzung aus von Uns zu vertreten- den Gründen eine in der Leistungsbeschreibung oder in der überlassenen Dokumentation benannte Funktion nicht erbringt und sich dies auf die Eignung der Software zur vereinbarten Verwendung mehr als nur unwesentlich auswirkt. Kein Mangel ist insbesondere gegeben, wenn (i) das Problem durch unsachgemäße Installation oder Be- handlung der Software durch Sie oder durch Dritte hervorgerufen wurde und/oder unter Systemvor- rausetzungen genutzt wird, die nicht in der Leis- tungsbeschreibung bzw. in der Dokumentation spe- zifiziert wird oder (ii) das Problem durch sonstige Ursachen hervorgerufen wird, die nicht in unserer Sphäre liegenAuftraggeber. Die Mangelbeseitigung erfolgt nach Unserer Xxxx durch Bereitstellung einer aktualisierten Version Gewährleistungsfristen und -beschränkungen gelten auch für eine etwaige Nachbehandlung. Sind beanstandete Werkstücke ohne schriftliches Einvernehmen des Auftragnehmers be- oder eines zumutbaren Workaroundsweiter- verarbeitet worden, mit dem erlischt die Gewährleistungspflicht. Für den beim Härteprozess von Massenartikeln und kleinen Teilen branchenüblich und prozessbedingt in zumutbarem Umfang auftretenden Schwund können keine Mängelansprüche geltend gemacht werden. Führt der Mangel umgangen wirdAuftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers Richtarbeiten aus, übernimmt er für evtl. Wir sind berechtigt, die Mangelbeseitigung mindestens zweimal zu versu- chen. Mängel der SaaS-Leistung, die die Funktionalität nicht erheblich beeinträchtigen, werden durch ein Software-Update innerhalb angemessener Zeit- räume beseitigthierbei entstehenden Bruch keine Gewähr. Bei nur unerheblicher Minderung der Tauglichkeit der SaaS-Leistung zum vertragsge- mäßen Gebrauch bestehen Anwendung von Isoliermitteln gegen Aufkohlung oder Nitrierung kann für den Erfolg ebenfalls keine Mängelansprü- che. Bei Verträgen über die zeitlich begrenzte Nutzung von Software wird die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ausgeschlossen. Garantien sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich als „Garantie“ bezeichnet wurden. Scha- densersatzansprüche wegen Mängeln stehen Ihnen innerhalb der in diesem Vertrag vereinbarten Haf- tungsgrenzen zu. Stellt sich bei Behebung eines Mangels heraus, dass kein Mangel vorliegt oder der Mangel nicht von Uns zu vertreten ist, haben wir An- spruch auf Erstattung der für die Bearbeitung ange- fallenen Kosten und AufwendungenGewähr übernommen werden.

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Samples: haertetechnik.org

Sachmängel. Mängel an Sachmängelansprüche - gleich welcher Ursache - verjähren nach 24 Monaten ab Lieferung. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder arglistigem Verschweigen des Mangels. Der Kunde hat erkannte Sachmängel gegenüber der SaaS-Leistung ein- schließlich der Dokumentation werden EMU Electronic AG unverzüglich zu rügen. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von uns nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch Sie innerhalb der vereinbarten festgelegten Reakti- onszeiten bearbeitetBeschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder bei Schäden, die nach der Lieferung infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel sowie unsachgemässer Installation oder Inbetriebnahme entstanden sind. Sie bestehen ebenfalls nicht auf Grund besonderer äusserer Einflüsse sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Gleiches gilt im Falle der unsachgemässen Öffnung der Produkte insbesondere bei Verplombungen. Werden von Kunden oder Dritten Öffnung, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, erlöschen sofort und automatisch sämtliche Garantie-, Gewährleistungs-, Schadenersatz-, Haftungs- und Sachmängelansprüche für sonstige Stö- rungen der Möglichkeit zur Nutzung der SaaS-Leis- tungdiese Produkte sowie die daraus entstehenden Folgen. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen vom Kunden höchstens in einem Umfang zurückgehalten werden, die durch uns in einem angemessenen Verhältnis zu vertreten sindden aufgetretenen Sachmängeln stehen. Unter einem Sachmangel an Software verstehen Ein derartiger Rückbehalt kann nur gemacht werden wenn eine schriftliche Mängelrüge abgegeben wurde, über deren Berechtigung keine Zweifel bestehen. Erfolgte die Parteien Folgendes: Ein Sachmangel Mängelrüge zu Unrecht ist ein Zustand, in dem die Software in der verfügbaren Version bei vertragsgemäßer Nutzung aus von Uns zu vertreten- den Gründen eine in der Leistungsbeschreibung oder in der überlassenen Dokumentation benannte Funktion nicht erbringt und sich dies auf die Eignung der Software zur vereinbarten Verwendung mehr als nur unwesentlich auswirkt. Kein Mangel ist insbesondere gegeben, wenn (i) das Problem durch unsachgemäße Installation oder Be- handlung der Software durch Sie oder durch Dritte hervorgerufen wurde und/oder unter Systemvor- rausetzungen genutzt wird, die nicht in der Leis- tungsbeschreibung bzw. in der Dokumentation spe- zifiziert wird oder (ii) das Problem durch sonstige Ursachen hervorgerufen wird, die nicht in unserer Sphäre liegen. Die Mangelbeseitigung erfolgt nach Unserer Xxxx durch Bereitstellung einer aktualisierten Version oder eines zumutbaren Workarounds, mit dem der Mangel umgangen wird. Wir sind EMU Electronic AG berechtigt, die Mangelbeseitigung mindestens zweimal ihr entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu versu- chenverlangen. Mängel Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Xxxx der SaaS-LeistungEMU Electronic AG unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist – ohne Rücksicht auf die Funktionalität nicht erheblich beeinträchtigenBetriebsdauer – einen Sachmangel aufweisen, werden durch ein Software-Update sofern dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorlag. Dazu ist der EMU Electronic AG Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit- räume beseitigtFrist zu gewähren. Bei nur unerheblicher Minderung Im Falle der Tauglichkeit Nacherfüllung trägt die EMU Electronic AG die hierfür erforderlichen Arbeits- und Materialkosten. Distanzabhängige Aufwendungen wie z. B. Transport- und Wegkosten trägt die EMU Electronic AG maximal bis zum Geschäftssitz des Kunden. Soweit sich bei der SaaS-Leistung zum vertragsge- mäßen Gebrauch bestehen keine Mängelansprü- cheNacherfüllung die erforderlichen Aufwendungen dadurch erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung an einen anderen Ort als den Geschäftssitz des Kunden verbracht worden ist – was erhöhte Aufwendungen bedeutet - hat der Kunde die erhöhten Aufwendungen zu tragen. Bei Verträgen über Die EMU Electronic AG ist berechtigt die zeitlich begrenzte Nutzung von Software wird die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ausgeschlossen. Garantien sind nur wirksamNacherfüllung zu verweigern, wenn sie ausdrücklich der Kunde trotz der Aufforderung durch die EMU Electronic AG nicht schriftlich als „Garantie“ bezeichnet wurdendie Übernahme der erhöhten Aufwendungen bestätigt. Scha- densersatzansprüche wegen Mängeln stehen Ihnen Die erhöhten Aufwendungen hat der Kunde auch im Falle der Selbstvornahme zu tragen – Entschädigungsansprüche sind wegbedungen. Dies alles gilt auch für den Umfang des Rückgriffsanspruchs vom Kunden gegenüber der EMU Electronic AG. Ist die Nacherfüllung mittels Ersatzlieferung erfolgt so ist der Kunde verpflichtet, die ursprüngliche Ware spätestens innerhalb von 30 Tagen an EMU Electronic AG zurückzuschicken. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Etwaige Schadensersatzansprüche behält sich EMU Electronic AG vor. Die Behebung von Sachmängeln - die nach Ablauf von 24 Monaten ab Lieferung gemeldet werden - kann bei entsprechendem Auftrag vom Kunden durch Reparatur von EMU Electronic AG erbracht werden. Ansprüche aus dieser Werkleistung beziehen sich lediglich auf die reparierten bzw. ausgetauschten Bauelemente oder Baugruppen und verjähren nach 12 Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen des Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. Der Kunde unterstützt die EMU Electronic AG bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung, indem er insbesonders auftretende Probleme konkret beschreibt, die EMU Electronic AG umfassend und zeitnah informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gibt. Der Kunde wird der EMU Electronic AG unverzüglich Einsicht in diesem Vertrag vereinbarten Haf- tungsgrenzen zudie Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben. Stellt sich bei Behebung eines Mangels herausDer Kunde wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, dass kein ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel vorliegt oder der vorliegt. Sofern ein behaupteter Mangel nicht von Uns zu vertreten istder Verpflichtung zur Nacherfüllung unterliegt (Scheinmangel), haben wir An- spruch auf Erstattung kann der Kunde mit den für die Bearbeitung ange- fallenen Kosten Verifizierung und AufwendungenFehlerbehebung erbrachten Leistungen der EMU Electronic AG zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen der EMU Electronic AG zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden es sei denn, der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.

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Samples: www.emuag.ch

Sachmängel. Wir leisten Gewähr für die Eigenschaften unserer Erzeugnisse. Die Verarbeitung entspricht dem jeweiligen Stand der Technik. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und uns Beanstandungen oder Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, sind wir nach unserer Xxxx zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, uns die beanstandete Xxxx zur Überprüfung zugänglich zu machen. Unsere Haftung für Sachmängel beträgt, gleichlautend zu den gesetzlichen Vorgaben, zwei Jahre ab Auslieferung bzw. Gefahrenübergang. Nach Übergabe der Kaufsache an den Käufer oder eine von ihm beauftragte empfangsberechtige Person, verpflichten wir uns in den ersten 6 Monaten, alle Mängel kostenlos zu beseitigen, die auf Verarbeitungs- und Materialfehler zurückzuführen sind. Ab dem 7. Monat gilt dies nur bei Mängeln, bei denen der SaaS-Leistung ein- schließlich der Dokumentation werden Käufer nachweist, dass diese auf Verarbeitungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Wurde die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung erfolgreich durchgeführt, sind alle Ansprüche des Kunden abgegolten. Durch die Nacherfüllung beginnt keine neue Verjährungsfrist. Weitergehende Rechte, insbesondere das Recht zur Wandlung oder Minderung oder auf Schadensersatz, sowie jede weitergehende Haftung für Schäden an Personal oder Sachen ist ausgeschlossen. Desweiteren ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, wenn die von uns nach entsprechender Mitteilung gelieferte Ware ohne unsere Zustimmung von anderer Seite behandelt, bearbeitet oder verändert worden ist, oder wenn unsere Betriebsanleitungen nicht befolgt worden sind. Sofern vom Käufer Materialien, Zubehörteile etc. angeliefert oder uns zur direkten Beschaffung beim Hersteller aufgegeben werden, übernehmen wir bei der Verarbeitung keine Gewähr für deren Haltbarkeit. Minderung des Mangels durch Sie innerhalb Kaufpreises oder Wandlung des Kaufvertrages kann nur verlangt werden, wenn die geschuldete Instandsetzung endgültig fehlgeschlagen ist oder unzumutbar verzögert wird. Ausgeschlossen von der vereinbarten festgelegten Reakti- onszeiten bearbeitet. Gleiches gilt für sonstige Stö- rungen der Möglichkeit zur Nutzung der SaaS-Leis- tungGewährleistung sind Teile und Materialien, die dem natürlichen Verschleiß unterliegen, wie z.B. Rollen, Bezugsstoffe, Gasfedern, Oberflächen von Tischen und Gestellen, Kanten und Umleimer von Tischen, sowie Mängel in technologisch begründeten Abweichungen, wie z.B. Farbe der Maserung bei Echtholzteilen, geringe Form- und Maßabweichungen, unerhebliche Abweichungen oder Schäden durch uns zu vertreten sindunsachgemäße Behandlung. Unter einem Sachmangel an Software verstehen die Parteien Folgendes: Ein Sachmangel ist ein Zustand, in dem die Software Änderungen in der verfügbaren Version bei vertragsgemäßer Nutzung aus von Uns zu vertreten- den Gründen eine in der Leistungsbeschreibung oder in der überlassenen Dokumentation benannte Funktion nicht erbringt Konstruktion und sich dies auf die Eignung der Software zur vereinbarten Verwendung mehr als nur unwesentlich auswirkt. Kein Mangel ist insbesondere gegeben, wenn (i) das Problem durch unsachgemäße Installation oder Be- handlung der Software durch Sie oder durch Dritte hervorgerufen wurde und/oder unter Systemvor- rausetzungen genutzt wirdAusführung, die nicht in weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert der Leis- tungsbeschreibung bzw. in der Dokumentation spe- zifiziert wird oder (ii) das Problem durch sonstige Ursachen hervorgerufen wird, die nicht in unserer Sphäre liegen. Die Mangelbeseitigung erfolgt nach Unserer Xxxx durch Bereitstellung einer aktualisierten Version oder eines zumutbaren Workarounds, mit dem der Mangel umgangen wird. Wir sind berechtigt, die Mangelbeseitigung mindestens zweimal zu versu- chen. Mängel der SaaS-Leistung, die die Funktionalität nicht erheblich Erzeugnisse beeinträchtigen, werden durch ein Softwarebleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Mängelrüge. Weitere, detaillierte Informationen zu Garantie-Update innerhalb angemessener Zeit- räume beseitigt. Bei nur unerheblicher Minderung der Tauglichkeit der SaaS-Leistung zum vertragsge- mäßen Gebrauch bestehen keine Mängelansprü- che. Bei Verträgen über die zeitlich begrenzte Nutzung von Software wird die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ausgeschlossen. Garantien sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich als „Garantie“ bezeichnet wurden. Scha- densersatzansprüche wegen Mängeln stehen Ihnen innerhalb der Leistungen und Pflegehinweisen finden Sie in diesem Vertrag vereinbarten Haf- tungsgrenzen zu. Stellt sich bei Behebung eines Mangels heraus, dass kein Mangel vorliegt oder der Mangel nicht von Uns zu vertreten ist, haben wir An- spruch auf Erstattung der für die Bearbeitung ange- fallenen Kosten und Aufwendungenunseren Garantiebestimmungen.

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Samples: www.viasit.com

Sachmängel. Mängel Den Besteller trifft im Hinblick auf Sachmängel zunächst die gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des § 377 HGB. Aus Sachmängeln, die den Wert und die Tauglichkeit der Ware zu dem uns erkennbaren Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Besteller keine weiteren Rechte herleiten. Abweichungen in der Beschaffenheit der Roh- und Hilfsstoffe können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferbedingungen der Papier-, Pappen- und Kunststoffindustrie für zulässig erklärt sind, und bei Druckarbeiten, soweit sie auf die durch die Drucktechnik bedingten Unterschiede zwischen Andruck und Auflage beruhen. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit der Farben wird keine Gewähr übernommen. Machartübliche Toleranzen insbesondere bei Abweichung der Farben sind nicht reklamationsfähig. Für vom Besteller gelieferte Vorlagen und Filme wird die Gewährleistung ausgeschlossen werden an eine Verpackung durch Gesetz, Verordnung oder Ausschreibung bestimmte Anforderungen gestellt, so muss der SaaS-Besteller ausdrücklich darauf hinweisen. Weist die Ware bei Gefahrübergang einen Sachmangel auf, so sind wir zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Xxxx durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Kosten der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, gehen zu unseren Lasten soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Xxxx berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bezüglich unserer Produkte beträgt 12 Monate, gerechnet ab Ablieferung. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz statt der Leistung ein- schließlich zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. (3) auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen Ziffer 12. Andere oder weitergehende Ansprüche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Sachmängel die auf eine unsachgemäße Lagerung hinweisen, können nur innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Dokumentation werden Lieferung geltend gemacht werden. Die von uns ausgelieferten Waren durchlaufen eine Warenausgangskontrolle und werden sachgerecht verpackt und gelagert. Insbesondere ist die Ware bei erhalt auf äußere Transportschäden zu kontrollieren und gegeben falls sind solche Schäden auf dem Frachtbrief der Spedition zu vermerken. In einem solchen Fall ist der Schaden vom Fahrer (Überbringer) zu quittieren. Mängelrügen dieser Art bedürfen ebenfalls der Schriftform. Auf Grund technischer Gegebenheiten im Produktionsverlauf kann eine verhältnismäßig geringe Anzahl fehlerhafter Teile in seltenen Fällen nicht ausgeschlossen werden (max. 4% pro Losgröße). Reklamationen oder Mängelrügen für diesen Bereich sind ausgeschlossen. Teile solcher Art können separiert werden, und sind auf Verlangen des Bestellers nachzubessern. Zur Nachbesserung dieser Teile sind wir jedoch nur verpflichtet, wenn nachweislich von uns gelieferte fehlerhafte Teile vorgelegt werden können. Eine Anzeige über das Vorliegen solcher fehlerhaften Teile bedarf der Schriftform. Anzeigen dieser Art können innerhalb von 12 Monaten nach entsprechender Mitteilung Lieferung der Teile an uns gerichtet werden. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 10 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Mangels durch Sie innerhalb der vereinbarten festgelegten Reakti- onszeiten bearbeitetgeltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Gleiches Dies gilt insbesondere für sonstige Stö- rungen der Möglichkeit zur Nutzung der SaaS-Leis- tungSchadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, die durch uns zu vertreten sindwegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Unter einem Sachmangel an Software verstehen die Parteien Folgendes: Ein Sachmangel ist ein ZustandDies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in dem Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Software in Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der verfügbaren Version bei vertragsgemäßer Nutzung aus von Uns zu vertreten- Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den Gründen eine in der Leistungsbeschreibung vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder in der überlassenen Dokumentation benannte Funktion nicht erbringt und sich eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die Eignung persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Soweit dem Besteller nach dieser Ziffer 11 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der Software zur vereinbarten Verwendung mehr als nur unwesentlich auswirkt. Kein Mangel ist insbesondere gegeben, wenn (i) das Problem durch unsachgemäße Installation oder Be- handlung der Software durch Sie oder durch Dritte hervorgerufen wurde und/oder unter Systemvor- rausetzungen genutzt wird, die nicht in der Leis- tungsbeschreibung bzw. in der Dokumentation spe- zifiziert wird oder (ii) das Problem durch sonstige Ursachen hervorgerufen wird, die nicht in unserer Sphäre liegen. Die Mangelbeseitigung erfolgt nach Unserer Xxxx durch Bereitstellung einer aktualisierten Version oder eines zumutbaren Workarounds, mit dem der Mangel umgangen wird. Wir sind berechtigt, die Mangelbeseitigung mindestens zweimal zu versu- chen. Mängel der SaaS-Leistung, die die Funktionalität nicht erheblich beeinträchtigen, werden durch ein Software-Update innerhalb angemessener Zeit- räume beseitigtfür Sachmängelansprüche bezüglich neu hergestellter Produkte und Geräte geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 10. Bei nur unerheblicher Minderung der Tauglichkeit der SaaS-Leistung zum vertragsge- mäßen Gebrauch bestehen keine Mängelansprü- che. Bei Verträgen über Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die zeitlich begrenzte Nutzung von Software wird die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ausgeschlossen. Garantien sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich als „Garantie“ bezeichnet wurden. Scha- densersatzansprüche wegen Mängeln stehen Ihnen innerhalb der gesetzlichen Verjährungsvorschriften ist uns in diesem Vertrag vereinbarten Haf- tungsgrenzen zu. Stellt sich bei Behebung eines Mangels heraus, dass kein Mangel vorliegt oder der Mangel nicht von Uns zu vertreten ist, haben wir An- spruch auf Erstattung der für die Bearbeitung ange- fallenen Auftragsbearbeitung richtigen Qualität und Menge von dem Besteller frei Haus anzuliefern. Bei größeren Posten sind uns die durch die Lagerung entstehenden Kosten zu erstatten. Bei Zurverfügungstellung von Roh- und AufwendungenHilfsstoffen durch den Besteller bleiben das Verpackungsmaterial und die Abfälle durch Beschnitt, Stanzungen und dergleichen, unvermeidlichen Abgang bei Druckzurichtung und Fortdruck, Eigentum des Bestellers. Dieser ist zur Rücknahme dieses Materials auf eigene Kosten verpflichtet. Der Besteller übernimmt die volle Verantwortung dafür, dass durch die Verwendung der von ihm vorgelegten oder nach seinen Angaben hergestellten Muster, Druckvorlagen usw. nicht Rechte Dritter verletzt werden und stellt uns insoweit von jeder Haftung frei. Von uns oder in unserem Auftrag hergestellte Werkzeuge, Lithographien, Druck- und Prägeformen, Muster, Skizzen usw. bleiben unser Eigentum, auch wenn die Herstellungskosten ganz oder teilweise dem Besteller in Rechnung gestellt werden. Eine Aufbewahrungspflicht für fremde Druckunterlagen und andere kundenspezifische Gegenstände besteht nur für 24 Monate ab der letzten mit diesen Gegenständen hergestellten Lieferung. 14| Stanz- und Satzfehler, Zusatzaufträge In Abweichung von der Stanz- und Druckvorlage notwendig gewordene Abänderungen werden nach der dafür aufgewandten Arbeitszeit berechnet. Dasselbe gilt für Korrekturen als Folge der Unleserlichkeit und für sonstige, insbesondere Graphiker Korrekturen.

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Sachmängel. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seine nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dies gilt auch für Dienst- und Werkleistungen. Die Mängel sind in der Rüge genau zu bezeichnen und unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von zwei Werktagen, unter Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitungen schriftlich geltend zu machen; ansonsten gilt die Ware als genehmigt, es sei denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt. Im Falle einer Falsch- oder Teillieferung ist ZETKA ausschließlich zur ordnungsgemäßen Lieferung der geschuldeten Xxxx verpflichtet. Nach Vorliegen eines Sachmangels, dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, wird ZETKA nach ihrer Xxxx Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder durch Nachbesserung leisten. Die Nacherfüllung kann verweigert werden, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dies ist der Fall, wenn die unmittelbaren Kosten der Nacherfüllung einschließlich der dazu erforderlichen Aufwendungen 150% des Rechnungspreises (ausschließlich Umsatzsteuer) der betroffenen Ware übersteigen. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte (Minderung oder Vertragsrücktritt) zu; weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die Waren an einen anderen Ort als dem vereinbarten Erfüllungsort verbracht worden sind, werden nicht übernommen, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsmäßigen Gebrauch. Wird die Nacherfüllung durch ZETKA nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums und nach zwei Versuchen zur Nachbesserung erfolgreich durchgeführt, so hat der SaaSKunde eine mindestens 14-Leistung ein- schließlich tägige Frist zur Nacherfüllung zu setzten, nach deren fruchtlosem Ablauf er entweder den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten kann. Wurde eine Abnahme der Dokumentation werden Ware oder eine Erstmusterprüfung vereinbart, ist die Rüge von uns nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch Sie innerhalb Mängeln ausgeschlossen, die bei der vereinbarten festgelegten Reakti- onszeiten bearbeitetArt der Abnahme feststellbar war. Blieb dem Kunden ein Mangel infolge von Fahrlässigkeit unbekannt, so kann er Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn ihm der Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde. Ansprüche verjähren in 12 Monaten nach Auslieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Ist die gelieferte Ware eine gebrauchte Sache, so stehen dem Kunden bei Mängeln keine Rechte zu. Nachbesserung oder Ersatzlieferung lassen die Verjährungsfrist nicht neu beginnen. Abweichungen von Maß, Gewicht und Güte sind nach DIN/EN/ISO oder der unter Kaufleuten geltenden Übung zulässig und berechtigen nicht zu Beanstandungen und Preiskürzungen. Rückgriffsansprüche des Kunden nach § 478 BGB sind auf den gesetzlichen Umfang beschränkt. Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen den Kunden nicht, die Erfüllung des ganzen Vertrages abzulehnen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, nicht ordnungsgemäßer Wartung, ungeeigneten Betriebsmittel, mangelhaften Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrunds oder besonderer äußerer Einflüsse - sofern sie nicht von ZETKA zu verantworten sind. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung seitens ZETKA für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für sonstige Stö- rungen der Möglichkeit zur Nutzung der SaaS-Leis- tung, die durch uns zu vertreten sind. Unter einem Sachmangel an Software verstehen die Parteien Folgendes: Ein Sachmangel ist ein Zustand, in dem die Software in der verfügbaren Version bei vertragsgemäßer Nutzung aus ohne vorherige Zustimmung von Uns zu vertreten- den Gründen eine in der Leistungsbeschreibung oder in der überlassenen Dokumentation benannte Funktion nicht erbringt und sich dies auf die Eignung der Software zur vereinbarten Verwendung mehr als nur unwesentlich auswirkt. Kein Mangel ist insbesondere gegeben, wenn (i) das Problem durch unsachgemäße Installation oder Be- handlung der Software durch Sie oder durch Dritte hervorgerufen wurde und/oder unter Systemvor- rausetzungen genutzt wird, die nicht in der Leis- tungsbeschreibung bzw. in der Dokumentation spe- zifiziert wird oder (ii) das Problem durch sonstige Ursachen hervorgerufen wird, die nicht in unserer Sphäre liegen. Die Mangelbeseitigung erfolgt nach Unserer Xxxx durch Bereitstellung einer aktualisierten Version oder eines zumutbaren Workarounds, mit dem der Mangel umgangen wird. Wir sind berechtigt, die Mangelbeseitigung mindestens zweimal zu versu- chen. Mängel der SaaS-Leistung, die die Funktionalität nicht erheblich beeinträchtigen, werden durch ein Software-Update innerhalb angemessener Zeit- räume beseitigt. Bei nur unerheblicher Minderung der Tauglichkeit der SaaS-Leistung zum vertragsge- mäßen Gebrauch bestehen keine Mängelansprü- che. Bei Verträgen über die zeitlich begrenzte Nutzung von Software wird die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ausgeschlossen. Garantien sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich als „Garantie“ bezeichnet wurden. Scha- densersatzansprüche wegen Mängeln stehen Ihnen innerhalb der in diesem Vertrag vereinbarten Haf- tungsgrenzen zu. Stellt sich bei Behebung eines Mangels heraus, dass kein Mangel vorliegt oder der Mangel nicht von Uns zu vertreten ist, haben wir An- spruch auf Erstattung der für die Bearbeitung ange- fallenen Kosten und AufwendungenZETKA vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.

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Sachmängel. Der Lieferant leistet Gewähr dafür, dass die Produkte / Materialien zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Material- und Fabrikationsmängeln sind und dass sie die in der Spezifikation bzw. Zeichnung geforderten physikalisch-technischen Eigenschaften aufweisen. Wenn Mängel an vor oder bei Gefahrübergang festgestellt werden oder während der SaaS-Leistung ein- schließlich in Ziffer 7.3 genannten Frist auftreten, hat der Dokumentation werden Lieferant auf seine Kosten nach Xxxx von uns nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch Sie DynaEnergetics entweder die Mängel zu beseitigen oder mangelfrei neu zu liefern oder zu leisten. Dies gilt auch für Lieferungen, bei denen sich die Prüfung auf Stichproben beschränkt hat. Der Lieferant trägt die Gefahr der Rücksendung mangelhafter Produkte / Materialien. Führt der Lieferant die Nacherfüllung nicht innerhalb der vereinbarten festgelegten Reakti- onszeiten bearbeitetFrist nach Bekanntgabe des Mangels aus, ist DynaEnergetics berechtigt, vom Kaufvertrag ganz oder teilweise entschädigungslos zurückzutreten oder Minderung des Preises zu verlangen oder auf Kosten des Lieferers Nachbesserung oder Neulieferung selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen und Schadensersatz, statt der Leistung, zu verlangen. Gleiches gilt für sonstige Stö- rungen § 281 Abs. 2 und § 323 Abs. 2 BGB Deutschland, bleiben unberührt. Nachbesserungen können nach Absprache mit dem Lieferanten ohne Fristsetzung auf Kosten des Lieferanten durch DynaEnergetics oder einen Dritten ausgeführt werden, wenn DynaEnergetics wegen der Möglichkeit zur Nutzung Vermeidung eigenen Verzugs oder anderer Dringlichkeit ein besonderes Interesse an sofortiger Nacherfüllung hat. Soweit der SaaS-Leis- tungLieferant im Rahmen der Nacherfüllung neu liefert oder nachbessert, beginnt die durch uns in Ziff. 7.3 genannte Frist erneut zu vertreten sindlaufen Der Lieferant trägt die DynaEnergetics in Zusammenhang mit der Geltendmachung berechtigter Mängelansprüche entstehenden Transport-, Arbeits- und Materialkosten. Unter einem Sachmangel Treten gleiche und definierbare Mängel an Software verstehen die Parteien Folgendes: Ein Sachmangel ist ein Zustand, in dem die Software in der verfügbaren Version derselben Komponente bei vertragsgemäßer Nutzung aus von Uns zu vertreten- den Gründen eine in der Leistungsbeschreibung oder in der überlassenen Dokumentation benannte Funktion nicht erbringt und sich dies auf die Eignung der Software zur vereinbarten Verwendung mehr als nur unwesentlich auswirkt10% der Produkte / Materialien aus demselben Lieferlos auf, gelten alle bis zur Feststellung des Mangels gelieferten Produkte / Materialien aus diesem Lieferlos als mit diesem Mangel behaftet (Serienfehler). Kein Mangel ist insbesondere gegeben, wenn (Zur Sicherung der Lieferfähigkeit von DynaEnergetics kann i) das Problem durch unsachgemäße Installation oder Be- handlung der Software durch Sie oder durch Dritte hervorgerufen wurde und/oder unter Systemvor- rausetzungen genutzt wird, die nicht in der Leis- tungsbeschreibung bzw. in der Dokumentation spe- zifiziert wird oder (ii) das Problem durch sonstige Ursachen hervorgerufen wird, die nicht in unserer Sphäre liegen. Die Mangelbeseitigung erfolgt nach Unserer Xxxx durch Bereitstellung einer aktualisierten Version oder eines zumutbaren Workarounds, m Einvernehmen mit dem der Mangel umgangen wirdLieferanten mangelhafte Ware seitens DynaEnergetics eingeschränkt verarbeitet werden. Wir sind berechtigt, die Mangelbeseitigung mindestens zweimal zu versu- chen. Mängel der SaaS-Leistung, die die Funktionalität nicht erheblich beeinträchtigen, Eventuelle Fertigungsmehraufwände werden durch ein Software-Update innerhalb angemessener Zeit- räume beseitigt. Bei nur unerheblicher Minderung der Tauglichkeit der SaaS-Leistung zum vertragsge- mäßen Gebrauch bestehen keine Mängelansprü- che. Bei Verträgen über die zeitlich begrenzte Nutzung von Software wird die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ausgeschlossen. Garantien sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich als „Garantie“ bezeichnet wurden. Scha- densersatzansprüche wegen Mängeln stehen Ihnen innerhalb der in diesem Vertrag vereinbarten Haf- tungsgrenzen zu. Stellt sich bei Behebung eines Mangels heraus, dass kein Mangel vorliegt oder der Mangel nicht von Uns zu vertreten ist, haben wir An- spruch auf Erstattung der für die Bearbeitung ange- fallenen Kosten und Aufwendungenvom Lieferanten mitgetragen.

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Sachmängel. Mängel an der SaaS-Leistung ein- schließlich der Dokumentation werden von uns nach entsprechender Mitteilung Den Besteller trifft im Hinblick auf Sachmängel zunächst die ge- setzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des Mangels durch Sie innerhalb der vereinbarten festgelegten Reakti- onszeiten bearbeitet§ 377 HGB. Gleiches gilt für sonstige Stö- rungen der Möglichkeit zur Nutzung der SaaS-Leis- tungAus Sachmängeln, die durch den Wert und die Tauglichkeit der Ware zu dem uns zu vertreten sind. Unter einem Sachmangel an Software verstehen die Parteien Folgendes: Ein Sachmangel ist ein Zustand, in dem die Software in der verfügbaren Version bei vertragsgemäßer Nutzung aus von Uns zu vertreten- den Gründen eine in der Leistungsbeschreibung erkennbaren Gebrauch nicht oder in der überlassenen Dokumentation benannte Funktion nicht erbringt und sich dies auf die Eignung der Software zur vereinbarten Verwendung mehr als nur unwesentlich auswirktbeeinträchtigen, kann der Besteller keine weiteren Rechte herleiten. Kein Mangel Weist die Ware bei Gefahrübergang einen Sachmangel auf, so sind wir zur Nacher- füllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Xxxx durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Kosten der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Ma- terialkosten, gehen zu unseren Lasten. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist insbesondere gegebender Besteller nach seiner Xxxx berechtigt, wenn (i) das Problem durch unsachgemäße Installation Rücktritt oder Be- handlung Minde- rung zu verlangen. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Software durch Sie Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder durch Dritte hervorgerufen wurde und/grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder unter Systemvor- rausetzungen genutzt grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beru- hen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die nicht Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerwei- se eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. So- weit dem Besteller ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leis- tungsbeschreibung bzw. in der Dokumentation spe- zifiziert wird oder (ii) das Problem durch sonstige Ursachen hervorgerufen wirdLeistung zusteht, die nicht in unserer Sphäre liegenist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Mangelbeseitigung erfolgt Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach Unserer Xxxx durch Bereitstellung einer aktualisierten Version oder eines zumutbaren Workaroundsdem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, mit dem der Mangel umgangen wird. Wir sind berechtigt, ist die Mangelbeseitigung mindestens zweimal zu versu- chen. Mängel der SaaS-Leistung, die die Funktionalität nicht erheblich beeinträchtigen, werden durch ein Software-Update innerhalb angemessener Zeit- räume beseitigt. Bei nur unerheblicher Minderung der Tauglichkeit der SaaS-Leistung zum vertragsge- mäßen Gebrauch bestehen keine Mängelansprü- che. Bei Verträgen über die zeitlich begrenzte Nutzung von Software wird die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ausgeschlossen. Garantien sind Die Verjährungsfrist für Män- gelansprüche bezüglich neu hergestellter Produkte und Geräte beträgt 12 Monate, gerechnet ab Ablieferung, bei gebrauchten Produkten oder Geräten 6 Monate. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für gebrauchte Waren. Für Sachmängel haften wir nur wirksambei ausdrücklicher Garantieübernahme, wenn sie ausdrücklich schriftlich als „Garantie“ bezeichnet wurden. Scha- densersatzansprüche wegen Mängeln stehen Ihnen innerhalb der in diesem Vertrag vereinbarten Haf- tungsgrenzen zu. Stellt sich bei Behebung eines Mangels heraus, dass kein Mangel vorliegt Vorsatz oder der Mangel nicht von Uns zu vertreten ist, haben wir An- spruch auf Erstattung der für die Bearbeitung ange- fallenen Kosten und Aufwendungengrober Fahrlässigkeit.

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Sachmängel. Mängel an 49.Die Beschaffenheit der SaaS-Leistung ein- schließlich Ware richtet sich ausschließlich nach den ver- einbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. unseres Partners zu liefern haben, ü- bernimmt dieser das Risiko der Dokumentation werden Eignung für den vorgesehenen Ver- wendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß Ziff. 38. Für von uns nach entsprechender Mitteilung bearbeitete Ware beschränkt sich die Gewährleistung auf die von uns erbrachte Bearbeitung. Bei Lohnarbeit haften wir im Höchstfalle bis zur Höhe des Mangels durch Sie innerhalb der für jedes Einzelstück vereinbarten festgelegten Reakti- onszeiten bearbeitetEngelts. Gleiches gilt für sonstige Stö- rungen der Möglichkeit zur Nutzung der SaaS-Leis- tungEine da- rüber hinausgehende Haftung oder Gewährleistung ist ausgeschlos- sen. 50.Für Sachmängel, die durch uns zu vertreten sindungeeignete oder unsachgemäße Verwen- dung, fehlerhafte Montage bzw. Unter einem Sachmangel an Software verstehen Inbetriebsetzung durch den Partner oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behand- lung entstehen, stehen wir ebensowenig ein wie für die Parteien Folgendes: Ein Sachmangel ist ein ZustandFolgen un- sachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Ände- rungen oder Instandsetzungsarbeiten des Partners oder Dritter. Glei- ches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. 51.Sachmängelansprüche verjähren in dem die Software in der verfügbaren Version bei vertragsgemäßer Nutzung aus von Uns zu vertreten- den Gründen eine in der Leistungsbeschreibung oder in der überlassenen Dokumentation benannte Funktion nicht erbringt und sich dies auf die Eignung der Software zur vereinbarten Verwendung mehr als nur unwesentlich auswirkt12 Monaten. Kein Mangel ist insbesondere gegeben52.Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn (i) das Problem durch unsachgemäße Installation der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Wurde eine Abnahme der Ware oder Be- handlung eine Erstmusterprüfung vereinbart, ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die der Software durch Sie Partner bei sorgfältiger Abnahme oder durch Dritte hervorgerufen wurde und/Erst- musterprüfung hätte feststellen können. 53.Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an uns zurück zu- senden; wir übernehmen die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Wenn der Partner diesen Verpflichtungen nicht nach- kommt oder unter Systemvor- rausetzungen genutzt wirdohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Sachmängelan- sprüche. 54.Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge bessern wir nach unserer Xxxx die beanstandete Ware nach oder liefern einwandfreien Ersatz. 55.Kommen wir diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Zeit nach, so kann der Partner uns schriftlich eine letzte angemessene Frist setzen, innerhalb der wir unseren Verpflichtungen nachzukommen haben. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Partner Minderung des Preises verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder die notwendige Nachbesserung selbst oder von einem Dritten auf unsere Kosten und Gefahr vornehmen lassen. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwen- dungen sich erhöhen, weil die Ware nach unserer Lieferung an einen anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. 56.Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Partners gegen uns bestehen nur insoweit, als der Partner mit seinem Abnehmer keine Vereinba- rungen getroffen hat, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hi- nausgehen. Für den Umfang der Rückgriffsansprüche gilt ferner Ziff. 55 letzter Satz entsprechend. 57.Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Partners gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Hand- lung. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der geliefer- ten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haften wir nicht für ent- gangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Partners. 58.Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir - außer in den Fällen des Vorsatzes oder der Leis- tungsbeschreibung bzwgroben Fahr- lässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten - nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. 59.Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der Dokumentation spe- zifiziert wird gelieferten Ware für Per- sonen- oder (ii) das Problem durch sonstige Ursachen hervorgerufen Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Partner gegen Xxxxxxx, die nicht in unserer Sphäre liegenan der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern. Die Mangelbeseitigung erfolgt nach Unserer Xxxx durch Bereitstellung einer aktualisierten Version 60.Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder eines zumutbaren Workarounds, mit dem der Mangel umgangen wird. Wir sind berechtigt, die Mangelbeseitigung mindestens zweimal zu versu- chen. Mängel der SaaS-Leistung, die die Funktionalität nicht erheblich beeinträchtigen, werden durch ein Software-Update innerhalb angemessener Zeit- räume beseitigt. Bei nur unerheblicher Minderung der Tauglichkeit der SaaS-Leistung zum vertragsge- mäßen Gebrauch bestehen keine Mängelansprü- che. Bei Verträgen über die zeitlich begrenzte Nutzung von Software wird die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ausgeschlossen. Garantien sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich als „Garantie“ bezeichnet wurden. Scha- densersatzansprüche wegen Mängeln stehen Ihnen innerhalb der in diesem Vertrag vereinbarten Haf- tungsgrenzen zu. Stellt sich bei Behebung eines Mangels heraus, dass kein Mangel vorliegt oder der Mangel nicht von Uns zu vertreten beschränkt ist, haben wir An- spruch auf Erstattung der gilt dies auch für die Bearbeitung ange- fallenen Kosten persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und AufwendungenErfüllungsgehilfen. 61.Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unbe- rührt.

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Samples: www.stabotec-gmbh.de

Sachmängel. Mängel an der SaaS-Leistung ein- schließlich der Dokumentation werden Für Sachmängel haftet InfoGuard wie folgt: - Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Xxxx von uns nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch Sie InfoGuard unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der vereinbarten festgelegten Reakti- onszeiten bearbeitet. Gleiches gilt für sonstige Stö- rungen der Möglichkeit zur Nutzung der SaaS-Leis- tung, die durch uns zu vertreten sind. Unter einem Sachmangel an Software verstehen die Parteien Folgendes: Ein Sachmangel ist ein Zustand, in dem die Software in der verfügbaren Version bei vertragsgemäßer Nutzung aus von Uns zu vertreten- den Gründen eine in der Leistungsbeschreibung oder in der überlassenen Dokumentation benannte Funktion nicht erbringt und sich dies Verjährungsfrist – ohne Rücksicht auf die Eignung Betriebs- dauer – einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits vor Übergang der Software zur vereinbarten Verwendung mehr als nur unwesentlich auswirktGefahr auf den Käufer vorlag. Kein Mangel ist insbesondere gegeben, wenn (i) das Problem durch unsachgemäße Installation oder Be- handlung der Software durch Sie oder durch Dritte hervorgerufen wurde und/oder unter Systemvor- rausetzungen genutzt wird, die nicht in der Leis- tungsbeschreibung bzw. in der Dokumentation spe- zifiziert wird oder (ii) das Problem durch sonstige Ursachen hervorgerufen wird, die nicht in unserer Sphäre liegenSachmängelansprü- che verjähren innert 12 Monaten. Die Mangelbeseitigung erfolgt nach Unserer Xxxx durch Bereitstellung einer aktualisierten Version oder eines zumutbaren Workarounds, Frist beginnt mit dem Gefahr- übergang. Sofern der Mangel umgangen wirdHersteller eine längere Gewährleistungsfrist ge- währt, so gilt diese. Wir - Der Käufer hat Sachmängel der InfoGuard gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen. Die Vorenthaltung von Zahlungen oder Forderun- gen nach Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Vertrag oder di- rekter oder indirekter Schadenersatz sind im gesetzlich zugelassenen Umfang ausgeschlossen. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist In- foGuard berechtigt, die Mangelbeseitigung mindestens zweimal entstandenen Aufwendungen zuzüglich Ver- zugszins vom Kunden ersetzt zu versu- chenverlangen. Mängel Zunächst ist InfoGuard stets Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. - Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der SaaS-Leistungvereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beein- trächtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schä- den, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachläs- siger Behandlung, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Be- triebsmittel oder aufgrund besonderer äusserer Einflüsse entstehen, die Funktionalität nach dem Vertrag vorausgesetzt sind sowie bei nicht erheblich beeinträchtigenreproduzier- baren Softwarefehlern. Werden vom Kunden oder von Dritten unsach- gemäss Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, werden durch ein Software-Update innerhalb angemessener Zeit- räume beseitigtso bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Bei nur unerheblicher Minderung der Tauglichkeit der SaaS-Leistung zum vertragsge- mäßen Gebrauch bestehen keine Mängelansprü- che. Bei Verträgen über - Weitergehende oder andere als die zeitlich begrenzte Nutzung von Software wird die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ausgeschlossen. Garantien sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich als „Garantie“ bezeichnet wurden. Scha- densersatzansprüche wegen Mängeln stehen Ihnen innerhalb der in diesem Vertrag vereinbarten Haf- tungsgrenzen zu. Stellt sich bei Behebung Paragraphen geregel- ten Ansprüche wegen eines Mangels heraus, dass kein Mangel vorliegt oder der Mangel nicht von Uns zu vertreten ist, haben wir An- spruch auf Erstattung der für die Bearbeitung ange- fallenen Kosten und AufwendungenSachmangels sind ausgeschlossen.

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Samples: www.infoguard.ch

Sachmängel. Mängel an Der Verarbeitung von Kunststoffen ist wesensimmanent, dass selbst bei identischer Rezeptur und Herstellungsmethode in identischen Herstellungsbedingungen das End- produkt Abweichungen in Farbe und Produkteigenschaften aufweisen kann. Auch bei zugekauften Waren (z.B. Stoffdesigns, Borten, sonstige Ausstattungs- merkmale) können Abweichungen von den vorgestellten Mustern auftreten. Sofern der SaaS-Leistung ein- schließlich der Dokumentation werden Lieferer keinen Einfluss auf Abweichungen hat und diese das Wesensmerkmal des Artikels nicht erheblich beeinträchtigen sind diese vom Käufer hinzunehmen. Eine dem Käufer zumutbare Abweichung von uns nach entsprechender Mitteilung vorgestellten Mustern, Vorserienprodukten und sonstigen Referenzprodukten führt daher nicht zur Mangelhaftigkeit des Mangels durch Sie innerhalb der vereinbarten festgelegten Reakti- onszeiten bearbeitetProduktes. Gleiches gilt Dem Käufer stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche aus einer Haftung für sonstige Stö- rungen der Möglichkeit zur Nutzung der SaaS-Leis- tung, die durch uns zu vertreten sindSach- mängel zu. Unter einem Sachmangel an Software verstehen die Parteien Folgendes: Ein Sachmangel ist ein Zustandliegt in solchen Fällen nur vor, in dem wenn die Software in der verfügbaren Version bei vertragsgemäßer Nutzung aus Abweichungen von Uns zu vertreten- den Gründen eine in der Leistungsbeschreibung oder in der überlassenen Dokumentation benannte Funktion nicht erbringt und sich dies auf die Eignung der Software zur vereinbarten Verwendung Produkteigenschaften mehr als nur unwesentlich auswirktgeringfügig sind. Kein Mangel ist insbesondere gegebenMängelrügen müssen unverzüglich, spätestens aber 8 Tage nach Wareneingang und erforderlicher Prüfung der Ware am Bestimmungsort, schriftlich erhoben werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Xxxx des Lieferers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahr- übergangs vorlag. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Das gilt nur dann nicht, wenn das Gesetz längere Fristen vorschreibt (i) das Problem durch unsachgemäße Installation Rückgriffsanspruch; Fälle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Be- handlung der Software durch Sie Gesundheit; vorsätzliche oder durch Dritte hervorgerufen wurde und/oder unter Systemvor- rausetzungen genutzt wird, die nicht in der Leis- tungsbeschreibung bzw. in der Dokumentation spe- zifiziert wird oder (ii) das Problem durch sonstige Ursachen hervorgerufen wird, die nicht in unserer Sphäre liegengrob fahrlässige Pflicht- verletzung des Lieferers sowie arglistiges Verschweigen eines Mangels). Die Mangelbeseitigung erfolgt nach Unserer Xxxx durch Bereitstellung einer aktualisierten Version gesetzli- chen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Dem Lieferer ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu ge- währen. Anspruch auf Neulieferung hat der Käufer nur bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung. Stattdessen kann er auch Rückgängigmachen des Vertrages ver- langen. Darüber hinaus sind Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für jede Art von Folgeschäden. Das gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird (Produkthaftungsgesetz; Fälle des Vorsat- zes oder eines zumutbaren Workaroundsgrober Fahrlässigkeit; Verletzung des Lebens, mit dem des Körpers, der Mangel umgangen Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten). Eventuelle Schadensersatzansprüche für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehba- ren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Wir sind berechtigtAuch solche Ansprüche verjähren nach 12 Monaten, die Mangelbeseitigung mindestens zweimal zu versu- chenausgenommen Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Mängel der SaaS-Leistung, die die Funktionalität Mängelansprüche bestehen nicht erheblich beeinträchtigen, werden durch ein Software-Update innerhalb angemessener Zeit- räume beseitigt. Bei bei nur unerheblicher Minderung Abweichung von der Tauglichkeit der SaaS-Leistung zum vertragsge- mäßen Gebrauch bestehen keine Mängelansprü- chevereinbar- ten Beschaffenheit. Bei Verträgen über Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zeitlich begrenzte Nutzung von Software wird die verschuldensunabhängige Haftung vom Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie herausgegebenen Richtlinien für anfängliche Mängel ausgeschlossenToleranzen, mindes- tens jedoch bis 5 %. Garantien sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich als „Garantie“ bezeichnet wurden. Scha- densersatzansprüche wegen Mängeln stehen Ihnen innerhalb der in diesem Vertrag vereinbarten Haf- tungsgrenzen zu. Stellt sich Geringfügige Abweichungen bei Behebung eines Mangels heraus, dass kein Mangel vorliegt oder der Mangel Gewicht/Farbe berechtigen nicht von Uns zu vertreten ist, haben wir An- spruch auf Erstattung der für die Bearbeitung ange- fallenen Kosten und AufwendungenBeanstandungen.

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Sachmängel. Die gewünschte Wärmebehandlung wird nach Auftragserteilung aufgrund der Angaben gemäß Ziffer II.1 als Dienstleistung mit der erforderlichen Sorgfalt und geeigneten Mitteln durchgeführt. Gewähr für den Erfolg der Wärmebehandlung, z.B. für Verzugs- und Rissfreiheit, Oberflächenhärte, Einhärtung, Durchhärtung, Galvanisierbarkeit u.ä., wird insbesondere wegen möglicher unterschiedlicher Härtbarkeit des verwendeten Materials, versteckter Fehler, ungünstiger Formgebung oder wegen evtl. erfolgter Änderungen im vorangegangenen Arbeitsablauf nicht gegeben. Führt die Wärmebehandlung nicht zum Erfolg, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, weil z.B. der Auftraggeber die in Ziff. II.1 geforderten Angaben unrichtig machte, der Auftragnehmer versteckte Xxxxxx im Werkstück vor Durchführung der Wärmebehandlung nicht kannte und nicht kennen konnte oder weil Eigenschaften des verwendeten Materials, die Formgebung oder der Zustand der angelieferten Werkstücke eine erfolgreiche Wärmebehandlung unmöglich gemacht haben, der Auftragnehmer dies jedoch nicht wusste und nicht wissen konnte, so ist dennoch der Behandlungslohn zu zahlen. Erforderliche Nachbehandlungen werden unter den genannten Voraus- setzungen gesondert in Rechnung gestellt. Mängel an sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Gefahrübergang schriftlich mitzuteilen. Versteckte Fehler sind unverzüglich nach Feststellung, jedoch spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang schriftlich zu rügen. Diese Frist gilt auch für die Verjährung von Sachmängelansprüchen, soweit das Gesetz nicht längere Fristen zwingend vorschreibt, insbesondere für Mängel bei einem Bauwerk und bei Werkstücken, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Bei jeder Beanstandung muss dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Prüfung und Nachbehandlung gegeben werden. Kommt der SaaS-Leistung ein- schließlich Auftragnehmer seiner Pflicht zur Nachbehandlung nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Zeit nach, kann der Dokumentation werden Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Frist den Behandlungslohn mindern, vom Vertrag zurücktreten oder die notwendige Nachbehandlung selbst oder von uns einem Dritten auf Kosten des Auftragnehmers vornehmen lassen. Ist eine form- und fristgerechte Mängelrüge begründet, haftet der Auftragnehmer für Ware und Ausführung insgesamt nur bis zur Höhe der entstandenen Wärmebehandlungskosten, indem er nach entsprechender Mitteilung Xxxx des Mangels durch Sie innerhalb der vereinbarten festgelegten Reakti- onszeiten bearbeitetAuftraggebers entweder kostenlos eine gleiche Menge vom Auftraggeber zu übergebender Ersatzstücke härtet oder den bereits berechneten Rechnungsbetrag gutschreibt. Gleiches gilt Für Schäden am Wärmebehandlungsgut und für sonstige Stö- rungen der Möglichkeit zur Nutzung der SaaS-Leis- tungMangelschäden, die durch uns zu vertreten sindder Auftragnehmer verursacht hat, haftet er nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Unter einem Sachmangel an Software verstehen die Parteien Folgendes: Ein Sachmangel ist ein Zustand, in Der Nachweis eines Mangels obliegt dem die Software in der verfügbaren Version bei vertragsgemäßer Nutzung aus von Uns zu vertreten- den Gründen eine in der Leistungsbeschreibung oder in der überlassenen Dokumentation benannte Funktion nicht erbringt und sich dies auf die Eignung der Software zur vereinbarten Verwendung mehr als nur unwesentlich auswirkt. Kein Mangel ist insbesondere gegeben, wenn (i) das Problem durch unsachgemäße Installation oder Be- handlung der Software durch Sie oder durch Dritte hervorgerufen wurde und/oder unter Systemvor- rausetzungen genutzt wird, die nicht in der Leis- tungsbeschreibung bzw. in der Dokumentation spe- zifiziert wird oder (ii) das Problem durch sonstige Ursachen hervorgerufen wird, die nicht in unserer Sphäre liegenAuftraggeber. Die Mangelbeseitigung erfolgt nach Unserer Xxxx durch Bereitstellung einer aktualisierten Version Gewährleistungsfristen und -beschränkungen gelten auch für eine etwaige Nachbehandlung. Sind beanstandete Werkstücke ohne schriftliches Einvernehmen des Auftragnehmers be- oder eines zumutbaren Workaroundsweiterverarbeitet worden, mit dem erlischt die Gewährleistungspflicht. Für den beim Härteprozess von Massenartikeln und kleinen Teilen branchenüblich und prozessbedingt in zumutbarem Umfang auftretenden Schwund können keine Mängelansprüche geltend gemacht werden. Führt der Mangel umgangen wirdAuftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers Richtarbeiten aus, übernimmt er für evtl. Wir sind berechtigt, die Mangelbeseitigung mindestens zweimal zu versu- chen. Mängel der SaaS-Leistung, die die Funktionalität nicht erheblich beeinträchtigen, werden durch ein Software-Update innerhalb angemessener Zeit- räume beseitigthierbei entstehenden Bruch keine Gewähr. Bei nur unerheblicher Minderung der Tauglichkeit der SaaS-Leistung zum vertragsge- mäßen Gebrauch bestehen Anwendung von Isoliermitteln gegen Aufkohlung oder Nitrierung kann für den Erfolg ebenfalls keine Mängelansprü- che. Bei Verträgen über die zeitlich begrenzte Nutzung von Software wird die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ausgeschlossen. Garantien sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich als „Garantie“ bezeichnet wurden. Scha- densersatzansprüche wegen Mängeln stehen Ihnen innerhalb der in diesem Vertrag vereinbarten Haf- tungsgrenzen zu. Stellt sich bei Behebung eines Mangels heraus, dass kein Mangel vorliegt oder der Mangel nicht von Uns zu vertreten ist, haben wir An- spruch auf Erstattung der für die Bearbeitung ange- fallenen Kosten und AufwendungenGewähr übernommen werden.

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Sachmängel. Mängel Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnung, Spezifikation, Mustern usw. unseres Kunden zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrüberganges gern. Ziffer 8.3. Der Kunde ist verpflichtet bei Beizarbeiten die jeweilige Werkstoffnummer des von ihm gelieferten Werkstoffs genau anzugeben. Die Gewährleistung entfällt für Mängel, die durch nicht beizgerecht gefertigte Werkstücke entstehen oder die mit überwachtem Auge nicht erkennbar sind. Hohlräume (z. B. an Geländern, Behälterfüßen etc.), die nicht absolut dicht verschweißt sind, müssen mit Spülbohrungen versehen werden. Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, übernehmen wir für Folgeschäden keine Haftung. Haben Teile konstruktionsbedingt Spalten oder auch werkstoffbedingt Poren oder Lunker, können Spülprobleme entstehen. Auf Wunsch können Spalten mit Silikon bedeckt werden. Ist dies nicht der SaaS-Leistung ein- schließlich Fall, kann es in einem solchen Fall zur Fleckenbildung kommen. Diese Fleckenbildung ist nur im trockenen Zustand der Dokumentation Werkstücke erkennbar und wir können keine Gewähr hierfür übernehmen. Schlackenreste und andere nicht säurelöslichen Einschlüsse in der Schweißnaht (z. B. Carbonitride) werden von uns nach entsprechender Mitteilung durch das Beizen nicht entfernt. Sie können, ebenso wie tiefsitzende Feriteinschlüsse, nur durch Schleifen beseitigt werden. Die Schleifstellen müssen anschließend nachgebeizt werden (nicht im Preis enthalten). Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unserer Einwilligung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Mangels durch Sie innerhalb der vereinbarten festgelegten Reakti- onszeiten bearbeitetKunden oder Dritter. Gleiches gilt für sonstige Stö- rungen der Möglichkeit zur Nutzung der SaaS-Leis- tungdie Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden. Wenn der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Sachmängelansprüche. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge bessern wir nach unserer Xxxx die beanstandete Ware nach oder liefern einwandfreien Ersatz. Kommen wir diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Zeit nach, so kann der Kunde uns schriftlich eine letzte Frist setzen, innerhalb derer wir unseren Verpflichtungen nachzukommen haben. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Kunde Minderung des Preises verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder die notwendige Nachbesserung selbst oder von einem Dritten auf unsere Kosten und Gefahr vornehmen lassen. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nach unserer Lieferung an einen anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Der Kunde muss uns offensichtliche Mängel sofort, spätestens innerhalb einer Frist von 5 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mangelrüge. Ist mit dem Kunden eine Abnahme der Ware vereinbart, so gilt die Ware mit erfolgter Abnahme als genehmigt. Weitergehende Mängelansprüche des Kunden sind dann ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der auch bei sorgfältiger Untersuchung bei der Abnahme nicht erkennbar war. Will der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Will der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Hersteller (des Produkt oder aber einzelner Bestandteile hiervon) stellen daneben keine vertragsgemäßen Beschaffenheitsangaben der Ware dar. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns zu vertreten sindnicht. Unter einem Sachmangel an Software verstehen die Parteien Folgendes: Ein Sachmangel ist ein Zustand, in dem die Software in der verfügbaren Version bei vertragsgemäßer Nutzung aus von Uns zu vertreten- den Gründen eine in der Leistungsbeschreibung oder in der überlassenen Dokumentation benannte Funktion nicht erbringt und sich dies auf die Eignung der Software zur vereinbarten Verwendung mehr als nur unwesentlich auswirkt. Kein Mangel ist insbesondere gegeben, wenn (i) das Problem durch unsachgemäße Installation oder Be- handlung der Software durch Sie oder durch Dritte hervorgerufen wurde und/oder unter Systemvor- rausetzungen genutzt wird, die nicht in der Leis- tungsbeschreibung bzw. in der Dokumentation spe- zifiziert wird oder (ii) das Problem durch sonstige Ursachen hervorgerufen wird, die nicht in unserer Sphäre liegen. Die Mangelbeseitigung erfolgt nach Unserer Xxxx durch Bereitstellung einer aktualisierten Version oder eines zumutbaren Workarounds, mit dem der Mangel umgangen wird. Wir sind berechtigt, die Mangelbeseitigung mindestens zweimal zu versu- chen. Mängel der SaaS-Leistung, die die Funktionalität nicht erheblich beeinträchtigen, werden durch ein Software-Update innerhalb angemessener Zeit- räume beseitigt. Bei nur unerheblicher Minderung der Tauglichkeit der SaaS-Leistung zum vertragsge- mäßen Gebrauch bestehen keine Mängelansprü- che. Bei Verträgen über die zeitlich begrenzte Nutzung von Software wird die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ausgeschlossen. Garantien sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich als „Garantie“ bezeichnet wurden. Scha- densersatzansprüche wegen Mängeln stehen Ihnen innerhalb der in diesem Vertrag vereinbarten Haf- tungsgrenzen zu. Stellt sich bei Behebung eines Mangels heraus, dass kein Mangel vorliegt oder der Mangel nicht von Uns zu vertreten ist, haben wir An- spruch auf Erstattung der für die Bearbeitung ange- fallenen Kosten und AufwendungenEtwaige Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

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Sachmängel. Mängel an Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängeln verjähren soweit nicht abweichend vereinbart, innerhalb von einem Jahr nach Ablieferung des vereinbarten Lieferungs- und Leistungsgegenstands. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, vorsätzlichem Verhalten oder der SaaS-Leistung ein- schließlich der Dokumentation werden von uns nach entsprechender Mitteilung Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gelten die gesetzlichen Fristen. Die gesetzlichen Fristen gelten auch für Rückgriffsansprüche aus Verbrauchsgüterkaufverträgen des Mangels durch Sie innerhalb der vereinbarten festgelegten Reakti- onszeiten bearbeitetBestellers oder seiner Kunden. Gleiches gilt für sonstige Stö- rungen der Möglichkeit zur Nutzung der SaaS-Leis- tungDer Besteller ist verpflichtet, die durch uns zu vertreten sind. Unter einem Sachmangel an Software verstehen die Parteien Folgendes: Ein Sachmangel ist ein Zustand, in dem die Software in der verfügbaren Version bei vertragsgemäßer Nutzung aus von Uns zu vertreten- den Gründen eine in der Leistungsbeschreibung oder in der überlassenen Dokumentation benannte Funktion nicht erbringt und sich dies auf die Eignung der Software zur vereinbarten Verwendung mehr als nur unwesentlich auswirkt. Kein Mangel ist insbesondere gegeben, wenn (i) das Problem durch unsachgemäße Installation oder Be- handlung der Software durch Sie selbst oder durch Dritte hervorgerufen wurde und/den von ihm bezeichneten Empfänger als seinem Erfüllungsgehilfen die Ware oder unter Systemvor- rausetzungen genutzt wirdLeistung unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Für die Untersuchungs- und Rügepflicht gilt § 377 HGB. Offene Mängel – auch Abweichungen von einer etwa vereinbarten Beschaffenheit – sind unverzüglich, die nicht in der Leis- tungsbeschreibung bzw. in der Dokumentation spe- zifiziert wird oder (ii) das Problem durch sonstige Ursachen hervorgerufen wirdverborgene Mängel unmittelbar nach ihrer Entdeckung, die nicht in unserer Sphäre liegen. Die Mangelbeseitigung erfolgt nach Unserer Xxxx durch Bereitstellung einer aktualisierten Version oder eines zumutbaren Workarounds, mit dem der Mangel umgangen wird. Wir sind berechtigt, die Mangelbeseitigung mindestens zweimal zu versu- chen. Mängel der SaaS-Leistung, die die Funktionalität nicht erheblich beeinträchtigen, werden durch ein Software-Update innerhalb angemessener Zeit- räume beseitigt. Bei nur unerheblicher Minderung der Tauglichkeit der SaaS-Leistung zum vertragsge- mäßen Gebrauch bestehen keine Mängelansprü- che. Bei Verträgen über die zeitlich begrenzte Nutzung von Software wird die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ausgeschlossen. Garantien sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich als „Garantie“ bezeichnet wurden. Scha- densersatzansprüche wegen Mängeln stehen Ihnen spätestens jedoch innerhalb der in diesem vorstehendem Absatz 1 genannten Verjährungsfrist schriftlich zu rügen. Unterlässt der Besteller die form- und fristgerechte Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Aus Sachmängeln, die den Wert und die Tauglichkeit der Ware zu dem uns erkennbaren Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Besteller keine weiteren Rechte herleiten. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir nach unserer Xxxx entweder zur Lieferung fehlerfreier Ersatzware oder zur kostenlosen Beseitigung des Mangels verpflichtet, es sei denn, der mit der Nacherfüllung verbundene Kostenaufwand steht in keinem Verhältnis zur Erheblichkeit des Mangels und ist unzumutbar für uns. Der Besteller ist verpflichtet, ersetzte oder ausgetauschte Teile uns zurück zu übereignen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag vereinbarten Haf- tungsgrenzen zuzurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Stellt sich bei Behebung Soweit wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – wegen eines Mangels herauszum Schadensersatz verpflichtet sind, dass kein Mangel vorliegt oder der Mangel nicht von Uns zu vertreten ist, haben wir An- spruch auf Erstattung der für die Bearbeitung ange- fallenen Kosten und Aufwendungenist diese Schadensersatzverpflichtung nach Maßgabe nachfolgender Ziffer 10 beschränkt.

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