Sachmängel. 2.5.1 Die Beschaffenheit und Funktionalität der Software ergibt sich abschließend aus der Benutzerdokumentation sowie dem Angebot. Die darin enthaltenen Angaben sind als Leistungsbeschreibungen zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet worden ist und durch die Geschäftsleitung von Exasol schriftlich erklärt wird.
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Samples: www.exasol.com, www.exasol.com, www.exasol.com
Sachmängel. 2.5.1 Die Beschaffenheit und Funktionalität der Software ergibt sich abschließend aus der Benutzerdokumentation sowie dem AngebotLeistungsschein. Die darin enthaltenen Angaben sind als Leistungsbeschreibungen zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet worden ist und durch die Geschäftsleitung von Exasol EXASOL schriftlich erklärt wird.
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Samples: Kaufvertrag Über Einen Tableau Turbo, www.exasol.com
Sachmängel. 2.5.1 Die Beschaffenheit und Funktionalität der Software ergibt sich abschließend aus der Benutzerdokumentation sowie dem AngebotVertrag. Die darin enthaltenen Angaben sind als Leistungsbeschreibungen zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet worden ist und durch die Geschäftsleitung von Exasol schriftlich erklärt wird.
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Samples: www.exasol.com
Sachmängel. 2.5.1 2.4.1 Die Beschaffenheit und Funktionalität der Software ergibt sich abschließend aus der Benutzerdokumentation sowie dem AngebotLeistungsschein. Die darin enthaltenen Angaben sind als Leistungsbeschreibungen zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet worden ist und durch die Geschäftsleitung von Exasol EXASOL schriftlich erklärt wird.
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Samples: Software Mietvertrag
Sachmängel. 2.5.1 Die Beschaffenheit und Funktionalität der Software ergibt sich abschließend abschliessend aus der Benutzerdokumentation sowie dem AngebotVertrag. Die darin enthaltenen Angaben sind als Leistungsbeschreibungen zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet worden ist und durch die Geschäftsleitung von Exasol schriftlich erklärt wird.
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Samples: www.exasol.com
Sachmängel. 2.5.1 2.4.1. Die Beschaffenheit und Funktionalität der Software ergibt sich abschließend aus der Benutzerdokumentation sowie dem AngebotVertrag. Die darin enthaltenen Angaben sind als Leistungsbeschreibungen zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet worden ist und durch die Geschäftsleitung von Exasol schriftlich erklärt wird.
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