Sachmängel. 7.1. Abweichungen, die den Wert oder die Beschaffenheit der Vertragsprodukte nur unerheblich beeinträchtigen sind keine Sachmängel. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn sie schriftlich gesondert vereinbart worden sind. Eine Gewähr für die Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt die SOFTWORLD nicht. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahr-lässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung Sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. 7.2. Gewährleistungsansprüche gegen die SOFTWORLD beginnen mit Lieferung an den Kunden und verjähren gegenüber Verbrauchern in zwei Jahren und gegenüber Unternehmer und juristischen Personen des öffentlichen Rechts in einem Jahr ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Mängelrügen und sonstige Reklamationen sind uns unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 14 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, schriftlich mitzuteilen. Fehlende Ware muss innerhalb von 2 Arbeitstagen, fehlendes oder falsches Zubehör innerhalb von 4 Arbeitstagen schriftlich mitgeteilt werden. Für Xxxxxxxxxxx gilt abweichend zu den vorstehenden Sätzen 3 und 4, dass nur offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 2 Wochen nach Lieferung zu rügen sind. 7.3. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Xxxx der SOFTWORLD Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher, so steht ihm das Wahlrecht in den Grenzen des § 439 Abs. 3 BGB zu. Um einen Gewährleistungsfall geltend zu machen, ist es erforderlich, dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Seriennummer, eine Kopie der Rechnung beizufügen und das defekte Teil frei Haus gemäß unserer RMA Bedingungen an die SOFTWORLD zu schicken. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von SOFTWORLD über. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder für SOFTWORLD unzumutbar, so ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
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Sachmängel. 7.1. Abweichungena) Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Xxxx unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die den Wert oder die Beschaffenheit innerhalb der Vertragsprodukte nur unerheblich beeinträchtigen sind keine SachmängelVerjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache spätestens im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn sie schriftlich gesondert vereinbart worden sind. Eine Gewähr für die Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt die SOFTWORLD nicht. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel Schlagen Ersatzlieferungen bzw. SchädenNachbesserungen fehl oder erfordern sie einen unverhältnismäßigen Aufwand, so hat der Besteller/Kunde die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung dafür vorgesehenen gesetzlichen Rechte. Schadensersatz kann er allerdings nur nach Maßgabe von Nr. 8 dieser Allgemeinen Verkaufs- und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahr-lässiges Verhalten Lieferbedingungen fordern.
b) Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung Sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteileöffentlichen Rechts verjähren Sachmängelansprüche in 12 Monaten, es sei denn, dass unsere Leistung in der Erstellung eines Bauwerks oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht (§ 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Für die Verjährung von Sachmängelansprüchen von Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
c) Der Kunde hat Sachmängel uns gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werdenVerbraucher ist.
7.2d) Der Kunde hat kein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht gegenüber unseren Forderungen, soweit die Gegenforderungen des Kunden nicht ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
e) Zunächst ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung nach unserer Xxxx innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Gewährleistungsansprüche gegen Ist der Vertrag ein Verbrauchsgüterkauf, kann der Käufer im Rahmen der Nacherfüllung nach seiner Xxxx die SOFTWORLD beginnen mit Beseitigung des Mangels oder die Lieferung an den einer mangelfreien Sache verlangen. Weitergehende gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
f) Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Software-Fehlern. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und verjähren gegenüber Verbrauchern die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Unsere Produkte werden unter Verwendung natürlicher Zuschlagsstoffe hergestellt, was zu Ausblühungen, Farbunterschieden, Graten, Poren, Lunkern, Oberflächenrissen und ähnlichen Erscheinungen führen kann. Derartige produkt- und herstellungsbedingte Abweichungen gelten nicht als Mangel, es sei denn, es werden technisch zulässige Toleranzen überschritten bzw. die anerkannten Regeln der Technik verletzt. Muster oder Proben gelten als unverbindliche Ansichtsstücke. Geringfügige Abweichungen davon begründen keine Mängelgewährleistungsrechte.
g) Erkennbare Mängel, Falschlieferungen, Fehl- oder Mehrmengen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Rüge und Geltendmachung behaupteter Ansprüche haben in zwei Jahren jedem Falle vor Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung und gegenüber Unternehmer und juristischen Personen des öffentlichen Rechts in einem Jahr ab Lieferunginnerhalb der Gewährleistungsfrist zu erfolgen. Sie sind nicht übertragbar. Mängelrügen und sonstige Reklamationen Auch verdeckte Mängel sind uns unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 14 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, schriftlich mitzuteilen. Fehlende Ware muss innerhalb von 2 Arbeitstagen, fehlendes oder falsches Zubehör innerhalb von 4 Arbeitstagen schriftlich mitgeteilt werden. Für Xxxxxxxxxxx gilt abweichend zu den vorstehenden Sätzen 3 und 4, dass nur offensichtliche Mängel unverzüglichihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb 2 Wochen nach Lieferung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist zu rügen sind.
7.3. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Xxxx der SOFTWORLD Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher, so steht ihm das Wahlrecht in den Grenzen des § 439 Abs. 3 BGB zu. Um einen Gewährleistungsfall melden und schriftlich geltend zu machen. Dies gilt nicht, ist es erforderlich, dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Seriennummer, eine Kopie der Rechnung beizufügen und das defekte Teil frei Haus gemäß unserer RMA Bedingungen an die SOFTWORLD zu schicken. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von SOFTWORLD über. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder für SOFTWORLD unzumutbar, so ist wenn der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder sonstigen Umständen etwas anderes ergibtVerbraucher ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sachmängel. 7.1. Abweichungen, die den Wert oder die Beschaffenheit der Vertragsprodukte nur unerheblich beeinträchtigen sind keine Sachmängel. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn sie schriftlich gesondert vereinbart worden sind. Eine Gewähr für die Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt die SOFTWORLD nicht. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahr-lässiges Verhalten Die Mängelansprüche des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung Sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
7.2. Gewährleistungsansprüche gegen die SOFTWORLD beginnen mit Lieferung an den Kunden und Auftraggebers verjähren gegenüber Verbrauchern in zwei Jahren und gegenüber Unternehmer und juristischen Personen des öffentlichen Rechts in einem Jahr ab LieferungAbnahme der Werkleistung durch den Auftraggeber. Sie sind nicht übertragbar. Mängelrügen und sonstige Reklamationen sind uns unverzüglich Die verkürzte Frist für Mängelansprüche von einem Jahr gilt nicht, soweit die Haftung gesetzlich vorgeschrieben ist, wie z. B. - bei erkennbaren Mängeln arglistigem Verschweigen eines Man-gels, - bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, - bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger, nicht jedoch spätestens binnen 14 Tagen nach Entgegennahmefahrlässiger Pflichtverletzung durch ihn selbst (Auftragnehmer), seinen gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch im Falle von fahrlässiger Pflichtverletzung. Von der Mängelbeseitigungspflicht sind Schadensfälle ausgeschlossen, die nach Abnahme durch falsche Bedienung oder gewaltsame Einwirkung des Auftraggebers oder Dritter, durch unvermeidbare chemische oder elektrische Einflüsse, sowie durch normale/n Abnutzung/Verschleiß (z. B. von Dichtungen) entstanden sind. Systemimmanente geringe Farbabweichungen (z. B. herstellungsbedingt bei Keramikfliesen) und geringe Farbabweichungen, die auf die Verwendung oder die Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien zu-rückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß. Der Auftragnehmer muss im Rahmen seiner werkvertraglichen Mängelbeseitigungspflicht (Nacherfüllungspflicht) nur die zum Abnahmezeitpunkt vorhandenen/angelegten Mängel beseitigen, die ursächlich auf dem Inhalt des Werkvertrages (z. B. Reparatur-, Ausbesserungs-, Instandhaltungsauftrag) beruhen, nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeitjedoch Mängel am Objekt des Auftraggebers, schriftlich mitzuteilen. Fehlende Ware muss innerhalb von 2 Arbeitstagen, fehlendes oder falsches Zubehör innerhalb von 4 Arbeitstagen schriftlich mitgeteilt werden. Für Xxxxxxxxxxx gilt abweichend zu deren Ursache nicht auf den vorstehenden Sätzen 3 und 4, dass nur offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 2 Wochen nach Lieferung zu rügen Inhalt des Werkvertrages zurückzuführen sind.
7.3. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Xxxx der SOFTWORLD Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher, so steht ihm das Wahlrecht in den Grenzen des § 439 Abs. 3 BGB zu. Um einen Gewährleistungsfall geltend zu machen, ist es erforderlich, dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Seriennummer, eine Kopie der Rechnung beizufügen und das defekte Teil frei Haus gemäß unserer RMA Bedingungen an die SOFTWORLD zu schicken. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von SOFTWORLD über. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder für SOFTWORLD unzumutbar, so ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
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Sachmängel. 7.1. Abweichungen, die Die Haftung für Sachmängel richtet sich ausschließlich nach den Wert folgenden Bestimmungen:
a) Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder die offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Vertragsprodukte Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich an- deren Ware als der bestellten können vom Unternehmer nur unerheblich beeinträchtigen sind keine Sachmängel. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn sie schriftlich gesondert vereinbart worden sind. Eine Gewähr für die Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt die SOFTWORLD nicht. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahr-lässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung Sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
7.2. Gewährleistungsansprüche gegen die SOFTWORLD beginnen mit Lieferung an den Kunden und verjähren gegenüber Verbrauchern in zwei Jahren und gegenüber Unternehmer und juristischen Personen des öffentlichen Rechts in einem Jahr ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Mängelrügen und sonstige Reklamationen sind uns unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 14 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, schriftlich mitzuteilen. Fehlende Ware muss innerhalb von 2 Arbeitstagen, fehlendes oder falsches Zubehör innerhalb von 4 Arbeitstagen schriftlich mitgeteilt werden. Für Xxxxxxxxxxx gilt abweichend zu den vorstehenden Sätzen 3 und 4, dass nur offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 2 Wochen einer Woche nach Lieferung zu rügen sindEmpfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden.
7.3b) Bei verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Unternehmer nur zur Minderung. Bei anderen als verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen nur zum Verlangen auf Nacherfüllung; soweit eine solche in angemessener Zeit nicht erreicht werden kann oder auf Grund der Be- schaffenheit der Ware nicht möglich ist, hat der Unternehmer wahlweise ein Rücktritts- oder Minderungsrecht. Die Regelungen der § 445a und § 478 BGB bleiben unberührt.
c) Der Unternehmer muss die Ware sofort nach Eingang auf Sachmängel prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken. Im Gewährleistungsfall erfolgt Übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmern § 377 BGB; Beschädigungen auf dem Transport berechtigen der Heidesand gegen- über nicht zur Annahmeverweigerung. Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Xxxx dem Gefahrenübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Unternehmer haben ebenfalls keine Mängelansprüche bei nur unerheblicher Abweichung von der SOFTWORLD Nachbesserung vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheb- licher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
d) Konstruktions- oder ErsatzlieferungFormänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen der Heidesand für den Kunden zu- mutbar sind. Ist Sofern die Heidesand oder der Kunde Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Num- mern gebrauchen, können allein daraus keine Rechte abgeleitet werden.
e) Für Mängelansprüche haftet die Heidesand ausschließlich ein VerbraucherJahr, so steht ihm das Wahlrecht ausgenommen in den Grenzen Fällen der §§ 309 Nr. 7 Buchst. a und b, 438 Abs. 1 Nr. 2 und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Für Verbraucher gilt diese Frist nur beim Verkauf gebrauchter, beweglicher Sachen. Gegenüber Unternehmern gilt für ge- brauchte Sachen ein Haftungsausschluss, außer in den Fällen des § 439 Abs309 Nr. 3 BGB zu7 Buchst. Um einen Gewährleistungsfall geltend a und b BGB. Die Heidesand haftet gegenüber Unternehmern nur für öffentliche Äußerungen, insbesondere Werbung, die sie zu machen, ist es erforderlich, dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Seriennummer, eine Kopie der Rechnung beizufügen und das defekte Teil frei Haus gemäß unserer RMA Bedingungen an die SOFTWORLD zu schicken. Ersetzte Teile gehen eigenen Zwecken eingesetzt oder ausdrücklich in das Eigentum von SOFTWORLD über. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder für SOFTWORLD unzumutbar, so ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder sonstigen Umständen etwas anderes ergibtden Vertrag einbezogen hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sachmängel. 7.1. Abweichungen, die Die Haftung für Sachmängel richtet sich ausschließlich nach den Wert folgenden Bestimmungen:
a) Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder die offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Vertragsprodukte Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten können vom Unternehmer nur unerheblich beeinträchtigen sind keine Sachmängel. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn sie schriftlich gesondert vereinbart worden sind. Eine Gewähr für die Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt die SOFTWORLD nicht. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahr-lässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung Sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
7.2. Gewährleistungsansprüche gegen die SOFTWORLD beginnen mit Lieferung an den Kunden und verjähren gegenüber Verbrauchern in zwei Jahren und gegenüber Unternehmer und juristischen Personen des öffentlichen Rechts in einem Jahr ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Mängelrügen und sonstige Reklamationen sind uns unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 14 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, schriftlich mitzuteilen. Fehlende Ware muss innerhalb von 2 Arbeitstagen, fehlendes oder falsches Zubehör innerhalb von 4 Arbeitstagen schriftlich mitgeteilt werden. Für Xxxxxxxxxxx gilt abweichend zu den vorstehenden Sätzen 3 und 4, dass nur offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 2 Wochen einer Woche nach Lieferung zu rügen sindEmpfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden; im Übrigen gilt § 377 HGB.
7.3b) Bei verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Unternehmer nur zur Minderung. Bei ande- ren als verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen nur zum Verlangen auf Nacherfüllung; soweit eine solche in angemessener Zeit nicht erreicht werden kann oder auf Grund der Beschaffenheit der Ware nicht möglich ist, hat der Unternehmer wahlweise ein Rücktritts- oder Minderungsrecht. Die Re- gelungen des § 478 BGB bleiben unberührt.
c) Der Unternehmer muss die Ware sofort nach Eingang auf Sachmängel prüfen und ist verpflichtet, of- fensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken. Im Gewährleistungsfall erfolgt Übrigen gilt im Verhältnis zu Unter- nehmern § 377 BGB; Beschädigungen auf dem Transport berechtigen der Heidesand gegenüber nicht zur Annahmeverweigerung. Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Xxxx dem Gefahren- übergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeig- neter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die auf Grund beson- derer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Unternehmer haben ebenfalls keine Mängelansprüche bei nur unerheblicher Abweichung von der SOFTWORLD Nachbesserung ver- einbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
d) Konstruktions- oder ErsatzlieferungFormänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfan- ges seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen der Heidesand für den Kunden zumutbar sind. Ist Sofern die Heidesand oder der Kunde Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufge- genstandes Zeichen oder Nummern gebrauchen, können allein daraus keine Rechte abgeleitet werden.
e) Für Mängelansprüche haftet die Heidesand ausschließlich ein VerbraucherJahr, so steht ihm das Wahlrecht ausgenommen in den Grenzen des Fällen der §§ 439 438 Abs. 3 BGB zu1 Nr. Um einen Gewährleistungsfall geltend 2 und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Für Verbraucher gilt diese Frist nur beim Verkauf gebrauch- ter, beweglicher Sachen. Gegenüber Unternehmern gilt für gebrauchte Sachen ein Haftungsausschluss. Die Heidesand haftet gegenüber Unternehmern nur für öffentliche Äußerungen, insbesondere Wer- bung, die sie zu machen, ist es erforderlich, dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Seriennummer, eine Kopie der Rechnung beizufügen und das defekte Teil frei Haus gemäß unserer RMA Bedingungen an die SOFTWORLD zu schicken. Ersetzte Teile gehen eigenen Zwecken eingesetzt oder ausdrücklich in das Eigentum von SOFTWORLD über. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder für SOFTWORLD unzumutbar, so ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder sonstigen Umständen etwas anderes ergibtden Vertrag einbezogen hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sachmängel. 7.1Für Sachmängel haftet der Lieferer wie folgt:
1. AbweichungenAlle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Xxxx des Lieferers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist - ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer - einen Sachmangel aufweisen, sofern dieser bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
2. Sachmängelansprüche verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels Die gesetzlichen Fristen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn bleiben unberührt.
3. Der Besteller hat Sachmängel gegenüber dem Lieferer unverzüglich schriftlich zu rügen.
4. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Wert aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Besteller kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Lieferer berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.
5. Zunächst ist dem Lieferer Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller- unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche gemäß Artikel XII.- vom Vertrag zurücktreten oder die Beschaffenheit Vergütung mindern.
7. Mängelansprüche sind ausgeschlossen bei nur unerheblicher Abweichung von der Vertragsprodukte vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblich beeinträchtigen sind keine Sachmängel. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichertunerheblicher Abweichung von der vom Vertrag vorausgesetzten Verwendung, wenn sie schriftlich gesondert vereinbart worden sind. Eine Gewähr für die Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt die SOFTWORLD nicht. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Rohwarefehlern, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind. Wurden vom Besteller oder vom Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so sind auf: betriebsbedingte Abnutzung für diese und normalen Verschleißdie daraus entstehenden Folgen Mängelansprüche ebenfalls ausgeschlossen.
8. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, unsachgemäßen Gebrauchinsbesondere Transport-, Bedienungsfehler Wege-, Arbeits- und fahr-lässiges Verhalten Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung Sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche VerbrauchsteileBestellers verbracht worden ist, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werdendie Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
7.29. Gewährleistungsansprüche Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen den Lieferer gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die SOFTWORLD beginnen mit Lieferung an den Kunden und verjähren gegenüber Verbrauchern in zwei Jahren und gegenüber Unternehmer und juristischen Personen des öffentlichen Rechts in einem Jahr ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Mängelrügen und sonstige Reklamationen sind uns unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 14 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, schriftlich mitzuteilen. Fehlende Ware muss innerhalb von 2 Arbeitstagen, fehlendes oder falsches Zubehör innerhalb von 4 Arbeitstagen schriftlich mitgeteilt werdengesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für Xxxxxxxxxxx gilt abweichend zu den vorstehenden Sätzen 3 und 4, dass nur offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 2 Wochen nach Lieferung zu rügen sind.
7.3Umgang des Rückgriffsanspruchs des Bestellers gern. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Xxxx der SOFTWORLD Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher, so steht ihm das Wahlrecht in den Grenzen des § 439 478 Abs. 3 2 BGB zugegen den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels gilt Nr. Um einen Gewährleistungsfall geltend zu machen, ist es erforderlich, dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Seriennummer, eine Kopie der Rechnung beizufügen und das defekte Teil frei Haus gemäß unserer RMA Bedingungen an die SOFTWORLD zu schicken. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von SOFTWORLD über. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder für SOFTWORLD unzumutbar, so ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder sonstigen Umständen etwas anderes ergibt8 entsprechend.
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Sachmängel. 7.1. Abweichungen, die den Wert a) Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder die offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Vertragsprodukte nur unerheblich beeinträchtigen sind keine Sachmängel. Eigenschaften gelten nur dann Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als zugesichertder bestellten können vom Unternehmer, wenn sie schriftlich gesondert vereinbart worden sind. Eine Gewähr für die Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt die SOFTWORLD nicht. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahr-lässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung Sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
7.2. Gewährleistungsansprüche gegen die SOFTWORLD beginnen mit Lieferung an den Kunden und verjähren gegenüber Verbrauchern in zwei Jahren und gegenüber Unternehmer und einer juristischen Personen Person des öffentlichen Rechts in einem Jahr ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Mängelrügen und sonstige Reklamationen sind uns unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 14 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, schriftlich mitzuteilen. Fehlende Ware muss innerhalb von 2 Arbeitstagen, fehlendes oder falsches Zubehör innerhalb von 4 Arbeitstagen schriftlich mitgeteilt werden. Für Xxxxxxxxxxx gilt abweichend zu den vorstehenden Sätzen 3 und 4, dass eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens nur offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 2 Wochen einer Woche nach Lieferung zu rügen sindEmpfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden.
7.3b) Bei verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Unternehmer, die juristische Person des xxxxxxxx- xxxx Rechts oder das öffentlich-rechtliche Sondervermögen nur zur Minderung. Im Gewährleistungsfall erfolgt Bei anderen als verbrauch- baren Sachen berechtigen Mängelrügen nur zum Verlangen auf Nacherfüllung; soweit eine solche in ange- messener Zeit nicht erreicht werden kann oder aufgrund der Beschaffenheit der Ware nicht möglich ist, hat der Unternehmer, die juristische Person des öffentlichen Rechts oder das öffentlich-rechtliche Sonderver- mögen wahlweise ein Rücktritts- oder Minderungsrecht. Die Regelungen des § 478 BGB bleiben unberührt.
c) Beschädigungen auf dem Transport berechtigen der RVG gegenüber nicht zur Annahmeverweigerung.
d) Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Xxxx dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebs- mittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Unternehmer, juristische Personen des öffent- lichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen haben ebenfalls keine Mängelansprüche bei nur unerheblicher Abweichung von der SOFTWORLD Nachbesserung oder Ersatzlieferung. vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
e) Ist der Kunde Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein Verbraucheröffentlich-rechtliches Sonder- vermögen oder ein Unternehmer, so steht ihm das Wahlrecht in den Grenzen des § 439 Abs. 3 BGB zu. Um einen Gewährleistungsfall geltend zu machen, ist es erforderlich, dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Seriennummer, eine Kopie der Rechnung beizufügen und das defekte Teil frei Haus gemäß unserer RMA Bedingungen an die SOFTWORLD zu schicken. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von SOFTWORLD über. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder für SOFTWORLD unzumutbar, so ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagenselbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wenn sich nicht insbesondere aus erfolgt der Art der Verkauf einer gebrauchten Sache oder des Mangels oder sonstigen Umständen etwas anderes ergibtunter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.
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Sachmängel. 7.1Die Haftung für Sachmängel richtet sich ausschließlich nach den folgenden Bestimmungen :
9.1. Abweichungen, die den Wert Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder die offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Vertragsprodukte Ware oder wegen Lieferung einer offen- sichtlich anderen Ware als der bestellten können vom Unternehmer nur unerheblich beeinträchtigen sind keine Sachmängel. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn sie schriftlich gesondert vereinbart worden sind. Eine Gewähr für die Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt die SOFTWORLD nicht. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahr-lässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung Sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
7.2. Gewährleistungsansprüche gegen die SOFTWORLD beginnen mit Lieferung an den Kunden und verjähren gegenüber Verbrauchern in zwei Jahren und gegenüber Unternehmer und juristischen Personen des öffentlichen Rechts in einem Jahr ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Mängelrügen und sonstige Reklamationen sind uns unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 14 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, schriftlich mitzuteilen. Fehlende Ware muss innerhalb von 2 Arbeitstagen, fehlendes oder falsches Zubehör innerhalb von 4 Arbeitstagen schriftlich mitgeteilt werden. Für Xxxxxxxxxxx gilt abweichend zu den vorstehenden Sätzen 3 und 4, dass nur offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 2 Wochen einer Woche nach Lieferung zu rügen sindEmp- fang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden; im Übrigen gilt § 377 HGB.
7.39.2. Bei verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Unternehmer nur zur Minderung. Bei anderen als verbrauchbaren Sachen berechtigten Mängelrügen nur zum Verlagen auf Nacherfüllung; soweit eine solche in angemessener Zeit nicht erreicht werden kann oder auf Grund der Beschaffenheit der Ware nicht möglich ist, hat der Unternehmer wahlweise ein Rücktritts- oder Minderungsrecht. Die Rege- lungen des § 478 BGB bleiben unberührt.
9.3. Der Unternehmer muss die Ware sofort nach Eingang auf Sachmängel prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Emp- fangsquittung zu vermerken. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Xxxx Übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmen § 377 AGB; Beschädigungen auf dem Transport berechtigen der SOFTWORLD Nachbesserung Genossenschaft gegenüber nicht zur Annahmeverweigerung. Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde ein VerbraucherSchäden, so steht ihm das Wahlrecht in den Grenzen des § 439 Abs. 3 BGB zu. Um einen Gewährleistungsfall geltend zu machen, ist es erforderlich, dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Seriennummer, eine Kopie der Rechnung beizufügen und das defekte Teil frei Haus gemäß unserer RMA Bedingungen an die SOFTWORLD zu schicken. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von SOFTWORLD über. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder für SOFTWORLD unzumutbar, so ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagenGefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nach- lässiger Behandlung, wenn sich übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes o- der die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht insbesondere aus vorausgesetzt sind. Unternehmer haben ebenfalls keine Mängelansprüche bei nur unerheblicher Abweichung von der Art vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Sache Brauchbarkeit. 9.4.Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers blei- ben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen und Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen der Genossen- schaft für den Kunden zumutbar sind. Sofern die Genossenschaft oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des Mangels bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder sonstigen Umständen etwas anderes ergibtNummern gebrauchen, können allein daraus keine Rechte abgeleitet werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sachmängel. 7.11. AbweichungenIm Falle der Geltendmachung von Mängeln steht der NP Blechtechnik OHG zunächst das Recht zu, eine angemessene Anzahl von Nacherfüllungsversuchen binnen angemessener Frist zu unternehmen. Ersetzte Teile werden Eigentum der NP Blechtechnik OHG. Nach Xxxxxxxxxxxx der Nacherfüllung ist der Kunde grundsätzlich berechtigt, nach seiner Xxxx den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei unerheblichen Mängeln ist das Recht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen.
2. Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen implizieren per se noch nicht die Anerkennung eines reklamierten Mangels.
3. Im Falle unberechtigter Beanstandungen verpflichtet sich der Kunde, der NP Blechtechnik OHG die zusätzlichen Kosten für die Behebung des vermeintlichen Mangels zu ersetzen.
4. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass der Mangel durch die NP Blechtechnik OHG zu vertreten ist, soweit der Mangel auf einem der folgenden Gründe beruht: -Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung -Fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte -Natürliche Abnutzung -Fehlerhafte oder nachlässige Behandlung -Nicht ordnungsgemäße Wartung -Ungeeignete Betriebsmittel -Mangelhafte Bauarbeiten -Ungeeigneter Baugrund -Chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse
5. Der Kunde hat alle erforderlichen Maßnahmen durchzuführen, die einer Beseitigung des Mangels dienen, wie z.B. der NP Blechtechnik OHG den Wert Zugang zu der Ware zu ermöglichen, so dass auftretende Fehler durch die NP Blechtechnik OHG so schnell wie möglich behoben werden können. Die NP Blechtechnik OHG gerät nicht mit der Mängelbeseitigung in Verzug, solange der Kunde eine dieser Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat. Die NP Blechtechnik OHG hat dem Kunden dies allerdings schriftlich oder in Textform mitzuteilen.
6. Die Verantwortung der NP Blechtechnik OHG für die Freiheit der Ware von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter erstreckt sich lediglich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewährleistung für das Nichtbestehen von Schutzrechten Dritter in anderen Ländern kann nur bei einem ausdrücklichen Hinweis vor Vertragsschluss und bei schriftlicher Zusage übernommen werden.
7. Sollte die Ware oder ein Teil derselben ein in der Bundesrepublik Deutschland zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits erteiltes Schutzrecht verletzen, wird die NP Blechtechnik OHG dem Kunden entweder das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder die Beschaffenheit Ware in einer für den Kunden zumutbaren Weise so modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung ausgeräumt wird. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ware explizit ein bestimmtes Verfahrensrecht beinhaltet und sich hieraus die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten ergibt. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich oder schlägt die angemessene Anzahl von Nachbesserungen fehl, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu; Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Im Falle der Vertragsprodukte Inanspruchnahme durch einen Dritten hat der Kunde die NP Blechtechnik OHG unverzüglich hiervon zu unterrichten. Der Kunde wird die NP Blechtechnik OHG in dem ihm zumutbaren Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützen bzw. der NP Blechtechnik OHG die Durchführung von Modifizierungsmaßnahmen ermöglichen. Die Haftung für solche Mängel besteht nur unerheblich beeinträchtigen sind keine Sachmängel. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichertdann, wenn sie schriftlich gesondert vereinbart worden sinddie Mängel nicht auf einer Anweisung des Kunden beruhen und die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Kunde den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.
8. Eine Gewähr für Die Gewährleistungsfrist bei neuen Waren beträgt 12 Monate ab Übergabe der Ware. Bei gebrauchter Ware ist die Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt die SOFTWORLD nichtGewährleistung ausgeschlossen. Von Diese Beschränkungen der Gewährleistung ausgeschlossen gilt auch für Schadensersatzansprüche, sofern der NP Blechtechnik OHG kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorwerfbar ist oder keine Ansprüche aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit betroffen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahr-lässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung Sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- keine Garantiezusage betroffen ist und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
7.2. Gewährleistungsansprüche gegen die SOFTWORLD beginnen mit Lieferung an den Kunden und verjähren gegenüber Verbrauchern in zwei Jahren und gegenüber Unternehmer und juristischen Personen des öffentlichen Rechts in einem Jahr ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Mängelrügen und sonstige Reklamationen sind uns unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 14 Tagen keine Ansprüche nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, schriftlich mitzuteilen. Fehlende Ware muss innerhalb von 2 Arbeitstagen, fehlendes oder falsches Zubehör innerhalb von 4 Arbeitstagen schriftlich mitgeteilt werden. Für Xxxxxxxxxxx gilt abweichend zu den vorstehenden Sätzen 3 und 4, dass nur offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 2 Wochen nach Lieferung zu rügen dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
7.3. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Xxxx der SOFTWORLD Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher, so steht ihm das Wahlrecht in den Grenzen des § 439 Abs. 3 BGB zu. Um einen Gewährleistungsfall geltend zu machen, ist es erforderlich, dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Seriennummer, eine Kopie der Rechnung beizufügen und das defekte Teil frei Haus gemäß unserer RMA Bedingungen an die SOFTWORLD zu schicken. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von SOFTWORLD über. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder für SOFTWORLD unzumutbar, so ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Sachmängel. 7.11. AbweichungenAuf alle broncolor-Geräte wird eine Werksgarantie von 2 Jahren gewährt. Ausgenommen davon sind Brennelemente, die den Wert oder die Beschaffenheit der Vertragsprodukte nur unerheblich beeinträchtigen sind keine Sachmängel. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichertAkkus, wenn sie schriftlich gesondert vereinbart worden sind. Eine Gewähr für die Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt die SOFTWORLD nicht. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung Textilien und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahr-lässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung Sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sindVerschleißteile.
2. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.bkV haftet im Falle von Sachmängeln der gelieferten Ware wie folgt:
7.23. Gewährleistungsansprüche gegen die SOFTWORLD beginnen mit Lieferung an den Kunden und verjähren gegenüber Verbrauchern in zwei Jahren und gegenüber Unternehmer und juristischen Personen des öffentlichen Rechts in einem Jahr ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Mängelrügen und sonstige Reklamationen sind uns unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 14 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, schriftlich mitzuteilen. Fehlende Ware muss innerhalb von 2 Arbeitstagen, fehlendes oder falsches Zubehör innerhalb von 4 Arbeitstagen schriftlich mitgeteilt werden. Für Xxxxxxxxxxx gilt abweichend zu den vorstehenden Sätzen 3 und 4, dass nur Der Besteller hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 2 Wochen 10 Tage nach Lieferung Eingang der Ware bei ihm, schriftlich zu rügen sindrügen. Bei Handelsgeschäften gilt im übrigen § 377 HGB mit der Maßgabe, dass schriftlich gerügt werden muss.
7.34. Im Gewährleistungsfall Falle berechtigter Mängelrügen beseitigt bkV nach ihrer Xxxx den Mangel oder liefert eine mangelfreie Sache. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder erfolgt nach Xxxx der SOFTWORLD Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde ein Verbrauchersie innerhalb einer vom Besteller gesetzten, so steht ihm das Wahlrecht in den Grenzen des § 439 Abs. 3 BGB zu. Um einen Gewährleistungsfall geltend zu machenangemessenen Frist nicht, ist es erforderlichder Besteller berechtigt, dem Defektteil vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
5. Hat bkV eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Seriennummer, eine Kopie der Rechnung beizufügen und das defekte Teil frei Haus gemäß unserer RMA Bedingungen an die SOFTWORLD zu schicken. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von SOFTWORLD über. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen mangelfreie Sache geliefert oder für SOFTWORLD unzumutbar, so ist der Kunde berechtigtBesteller vom Vertrag zurückgetreten, entweder hat der Besteller die Rückgängigmachung an ihn gelieferte Sache zurückzugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten.
6. Schäden, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Nichtbeachtung von Aufstellungs-, Inbetriebnahme- und Bedienungsanleitungen oder von elektrischen Anschlussvorschriften, durch übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder durch Einwirkung solcher chemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die dem Vertragsgegenstand nicht entsprechen, sind keine Sachmängel und begründen keine Ansprüche des Vertrages Bestellers gegen bkV.
7. Für gelieferte Gebrauchtware wird, soweit nicht anders vereinbart ist, von bkV eine Haftung, gleich welcher Art, für Sachmängel nicht übernommen.
8. Im Übrigen wird die Haftung von bkV auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
9. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Aufwendungsersatz oder eine angemessene Minderung Ersatz von Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen.
10. Die Haftungsbeschränkungen nach diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Kaufpreises zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Schäden, deren Beschränkung nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagenProdukthaftungsgesetz, wenn sich einer zur Absicherung des Partners gegen Folgeschäden gegebenen Beschaffenheitsgarantie oder aus deren Gründen nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder sonstigen Umständen etwas anderes ergibtzulässig ist.
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Sachmängel. 7.1. Abweichungen7.1 Für Sachmängel haftet der Verkäufer wie folgt.
7.1.1 Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Xxxx des Verkäufers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
7.1.2 Ohne vertragliche Beschränkungen verjähren nach den Wert gesetzlichen Bestimmungen die folgenden Ansprüche:
a) Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bei Haftung wegen Vorsatzes;
b) Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer wegen eines Mangels einer Ware, soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder für die Beschaffenheit der Vertragsprodukte nur unerheblich beeinträchtigen sind keine Sachmängel. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichertWare eine Garantie übernommen hat;
c) Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer wegen des Mangels einer Ware, wenn sie der Mangel in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Ware verlangt werden kann, besteht;
d) Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder sonst auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen;
e) Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder sonst auf vorsätzlichen oder fahrlässigen Fehlverhaltens eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen;
f) Ansprüche wegen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf);
g) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
h) Die in §§ 478, 445a Abs. 1 BGB bestimmten Aufwendungsersatzansprüche, wenn der letzte Vertrag der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf ist;
i) Ansprüche wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Mangel an einem Bauwerk oder an einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird); In anderen als den vorstehend aufgeführten Fällen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln einer Ware ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderung.
7.2 Mängelrügen des Käufers haben unverzüglich schriftlich gesondert vereinbart worden zu erfolgen.
7.3 Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Angemessen ist in der Regel das Doppelte der für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten. Käufer und Verkäufer steht der Nachweis offen, dass im konkreten Fall eine höhere oder niedrigere Summe angemessen ist. Der Käufer kann Zahlungen nur zurückbehalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Eine Gewähr für Erfolgte die Eignung Mängelrüge zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt die SOFTWORLD nicht. Von Unrecht, ist der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. SchädenVerkäufer berechtigt, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte ihm entstandenen Aufwendungen vom Käufer ersetzt zu verlangen.
7.4 Dem Verkäufer ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
7.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 7.9 - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
7.6 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung und normalen Verschleißoder Schäden. die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, unsachgemäßen Gebrauchübermäßiger Beanspruchung, Bedienungsfehler und fahr-lässiges Verhalten des Kundenungeeigneter Betriebsmittel, Betrieb mit falscher Stromart mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder -spannung Sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellendie aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände die nach dem Vertrag nicht ursächlich für den gerügten Mangel vorausgesetzt sind. Die Gewährleistung entfällt fernerWerden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werdenso bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
7.2. Gewährleistungsansprüche 7.7 Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen.
7.8 Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die SOFTWORLD beginnen mit Lieferung an den Kunden und verjähren gegenüber Verbrauchern in zwei Jahren und gegenüber Unternehmer und juristischen Personen des öffentlichen Rechts in einem Jahr ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Mängelrügen und sonstige Reklamationen sind uns unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 14 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, schriftlich mitzuteilen. Fehlende Ware muss innerhalb von 2 Arbeitstagen, fehlendes oder falsches Zubehör innerhalb von 4 Arbeitstagen schriftlich mitgeteilt werdengesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für Xxxxxxxxxxx den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Käufers gegen den Verkäufer gemäß § 478 Abs. 2 BGB gilt abweichend zu den vorstehenden Sätzen 3 und 4, dass nur offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 2 Wochen nach Lieferung zu rügen sindferner Absatz 8 entsprechend.
7.3. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Xxxx 7.9 Für Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Sachmangels gelten die Haftungsbeschränkungen der SOFTWORLD Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist Regelung der Kunde ein Verbraucher, so steht ihm das Wahlrecht in den Grenzen des § 439 Abs. 3 BGB zu. Um einen Gewährleistungsfall geltend zu machen, ist es erforderlich, dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Seriennummer, eine Kopie der Rechnung beizufügen und das defekte Teil frei Haus gemäß unserer RMA Bedingungen an die SOFTWORLD zu schicken. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von SOFTWORLD über. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder für SOFTWORLD unzumutbar, so ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder sonstigen Umständen etwas anderes ergibtZiffer 9.
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Samples: Sales Contracts
Sachmängel. 7.1. AbweichungenFür Sachmängel haftet InfoGuard wie folgt: - Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Xxxx von InfoGuard unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist – ohne Rücksicht auf die Betriebs- dauer – einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits vor Übergang der Gefahr auf den Wert Käufer vorlag. Sachmängelansprü- che verjähren innert 12 Monaten. Die Frist beginnt mit dem Gefahr- übergang. Sofern der Hersteller eine längere Gewährleistungsfrist ge- währt, so gilt diese. - Der Käufer hat Sachmängel der InfoGuard gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen. Die Vorenthaltung von Zahlungen oder Forderun- gen nach Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Vertrag oder di- rekter oder indirekter Schadenersatz sind im gesetzlich zugelassenen Umfang ausgeschlossen. Erfolgt die Beschaffenheit der Vertragsprodukte nur unerheblich beeinträchtigen sind keine Sachmängel. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichertMängelrüge zu Unrecht, wenn sie schriftlich gesondert vereinbart worden sind. Eine Gewähr für die Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt die SOFTWORLD nicht. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schädenist In- foGuard berechtigt, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahr-lässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung Sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
7.2. Gewährleistungsansprüche gegen die SOFTWORLD beginnen mit Lieferung an den entstandenen Aufwendungen zuzüglich Ver- zugszins vom Kunden und verjähren gegenüber Verbrauchern in zwei Jahren und gegenüber Unternehmer und juristischen Personen des öffentlichen Rechts in einem Jahr ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Mängelrügen und sonstige Reklamationen sind uns unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 14 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, schriftlich mitzuteilen. Fehlende Ware muss innerhalb von 2 Arbeitstagen, fehlendes oder falsches Zubehör innerhalb von 4 Arbeitstagen schriftlich mitgeteilt werden. Für Xxxxxxxxxxx gilt abweichend zu den vorstehenden Sätzen 3 und 4, dass nur offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 2 Wochen nach Lieferung zu rügen sind.
7.3. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Xxxx der SOFTWORLD Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher, so steht ihm das Wahlrecht in den Grenzen des § 439 Abs. 3 BGB zu. Um einen Gewährleistungsfall geltend zu machen, ist es erforderlich, dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Seriennummer, eine Kopie der Rechnung beizufügen und das defekte Teil frei Haus gemäß unserer RMA Bedingungen an die SOFTWORLD zu schicken. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von SOFTWORLD über. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder für SOFTWORLD unzumutbar, so ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises ersetzt zu verlangen. Eine Zunächst ist InfoGuard stets Gelegenheit zur Nachbesserung gilt innerhalb angemessener Frist zu gewähren. - Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beein- trächtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schä- den, die nach dem erfolglosen zweiten Versuch Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachläs- siger Behandlung, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Be- triebsmittel oder aufgrund besonderer äusserer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag vorausgesetzt sind sowie bei nicht reproduzier- baren Softwarefehlern. Werden vom Kunden oder von Dritten unsach- gemäss Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. - Weitergehende oder andere als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder sonstigen Umständen etwas anderes ergibtdie in diesem Paragraphen geregel- ten Ansprüche wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
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Samples: General Terms and Conditions