Common use of Sachmängel Clause in Contracts

Sachmängel. 47.1. Gebauer gewährleistet, dass die Hardware die in der ver- einbarten Produktbeschreibung beschriebenen Funktio- nen im Wesentlichen erfüllt, wenn sie vertragsgemäß ein- gesetzt und genutzt wird. Im Falle eines Sachmangels hat Xxxxxxx zunächst die Pflicht und das Recht zur Nacher- füllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Eine Nacherfül- lung kann nach Xxxx von Gebauer durch Lieferung einer neuen Sache oder durch Nachbesserung erfolgen. Bei Funktionsstörungen von in der Hardware enthaltener Software kann die Nachbesserung auch durch die Liefe- rung oder Installation eines Updates bzw. Patches durch- geführt oder unterstützt werden. 47.2. Der Kunde unterstützt Xxxxxxx bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung in angemessener Weise und wird auftretende Probleme mit der Hardware konkret be- schreiben und Gebauer unverzüglich und umfassend dar- über informieren. Ein etwaiges Recht auf Selbstbeseiti- gung des Mangels und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen steht dem Kunden im Falle eines Sach- mangels nicht zu. 47.3. Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spä- testens jedoch vier (4) Wochen nach Lieferung anzuzei- gen. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach Entde- ckung anzuzeigen. Der Anzeige ist eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels beizufügen. Erfolgt die An- zeige nicht rechtzeitig, gilt die Hardware in Bezug auf die- sen Mangel als genehmigt. Die Geltendmachung von Ge- währleistungsansprüchen ist insoweit ausgeschlossen. Xxxxxxx übernimmt keine Gewähr und Haftung, soweit der Kunde seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt bzw. die Fehlerhaftigkeit der Hardware auf Missbrauch oder auf fehlerhafte Anwendung zurückzuführen ist 47.4. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln beginnt mit der Übergabe des Leistungsgegenstandes an den Kunden zu laufen und beträgt ein (1) Jahr.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sachmängel. 47.121.1. Gebauer ecovium gewährleistet, dass die Hardware der Lizenzgegenstand die in der ver- einbarten vereinbarten Produktbeschreibung beschriebenen Funktio- nen Funktionen im Wesentlichen erfüllt, wenn sie vertragsgemäß ein- gesetzt er entsprechend den Vorgaben in der Benutzerdokumentation eingesetzt und genutzt wird. Die Gewährleistung für Programmteile, die der Kunde ändert oder die er nicht in der in der Benutzerdokumentation vorgegebenen Weise einsetzt und nutzt, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung bzw. nicht bestimmungsgemäße Verwendung nicht ursächlich für den Mangel war. 21.2. Im Falle eines Sachmangels hat Xxxxxxx ecovium zunächst die Pflicht und das Recht zur Nacher- füllungNacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder oder, bei Vorliegen erheblicher Mängel, vom Vertrag zurücktreten. 21.3. Eine Nacherfül- lung Nacherfüllung kann nach Xxxx von Gebauer ecovium durch Lieferung einer neuen Sache oder durch Nachbesserung erfolgen. Bei Funktionsstörungen von in der Hardware enthaltener Software kann die Nachbesserung auch durch die Liefe- rung Lieferung oder Installation eines Updates bzw. Patches durch- geführt durchgeführt oder unterstützt werden. 47.221.4. Der Kunde unterstützt Xxxxxxx ecovium bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung in angemessener Weise und wird auftretende Probleme mit der Hardware dem Lizenzgegenstand konkret be- schreiben beschreiben und Gebauer ecovium unverzüglich und umfassend dar- über darüber informieren. ecovium ist berechtigt, die Fehlerbeseitigung im Wege der Fernwartung bzw. Ferndiagnose zu erbringen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. 21.5. Ein etwaiges Recht auf Selbstbeseiti- gung Selbstbeseitigung des Mangels und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen steht dem Kunden im Falle eines Sach- mangels Sachmangels nicht zu. 47.321.6. Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spä- testens spätestens jedoch vier (4) Wochen nach Lieferung anzuzei- genanzuzeigen. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach Entde- ckung Entdeckung anzuzeigen. Der Anzeige ist eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels beizufügen. Erfolgt die An- zeige Anzeige nicht rechtzeitig, gilt die Hardware der Lizenzgegenstand in Bezug auf die- sen diesen Mangel als genehmigt. Die Geltendmachung von Ge- währleistungsansprüchen Gewährleistungsansprüchen ist insoweit ausgeschlossen. 21.7. Xxxxxxx ecovium übernimmt keine Gewähr und Haftung, (i) soweit der Kunde seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt bzw. die Fehlerhaftigkeit der Hardware Ausfall des Lizenzgegenstandes auf Missbrauch oder auf fehlerhafte Anwendung zurückzuführen ist, sowie (ii) für das fehlerfreie Zusammenwirken des Lizenzgegenstandes mit Drittsoftware, die der Kunde eigenmächtig auf eigenen Wunsch einsetzt. 47.421.8. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln beginnt mit der Übergabe des Leistungsgegenstandes an den Kunden zu laufen und beträgt ein (1) Jahr.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sachmängel. 47.1. Gebauer gewährleistet, dass die Hardware die in der ver- einbarten Produktbeschreibung beschriebenen Funktio- nen im Wesentlichen erfüllt, wenn sie vertragsgemäß ein- gesetzt und genutzt wird. Im Falle eines Sachmangels hat Xxxxxxx zunächst die Pflicht und das Recht zur Nacher- füllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Eine Nacherfül- lung kann nach Xxxx von Gebauer durch Lieferung einer neuen Sache oder durch Nachbesserung erfolgen. Bei Funktionsstörungen von in der Hardware enthaltener Software kann die Nachbesserung auch durch die Liefe- rung oder Installation eines Updates bzw. Patches durch- geführt oder unterstützt werden. 47.2. Der Kunde unterstützt Xxxxxxx bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung in angemessener Weise und wird auftretende Probleme mit der Hardware konkret be- schreiben und Gebauer unverzüglich und umfassend dar- über informieren. Ein etwaiges Recht auf Selbstbeseiti- gung des Mangels und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen steht dem Kunden im Falle eines Sach- mangels nicht zu. 47.3. Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spä- testens jedoch vier (4) Wochen nach Lieferung anzuzei- gen. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach Entde- ckung anzuzeigen. Der Anzeige ist eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels beizufügen. Erfolgt die An- zeige nicht rechtzeitig, gilt die Hardware der Lizenzgegenstand in Bezug Be- zug auf die- sen diesen Mangel als genehmigt. Die Geltendmachung Geltendma- chung von Ge- währleistungsansprüchen Gewährleistungsansprüchen ist insoweit ausgeschlossenaus- geschlossen. Xxxxxxx übernimmt keine Gewähr und Haftung, soweit der Kunde seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt bzw. die Fehlerhaftigkeit der Hardware auf Missbrauch oder auf fehlerhafte Anwendung zurückzuführen zurückzu- führen ist 47.4. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln beginnt mit der Übergabe des Leistungsgegenstandes an den Kunden zu laufen und beträgt ein (1) Jahr.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sachmängel. 47.1. Gebauer ecovium gewährleistet, dass die Hardware die in der ver- einbarten vereinbarten Produktbeschreibung beschriebenen Funktio- nen Funktionen im Wesentlichen erfüllt, wenn sie vertragsgemäß ein- gesetzt eingesetzt und genutzt wird. Im Falle eines Sachmangels hat Xxxxxxx ecovium zunächst die Pflicht und das Recht zur Nacher- füllungNacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder oder, bei Vorliegen wesentlicher Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, vom Vertrag zurücktreten. Eine Nacherfül- lung Nacherfüllung kann nach Xxxx von Gebauer ecovium durch Lieferung einer neuen Sache oder durch Nachbesserung erfolgen. Bei Funktionsstörungen von in der Hardware enthaltener Software kann die Nachbesserung auch durch die Liefe- rung Lieferung oder Installation eines Updates bzw. Patches durch- geführt durchgeführt oder unterstützt werden. 47.2. Der Kunde unterstützt Xxxxxxx ecovium bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung in angemessener Weise und wird auftretende Probleme mit der Hardware konkret be- schreiben beschreiben und Gebauer ecovium unverzüglich und umfassend dar- über darüber informieren. Ein etwaiges Recht auf Selbstbeseiti- gung Selbstbeseitigung des Mangels und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen steht dem Kunden im Falle eines Sach- mangels Sachmangels nicht zu. 47.3. Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spä- testens spätestens jedoch vier (4) Wochen nach Lieferung anzuzei- genanzuzeigen. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach Entde- ckung Entdeckung anzuzeigen. Der Anzeige ist eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels beizufügen. Erfolgt die An- zeige Anzeige nicht rechtzeitig, gilt die Hardware in Bezug auf die- sen diesen Mangel als genehmigt. Die Geltendmachung von Ge- währleistungsansprüchen Gewährleistungsansprüchen ist insoweit ausgeschlossen. Xxxxxxx ecovium übernimmt keine Gewähr und Haftung, soweit der Kunde seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt bzw. die Fehlerhaftigkeit der Hardware auf Missbrauch oder auf fehlerhafte Anwendung zurückzuführen ist 47.4. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln beginnt mit der Übergabe des Leistungsgegenstandes an den Kunden zu laufen und beträgt ein (1) Jahr.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sachmängel. 47.17.1. Gebauer gewährleistetDie Wareneingangsprüfung von Locher beschränkt sich auf die Identifikation der Ware, dass die Hardware die in Sichtung der ver- einbarten Produktbeschreibung beschriebenen Funktio- nen im Wesentlichen erfülltLiefer- und Prüfpapiere, wenn sie vertragsgemäß ein- gesetzt und genutzt wirdFeststel- lung äusserlich deutlich erkennbarer Transportschäden sowie einer auf Schätzung beruhenden Mengenkontrolle. 7.2. Mangelhafte Lieferungen und/oder Dienstleistungen hat 7.3. Im Falle Beanstandungsfall ist Xxxxxx berechtigt, Zahlungen in einem angemessenen Verhältnis zum Warenwert oder dem entstandenen Schaden zurückzuhalten. 7.4. Die Verjährung für Mängelansprüche beträgt 36 Monate, gerechnet ab Anlieferung. 7.5. Prüft der Lieferant mit dem Einverständnis von Xxxxxx das Vorhandensein eines Sachmangels hat Xxxxxxx zunächst Mangels oder beseitigt er einen Mangel, ist der Ablauf der Verjährung von Mängelansprüchen, beginnend mit dem Tag des Eingangs der Mängelanzeige beim Lieferanten, so lange gehemmt, bis der Lieferant Locher das Ergebnis der Prüfung abschliessend mitteilt oder den Mangel für beseitigt erklärt oder die Pflicht und das Recht Fortsetzung der Beseitigung verweigert. 7.6. Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen Locher ungekürzt zu. In dringenden Fällen, insbesondere zur Nacher- füllung. Schlägt die Nacherfüllung fehlAbwehr von akuten Gefahren oder zur Vermeidung grösserer Schäden, oder wenn der Lieferant in der Erfüllung seiner Verpflichtungen säumig ist, kann der Kunde mindern Locher Mängel auf Kosten des Lieferanten beseitigen lassen oder vom Vertrag zurücktreten. Eine Nacherfül- lung kann nach Xxxx von Gebauer durch Lieferung einer neuen Sache oder durch Nachbesserung erfolgen. Bei Funktionsstörungen von in der Hardware enthaltener Software kann die Nachbesserung auch durch die Liefe- rung oder Installation eines Updates bzw. Patches durch- geführt oder unterstützt werdensich anderweitig mit fehlerfreier Ware eindecken. 47.27.7. Der Kunde unterstützt Xxxxxxx bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung in angemessener Weise und wird auftretende Probleme mit der Hardware konkret be- schreiben und Gebauer unverzüglich und umfassend dar- über informieren. Ein etwaiges Recht auf Selbstbeseiti- gung des Mangels und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen steht dem Kunden im Falle eines Sach- mangels nicht zu. 47.3. Offensichtliche Mängel Entstehen Locher infolge mangelhafter Lieferung Kosten, insbe- sondere Transport-, Weg-, Arbeits-, Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Wareneingangsprüfung, so hat der Kunde unverzüglich, spä- testens jedoch vier (4) Wochen nach Lieferung anzuzei- gen. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach Entde- ckung anzuzeigen. Der Anzeige ist eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels beizufügen. Erfolgt die An- zeige nicht rechtzeitig, gilt die Hardware in Bezug auf die- sen Mangel als genehmigt. Die Geltendmachung von Ge- währleistungsansprüchen ist insoweit ausgeschlossen. Xxxxxxx übernimmt keine Gewähr und Haftung, soweit der Kunde seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt bzw. die Fehlerhaftigkeit der Hardware auf Missbrauch oder auf fehlerhafte Anwendung zurückzuführen ist 47.4. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln beginnt mit der Übergabe des Leistungsgegenstandes an den Kunden Lieferant diese Kosten zu laufen und beträgt ein (1) Jahrtragen.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Sachmängel. 47.1. Gebauer gewährleistet9.1 Der Anbieter gewährleistet gegenüber dem Kunden, dass die Hardware Leistungen bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarungen gemäß Ziffer 3.1 entsprechen. 9.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachmängeln, soweit die Abweichung von der vertragsgemäßen Beschaffenheit aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entsteht, die vertraglich nicht vorausgesetzt sind; das gleiche gilt, soweit der Kunde die Leistungen des Anbieters in einer nicht im Leistungsschein vereinbarten System- und Einsatzumgebung einsetzt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel auch im Rahmen des Einsatzes in der ver- einbarten Produktbeschreibung beschriebenen Funktio- nen vereinbarten Umgebung aufgetreten wäre. 9.3 Der Kunde hat etwaige Sachmängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe der für die Mängelerkennung und -analyse erforderlichen Informationen unverzüglich, spätestens sieben Kalendertage ab Kenntnis, schriftlich mitzuteilen. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen; Ziffer 13.1 S. 3 gilt entsprechend. Ergänzend gilt die kaufmännische Rügepflicht (§ 377 HGB). Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Wesentlichen erfülltÜbrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen. 9.4 Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, wenn sie vertragsgemäß ein- gesetzt und genutzt wird. Im Falle eines Sachmangels hat Xxxxxxx er zunächst die Pflicht und nur das Recht zur Nacher- füllungauf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Xxxx des Anbieters entweder Mängelbeseitigung oder Neuherstellung. Die Interessen des Kunden werden bei der Xxxx des Anbieters angemessen berücksichtigt. 9.5 Schlägt die Nacherfüllung fehlfehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Kunde mindern oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktretenzurücktreten und/oder nach Maßgabe von Ziffer 11.1–11.3 Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Eine Nacherfül- lung kann nach Xxxx von Gebauer durch Lieferung Zu einer neuen Sache oder durch Nachbesserung erfolgen. Bei Funktionsstörungen von kostenpflichtigen Selbstvornahme ist der Kunde nur berechtigt, wenn ein Mangel trotz Ablaufs einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung nicht beseitigt ist und die Ursache hierfür in der Hardware enthaltener Software kann die Nachbesserung auch durch die Liefe- rung oder Installation eines Updates bzw. Patches durch- geführt oder unterstützt werden. 47.2Sphäre des Anbieters liegt. Der Kunde unterstützt Xxxxxxx bei übt ein ihm zustehendes Wahlrecht innerhalb einer angemessenen Frist aus; diese bemisst sich i. d. R. auf 14 Kalendertage ab Möglichkeit der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung in angemessener Weise und wird auftretende Probleme mit der Hardware konkret be- schreiben und Gebauer unverzüglich und umfassend dar- über informieren. Ein etwaiges Recht auf Selbstbeseiti- gung des Mangels und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen steht dem Kunden im Falle eines Sach- mangels nicht zuKenntnisnahme vom Wahlrecht durch den Kunden. 47.3. Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spä- testens jedoch vier (4) Wochen nach Lieferung anzuzei- gen. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach Entde- ckung anzuzeigen. Der Anzeige ist eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels beizufügen. Erfolgt die An- zeige nicht rechtzeitig, gilt die Hardware in Bezug auf die- sen Mangel als genehmigt. Die Geltendmachung von Ge- währleistungsansprüchen ist insoweit ausgeschlossen. Xxxxxxx übernimmt keine Gewähr und Haftung, soweit der Kunde seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt bzw. die Fehlerhaftigkeit der Hardware auf Missbrauch oder auf fehlerhafte Anwendung zurückzuführen ist 47.4. 9.6 Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln beginnt mit der Übergabe des Leistungsgegenstandes an den Kunden zu laufen und Sachmängel beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen bleiben unberührt, soweit das Gesetz in § 438 Abs.1 Nr. 2 BGB (1Bauwerke und Sachen für Bauwerke) Jahrlängere Fristen vorschreibt sowie bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, insbesondere seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 9.7 Der Anbieter kann eine Vergütung seines Aufwandes verlangen, soweit

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Samples: Individualisierungsvertrag

Sachmängel. 47.1. Gebauer gewährleistet, dass die Hardware die in der ver- einbarten Produktbeschreibung beschriebenen Funktio- nen im Wesentlichen erfüllt, wenn sie vertragsgemäß ein- gesetzt und genutzt wird. Im Falle eines Sachmangels hat Xxxxxxx zunächst die Pflicht und das Recht zur Nacher- füllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Eine Nacherfül- lung kann nach Xxxx von Gebauer durch Lieferung einer neuen Sache oder durch Nachbesserung erfolgen. Bei Funktionsstörungen von in der Hardware enthaltener Software kann die Nachbesserung auch durch die Liefe- rung oder Installation eines Updates bzw. Patches durch- geführt oder unterstützt werden. 47.2. Der Kunde unterstützt Xxxxxxx bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung in angemessener Weise und wird auftretende Probleme mit der Hardware konkret be- schreiben und Gebauer unverzüglich und umfassend dar- über informieren. Ein etwaiges Recht auf Selbstbeseiti- gung des Mangels und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen steht dem Kunden im Falle eines Sach- mangels nicht zu. 47.3. Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spä- testens jedoch vier (4) Wochen nach Lieferung anzuzei- gen. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach Entde- ckung anzuzeigen. Der Anzeige ist eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels beizufügen. Erfolgt die An- zeige nicht rechtzeitig, gilt die Hardware der Lizenzgegenstand in Bezug Be- zug auf die- sen diesen Mangel als genehmigt. Die Geltendmachung Geltendma- chung von Ge- währleistungsansprüchen Gewährleistungsansprüchen ist insoweit ausgeschlossenaus- geschlossen. Xxxxxxx übernimmt keine Gewähr und HaftungHaf- tung, soweit der Kunde seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt nach- kommt bzw. die Fehlerhaftigkeit der Hardware auf Missbrauch Miss- brauch oder auf fehlerhafte Anwendung zurückzuführen ist 47.4. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln beginnt mit der Übergabe des Leistungsgegenstandes an den Kunden zu laufen und beträgt ein (1) Jahr.

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