Sachmängel. 7.1 Oracle gewährleistet für die Dauer von einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist, dass die Programme die in der Dokumentation oder der Leistungsbeschreibung vereinbarte Beschaffenheit haben oder, soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder sonst für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Programmen der gleichen Art üblich ist und die Sie nach der Art erwarten können.
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Sachmängel. 7.1 7.1. Oracle gewährleistet für die Dauer von einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist, dass die Programme die in der Dokumentation oder der Leistungsbeschreibung vereinbarte Beschaffenheit haben oder, soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder sonst für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Programmen der gleichen Art üblich ist und die Sie nach der Art erwarten können.
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