Schlussbestimmungen und Gerichtsstand. Änderung dieser AGB
Schlussbestimmungen und Gerichtsstand. 9.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Hotel und dem Kunden unterlie- gen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus- schluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt Satz 1 nur inso- weit, als das durch die Rechtswahl nicht der Schutz zwingender Rechtsvor- schriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufent- halt hat, unterlaufen wird.
9.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts o- der öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichts- stand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Hotels. Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirk- sam oder undurchführbar sein, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit o- der Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder un- durchführbaren Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.
Schlussbestimmungen und Gerichtsstand. 8.1 Die mit uns geschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Wenn Sie den Versiche- rungsantrag als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihren gewöhn- lichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschrif- ten dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
8.2 Sollte eine Bestimmung der nach Maßgabe dieser AGB abgeschlossenen Verträge unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Best- immungen hiervon unberührt.
Schlussbestimmungen und Gerichtsstand. 21 Änderung dieser AGB Diese AGB können geändert werden, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt. Das können beispielsweise Gesetzesänderungen, Anpassung meiner Angebote, Änderungen der Rechtsprechung oder eine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse sein. Bei wesentlichen Änderungen, die dich betreffen, informiere ich dich rechtzeitig über die geplanten Änderungen. Du hast nach der Information ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Nach Ablauf dieser Frist, sind diese neuen Regelungen wirksamer Vertragsbestandteil geworden.
Schlussbestimmungen und Gerichtsstand. 15.1 Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, selbst wenn der Lieferant derartigen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Vereinbarungen und Änderungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen auch über die Aufhebung der Schriftform sind nichtig.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Der Lieferant und der Kunde werden die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare, in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommende Bestimmung ersetzen. Entsprechendes gilt für eine Xxxxx im Vertrag.
15.3 Der Gerichtsstand für Kaufleute i. S. des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Memmingen. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Schlussbestimmungen und Gerichtsstand. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB, der „Sicherheitsbestimmungen“ oder der „Bestimmungen für Messen und Ausstellungen“ unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages unberührt.
Schlussbestimmungen und Gerichtsstand. 13.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen A|N und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag München. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.
Schlussbestimmungen und Gerichtsstand. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Schlussbestimmungen und Gerichtsstand. 12.1 Mündliche Nebenabsprachen wurden nicht getroffen. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
12.2 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder des unwirksamen Teils der Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgtem Zweck am nächsten kommt.
12.3 Der Vertrag unterliegt Schweizer Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.
12.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Rheinfelden, Schweiz.
Schlussbestimmungen und Gerichtsstand. 26.1 Nebenabreden und Ergänzungen zum Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen sind.
26.2 Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Erlangen.
26.3 Sollten einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages unberührt. An die Stelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem Inhalt der ursprünglichen Bestimmung - insbesondere auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten - möglichst nahe kommt. Erlangen, 1. Oktober 2018