Schlussbestimmungen und Gerichtsstand. 21 Änderung dieser AGB
Schlussbestimmungen und Gerichtsstand. 9.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Hotel und dem Kunden unterlie- gen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus- schluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt Satz 1 nur inso- weit, als das durch die Rechtswahl nicht der Schutz zwingender Rechtsvor- schriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufent- halt hat, unterlaufen wird.
Schlussbestimmungen und Gerichtsstand. 8.1 Die mit uns geschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Wenn Sie den Versiche- rungsantrag als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihren gewöhn- lichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschrif- ten dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
Schlussbestimmungen und Gerichtsstand. 12.1 Mündliche Nebenabsprachen wurden nicht getroffen. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Schlussbestimmungen und Gerichtsstand. 1. Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind nur in schriftlicher Form gültig.
Schlussbestimmungen und Gerichtsstand. 21 Änderung dieser AGB Diese AGB können geändert werden, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt. Das können beispielsweise Gesetzesänderungen, Anpassung meiner Angebote, Änderungen der Rechtsprechung oder eine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse sein. Bei wesentlichen Änderungen, die dich betreffen, informiere ich dich rechtzeitig über die geplanten Änderungen. Du hast nach der Information ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Nach Ablauf dieser Frist, sind diese neuen Regelungen wirksamer Vertragsbestandteil geworden.
Schlussbestimmungen und Gerichtsstand. 15.1 Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, selbst wenn der Lieferant derartigen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Vereinbarungen und Änderungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen auch über die Aufhebung der Schriftform sind nichtig.
Schlussbestimmungen und Gerichtsstand. 18.1 Bei Streitigkeiten über die Auslegung des Mietvertrages ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
Schlussbestimmungen und Gerichtsstand. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin, soweit nichts anderes bestimmt ist. Abweichungen vom Inhalt dieses Teilnahmevertrages sowie Nebenabma- chungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der E.G.E. schriftlich bestätigt wurden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) auf diesen Vertrag ist ausgeschlos- sen. Bei der Anwendung der Geschäftsbedingungen ist die deutsche Fassung maßgebend. Sofern der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Ge- richtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der E.G.E. und dem Aussteller nach Xxxx der E.G.E. der Ort Berlin oder der Sitz des Ausstel- lers. Für Klagen gegen die E.G.E. ist in diesen Fällen jedoch Berlin aus- schließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über aus- schließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirk- sam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages unberührt. In diesem Falle ist die ungültige Vorschrift so zu er- gänzen oder zu ändern, dass der mit ihr beabsichtigte Zweck erreicht wird.
Schlussbestimmungen und Gerichtsstand. 26.1 Nebenabreden und Ergänzungen zum Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen sind.