Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.
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Samples: www.caravan-salon.de, www.drupa.de, www.valveworldexpo.de
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller KaufmannXxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.
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Samples: www.packaging-components.de, www.interpack.de, www.decarbxpo.de
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen11.1 Keine Regelung aus diesem Vertrag und die daraus resultierende Zusammenarbeit soll dahingehend ausgelegt werden, Einzelgenehmigungen ein Joint-Venture, eine Partnerschaft, eine Gemeinschaft, eine BGB-Gesellschaft oder ein sonstiges gesellschaftsrechtliches Verhältnis zu begründen Die besonderen Nebenbestimmungen des BMBF und Sonderregelungen bedürfen mindestens die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (NABF bzw. NKBF 2017) haben Vorrang vor diesem Vertrag. Die Verpflichtungen der textlichen Bestätigung Partner aus ihren jeweiligen Zuwendungsverträgen bleiben von diesem Vertrag ebenfalls unberührt und gehen diesem vor. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Die Bestimmung soll vielmehr rückwirkend durch eine Regelung ersetzt werden, die Messe- gesellschaftrechtlich zulässig ist und in ihrem Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Soweit Zulassungsschreiben Das gilt entsprechend für den Hinweis enthaltenFall einer Vertragslücke. Kein Partner ist berechtigt, mit Wirkung für andere Partner ohne deren vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung Verpflichtungen zu übernehmen. Weder eine Bestimmung in diesem Vertrag noch eine Tätigkeit der Parteien nach diesem Vertrag ist so auszulegen, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdeneine Partnerschaft, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift)ein Joint Venture oder ein Vertretungsverhältnis zwischen den Parteien begründet wird. Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht geschlossen. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages sind die Bestellungen/Angebote auch nur wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung schriftlich in Form einer Ergänzungsvereinbarung vereinbart werden. Dies gilt insbesondere für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten, auch solche, die erst nach Beendigung des Verfahrens eingehenVerbundprojektes entstehen, versuchen die beteiligten Partner diese gütlich beizulegen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende Xxxxxxx dies nicht, soll zunächst versucht werden, über den Vorstand des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien RechtswahlDZHK einen Meinungsausgleich herbeizuführen. Ist eine endgültige Einigung auch unter Einschaltung des Vorstands des DZHK nicht möglich, so kann der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Rechtsweg beschritten werden. Ausschließlich zuständig für alle Streitig- keiten all diese Streitigkeiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftdiesem Vertrag, die nicht gütlich beigelegt werden können, ist das jeweils sachlich zuständige Gericht. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Rechte und Pflichten gegenüber dem Zuwendungserstempfänger MDC bleiben von dieser Vereinbarung unberührt und gehen dieser vor. Verpflichtungen der Partner gegenüber dem Zuwendungserstempfänger MDC aus ihren jeweiligen Zuwendungsverträgen bleiben von dieser Vereinbarung ebenfalls unberührt und gehen dieser vor. Anlage 1: Task Allocation List (TAL) Anlage 2: Joint Controllership (JC) Anlage 3: Antrag Projekt X einschließlich Deliverables, Zeitplänen und Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0: Antrag Basis-Biobanking für Verbundprojekt einschließlich Deliverables, Zeitpläne und Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0: Aktueller Antrag Forschungsplattform des DZHK Anlage 6: Verwertungsplan Für die Studienzentrale: ORT, den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf (Wissenschaftlicher Vorstand: XXX) (Kaufmännischer Vorstand: XXX) (Vorstand: xxx) Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift Zur Kenntnis genommen: ORT, den Wert Für die Datenhaltung/Transferstelle: Göttingen, den _________________________________________________ Xxxx. Xx. Xxxxxxxx Xxxxx Dekan der Medizinischen Fakultät und Vorstand für Forschung und Lehre _________________________________________________ Xxxx Xxxxx (komm.) Vorstand für Wirtschaftsführung und Administration GELESEN & AKZEPTIERT: ________________________________________________ Xxxx. Xx. Xxxxxxxx, Xxxxxx Direktorin Institut für Medizinische Informatik Für die Treuhandstelle und den DZHK-LIMS-Betreiber: Greifswald, den _________________________________________________ Xxxx Xxxxx Leiterin der Unabhängigen Treuhandstelle _________________________________________________ Xxxx Xxxxxx, Leiter DZHK-LIMS (UMG-IT) Berlin, den _________________________________________________ Xxxx. Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxxx Vorstandssprecherin des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für DZHK _________________________________________________ Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx Geschäftsführerin des DZHK Für das Bilddatenmanagementsystem Berlin: Berlin, den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und _________________________________________________ Xxxx Xxxxxxxx Kaufmännische Direktorin der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich Fakultät Kenntnisnahme durch die deutsche Fassung bestimmt.Projektleitung: Berlin, den _________________________________________________ Prof. Dr. med Xxxxx Xxxxx Für das Bilddatenmanagementsystem München: München, den ____________________________________________________ Xxx Xxxxxxxxxx Syndikusrechtsanwältin, Leitung Stabsstelle Recht Kaufmännische Direktion München, den ___________________________________________________ Xxxx. Xx. Xxxx Xxxxx Direktor Klinik und Poliklinik für Radiologie München, den ____________________________________________________ Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx Projektverantwortlicher Bilddatenmanagementsystem (Qualitätssicherung München) Für das Ethik-Projekt: Xxxxxxxxxx, den ppa. Xx. Xxxxxxx Xxxxxx (Leitung Strategie, Programme, Ressourcen)
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Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenDie Kooperationspartner verpflichten sich, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaftüber alle ihnen bekannt gewordenen oder bekanntwerdenden geschäftlichen und/oder betrieblichen Angelegenheiten auch nach Vertragsende Stillschweigen zu bewahren. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie Sämtliche von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenjeweils anderen Vertragspartei erlangten Informationen sind vertraulich zu behandeln. Sie verpflichten sich zudem zur Einhaltung der Regelungen zum Datenschutz, insbesondere der Vorgaben der DSGVO bzw. der KDO oder des DSG-EKD. Der Vertrag tritt am 1.1.2020 in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von acht Wochen ordentlich gekündigt werden. Be- gonnene Ausbildungsmaßnahmen mit Auszubildenden der kündigenden Vertragspartei werden bis zum Ab- schluss der Ausbildungsmaßnahme (erfolgreicher Erwerb der Berufsbezeichnung oder Ausscheiden der oder des Auszubildenden) bzw. vereinbarter praktischer Ausbildungsmaßnahmen (z. B. Zusage für Ausbildungs- gang) fortgeführt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch jede Vertragspartei bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist für ihre Wirksamkeit der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtSchriftform. Dies gilt auchauch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Inhaltliche Änderungen des Kooperationsvertrages werden vom Kooperationsbeirat beschlossen und ent- sprechend eingearbeitet. Sollten einzelne Klauseln oder Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder wer- den oder weist dieser Vertrag Lücken auf, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Inland hat Übrigen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Kooperationspartner, anstelle der unwirksamen Bestimmung rückwirkend eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und falls Zweck der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istunwirksamen Be- stimmung möglichst nahekommt. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei einer Xxxxx werden sie eine Bestimmung vereinbaren, die Kosten des Verfahrens dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrags vereinbart worden wäre, wenn die Angelegenheit be- dacht worden wäre. Ort, Datum Ort, Datum Xxxxxx der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr Pflegeschule Xxxxxx der Richtigkeit; praktischen Ausbildung/weitere an der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.prakti- schen Ausbildung beteiligte Einrichtung Bandbreite an Ausbildungsplätzen zur Verfügung zu stellen: Minimum: Ausbildungsplätze Maximum: Ausbildungsplätze
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Samples: www.bbs2osterode.de
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung Der durch die Messe- gesellschaftverbindliche Anmeldung zustande gekommene Vertrag mit seinen Anhängen enthält alle zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter getroffenen Vereinbarungen über den Vertragsgegenstand. Soweit Zulassungsschreiben Die AGB sind in Ihrer aktuellen Fassung Vertragsgegenstand. Mit dem rechtsgültigen Abschluss des Vertrages verlieren alle früher zwischen den Hinweis enthaltenParteien über den Vertragsgegenstand getroffenen Vereinbarungen ihre Gültigkeit, dass sie von es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sollen als Nachträge, nummeriert nach ihrer zeitlichen Reihenfolge, vereinbart werden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie sämtliche Erklärungen im Laufe der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenVer- tragsdurchführung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftfor- merfordernisses selbst. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift)so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Ist Die Vertragspartner werden die unwirksame Be- stimmung durch eine solche ersetzen, die der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt auch wirksamdann, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehensich eine Vertragslücke ergibt. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags Es gilt das ausschließliches deutsches Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahlvereinheitlichten UN- Kaufrechts. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches SondervermögenSoweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand und Erfüllungsort Heide vereinbart. Die Rettungsdienst Kooperation (-Akademie) als Veranstalter schützt Ihre personenbezoge- nen Daten und behandelt diese gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vertraulich. Ihre personenbezogenen Daten werden erhoben, genutzt und verarbeitet zum Zwecke der Erbringung der vertraglichen Leistungen, insbesondere zum Zwecke der Begründung des Vertragsverhältnisses, der Durchführung der Schulungsmaßnahmen sowie zur Abrechnung des Vertragsverhältnisses. Ferner nutzen und verarbeiten wir Ihre Daten zur Pflege der Kundenbeziehung und für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtunse- re eigene Werbeansprache, um Sie über die aktuellen Angebote und Veranstaltungen zu informieren. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftZu diesen Zwecken geben wir Ihre Daten gegebenenfalls an unsere Dienstleister weiter, die Ihre Daten ausschließlich zu den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen genannten Zwecken, ohne Gewähr nicht aber für eigene Geschäftszwe- cke verwenden. Sie können der Richtigkeit; Nutzung Ihrer Daten zum Zwecke der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtWerbung jederzeit gegenüber dem Veranstalter unter xxxxxxxx@xxxxx.xx widersprechen.
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Samples: www.rkish.de
Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenÄnderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens Abänderung oder einen Verzicht auf diese Schriftformerfordernis. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift)UN- Kaufrecht. Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde Lizenznehmer Verbraucher, bleiben Verbraucherschutzrechte von dieser Vereinbarung unberührt. Erfüllungsort für die Veranstaltung registriert alle Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen zwischen dem Lizenzgeber und verfügt er über einen persönlichen Accountdem Lizenznehmer ist, Signatursoweit nicht anderslautend schriftlich vereinbart, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehenBad Arolsen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt Im Geschäftsverkehr mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang Kaufleuten und mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand für alle Streitig- keiten aus dem Rechtsstreitigkeiten über diese Geschäftsbedingungen und unter deren Geltung geschlossenen Einzelverträge, einschließlich Scheck- und Wechselprozesse, der Geschäftssitz des Lizenzgebers vereinbart. Das Unterlassen oder eine Verzögerung der Ausübung von Rechten oder Ansprüchen des Lizenzgebers gemäß diesem Vertrag soll unter keinen Umständen als Verzicht auf derartige Rechte oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtAnsprüche ausgelegt werden können. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftDritte, die in dem Anwendungsbereich des Vertrages auf Seiten des Lizenzgebers einbezogen werden und/oder zu deren Gunsten der Vertrag abgeschlossen wird, können eigenständig ihre Rechte geltend machen und insbesondere von dem Lizenznehmer die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen verlangen. Die Bestimmungen dieses Vertrages sind, soweit sie auf OPERTIS Drittlieferanten, OPERTIS Niederlassungen, Tochter- und Schwestergesellschaften Bezug nehmen, für OPERTIS Drittlieferanten, Niederlassungen, Tochter- und Schwestergesellschaften direkt anwendbar. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind Vereinbarungen eine Xxxxx befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istam nächsten kommt. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei einer Xxxxx gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die Kosten des Verfahrens dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten vertraglichen Vereinbarung vereinbart worden wäre, wenn die Sache von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtvorneherein bedacht worden wäre.
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Samples: www.opertis.de
Schlussbestimmungen. Die Parteien können während der Leistungserbringung oder der Ausführung der Bestellung vertrauliche Informationen austauschen. Alle Vereinbarungenvertraulichen Informationen verbleiben im Eigentum der offenlegenden Partei und müssen von der empfangenden Partei für einen Zeitraum von 10 Jahren nach Offenlegungsdatum vertraulich behandelt werden. Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, Einzelgenehmigungen die: (a) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt sind oder ohne Zutun des Empfängers öffentlich bekannt werden, (b) dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne dessen unrechtmäßige Handlung bekannt sind, (c) der Empfänger von einer dritten Partei ohne Beschränkungen wie jene in diesem Artikel empfangen hat, oder (d) vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden. Jede Partei behält das Eigentum an ihren vertraulichen Informationen, einschließlich aller Rechte an Patenten, Urheberrechte, Warenzeichen und Sonderregelungen bedürfen mindestens Geschäftsgeheimnissen. Ein Empfänger von vertraulichen Informationen darf solche vertraulichen Informationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der textlichen Bestätigung offenlegenden Partei nicht offen legen, wobei LSG vertrauliche Informationen gegenüber ihren Konzerngesellschaften, Angestellten, Führungskräften, Beratern, Vertretern und Auftragnehmern offen legen darf. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (einschließlich der auf der Vorderseite aufgeführten Bedingungen) stellen die vollständige Vereinbarung zwischen LSG und dem Käufer dar und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen oder Abmachungen und können nur durch eine gemeinsame schriftliche Vereinbarung ergänzt werden. Der Käufer darf Rechte und Pflichten hieraus ohne die Messe- gesellschaftvorherige schriftliche Zustimmung von LSG nicht übertragen. Soweit Zulassungsschreiben LSG kann ihre Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ohne die Zustimmung des Käufers als Unterauftrag weitergeben. Hierin nicht enthaltene und ausdrücklich niedergelegte Erklärungen, Gewährleistungen, Handlungsweisen oder Handelsbräuche sind für LSG nicht bindend. Überschriften und Untertitel dienen nur der Erleichterung der Bezugnahme und ändern die Bedeutung oder die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Das Unterlassen von LSG, Regelungen dieses Vertrages für irgendeinen Zeitraum zu irgendeinem Zeitpunkt durchzusetzen darf nicht als Außerkraftsetzung dieser Regelung oder des Rechts von LSG ausgelegt werden, danach jede Regelung durchzusetzen. Für den Hinweis enthaltenFall, dass sie von festgestellt wird, dass eine Regelung dieses Vertrages gesetzeswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar ist, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenübrigen Regelungen hiervon nicht berührt. In diesen Fällen soll dem Vertrag eine Regelung hinzugefügt werden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift)die in ihren Bestimmungen insoweit der alten ähnelt, als dies bezüglich Gesetzmäßigkeit, Gültigkeit und Vollstreckbarkeit möglich ist. Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für Bestimmungen, die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Accountnach ihrer Art die Kündigung, SignaturStornierung oder Fertigstellung des Auftrags des Käufers nach Annahme durch LSG fortgelten sollen, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehengelten fort. Alle Ansprüche Übertragungs- und Schreibfehler unterliegen der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 MonatenKorrektur. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des MonatsDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewähren keine Rechte an Dritte. 18. MISCELLANEOUS. The parties may exchange confidential information during the performance or fulfilment of any purchase order. All confidential information shall remain the property of the disclosing party and shall be kept confidential by the receiving party for a period of 10 years following the date of disclosure. These obligations shall not apply to information which is: (a) publicly known at the time of disclosure or becomes publicly known through no fault of recipient, (b) known to recipient at the time of disclosure through no wrongful act of recipient, (c) received by recipient from a third party without restrictions similar to those in this section, or (d) independently developed by recipient. Each party shall retain ownership of its confidential information, including without limitation all rights in patents, copyrights, trademarks and trade secrets. A recipient of confidential information may not disclose such confidential information without the prior written consent of the disclosing party, provided that LSG may disclose confidential information to its affiliated companies, employees, officers, consultants, agents, and contractors These terms and conditions (including those stated on the face hereof) constitute the entire agreement of LSG and Buyer, superseding all prior agreements or understandings, written or oral, and cannot be amended except by a mutually executed writing. Buyer may not assign any rights or duties hereunder without LSG's written prior consent. LSG may subcontract its obligations hereunder without Xxxxx’x consent. No representation, warranty, course of dealing, or trade usage not contained or expressly set forth herein will be binding on LSG. Headings and captions are for convenience of reference only and do not alter the meaning or interpretation of these terms and conditions. No failure by LSG to enforce at any time for any period the provisions hereof shall be construed as a waiver of such provision or of the right of LSG to enforce thereafter each and every provision. In the event any provision herein is determined to be illegal, invalid, or unenforceable, the validity and enforceability of the remaining provisions shall not be affected and, in den der Schlusstag der Messe fälltlieu of such provision, a provision as similar in terms as may be legal, valid, and enforceable shall be added hereto. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik DeutschlandProvisions herein which by their very nature are intended to survive termination, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahlcancellation, or completion of Buyer’s order after acceptance by LSG shall survive such termination, cancellation, or completion. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtAll stenographic and clerical errors are subject to correction. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtThese terms and conditions shall confer no benefit on any third party.
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Samples: www.citytech.com
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen21.1 Jeder Vertragsteil ist verpflichtet, Einzelgenehmigungen dem anderen Vertragsteil allfällige Änderungen seiner Geschäftsanschrift und/oder Zustellanschrift und Sonderregelungen bedürfen mindestens Telefaxnummer umgehend schriftlich mit eingeschriebenem Brief bekannt zu geben. Vor einer derartigen Bekanntgabe ist jeder Vertragsteil berechtigt, an die ihm bisher bekannte Geschäftsanschrift/Zustellanschrift bzw. Telefaxnummer des anderen Vertragsteils Mitteilungen und Willenserklärungen aller Art abzugeben und gelten diese dort als ordnungsgemäß zugestellt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber allfällige Änderungen in seiner Unternehmensstruktur (Änderung der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenEigentums- oder Gesellschaftsverhältnisse, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenBeteiligungsänderungen, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Accountudgl) unverzüglich, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren längstens jedoch innerhalb von 6 Monaten5 Werktagen, bekannt zu geben. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des MonatsDer Auftraggeber ist berechtigt, in den jede der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie Vertrages vom Auftragnehmer zu legende und gelegte Bankgarantie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen Falle einer Überzahlung in Anspruch zu nehmen. Geschäftsbedingungen, Lieferkonditionen etc. des Auftragnehmers, die im Gegensatz zum Inhalt dieser Vereinbarung stehen sollten (oder auch darüber hinaus weiteres regeln), haben keine Gültigkeit und gelten auch für allfällig vereinbarte Nachträge zu dieser Vereinbarung als nicht vereinbart, auch wenn darauf Bezug genommen werden sollte. Allfällige Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrags gilt das Recht Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und zumindest der Unterschrift des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtAG. Dies gilt auchauch für ein Abgehen von diesem Schriftformvorbehalt. Der Auftragnehmer verzichtet auf die Anfechtung dieses Vertrages oder einzelner seiner Bestimmungen wegen Irrtums, wenn Verkürzung über die Hälfte oder sonstiger Willensmängel. Ausdrücklich vereinbart wird die ausschließliche sachliche und örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts Oberwart (auch die internationale Zuständigkeit dieses Gerichts wird ausdrücklich vereinbart). Auf dieses Vertragsverhältnis findet, sofern in den auftragsspezifischen Werkvertragsbedingungen (Punkt D) nichts Gesondertes geregelt ist, ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand internationalen Verweisungsnormen sowie der UNK Anwendung. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig und/oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages im Inland hat Übrigen nicht. Die nichtige Vertragsbestimmung ist durch jene gültige Vertragsbestimmung zu ersetzen, die der nichtigen Vertragsbestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat gültig ist. Sind Auftragnehmer zwei oder sein Sitz mehrere Unternehmer, so haften sie für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche bzw Verpflichtungen zur ungeteilten Hand. Streitfälle über die vom AN zu erbringenden Leistungen bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt die Vergütung der Klageerhebung Leistungen des AN berechtigen den AN nicht, die ihm obliegenden Leistungen bzw Arbeiten einzustellen. Sollte Uneinigkeit über die Vergütung von Nachträgen (dem Grunde oder der Höhe nach) herrschen, so berechtigt dieser Umstand den Auftragnehmer nicht, die Arbeiten auf der Baustelle einzustellen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über den vereinbarten Auftragspreis absolutes Stillschweigen zu halten bzw. diesen nicht bekannt istan Dritte insbesondere den Auftraggeber des Auftragebers weiterzugeben. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Stillschweigenverpflichtung ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe in Höhe von EUR 20.000,-- (in Worten: zwanzigtausend Euro) an den Auftraggeber zu bezahlen. Eine gesonderte Geltendmachung eines allenfalls bestehenden darüberhinausgehenden Schadens behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, mit dem Vertragspartner des Auftraggebers Verhandlungen über vertragsrelevante Umstände (insbesondere Preise, Fristen, Termine, udgl) zu führen. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe in Höhe von EUR 20.000,-- (in Worten: zwanzigtausend Euro) an den Auftraggeber zu bezahlen. Eine gesonderte Geltendmachung eines allenfalls bestehenden darüberhinausgehenden Schadens behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor. Alle seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Pläne, Skizzen, Entwürfe und der gleichen bleiben geistiges Eigentum des Auftraggebers. Diese Gerichtsstandsvereinbarung Unterlagen dürfen sohin ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch den Auftraggeber weder weitergegeben und vervielfältigt noch abseits der konkreten Bestellung bzw des konkreten Projekts verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe in Höhe von EUR 20.000,-- (in Worten: zwanzigtausend Euro) an den Auftraggeber zu bezahlen. Eine gesonderte Geltendmachung eines allenfalls bestehenden darüberhinausgehenden Schadens behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor. Selbiges gilt nichtauch für geistiges Eigentum Dritter, falls welches dem Auftragnehmer vom Auftraggeber allenfalls zur Verfügung gestellt wird. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Vorgaben der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftUnger Charta bezüglich Umgang mit Mitarbeitern, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istUmwelt und Ethik einzuhalten. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache Die aktuelle Version ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.verfügbar: xxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxx.xxxx
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Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages unwirksam sein oder durch die Messe- gesellschaftRechtsprechung oder durch gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenDie nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. Gerichtstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers. Der Gesetzgeber verpflichtet uns im Rahmen der üblichen Geschäftsbeziehung zur Einholung dieser Einverständniserklärung. Sie werden keine unerwünschte Werbung erhalten, noch werden die Daten zu diesem Zweck an Dritte weitergeleitet. Sie willigen ausdrücklich ein, dass sie Sie die SHL Versicherungsmakler GmbH als Makler auch über den Umfang der vom Makler vermittelten und betreuten Versicherungsverträge hinaus über Versicherungsprodukte und Neuerungen informieren darf, insbesondere auch über den etwaigen Abschluss neuer Versicherungsverträge und / oder über inhaltliche Änderungen und Ergänzungen von bestehenden Verträgen und zwar neben dem Briefverkehr per Telefon, E-Mail und Fax. Eine Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu rein werblichen Zwecken darf und wird nicht erfolgen. Ihre Einverständnis können Sie jederzeit widerrufen kann. Der Widerruf bedarf der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenTextform (Brief, bedürfen sie keiner weiteren Form Fax, Email) und ist zu richten an Ihren persönlichen Berater oder einen Mitarbeiter der SHL Versicherungsmakler GmbH. Sie erklären sich einverstanden, dass die vom Makler erhobenen Daten zum oben genannten Zweck gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Bitte beachten Sie als Ergänzung zu dieser Einverständniserklärung auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Unterschrift). Ist mit Maklerauftrag) der Aussteller bereits bei SHL Versicherungsmakler GmbH, sowie unsere Datenschutzerklärung für Web-Seiten der Messegesellschaft als Kunde für SHL Versicherungsmakler GmbH. Bevor Sie den Antrag abschicken, lesen und speichern Sie bitte die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind vertragsrelevanten Dokumente sowie die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt istnachfolgenden Hinweise. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich werden durch die deutsche Fassung bestimmtIhre Bestätigung Vertragsinhalt.
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Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenDie Kooperationspartner verpflichten sich, Einzelgenehmigungen über alle ihnen bekannt bekannt gewordenen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaftbe- kannt werdenden geschäftlichen und/oder betrieblichen Angelegenheiten auch nach Vertragsende Stillschweigen zu bewahren. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie Sämtliche von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenjeweils anderen Vertragspartei erlangten Informati- onen sind vertraulich zu behandeln. Sie verpflichten sich zudem zur Einhaltung der Regelungen zum Datenschutz, insbesondere der Vorgaben der DSGVO bzw. der KDO oder des DSG-EKD. Der Vertrag tritt am 1.1.2020 in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von acht Wochen ordentlich gekündigt werden. Begonnene Ausbildungsmaßnahmen mit Auszubildenden der kündigenden Vertragspartei werden bis zum Abschluss der Ausbildungsmaßnahme (erfolgreicher Erwerb der Berufsbezeichnung oder Ausscheiden der oder des Auszubildenden) bzw. vereinbarter praktischer Ausbildungsmaßnah- men (z. B. Zusage für Ausbildungsgang) fortgeführt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch jede Vertragspartei bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist für ihre Wirksamkeit der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtSchriftform. Dies gilt auchauch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Inhaltliche Änderungen des Kooperationsvertrages werden vom Kooperationsbeirat beschlossen und entsprechend eingearbeitet. Sollten einzelne Klauseln oder Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Inland hat Übrigen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Kooperationspartner, anstelle der un- wirksamen Bestimmung rückwirkend eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und falls Zweck der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istunwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Im Falle einer Xxxxx werden sie eine Bestimmung vereinbaren, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrags ver- einbart worden wäre, wenn die Angelegenheit bedacht worden wäre. Osterode am Harz, 18.12.2019 Ort, Datum Ort, Datum Schulleitung Pflegeschule Xxxxxx der praktischen Ausbildung/weitere an der praktischen Ausbildung beteiligte Xxxxxxx- xxxx Nachfolgend sind die Partner des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtAusbildungsverbundes in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
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Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen11.1.Diese Vereinbarung enthält alle zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen hinsichtlich des Vertragsgegenstands. Nebenabreden bestehen nicht. Entwürfe, Einzelgenehmigungen der Unterfertigung vorangehender Schriftverkehr etc. können für die Auslegung dieser Vereinbarung nicht herangezogen werden. 11.2.Änderungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenErgänzungen dieser Vereinbarung, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdeneinschließlich des Abgehens vom Schriftformangebot, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung des diesbezüglichen Schriftstückes durch eine zur Vertretung befugte Person jeder Partei, wobei eine Übermittlung per Telefax oder per E-Mail jedenfalls nicht ausreichend ist. 11.3.Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam, nichtig, gesetzwidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, nichtigen, gesetzwidrigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung(en) soll eine Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am Nächsten kommt und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung am besten der(den) unwirksamen, nichtigen, gesetzwidrigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung(en) entspricht. 11.4.Xxxx die vorherige Zustimmung der anderen Partei darf keine Partei über diese Vereinbarung, Teile davon oder eine damit zusammenhängende Angelegenheit Dritten Mitteilung machen, es sei denn, sie keiner weiteren Form (Unterschrift)ist dazu auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet. Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde Das gilt nicht für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung Tatsache des Verfahrens eingehenAbschlusses dieser Vereinbarung als solche. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten00.0.Xxx dieser Vereinbarung allenfalls verbundene Rechtsgeschäftsgebühren oder ähnliche Abgaben werden vom [Lizenzgeber][Lizenznehmer] (Alternative wählen) getragen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des MonatsKosten rechtsfreundlicher Beratung trägt jede Partei selbst. 11.6.Diese Vereinbarung wird in 2 (zwei) Ausfertigungen unterfertigt, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags von denen jede als Original gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende von denen jede Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmteine erhält.
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Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens 1. Mit der textlichen Bestätigung durch Unterzeichnu ng dieses Erbteilungsvertrages erklären die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenErben ausdrücklich, dass − im vorliegenden Teilung svertrag der gesamte Nachlass von [Vorname und Name des Erblassers] enthalten ist, und dass ihnen keine weiteren, dem Erblasser gehörenden Vermögenswerte bekannt sind; − sie zur Kenntnis nehmen , dass sämtlich noch nicht bezahlten Schulden des Erblassers durch [Vorname und Name des Erben] bezahlt werden, sie dafür jedoch bis zur Be zahlung solidarisch haftbar bleiben; − sie mit der Übertragung der Liegenschaft [Bezeichnung der Liegenschaft, Kat. Nr., Ge bäudeversicherungsnummer, Fläche, Ortsbezeichnung, usw.], ins Alleineigentum von [Vorname und Name des Erben], und der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenZuweisung des gesamten restlichen Nachlasses ins Alleineigentum von [Vorname und Name des Erben] bezüglich dem Nachlass von [Vorname und Name des Erblassers] per Saldo aller Ansprüche auseinandergesetzt sind, bedürfen d.h. aus dem Nachlass von [Vorname und Name des Erblassers] haben die Erben gegen seitig nichts mehr zu fordern. − sie keiner weiteren Form (Unterschrift)den Willensvollstreck er mit dem Vollzug dieses Teilungsvertrages beauftragen. Ist Der Willensvollstrecker hat daher insbesondere die Liegenschaft [Bezeichnung der Aussteller bereits bei Liegen schaft, Kat. Nr., Gebäudeversicherungsnummer, Fläche, Ortsbezeichnung, usw.], ins Al leineigentum von [Vorname und Name des Erben], und die Liegenschaft [Bezeichnung der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert Liegenschaft, Kat. Nr., Gebäudeversicherungsnummer, Fläche, Ortsbezeichnung, usw.], ins Alleineigentum von [Vorname und verfügt er über einen persönlichen AccountName des Erben], Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monatenzu übertragen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende ent sprechenden Hypothekarschulden sind von den Erwerbern unter Entlastung der aus scheidenden Erben zu übernehmen. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Monats, in den Nachlasses [allenfalls des Erben der Schlusstag der Messe fälltdie Liegenschaft übernimmt]. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie − allenfalls notwendige Un terschriften im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz Übertragung der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt Grundstücke umgehend leisten werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.
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Samples: Erbteilungsvertrag
Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenSollte eine Regelung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder sich eine Regelungslücke herausstellen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch berührt dies nicht die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft Wirksamkeit des Vertrages als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 MonatenGanzen. Die Verjährungsfrist beginnt mit unwirksame Bestimmung oder die Schließung der Xxxxx hat vielmehr ergänzend durch eine Regelung zu erfolgen, die dem Ende beabsichtigten Zwecke der Regelung am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist der Sitz des MonatsVersicherungsmaklers, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, soweit beide Vertragsparteien Kaufleute oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögensind. Es findet deutsches Recht Anwendung. Auftraggeber: Versicherungsmakler: GVS GmbH (nachstehend Auftraggeber genannt) (nachstehend Versicherungsmakler genannt) Der Auftraggeber bevollmächtigt den Versicherungsmakler und einen eventuellen Rechtsnachfolger zur Vertretung in den beauftragten Versicherungsangelegenheiten. Diese Maklervollmacht umfasst insbesondere die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen Versicherern, wird für alle Streitig- keiten einschließlich der Abgabe aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen, die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge, die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus den von dem Vertrag Versicherungsmakler vermittelten oder in Zusammenhang die Betreuung übernommenen Versicherungsverhältnissen sowie die sonstige Mitwirkung bei der Schadenregulierung, die Erteilung und Widerruf von Untervollmacht an einen anderen Versicherungsmakler oder Personen, die von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, * die Einleitung und Begleitung von Beschwerden bei dem BaFin oder einer Ombudsstelle, * die Erteilung und Widerruf von Einverständniserklärungen zur Einholung von Bonitätsauskünften, sowie die Anforderung von Selbstauskünften, * die Erteilung und Widerruf von SEPA-Lastschriftmandaten, * die Erteilung und Widerruf von Einwilligung zur Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten, von Schweigepflichtsentbindungserklärungen, sowie das Auskunftsbegehren über gespeicherte und verwendete Daten, * die Entgegennahme oder den Verzicht hierauf der vom Versicherer vor Vertragsabschluss zu übergebenden Unterlagen (insb. Vertragsinformationen, Bedingungen). * Der Versicherungsmakler ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. * Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet, kann vom Auftraggeber aber jederzeit widerrufen werden. _ _ Ort, Datum Unterschrift(en) abweichende versicherte Person(en), abweichende(r) Beitragszahler usw. * Die Bevollmächtigung zu den mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtSternchen gekennzeichneten Sätzen ist zur Vertragserfüllung nicht zwingend erforderlich und kann gestrichen werden. In diesem Fall wird eine Einzelzustimmung in jedem Fall eingefordert. GVS GmbH Versicherungsmakler Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxx. 000 * 00000 Xxxxxxx Um für Sie als Makler tätig werden zu können, müssen wir Daten von Ihnen erfassen, speichern und an Dritte weitergeben. Dies gilt auchtun wir beispielsweise, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat wir Ihre Risikosituation erfassen und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat diese Daten an verschiedene Versicherer weitergeben, um für Sie passende Angebote zu erhalten. Hierzu nutzen wir auch sogenannte Maklerdienstleister. Oft ist es auch erforderlich, dass wir Sie betreffende Daten von Dritten anfordern. In erster Linie sind dies Versicherer, aber auch Daten von Ärzten, Steuerberatern oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istRechtsanwälten und Auskunfteien können beispielsweise erforderlich sein. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt Rahmen der gegebenen Vollmacht werden wir auch den jeweiligen Datenschutzbestimmungen von Dritten in Ihrem Namen zustimmen. Gesundheitsdaten werden ausschließlich erhoben, soweit es für die Vermittlung von Lebens-, Kranken oder Unfallversicherungen (Personenversicherungen) erforderlich ist, bzw. bei der Abwicklung von Leistungs- und Schadenfällen. Sie können diese unterliegende Partei Einwilligungen jeweils einzeln erteilen und jederzeit mit Wirkung für die Kosten des Verfahrens Zukunft widerrufen. Beachten Sie bitte, dass wir dann ggfs. nicht mehr für Sie tätig sein können. Sie willigen ein, dass wir Daten - auch Gesundheitsdaten* - von Ihnen erheben und von Dritten anfordern. Sofern wir Gesundheitsdaten von Ärzten anfordern, werden wir Sie zuvor darüber informieren. Im Rahmen der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten erteilten Maklervollmacht können wir in Ihrem Namen den Einwilligungserklärungen von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werdenDritten zustimmen, dienen diese ausschließlich informativen Zweckenbeispielsweise eines Versicherers, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtvor Vertragsschluss eine Bonitätsanfrage oder eine Vorversichereranfrage durchführt.
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Samples: www.gvs.de
Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch bei künftigen Lieferungen und Aufträgen als zugrunde liegende Vertragsbe- standteile, Einzelgenehmigungen sofern nicht ausdrücklich Anderslautendes vereinbart wird, insbesondere von uns geänderte AGB künftig bekannt gegeben werden. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Zugrun- delegung dieser Bedingungen geschlossener Verträge nicht. Die Mitsendung der AGB muss nicht bei jeder Beauftragung passieren. Wenn mit dem Kunden schon ein Geschäft getätigt worden ist, so ist dieser mit den AGB von Live-Lasersystems ohnehin vertraut, bzw. hat diese als Anlage mit der ersten Beauftragung mitge- schickt bekommen. Der Auftraggeber ist mit der Unterschrift auf der Mietvereinbarung/Auftragsbestätigung/Bühnenanweisung/Veranstaltungsvertrag so- wie Bestätigung durch per Email oder mündlich eindeutig mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut, außerdem wurde der Auf- tragnehmer hingewiesen die Messe- gesellschaftAGB im Internet auf unserer Homepage xxx.xxxx-xxxxxxxxxxxx.xx herunter zu laden. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenEs gilt als aus- drücklich und ausnahmslos vereinbart, dass sie nur österreichisches Recht zur Anwendung kommt und für alle Rechtsstreitigkeiten, bei- der Parteien, der Gerichtsstand in Wien Innere Stadt vereinbart ist. Das Einstellen von Waren bei eBay in einer Online-Auktion oder zu einem Festpreis (Sofort-Kaufen-Option) gilt als verbindliches An- gebot der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenFirma Live Lasersystems zum Vertragsschluss über die eingestellte Ware. Dieses Angebot kann nur innerhalb der bestimm- ten Frist durch ein Gebot angenommen werden. Das Angebot richtet sich an den Kunden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift)der während der Laufzeit der Online- Auktion das höchste Gebot abgibt. Ist Der Kunde nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots bei eBay an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Kunde während der Aussteller bereits bei Laufzeit der Messegesellschaft als Kunde Online-Auktion ein höheres Gebot abgibt. Maßgeblich für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehenoffizielle eBay-Zeit. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Mit dem Ende des Monats, der bestimmten Laufzeit der Online-Auktion kommt ein Vertrag über den Er- werb der angebotenen Ware unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Online-Auktion bereits dann zu dem in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auchOption bestimmten Festpreis zustande, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls Kunde diese Option ausübt. Die Option kann von jedem Kunden ausge- übt werden, solange noch kein Gebot auf die Ware abgegeben wurde. Mit der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich wirksamen Ausübung des Widerrufs sind Sie zur Rücksendung der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt istWare verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nichtRücksendung erfolgt auf unsere Gefahr. Nicht paketversandfähige Ware wird von uns bei Ihnen abgeholt. Wir übernehmen die Kosten der Rücksendung, falls soweit die Bestellung einen Bruttopreis von EUR 40. übersteigt. Andernfalls haben Sie die Kosten der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istRücksendung zu tragen. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei eines wirksamen Widerrufs sind die Kosten des Verfahrens beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfs. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder entspricht sie nicht der notwendigen Rechtsvertre- tungbestellten Ware so wird das Recht auf Gewährleistung durch das Recht zum Widerruf nicht beeinträchtigt. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt (hierfür siehe Gewährleistung) Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt, die dem Kunden geliefert werden, dienen diese ausschließlich informativen Zweckenmüssen beim Spediteur/ Frachtdienst reklamiert werden. Ihre Annahme ist zu verweigern. Zudem ist unverzüglich mit der Firma Live-Lasersystems Kontakt per E-Mail, ohne Gewähr Telefax oder per Post aufzunehmen. Die Firma Live-Lasersystems ist unverzüglich nach der Richtigkeit; Entdeckung von verborgenen Mängeln zu informieren. Eine Verkürzung der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtgesetzlichen Verjährungsfristen ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
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Samples: agb.live-lasersystems.at
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen6.1.Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung können mit Zustimmung der jeweils ande- ren Partei auf einen Dritten übertragen werden. Die Zustimmung darf nicht verweigert werden, Einzelgenehmigungen sofern die technische und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaftwirtschaftliche Leistungsfähigkeit des eintretenden Dritten gewährleistet ist. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits Eine Zustimmung ist ausnahmsweise nicht erforderlich bei der Messegesellschaft als Kunde für Übertragung von Rechten und Pflichten auf ein mit der jeweiligen Vertragspartei verbun- denes Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG. In den Fällen der Gesamtrechtsnachfolge, ins- besondere nach Umwandlungsrecht, gelten anstelle des Vorstehenden die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Accountgesetzlichen Bestimmungen. 6.2.Sollten einzelne Bestimmungen der Zuordnungsvereinbarung unwirksam oder undurch- führbar sein oder werden, Signatur, sind so bleibt die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 MonatenVereinbarung im Übrigen davon unberührt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des MonatsVertragsparteien verpflichten sich, bis zum Inkrafttreten einer regulierungsbehördlich fest- gelegten Nachfolgefassung die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch andere, ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende zu ersetzen. 6.3.Die in den der Schlusstag der Messe fälltZiffer 3.1 genannte Festlegung in ihrer jeweils gültigen Fassung und die dazu veröf-fentlichten Mitteilungen gehen etwa entgegenstehenden Regelungen dieser Vereinbarung vor. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie 6.4.Die Vertragsparteien werden die im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtDurchführung dieser Verein- barung erhobenen, übermittelten oder zugänglich gemachten personenbezogenen Daten vertraulich behandeln. Dies gilt auchnamentlich hinsichtlich der Beachtung von § 6a EnWG und der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Vertragsparteien sind berechtigt, wenn Verbrauchs-, Abrechnungs- und Vertragsdaten an Dritte in dem Umfang wei- terzugeben, wie dies zur ordnungsgemäßen technischen und kommerziellen Abwicklung der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt jeweiligen Pflichten erforderlich ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung Regelungen schließen eine Weitergabe an Behörden und Gerichte im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nicht aus. 0.0.Xxx Wirksamwerden dieser Vereinbarung werden bis zu diesem Zeitpunkt zwischen den Vertragsparteien bestehende Vereinbarungen über die Abwicklung der Bilanzkreisabrech-nung unwirksam. 6.6.Für den Vertragsschluss ist die Textform ausreichend. 6.7.Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Text-form. Gleiches gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, für die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtÄnderung dieser Klausel.
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Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenFür Verstöße gegen die Vertragsbestimmungen, Einzelgenehmigungen soweit sie durch höhere Gewalt oder durch außerhalb ihrer Verantwortung liegende Umstände verursacht werden, brauchen die Vertragschließenden nicht ein zu stehen. Die Künstler verpflichten sich, dem Auftraggeber über ihre Person und Sonderregelungen bedürfen mindestens ihre Tätigkeit alle Auskünfte zu geben, soweit diese gegenüber den Behörden oder im Zusammenhang mit der textlichen Bestätigung durch Darbietung benötigt werden sollten, ferner alle Erklärungen abzugeben und Beweise zu überlassen, die Messe- gesellschaftzur Wahrung, Durchsetzung, Anmeldung, Erneuerung, Verlängerung oder Eintragung von Schutzrechten an der Darbietung, auch vor Behörden oder Gerichten, erforderlich oder zweckmäßig sein sollten. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenDer Auftraggeber ist bevollmächtigt, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde etwaige für die Veranstaltung registriert Künstler aus der Verwertung von Rechten durch Dritte eingehende Beträge entgegenzunehmen, neutral zu verbuchen und verfügt er über einen persönlichen Account, Signaturals fremdes Geld an sie weiterzuleiten. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; Gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Nebenabreden sind nicht getroffen. Sollte eine der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder sich eine Regelungslücke ergeben, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksamVertragschließenden verpflichtet, wenn sie elektronisch bei diese unverzüglich im Wege der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehenergänzenden Vereinbarung durch eine solche Abrede zu ersetzen bzw. Alle Ansprüche auszufüllen, die dem wirtschaftlich beabsichtigten Ergebnis der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen fehlenden bzw. unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Zweifel gilt die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monatenunwirksame Bestimmung durch eine solche Abrede als ersetzt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende Wirksamkeit des Monats, in den der Schlusstag der Messe fälltVertrages im Übrigen bleibt unberührt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht Vertragsverhältnis wird der jeweilige Hauptsitz des Bundesrepublik DeutschlandAuftraggebers als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller KaufmannLetzterer, juristische Person des öffentlichen Rechts falls vermögensrechtliche Ansprüche erhoben werden und wenn entweder die Vertragspartner zu den in § 38 Absatz 1 ZPO genannten Personen gehören oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller Mitarbeiter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller hat, den Sitz nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich Geltungsbereich der ZPO verlegt hat oder verlegt, sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nichtist oder Ansprüche im Mahnverfahren geltend gemacht werden, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes sofern nicht ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istGerichtsstand begründet ist oder der Auftraggeber einen gesetzlichen Gerichtsstand des Mitarbeiters wählt. Im Falle Dieses Vertragsverhältnis untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ergänzend gelten die Regeln über den Werkvertrag und die §§ 73 ff. des Unterliegens Urheberrechtsgesetzes. Erhebt der Auftraggeber Klage, so kann er auch die Anwendung des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und Rechts am Sitz der notwendigen Rechtsvertre- tungKünstler wählen. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werdenAuftraggeber Künstler Hamburg, dienen diese ausschließlich informativen Zweckenam Hamburg, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.am
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Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenEs gilt materielles österreichisches Recht mit Ausnahme von Kollisions-, Einzelgenehmigungen Verweisungsnormen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 MonatenUN-Kaufrecht. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fälltVertragssprache ist Deutsch. Für alle sämtliche Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz Geschäftsbeziehung, so auch der Messegesellschaft zum Wirksamkeit dieser Gerichtsstandvereinbarung, vereinbaren die Vertragsparteien als ausschließlichen Gerichtsstand – das jeweils sachlich zuständige Gericht am Sitz von itellico. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Er- gänzungen, Nebenabreden usw bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Zusagen oder Nebenabreden bestehen nicht. Zur Gültigkeit von mündlichen Erklärungen welcher Art auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtimmer ist unabdingbar die schriftliche Bestätigung durch itellico erforderlich. Dies Schweigen oder sonstigem Untätigbleiben von itellico kann kein wie immer gearteter Erklärungsinhalt, so insbesondere keine Zustim- mung, beigemessen werden. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diesfalls gilt aucheine dieser Bestimmungen im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende und nicht unwirksame, gültige oder durchsetz- bare Bestimmung als vereinbart. Mitteilungen an den Auftraggeber gelten als zugegangen, sofern sie an die zuletzt bekannte Zustell oder Rechnungs- anschrift abgeschickt wurden oder im Online Kundenbereich unter xxxx://xxxxxx.xxxxxxxx.xx zugänglich gemacht wurden. Erklärungen an itellico sind an den jeweiligen Sitz des Unter- nehmens zu richten. Werden Erklärungen auf elektronische oder sonstige Weise an itellico übersandt, gelten diese erst mit tatsächlicher Kenntnisnahme durch itellico als zugegan- gen. Die Beweislast für den Zugang trifft den Auftraggeber. Änderungen der AGB sowie anderer AGB (z.B.: AGB für Webshop etc.) können von itellico vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die jeweils gültigen AGB werden auf der Website von itellico unter xxx.xxxxxxxx.xx/xxx kundgemacht. Änderungen der AGB und der Entgelte werden dem Auf- traggeber schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen einlangend nach Aussendung der Mitteilung schriftlich (per E-Mail) den Vertrag mit Wirksamwerden der Änderung kündigt. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, falls die Änderung nicht zum Nachteil des Auftraggebers erfolgt oder Entgelte gemäß einem vereinbarten Index angepasst werden. Die Kündigung wird wirkungslos, falls sich itellico innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Kündigung bereit erklärt, gegenüber dem Auftraggeber auf die Änderung zu verzichten. Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sachlich gerechtfertigt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nichtDer Verbraucher hat das Recht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftÄnderung der AGB binnen vier Wochen ab Erhalt der Mitteilung über die Ände- rung zu widersprechen, andernfalls gelten die geänderten AGB von ihm als akzeptiert. itellico wird den Amtsgerichten ohne Rücksicht Verbraucher auf den Wert dieses Widerspruchsrecht und die beim Unterbleiben des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtWiderspruchs eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
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Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenDieser Vertrag enthält alle zwischen den Parteien zum Gegenstand dieses Vertrags getroffenen Vereinbarungen und ersetzen jede frühere oder zeitgleich getroffene Vereinbarung in Bezug auf denselben Leistungsgegenstand, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaftunabhängig ob in schriftlicher oder mündlicher Form. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehenNebenabreden bestehen nicht. Alle Ansprüche zwischen dem Käufer und dem Lieferanten zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen Vereinbarungen sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Unbeschadet der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen Regelungen in Abschnitt 0021 bedürfen rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monatennach Vertragsschluss vom Lieferanten gegenüber dem Käufer abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung des Rücktritts, usw.) zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags der Verzicht auf sich aus diesem Vertrag ergebende Rechte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform. Dies gilt das auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel. Sollte eine Partei ein Recht des Bundesrepublik Deutschlandaus einer der Vorschriften nicht geltend machen, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt bedeutet dies keinen Verzicht auf diese Vorschrift oder das Recht der freien Rechtswahljeweiligen Partei jede dieser Vorschriften später geltend zu machen. Ist Die in dieser Bestellung aufgeführten Rechte des Käufers bestehen zusätzlich zu dem ihn gesetzlich zustehenden und er kann sowohl alle ihm zustehenden Rechte als auch nur Teile davon geltend machen. Die Abschnittsüberschriften dienen lediglich der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts besseren Lesbarkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Bestellung. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder öffentlich-rechtliches Sondervermögeneine später in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Xxxxx in diesem Vertrag herausstellen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag dadurch die Wirksamkeit der Sitz übrigen Bestimmungen nicht berührt. Den Parteien ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bekannt, wonach eine salvatorische Erhaltensklausel lediglich die Beweislast umkehrt. Es ist jedoch der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn ausdrückliche Wille der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftParteien, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. Die Abschnittsüberschriften dienen lediglich zur besseren Lesbarkeit und haben keinen Einfluss auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istdie Auslegung dieses Vertrags. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.Der Begriff „einschliesslich“ bedeutet in Ermangelung ausdrücklicher gegenteiliger Festlegungen
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Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenDie Kooperationspartner verpflichten sich, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaftüber alle ihnen bekannt gewordenen oder bekanntwerdenden geschäftlichen und/oder betrieblichen Angelegenheiten des jeweils anderen Kooperationspartners auch nach Vertragsende Stillschweigen zu bewahren. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie Sämtliche von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenjeweils anderen Vertragspartei erlangten Informationen sind vertraulich zu behandeln. Sie verpflichten sich zudem zur Einhaltung der Regelungen zum Datenschutz, insbesondere der Vorgaben der DSGVO bzw. der KDO oder des DSGEKD. Der Vertrag tritt am in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von Wochen/Monaten ordentlich gekündigt werden. Begonnene Ausbildungsmaßnahmen mit Auszubildenden der kündigenden Vertragspartei werden bis zum Abschluss der Ausbildungsmaßnahme (erfolgreicher Erwerb der Berufsbezeichnung oder Ausscheiden der oder des Auszubildenden) bzw. vereinbarter praktischer Ausbildungsmaßnahmen (z. B. Zusage für Ausbildungsgang) fortgeführt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch jede Vertragspartei bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist für ihre Wirksamkeit der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtSchriftform. Dies gilt auchauch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Klauseln oder Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Inland hat Übrigen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Kooperationspartner, anstelle der unwirksamen Bestimmung rückwirkend eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und falls Zweck der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istunwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Im Falle einer Xxxxx werden sie eine Bestimmung vereinbaren, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrags vereinbart worden wäre, wenn die Angelegenheit bedacht worden wäre. Ort, Datum Ort, Datum Pflegeschule Xxxxxx der praktischen Ausbildung Der Xxxxxx der praktischen Ausbildung verfügt über ein Ausbildungsbudget. Die Pflegeschule erhält vom Xxxxxx der praktischen Ausbildung aus dessen Ausgleichszuweisungen aus dem Finanzierungsfond für die Organisation der Praxiseinsätze und die Erstellung des Unterliegens Ausbildungsplans einen Ausgleich. Bei Pflegeschulen wie der BBS Mayen, die eine öffentliche berufsbildende Schule ist, trägt die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft eine Mitverantwortung. Daher hat der Kreis Mayen- Koblenz eine Buchungsstelle eingerichtet, an die der Anteil aus der Pauschale des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei Ausbildungsfonds zu überweisen ist, wenn die Kosten Koordination an die BBS Mayen abgegeben wurde. Der Betrag in Höhe von 595 Euro pro Auszubildender/Auszubildendem pro Ausbildungsjahr wird unter Angabe des Verfahrens Namens der Stammeinrichtung und des/der notwendigen Rechtsvertre- tungjeweiligen Auszubildenden jeweils zum 01.08. Vertragssprache ist Deutschauf folgendes Konto überwiesen: Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Sparkasse Koblenz IBAN XX00000000000000000000 BIC XXXXXX00XXX Verwendungszweck: Buchungsstelle 23122.442511; Namen der Stammeinrichtung und des/der jeweiligen Auszubildenden Dieser Betrag wird entsprechend den künftigen Änderungen der landeseinheitlich festgesetzten Pauschale für den Finanzierungszeitraum bzw. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werdender Individualbudgets zur Finanzierung der Gesamtkosten der praktischen Pflegeausbildung fortgeschrieben und angepasst. Ort, dienen diese ausschließlich informativen ZweckenDatum Ort, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.Datum
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Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenÄnderungen oder Ergänzungen des Vertrags und/oder dieser AGB bedürfen – bei Konsumentengeschäften unbeschadet § 10 Abs. 3 KSchG – der Schriftform (Brief, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens Telefax, E-Mail). Dies gilt auch für die Abänderung dieser Klausel selbst. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB / des Vertrags den geltenden Marktregeln der textlichen Bestätigung durch Energie-Control Austria widersprechen oder die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis AGB / der Vertrag keine ent- sprechenden Regelungen enthalten, dass sie von gilt – außer gegenüber Konsumenten – jene Regelung als vereinbart, die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung dieser AGB / des Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein/werden, so wird der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift)übrige Teil dieser AGB / des Vertrags davon nicht berührt. Ist An die Stelle der Aussteller bereits unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt – außer bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie Konsumenten im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags Sinn des KSchG – eine wirksame oder durchführbare Bestimmung, die der unwirksamen oder undurchführbaren in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt. VERBUND ist – außer bei Kunden, die Konsumenten im Sinn des KSchG sind – berechtigt, seine Pflichten aus diesem Vertrag oder den Vertrag selbst rechtswirksam und schuldbefreiend auf Dritte zu überbinden. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für Wien, Innere Stadt, sachlich zuständige Gericht; für Klagen gegen Kunden, die Konsumenten im Sinn des KSchG sind, gilt das der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die AGB und den Vertrag ist ausschließlich materielles österreichisches Recht des Bundesrepublik Deutschlandanzuwenden, unter Ausschluss nicht jedoch die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) sowie und der nicht zwingenden Verweisungsnormen des Kollisionsrechtsinternationalen Privatrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz Weiter- bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen Rückverweisungen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtausgeschlossen.
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Schlussbestimmungen. a) Die Parteien könnten während der Leistungserbringung oder der Ausführung der Bestellung vertrauliche Informationen austauschen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen vertraulichen Informationen verbleiben im Eigentum der offenlegenden Partei und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie müssen von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt empfangenden Partei für einen Zeitraum von 10 Jahren nach Offenlegungsdatum vertraulich behandelt werden. Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die: (i) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt sind oder ohne Zutun des Empfängers öffentlich bekannt werden, (ii) dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne dessen unrechtmäßige Handlung bekannt sind, (iii) der Empfänger von einer dritten Partei ohne Beschränkungen, wie jene in diesem Artikel, empfangen hat, oder (iv) vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden. Jede Partei behält das Eigentum an ihren vertraulichen Informationen, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift)einschließlich aller Rechte an Patenten, Urheberrechte, Warenzeichen und Geschäftsgeheimnissen. Ist Ein Empfänger von vertraulichen Informationen darf solche vertraulichen Informationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Accountoffenlegenden Partei nicht offen legen, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie wobei HONEYWELL vertrauliche Informationen gegenüber ihren Konzerngesellschaften im Zusammen- hang mit Sinne des §§ 15 ff. AktG, Angestellten, Führungskräften, Beratern, Vertretern und Auftragnehmern offen legen darf. b) Diese AGB (einschließlich schriftlicher Nebenvereinbarungen) stellen die vollständige Vereinbarung zwischen HONEYWELL und dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht KUNDEN dar und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen oder Abmachungen und können nur durch eine gemeinsame schriftliche Vereinbarung ergänzt werden. Mündliche Nebenabreden betehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtSchriftform. Dies gilt auchauch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. c) Der KUNDE darf Rechte und Pflichten hieraus ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von HONEYWELL nicht übertragen. HONEYWELL kann ihre Pflichten aus einem Auftrag ohne die Zustimmung des KUNDEN als Unterauftrag weitergeben. d) Hierin nicht enthaltene und ausdrücklich niedergelegte Erklärungen, wenn Gewährleistungen, Handlungsweisen oder Handelsbräuche sind für HONEYWELL nicht bindend. e) Überschriften und Untertitel dienen nur der Aussteller Erleichterung der Bezugnahme und ändern die Bedeutung oder die Auslegung dieser AGB nicht. f) Der Verzicht von HONEYWELL auf Durchsetzung eines Rechtsmittels wegen Vertragsbruch des KUNDEN stellt keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat Verzicht auf Rechtsmittel bei künftigen Vertragsverletzungen dar. g) Für den Fall, dass festgestellt wird, dass eine Regelung dieser AGB gesetzeswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar ist, so wird die Gültigkeit und falls Durchsetzbarkeit der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. In diesen Fällen soll dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftAuftrag eine Regelung hinzugefügt werden, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben in ihren Bestimmungen insoweit der alten ähnelt, als dies bezüglich 17. MISCELLANEOUS. a) The parties may exchange confidential information during the performance or fulfilment of any purchase order. All confidential information shall remain the property of the disclosing party and shall be kept confidential by the receiving party for a period of 10 years following the date of disclosure. These obligations shall not apply to information which the receiving party can show it is: (i) publicly known at the time of disclosure or becomes publicly known through no fault of recipient, (ii) known to recipient at the time of disclosure through no wrongful act of recipient, (iii) received by recipient from a third party without restrictions similar to those in this section, or (iv) independently developed by recipient. Each party shall retain ownership of its confidential information, including without limitation all rights in patents, copyrights, trademarks and trade secrets. A recipient of confidential information may not disclose such confidential information without the prior written consent of the disclosing party, provided that Honeywell may disclose confidential information to its affiliated companies in the sense of §§ 15 AktG et seqq., employees, officers, consultants, agents, and contractors. b) These terms and conditions constitute the entire agreement of Honeywell and Customer, superseding all prior agreements or understandings, written or oral, and cannot be amended except by a mutually executed writing. c) Customer may not assign any rights or duties hereunder without Xxxxxxxxx'x written prior consent. Honeywell may subcontract its obligations hereunder without Customer´s consent. d) No representation, warranty, course of dealing, or trade usage not contained or expressly set forth herein will be binding on Honeywell. e) Headings and captions are for convenience of reference only and do not alter the meaning or interpretation of these terms and conditions. f) No failure by Honeywell to enforce at any time for any period the provisions hereof shall be construed as a waiver of such provision or of the right of Honeywell to enforce thereafter each and every provision. g) If any provision herein is determined to be illegal, invalid, or unenforceable, the validity and enforceability of the remaining provisions shall not be affected and, in lieu of such provision, a provision as similar in terms as may be legal, valid, and enforceable shall be added hereto. h) Provisions herein which by their very nature are intended to survive termination, cancellation, or completion of Customer´s order after acceptance by Honeywell shall survive such termination, cancellation, or completion. i) All stenographic and clerical errors are subject to correction. j) These terms and conditions shall confer no benefit on any third party or the right to enforce any term or condition. Gesetzmäßigkeit, Gültigkeit und Vollstreckbarkeit möglich ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.
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Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenDiese QSV sowie deren Änderungen und Ergänzungen (einschließlich dieser Ziffer) bedürfen der Schriftform. Sollten Bestimmungen dieser QSV ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, Einzelgenehmigungen wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall werden die Vertragsparteien eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken. Diese QSV sowie alle hierunter fallenden Vereinbarungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit daraus entstehenden Streitigkeiten unterliegen dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das deutschen Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kollisionsrechts und des UN Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht ). Der Gerichtsstand für Vertragsstreitigkeiten ist Metzingen, wenn alle Streitparteien ihren Sitz in einem oder mehreren Staaten der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag Europäischen Union oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz Schweiz haben. In allen anderen Fällen werden Vertragsstreitigkeiten nach der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtSchiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Dies gilt auchSchiedsort ist Stuttgart, Deutschland, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand die Streitparteien nichts anderes vereinbaren. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch. Deutsche Dokumente dürfen jedoch in ihrer Originalsprache eingereicht werden. Die Streitparteien werden alle Informationen vertraulich behandeln, die sie im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat Hinblick auf ein Schiedsverfahren gemäß dieser Bestimmung erhalten, einschließlich des Bestehens eines Schiedsverfahrens. In Gerichts- und/oder sein Sitz Schiedsverfahren werden sie solche Informationen nur insoweit offenlegen, als dies zur Wahrnehmung ihrer Rechte notwendig ist. Der Vorsitzende bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt istEinzelschiedsrichter muss eine andere Nationalität als die Streitparteien haben. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nichtVorbehaltlich einer anderen Entscheidung des Schiedsgerichts setzen die Streitparteien die Erfüllung der vom Streit betroffenen Verträge fort. Die Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus dieser QSV bedarf der vorherigen, falls schriftlichen Zustimmung der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istanderen Vertragspartei. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei von Unternehmensveräußerungen darf die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tungZustimmung nicht unbillig verweigert werden. Vertragssprache ist DeutschSauter Feinmechanik GmbH Xxxx-Xxxxx-Xxx. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.0
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Samples: www.sauter-feinmechanik.com
Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenErfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens soweit dies gesetzlich zulässig ist, der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenSitz der Firma LP in 78 345 Moos, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, unter Ausschluss die auf der Grundlage dieser AGB geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt Vertrages ist der Sitz der LP. Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser AGB geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der freien RechtswahlBundesrepublik Deutschland Anwendung. Ist Sämtliche nationalen und internationalen rechtlichen Bestimmungen einschließlich zwischenstaatlicher Übereinkünfte und EU-Richtlinien sind ausgeschlossen. Gegenüber vollkaufmännischen Vertragspartnern gilt der Aussteller KaufmannSitz der LP als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis, juristische Person ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches öffentlich rechtlichen Sondervermögen. LP ist jedoch auch berechtigt, wird am Sitz des Vertragspartners zu klagen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an die unten genannte Stelle zu wenden, sofern nicht für alle Streitig- keiten aus fachliche Fragen im Vertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde. Xxxx Xxxxxxxx Im Loh 10 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Vertrag Zweck der Vereinbarung entsprechende oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auchzumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend. Allgemeine Angebots- und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht Produktionshinweise Unsere Haftung auf Lieferung und Leistung beschränkt sich auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen Warenwert. Haftunsansprüche die aus Lieferverzug entstehen sind ausgeschlossen. Um Reklamationen bereits von vornherein auszuschliessen, möchten wir Sie bitten, uns korrekte Produktionsunterlagen anzuliefern und unsere Spezifikationen und Hinweise zu beachten. Reklamationen die aus Nichtbeachtung resultieren sind ausgeschlossen. Für die Lesbarkeit von gebrannten CD/DVD/BLUray - Einzelstücken oder falls für Kleinserien übernehmen wir keine Gewährleistung. Standard- Lieferzeiten – abhängig von unserer derzeitigen Kapazitätsauslastung, bei Eingang der Produktionsunterlagen bis 10:00 Uhr: Spindelproduktion, CD in Papiertüte bzw Folientasche: 10 Arbeitstage, CD in Jewelbox mit Drucksachen, Stecktasche: 14 Arbeitstage. Die Mindestauflage einer CD- Produktion beträgt 300 Stück. Die genannten Lieferzeiten verstehen sich abgehend Presswerk und sind gültig ab Eingang der kompletten Produktionsunterlagen. Wir sagen Ihnen eine Zustellung innerhalb von 3 Werktagen ab Auslieferungsdatum zu. Je nach Auftragslage können die genannten Lieferzeiten von den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben isttatsächlichen Lieferzeiten abweichen. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und Den genauen Xxxxxxxxxxxx entnehmen Sie bitte Ihrer Auftragsbestätigung. Besondere Lieferzeiten können ausschliesslich mit uns nach Eingang der notwendigen Rechtsvertre- tungkompletten Produktionsunterlagen abgesprochen werden. Vertragssprache Eingereichte Produktionsunterlagen werden aus organisatorischen Gründen erst kurz vor Produktionsbeginn geprüft. Bei fehlerhaften Unterlagen ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtbereits genannte Liefertermin hinfällig.
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Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen11.1 Keine Regelung aus diesem Vertrag und die daraus resultierende Zusammenarbeit soll dahingehend ausgelegt werden, Einzelgenehmigungen ein Joint-Venture, eine Partnerschaft, eine Gemeinschaft, eine BGB-Gesellschaft oder ein sonstiges gesellschaftsrechtliches Verhältnis zu begründen Die besonderen Nebenbestimmungen des BMBF und Sonderregelungen bedürfen mindestens die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (NABF bzw. NKBF 2017) haben Vorrang vor diesem Vertrag. Die Verpflichtungen der textlichen Bestätigung Partner aus ihren jeweiligen Zuwendungsverträgen bleiben von diesem Vertrag ebenfalls unberührt und gehen diesem vor. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Die Bestimmung soll vielmehr rückwirkend durch eine Regelung ersetzt werden, die Messe- gesellschaftrechtlich zulässig ist und in ihrem Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Soweit Zulassungsschreiben Das gilt entsprechend für den Hinweis enthaltenFall einer Vertragslücke. Kein Partner ist berechtigt, mit Wirkung für andere Partner ohne deren vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung Verpflichtungen zu übernehmen. Weder eine Bestimmung in diesem Vertrag noch eine Tätigkeit der Parteien nach diesem Vertrag ist so auszulegen, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdeneine Partnerschaft, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift)ein Joint Venture oder ein Vertretungsverhältnis zwischen den Parteien begründet wird. Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht geschlossen. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages sind die Bestellungen/Angebote auch nur wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung schriftlich in Form einer Ergänzungsvereinbarung vereinbart werden. Dies gilt insbesondere für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten, auch solche, die erst nach Beendigung des Verfahrens eingehenVerbundprojektes entstehen, versuchen die beteiligten Partner diese gütlich beizulegen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende Xxxxxxx dies nicht, soll zunächst versucht werden, über den Vorstand des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien RechtswahlDZHK einen Meinungsausgleich herbeizuführen. Ist eine endgültige Einigung auch unter Einschaltung des Vorstands des DZHK nicht möglich, so kann der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Rechtsweg beschritten werden. Ausschließlich zuständig für alle Streitig- keiten all diese Streitigkeiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftdiesem Vertrag, die nicht gütlich beigelegt werden können, ist das jeweils sachlich zuständige Gericht. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Rechte und Pflichten gegenüber dem Zuwendungserstempfänger MDC bleiben von dieser Vereinbarung unberührt und gehen dieser vor. Verpflichtungen der Partner gegenüber dem Zuwendungserstempfänger MDC aus ihren jeweiligen Zuwendungsverträgen bleiben von dieser Vereinbarung ebenfalls unberührt und gehen dieser vor. Die Vertragspartner bevollmächtigen die Leiter der Teilprojekte damit, die erforderlichen Kooperationsverträge der Verbundpartner mit jeder/jedem vom DZHK geförderten Klinischen Studie, Register und Kohorte vorzubereiten. Leiter der Teilprojekte sind Xxxx. Xxxxxxxx (DH; Universitätsmedizin Göttingen), Xxxx Xxxxx (THS; Universitätsmedizin Greifswald), Xxxx. Xxxxx (IT-Lab, DZHK e.V.), Xxxx Xxxxxx (DZHK-LIMS-Betreiber, Greifswald), Prof. Kühne (BDMS-Projekt) und Xxxx. Xxxxxx (Ethik-Projekt, München). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf internationalen Warenkauf (CISG). Anlage 1: Antrag (einschließlich Vorhabensbeschreibung) und den Wert vorliegenden tabellarischen Deliverables (Meilensteine) aller Teilprojekte Anlage 2: Joint Controller Agreement Für die Datenhaltung/Transferstelle: Göttingen, den _________________________________________________ Xxxx. Xx. Xxxxxxxx Xxxxx Dekan der Medizinischen Fakultät und Vorstand für Forschung und Lehre _________________________________________________ Xxxx Xxxxx (komm.) Vorstand für Wirtschaftsführung und Administration GELESEN & AKZEPTIERT: ________________________________________________ Xxxx. Xx. Xxxxxxxx, Xxxxxx Direktorin Institut für Medizinische Informatik Für die Treuhandstelle und den DZHK-LIMS-Betreiber: Greifswald, den _________________________________________________ Xxxx Xxxxx Leiterin der Unabhängigen Treuhandstelle _________________________________________________ Xxxx Xxxxxx, Leiter DZHK-LIMS (UMG-IT) Berlin, den _________________________________________________ Xxxx. Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxxx Vorstandssprecherin des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für DZHK _________________________________________________ Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx Geschäftsführerin des DZHK Für das Bilddatenmanagementsystem Berlin : Berlin, den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und _________________________________________________ Xxxx Xxxxxxxx Kaufmännische Direktorin der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich Fakultät Kenntnisnahme durch die deutsche Fassung bestimmt.Projektleitung: Berlin, den _________________________________________________ Prof. Dr. med Xxxxx Xxxxx Für das Bilddatenmanagementsystem München: München, den ____________________________________________________ Xxx Xxxxxxxxxx Syndikusrechtsanwältin, Leitung Stabsstelle Recht Kaufmännische Direktion München, den ___________________________________________________ Xxxx. Xx. Xxxx Xxxxx Direktor Klinik und Poliklinik für Radiologie München, den ____________________________________________________ Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx Projektverantwortlicher Bilddatenmanagementsystem (Qualitätssicherung München) Für das Ethik-Projekt: Xxxxxxxxxx, den ppa. Xx. Xxxxxxx Xxxxxx (Leitung Strategie, Programme, Ressourcen)
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Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen11.1 Keine Regelung aus diesem Vertrag und die daraus resultierende Zusammenarbeit soll dahingehend ausgelegt werden, Einzelgenehmigungen ein Joint-Venture, eine Partnerschaft, eine Gemeinschaft, eine BGB-Gesellschaft oder ein sonstiges gesellschaftsrechtliches Verhältnis zu begründen Die besonderen Nebenbestimmungen des BMBF und Sonderregelungen bedürfen mindestens die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (NABF bzw. NKBF 2017) haben Vorrang vor diesem Vertrag. Die Verpflichtungen der textlichen Bestätigung Partner aus ihren jeweiligen Zuwendungsverträgen bleiben von diesem Vertrag ebenfalls unberührt und gehen diesem vor. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Die Bestimmung soll vielmehr rückwirkend durch eine Regelung ersetzt werden, die Messe- gesellschaftrechtlich zulässig ist und in ihrem Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Soweit Zulassungsschreiben Das gilt entsprechend für den Hinweis enthaltenFall einer Vertragslücke. Kein Partner ist berechtigt, mit Wirkung für andere Partner ohne deren vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung Verpflichtungen zu übernehmen. Weder eine Bestimmung in diesem Vertrag noch eine Tätigkeit der Parteien nach diesem Vertrag ist so auszulegen, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdeneine Partnerschaft, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift)ein Joint Venture oder ein Vertretungsverhältnis zwischen den Parteien begründet wird. Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht geschlossen. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages sind die Bestellungen/Angebote auch nur wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung schriftlich in Form einer Ergänzungsvereinbarung vereinbart werden. Dies gilt insbesondere für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten, auch solche, die erst nach Beendigung des Verfahrens eingehenVerbundprojektes entstehen, versuchen die beteiligten Partner diese gütlich beizulegen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende Xxxxxxx dies nicht, soll zunächst versucht werden, über den Vorstand des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien RechtswahlDZHK einen Meinungsausgleich herbeizuführen. Ist eine endgültige Einigung auch unter Einschaltung des Vorstands des DZHK nicht möglich, so kann der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Rechtsweg beschritten werden. Ausschließlich zuständig für alle Streitig- keiten all diese Streitigkeiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht gütlich beigelegt werden können, ist das jeweils sachlich zuständige Gericht. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Rechte und Pflichten gegenüber dem Vertrag Zuwendungserstempfänger MDC bleiben von dieser Vereinbarung unberührt und gehen dieser vor. Verpflichtungen der Sitz Partner gegenüber dem Zuwendungserstempfänger MDC aus ihren jeweiligen Zuwendungsverträgen bleiben von dieser Vereinbarung ebenfalls unberührt und gehen dieser vor. Anlage 1: Task Allocation List (TAL) Anlage 2: Joint Controllership (JC) Anlage 3: Antrag Projekt X einschließlich Deliverables, Zeitplänen und Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0: Antrag Basis-Biobanking für Verbundprojekt einschließlich Deliverables, Zeitpläne und Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0: Aktueller Antrag Forschungsplattform des DZHK Anlage 6: Verwertungsplan Für die Studienzentrale: ORT, den (Wissenschaftlicher Vorstand: XXX) (Kaufmännischer Vorstand: XXX) (Vorstand: xxx) Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift Zur Kenntnis genommen: ORT, den Für die Datenhaltung/Transferstelle: Göttingen, den _________________________________________________ Xxxx. Xx. Xxxxxxxx Xxxxx Dekan der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtMedizinischen Fakultät und Vorstand für Forschung und Lehre _________________________________________________ Xxxx Xxxxx (komm.) Vorstand für Wirtschaftsführung und Administration GELESEN & AKZEPTIERT: ________________________________________________ Xxxx. Dies gilt auchXx. Xxxxxxxx, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand Xxxxxx Direktorin Institut für Medizinische Informatik Für das Drittmittelmanagement, die Treuhandstelle und den DZHK-LIMS-Betreiber: Greifswald, den _________________________________________________ Xxxxxx Xxxxx Leiterin Abt. Fakultätscontrolling & Drittmittelmanagement im Inland hat und falls Geschäftsbereich Finanzen & Controlling _________________________________________________ Xxxx Xxxxx Leiterin der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich Unabhängigen Treuhandstelle _________________________________________________ Xxxx. Xx. Xxxxxxxx Xxxxx, Leiter DZHK-LIMS Berlin, den _________________________________________________ Xxxx. Xx. Xxxxxxxx Xxxxxxxx Vorstandssprecherin des DZHK _________________________________________________ Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx Geschäftsführerin des DZHK Für das Bilddatenmanagementsystem Berlin: Berlin, den _________________________________________________ Xxxx Xxxxxxxx Kaufmännische Direktorin der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich Fakultät Kenntnisnahme durch die deutsche Fassung bestimmt.Projektleitung: Berlin, den _________________________________________________ Prof. Dr. med Xxxxx Xxxxx Für das Bilddatenmanagementsystem München: München, den ____________________________________________________ Xxx Xxxxxxxxxx Syndikusrechtsanwältin, Leitung Stabsstelle Recht Kaufmännische Direktion München, den ___________________________________________________ Xxxx. Xx. Xxxx Xxxxx Direktor Klinik und Poliklinik für Radiologie München, den ____________________________________________________ Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx Projektverantwortlicher Bilddatenmanagementsystem (Qualitätssicherung München) Für das Ethik-Projekt: Xxxxxxxxxx, den ppa. Xx. Xxxxxxx Xxxxxx (Leitung Strategie, Programme, Ressourcen)
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Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenSollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, Einzelgenehmigungen so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen und Sonderregelungen bedürfen mindestens undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der textlichen Bestätigung durch wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die Messe- gesellschaftdie Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Soweit Zulassungsschreiben Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Hinweis enthaltenFall, dass sie von sich der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenVertrag als lückenhaft erweist. Jeder der Vertragsparteien hat eine schriftliche Ausfertigung des Vertrages erhalten. , bedürfen sie keiner weiteren Form den (Unterschrift)Ort/Datum) Unterschriften (Arbeitssuchende/r) (AVM – Dipl. Ist Päd. Xxxxx Xxxxxx) Der Arbeitsvermittler wird personenbezogene Daten des unten genannten Arbeitssuchenden, wie Name, Vorname, Adresse sowie Daten aus den überlassenen Bewerbungsunterlagen in seiner elektronischen Datenverarbeitung speichern und zum Zwecke der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung Erfüllung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 MonatenVermittlungsvertrages verarbeiten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende vorliegende und durch den Arbeitssuchenden unterzeichnete Einverständnis- Datenschutzerklärung bezieht sich auf die Genehmigung zur schriftlichen, mündlichen und elektronischen Informationsweitergabe an Unternehmen, die ein mögliches Interesse an der Einstellung des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie Arbeitssuchenden im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht Sinne des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Vermittlungsvertrages (CISGpotenzielle Arbeitgeber) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben isthaben können. Im Falle Fall einer erfolgreichen Vermittlung gestattet der Arbeitsnehmer (vormals Arbeitssuchender) dem Privaten Arbeitsvermittler Auskünfte für die abrechnungsrelevante Vermittlungs- und Beschäftigungsbestätigung bei Arbeitgeber einzuholen. Hiermit erkläre, ich: nach den Bestimmungen des Unterliegens Bundesdatenschutzgesetztes mich ausdrücklich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten bzw. meine Bewerbungsdaten bei der Firma Elektronisch gespeichert werden und dass meine Daten zu Bewerbungszwecken bundesweit an Unternehmen die ein berechtigtes mögliches Interesse an der Einstellung des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten Arbeitssuchenden im Sinne des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tungVermittlungsvertrages (potenzielle Arbeitgeber) haben, weitergeleitet werden dürfen. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.den (Ort/Datum) Unterschriften
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Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenBei schriftlich vereinbarten Arbeitsverträgen ist festzulegen, dass sie von auch Änderungen und Ergän- zungen des Arbeitsvertrages der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenSchriftform bedürfen (➞ Außertariflicher Arbeitsvertrag, bedürfen sie keiner weiteren Form (UnterschriftZiff. 16.1, ➞ Arbeitsvertrag, Ziff. 13.1). Ist Eine solche Klausel ist schon im Hinblick auf das Nachweisgesetz erforderlich, das dem Arbeit- geber aufgibt, auch Änderungen der Aussteller bereits wesentli- chen Vertragsbedingungen dem Arbeitnehmer schriftlich mitzuteilen (vgl. oben Abschnitt 3.3). Darüber hinaus ist es aus Sicht des Arbeitge- bers wünschenswert, dass auch die Änderung oder Aufhebung der Schriftformklausel ihrer- seits der Schriftform bedarf. Dies hat folgenden Hintergrund: Ansprüche von Arbeitnehmern auf eine Leis- tung oder Vergünstigung, z. B. eine Gratifikation oder Prämie, können nicht nur durch ausdrück- liche Regelung im Arbeitsvertrag entstehen, son- dern auch durch betriebliche Übung, d. h. durch wiederholte, regelmäßige Gewährung der Leis- tung seitens des Arbeitgebers und stillschwei- gende Annahme dieses so gewerteten Vertrags- angebots durch den Arbeitnehmer. Das Entste- hen einer solch betrieblichen Übung kann nach dem Bundesarbeitsgericht durch Verwendung einer doppelten Schriftformklausel, wie sie eben beschrieben wurde, verhindert werden45. Allerdings muss bei der Messegesellschaft als Kunde Formulierung dieser Klausel sorgfältig vorgegangen werden. Denn eine vom Arbeitgeber im Arbeitsvertrag vorfor- mulierte doppelte Schriftformklausel kann beim Arbeitnehmer den Eindruck erwecken, jede spätere vom Vertrag abweichende mündli- che Abrede sei nichtig. Dies entspricht aber nicht der wahren Rechtslage. Denn gem. § 305 b BGB haben individuelle Vertragsabreden Vor- rang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen, also auch vor Regelungen in Formulararbeits- verträgen. Eine zu weit gefasste doppelte Schriftformklausel ist irreführend und benach- teiligt den Arbeitnehmer deshalb nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts un- angemessen i. S. v. § 307 Abs. 1 BGB46. Sie ist damit unwirksam. Das BAG hat allerdings auch entschieden, dass eine betriebliche Übung kei- ne Individualabrede sei. Denn der Inhalt der betrieblichen Übung werde nicht ausgehandelt, sondern einseitig durch das Verhalten des Ar- beitgebers bestimmt. Der Vorrang von Individu- alabreden gelte daher nicht für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Accountbetriebliche Übung47. Die doppelten Schriftformklauseln in den Musterverträgen berücksichtigen einerseits den Vorrang der Individualabreden, Signatursorgen aber andererseits dafür, sind dass keine Ansprüche auf- grund betrieblicher Übung entstehen können. Eine weitere Schlussbestimmung regelt die Bestellungen/Angebote auch wirksamFra- ge, welche Rechtsfolgen eintreten, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung eine oder mehrere Bestimmungen des Verfahrens eingehenArbeitsvertra- ges unwirksam sind. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie Diese sogenannte Teil- nichtigkeit führt nach § 139 BGB im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht Zweifel zur Nichtigkeit des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahlganzen Vertrages. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand Aller- dings ist dieser Grundsatz im Inland hat und falls Arbeitsrecht nur eingeschränkt anwendbar48. Zur Klarstellung empfiehlt sich demnach eine arbeitsvertragli- che Regelung des Inhalts, dass bei Unwirksam- keit einzelner Vertragsbestimmungen der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt Ver- trag im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt istÜbrigen wirksam bleibt (➞ Arbeits- vertrag, Ziff. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht13.2, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftund ➞ Außertariflicher Arbeitsvertrag, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istZiff. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung16.2). Vertragssprache ist Deutsch45 BAG, Urteil vom 24.6.2003, NZA 2003, S. 1145 (1147). Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden46 BAG, dienen diese ausschließlich informativen ZweckenUrteil vom 20.5.2008, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtNZA 2008, S. 1233 (Rdnr. 42). 47 BAG, a. a. O. (Fußnote 46), Rdnr. 30.
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Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenNebenabreden, Einzelgenehmigungen Änderungen und Sonderregelungen Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen mindestens zu ihrer Wirksamkeit der textlichen Bestätigung Schriftform. Dasselbe gilt für die Aufhebung des Schrift- formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertrags- partner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die Messe- gesellschaftdem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zuläs- siger Weise am nächsten kommt. Soweit Zulassungsschreiben Das Gleiche gilt für das Vorliegen von Ver- tragslücken. Einverstanden mit obigen Regelungen: Ort, Datum Unterschrift Auftragnehmer (Sachverständiger) Rechtlicher Hinweis: Haftungsausschluss Die Inhalte dieser „Checkliste zur Vertragsgestaltung. Sanierung zum KfW- Effizienzhaus sowie Sanierung mit Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpa- keten in Wohngebäuden.“ wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie sind ein Vorschlag für eine mögliche Regelung und als Formulierungshilfe zu verstehen. Diese Inhalte stellen lediglich eine Anregung für eine Vertragsgestaltung dar. Die Verwendung dieser Inhalte entbindet Sie deshalb nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Die Bestandteile sind frei vereinbar. Sie kön- nen Textbausteine anders formulieren, ergänzen oder kürzen oder ganz unab- hängig von den Hinweis enthaltenhier gemachten Vorschlägen einen Vertrag schließen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhalts muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat das Fachportal Energieeffizientes Bauen und Sanieren (FEBS) keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Insgesamt wird für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier angebotenen Informationen keine Haftung übernommen. Die vorliegende Checkliste stellt keine abschließende Regelung dar, weil Besonderheiten des Einzelfalls oder die Rechtsentwicklung eine andere Gestal- tung notwendig machen können. Sie ersetzt insbesondere nicht die Rechts- beratung im konkreten Einzelfall. Es wird darauf hingewiesen, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form für eine rechtssichere Ausgestaltung eines Vertrags die Beratung durch einen Rechts- anwalt empfohlen wird. Notizen Impressum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 – 00 00000 Xxxxxxxx Telefon: 00000 000-0 Telefax: 06196 908-1800 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxx.xxxx.xx De-Mail: xxxxxxxxxx@xxxx.xx-xxxx.xx Deutsche Energie-Agentur GmbH (Unterschrift)dena) Xxxxxxxxxxxxxx 000 x 00000 Xxxxxx Tel.: +00 (0)00 00 000-0 Fax: +00 (0)00 00 000-000 E-Mail: xxxx@xxxx.xx xxx.xxxx.xx dena-Expertenservice Heimrich & Hannot GmbH 05/2019 Sämtliche Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde BAFA und dena übernehmen keine Gewähr für die Veranstaltung registriert Aktualität, Richtigkeit und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei Vollständigkeit der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fälltbereitgestellten Informationen. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik DeutschlandSchäden materieller oder immaterieller Art, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht die durch Nutzung oder Nichtnutzung der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmanndargebotenen Informationen unmittelbar oder mittelbar verursacht werden, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat haften BAFA und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt dena nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind sofern ihnen nicht nachweislich vorsätzliches oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtgrob fahrlässiges Verschulden zur Last gelegt werden kann.
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Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen Änderungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie Ergänzungen von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, Verträgen mit KENDRIS sind die Bestellungen/Angebote auch wirksamnur gültig, wenn sie elektronisch bei von den Parteien schriftlich vereinbart werden. Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages ungültig oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der Messegesellschaft unter übrigen Bestim- mungen davon unberührt. An die Stelle einer ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck so nahe wie möglich kommt. KENDRIS behält sich jederzeit Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Diese werden dem Kunden schriftlich oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt. Korrespondenz erfolgt an die vom Kunden angegebenen Adressen. Adressänderungen sind KENDRIS sobald als möglich mitzu- teilen. Mit der Bekanntgabe einer E-Mail-Adresse und/oder Verwendung des Verfahrens eingehenvon irgendwelchen anderen Kommunikationsmitteln und/oder Kollaborationsplattformen stimmt der Kunde der Kommunikation mit KENDRIS per E-Mail oder solchen Kommunikationsmitteln und/oder Kollaborationsplattformen zu und er trägt sämtliche damit verbundene Risiken, wie das unrechtmässige Eindringen oder Schädigungen durch Viren oder unberechtigte Dritte. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Der Kunde verpflichtet sich, einen angemessenen Schutz vor unberechtigtem Zugriff und vor Viren zu installieren sowie KENDRIS sofort über den Eintritt von Xxxxxxx zu informieren, wie den nicht autorisierten Zugriff auf E-Mail-Konten oder andere elektronische Medien oder Einrichtungen. KENDRIS lehnt jede Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie für Schäden im Zusammen- hang Zusammenhang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschlandder Verwendung von E-Mail und/oder anderen Kommunikationsmitteln sowie Kollaborationsplattformen ab. Der Kunde verpflichtet sich, unter Ausschluss des UNKENDRIS und ihre Gruppengesellschaften, Verwaltungsräte, Geschäftsführer und Mitarbeiter von jeglicher Haftung für eingetretenen und zukünftigen Schaden, welcher durch den Gebrauch von E-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht Mail und/oder anderen Kommunikationsmitteln und/oder Kollaborationsplattformen entsteht, vollumfänglich schad- und klaglos zu halten. Verträge zwischen KENDRIS und ihren Kunden unterstehen schweizerischem Recht. KENDRIS und der freien RechtswahlKunde werden Streitfälle möglichst durch gütliche Einigung erledigen und sie verpflichten sich, vor Anrufung eines Gerichts der Gegenpartei ausreichend Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme zu geben. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird GERICHTSSTAND für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag Geschäftsbeziehungen zwischen KENDRIS und ihren Kunden ist ZÜRICH. KENDRIS behält sich jedoch vor, Xxxxxx am zuständigen Gericht ihres Wohnsitzes/Sitzes oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtbei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
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Schlussbestimmungen. Mit der Bestellung oder Nutzung eines Angebots oder einer Dienstleistung erklärt sich der Kunde einverstanden, dass er diese Geschäfts- bedingungen akzeptiert und verstanden hat. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist 8304 Wallisellen, der Sitz der Gadola Information Systems GmbH. Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung. Stand: Juli 2019 SELECTLINE ist ein eingetragenes Warenzeichen der SELECTLINE SOFTWARE AG. Alle VereinbarungenRechte sind vorbehalten. Das Handbuch und die gelieferte Software sind urheberrechtlich geschützt. Die Herstellung von Programmkopien ist unzulässig und strafbar. Lediglich die Herstellung einer Sicherungskopie für den persönlichen Gebrauch ist zulässig. Weitere Programmkopien oder Vervielfältigungen sind nicht zulässig. Zusätzliche Handbücher können gegen eine Schutzgebühr zzgl. Versandkosten nachbestellt werden. Verstösse gegen das Urheberrecht oder gegen die nachfolgenden Nutzungsbedingungen können straf- und zivilrechtlich verfolgt werden. Gegenstand des Vertrages zwischen dem Programmautor und dem Anwender ist das auf dem Datenträger aufgezeichnete Computerprogramm - im Folgenden SOFTWARE genannt - sowie das dazugehörige Handbuch. Eigentum erwirbt der Anwender nur an dem körperlichen Datenträger und an dem Handbuch. An der Software erwirbt der Anwender eine Lizenz zur nicht ausschliesslichen Benutzung gegen Zahlung einer Lizenzgebühr gemäss gesonderter Vereinbarung mit der SELECTLINE SOFTWARE AG. Die im Lizenzpapier definierte maximale Anzahl von Nutzern erhält die Möglichkeit des zeitgleichen Zugriffs (”concurrend user”) auf das erworbene Programm. Eine namentliche Lizenzierung jedes Arbeitsplatzes (”named user”) erfolgt nicht. Die Software darf weder geändert, Einzelgenehmigungen angepasst, noch übersetzt werden. Das Vermieten und Sonderregelungen bedürfen mindestens Verleihen der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaftSoftware, des Handbuchs oder von Teilen davon, ist dem Anwender nicht gestattet. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenDie SELECTLINE-Software gewährleistet, dass der Datenträger zum Zeitpunkt der Übergabe physikalisch fehlerfrei ist. Die Garantie beträgt sechs Monate. Sollte der Datenträger fehlerhaft sein, wird dieser nach Rücksendung unverzüglich gegen einen fehlerfreien Datenträger ausgetauscht. Wir weisen jedoch gleichfalls darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass sie von in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Der Lizenznehmer hat Anspruch darauf, dass die Software im Sinne der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 MonatenProgrammbeschreibung einsetzbar ist. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Haftung für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftSchäden jeglicher Art, die durch die Benutzung der Software eintreten (z. B. Datenverlust, Betriebsunterbrechung), ist ausgeschlossen, es sei denn, dass wir vorsätzlich oder grob fahrlässig den Amtsgerichten ohne Rücksicht Schaden herbeigeführt haben. In einem solchen Fall beschränkt sich die Haftung auf den Wert die Höhe des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istKaufpreises der Software. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens Änderungen am Programm und der notwendigen Rechtsvertre- tungProgrammbeschreibung bleiben vorbehalten. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werdenOktober 2018, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.SELECTLINE SOFTWARE AG
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Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen Für diesen Vertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht. Ausgeschlossen sind seine Verweisungsnormen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form Anwendbarkeit des CISG (UnterschriftUN-Kaufrecht). Ist Die Aufrechnung des Kunden gegen Forderungen des Vermieters ist unzulässig, es sei denn, diese sind unbestritten, rechtskräftig festgestellt und stehen mit dem Vertragsverhältnis in unmittelbarem rechtlichem Zusammenhang. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt gem. § 104 JN die Zuständigkeit des Bezirks- oder Landesgerichts Innsbruck (je nach Höhe des Streitwerts) als ausschließlich vereinbart. Für Konsumenten gilt der Aussteller bereits bei Gerichtsstand des § 14 Konsumentenschutzgesetz. Der Mieter ist zur Abtretung der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert ihm gegen den Vermieter zustehenden Rechte und verfügt er über einen persönlichen Account, SignaturAnsprüche nur mit Einwilligung des Vermieters in Textform berechtigt. Solange und soweit in diesen Bedingungen nichts geregelt ist, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG) und die Vorschriften der Messegesellschaft unter Verwendung Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Volkasko-/Haftpflicht-Versicherung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche jeweiligen vom Vermieter für die Fahrzeugversicherung gewählten Versicherungsunternehmens in der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtvertraglich vereinbarten Fassung entsprechend anzuwenden. Dies gilt auchauch für sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Unklarheiten. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder nichtig sein, wenn tritt an deren Stelle, die nach Auslegung der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand wirtschaftlichen Zielsetzung dieses Vertrags, die von den Parteien mutmaßlich gewählte Regelung, sollte eine solche nicht zu finden sein, ersatzweise die gesetzliche Regelung. Die unwirksam gewordene Bestimmung muss so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Der unwirksam gewordene Bestandteil berührt die Wirksamkeit des restlichen Vertrags nicht. Neustift im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nichtStubaital, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.Mieter: Fahrer 1: Fahrer 2:
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Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenInformationen, Einzelgenehmigungen Daten, Unterlagen, Geschäfts- und Sonderregelungen bedürfen mindestens Betriebsgeheimnisse, Ideen, Know-How, Codes etc. (kurz "Informationen"), die dem Kunden im Rahmen der textlichen Bestätigung durch Geschäftsbeziehung zu SuchAgents bekannt werden, unterliegen – unabhängig auf welchem Weg diese zugegangen sind (elektronisch, print, etc.) der strengen Vertraulichkeit. Ausgenommen sind solche Informationen, die Messe- gesellschaftbereits allgemein öffentlich bekannt oder sonst öffentlich zugänglich sind oder ausdrücklich von SuchAgents als nicht vertraulich bezeichnet werden. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenDem Kunden ist es daher untersagt, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenvertrauliche Informationen selbst außerhalb des Vertragszweckes zu nutzen, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehennoch diese Dritten unberechtigt zur Verfügung zu stellen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 MonatenRechte und Pflichten sind auf Rechtsnachfolger (Einzel-, Gesamtrechtsnachfolge) zu überbinden. Die Verjährungsfrist beginnt mit Weitergabe von Rechten und Pflichten an Dritte ist dem Ende des Monats, in den Kunden ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von SuchAgents nicht gestattet. Die Rechtsverhältnisse zwischen SuchAgents und dem Nutzer unterliegen dem Recht der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Für Xxxxxx als Verbraucher besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Kunden sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht als zusätzlicher Gerichtsstand München. An die Stelle der freien Rechtswahl. Ist unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Aussteller Kaufmannwirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang welche die Vertragsparteien mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz unwirksamen bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt istundurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei Fall, dass sich die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtAllgemeinen Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.
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Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen11.1 Keine Regelung aus diesem Vertrag und die daraus resultierende Zusammenarbeit soll dahingehend ausgelegt werden, Einzelgenehmigungen ein Joint-Venture, eine Partnerschaft, eine Gemeinschaft, eine BGB-Gesellschaft oder ein sonstiges gesellschaftsrechtliches Verhältnis zu begründen Die besonderen Nebenbestimmungen des BMBF und Sonderregelungen bedürfen mindestens die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (NABF bzw. NKBF 2017) haben Vorrang vor diesem Vertrag. Die Verpflichtungen der textlichen Bestätigung Partner aus ihren jeweiligen Zuwendungsverträgen bleiben von diesem Vertrag ebenfalls unberührt und gehen diesem vor. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Die Bestimmung soll vielmehr rückwirkend durch eine Regelung ersetzt werden, die Messe- gesellschaftrechtlich zulässig ist und in ihrem Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Soweit Zulassungsschreiben Das gilt entsprechend für den Hinweis enthaltenFall einer Vertragslücke. Kein Partner ist berechtigt, mit Wirkung für andere Partner ohne deren vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung Verpflichtungen zu übernehmen. Weder eine Bestimmung in diesem Vertrag noch eine Tätigkeit der Parteien nach diesem Vertrag ist so auszulegen, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdeneine Partnerschaft, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift)ein Joint Venture oder ein Vertretungsverhältnis zwischen den Parteien begründet wird. Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht geschlossen. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages sind die Bestellungen/Angebote auch nur wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung schriftlich in Form einer Ergänzungsvereinbarung vereinbart werden. Dies gilt insbesondere für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten, auch solche, die erst nach Beendigung des Verfahrens eingehenVerbundprojektes entstehen, versuchen die beteiligten Partner diese gütlich beizulegen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende Xxxxxxx dies nicht, soll zunächst versucht werden, über den Vorstand des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien RechtswahlDZHK einen Meinungsausgleich herbeizuführen. Ist eine endgültige Einigung auch unter Einschaltung des Vorstands des DZHK nicht möglich, so kann der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Rechtsweg beschritten werden. Ausschließlich zuständig für alle Streitig- keiten all diese Streitigkeiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht gütlich beigelegt werden können, ist das jeweils sachlich zuständige Gericht. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Rechte und Pflichten gegenüber dem Vertrag Zuwendungserstempfänger MDC bleiben von dieser Vereinbarung unberührt und gehen dieser vor. Verpflichtungen der Sitz Partner gegenüber dem Zuwendungserstempfänger MDC aus ihren jeweiligen Zuwendungsverträgen bleiben von dieser Vereinbarung ebenfalls unberührt und gehen dieser vor. Anlage 1: Task Allocation List (TAL) Anlage 2: Joint Controllership (JC) Anlage 3: Antrag Projekt X einschließlich Deliverables, Zeitplänen und Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0: Antrag Basis-Biobanking für Verbundprojekt einschließlich Deliverables, Zeitpläne und Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0: Aktueller Antrag Forschungsplattform des DZHK Anlage 6: Verwertungsplan Für die Studienzentrale: ORT, den (Wissenschaftlicher Vorstand: XXX) (Kaufmännischer Vorstand: XXX) (Vorstand: xxx) Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift Zur Kenntnis genommen: ORT, den Für die Datenhaltung/Transferstelle: Göttingen, den _________________________________________________ Xxxx. Xx. Xxxxxxxx Xxxxx Dekan der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtMedizinischen Fakultät und Vorstand für Forschung und Lehre _________________________________________________ Xxxx Xxxxx (komm.) Vorstand für Wirtschaftsführung und Administration GELESEN & AKZEPTIERT: ________________________________________________ Xxxx. Dies gilt auchXx. Xxxxxxxx, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand Xxxxxx Direktorin Institut für Medizinische Informatik Für das Drittmittelmanagement, die Treuhandstelle und den DZHK-LIMS-Betreiber: Greifswald, den _________________________________________________ Xxxxxx Xxxxx Leiterin Abt. Fakultätscontrolling & Drittmittelmanagement im Inland hat und falls Geschäftsbereich Finanzen & Controlling ZUR KENNTNIS GENOMMEN: _________________________________________________ Xxxx Xxxxx Leiterin der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich Unabhängigen Treuhandstelle _________________________________________________ Xxxx. Xx. Xxxxxxxx Xxxxx, Leiter DZHK-LIMS Berlin, den _________________________________________________ Xxxx. Xx. Xxxxxxxx Xxxxxxxx Vorstandssprecherin des DZHK _________________________________________________ Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx Geschäftsführerin des DZHK Für das Bilddatenmanagementsystem Berlin: Berlin, den _________________________________________________ Xxxx Xxxxxxxx Kaufmännische Direktorin der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich Fakultät Kenntnisnahme durch die deutsche Fassung bestimmt.Projektleitung: Berlin, den _________________________________________________ Prof. Dr. med Xxxxx Xxxxx Für das Bilddatenmanagementsystem München: München, den ____________________________________________________ Xxx Xxxxxxxxxx Syndikusrechtsanwältin, Leitung Stabsstelle Recht Kaufmännische Direktion München, den ___________________________________________________ Xxxx. Xx. Xxxx Xxxxx Direktor Klinik und Poliklinik für Radiologie München, den ____________________________________________________ Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx Projektverantwortlicher Bilddatenmanagementsystem (Qualitätssicherung München) Für die Ethik-Koordination: Xxxxxxxxxx, den ppa. Xx. Xxxxxxx Xxxxxx (Leitung Strategie, Programme, Ressourcen)
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Samples: service4studies.dzhk.de
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch Bei einem Verstoß gegen die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenhier angeführten Nutzungsbedingungen oder dem begründeten Verdacht, dass sie ein Verstoß vorliegt insbesondere beim Verdacht des Datenmissbrauchs oder bei strafrechtlich relevantem Verhalten, sind wir jederzeit berechtigt, Sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form Nutzung dieser Website und/oder der Dienstleistungen auszuschließen (Unterschriftsog. virtuelles Hausverbot). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche aus dem mit uns bestehenden Vermittlungsvertrag unterliegen deutschem Recht. Dies gilt nicht, soweit diese Rechtswahl dazu führen würde, dass einem Verbraucher der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen Schutz entzogen wird, der ihm durch die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende Rechtsvorschriften des MonatsStaates gewährt wird, in den denen der Schlusstag Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und von denen nach Art. 6 Absatz 1 der Messe fälltVerordnung des Europäischen Parlaments über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf. Für alle Weiterhin stimmen Sie hiermit der Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Streitigkeiten, die sich aus der Nutzung dieser Website ergeben oder damit zusammenhängen, zu. Gerichtsstand für vermögensrechtliche Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschlandaus diesem Vertrag ist Hamburg, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht wenn Sie Kaufmann sind und der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller KaufmannVertrag zum Betrieb Ihres Handelsgewerbes gehört, wenn Sie juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag Sondervermögen sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Bundesrepublik Deutschland haben und wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtgegeben ist. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat Ihr Wohnsitz oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nichtFalls sich eine der hier enthaltenden Bestimmungen, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftals unwirksam oder nicht durchsetzbar herausstellen sollte, hat dies keinen Einfluss auf die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert anderen Bestimmungen. Die Unwirksamkeit (einzelner Bestimmungen) des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istVermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des vermittelten Vertrages zur Folge. Im Falle Die Unwirksamkeit (einzelner Bestimmungen) des Unterliegens vermittelten Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtVermittlungsvertrages zur Folge.
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Samples: www.kurz-mal-weg.de
Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenDer AG verpflichtet sich, Einzelgenehmigungen jede Abwerbung und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern des ANs und den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende AN verbundenen Gesellschaften, die an der Erfüllung eines zwischen den Ver- tragspartnern abgeschlossenen Vertrages mitgewirkt haben, während der Dauer des MonatsVertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages zu unterlassen. Sollte ein Mitarbeiter des ANs, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit aus welchen Grund auch immer, zum AG wechseln, stehen dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht AN 6 (sechs) Brutto-Monatsgehälter des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtANs als Entschädigung zu. Dies gilt auchunabhängig der Beschäftigungsdauer des Mitarbeiters beim AN. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die, zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden ge- setzlichen Bestimmungen. Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus dem Ver- trag durch den AG bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des ANs. Der AG gewährt dem AN - soweit erforderlich - während der Vertragserfüllung freien und gesicherten Zutritt zu seinen Geschäftsräumen. Außerdem ist er bereit, notwendige Arbeitsmittel (z.B.: Raum, Tele- fon, Computer) kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenarbeiten, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmun- gen möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für allfällige Lücken in diesen AGB. Änderungen und Ergän- zungen von Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Das gilt insbesondere auch für das Abge- hen von diesem Schriftlichkeitsgebot. Es bestehen keine Nebenabreden. Die AGB gelten jeweils in der letztgültigen Fassung (abrufbar unter xxx.xxxxxxxx.xx). Änderungen der AGB werden dem AG nicht gesondert mitgeteilt, sondern es erfolgt ein Hinweis auf der nächsten Rechnung, die dem AG gelegt wird. Sie gelten als genehmigt, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung AG nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten innerhalb von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtvier Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich Widerspruch erhebt.
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Samples: www.ictglobe.at
Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenSollte eine Regelung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch oder sich eine Regelungslücke herausstellen, berührt dies nicht die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft Wirksamkeit des Vertrages als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 MonatenGanzem. Die Verjährungsfrist beginnt mit unwirksame Bestimmung oder die Schließung der Xxxxx hat vielmehr ergänzend durch eine Regelung zu erfolgen, die dem Ende beabsichtigten Zweck der Regelung am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist der Sitz des MonatsMaklers, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, soweit beide Vertragsparteien Kaufleute oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten der Kunde seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz Bundesrepublik Deutschland verlegt. Es findet deutsches Recht Anwendung. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Maklervertrag bedürfen der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtTextform. Dies gilt auchauch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses. Der vorliegende Vertrag tritt an die Stelle aller etwaigen bisherigen vertraglichen Bestimmungen und Abrede der Parteien und ersetzt diese. Mündliche Nebenabreden zu dem vorliegenden Vertrag bestehen nicht. (Ort, Datum) Unterschrift des Kunden Unterschrift des Maklers des Kunden Es bestehen folgende Versicherungsverträge An die jeweiligen Versicherer, der Kunde wünscht eine künftige Betreuung in den vorgenannten Versicherungsverträgen durch (nachfolgend – Makler – genannt). Aufgrund der Vereinbarungen des Maklervertrages ist dies nur dann möglich, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzwjeweilige Versicherer den einzelnen Versicherungsvertrag courtagepflichtig in den Bestand des Maklers überträgt. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftDer Kunde fordert den jeweiligen Versicherer daher auf, die Bestandsübertragung unverzüglich vorzunehmen und zukünftige Courtagen an den Amtsgerichten ohne Rücksicht Makler auszuzahlen. Sollte zwischen dem jeweiligen Versicherer und dem Makler keine Courtagevereinbarung bestehen, eine solche auch zukünftig nicht vereinbart werden oder der Makler aufgrund der bestehenden Courtagevereinbarung keinen Anspruch auf courtagepflichtige Übertragung meines jeweiligen Versicherungsvertrages in seinen Bestand haben, so fordert der Kunde den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für jeweiligen Versicherer hiermit auf, den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istMakler als Korrespondenzmakler zu berücksichtigen und zukünftig sämtlichen Schriftverkehr mit ihm zu führen. Im Falle Übrigen entzieht der Kunde den oben genannten Versicherern seine Einwilligung zur Datenspeicherung und -verarbeitung insoweit, dass diese auch eine Weitergabe an Dritte umfasst. Insbesondere eine Weitergabe an bzw. eine Speicherung von Daten durch Versicherungsvertreter im Sinne des Unterliegens § 59 Abs.2 VVG ist vom Kunden nicht mehr gewünscht. Der Kunde weist den jeweiligen Versicherer daher an, zukünftig keine Daten mehr an andere Versicherungsvertreter, insbesondere nicht an den vorherigen Vermittler, weiterzuleiten und sämtliche vorherigen Versicherungsvertreter anzuweisen, die von ihnen gespeicherten Daten des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tungKunden unverzüglich zu löschen. Vertragssprache Eine Weitergabe von Daten, insbesondere von Gesundheitsdaten, an den Makler ist Deutsch. Sollten von diesem Verbot selbstverständlich nicht umfasst. Eine entsprechende Datenweitergabe ist vielmehr ausdrücklich gewünscht. , den Unterschrift Kunde Unterschrift Makler Der Kunde, Vorname Nachname Straße, Nr. PLZ, Ort nachfolgend – Kunde – genannt bevollmächtigt die XxxXxxxxxXxxxxxx.xx – Xxxxxxx Xxxxxxx e.K. Xxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxx nachfolgend – Makler – genannt und einen eventuellen Rechtsnachfolger zur Vertretung in den beauftragten Versicherungsangelegenheiten. Diese Maklervollmacht umfasst insbesondere ⮚ die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Kunden gegenüber den jeweiligen Versicherern, einschließlich der Abgabe aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen, ⮚ die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge, ⮚ die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus den von dem Makler vermittelten oder in die Verwaltung übernommenen Versicherungsverhältnissen, sowie die sonstige Mitwirkung bei der Schadenregulierung, ⮚ die Erteilung von Untervollmacht an Personen, die von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, (z.B. Rechtsanwälte) ⮚ die Erteilung von Untervollmachten an andere Versicherungsvermittler, insbesondere an die FiNet Financial Services Network AG, geschäftsansässig Xxxx Xxxxxxxx Xxx. 00 C-E in 00000 Xxxxxxx, als Maklerpool, weitere Maklerpools, Servicegesellschaften, Einkaufsgenossenschaften oder Kooperationsmakler, ⮚ die Einleitung von Beschwerden bei dem BaFin oder einer Ombudsstelle, ⮚ die Erteilung von Lastschriftaufträgen und Einzugsermächtigungen gegenüber Versicherern und sonstigen Produktpartnern zur Abbuchung der Versicherungsprämien bzw. sonstiger Entgelte. Bezüglich der Vermittlung von Versicherungsverträgen über vorläufige Deckung wird der Makler von der Begrenzung des § 181 BGB befreit. Es ist ihm mithin gestattet zwischen dem jeweiligen Versicherer und dem Kunden durch Vertretung beider Parteien einen Versicherungsvertrag über vorläufige Deckung abzuschließen, soweit er hierzu vom Versicherer berechtigt ist. Der Kunde kann die vorliegend erteilte Vollmacht unabhängig von dem übrigen Vertrag Überset- zungen gefertigt werdenjederzeit durch schriftliche Erklärung für die Zukunft dem Makler entziehen. , dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.den
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Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenSalvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, Einzelgenehmigungen nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Nutzer-Beurteilung: Wenn Doctolib eine Beurteilung der Funktionalität oder Leistung der Freemium-Services durch den Freemium-Nutzer erhält (einschließlich der Identifizierung von Fehlern oder Verbesserungen), erklärt sich letzter damit einverstanden, Xxxxxxxx diesbezüglich alle Rechte, Titel und Sonderregelungen bedürfen mindestens Anliegen zu übertragen. Rechte und Befugnisse: Jede der textlichen Bestätigung durch Parteien erklärt, über die Messe- gesellschafterforderlichen Rechte und Befugnisse zum Abschluss der Vertrages zu verfügen und die vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Berufliche Tätigkeit: Der Freemium-Nutzer erkennt an, (i) dass er die Freemium-Services im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit im Inland nutzt und (ii) dass er nicht als Verbraucher handelt. Der Freemium-Nutzer verpflichtet sich, die Freemium-Services nicht weiterzuverkaufen oder Dritten Rechte an den Freemium-Services einzuräumen. Änderung: Doctolib behält sich das Recht vor, diese NB jederzeit zu ändern, insbesondere um Weiterentwicklungen der Freemium-Services oder rechtliche und/oder gesetzgeberische Entwicklungen zu berücksichtigen. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltendie Änderung einer Anpassung an die geltende Rechtslage geschuldet ist, dass sie von kann der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form Freemium-Nutzer diese Änderung nicht ablehnen. Jede Änderung tritt einen (Unterschrift). Ist 1) Monat nach Veröffentlichung der Aussteller bereits bei neuen Bestimmungen auf der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 MonatenDoctolib-Plattform in Kraft. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monatseinzig gültige Fassung der NB ist diejenige, die in den der Schlusstag der Messe fälltseinem Nutzerkonto als Online-Version zur Verfügung gestellt wurde. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie Korruptionsbekämpfung: Die Parteien verpflichten sich, im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht Rahmen der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag verbundenen Tätigkeiten oder der Sitz Beziehungen zwischen den Parteien die international anerkannten Grundsätze der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtKorruptionsbekämpfung einzuhalten.
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Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenSollte eine Regelung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder sich eine Regelungslücke herausstellen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch berührt dies nicht die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft Wirksamkeit des Vertrages als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 MonatenGanzen. Die Verjährungsfrist beginnt mit unwirksame Bestimmung oder die Schließung der Xxxxx hat vielmehr ergänzend durch eine Regelung zu erfolgen, die dem Ende beabsichtigten Zwecke der Regelung am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist der Sitz des MonatsVersicherungsmaklers, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, soweit beide Vertragsparteien Kaufleute oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögensind. Es findet deutsches Recht Anwendung. Auftraggeber: Xxxxx Xxxxxx GmbH Xxxxx 00 00000 Xxxxxxx (nachstehend Auftraggeber genannt) (nachstehend Versicherungsmakler genannt) Der Auftraggeber bevollmächtigt den Versicherungsmakler und einen eventuellen Rechtsnachfolger zur Vertretung in sämtlichen Versicherungsangelegenheiten. Diese Maklervollmacht umfasst insbesondere die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen Versicherern, wird für alle Streitig- keiten einschließlich der Abgabe und Entgegennahme aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen, Auskünfte, Informationen und Anzeigen. Insbesondere ist der Makler zur Entgegennahme sämtlichen Schriftverkehrs bevollmächtigt (Postempfangsvollmacht) die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge, die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus den von dem Vertrag Versicherungsmakler vermittelten oder in Zusammenhang die Betreuung übernommenen Versicherungsverhältnissen sowie die sonstige Mitwirkung bei der Schadenregulierung, die Erteilung von Untervollmachten an die VEMA eG, 95500 Heinersreuth sowie weitere Unternehmensverbünde/Pools, denen sich ein Versicherungsmakler anschließen kann. die Erteilung und Widerruf von Untervollmacht an einen anderen Versicherungsmakler oder Personen, die von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, die Einleitung und Begleitung von Beschwerden bei dem BaFin oder einer Ombudsstelle, die Erteilung und Widerruf von Einverständniserklärungen zur Einholung von Bonitätsauskünften, sowie die Anforderung von Selbstauskünften, die Erteilung und Widerruf von SEPA-Lastschriftmandaten, die Erteilung und Widerruf von Einwilligung zur Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten, von Schweigepflichtsentbindungserklärungen, sowie das Auskunftsbegehren über gespeicherte und verwendete Daten, die Entgegennahme oder den Verzicht hierauf der vom Versicherer vor Vertragsabschluss zu übergebenden Unterlagen (insb. Vertragsinformationen, Bedingungen). Der Versicherungsmakler ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Es ist ihm mithin gestattet zwischen dem jeweiligen Versicherer und dem Vollmachtgeber durch Vertretung beider Parteien einen Versicherungsvertrag über eine vorläufige Deckung abzuschließen, soweit er hierzu vom Versicherer berechtigt ist. Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet, kann vom Auftraggeber aber jederzeit mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtWirkung für die Zukunft widerrufen werden. _ _ Ort, Datum Unterschrift Auftraggeber (ggf. Stempel) Ort, Datum Unterschrift(en) abweichende versicherte Person(en), abweichende(r) Beitragszahler usw. Xxxxx Xxxxxx XxxX Xxxxx 00 * 00000 Xxxxxxx Um für Sie als Makler tätig werden zu können, müssen wir Daten von Ihnen erfassen, speichern und an Dritte weitergeben. Dies gilt auchtun wir beispielsweise, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat wir Ihre Risikosituation erfassen und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat diese Daten an verschiedene Versicherer weitergeben, um für Sie passende Angebote zu erhalten. Hierzu nutzen wir auch sogenannte Maklerdienstleister. Oft ist es auch erforderlich, dass wir Sie betreffende Daten von Dritten anfordern. In erster Linie sind dies Versicherer, aber auch Daten von Ärzten, Steuerberatern oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istRechtsanwälten und Auskunfteien können beispielsweise erforderlich sein. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt Rahmen der gegebenen Vollmacht werden wir auch den jeweiligen Datenschutzbestimmungen von Dritten in Ihrem Namen zustimmen. Gesundheitsdaten werden ausschließlich erhoben, soweit es für die Vermittlung von Lebens-, Kranken oder Unfallversicherungen (Personenversicherungen) erforderlich ist, bzw. bei der Abwicklung von Leistungs- und Schadenfällen. Sie können diese unterliegende Partei Einwilligungen jeweils einzeln erteilen und jederzeit mit Wirkung für die Kosten des Verfahrens Zukunft widerrufen. Beachten Sie bitte, dass wir dann ggfs. nicht mehr für Sie tätig sein können. Sie willigen ein, dass wir Daten - auch Gesundheitsdaten* - von Ihnen erheben und von Dritten anfordern. Sofern wir Gesundheitsdaten von Ärzten anfordern, werden wir Sie zuvor darüber informieren. Im Rahmen der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten erteilten Maklervollmacht können wir in Ihrem Namen den Einwilligungserklärungen von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werdenDritten zustimmen, dienen diese ausschließlich informativen Zweckenbeispielsweise eines Versicherers, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtvor Vertragsschluss eine Bonitätsanfrage oder eine Vorversichereranfrage durchführt.
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Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen11.1 Keine Regelung aus diesem Vertrag und die daraus resultierende Zusammenarbeit soll dahingehend ausgelegt werden, Einzelgenehmigungen ein Joint-Venture, eine Partnerschaft, eine Gemeinschaft, eine BGB-Gesellschaft oder ein sonstiges gesellschaftsrechtliches Verhältnis zu begründen Die besonderen Nebenbestimmungen des BMBF und Sonderregelungen bedürfen mindestens die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (NABF bzw. NKBF 2017) haben Vorrang vor diesem Vertrag. Die Verpflichtungen der textlichen Bestätigung Partner aus ihren jeweiligen Zuwendungsverträgen bleiben von diesem Vertrag ebenfalls unberührt und gehen diesem vor. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Die Bestimmung soll vielmehr rückwirkend durch eine Regelung ersetzt werden, die Messe- gesellschaftrechtlich zulässig ist und in ihrem Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Soweit Zulassungsschreiben Das gilt entsprechend für den Hinweis enthaltenFall einer Vertragslücke. Kein Partner ist berechtigt, mit Wirkung für andere Partner ohne deren vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung Verpflichtungen zu übernehmen. Weder eine Bestimmung in diesem Vertrag noch eine Tätigkeit der Parteien nach diesem Vertrag ist so auszulegen, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdeneine Partnerschaft, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift)ein Joint Venture oder ein Vertretungsverhältnis zwischen den Parteien begründet wird. Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht geschlossen. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages sind die Bestellungen/Angebote auch nur wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung schriftlich in Form einer Ergänzungsvereinbarung vereinbart werden. Dies gilt insbesondere für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten, auch solche, die erst nach Beendigung des Verfahrens eingehenVerbundprojektes entstehen, versuchen die beteiligten Partner diese gütlich beizulegen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende Xxxxxxx dies nicht, soll zunächst versucht werden, über den Vorstand des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien RechtswahlDZHK einen Meinungsausgleich herbeizuführen. Ist eine endgültige Einigung auch unter Einschaltung des Vorstands des DZHK nicht möglich, so kann der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Rechtsweg beschritten werden. Ausschließlich zuständig für alle Streitig- keiten all diese Streitigkeiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht gütlich beigelegt werden können, ist das jeweils sachlich zuständige Gericht. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Rechte und Pflichten gegenüber dem Vertrag Zuwendungserstempfänger MDC bleiben von dieser Vereinbarung unberührt und gehen dieser vor. Verpflichtungen der Sitz Partner gegenüber dem Zuwendungserstempfänger MDC aus ihren jeweiligen Zuwendungsverträgen bleiben von dieser Vereinbarung ebenfalls unberührt und gehen dieser vor. Anlage 1: Task Allocation List (TAL) Anlage 2: Joint Controllership (JC) Anlage 3: Antrag Projekt X einschließlich Deliverables, Zeitplänen und Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0: Antrag Basis-Biobanking für Verbundprojekt einschließlich Deliverables, Zeitpläne und Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0: Aktueller Antrag Forschungsplattform des DZHK Anlage 6: Verwertungsplan Für die Studienzentrale: ORT, den (Wissenschaftlicher Vorstand: XXX) (Kaufmännischer Vorstand: XXX) (Vorstand: xxx) Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift Zur Kenntnis genommen: ORT, den Für die Datenhaltung/Transferstelle: Göttingen, den _________________________________________________ Xxxx. Xx. Xxxxxxxx Xxxxx Dekan der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtMedizinischen Fakultät und Vorstand für Forschung und Lehre _________________________________________________ Xxxx Xxxxx (komm.) Vorstand für Wirtschaftsführung und Administration GELESEN & AKZEPTIERT: ________________________________________________ Xxxx. Dies gilt auchXx. Xxxxxxxx, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand Xxxxxx Direktorin Institut für Medizinische Informatik Für das Drittmittelmanagement, die Treuhandstelle und den DZHK-LIMS-Betreiber: Greifswald, den _________________________________________________ Xxxxxx Xxxxx Leiterin Abt. Fakultätscontrolling & Drittmittelmanagement im Inland hat und falls Geschäftsbereich Finanzen & Controlling ZUR KENNTNIS GENOMMEN: _________________________________________________ Xxxx Xxxxx Leiterin der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich Unabhängigen Treuhandstelle _________________________________________________ Xxxx. Xx. Xxxxxxxx Xxxxx, Leiter DZHK-LIMS Berlin, den _________________________________________________ Xxxx. Xx. Xxxxxxxx Xxxxxxxx Vorstandssprecherin des DZHK _________________________________________________ Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx Geschäftsführerin des DZHK Für das Bilddatenmanagementsystem Berlin: Berlin, den _________________________________________________ Xxxx Xxxxxxxx Kaufmännische Direktorin der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich Fakultät Kenntnisnahme durch die deutsche Fassung bestimmt.Projektleitung: Berlin, den _________________________________________________ Prof. Dr. med Xxxxx Xxxxx Für das Bilddatenmanagementsystem München: München, den ____________________________________________________ Xxx Xxxxxxxxxx Syndikusrechtsanwältin, Leitung Stabsstelle Recht Kaufmännische Direktion München, den ___________________________________________________ Xxxx. Xx. Xxxx Xxxxx Direktor Klinik und Poliklinik für Radiologie München, den ____________________________________________________ Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx Projektverantwortlicher Bilddatenmanagementsystem (Qualitätssicherung München) Für das Ethik-Projekt: Xxxxxxxxxx, den ppa. Xx. Xxxxxxx Xxxxxx (Leitung Strategie, Programme, Ressourcen)
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Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenSämtliche Mitteilungen (insbesondere Kündigungen) aus diesem Vertrag sind, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens sofern gesetzlich nicht zwingend eine andere Form vorgesehen ist, schriftlich an die jeweils zuletzt bekannt gegebene Adresse der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 MonatenFiber Service OÖ GmbH zu richten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinträchtigt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtSinn und Zweck nach am Nächsten kommt. Dies gilt auchnicht, wenn würde das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke. Davon abweichend gilt für Verbraucher: An Stelle der Aussteller unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung bzw. im Fall einer Regelungslücke tritt die diesen Fall regelnde gesetzliche Bestimmung. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages und seiner Bestandteile bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Von die- sem Schriftformerfordernis kann wiederum nur schriftlich abgegangen werden. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbraucher. Der Vertrag kommt jedenfalls erst mit Zugang des beidseitig unterfertigten Vertrages der Fiber Service OÖ GmbH an den Grundeigentümer zustande. Jede Vertragspartei erhält ein Exemplar dieses Vertrages mit Planbeilage. Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in der männlichen Form angeführt sind, be- ziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Es gilt österreichisches Recht einschließlich seiner Verweisungsnormen. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch über sein Zustandekommen und seine Auslegung, wird das sachlich zuständige Gericht am österreichischen Wohnsitz des betroffenen Grundeigentümers vereinbart. Hat der Grundeigentümer keinen allgemeinen ordentlichen Wohnsitz in Österreich, so gilt der Gerichtsstand der gelegenen Sache (berührtes Grundstück) als vereinbart. Für Rechtsstreitigkeiten mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, deren Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Beschäftigungsort im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzwliegt, gelten jedoch die gesetzlichen Gerichtsstände. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt istAuf eine laut TKG 2003 i.d.g.F. mögliche Verbücherung dieses Leitungsrechtes wird ausdrücklich verzichtet. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nichtErfolgen binnen fünf Jahren keine Arbeiten für die vertragsgegenständlichen Anlagen, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zweckenerlischt dieser Vertrag, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Voraussichtlicher Baubeginn: ………………………………………………………………………………………………………………… ………………, am ………………, am
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Samples: Vereinbarung Über Die Verlegung
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen während seiner Geschäftszeiten von Montag - Xxxxxxx in der Zeit von 08.00 Uhr - 17.00 Uhr. Einsätze außerhalb dieser Zeiten sind in dringenden Fällen über die Notfall- Hotline der CONCIPIA GmbH durch den Auftraggeber veranlassbar und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaftwerden gesondert mit den aktuell geltenden Stundensätzen berechnet. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenSollte sich ergeben, dass sie von über einen Punkt, über den eine Bestimmung getroffen werden sollte, eine solche in Wirklichkeit nicht getroffen wurde, dann ist diese Xxxxx so zu schließen, wie es den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages entspricht und der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdendurch diesen Vertrag verfolgte Zweck erreicht wird. Sollte sich herausstellen, bedürfen sie dass eine der Bestimmungen dieses Vertrages ungültig ist oder sollte eine Bestimmung durch künftige Gesetzgebung oder Rechtsprechung unwirksam werden oder als unwirksam anzusehen sein, dann wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn es sich um eine Bestimmung handelt, durch deren Ungültigkeit der mit dem Vertrage verfolgte Zweck vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird. In diesem Falle ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum Ende des Kalenderjahres zu kündigen. Beide Parteien erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass es keiner weiteren Form (Unterschrift)Vertragswerke bedarf, um die genannten Bedingungen wirksam werden zu lassen. Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, SignaturSollte es weitere Verträge geben, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei vorliegenden und unterschriebenen Verträge bindend entsprechend der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehengenannten Hierarchie. Alle Ansprüche Nebenabreden und Abänderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Der Auftraggeber kann die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten Rechte und Pflichten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung durch die CONCIPIA GmbH auf einen Dritten übertragen. Für die vertraglichen Beziehungen der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtParteien gilt das deutsche Recht. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls Vertragsverhältnis sowie Gerichtsstand für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens alle aus dem Vertragsverhältnis sowie alle daraus entstehenden und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache seine Wirksamkeit betreffenden Rechtsstreitigkeiten ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtBad Kreuznach.
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Samples: www.concipia.com
Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenDiese AGB sowie der Vertrag unterlie- gen der Schriftform. In diesen AGB so- wie dem Vertrag nicht behandelte Ne- benabreden wurden weder mündlich noch schriftlich getroffen. Nachträgli- che Ergänzungen oder sonstige Ände- rungen der AGB und des Vertrages be- dürfen der Schriftform. Die Aufhebung der Schriftformerfordernis ist ebenfalls nur schriftlich möglich. Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt nach dem Recht einer anwendbaren Rechts- ordnung eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages rechtswidrig sein, Einzelgenehmigungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben hiervon die Rechtmäßigkeit, die Wirksamkeit und Sonderregelungen bedürfen mindestens Durchsetzbarkeit der textlichen Bestätigung verbleibenden Bestimmungen unberührt. Die Ver- tragspartner verpflichten sich, jede rechtswidrige, unwirksame und un- durchsetzbare Bestimmung durch eine rechtmäßige, gültige und durchsetz- bare Bestimmung zu ersetzen, die Messe- gesellschaftder ungültigen Bestimmung in ihrem wirt- schaftlichen Zweck so nahe wie mög- lich kommt, bei Verbrauchern eine Be- stimmung, die im Falle von Verbrau- chern gesetzlich vorgesehen ist. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksamEnt- sprechendes gilt, wenn sie elektronisch bei während der Messegesellschaft Laufzeit dieses Vertrages eine ausfül- lungsbedürftige Regelungslücke ent- steht. Auf diese AGB und den Vertrag sind ausschließlich österreichisches Recht unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss Ausschließung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht Kauf- rechts und der freien Rechtswahlinternationalen Unter- weisungsnormen anwendbar. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, Als Gerichtsstand wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftbei Verträgen, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt mit Unternehmern abgeschlossen werden, dienen diese ausschließlich informativen Zweckendas für die Stadt Salzburg sachlich zuständige Gericht vereinbart. Bei etwaigen Widersprüchen zwischen dem Vertragsformular, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtdem Produkt- blatt und diesen Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen, gilt das Vertrags- formular vor dem Produktblatt und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Salzburg AG - AGB zum Dienstleistungsvertrag Abrechnungsfähigkeit, Stand: 1. Jänner 2020.
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Samples: www.salzburg-ag.at
Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenDie Nichtigkeit, Einzelgenehmigungen Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berühren deren Gültigkeit nicht. An ihre Stelle tritt die gesetzliche zulässige Regelung, die dem Sinn und Sonderregelungen bedürfen mindestens Zweck des wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für einzelne Teile der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaftBestimmung oder im Falle einer ergänzungsbedürftigen Xxxxx. Soweit Zulassungsschreiben rechtlich zulässig, wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Soweit in den Hinweis enthaltenAllgemeinen Geschäftsbedingungen keine Sonderregelungen vereinbart sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Dienstleistungs- und Werkvertragsrechts. Unsere Dienstleistungen werden getrennt erbracht. Wir führen beispielsweise keine Rohrreinigung in unserer Hausmeistertätigkeit durch. Für unsere verschiedenen Dienstleistungen berechnen wir den dafür vorgesehenen Stundensatz. Weisungsbefugt gegenüber unserer Firma sind nur die Vertragspartner z.B Hausverwaltungen. Wohnungseigentümer, sowie Xxxxxx haben keinerlei Weisungsbefugnis und können keinerlei Arbeiten in Auftrag geben, es sei denn, die anfallenden Kosten werden von den o.g Parteien selbst getragen. Dazu bedarf es eines schriftlichen Auftrages. Der Hausmeistervertrag schließt Arbeiten in Mietbereichen aus. Der Vertrag ist nur für Allgemeinbereiche der Immobilien gültig. Arbeiten im Mietbereich erfordern einen schriftlichen Auftrag des Mieteigentümers und wird separat zu den üblichen Handwerkerpreisen abgerechnet. Z.B. Entlüften der Heizkörper, Reparaturarbeiten oder sonstiges. Arbeiten, die das Auftragsvolumen ohne Kostenausgleich übersteigen würden, werden nicht geleistet. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, ohne Rücksprache mit dem Auftragnehmer, Termine mit Handwerkern oder sonstigen Firmen zu vereinbaren, die unsere Anwesenheitspflicht erfordern. Dem Auftraggeber ist es ebenfalls nicht gestattet, Xxxxxxx für Arbeiten die den Hausmeistervertrag betreffen, zu vereinbaren. Der Auftraggeber verpflichtet sich zu Terminabsprachen und ggf. diese Termine so zu legen, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenbetriebliche Ablauf des Auftragnehmers nicht gestört wird. Termine sind eine Woche im Voraus anzumelden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift)bzw. Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, Auftragnehmer zu vereinbaren. Nur so kann ein geregelter Ablauf in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtallen Immobilien erfolgen. Dies gilt auchnicht für Notfälle. Zusatzarbeiten die bei der Einweisung der Immobilie nicht vertraglich festgelegt, wenn bzw. besprochen wurden, können abgelehnt, bzw. zu Erhöhung der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand Vertragskosten führen. Nach Vertragsende werden alle Schlüssel dem Auftraggeber ausgehändigt. Aus versicherungstechnischen Gründen werden neue Vertragspartner von uns nicht unterwiesen, bzw. eingelernt. Wohnungsschlüssel von Mietern und Eigentümern, die an unsere Firma zum Zwecke der Notöffnung und Aufbewahrung ausgehändigt wurden, werden nur für den Zweck der Notöffnung verwendet. Wohnungsnotöffnungen führen wir nur im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz Beisein des Mieters, bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt istEigentümers durch. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nichtAn Handwerker werden keine Wohnungsschlüssel ausgehändigt. Der Mieter, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftbzw. Eigentümer hat sich selbst um den Zutritt von Handwerkern zu kümmern. Heizungsanlagen werden einmal wöchentlich auf Druckverlust überprüft und ggf. nachgefüllt wenn vertraglich vereinbart. Es erfolgt eine allgemeine Sichtprüfung. Fernwärmeanlagen werden von uns weder kontrolliert, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtüberwacht noch mit unserem Notdienst betreut.
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Samples: www.arub-service.de
Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenXxxxx Xxxxxxx Dienstleistungen ist dazu berechtigt, Einzelgenehmigungen Dritte mit der Erbringung von Leistungen zu beauftragen. Er ist berechtigt, die verwendete Infrastruktur des Internets und Sonderregelungen bedürfen mindestens mit der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaftDurchführung in Zusammenhang stehende Dienstleister und Erfüllungsgehilfen jederzeit zu wechseln, ohne Mitteilung an den Kunden machen zu müssen, es sei denn, dem Kunden entstehen hierdurch Nachteile. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenXxxxx Xxxxxxx Dienstleistungen ist berechtigt, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenzur Leistungserbringung neue/andere Technologien, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft Verfahren oder Systeme zu verwenden, als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksamangeboten, wenn sie elektronisch bei dem Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen. Erfüllungsort ist Bad Zwischenahn. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien sich ergebenden Streitigkeiten, insbesondere über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist, soweit der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller KaufmannKunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches SondervermögenSondervermögen ist, wird für alle Streitig- keiten Bad Zwischenahn. Xxxxx Xxxxxxx Dienstleistungen kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag mit Xxxxx Xxxxxxx Dienstleistungen geschlossenen Verträgen abzutreten oder in Zusammenhang sonst Rechte oder Pflichten aus mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtXxxxx Xxxxxxx Dienstleistungen geschlossenen Verträgen ohne die Zustimmung von Xxxxx Xxxxxxx Dienstleistungen ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auchauch für Gewährleistungsansprüche. Die Rechtsnachfolger von Xxxxxx sind an die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, gebunden. Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen, bzw. unvollständigen Bestimmung gilt eines dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz sie die Unwirksamkeit, bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt die Unvollständigkeit der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtBestimmung gekannt hätten.
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Samples: ssd.bz
Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenDieser Vertrag enthält alle zwischen den Parteien zum Gegenstand dieses Vertrags getroffenen Vereinbarungen und ersetzen jede frühere oder zeitgleich getroffene Vereinbarung in Bezug auf denselben Leistungsgegenstand, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaftunabhängig ob in schriftlicher oder mündlicher Form. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehenNebenabreden bestehen nicht. Alle Ansprüche zwischen dem Käufer und dem Lieferanten zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen Vereinbarungen sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Unbeschadet der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen Regelungen in Abschnitt 0 bedürfen rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monatennach Vertragsschluss vom Lieferanten gegenüber dem Käufer abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung des Rücktritts, usw.) zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags der Verzicht auf sich aus diesem Vertrag ergebende Rechte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform. Dies gilt das auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel. Sollte eine Partei ein Recht des Bundesrepublik Deutschlandaus einer der Vorschriften nicht geltend machen, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt bedeutet dies keinen Verzicht auf diese Vorschrift oder das Recht der freien Rechtswahljeweiligen Partei jede dieser Vorschriften später geltend zu machen. Ist Die in dieser Bestellung aufgeführten Rechte des Käufers bestehen zusätzlich zu dem ihn gesetzlich zustehenden und er kann sowohl alle ihm zustehenden Rechte als auch nur Teile davon geltend machen. Die Abschnittsüberschriften dienen lediglich der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts besseren Lesbarkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Bestellung. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder öffentlich-rechtliches Sondervermögeneine später in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Xxxxx in diesem Vertrag herausstellen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag dadurch die Wirksamkeit der Sitz übrigen Bestimmungen nicht berührt. Den Parteien ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bekannt, wonach eine salvatorische Erhaltensklausel lediglich die Beweislast umkehrt. Es ist jedoch der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn ausdrückliche Wille der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftParteien, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. Die Abschnittsüberschriften dienen lediglich zur besseren Lesbarkeit und haben keinen Einfluss auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istdie Auslegung dieses Vertrags. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.Der Begriff „einschliesslich“ bedeutet in Ermangelung ausdrücklicher gegenteiliger Festlegungen
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Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen11.1 Keine Regelung aus diesem Vertrag und die daraus resultierende Zusammenarbeit soll dahingehend ausgelegt werden, Einzelgenehmigungen ein Joint-Venture, eine Partnerschaft, eine Gemeinschaft, eine BGB-Gesellschaft oder ein sonstiges gesellschaftsrechtliches Verhältnis zu begründen Die besonderen Nebenbestimmungen des BMBF und Sonderregelungen bedürfen mindestens die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (NABF bzw. NKBF 2017) haben Vorrang vor diesem Vertrag. Die Verpflichtungen der textlichen Bestätigung Partner aus ihren jeweiligen Zuwendungsverträgen bleiben von diesem Vertrag ebenfalls unberührt und gehen diesem vor. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Die Bestimmung soll vielmehr rückwirkend durch eine Regelung ersetzt werden, die Messe- gesellschaftrechtlich zulässig ist und in ihrem Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Soweit Zulassungsschreiben Das gilt entsprechend für den Hinweis enthaltenFall einer Vertragslücke. Kein Partner ist berechtigt, mit Wirkung für andere Partner ohne deren vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung Verpflichtungen zu übernehmen. Weder eine Bestimmung in diesem Vertrag noch eine Tätigkeit der Parteien nach diesem Vertrag ist so auszulegen, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdeneine Partnerschaft, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift)ein Joint Venture oder ein Vertretungsverhältnis zwischen den Parteien begründet wird. Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht geschlossen. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages sind die Bestellungen/Angebote auch nur wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung schriftlich in Form einer Ergänzungsvereinbarung vereinbart werden. Dies gilt insbesondere für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten, auch solche, die erst nach Beendigung des Verfahrens eingehenVerbundprojektes entstehen, versuchen die beteiligten Partner diese gütlich beizulegen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende Xxxxxxx dies nicht, soll zunächst versucht werden, über den Vorstand des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien RechtswahlDZHK einen Meinungsausgleich herbeizuführen. Ist eine endgültige Einigung auch unter Einschaltung des Vorstands des DZHK nicht möglich, so kann der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Rechtsweg beschritten werden. Ausschließlich zuständig für alle Streitig- keiten all diese Streitigkeiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftdiesem Vertrag, die nicht gütlich beigelegt werden können, ist das jeweils sachlich zuständige Gericht. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Rechte und Pflichten gegenüber dem Zuwendungserstempfänger MDC bleiben von dieser Vereinbarung unberührt und gehen dieser vor. Verpflichtungen der Partner gegenüber dem Zuwendungserstempfänger MDC aus ihren jeweiligen Zuwendungsverträgen bleiben von dieser Vereinbarung ebenfalls unberührt und gehen dieser vor. Anlage 1: Task Allocation List (TAL) Anlage 2: Joint Controllership (JC) Anlage 3: Antrag Projekt X einschließlich Deliverables, Zeitplänen und Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0: Antrag Basis-Biobanking für Verbundprojekt einschließlich Deliverables, Zeitpläne und Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0: Aktueller Antrag Forschungsplattform des DZHK Anlage 6: Verwertungsplan Für die Studienzentrale: ORT, den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf (Wissenschaftlicher Vorstand: XXX) (Kaufmännischer Vorstand: XXX) (Vorstand: xxx) Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift Zur Kenntnis genommen: ORT, den Wert Für die Datenhaltung/Transferstelle: Göttingen, den _________________________________________________ Xxxx. Xx. Xxxxxxxx Xxxxx Dekan der Medizinischen Fakultät und Vorstand für Forschung und Lehre _________________________________________________ Xxxx Xxxxx (komm.) Vorstand für Wirtschaftsführung und Administration GELESEN & AKZEPTIERT: ________________________________________________ Xxxx. Xx. Xxxxxxxx, Xxxxxx Direktorin Institut für Medizinische Informatik Für die Treuhandstelle und den DZHK-LIMS-Betreiber: Greifswald, den _________________________________________________ Xxxx Xxxxx Leiterin der Unabhängigen Treuhandstelle _________________________________________________ Xxxx Xxxxxx, Leiter DZHK-LIMS (UMG-IT) Berlin, den _________________________________________________ Xxxx. Xx. Xxxxxxxx Xxxxxxxx Vorstandssprecherin des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für DZHK _________________________________________________ Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx Geschäftsführerin des DZHK Für das Bilddatenmanagementsystem Berlin: Berlin, den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und _________________________________________________ Xxxx Xxxxxxxx Kaufmännische Direktorin der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich Fakultät Kenntnisnahme durch die deutsche Fassung bestimmt.Projektleitung: Berlin, den _________________________________________________ Prof. Dr. med Xxxxx Xxxxx Für das Bilddatenmanagementsystem München: München, den ____________________________________________________ Xxx Xxxxxxxxxx Syndikusrechtsanwältin, Leitung Stabsstelle Recht Kaufmännische Direktion München, den ___________________________________________________ Xxxx. Xx. Xxxx Xxxxx Direktor Klinik und Poliklinik für Radiologie München, den ____________________________________________________ Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx Projektverantwortlicher Bilddatenmanagementsystem (Qualitätssicherung München) Für das Ethik-Projekt: Xxxxxxxxxx, den ppa. Xx. Xxxxxxx Xxxxxx (Leitung Strategie, Programme, Ressourcen)
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Samples: service4studies.dzhk.de
Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenSollte eine Regelung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch oder sich eine Regelungslücke herausstellen, berührt dies nicht die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft Wirksamkeit des Vertrages als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 MonatenGanzem. Die Verjährungsfrist beginnt mit unwirksame Bestimmung oder die Schließung der Xxxxx hat vielmehr ergänzend durch eine Regelung zu erfolgen, die dem Ende beabsichtigten Zweck der Regelung am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist der Sitz des MonatsMaklers, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, soweit beide Vertragsparteien Kaufleute oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten der Kunde seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz Bundesrepublik Deutschland verlegt. Es findet deutsches Recht Anwendung. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Maklervertrag bedürfen der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtTextform. Dies gilt auchauch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses. Der vorliegende Vertrag tritt an die Stelle aller etwaigen bisherigen vertraglichen Bestimmungen und Abrede der Parteien und ersetzt diese. Mündliche Nebenabreden zu dem vorliegenden Vertrag bestehen nicht. - Ort, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand Datum - - Unterschrift Kunde - - Unterschrift Makler – Hiermit vereinbaren und - Herr / Frau - folgenden Nachtrag zum zwischen den Parteien seit dem bestehenden Maklervertrag. • Zusätzlich zu den im Inland hat Maklervertrag benannten Umfang erstreckt sich der Maklervertrag zukünftig auch auf folgendeVersicherungen: Sämtliche Rechte und falls Pflichten der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz Parteien zu diesem Vertrag/Verträgen ergeben sich aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt istzugrundeliegendenMaklervertrag. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, gelten entsprechend für die nachträglich in den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istMaklervertrag einbezogenen Versicherungen. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; Übrigenbleibt der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.Maklervertrages unberührt. • Folgende Versicherungen sollen nicht mehr vom Maklervertrag erfasst werden: Ansonsten behält der bestehende Maklervertrag unverändert Gültigkeit. - Ort, Datum - - Unterschrift Kunde -
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Samples: Versicherungsmaklerauftrag
Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenSollten Teile des Vertragswerkes nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, Einzelgenehmigungen so gilt der Rest des Vertrages weiter. Die Vertragspartner werden dann das Vertrags- werk so auslegen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltengestalten, dass sie der mit den nich- tigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte Zweck soweit als möglich erreicht wird. Dieser Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten dür- fen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Vertragspartners auf Dritte übertragen werden. Wird in den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin- gungen Schriftlichkeit verlangt, dann kann diese sowohl durch Briefpost als auch durch Fax und / oder E- Mail erfüllt werden, sofern in den allgemeinen Ge- schäftsbedingungen oder in der Individualvereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Die Verrechnung von Ansprüchen des Kunden mit For- derungen der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift)internezzo ag ist ausgeschlossen. Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, Beim Auftreten möglicher Konflikte unter diesem Ver- trag sind die Bestellungen/Angebote Vertragspartner verpflichtet, unverzüglich eine Krisensitzung durchzuführen, das weitere Vorgehen zu besprechen und ein Krisenmanagement, gegebenen- falls unter Beizug sachverständiger Dritter, einzusetzen. Sollte die internezzo ag ihre Rechte aus diesem Vertrag, aus welchen Gründen auch wirksamimmer, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monatennicht geltend ma- chen, so stellt dies keinen Verzicht auf dieses Recht dar. Die Verjährungsfrist beginnt mit internezzo ag behält sich Änderungen der allgemei- nen Geschäftsbedingungen jederzeit vor. Diese werden dem Ende des MonatsKunden schriftlich oder in anderer geeigneter Weise, in den z.B. auf der Schlusstag der Messe fälltWebsite, bekannt gegeben und gel- ten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik DeutschlandSchweizerischen Recht, jedoch unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (UN-Kaufrechts (CISG) sowie Citral). Erfüllungsort ist Rotkreuz. Klagen des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Kunden können ausschliesslich am sachlich zuständigen Gericht am Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – internezzo ag eingereicht werden. Die internezzo ag ist berechtigt, den Kunden auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtan sei- nem Domizil zu belangen.
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Samples: www.internezzo.ch
Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenEs gilt materielles österreichisches Recht mit Ausnahme von Kollisions-, Einzelgenehmigungen Verweisungsnormen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 MonatenUN-Kaufrecht. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fälltVertragssprache ist Deutsch. Für alle sämtliche Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz Geschäftsbeziehung, so auch der Messegesellschaft zum Wirksamkeit dieser Gerichtsstandvereinbarung, vereinbaren die Vertragsparteien als ausschließlichen Gerichtsstand – das jeweils sachlich zuständige Gericht am Sitz von itellico. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Er- gänzungen, Nebenabreden usw bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Zusagen oder Nebenabreden bestehen nicht. Zur Gültigkeit von mündlichen Erklärungen welcher Art auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtimmer ist unabdingbar die schriftliche Bestätigung durch itellico erforderlich. Dies Schweigen oder sonstigem Untätigbleiben von itellico kann kein wie immer gearteter Erklärungsinhalt, so insbesondere keine Zustim- mung, beigemessen werden. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diesfalls gilt aucheine dieser Bestimmungen im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende und nicht unwirksame, gültige oder durchsetz- bare Bestimmung als vereinbart. Mitteilungen an den Auftraggeber gelten als zugegangen, sofern sie an die zuletzt bekannte Zustell oder Rechnungs- anschrift abgeschickt wurden oder im Online Kundenbereich unter xxxx://xxxxxx.xxxxxxxx.xx zugänglich gemacht wurden. Erklärungen an itellico sind an den jeweiligen Sitz des Unter- nehmens zu richten. Werden Erklärungen auf elektronische oder sonstige Weise an itellico übersandt, gelten diese erst mit tatsächlicher Kenntnisnahme durch itellico als zugegan- gen. Die Beweislast für den Zugang trifft den Auftraggeber. Änderungen der AGB sowie anderer AGB (z.B.: AGB für Webshop etc.) können von itellico vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die jeweils gültigen AGB werden auf der Website von itellico unter xxx.xxxxxxxx.xx/xxx kundgemacht. Änderungen der AGB und der Entgelte werden dem Auf- traggeber schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen einlangend nach Aussendung der Mitteilung schriftlich (per E-Mail) den Vertrag mit Wirksamwerden der Änderung kündigt. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, falls die Änderung nicht zum Nachteil des Auftraggebers erfolgt oder Entgelte gemäß einem vereinbarten Index angepasst werden. Die Kündigung wird wirkungslos, falls sich itellico innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Kündigung bereit erklärt, gegenüber dem Auftraggeber auf die Änderung zu verzichten. Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sachlich gerechtfertigt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nichtDer Verbraucher hat das Recht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögensÄnderung der AGB binnen vier Wochen ab Erhalt der Mitteilung über die Ände- rung zu widersprechen, andernfalls gelten die geänderten AGB von ihm als akzeptiert. itellico wird den Verbraucher auf dieses Widerspruchsrecht und die beim Unterbleiben des Widerspruchs eintretenden Rechtsfolgen hinweisen. Stand: 2018/05 DE_AT_2016_01_AGB itellico internet solutions gmbh Erste Bank - IBAN: XX000000000000000000 - XXXXXXXXXXX, UID Nr. ATU38407103 Firmenbuch Nr. 128493k - Es gelten die AGB der itellico internet solutions gmbh einzusehen unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx - Gerichtsstand ist Wien Büro Wien Xxxxxxxxx 00 X-0000 Xxxx Tel +43-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.1-79 666 90-0 Fax +43-1-79 000 00-00
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Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenDer AG verpflichtet sich, Einzelgenehmigungen jede Abwerbung und Sonderregelungen bedürfen mindestens Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern des ANs und den mit dem AN verbundenen Gesellschaften, die an der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaftErfüllung eines zwischen den Vertragspartnern abgeschlossenen Vertrages mitgewirkt haben, während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages zu unterlassen. Sollte ein Mitarbeiter des ANs, aus welchen Grund auch immer, zum AG wechseln, IMPIT GmbH Xxxxxxxxxx 0x E-Mail: xxxxxx@xxxxx.xx Internet: xxx.xxxxx.xx Firmensitz: X-0000 Xxxxxxxxxxxxxx Eingetragen beim LG Korneuburg Firmenbuch Nr.: FN404317i Bankverbindung: Sparkasse Korneuburg stehen dem AN 6 (sechs) Brutto-Monatsgehälter des ANs als Entschädigung zu. Dies gilt unabhängig der Beschäftigungsdauer des Mitarbeiters beim AN. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltennicht anders vereinbart, dass sie gelten die, zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen. Eine Abtretung von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb Rechten oder Übertragung von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten Pflichten aus dem Vertrag durch den AG bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des ANs. Der AG gewährt dem AN - soweit erforderlich - während der Vertragserfüllung freien und gesicherten Zutritt zu seinen Geschäftsräumen. Außerdem ist er bereit, notwendige Arbeitsmittel (z. X. Xxxx, Telefon, Computer) kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenarbeiten, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für allfällige Lücken in Zusammenhang mit diesen AGB. Änderungen und Ergänzungen von Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Das gilt insbesondere auch für das Abgehen von diesem Schriftlichkeitsgebot. Es bestehen keine Nebenabreden. Die AGB gelten jeweils in der letztgültigen Fassung (abrufbar unter xxx.xxxxx.xx). Änderungen der AGB werden dem Vertrag AG nicht gesondert mitgeteilt, sondern es erfolgt ein Hinweis auf der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtnächsten Rechnung, die dem AG gelegt wird. Dies gilt auchSie gelten als genehmigt, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzwAG nicht innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich Widerspruch erhebt. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögensIMPIT GmbH Xxxxxxxxxx 0x E-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtMail: xxxxxx@xxxxx.xx Internet: xxx.xxxxx.xx Firmensitz: X-0000 Xxxxxxxxxxxxxx Eingetragen beim LG Korneuburg Firmenbuch Nr.: FN404317i
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Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen1. Änderungen, Einzelgenehmigungen Ergänzungen oder die einvernehmliche Aufhe- bung des Vertrages inklusive seiner Anlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Sonderregelungen der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien auf derselben Urkunde, es sei denn, sie beruhen auf einer ausdrücklichen, individuellen Vertragsab- rede. Kündigungen und sonstige Erklärungen der Vertragspar- teien, die zur Begründung, Wahrung oder Ausübung ihrer Rechte erforderlich sind, bedürfen mindestens zu ihrer Wirksamkeit eben- falls der textlichen Bestätigung Schriftform, aber nur der Unterzeichnung durch die Messe- gesellschafter- klärende Vertragspartei. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenAuf das Schriftformerfordernis kann nur durch eine von beiden Vertragsparteien unterzeichnete Er- klärung verzichtet werden, es sei denn, der Verzicht beruht auf einer ausdrücklichen individuellen Vertragsabrede. Das Formerfordernis gemäß vorstehendem Absatz kann ent- weder (i) durch die Übermittlung und Austausch handschriftlich signierter und im Anschluss gescannter Dokumente oder (ii) durch die elektronische Form ersetzt werden. Wird das Form- erfordernis gemäß vorstehendem Absatz durch die elektroni- sche Form ersetzt, so muss der Unterzeichner seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer mindes- tens einfachen elektronischen Signatur eines anerkannten und zertifizierten Anbieters für elektronische Signaturen (z.B. Docu- Sign, Adobe Sign) versehen. Zur Klarstellung wird vereinbart, dass sie zur Erfüllung der Schrift- form oder der elektronischen Form der Austausch von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form bloßen Text-E-Mails (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monatenohne Anhang) nicht ausreicht. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des MonatsAnnahme oder Anerkennung von Bestellungen, in den der Schlusstag der Messe fälltFrachtpa- pieren, Auftragsbestätigungen oder jedwede andere Art von Dokumenten (einschl. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftAGB), die von den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von in diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werdenver- einbarten Regelungen abweichen, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, führen ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt Einhaltung des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.Formerfordernisses nach dieser Vorschrift nicht zu einer Ände- rung und/oder Ergänzung dieses Vertrages
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Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen15.1 Jeder Vertragsteil ist verpflichtet, Einzelgenehmigungen dem anderen Vertragsteil allfällige Änderungen seiner Geschäftsanschrift und/oder Zustellanschrift und Sonderregelungen bedürfen mindestens Telefaxnummer umgehend schriftlich mit eingeschriebenem Brief bekannt zu geben. Vor einer derartigen Bekanntgabe ist jeder Vertragsteil berechtigt, an die ihm bisher bekannte Geschäftsanschrift/Zustellanschrift bzw. Telefaxnummer des anderen Vertragsteil Mitteilungen und Willenserklärungen aller Art abzugeben und gelten diese dort als ordnungsgemäß zugestellt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber allfällige Änderungen in seiner Unternehmensstruktur (Änderung der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenEigentums- oder Gesellschaftsverhältnisse, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenBeteiligungsänderungen, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Accountudgl) unverzüglich, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren längstens jedoch innerhalb von 6 Monaten5 Werktagen, bekannt zu geben. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des MonatsDer Auftraggeber ist berechtigt, in den jede der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie Vertrages vom Auftragnehmer zu legende und gelegte Bankgarantie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen Falle einer Überzahlung in Anspruch zu nehmen. Geschäftsbedingungen, Lieferkonditionen etc. des Auftragnehmers, die im Gegensatz zum Inhalt dieser Vereinbarung stehen sollten (oder auch darüber hinaus weiteres regeln), haben keine Gültigkeit und gelten auch für allfällig vereinbarte Nachträge zu dieser Vereinbarung als nicht vereinbart, auch wenn darauf Bezug genommen werden sollte. Allfällige Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrags gilt das Recht Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und zumindest der Unterschrift des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtAG. Dies gilt auchauch für ein Abgehen von diesem Schriftformvorbehalt. Der Auftragnehmer verzichtet auf die Anfechtung dieses Vertrages oder einzelner seiner Bestimmungen wegen Irrtums, wenn Verkürzung über die Hälfte oder sonstiger Willensmängel. Ausdrücklich vereinbart wird die ausschließliche sachliche und örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts Oberwart (auch die internationale Zuständigkeit dieses Gerichts wird ausdrücklich vereinbart). Auf dieses Vertragsverhältnis findet, sofern in den auftragsspezifischen Werkvertragsbedingungen (Punkt D) nichts Gesondertes geregelt ist, ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand internationalen Verweisungsnormen sowie der UNK Anwendung. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig und/oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages im Inland hat Übrigen nicht. Die nichtige Vertragsbestimmung ist durch jene gültige Vertragsbestimmung zu ersetzen, die der nichtigen Vertragsbestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat gültig ist. Sind Auftragnehmer zwei oder sein Sitz mehrere Unternehmer, so haften sie für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche bzw Verpflichtungen zur ungeteilten Hand. Streitfälle über die vom AN zu erbringenden Leistungen bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt die Vergütung der Klageerhebung Leistungen des AN berechtigen den AN nicht, die ihm obliegenden Leistungen bzw Arbeiten einzustellen. Sollte Uneinigkeit über die Vergütung von Nachträgen (dem Grunde oder der Höhe nach) herrschen, so berechtigt dieser Umstand den Auftragnehmer nicht, die Arbeiten einzustellen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über den vereinbarten Auftragspreis absolutes Stillschweigen zu halten bzw. diesen nicht bekannt istan Dritte insbesondere den Auftraggeber des Auftragebers weiterzugeben. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Stillschweigenverpflichtung ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe in Höhe von EUR 20.000,-- (in Worten: zwanzigtausend Euro) an den Auftraggeber zu bezahlen. Eine gesonderte Geltendmachung eines allenfalls bestehenden darüber hinausgehenden Schadens behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, mit dem Vertragspartner des Auftraggebers Verhandlungen über vertragsrelevante Umstände (insbesondere Preise, Fristen, Termine, udgl) zu führen. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe in Höhe von EUR 20.000,-- (in Worten: zwanzigtausend Euro) an den Auftraggeber zu bezahlen. Eine gesonderte Geltendmachung eines allenfalls bestehenden darüber hinausgehenden Schadens behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor. Alle seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Pläne, Skizzen, Entwürfe und der gleichen bleiben geistiges Eigentum des Auftraggebers. Diese Gerichtsstandsvereinbarung Unterlagen dürfen sohin ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch den Auftraggeber weder weitergegeben und vervielfältigt noch abseits der konkreten Bestellung bzw des konkreten Projekts verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe in Höhe von EUR 20.000,-- (in Worten: zwanzigtausend Euro) an den Auftraggeber zu bezahlen. Eine gesonderte Geltendmachung eines allenfalls bestehenden darüber hinausgehenden Schadens behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor. Selbiges gilt nichtauch für geistiges Eigentum Dritter, falls welches dem Auftragnehmer vom Auftraggeber allenfalls zur Verfügung gestellt wird. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Vorgaben der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftUnger Charta bezüglich Umgang mit Mitarbeitern, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istUmwelt und Ethik einzuhalten. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache Die aktuelle Version ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.verfügbar: xxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxx.xxxx
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