Schlussbestimmungen. (1) Sollte das Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Der Auftragnehmer wird die Gläubiger über die Tatsache, dass es sich um Daten handelt, die im Auftrag verarbeitet werden, unverzüglich informieren.
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Samples: Vertrag Über Die Verarbeitung Von Daten Im Auftrag (Avv), Vertrag Über Die Verarbeitung Von Daten Im Auftrag (Avv), Vertrag Über Die Verarbeitung Von Daten Im Auftrag (Avv)
Schlussbestimmungen. (1) Sollte das Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet gefähr- det werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Der Auftragnehmer Auftragneh- mer wird die Gläubiger über die Tatsache, dass es sich um Daten handelt, die im Auftrag verarbeitet werden, unverzüglich informieren.
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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung
Schlussbestimmungen. (1) Sollte das Eigentum Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (Dritter, etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird die Gläubiger über die Tatsachealle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass es sich um die Hoheit und das Eigentum an den Daten handelt, die ausschließlich beim Auftraggeber als »Verantwortlicher« im Auftrag verarbeitet werden, unverzüglich informierenSinne der Datenschutz-Grundverordnung liegen.
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Samples: Vertrag Über Die Verarbeitung Von Daten Im Auftrag, Vertrag Über Die Verarbeitung Von Daten Im Auftrag
Schlussbestimmungen. (1) Sollte das Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren oder durch sonstige sons- tige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Der Auftragnehmer wird die Gläubiger über die Tatsache, dass es sich um Daten Da- ten handelt, die im Auftrag verarbeitet werden, unverzüglich informieren.
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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsdatenverarbeitung, www.dji.de
Schlussbestimmungen. (1) Sollte das Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber Auf- traggeber unverzüglich zu informieren. Der Auftragnehmer wird die Gläubiger über die Tatsache, dass es sich um Daten handelt, die im Auftrag verarbeitet werden, unverzüglich un- verzüglich informieren.
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Samples: Vertrag Über Die Verarbeitung Von Daten Im Auftrag, Vertrag Über Die Verarbeitung Von Daten Im
Schlussbestimmungen. (1) Sollte das Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren oder durch sonstige Ereignisse Ereig- nisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Der Auftragnehmer wird die Gläubiger über die Tatsache, dass es sich um Daten handelt, die im Auftrag verarbeitet werden, unverzüglich informieren.
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung
Schlussbestimmungen. (1) Sollte das Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren oder durch sonstige Ereignisse Ereig- nisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informiereninformie- ren. Der Auftragnehmer wird die Gläubiger über die Tatsache, dass es sich um Daten handelt, die im Auftrag verarbeitet werden, unverzüglich informieren.
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Samples: www.minol.de, www.betreuung.de
Schlussbestimmungen. (1) Sollte das Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer Auftragsverarbeiter durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter wird die Gläubiger über die Tatsache, dass es sich um Daten handelt, die im Auftrag verarbeitet werden, unverzüglich informieren.
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Schlussbestimmungen. (1) 18.1. Sollte das Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Der Auftragnehmer wird die Gläubiger über die Tatsache, dass es sich um Daten handelt, die im Auftrag verarbeitet werden, unverzüglich informieren.
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Schlussbestimmungen. (1) Sollte das Eigentum des Auftraggebers Verantwortlichen beim Auftragnehmer Auftragsverarbeiter durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter den Auftraggeber Verantwortlichen unverzüglich zu informieren. Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter wird die Gläubiger über die Tatsache, dass es sich um Daten handelt, die im Auftrag verarbeitet werden, unverzüglich informieren.
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung
Schlussbestimmungen. (1) . Sollte das Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder BeschlagnahmeBeschlag- nahme), durch ein Insolvenzverfahren oder durch sonstige Ereignisse Ereig- nisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber Auftragge- ber unverzüglich zu informieren. Der Auftragnehmer wird die Gläubiger über die Tatsache, dass es sich um Daten handelt, die im Auftrag verarbeitet werden, unverzüglich informieren.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag (Stand
Schlussbestimmungen. (1) Sollte das Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren oder o- der durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber Auf- traggeber unverzüglich zu informieren. Der Auftragnehmer wird die Gläubiger über die Tatsache, dass es sich um Daten handelt, die im Auftrag verarbeitet werden, unverzüglich un- verzüglich informieren.
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Schlussbestimmungen. (1) Sollte das Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder BeschlagnahmeBeschlag- nahme), durch ein Insolvenzverfahren oder durch sonstige Ereignisse Ereig- nisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber Auftrag- geber unverzüglich zu informieren. Der Auftragnehmer wird die Gläubiger über die Tatsache, dass es sich um Daten handelt, die im Auftrag verarbeitet werden, unverzüglich informieren.
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Samples: www.gesundheitsticket.de
Schlussbestimmungen. (1) a. Sollte das Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Der Auftragnehmer wird die Gläubiger über die Tatsache, dass es sich um Daten handelt, die im Auftrag verarbeitet werden, unverzüglich informieren.
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung
Schlussbestimmungen. (1) 15.1 Sollte das Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Der Auftragnehmer wird die Gläubiger über die Tatsache, dass es sich um Daten handelt, die im Auftrag verarbeitet werden, unverzüglich informieren.
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Samples: www.phonerecorder.eu
Schlussbestimmungen. (1) Sollte das Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Massnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Der Auftragnehmer wird die Gläubiger über die Tatsache, dass es sich um Daten handelt, die im Auftrag verarbeitet werden, unverzüglich informieren.
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Samples: www.blp-digital.com
Schlussbestimmungen. (1) Sollte das Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Der Auftragnehmer wird die Gläubiger über die Tatsache, dass es sich um Daten handelt, die im Auftrag verarbeitet werden, unverzüglich unver- züglich informieren.
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Schlussbestimmungen. (1) Sollte das Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer Auf- tragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Der Auftragnehmer wird die Gläubiger über die Tatsache, dass es sich um Daten handelt, die im Auftrag verarbeitet werden, unverzüglich informieren.
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Samples: Vertrag Über Die Verarbeitung
Schlussbestimmungen. (1) 11.1 Sollte das Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Der Auftragnehmer wird die Gläubiger über die Tatsache, dass es sich um Daten handelt, die im Auftrag verarbeitet werden, unverzüglich informieren.
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Samples: www.datocms-assets.com
Schlussbestimmungen. (1) Sollte das Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informiereninfor- mieren. Der Auftragnehmer wird die Gläubiger über die Tatsache, dass es sich um Daten handelthan- delt, die im Auftrag verarbeitet werden, unverzüglich informieren.
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Samples: Vertrag Auftragsdatenverarbeitung
Schlussbestimmungen. (1) Sollte das Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren oder o- der durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber Auf- traggeber unverzüglich zu informieren. Der Auftragnehmer wird die Gläubiger über die Tatsache, dass es sich um Daten handelt, die im Auftrag verarbeitet werden, unverzüglich unver- züglich informieren.
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Samples: studiumplus.de
Schlussbestimmungen. (1) Sollte das Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informierenin- formieren. Der Auftragnehmer wird die Gläubiger über die Tatsache, dass es sich um Daten handelt, die im Auftrag verarbeitet werden, unverzüglich informieren.
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