Schlußbestimmung Musterklauseln

Schlußbestimmung. 14.1 Wenn eine Klausel dieses Vertrages rechtswidrig, ungültig oder nichtig ist oder wird, so wird die Gültigkeit der rechtmäßigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. 14.2 Dieser Vertrag, das Auftragsformular, die Preisliste und die Leistungsbeschreibung (nachfolgend: Vertrag) bilden den gesamten Vertrag zwischen intersaar und dem Kunden und ersetzen sämtliche früheren und gleichzeitigen Abreden hinsichtlich des Vertragsgegenstandes. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und sind von beiden Parteien zu unterzeichnen, soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes geregelt wird. 14.3 Folgende Mitteilungen des Kunden an intersaar können per E- Mail unter Angaben der Kunden- und Rechnungsnummer übermittelt werden: a) Mitteilungen von Änderungen der Bankverbindungen oder Rechnungsanschrift b) Übermittlung von kundenseitigen Anfragen bzw. Fragen nach Service, Techniker und ähnlichen. In diesen Fällen wird intersaar dem Kunden eine schriftliche Bestätigung der jeweiligen Kundenmitteilung übermitteln. Die Übermittlung kann wahlweise per E-Mail, Fax oder Brief erfolgen. Im übrigen gilt § 127 BGB. 14.4 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung von intersaar auf einen Dritten übertragen. 14.5 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Soweit der Kunde Xxxxxxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstrand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Saarbrücken. 14.6 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien, soweit nicht im Vertrag oder in den ABG`s etwas anderes ausdrücklich geregelt ist. Das gleiche gilt für einen Verzicht auf diese Schriftformerfordernisse.
Schlußbestimmung. Diese Betriebsvereinbarung tritt am xx.xx.xxxx in Kraft. Sie kann mit einer Frist von 3 Mona- ten zum Jahresende, erstmals zum 31.12.xxxx gekündigt werden. Im Falle einer Änderung einschlägiger gesetzlicher Vorschriften oder der Rechtsprechung, gelten die Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung bis zum Abschluß einer neuen Vereinbarung weiter.
Schlußbestimmung. 12.1. Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen rechtsunwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht beeinträchtigt. 12.2. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung darf keine Untervergabe des Auftrags an Dritte erfolgen. 12.3. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz behandelt. 12.4. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für die Lieferverpflichtung die von uns gewünschte Versandanschrift bzw. Verwendungsstelle; für alle übrigen Verpflichtungen beider Teile ist Erfüllungsort Großengottern. 12.5. Gerichtsstand ist Großengottern. Wir können Sie jedoch auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand verklagen. 12.6. Ergänzend gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Schlußbestimmung. Nr. l bis 4 sind ab l. l. 1973 anzuwenden. Für die Zeit vor dem 1. l. 1973 verbleibt es endgültig bei den von der RMD erstatteten Kosten. Nr. l bis 4 sind an Nr. 15 des Bauvertrages anzupassen, soweit es wegen einer wesentlichen Änderung der in Nr. l bis 3 aufgeführten allgemeinen Dienstvorschriften erforderlich werden sollte.
Schlußbestimmung. Die Rechte der Personalräte nach dem PersVGBbg werden von dieser Vereinbarung nicht berührt.
Schlußbestimmung. Diese Betriebsvereinbarung tritt mit Wirkung vom xx.yy.0000 in Kraft und kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende jeden Kalenderjahres, erstmals zum xx.yy.0001 gekündigt werden. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen.
Schlußbestimmung. Sollte einer dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, tritt an deren Stelle diejenige wirksame Regelung, die der wirtschaftlich gewollten Vereinbarung am ehesten entspricht. Die etwaige Unwirksamkeit einer Regelung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Schlußbestimmung. Die Inhaber von ermäßigten Tickets haben in ihrem Verhalten als Passagiere auf die Interessen der transportierenden Gesellschaft Rücksicht zu nehmen und auf eine korrekte Erscheinung zu achten. Sie haben vollzahlenden Fluggästen in jeder Hin- sicht den Vortritt zu lassen und an Bord mit per- sönlichen Wünschen zurückhaltend zu sein. Auffallendes Benehmen ist zu vermeiden und anderen Fluggästen gegenüber ist die Flugpreisre- duktion nicht zu erwähnen.
Schlußbestimmung. Sollten einzelne oder vorstehende Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen unberührt. Evt. Unwirksame Bestimmungen sollen durch Regelungen ersetzt werden, die dem wirtschaftlichem Zweck des Vertrages unter angemessener Wertung der beiderseitigen Interessen am weitesten entsprechen. 124
Schlußbestimmung. 16.1 Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. 16.2 Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages aus irgendeinem Grunde nichtig sein, so werden davon die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich zu einer Vereinbarung, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der nichtigen Klausel möglichst nahe kommt. 16.3 Als Erfüllungsort wird Siegburg vereinbart, soweit es sich um ein kaufmännisches Geschäft handelt.