SemesterTicket Musterklauseln

SemesterTicket. Mit den Studentenvertretungen oder mit Leitungen von Universitäten, Hochschulen und Berufsakademien in Hessen und Mainz kann eine vom Regeltarif abweichende Vereinbarung getroffen werden, wonach jede im- matrikulierte Studentin/jeder immat- rikulierte Student zunächst mit dem Studentenausweis und ggf. einem Lichtbildausweis alle Verkehrsmittel des RMV benutzen kann. Das SemesterTicket hat Gültigkeit im gesamten Verbundraum des RMV und seit dem Sommersemester 2011 in den Übergangstarifgebieten zum Nordhessischen VerkehrsVerbund (NVV) und zum Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) und stellt eine nicht übertragbare, personengebun- dene Zeitkarte dar. Die Gültigkeit be- schränkt sich jeweils auf das laufende Semester und seit dem Sommerse- mester 2011 einen Kalendermonat im Voraus. Die Mitnahmeregelung nach Abschnitt A. 3.4.5 ist für das Semes- terTicket ausgeschlossen. Die Kalkulation erfolgt auf Basis des derzeitigen und erwarteten Modalsplit- anteils und der derzeitigen Tariferträge unter Beachtung des Wirtschaftlich- keitsgrundsatzes. Wegen unterschie- dlicher Qualität der Verkehrsangebo- te und unterschiedlicher Nutzung der Angebote durch die Studierenden können die Preise des Semester- Tickets zwischen den Hochschul- standorten voneinander abweichen. Aufpreiskarten der DB AG nach 3.4.1 j) zu SemesterTickets sind ausgeschlossen. Studierende, denen der Ausbildungs- tarif nicht gewährt werden kann, sind grundsätzlich von der Nutzung des SemesterTickets ausgenommen. Wollen Studierende mit gültigem SemesterTicket zuschlagpflichtige Angebote nutzen, so ist der jeweils erforderliche Zuschlag zu erwerben.
SemesterTicket. Das Deutschland-Ticket kann aufgrund eines Semesterticketvertrags Studieren- den als solidarisches Deutschlandsemesterticket angeboten werden. Der Fahrpreis für das Deutschlandsemesterticket beträgt 60 % des Fahrpreises des regulären Deutschland-Tickets. Näheres zur Bezugspflicht, Befreiung von der Entgeltentrichtung und zur Erstattung enthält der abzuschließende Semesterti- cketvertrag. Der für ein Semester gültige Preis ist der anteilige Preis des Deutsch- land-Tickets, der acht Monate vor Beginn des Semesters jeweils für die Monate des Semesters in den Tarifbestimmungen für das Deutschland-Ticket vorgegeben wird. Das Deutschlandsemesterticket hat eine feste Laufzeit für das jeweilige Semester ohne monatliche Kündbarkeit. Das Deutschlandsemesterticket gilt in der 2. Klasse, ein Übergang in die 1. Klasse ist nicht möglich. Es ist ein persönliches Ticket, der ergänzende Kauf eines Upgra- de TicketPlus daher nicht möglich. 1. Upgrade TicketPlus: 2. Zuschlag 1. Klasse (Geltungsbereich ganz Baden-Württemberg) 3. Für Inhaber bzw. Nutzer von Deutschland-Tickets gelten für Fahrten im Gel- tungsbereich des VVS-Gemeinschaftstarifs die Regelungen des VVS zur Hunde- mitnahme (s. B. Tarifbestimmungen Punkt 8) bzw. Fahrradmitnahme (s. C. Son- derregelungen Punkt 4).
SemesterTicket. Das Semesterticket ist eine persönliche (nicht übertragbare) 6-Monatskarte für Studierende an Hochschulen und berechtigt zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des Stadtnetzes oder innerhalb des Landkreisnetzes bzw. im Gesamtnetz des Verkehrsunternehmens. Das Semesterticket kann zum Ersten eines jeden Monats erworben werden. Das Semesterticket ist ausschließlich im Abonnement erhältlich und kann nach 6 Monaten gekündigt werden. Vorzeitige Kündigungen sind ausgeschlossen. Ein Wechsel in ein anderes Abo-Segment ist innerhalb der 6 Monate nicht möglich. Im Übrigen gelten die Bestimmungen zu Punkt 7 (Monatskarten, Jahreskarten und Semestertickets im Abonnement – Allgemeines). Das Semester-Ticket ist nur in Verbindung mit dem Studierendenausweis bzw. bei Erstsemestern mit der Immatrikulationsbescheinigung (in Papierform oder elektronisch) und mit einer Original-Lichtbild-Legitimation gültig. Die Gültigkeit erlischt automatisch mit dem Zeitpunkt der Exmatrikulation. Bei Verlust oder Zerstörung des Semestertickets erhält der Studierende Ersatz. Inhaber des Semestertickets sind berechtigt, ein Fahrrad und drei im Haushalt des Karteninhabers lebenden Kinder bis einschließlich 14 Jahre unentgeltlich mitnehmen.
SemesterTicket. Als Fahrausweis gelten die Studierendenausweise - der Universität Rostock mit dem Aufdruck „VVW“ und der Angabe des gültigen Semesters - der Hochschule für Musik und Theater Rostock (HMT) mit dem Stempelaufdruck „SemesterTicket“ - der Hochschule Wismar, Bereich Seefahrt Warnemünde, mit dem Aufdruck „SemesterTicket HRO“ - der Europäischen Fachhochschule (EuFH) mit dem Aufdruck „SemesterTicket (Zone Rostock)“ sowie Logo des VVW. - der Fachhochschule Mittelstand (FHM) mit dem Aufdruck „SemesterTicket Rostock“ sowie dem Logo des VVW Das SemesterTicket gilt für alle eingeschriebenen Studenten. Es ist nicht übertragbar und gestattet keine Mitnahme weiterer Personen und/oder eines Hundes. Kein SemesterTicket erhalten: - Fernstudenten, - Schwerbehinderte Menschen, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und im Besitz eines entsprechenden Nachweises sind, - nachweislich beurlaubte Studierende, - Studierende, die sich während des Semesters nachweislich außerhalb des Bereiches Rostock aufhalten.
SemesterTicket. Mit verschiedenen Universitäten und Hochschulen bestehen Verträge, nach denen Studierende dieser Studieneinrichtungen eine Fahrkarte, gültig für jeweils ein Semester bzw. Trimester, mit der Bezeichnung „SemesterTicket“ erhalten. Die Bedingungen sind in der Anlage 5 geregelt.
SemesterTicket. StudentInnen bestimmter Universitäten und Hochschulen erhalten ein besonderes personenbezogenes Zeit-Ticket für jeweils ein Semester mit der Bezeichnung SemesterTicket. In das SemesterTicket werden die persönlichen Daten des Inhabers sowie das jeweilige Semester bzw. der Geltungszeitraum eingedruckt. Es wird zusammen mit den Immatrikulationsbescheinigungen von den beteiligten Hochschulen ausgegeben. Für das SemesterTicket gelten die Beförderungsbedingungen des VBN und außerhalb des VBN, die der jeweiligen Verkehrsunternehmen. Das SemesterTicket • ist personengebunden und daher nicht übertragbar, • berechtigt innerhalb des Geltungsbereiches des SemesterTickets zur Mitnahme eigener Kinder bis unter 15 Jahren. Die ersatzweise Mitnahme eines Hundes ist nicht zulässig, • ist mit einem aktuellen Lichtbild des Inhabers zu versehen und mit der vorgesehenen Folie zu laminieren (Ausnahme: wenn das Foto von der Hochschule bereits eingedruckt wird), • ist nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis, • wenn kein Lichtbildausweis vorgelegt werden kann, wird das erhöhte Beförderungsentgelt erhoben, • gilt in den Nahverkehrszügen und den für Nahverkehrstickets freigegebenen IC-Zügen nur für Fahrten in der 2. Klasse. Der Übergang in die 1. Klasse ist auch mit einem 1. Klasse-Aufpreis nicht gestattet, • berechtigt auch gegen Zahlung eines Aufpreises nicht zur Nutzung der IC/EC-Xxxx zwischen Verden und Bremen Hbf sowie zwischen Diepholz und Bremen Hbf, der AST-Verkehre. Ergänzend gelten die nachfolgend aufgeführten Bedingungen. (1) Voraussetzungen für das SemesterTicket‌‌‌ Für das Angebot SemesterTicket ist Voraussetzung, dass die diesem Angebot zu Grunde liegenden Vereinbarungen mit den Verfassten Studentenschaften der Hochschule Bremen, der Universität Bremen und der Xxxx xxx Xxxxxxxxx Universität Oldenburg, vertreten durch den jeweiligen Allgemeinen StudentInnen- Ausschuss (AStA), rechtsverbindlich abgeschlossen sind. Die drei Vereinbarungen müssen gleichermaßen bestehen. Mit einbezogen sind weitere Hochschulen. Das SemesterTicket muss für alle StudentInnen der Universitäten und der Hochschulen abgenommen werden. Folgende Personen sind von der Verpflichtung ausgenommen bzw. erhalten kein SemesterTicket: • Schwerbehinderte, die nach dem Sozialgesetzbuch IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes mit der dazugehörigen Wertmarke nachweisen oder auf Grund ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht oder frei (G bzw. aG) nutzen kön...
SemesterTicket. Zusatzwertmarke "Netz" für Xxxxxxx, Auszubildende und Studenten 6.16 bwegt / bwtarif 6.17 entfällt!
SemesterTicket. § 1 Semesterticketbüro 8 § 2 Befreiungen vom Semesterticketbeitrag und Informationsweitergabe 8 § 3 Abrechnungen und Zahlung an den VBB 8 § 4 Technische Ausstattung 9
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