SemesterTicket Musterklauseln

SemesterTicket. Das SemesterTicket ist nur für ordentliche Studierende einer Hochschule im VRR erhältlich. Voraussetzung ist ein Vertrag zwischen der verfassten Studierendenschaft (AStA) dieser Hochschule oder einer sonstigen legitimierten Person i.S.d. Hochschulgesetzes NRW/Kunsthochschulgesetz NRW dieser Hochschule und einem VRR- Verkehrsunternehmen über die Abnahme von SemesterTickets. Berechtigt sind alle ASten i.S.d. Hochschulgesetzes NRW /Kunsthochschulgesetz NRW oder einer sonstigen legitimier- ten Person i.S.d. Hochschulgesetzes NRW /Kunsthochschulgesetz NRW. Das SemesterTicket gilt für beliebig häufige Fahrten im originären Geltungsbereich innerhalb der Region Nord oder Region Süd nur für den*die Inhaber*in. Das SemsterTicket ist nicht auf andere Personen übertragbar und gilt nur für den*die Inhaber*in in Verbindung mit einem amtlichen Reisepass, Personalausweis, Führerschein oder dem internationalen Studieren- denausweis (und evtl. einer amtlichen Meldebescheinigung), aus dem der Wohnsitz hervor- geht. Meldet sich ein*e Studierende*r nach Beginn des Semesters verspätet zurück, so hat er kei- ne Fahrberechtigung für den zurückliegenden Zeitraum des neuen Semesters. Gleiches gilt für die Immatrikulation. Die Fahrberechtigung erlischt bei Exmatrikulation. Eine Erstattung von Fahrgeld für Studierende, die die Hochschule im Laufe des Semesters verlassen, wird durch die Verkehrsunternehmen nicht vorgenommen. Weiterhin begründet die Nichtausnut- zung des SemesterTickets keinen Anspruch auf Erstattung von Beförderungsentgelt. Ein Umtausch gegen andere Tickets ist ausgeschlossen. Das SemesterTicket gilt bei Eisenbahnverkehrsunternehmen in der 2. Wagenklasse. Der Übergang in die 1. Wagenklasse, auch mit ZusatzTicket, ist nicht möglich. Mit dem SemesterTicket kann durch den*die Inhaber*in oder die mitgenommene Person ein Fahrrad, soweit betrieblich möglich, ganztägig unentgeltlich im Verbundgebiet VRR (Preis- stufe D) mitgenommen werden. Montags bis freitags ab 19:00 Uhr, an Wochenenden, an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. kann durch den*die Inhaber*in ganztä- gig eine weitere Person unentgeltlich im Verbundgebiet VRR (Preisstufe D) mitgenommen werden. Eine Geltungsbereichserweiterung über den originären Geltungsbereich (Region Nord oder Region Süd) hinaus in die jeweilig andere Region Nord oder Süd ist durch Kauf eines Zu- satzTickets pro Fahrt jederzeit möglich. Inhaber eines SemesterTickets NRW benötigen kein ZusatzTicket. Der Studierendenausweis, die ...
SemesterTicket. Das Semesterticket ist eine persönliche (nicht übertragbare) 6-Monatskarte für Studierende an Hochschulen und berechtigt zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des Stadtnetzes oder innerhalb des Landkreisnetzes bzw. im Gesamtnetz des Verkehrsunternehmens. Das Semesterticket kann zum Ersten eines jeden Monats erworben werden. Das Semesterticket ist ausschließlich im Abonnement erhältlich und kann nach 6 Monaten gekündigt werden. Vorzeitige Kündigungen sind ausgeschlossen. Ein Wechsel in ein anderes Abo-Segment ist innerhalb der 6 Monate nicht möglich. Im Übrigen gelten die Bestimmungen zu Punkt 7 (Monatskarten, Jahreskarten und Semestertickets im Abonnement – Allgemeines). Das Semester-Ticket ist nur in Verbindung mit dem Studierendenausweis bzw. bei Erstsemestern mit der Immatrikulationsbescheinigung (in Papierform oder elektronisch) und mit einer Original-Lichtbild-Legitimation gültig. Die Gültigkeit erlischt automatisch mit dem Zeitpunkt der Exmatrikulation. Bei Verlust oder Zerstörung des Semestertickets erhält der Studierende Ersatz. Inhaber des Semestertickets sind berechtigt, ein Fahrrad und drei im Haushalt des Karteninhabers lebenden Kinder bis einschließlich 14 Jahre unentgeltlich mitnehmen.
SemesterTicket. Das Deutschland-Ticket kann aufgrund eines Semesterticketvertrags Studieren- den als solidarisches Deutschlandsemesterticket angeboten werden. Der Fahrpreis für das Deutschlandsemesterticket beträgt 60 % des Fahrpreises des regulären Deutschland-Tickets. Näheres zur Bezugspflicht, Befreiung von der Entgeltentrichtung und zur Erstattung enthält der abzuschließende Semesterti- cketvertrag. Der für ein Semester gültige Preis ist der anteilige Preis des Deutsch- land-Tickets, der acht Monate vor Beginn des Semesters jeweils für die Monate des Semesters in den Tarifbestimmungen für das Deutschland-Ticket vorgegeben wird. Das Deutschlandsemesterticket hat eine feste Laufzeit für das jeweilige Semester ohne monatliche Kündbarkeit. Das Deutschlandsemesterticket gilt in der 2. Klasse, ein Übergang in die 1. Klasse ist nicht möglich. Es ist ein persönliches Ticket, der ergänzende Kauf eines Upgra- de TicketPlus daher nicht möglich. Das TicketPlus ist in Verbindung mit einem persönlichen Deutschland-Ticket gültig und > beinhaltet eine Mitnahmeregelung, wonach > Montag bis Xxxxxxx ab 19:00 Uhr und > samstags, sonn- und feiertags sowie am 24. und 31. Dezember ganztags jeweils bis Betriebsschluss im gesamten VVS-Verbundgebiet 1 Erwachse- ner und bis zu 3 Kinder oder alle eigenen Kinder (jeweils bis einschl. 17 Jahre) mitgenommen werden können > ermöglicht für das damit verbundene Deutschland-Ticket die Übertrag- barkeit für Fahrten im Geltungsbereich des VVS-Verbundgebiets an be- liebige andere Personen. > beinhaltet eine verbesserte Mobilitätsgarantie (Erstattungshöchstgrenze für Taxikosten oder Nutzungsentsgelte für andere öffentlich zugängliche Ver- kehrsmittel (Carsharing, Bikesharing), deren Betreiber Kooperationspartner von polygo sind, beträgt 50,00 €; s. § 16 Beförderungsbedingungen) Die Ausgabe des Upgrade TicketPlus erfolgt nur als Abo und an Inhaber von Deutschland-Tickets auf Chipkarte.
SemesterTicket. 6.15 Zusatzwertmarke "Netz" für Xxxxxxx, Auszubildende und Studenten 6.16 bwegt / bwtarif 6.17 entfällt!
SemesterTicket. Mit verschiedenen Universitäten und Hochschulen bestehen Verträge, nach denen Studierende dieser Studieneinrichtungen eine Fahrkarte, gültig für jeweils ein Semester bzw. Trimester, mit der Bezeichnung „SemesterTicket“ erhalten. Die Bedingungen sind in der Anlage 5 geregelt.
SemesterTicket. Als Fahrausweis gelten die Studierendenausweise - der Universität Rostock mit dem Aufdruck „VVW“ und der Angabe des gültigen Semesters - der Hochschule für Musik und Theater Rostock (HMT) mit dem Stempelaufdruck „SemesterTicket“ - der Hochschule Wismar, Bereich Seefahrt Warnemünde, mit dem Aufdruck „SemesterTicket HRO“ - der Europäischen Fachhochschule (EuFH) mit dem Aufdruck „SemesterTicket (Zone Rostock)“ sowie Logo des VVW. - der Fachhochschule Mittelstand (FHM) mit dem Aufdruck „SemesterTicket Rostock“ sowie dem Logo des VVW Das SemesterTicket gilt für alle eingeschriebenen Studenten. Es ist nicht übertragbar und gestattet keine Mitnahme weiterer Personen und/oder eines Hundes. Kein SemesterTicket erhalten: - Fernstudenten, - Schwerbehinderte Menschen, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und im Besitz eines entsprechenden Nachweises sind, - nachweislich beurlaubte Studierende, - Studierende, die sich während des Semesters nachweislich außerhalb des Bereiches Rostock aufhalten.
SemesterTicket. StudentInnen bestimmter Universitäten und Hochschulen erhalten ein besonderes personenbezogenes Zeit-Ticket für jeweils ein Semester mit der Bezeichnung SemesterTicket. In das SemesterTicket werden die persönlichen Daten des Inhabers sowie das jeweilige Semester bzw. der Geltungszeitraum eingedruckt. Es wird zusammen mit den Immatrikulationsbescheinigungen von den beteiligten Hochschulen ausgegeben. Für das SemesterTicket gelten die Beförderungsbedingungen des VBN und außerhalb des VBN, die der jeweiligen Verkehrsunternehmen. Das SemesterTicket • ist personengebunden und daher nicht übertragbar, • berechtigt innerhalb des Geltungsbereiches des SemesterTickets zur Mitnahme eigener Kinder bis unter 15 Jahren. Die ersatzweise Mitnahme eines Hundes ist nicht zulässig, • ist mit einem aktuellen Lichtbild des Inhabers zu versehen und mit der vorgesehenen Folie zu laminieren (Ausnahme: wenn das Foto von der Hochschule bereits eingedruckt wird), • ist nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis, • wenn kein Lichtbildausweis vorgelegt werden kann, wird das erhöhte Beförderungsentgelt erhoben, • gilt in den Nahverkehrszügen und den für Nahverkehrstickets freigegebenen IC-Zügen nur für Fahrten in der 2. Klasse. Der Übergang in die 1. Klasse ist auch mit einem 1. Klasse-Aufpreis nicht gestattet, • berechtigt auch gegen Zahlung eines Aufpreises nicht zur Nutzung der IC/EC-Xxxx zwischen Verden und Bremen Hbf sowie zwischen Diepholz und Bremen Hbf, der AST-Verkehre. Ergänzend gelten die nachfolgend aufgeführten Bedingungen.
SemesterTicket. (1) Zu den Aufgaben der Studierendenschaft gehört gem. § 18a Abs.1 BerlHG auch die Verein- barung preisgünstiger Benutzung des Berliner ÖPNV für die Studierenden der Hochschule (Semester-Ticket). Hierzu kann regelmäßig ein VBB-Semesterticketvertrag zwischen der Ver- kehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB), den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG), der S-Bahn Berlin GmbH und der Studierendenschaft der Hochschule, vertreten durch den AStA, geschlossen werden.
SemesterTicket