Common use of Sonstige Vereinbarungen Clause in Contracts

Sonstige Vereinbarungen. 16.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. 16.2. Beide Vertragsparteien dürfen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, die ihnen während ihrer Geschäftsbeziehung bekannt geworden sind, ohne Einwilligung des Betreffenden weder verwerten noch Dritten mitteilen, es sei denn die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sind allgemein zugänglich. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung dieses Vertrages. 16.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 16.4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Sitz von ErnstHandel auch der Erfüllungsort. Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Bestellers ist ebenfalls der Sitz von ErnstHandel. 16.5. Gerichtsstand ist der Sitz von ErnstHandel oder, nach Xxxx von ErnstHandel, der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers. 16.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Vereinbarungen. 16.11. Alle Änderungen oder und Ergänzungen dieser Bedingungen des Mietvertrages einschließlich seiner Bestandteile gemäß § 4 bedürfen der Schriftform. 2. Dies gilt auch Das Hausrecht in den vom Studentenwerk verwalteten Wohnanlagen wird von der Geschäftsführung ausgeübt, die seinerseits das Hausrecht an die Leitung Studentisches Wohnen delegiert. Diese darf das Hausrecht an die jeweiligen für die Aufhebung dieses SchriftformerfordernissesWohnanlagen zuständigen Personen (Hausmeister etc.) dele- gieren. 16.23. Beide Vertragsparteien dürfen Geschäfts- Es wird darauf hingewiesen, dass das Studentenwerk zur Wahrnehmung des Hausrechts oder Betriebsgeheimnisse zur Wahrnehmung berechtigter Interessen der Mietergemeinschaft für konkret festgelegte Zwecke sich vorbehält, öffentlich zugängliche Räume gemäß § 6b Bundesdatenschutzgesetz mit optisch- elektronischen Einrichtungen auszustatten. Der Umstand der Überwachung sowie die verantwortliche Stelle ist jeweils anderen Parteidurch deutlichen Hinweis an Ort und Stelle sichtbar zu machen. 4. Es wird darauf hingewiesen, dass das Studentenwerk personenbezogene Daten speichert, die ihnen während ihrer Geschäftsbeziehung bekannt geworden sind, ohne Einwilligung des Betreffenden weder verwerten noch Dritten mitteilen, es sei denn zur rechtmäßigen Erfüllung der durch die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Wohnraumverwaltung und Mietabrechnung sich ergebenden Aufgaben erforderlich sind allgemein zugänglich. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung dieses Vertrages. 16.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG§ 9 NDSG - Niedersächsisches Datenschutzgesetz). 16.45. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibtEs wird darauf hingewiesen, dass das Studentenwerk zu einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet ist. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz fordert jedoch, dass das Studentenwerk trotzdem auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweist: Allgemeine Verbraucherschlich- tungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 0, 00000 Xxxx, Internet: xxx.xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx 6. Sollte eine Vereinbarung dieses Mietvertrages unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Vereinbarungen wirksam. Eine unwirksame Vereinbarung ist der Sitz von ErnstHandel auch der Erfüllungsort. Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Bestellers ist ebenfalls der Sitz von ErnstHandel. 16.5. Gerichtsstand ist der Sitz von ErnstHandel oder, nach Xxxx von ErnstHandel, der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers. 16.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen ihrem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommtentsprechende wirksame Vereinbarung zu ersetzen. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei RegelungslückenErgänzend und im Zweifel gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

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Samples: Mietvertrag

Sonstige Vereinbarungen. 16.11. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Gültigkeit der Schriftformübrigen Regelungen und die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses nicht. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses SchriftformerfordernissesMündliche Nebenabreden be- stehen nicht. 16.22. Beide Vertragsparteien dürfen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen ParteiEine gültige Tarifübersicht, die ihnen während ihrer Geschäftsbeziehung bekannt geworden sind, ohne Einwilligung des Betreffenden weder verwerten noch Dritten mitteilen, es sei denn Preisliste und ggf. die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse besonde- re Leistungsbeschreibung liegen bei dem Diensteanbieter zur Einsichtnahme aus und sind allgemein zugänglich. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung dieses Vertragesim Internet auf der Produktseite aufrufbar. 16.33. Es gilt das Will der Kunde eine außergerichtliche Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten einleiten, kann er hierzu online einen Antrag auf der von der EU-Kommission eingerichteten OS-Plattform (xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxx) stellen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren ist der Diensteanbieter nicht verpflichtet und wird von Fall zu Fall individuell über eine Teilnahme an einem solchen entscheiden. 4. Will der Kunde im Falle eines Streits mit dem Diensteanbieter über die in § 47 a TKG genannten Fälle ein Schlichtungsverfah- ren bei der Bundesnetzagentur einleiten, hat er hierfür einen Antrag an die Bundesnetzagentur in Bonn zu richten. 5. Will der Kunde im Falle einer kontinuierlichen oder regelmä- ßig wiederkehrenden Abweichung seines Internetzugangs von Dienstqualitätsparametern i.S.d. Art. 4 Abs. 1 a) – d) der VO (EU) 2015/2120 einen Rechtsbehelf geltend machen, so steht ihm der Rechtsweg zu den zuständigen Gerichten offen. 6. Gerichtsstand ist Maintal, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. Der Diensteanbieter ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen. 7. Das Vertragsverhältnis und seine Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 16.4Deutschland. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Sitz von ErnstHandel auch der Erfüllungsort. Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Bestellers ist ebenfalls der Sitz von ErnstHandel. 16.5. Gerichtsstand ist der Sitz von ErnstHandel oder, nach Xxxx von ErnstHandel, der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers. 16.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.Stand: Juni 2021

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Vereinbarungen. 16.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Die Erschließungsträgerin verpflichtet sich, in die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. 16.2. Beide Vertragsparteien dürfen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Parteimit den einzelnen Erwerbern über die Wohnbaugrundstücke abzuschließenden Kaufverträge Regelungen aufzunehmen, die ihnen während ihrer Geschäftsbeziehung bekannt geworden sinddie Pflege und den Unterhalt sämtlicher Grünanlagen, ohne Einwilligung des Betreffenden weder verwerten Spielplatzes und aller weiteren Pflanzflächen im öffentlichen Bereich sicherstellen. Insofern bilden die Erwerber dieser Grundstücke eine Eigentümergemeinschaft. Die Pflege – und Unterhaltsverpflichtung der Eigentümergemeinschaft erstreckt sich darüber hinaus auf die in das Eigentum der Stadt zu überführenden Pflanzflächen im Straßenraum. Die Mitgliedschaft in der Eigentümergemeinschaft ist auf die jeweiligen Rechtsnachfolger mit der Maßgabe zu übertragen, dass auch diese ihre Rechtsnachfolger in gleicher Weise ver- pflichten. Die Erwerber der Wohnbaugrundstücke sind zu verpflichten, ab dem Monatsersten, der mindestens 6 Monate nach dem jeweiligen Beurkundungstermin liegt, monatlich einen in der Höhe noch Dritten mitteilen, es sei denn festzulegenden Betrag in eine zunächst vom Erschließungsträger zu führende Gemeinschaftskasse einzuzahlen und eine entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen. Über die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sind allgemein zugänglich. Dies gilt auch für Verwendung dieser Beträge entscheidet die Zeit nach Beendigung dieses Vertrages. 16.3Gemeinschaft aller Grundstückseigen- tümer auf einer jährlich einzuberufenden Versammlung. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 16.4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Sitz von ErnstHandel auch der Erfüllungsort. Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Bestellers ist ebenfalls der Sitz von ErnstHandel. 16.5. Gerichtsstand ist der Sitz von ErnstHandel oder, nach Xxxx von ErnstHandelein Beirat mit 3 Mitgliedern zu wählen, der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers. 16.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam seinberechtigt wird, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührtEinzelfall über Reparatur – und Pflegemaßnahmen bis zu einem Auftragswert von 1.500,00 € netto zu entscheiden. Die unwirksame Bestimmung wird von Verwaltung obliegt zunächst der Erschließungsträgerin. Sie kann einen Verwalterver- trag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2016 mit einem externen Verwalter ihrer Xxxx ab- schließen und dessen Kosten aus den Parteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommtvorstehend beschriebenen Einnahmen bestreiten. Danach entscheidet die Eigentümergemeinschaft über die Beauftragung. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslückenvorstehenden Verpflichtungen sind an 1. Rangstelle in Abteilung II des Grundbuches einzutragen. Die Erschließungsträgerin ist in den Kaufverträgen ausdrücklich zu bevollmäch- tigen, die entsprechenden Grundbuchanträge zu stellen.

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Samples: Erschließungsvertrag

Sonstige Vereinbarungen. 16.117.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. 16.217.2. Beide Vertragsparteien dürfen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, die ihnen während ihrer Geschäftsbeziehung bekannt geworden sind, ohne Einwilligung des Betreffenden weder verwerten noch Dritten mitteilen, es sei denn die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sind allgemein zugänglich. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung dieses Vertrages. 16.317.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG). 16.417.4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Sitz von ErnstHandel Raumplan auch der Erfüllungsort. Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Bestellers ist ebenfalls der Sitz von ErnstHandelRaumplan. 16.517.5. Gerichtsstand ist für Besteller, die Kaufmann im Sinn des Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, der Sitz von ErnstHandel Raumplan oder, nach Xxxx von ErnstHandelRaumplan, der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers. 16.617.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Vereinbarungen. 16.113.1 Die Lieferantin benennt eine Ansprechperson für die Durchführung dieses Vertrages. Zusätzlich benennt sie eine zweite Person, welche die Pflichten der Ersten übernimmt, wenn diese verhindert ist. Eine Änderung in einer der Personen wird die Lieferantin die Auftraggeberin unverzüglich mitteilen. Insbesondere ist diese Person für alle abwicklungsrelevanten Fragen zuständig (z.B. An-/Abmeldungen, Abrechnungsfragen…). 13.2 Soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz vom 28. Oktober 2006 (StromGVV). 13.3 Die Lieferantin verpflichtet sich, alle Informationen, die die Auftraggeberin betreffen sowie die betreuten Abnahmestellen, die sie durch deren Belieferung erhält, geheim zu halten. Die Weitergabe solcher Informationen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. 13.4 Änderungen oder und Ergänzungen dieser Bedingungen dieses Vertrages sowie die Kündigung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses des Schriftformerfordernisses. 16.2. Beide Vertragsparteien dürfen Geschäfts- 13.5 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, die ihnen während ihrer Geschäftsbeziehung bekannt geworden sind, ohne Einwilligung des Betreffenden weder verwerten noch Dritten mitteilen, es sei denn die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sind allgemein zugänglich. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung dieses Vertrages. 16.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 16.4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Sitz von ErnstHandel auch der Erfüllungsort. Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Bestellers ist ebenfalls der Sitz von ErnstHandel. 16.5. Gerichtsstand ist der Sitz von ErnstHandel oder, nach Xxxx von ErnstHandel, der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers. 16.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam seinwerden, so wird hierdurch die Geltung Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen übrigen Vertragsbestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem ihr im wirtschaftlichen Sinn und Zweck Erfolg möglichst gleichkommende Regelung vom Zeitpunkt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommtUnwirksamkeit an zu ersetzen. 13.6 Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei RegelungslückenVertragssprache ist deutsch. 13.7 Der Gerichtsstand ist der Gerichtsstand der Auftraggeberin.

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Samples: Versorgungsvertrag

Sonstige Vereinbarungen. 16.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen a) Alle Erklärungen des Mieters, die das Mietverhältnis betreffen, bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. 16.2b) Der Mieter erklärt sein Einverständnis dazu, dass seine personenbezogenen Daten in die beim Vermieter geführten Dateien aufgenommen und dort zu internen Zwecken verwandt werden. Beide Vertragsparteien dürfen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, sofern gesetzliche Vorschriften nicht die Weitergabe erlauben. Nach Beendigung des Mietverhältnisses werden die Daten unter Einhaltung der jeweils anderen Partei, die ihnen während ihrer Geschäftsbeziehung bekannt geworden sind, ohne Einwilligung des Betreffenden weder verwerten noch Dritten mitteilen, es sei denn die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sind allgemein zugänglich. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung dieses Vertragesdatenschutzrechtlichen Bestimmungen sodann vernichtet. 16.3c) Sofern das Wohnheimzimmer über einen vom StWH unentgeltlich zur Verfügung gestellten Internetzugang verfügt, handelt es sich nicht um eine zugesicherte Eigenschaft der Mietsache. Es gilt das Recht wird klargestellt, dass sowohl Internetanschluss als auch die unentgeltliche Nutzung eine freiwillige und unverbindliche Zusatzleistung des StWHs darstellen, auf die der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss Mieter keinen Rechtsanspruch hat. Der Netzwerkzugang und die Internetnutzung unterfallen nicht dem Mietgebrauch. Das StWH haftet insbesondere nicht für Störungen oder Ausfälle des UN-Kaufrechts (CISG)Internetzugangs, außer im Fall von vorsätzlicher Beeinträchtigung. 16.4d) Gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) sind Wohnungsgeber verpflichtet, bei An-und Abmeldung mitzuwirken. Sofern sich aus Das StWH erfüllt diese Mitwirkungspflicht dadurch, dass es dem jeweils zuständigen Bürgeramt folgende Daten übermittelt: Mietvertragsbeginn – und Ende, Anschrift der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibtWohnung, ist sowie Namen und Geburtsdatum der Sitz von ErnstHandel auch der Erfüllungsortnach § 17 Abs. Erfüllungsort für 1 und 2 BMG meldepflichtigen Person Dadurch entfällt die Zahlungspflicht des Bestellers ist ebenfalls der Sitz von ErnstHandel. 16.5. Gerichtsstand ist der Sitz von ErnstHandel oder, nach Xxxx von ErnstHandel, der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers. 16.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührtVorlage einer Wohnungsgeberbestätigung. Die unwirksame Bestimmung wird Verpflichtung sich nach § 17 BMG bei der jeweiligen Stadt innerhalb von den Parteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetztzwei Wochen nach dem Einzug anzumelden, welche bzw. nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei RegelungslückenAuszug in Ausland abzumelden, bleibt jedoch bestehen.

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Samples: General Rental Terms

Sonstige Vereinbarungen. 16.1(1) Copyright: Der Vertragspartner darf Namen und Markenzeichen des Hotels im Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltung nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Hotel nutzen. (2) Mitgebrachte Speisen und Getränke: Es ist nicht erlaubt, Speisen und Getränke in die öffentlichen oder angemieteten Bereiche des Hotels mitzubringen und zu konsumieren. (3) In genehmigten Ausnahmefällen wird eine Service-Gebühr bzw. Änderungen Korkgeld berechnet. (4) Musikveranstaltungen: Der Kunde hat die im Rahmen selbst arrangierter Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. GEMA) abzuwickeln. (5) Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit und/oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der SchriftformVorsatz, sind ausgeschlossen. (6) Nachrichten, Post, Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Dies gilt Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für die Aufhebung dieses SchriftformerfordernissesFundsachen. Schadensersatzansprüche, mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 16.2. Beide Vertragsparteien dürfen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, die ihnen während ihrer Geschäftsbeziehung bekannt geworden sind, ohne Einwilligung des Betreffenden weder verwerten noch Dritten mitteilen, es sei denn die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sind allgemein zugänglich. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung dieses Vertrages. 16.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 16.4. Sofern 7) Brandmeldeanlage: Der Kunde ist verpflichtet sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Sitz von ErnstHandel auch der Erfüllungsort. Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Bestellers ist ebenfalls der Sitz von ErnstHandel. 16.5. Gerichtsstand ist der Sitz von ErnstHandel oder, nach Xxxx von ErnstHandel, der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers. 16.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen durch im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn Hotel vorliegendes Informationsmaterial über die geltenden Brandschutz und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei RegelungslückenFeuerbestimmungen zu informieren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Vereinbarungen. 16.1. 7.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vorlage Nr. 03.08.31/AKA/Ausgabe 2022-12-13 7.2 Resturlaubstage aus früheren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen können für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernissesanrechenbaren Fehlzeiten in der laufenden Ausbildung nicht als zusätzliche Urlaubstage anerkannt werden. 16.27.3 Mitnahme, Konsumierung, Verteilung und Handel mit verbotenen Substanzen und/oder Alkohol innerhalb des Schulgeländes (ggf. Beide Vertragsparteien dürfen Geschäfts- Wohn- heimgeländes) sind verboten. Bei einem Verstoß gegen das Verbot besteht das Recht der Schulleitung, dem betroffenen Teilnehmer ein Haus- verbot auszusprechen. Ein Hausverbot kann auch dann ausgesprochen werden, wenn das Schulgelände bei vorangegangener Konsumierung verbotener Substanzen und/oder Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, die ihnen während ihrer Geschäftsbeziehung bekannt geworden sind, ohne Einwilligung des Betreffenden weder verwerten noch Dritten mitteilen, es sei denn die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sind allgemein zugänglichAlkohol betreten wird. Dies gilt im Übrigen auch für die Zeit nach Beendigung dieses Vertragesbei einem objektiv begründeten Verdacht. Bei einem Verstoß gegen das Verbot muss der Teilnehmer mit einer Abmahnung, bei schweren Verstößen mit der fristlosen Kündigung des Schulvertrages rechnen. 16.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)7.4 Für Diebstahl und Beschädigung von Gegenständen, die vom Teilnehmer in die Schule mitgebracht werden, wird keine Haftung übernommen. 16.4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Sitz von ErnstHandel auch der Erfüllungsort. Erfüllungsort für die Zahlungspflicht 7.5 Die Wirksamkeit des Bestellers ist ebenfalls der Sitz von ErnstHandelVertrags bei Nicht-EU-Bürgern setzt einen gültigen Aufenthaltstitel voraus. 16.5. Gerichtsstand ist der Sitz von ErnstHandel oder, nach Xxxx von ErnstHandel, der allgemeine Gerichtsstand 7.6 Sollte eine Bestimmung des Bestellers. 16.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen Vertrags unwirksam sein, so wird hierdurch hiervon die Geltung der anderen Bestimmungen Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. 7.7 Der Vertrag wurde in 2-facher Ausfertigung ausgestellt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei RegelungslückenAlle Vertragspartner erhalten ein Exemplar.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Vereinbarungen. 16.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.1 Anzuwendendes Recht, Gerichtstand 16.2. Beide Vertragsparteien dürfen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei(1) Die Steuerberatungsrahmenvereinbarung (Teil A.), die ihnen während ihrer Geschäftsbeziehung bekannt geworden sindVergütungs- vereinbarung (Teil B.) sowie sämtliche Aufträge, ohne Einwilligung die nach Maßgabe des Betreffenden weder verwerten noch Dritten mitteilen§ 1 dem Steuerberater erteilt werden, es sei denn die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sind allgemein zugänglichunterliegen ausschließlich deutschem Recht. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung dieses Vertrages. 16.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Der Steuerberater ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (CISG§§ 36, 37 VSBG). 16.4. (2) Sofern sich der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, wird für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis deutsches Recht als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. (3) Ansprüche aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibtSteuerberatungsrahmenvereinbarung (Teil A.), ist der Sitz von ErnstHandel auch der Erfüllungsort. Erfüllungsort für Vergütungsvereinbarung (Teil B.) sowie aus Aufträgen, die Zahlungspflicht nach Maßgabe des Bestellers ist ebenfalls der Sitz von ErnstHandel§ 1 gegenüber dem Steuerberater erteilt worden sind, können vom Mandanten nicht an Dritte abgetreten werden. 16.5. Gerichtsstand ist der Sitz von ErnstHandel oder, nach Xxxx von ErnstHandel, der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers. 16.6. Sollten (4) Falls einzelne Bestimmungen in Teil A. und Teil B. dieser Bedingungen Vereinbarungen unwirksam seinsein oder werden sollten, so wird hierdurch die Geltung Wirksamkeit der anderen übrigen Bestimmungen im Übrigen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt. Die Steuererklärungen und sonstigen Daten werden vom Steuerberater, soweit möglich, mit Hilfe der Xxxx.xx GmbH, einer Organisation der steuerberatenden Berufe erstellt. Die entsprechenden Daten werden bei der Xxxx.xx GmbH gespeichert. Die Vertragsparteien stimmen dieser Vorgehensweise zu (Art. 6 DSGVO). Im Übrigen wird hinsichtlich der Regelungen zum Datenschutz auf die als Anlage beigefügten Allgemeine Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften in der derzeit aktuellen Fassung verwiesen. Sofern zwischen dem Mandanten und dem Steuerberater Daten oder Informationen mittels E-Mail ausgetauscht werden, erfolgt die Kommunikation per E-Mail in unverschlüsselter Form. Die einzelnen E-Mails können ausdrücklich auch vertrauliche oder sonstige sensible Daten enthalten. Den Vertragsparteien ist bekannt, dass E- Mails beim Versand über das Internet nicht ausreichend vor unbefugtem Zugriff durch Dritte geschützt sind. Der Steuerberater übernimmt keinerlei Haftung dafür, dass Dritte Kenntnis vom Inhalt einzelner E-Mails nehmen, die zwischen den Vertragsparteien ausgetauscht werden, oder solche E-Mails manipulieren. Ansprüche gleich welcher Art, bestehen gegen den Steuerberater insofern nicht. Dies gilt selbstverständlich nicht, soweit ein Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges seitens dem Steuerberater oder durch Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verursacht wurde. Der Mandant genehmigt, dass zukünftiger Postaustausch in seinen Angelegenheiten zwischen dem Steuerberater und dem zuständigen Finanzamt auch per E-Mail durchgeführt wird. Das zuständige Finanzamt kann ebenfalls per E-Mail mit der Auftragnehmerin kommunizieren. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass diese Kommunikation nicht sicher ist und eventuell durch Dritte eingesehen und manipuliert werden kann. Soweit einzelne Bestimmungen des Teils A., Teils B. oder Teils C. unwirksam sind oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine wirksame Regelung zu treffen, die dem von den Parteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommtursprünglich verfolgten Zweck möglichst nahekommt. …………………………………….. (Signatur Steuerberater) (Signatur Mandant) Gilt nur für Objekte, die in Teil B § 1 Abs. 2 genannt wurden: Sonstige Immobilien, insbesondere gemischt genutzte Immobilien (Wohnraum und Gewerbe in einem Gebäude), vermietete Gewerbeflächen und Flächen der Land- und Forstwirtschaft Die vorstehende Regelung gilt entsprechend folgenden „Allgemeinen Auftragsbedingungen“ gelten für Verträge zwischen Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften (im Folgenden „Steuerberater“ genannt) und ihren Auftraggebern soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Handelt es sich bei Regelungslückendem Auftraggeber um eine Personenmehrheit (bspw. Ehegatten, Gemeinschaft, Gesellschaft), so wirkt der Zugang einer Erklärung des Auftragnehmers bei einem Mitglied der Personenmehrheit auch für alle anderen Mitglieder der Personenmehrheit. Umgekehrt ist die Erklärung auch nur eines Mitglieds einer Personenmehrheit gegenüber dem Auftragnehmer für alle Mitglieder der Personenmehrheit verbindlich.

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Samples: Steuerberatungsrahmen Und Vergütungsvereinbarung

Sonstige Vereinbarungen. 16.11. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Gültigkeit der Schriftformübrigen Regelungen und die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses nicht. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses SchriftformerfordernissesMündliche Nebenabreden bestehen nicht. 16.22. Beide Vertragsparteien dürfen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen ParteiEine gültige Tarifübersicht, die ihnen während ihrer Geschäftsbeziehung bekannt geworden sind, ohne Einwilligung des Betreffenden weder verwerten noch Dritten mitteilen, es sei denn Preisliste und ggf. die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse beson- dere Leistungsbeschreibung liegen bei dem Diensteanbieter zur Einsichtnahme aus und sind allgemein zugänglich. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung dieses Vertragesim Internet auf der Produkt- seite aufrufbar. 16.33. Es gilt das Will der Kunde eine außergerichtliche Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten einleiten, kann er hierzu on- line einen Antrag auf der von der EU-Kommission eingerich- teten OS-Plattform (xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxx) stellen. 4. Will der Kunde im Falle eines Streits mit dem Diensteanbieter über die in § 47 a TKG genannten Fälle ein Schlichtungsver- fahren bei der Bundesnetzagentur einleiten, hat er hierfür einen Antrag an die Bundesnetzagentur in Bonn zu richten. 5. Will der Kunde im Falle einer kontinuierlichen oder regel- mäßig wiederkehrenden Abweichung seines Internetzugangs von Dienstqualitätsparametern i.S.d. Art. 4 Abs. 1 a) – d) der VO (EU) 2015/2120 einen Rechtsbehelf geltend machen, so steht ihm der Rechtsweg zu den zuständigen Gerichten offen. 6. Gerichtsstand ist Maintal, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. Der Diensteanbieter ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen. 7. Das Vertragsverhältnis und seine Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)Deutschland. 16.4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Sitz von ErnstHandel auch der Erfüllungsort. Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Bestellers ist ebenfalls der Sitz von ErnstHandel. 16.5. Gerichtsstand ist der Sitz von ErnstHandel oder, nach Xxxx von ErnstHandel, der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers. 16.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Vereinbarungen. 16.1. 12.1 Änderungen oder und Ergänzungen dieser Bedingungen dieses Vertrages sowie alle den Vertrag betreffenden wesentlichen Mitteilungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch . 12.2 Falls ein Teil dieses Vertrages unwirksam sein oder werden sollte, wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages dadurch nicht berührt. 12.3 Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Aufhebung Ausführung von Leistungen, Teil B (VOL/B) und die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt sind Bestandteil dieses SchriftformerfordernissesWerkvertrages und finden Anwendung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen können auf Wunsch zugesandt oder im Internet unter xxxx://xxxxxxx.xxx.xx abgerufen werden. 16.2. Beide Vertragsparteien dürfen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse 12.4 Wenn im Rahmen dieses Vertrages ein Aufenthalt auf dem Gelände des Auftraggebers erforderlich ist, verpflichtet sich der jeweils anderen ParteiAuftragnehmer, über sämtliche dienstliche Angelegenheiten des Auftraggebers, die ihnen während ihrer Geschäftsbeziehung bekannt geworden sindnicht den Inhalt dieses Vertrages betreffen, ohne Einwilligung des Betreffenden weder verwerten noch Dritten mitteilen, es sei denn die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sind allgemein zugänglichStillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung dieses Vertrages. Dienstliche Schriftstücke, Datenträger, Zeichnungen, bildliche Darstellungen sowie Aufzeichnungen über Vorgänge etc., die nicht für die Vertragserfüllung erforderlich sind, werden spätestens bei Beendigung des Aufenthaltes unaufgefordert zurückgeben. 16.312.5 Beide Vertragsparteien erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Es gilt das Recht Für den Auftraggeber: Für den Auftragnehmer: Braunschweig, den Im Auftrag a) Preisblatt Wartung der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss Pumpen des UN-Kaufrechts (CISG).Herstellers Leybold 16.4. Sofern sich aus b) Preisblatt Wartung der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Sitz Pumpen von ErnstHandel auch der Erfüllungsort. Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Bestellers ist ebenfalls der Sitz von ErnstHandel. 16.5. Gerichtsstand ist der Sitz von ErnstHandel oder, nach Xxxx von ErnstHandel, der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers. 16.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.verschiedenen Herstellern

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Samples: Ausschreibung

Sonstige Vereinbarungen. 16.11. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen Das Hausrecht in den vom Studierendenwerk Saarland verwalteten Wohnanlagen wird von der SchriftformGeschäftsführung ausgeübt, die seinerseits das Hausrecht an die Leitung Studentisches Wohnen delegiert. Dies gilt Diese dürfen das Hausrecht an die jeweiligen für die Wohnanlagen zuständigen Hausmeister delegieren. 2. Bei Mietverhältnissen mit mehreren Mietern bevollmächtigen sich die einzelnen Mieter gegenseitig untereinander zur Annahme und Abgabe aller das Mietverhältnis betreffenden Erklärungen. Demzufolge gelten Willenserklärungen, die einer der Mieter gegenüber dem Vermieter abgibt, auch für und gegen die Aufhebung dieses Schriftformerfordernissesrestlichen Mieter. 16.23. Beide Vertragsparteien dürfen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, die ihnen während ihrer Geschäftsbeziehung bekannt geworden sind, ohne Einwilligung Willenserklärungen des Betreffenden weder verwerten noch Dritten mitteilen, es sei denn die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sind allgemein zugänglich. Dies gilt Vermieters für und gegen den Mieter gelten in solchen Fällen auch für und gegen die Zeit nach Beendigung dieses Vertragesrestlichen Mieter, wenn sie mindestens einem Mieter zugegangen sind. 16.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 16.4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Sitz von ErnstHandel auch der Erfüllungsort. Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Bestellers ist ebenfalls der Sitz von ErnstHandel. 16.5. Gerichtsstand ist der Sitz von ErnstHandel oder, nach Xxxx von ErnstHandel, der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers. 16.64. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam des Mietvertrages oder der Allg. Mietbedingungen ungültig sein, so wird hierdurch behalten die Geltung restlichen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Eine Ersatzbestimmung zur Erreichung des gleichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Erfolges gilt in den gesetzlich erlaubten Grenzen als vereinbart. 5. Sonstige Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie in schriftlicher Form niedergelegt und vom Mieter und Vermieter unterschrieben sind. 6. Der Mieter erklärt sein Einverständnis dazu, dass seine personenbezogenen Daten in die beim Vermieter geführten Dateien aufgenommen und dort zu internen Zwecken verwandt werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn der anderen Vermieter zur Auskunft verpflichtet ist (z. X. Xxxxxxxxxxxxx, Polizei). Nach Beendigung des Mietverhältnisses werden die Daten unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslückensodann vernichtet.

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