Sonstige Vereinbarungen. ☒ Sonstige Vereinbarungen: Abweichend von Ziffer 5.2 "Reaktions- und Erledigungszeiten" wird die Reaktionszeit definiert als die Zeitspanne, die vom Erkennen (proaktiv) oder Melden (telefonisch) einer Störung oder der manuellen Annahme eines automatisiert erstellten Störungstickets bis zum Beginn der Arbeiten zur Störungsbehebung vergeht. Eine Benachrichtigung an AL, dass die Störung bearbeitet wird, ist in Zusammenhang mit der Reaktionszeit nicht definiert. Abweichend zu Ziffer 9 "Abweichende Kündigungsregelung" beträgt die Mindestlaufzeit zwölf (12) Monate, die Kündigungsfrist sechs (6) Monate, Stichtag zur Einhaltung der Kündigungsfrist zum Jahresende ist der 30.06. Frankfurt, den , , Ort , Datum Ort , Datum FITKO AL ____________________________________ Im Auftrag Xxxxxxxxx Xxxxxxx Abteilungsleitung Recht und Compliance __________________________________ (Name(n) und Position)
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