Sonstige Vereinbarungen. 14.1 Der Verkäufer verpflichtet sich keinem Dritten die im Hinblick auf die Konkurrenzverhältnisse bedeutenden, bestimmten, veräußerbaren und in den entsprechenden Geschäftskreisen gewöhnlich geheim gehaltenen Informationen über die er im Zusammenhang mit der Erfüllung der Vertragsverpflichtungen Kenntnis erlangt mittelbar oder unmittelbar, in materieller oder immaterieller Form zu übergeben oder zugänglich zu machen (im Weiteren nur "Geheimhaltungspflicht"). Er wird solche Informationen weder für sich selbst noch vertragswidrig nutzen. 14.1.1 Der Verkäufer ist verpflichtet bei der Verletzung der Geheimhaltungspflicht dem Käufer die Vertragsstrafe in der Höhe von CZK 100.000,- für jede Verletzung zu bezahlen. 14.1.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für die Informationen, a. die der Verkäufer vor dem Vertragsabschluss zur Kenntnis erlangte ohne dass er dabei irgendeine Rechtspflicht verletzte, b. die der Käufer allein dem Dritten mitgeteilt oder vor dem Abschluss des Vertrags oder während dessen Dauer veröffentlicht hat, c. die noch vor dem Abschluss des Vertrags oder während dessen Dauer ohne Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch eine der Vertragsparteien bereits offenkundig waren, d. die der Käufer bei der Erteilung oder Veröffentlichung ausdrücklich schriftlich als solche Informationen bezeichnet, an die sich die Geheimhaltungspflicht nicht bezieht und e. die zum Zweck der Vertragserfüllung unumgänglich sind; es handelt sich um Weitergabe der Informationen an die genehmigten Subunternehmer des Verkäufers unter der Voraussetzung, dass diese Subunternehmer zur derselben Geheimhaltung als der Verkäufer verpflichtet werden. 14.2 Der Kaufvertrag kann nur mit den schriftlichen Nachträgen geändert werden, die aufsteigend nummeriert und durch die berechtigten Vertreter der Vertragsparteien unterfertigt werden. Die Vertragsparteien schließen die Annahme eines Angebots mit dem Nachtrag oder Abweichung aus und bestehen auf der vollständigen Übereinstimmung mit dem ganzen Inhalt eines schriftlichen Nachtrags und dessen Obliegenheiten. 14.3 Der Verkäufer ist nicht berechtigt ohne schriftliche Zustimmung des Käufersseine Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag dem Dritten abzutreten. Der Käufer ist berechtigt seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jedem Dritten abzutreten. 14.4 Keine Bestimmung dieses Kaufvertrags oder diesen AEB darf als Zusicherung der Exklusivität dem Verkäufer oder den bestimmten Kunden des Verkäufers durch den Käufer ausgelegt werden. 14.5 Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer jede Änderung in der personeller Besetzung seines statutarischen Organs und jede Änderung der beherrschenden Person im Sinne der gültigen Rechtsvorschriften anzuzeigen, u.z. spätestens innerhalb von 14 Tagen nachdem diese Änderung erfolgt. Wird diese Verpflichtung verletzt ist der Käufer berechtigt den Ersatz des ihm damit mittelbar oder unmittelbar entstandenen Schadens zu verlangen. 14.6 Der Käufer behält sich das Recht vom Vertrag schriftlich zurück zu treten, wenn er die Änderung in der personellen Besetzung des statutarischen Organs des Verkäufers bzw. der beherrschenden Person als hochriskant bewertet. Der Rücktritt ist ab dem Augenblick der Zustellung der entsprechenden Mitteilung bei dem Verkäufer wirksam. 14.7 Die Vertragsparteien nehmen die Gefahr der Änderung der Umstände im Sinne des Par. 1765 Abs. 2 des neuen BGB an. 14.8 Die Vertragsparteien vereinbaren den Ausschluss der Anwendung vom § 1798-1801 des neuen BGB. 14.9 Die Vertragsparteien erklären und durch ihre Unterschriften bestätigen, dass keine der Parteien sich unterlegen der anderen Partei fühlt, dass sie sich mit dem Text und Inhalt des Vertrags vertraut machen konnten, dass die den Inhalt verstehen, an ihn gebunden wollen und dass sie die Vertragsbestimmungen genügend verhandelt haben. 14.10 PREOL, a.s. als Verwortlicher der persönlichen Daten informiert hiermit die andere Partei, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, die Art und Umfang Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verwortlicher, einschließlich der Umfang der Rechte der betroffenen Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthalten Sie unter xxx.xxxxx.xx. 14.11 Diese AEB gelten für sämtliche Warenentnahmen durch den Käufer. Die Liefer- oder Verkaufsbedingungen des Verkäufers, die mit diesen AEB nicht übereinstimmen werden auf den mit diesem Vertrag gegründetes Geschäftsverhältnis nicht angewandt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, General Terms and Conditions of Purchase
Sonstige Vereinbarungen. 14.1 Der Verkäufer verpflichtet 18.1. Ändert sich keinem Dritten die Rechtsform des Unternehmens des Mieters, treten Änderungen im Hinblick Handelsregister, bei der Gewerbeanmeldung oder in anderen für das Mietverhältnis wichtige Zusammenhänge ein, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
18.2. Bei der Veräußerung des Betriebes des Mieters oder eines Teiles davon bedarf es für den Übergang des Mietvertrages auf den Rechtsnachfolger des Mieters einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Vermieter. Ein Anspruch auf Übergang des Mietvertrages besteht nicht.
18.3. Der Vermieter ist berechtigt, den Inhalt dieser AGB mit Zustimmung des Mieters zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Vermieter für den Mieter zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung der AGB gilt als erteilt, sofern der Mieter der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Vermieter verpflichtet sich, den Xxxxxx mit der Änderungsmitteilung auf die Konkurrenzverhältnisse bedeutendenFolgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
18.4. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Mieters erkennt der Vermieter nicht an, bestimmtenes sei denn, veräußerbaren diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn der Vermieter in Kenntnis entgegenstehender AGB des Mieters Leistungen vorbehaltlos erbringt.
18.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmung ist durch eine rechtsgültige oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und in den entsprechenden Geschäftskreisen gewöhnlich geheim gehaltenen Informationen über Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine ergänzungsbedürftige Regelungslücke ergeben sollte, die er nach dem erkennbaren Willen der Parteien geregelt werden sollte.
18.6. Auf sämtliche Mietverträge findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.
18.7. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit der Erfüllung der Vertragsverpflichtungen Kenntnis erlangt mittelbar oder unmittelbar, in materieller oder immaterieller Form zu übergeben oder zugänglich zu machen (im Weiteren nur "Geheimhaltungspflicht"). Er wird solche Informationen weder dem Mietvertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das jeweils örtlich und sachlich zuständige Gericht für sich selbst noch vertragswidrig nutzen00000 Xxxxxxx.
14.1.1 Der Verkäufer ist verpflichtet bei der Verletzung der Geheimhaltungspflicht dem Käufer die Vertragsstrafe in der Höhe von CZK 100.000,- für jede Verletzung zu bezahlen.
14.1.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für die Informationen,
a. die der Verkäufer vor dem Vertragsabschluss zur Kenntnis erlangte ohne dass er dabei irgendeine Rechtspflicht verletzte,
b. die der Käufer allein dem Dritten mitgeteilt oder vor dem Abschluss des Vertrags oder während dessen Dauer veröffentlicht hat,
c. die noch vor dem Abschluss des Vertrags oder während dessen Dauer ohne Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch eine der Vertragsparteien bereits offenkundig waren,
d. die der Käufer bei der Erteilung oder Veröffentlichung ausdrücklich schriftlich als solche Informationen bezeichnet, an die sich die Geheimhaltungspflicht nicht bezieht und
e. die zum Zweck der Vertragserfüllung unumgänglich sind; es handelt sich um Weitergabe der Informationen an die genehmigten Subunternehmer des Verkäufers unter der Voraussetzung, dass diese Subunternehmer zur derselben Geheimhaltung als der Verkäufer verpflichtet werden.
14.2 Der Kaufvertrag kann nur mit den schriftlichen Nachträgen geändert werden, die aufsteigend nummeriert und durch die berechtigten Vertreter der Vertragsparteien unterfertigt werden. Die Vertragsparteien schließen die Annahme eines Angebots mit dem Nachtrag oder Abweichung aus und bestehen auf der vollständigen Übereinstimmung mit dem ganzen Inhalt eines schriftlichen Nachtrags und dessen Obliegenheiten.
14.3 Der Verkäufer ist nicht berechtigt ohne schriftliche Zustimmung des Käufersseine Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag dem Dritten abzutreten. Der Käufer ist berechtigt seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jedem Dritten abzutreten.
14.4 Keine Bestimmung dieses Kaufvertrags oder diesen AEB darf als Zusicherung der Exklusivität dem Verkäufer oder den bestimmten Kunden des Verkäufers durch den Käufer ausgelegt werden.
14.5 Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer jede Änderung in der personeller Besetzung seines statutarischen Organs und jede Änderung der beherrschenden Person im Sinne der gültigen Rechtsvorschriften anzuzeigen, u.z. spätestens innerhalb von 14 Tagen nachdem diese Änderung erfolgt. Wird diese Verpflichtung verletzt ist der Käufer berechtigt den Ersatz des ihm damit mittelbar oder unmittelbar entstandenen Schadens zu verlangen.
14.6 Der Käufer behält sich das Recht vom Vertrag schriftlich zurück zu treten, wenn er die Änderung in der personellen Besetzung des statutarischen Organs des Verkäufers bzw. der beherrschenden Person als hochriskant bewertet. Der Rücktritt ist ab dem Augenblick der Zustellung der entsprechenden Mitteilung bei dem Verkäufer wirksam.
14.7 Die Vertragsparteien nehmen die Gefahr der Änderung der Umstände im Sinne des Par. 1765 Abs. 2 des neuen BGB an.
14.8 Die Vertragsparteien vereinbaren den Ausschluss der Anwendung vom § 1798-1801 des neuen BGB.
14.9 Die Vertragsparteien erklären und durch ihre Unterschriften bestätigen, dass keine der Parteien sich unterlegen der anderen Partei fühlt, dass sie sich mit dem Text und Inhalt des Vertrags vertraut machen konnten, dass die den Inhalt verstehen, an ihn gebunden wollen und dass sie die Vertragsbestimmungen genügend verhandelt haben.
14.10 PREOL, a.s. als Verwortlicher der persönlichen Daten informiert hiermit die andere Partei, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, die Art und Umfang Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verwortlicher, einschließlich der Umfang der Rechte der betroffenen Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthalten Sie unter xxx.xxxxx.xx.
14.11 Diese AEB gelten für sämtliche Warenentnahmen durch den Käufer. Die Liefer- oder Verkaufsbedingungen des Verkäufers, die mit diesen AEB nicht übereinstimmen werden auf den mit diesem Vertrag gegründetes Geschäftsverhältnis nicht angewandt.
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Samples: Mietvertrag
Sonstige Vereinbarungen. 14.1 Der Verkäufer verpflichtet sich keinem Dritten die 1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist Haselünne im Hinblick auf die Konkurrenzverhältnisse bedeutendenFalle der Lieferung von unserem Werk in Haselünne, bestimmten, veräußerbaren und in den entsprechenden Geschäftskreisen gewöhnlich geheim gehaltenen Informationen über die er Minden im Zusammenhang mit Falle der Erfüllung der Vertragsverpflichtungen Kenntnis erlangt mittelbar oder unmittelbar, Lieferung von unserem Werk in materieller oder immaterieller Form zu übergeben oder zugänglich zu machen (Minden und Stadthagen im Weiteren nur "Geheimhaltungspflicht"). Er wird solche Informationen weder für sich selbst noch vertragswidrig nutzenFalle der Lieferung von unserem Werk in Stadthagen.
14.1.1 Der Verkäufer 2. Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und Scheckklagen sind – soweit die sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte eröffnet ist verpflichtet bei – ausschließlich das Amtsgericht Meppen und – soweit die sachliche Zuständigkeit der Verletzung der Geheimhaltungspflicht dem Käufer die Vertragsstrafe in der Höhe von CZK 100.000,- für jede Verletzung Landgerichte eröffnet ist – das Landgericht Osnabrück zuständig. Wir sind nach unserer Xxxx berechtigt, auch am Sitz des Käufers zu bezahlenklagen.
14.1.2 3. Alle mit uns geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) kommt nicht zur Anwendung.
4. Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen oder des gesamten Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, unvollständig oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für die Informationen,
a. die der Verkäufer vor dem Vertragsabschluss zur Kenntnis erlangte ohne dass er dabei irgendeine Rechtspflicht verletzte,
b. die der Käufer allein dem Dritten mitgeteilt etwaig unwirksame, unvollständige oder vor dem Abschluss des Vertrags oder während dessen Dauer veröffentlicht hat,
c. die noch vor dem Abschluss des Vertrags oder während dessen Dauer ohne Verletzung der Geheimhaltungspflicht undurchführbare Regelung soll durch eine angemessene Regelung – die dem mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien bereits offenkundig waren,
d. bei Vertragsschluss am nächsten kommt, hätten sie den Regelungsmangel erkannt – geschlossen werden. Finden die der Käufer bei der Erteilung oder Veröffentlichung ausdrücklich schriftlich als solche Informationen bezeichnetParteien gemeinsam keine angemessene Regelung, an die sich die Geheimhaltungspflicht nicht bezieht und
e. die zum Zweck der Vertragserfüllung unumgänglich sind; es handelt sich um Weitergabe der Informationen an die genehmigten Subunternehmer des Verkäufers unter der Voraussetzung, dass diese Subunternehmer zur derselben Geheimhaltung als der Verkäufer verpflichtet werdengilt auch insofern stattdessen das Gesetz.
14.2 Der Kaufvertrag kann nur mit den schriftlichen Nachträgen geändert werden5. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglichen Beziehungen inkl. dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform, die aufsteigend nummeriert und durch die berechtigten Vertreter auch der Vertragsparteien unterfertigt werden. Die Vertragsparteien schließen die Annahme eines Angebots mit dem Nachtrag oder Abweichung aus und bestehen Verzicht auf der vollständigen Übereinstimmung mit dem ganzen Inhalt eines schriftlichen Nachtrags und dessen Obliegenheitenvorstehendes Schriftformerfordernis.
14.3 Der Verkäufer ist nicht berechtigt ohne schriftliche Zustimmung des Käufersseine Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag dem Dritten abzutreten6. Der Käufer ist berechtigt seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jedem Dritten abzutreten.
14.4 Keine Bestimmung dieses Kaufvertrags oder diesen AEB darf als Zusicherung der Exklusivität dem Verkäufer oder den bestimmten Kunden des Verkäufers durch den Käufer ausgelegt werden.
14.5 Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer jede Änderung in der personeller Besetzung seines statutarischen Organs und jede Änderung der beherrschenden Person im Sinne der gültigen Rechtsvorschriften anzuzeigen, u.z. spätestens innerhalb von 14 Tagen nachdem diese Änderung erfolgt. Wird diese Verpflichtung verletzt ist der Käufer berechtigt den Ersatz des ihm damit mittelbar oder unmittelbar entstandenen Schadens zu verlangen.
14.6 Der Käufer behält sich das Recht vom Vertrag schriftlich zurück zu treten, wenn er die Änderung in der personellen Besetzung des statutarischen Organs des Verkäufers bzw. der beherrschenden Person als hochriskant bewertet. Der Rücktritt ist ab dem Augenblick der Zustellung der entsprechenden Mitteilung bei dem Verkäufer wirksam.
14.7 Die Vertragsparteien nehmen die Gefahr der Änderung der Umstände im Sinne des Par. 1765 Abs. 2 des neuen BGB an.
14.8 Die Vertragsparteien vereinbaren den Ausschluss der Anwendung vom § 1798-1801 des neuen BGB.
14.9 Die Vertragsparteien erklären und durch ihre Unterschriften bestätigen, dass keine der Parteien sich unterlegen der anderen Partei fühlt, dass sie sich mit dem Text und Inhalt des Vertrags vertraut machen konnteneinverstanden, dass die den Inhalt verstehenzur Auftragsbearbeitung notwendigen Angaben – unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen – EDV-mäßig von uns erfasst, an ihn gebunden wollen gespeichert und dass sie die Vertragsbestimmungen genügend verhandelt haben.
14.10 PREOL, a.s. als Verwortlicher der persönlichen Daten informiert hiermit die andere Partei, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, die Art und Umfang Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verwortlicher, einschließlich der Umfang der Rechte der betroffenen Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthalten Sie unter xxx.xxxxx.xx.
14.11 Diese AEB gelten für sämtliche Warenentnahmen durch den Käufer. Die Liefer- oder Verkaufsbedingungen des Verkäufers, die mit diesen AEB nicht übereinstimmen werden auf den mit diesem Vertrag gegründetes Geschäftsverhältnis nicht angewandt.
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Samples: Sales Contracts
Sonstige Vereinbarungen. 14.1 Der Verkäufer verpflichtet 11.1 Allgemeines Die Dataport AVB stehen unter xxx.xxxxxxxx.xx, die EVB-IT Dienstleistungs-AGB unter xxx.xxx.xxxx.xx und die VOL/B unter xxx.xxxx.xx zur Einsichtnahme bereit. 11.2 Umsatzsteuer 11.2.1 Umsatzsteuer für Leistungen, die bis zum 31.12.2022 erbracht werden Die aus diesem Vertrag seitens des Auftragnehmers zu erbringenden Leistungen unterliegen in Ansehung ihrer Art, des Zwecks und der Person des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht der Umsatzsteuer. Sollte sich keinem Dritten durch Änderungen tatsächlicher oder rechtlicher Art oder durch Festsetzung durch eine Steuerbehörde eine Umsatzsteuerpflicht ergeben und der Auftragnehmer insoweit durch eine Steuerbehörde in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die im Hinblick auf gezahlte Umsatzsteuer in voller Höhe zu erstatten, gegebenenfalls auch rückwirkend. 11.2.2 Umsatzsteuer für Leistungen, die Konkurrenzverhältnisse bedeutendenab dem 01.01.2023 erbracht werden Die aus diesem Vertrag seitens des Auftragnehmers zu erbringenden Leistungen unterliegen ab dem 01. Januar 2023 der Umsatzsteuer, bestimmten, veräußerbaren und in den entsprechenden Geschäftskreisen gewöhnlich geheim gehaltenen Informationen über die er im Zusammenhang mit der Erfüllung der Vertragsverpflichtungen Kenntnis erlangt mittelbar soweit sie nicht aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung (Bsp. § 20 Abs. 3 FVG oder unmittelbar, in materieller oder immaterieller Form zu übergeben oder zugänglich zu machen § 126 GBO) nur von juristischen Personen des öffentlichen Rechts erbracht werden dürfen (im Weiteren nur "Geheimhaltungspflicht"§ 2b Abs. 3 Nr. 1 UStG). Er wird solche Informationen weder für sich selbst noch vertragswidrig nutzen.
14.1.1 Der Verkäufer ist verpflichtet bei der Verletzung der Geheimhaltungspflicht dem Käufer Auftragnehmer hat die Vertragsstrafe Option gem. § 27 Abs. 22 UStG zur Anwendung des § 2b UStG genutzt, so dass die Anwendung des bisherigen Rechts (§ 2 Abs. 3 in der Höhe von CZK 100.000,- am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung) zum 31. Dezember 2022 ausläuft. Der Auftragnehmer wird die Umsatzsteuer für jede Verletzung zu bezahlen.
14.1.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht alle Leistungen ausweisen, für die Informationen,
a. die keine gesetzliche Grundlage der Verkäufer vor Nichtsteuerbarkeit ab dem Vertragsabschluss zur Kenntnis erlangte 01. Januar 2023 vorliegt. Sollte der Auftragnehmer Leistungen ohne dass er dabei irgendeine Rechtspflicht verletzte,
b. die der Käufer allein dem Dritten mitgeteilt Umsatzsteuer ausgewiesen haben und sich durch Änderungen tatsächlicher oder vor dem Abschluss des Vertrags rechtlicher Art oder während dessen Dauer veröffentlicht hat,
c. die noch vor dem Abschluss des Vertrags oder während dessen Dauer ohne Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch Festsetzung durch eine Steuerbehörde dennoch eine Umsatzsteuerpflicht ergeben und der Vertragsparteien bereits offenkundig waren,
d. die der Käufer bei der Erteilung oder Veröffentlichung ausdrücklich schriftlich als solche Informationen bezeichnet, an die sich die Geheimhaltungspflicht nicht bezieht und
e. die zum Zweck der Vertragserfüllung unumgänglich sind; es handelt sich um Weitergabe der Informationen an die genehmigten Subunternehmer des Verkäufers unter der Voraussetzung, dass diese Subunternehmer zur derselben Geheimhaltung als der Verkäufer verpflichtet werden.
14.2 Der Kaufvertrag kann nur mit den schriftlichen Nachträgen geändert Auftragnehmer insoweit durch eine Steuerbehörde in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die aufsteigend nummeriert und durch die berechtigten Vertreter der Vertragsparteien unterfertigt werden. Die Vertragsparteien schließen die Annahme eines Angebots mit dem Nachtrag oder Abweichung aus und bestehen auf der vollständigen Übereinstimmung mit dem ganzen Inhalt eines schriftlichen Nachtrags und dessen Obliegenheitengezahlte Umsatzsteuer in voller Höhe zu erstatten, gegebenenfalls auch rückwirkend.
14.3 Der Verkäufer ist nicht berechtigt ohne schriftliche Zustimmung des Käufersseine Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag dem Dritten abzutreten. Der Käufer ist berechtigt seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jedem Dritten abzutreten.
14.4 Keine Bestimmung dieses Kaufvertrags oder diesen AEB darf als Zusicherung der Exklusivität dem Verkäufer oder den bestimmten Kunden des Verkäufers durch den Käufer ausgelegt werden.
14.5 Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer jede Änderung in der personeller Besetzung seines statutarischen Organs und jede Änderung der beherrschenden Person im Sinne der gültigen Rechtsvorschriften anzuzeigen, u.z. spätestens innerhalb von 14 Tagen nachdem diese Änderung erfolgt. Wird diese Verpflichtung verletzt ist der Käufer berechtigt den Ersatz des ihm damit mittelbar oder unmittelbar entstandenen Schadens zu verlangen.
14.6 Der Käufer behält sich das Recht vom Vertrag schriftlich zurück zu treten, wenn er die Änderung in der personellen Besetzung des statutarischen Organs des Verkäufers bzw. der beherrschenden Person als hochriskant bewertet. Der Rücktritt ist ab dem Augenblick der Zustellung der entsprechenden Mitteilung bei dem Verkäufer wirksam.
14.7 Die Vertragsparteien nehmen die Gefahr der Änderung der Umstände im Sinne des Par. 1765 Abs. 2 des neuen BGB an.
14.8 Die Vertragsparteien vereinbaren den Ausschluss der Anwendung vom § 1798-1801 des neuen BGB.
14.9 Die Vertragsparteien erklären und durch ihre Unterschriften bestätigen, dass keine der Parteien sich unterlegen der anderen Partei fühlt, dass sie sich mit dem Text und Inhalt des Vertrags vertraut machen konnten, dass die den Inhalt verstehen, an ihn gebunden wollen und dass sie die Vertragsbestimmungen genügend verhandelt haben.
14.10 PREOL, a.s. als Verwortlicher der persönlichen Daten informiert hiermit die andere Partei, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, die Art und Umfang Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verwortlicher, einschließlich der Umfang der Rechte der betroffenen Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthalten Sie unter xxx.xxxxx.xx.
14.11 Diese AEB gelten für sämtliche Warenentnahmen durch den Käufer. Die Liefer- oder Verkaufsbedingungen des Verkäufers, die mit diesen AEB nicht übereinstimmen werden auf den mit diesem Vertrag gegründetes Geschäftsverhältnis nicht angewandt.
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Samples: Vertrag Über Die Beschaffung Von It Dienstleistungen
Sonstige Vereinbarungen. 14.1 1. Der Verkäufer verpflichtet sich keinem Auftragnehmer garantiert, dass weder die von ihm gelieferte Xxxx noch deren Weiterlieferung, - verarbeitung oder Benutzung durch uns Schutzrechte Dritter, insbesondere Gebrauchsmuster und Patente oder dem Auftragnehmer bekanntes Know-how Dritter (zusammen „Schutzrechte Dritter“) ver- letzt.
2. Der Auftragnehmer stellt uns und unsere Kunden von Ansprüchen Dritter aus etwaigen Schutzrechts- verletzungen frei und trägt alle Kosten, die uns in diesem Zusammenhang entstehen.
3. Der Auftragnehmer hat bei entgegenstehenden Schutzrechten Dritter auf eigene Kosten die auch für uns wirkende Einwilligung oder Genehmigung zur Weiterleitung, -verarbeitung und Benutzung vom Berechtigten zu erwirken.
4. Alle Angaben, Zeichnungen, Gegenstände, Muster, Pläne, Modelle, Werkzeuge, Technische Anwei- sungen, Entwürfe und dergleichen, die dem Auftragnehmer für die Herstellung der Ware überlassen oder Zeichnungen, die von ihm nach unseren Angaben angefertigt worden sind, bleiben unser Eigen- tum und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten die im Hinblick auf die Konkurrenzverhältnisse bedeutendenzugänglich gemacht wer- den. Sie sind unaufgefordert nach Erledigung unserer Anfragen oder unserer Bestellungen zurückzu- schicken.
5. Für alle Rechte und Pflichten, bestimmtenauch aus Wechseln und Schecks, veräußerbaren und in den entsprechenden Geschäftskreisen gewöhnlich geheim gehaltenen Informationen über die er im Zusammenhang mit der Erfüllung der Vertragsverpflichtungen Kenntnis erlangt mittelbar oder unmittelbar, in materieller oder immaterieller Form zu übergeben oder zugänglich zu machen ist Gerichtsstand Singen (im Weiteren nur "Geheimhaltungspflicht"Hohent- wiel). Er wird solche Informationen weder für sich selbst noch vertragswidrig nutzenFür alle Geschäfte gilt deutsches Recht als vereinbart.
14.1.1 Der Verkäufer ist verpflichtet bei 6. Sollten einzelne Teile dieser Einkaufsbedingungen durch Gesetz oder Einzelvertrag rechtsunwirksam sein, wird die Wirksamkeit der Verletzung der Geheimhaltungspflicht dem Käufer die Vertragsstrafe in der Höhe von CZK 100.000,- für jede Verletzung zu bezahlenübrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
14.1.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für die Informationen,
a. die der Verkäufer vor dem Vertragsabschluss zur Kenntnis erlangte ohne dass er dabei irgendeine Rechtspflicht verletzte,
b. die der Käufer allein dem Dritten mitgeteilt oder vor dem Abschluss des Vertrags oder während dessen Dauer veröffentlicht hat,
c. die noch vor dem Abschluss des Vertrags oder während dessen Dauer ohne Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch eine der Vertragsparteien bereits offenkundig waren,
d. die der Käufer bei der Erteilung oder Veröffentlichung ausdrücklich schriftlich als solche Informationen bezeichnet, an die sich die Geheimhaltungspflicht nicht bezieht und
e. die zum Zweck der Vertragserfüllung unumgänglich sind; es handelt sich um Weitergabe der Informationen an die genehmigten Subunternehmer des Verkäufers unter der Voraussetzung, dass diese Subunternehmer zur derselben Geheimhaltung als der Verkäufer verpflichtet werden.
14.2 Der Kaufvertrag kann nur mit den schriftlichen Nachträgen geändert werden, die aufsteigend nummeriert und durch die berechtigten Vertreter der Vertragsparteien unterfertigt werden. Die Vertragsparteien schließen die Annahme eines Angebots mit dem Nachtrag oder Abweichung aus und bestehen auf der vollständigen Übereinstimmung mit dem ganzen Inhalt eines schriftlichen Nachtrags und dessen Obliegenheiten.
14.3 Der Verkäufer ist nicht berechtigt ohne schriftliche Zustimmung des Käufersseine Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag dem Dritten abzutreten. Der Käufer ist berechtigt seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jedem Dritten abzutreten.
14.4 Keine Bestimmung dieses Kaufvertrags oder diesen AEB darf als Zusicherung der Exklusivität dem Verkäufer oder den bestimmten Kunden des Verkäufers durch den Käufer ausgelegt werden.
14.5 Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer jede Änderung in der personeller Besetzung seines statutarischen Organs und jede Änderung der beherrschenden Person im Sinne der gültigen Rechtsvorschriften anzuzeigen, u.z. spätestens innerhalb von 14 Tagen nachdem diese Änderung erfolgt. Wird diese Verpflichtung verletzt ist der Käufer berechtigt den Ersatz des ihm damit mittelbar oder unmittelbar entstandenen Schadens zu verlangen.
14.6 Der Käufer behält sich das Recht vom Vertrag schriftlich zurück zu treten, wenn er die Änderung in der personellen Besetzung des statutarischen Organs des Verkäufers bzw. der beherrschenden Person als hochriskant bewertet. Der Rücktritt ist ab dem Augenblick der Zustellung der entsprechenden Mitteilung bei dem Verkäufer wirksam.
14.7 Die Vertragsparteien nehmen die Gefahr der Änderung der Umstände im Sinne des Par. 1765 Abs. 2 des neuen BGB an.
14.8 Die Vertragsparteien vereinbaren den Ausschluss der Anwendung vom § 1798-1801 des neuen BGB.
14.9 Die Vertragsparteien erklären und durch ihre Unterschriften bestätigen, dass keine der Parteien sich unterlegen der anderen Partei fühlt, dass sie sich mit dem Text und Inhalt des Vertrags vertraut machen konnten, dass die den Inhalt verstehen, an ihn gebunden wollen und dass sie die Vertragsbestimmungen genügend verhandelt haben.
14.10 PREOL, a.s. als Verwortlicher der persönlichen Daten informiert hiermit die andere Partei, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, die Art und Umfang Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verwortlicher, einschließlich der Umfang der Rechte der betroffenen Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthalten Sie unter xxx.xxxxx.xx.
14.11 Diese AEB gelten für sämtliche Warenentnahmen durch den Käufer. Die Liefer- oder Verkaufsbedingungen des Verkäufers, die mit diesen AEB nicht übereinstimmen werden auf den mit diesem Vertrag gegründetes Geschäftsverhältnis nicht angewandt.
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Samples: Einkaufs Und Liefervorschriften
Sonstige Vereinbarungen. 14.1 Der Verkäufer verpflichtet (1) Mit Bezahlung der Einstellgebühr (Platzmiete) gilt der Lagervertrag als zustande gekommen, sofern sich keinem Dritten die im Hinblick auf die Konkurrenzverhältnisse bedeutenden, bestimmten, veräußerbaren der Kunde nicht binnen 4 Wochen schriftlich dagegen ausspricht. Weiters gelten mit Bezahlung der Einstellgebühr diese Hallen- und in den entsprechenden Geschäftskreisen gewöhnlich geheim gehaltenen Informationen über die er im Zusammenhang mit der Erfüllung der Vertragsverpflichtungen Kenntnis erlangt mittelbar oder unmittelbar, in materieller oder immaterieller Form zu übergeben oder zugänglich zu machen (im Weiteren nur "Geheimhaltungspflicht"). Er wird solche Informationen weder für sich selbst noch vertragswidrig nutzen.
14.1.1 Der Verkäufer ist verpflichtet bei der Verletzung der Geheimhaltungspflicht dem Käufer die Vertragsstrafe in der Höhe von CZK 100.000,- für jede Verletzung zu bezahlen.
14.1.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für die Informationen,
a. die der Verkäufer vor dem Vertragsabschluss zur Kenntnis erlangte ohne dass er dabei irgendeine Rechtspflicht verletzte,
b. die der Käufer allein dem Dritten mitgeteilt oder vor dem Abschluss des Vertrags oder während dessen Dauer veröffentlicht hat,
c. die noch vor dem Abschluss des Vertrags oder während dessen Dauer ohne Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch eine der Vertragsparteien bereits offenkundig waren,
d. die der Käufer bei der Erteilung oder Veröffentlichung ausdrücklich schriftlich Einstellbedingungen als solche Informationen bezeichnet, an die sich die Geheimhaltungspflicht nicht bezieht und
e. die zum Zweck der Vertragserfüllung unumgänglich sind; es handelt sich um Weitergabe der Informationen an die genehmigten Subunternehmer des Verkäufers unter der Voraussetzung, dass diese Subunternehmer zur derselben Geheimhaltung als der Verkäufer verpflichtet werden.
14.2 Der Kaufvertrag kann nur mit den schriftlichen Nachträgen geändert werden, die aufsteigend nummeriert und durch die berechtigten Vertreter der Vertragsparteien unterfertigt werden. Die Vertragsparteien schließen die Annahme eines Angebots mit dem Nachtrag oder Abweichung aus und bestehen auf der vollständigen Übereinstimmung mit dem ganzen Inhalt eines schriftlichen Nachtrags und dessen Obliegenheiten.
14.3 Der Verkäufer ist nicht berechtigt ohne schriftliche Zustimmung des Käufersseine Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag dem Dritten abzutreten. Der Käufer ist berechtigt seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jedem Dritten abzutreten.
14.4 Keine Bestimmung dieses Kaufvertrags oder diesen AEB darf als Zusicherung der Exklusivität dem Verkäufer oder den bestimmten Kunden des Verkäufers durch den Käufer ausgelegt werden.
14.5 Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer jede Änderung in der personeller Besetzung seines statutarischen Organs und jede Änderung der beherrschenden Person im Sinne der gültigen Rechtsvorschriften anzuzeigen, u.z. spätestens innerhalb von 14 Tagen nachdem diese Änderung erfolgt. Wird diese Verpflichtung verletzt ist der Käufer berechtigt den Ersatz des ihm damit mittelbar oder unmittelbar entstandenen Schadens zu verlangen.
14.6 Der Käufer behält sich das Recht vom Vertrag schriftlich zurück zu treten, wenn er die Änderung in der personellen Besetzung des statutarischen Organs des Verkäufers bzw. der beherrschenden Person als hochriskant bewertet. Der Rücktritt ist ab dem Augenblick der Zustellung der entsprechenden Mitteilung bei dem Verkäufer wirksam.
14.7 Die Vertragsparteien nehmen die Gefahr der Änderung der Umstände im Sinne des Par. 1765 Abs. 2 des neuen BGB an.
14.8 Die Vertragsparteien vereinbaren den Ausschluss der Anwendung vom § 1798-1801 des neuen BGB.
14.9 Die Vertragsparteien erklären und durch ihre Unterschriften bestätigen, dass keine der Parteien sich unterlegen der anderen Partei fühlt, dass sie sich mit dem Text angenommen und Inhalt des Vertrags vertraut machen konnten, dass die den Inhalt verstehen, an ihn gebunden wollen Vertragsverhältnisses zwischen dem Lagerhalter und dass sie die Vertragsbestimmungen genügend verhandelt habendem Kunden.
14.10 PREOL(2) Mit Bezahlung der Einstellgebühr (Platzmiete) erklärt der Kunde betreffend die Einlagerung seines Bootes eine entsprechende Versicherung abgeschlossen zu haben sowie im Schadensfall keine wie immer gearteten Schadenersatzansprüche an den Lagerhalter zu stellen.
(3) Mündliche Nebenabreden und Änderungen wurden nicht getroffen und sind ungültig, a.ssofern diese nicht schriftlich beigebracht werden. als Verwortlicher Ebenso bedarf der persönlichen Daten informiert hiermit Schriftform ein allfälliges Abgehen von diesem Schriftformvorbehalt.
(4) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder unwirksam sein, so werden die andere Partei, deren personenbezogene Daten verarbeitet werdenübrigen Bestimmungen dieses Vertrages hievon nicht berührt. Anstelle der ungültigen unwirksamen Bestimmung wird eine Bestimmung vereinbart, die Art dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen und Umfang Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verwortlicher, einschließlich unwirksamen Bestimmung unter Zwecksetzung der Umfang der Rechte der betroffenen Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthalten Sie unter xxx.xxxxx.xxParteien am Nächsten kommen.
14.11 Diese AEB gelten (5) Gerichtsstand für sämtliche Warenentnahmen durch den Käufer. Die Liefer- oder Verkaufsbedingungen des Verkäufers, die mit diesen AEB nicht übereinstimmen werden auf den mit alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gegründetes Geschäftsverhältnis nicht angewandtsowie über die Gültigkeit dieses Vertrages ist das Bezirksgericht Vöcklabruck bzw. das Landesgericht Wels. Als Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag gilt der Firmensitz des Lagerhalters.
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Samples: Hallen Und Einstellbedingungen
Sonstige Vereinbarungen. 14.1 Der Verkäufer verpflichtet sich keinem Dritten die 1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist Haselünne im Hinblick auf die Konkurrenzverhältnisse bedeutenden, bestimmten, veräußerbaren Falle der Lieferung von unserem Werk in Haselünne und in den entsprechenden Geschäftskreisen gewöhnlich geheim gehaltenen Informationen über die er Grüneberg im Zusammenhang mit Falle der Erfüllung der Vertragsverpflichtungen Kenntnis erlangt mittelbar oder unmittelbar, Lieferung von unserem Werk in materieller oder immaterieller Form zu übergeben oder zugänglich zu machen (im Weiteren nur "Geheimhaltungspflicht"). Er wird solche Informationen weder für sich selbst noch vertragswidrig nutzenGrüneberg.
14.1.1 Der Verkäufer 2. Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und Scheckklagen sind – soweit die sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte eröffnet ist verpflichtet bei – ausschließlich das Amtsgericht Meppen und – soweit die sachliche Zuständigkeit der Verletzung der Geheimhaltungspflicht dem Käufer die Vertragsstrafe in der Höhe von CZK 100.000,- für jede Verletzung Landgerichte eröffnet ist – das Landgericht Osnabrück zuständig. Wir sind nach unserer Xxxx berechtigt, auch am Sitz des Käufers zu bezahlenklagen.
14.1.2 3. Alle mit uns geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) kommt nicht zur Anwendung.
4. Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen oder des gesamten Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, unvollständig oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für die Informationen,
a. die der Verkäufer vor dem Vertragsabschluss zur Kenntnis erlangte ohne dass er dabei irgendeine Rechtspflicht verletzte,
b. die der Käufer allein dem Dritten mitgeteilt etwaig unwirksame, unvollständige oder vor dem Abschluss des Vertrags oder während dessen Dauer veröffentlicht hat,
c. die noch vor dem Abschluss des Vertrags oder während dessen Dauer ohne Verletzung der Geheimhaltungspflicht undurchführbare Regelung soll durch eine angemessene Regelung - die dem mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien bereits offenkundig waren,
d. bei Vertragsschluss am nächsten kommt, hätten sie den Regelungsmangel erkannt – geschlossen werden. Finden die der Käufer bei der Erteilung oder Veröffentlichung ausdrücklich schriftlich als solche Informationen bezeichnetParteien gemeinsam keine angemessene Regelung, an die sich die Geheimhaltungspflicht nicht bezieht und
e. die zum Zweck der Vertragserfüllung unumgänglich sind; es handelt sich um Weitergabe der Informationen an die genehmigten Subunternehmer des Verkäufers unter der Voraussetzung, dass diese Subunternehmer zur derselben Geheimhaltung als der Verkäufer verpflichtet werdengilt auch insofern stattdessen das Gesetz.
14.2 Der Kaufvertrag kann nur mit den schriftlichen Nachträgen geändert werden5. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglichen Beziehungen inkl. dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform, die aufsteigend nummeriert und durch die berechtigten Vertreter auch der Vertragsparteien unterfertigt werden. Die Vertragsparteien schließen die Annahme eines Angebots mit dem Nachtrag oder Abweichung aus und bestehen Verzicht auf der vollständigen Übereinstimmung mit dem ganzen Inhalt eines schriftlichen Nachtrags und dessen Obliegenheitenvorstehendes Schriftformerfordernis.
14.3 Der Verkäufer ist nicht berechtigt ohne schriftliche Zustimmung des Käufersseine Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag dem Dritten abzutreten6. Der Käufer ist berechtigt seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jedem Dritten abzutreten.
14.4 Keine Bestimmung dieses Kaufvertrags oder diesen AEB darf als Zusicherung der Exklusivität dem Verkäufer oder den bestimmten Kunden des Verkäufers durch den Käufer ausgelegt werden.
14.5 Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer jede Änderung in der personeller Besetzung seines statutarischen Organs und jede Änderung der beherrschenden Person im Sinne der gültigen Rechtsvorschriften anzuzeigen, u.z. spätestens innerhalb von 14 Tagen nachdem diese Änderung erfolgt. Wird diese Verpflichtung verletzt ist der Käufer berechtigt den Ersatz des ihm damit mittelbar oder unmittelbar entstandenen Schadens zu verlangen.
14.6 Der Käufer behält sich das Recht vom Vertrag schriftlich zurück zu treten, wenn er die Änderung in der personellen Besetzung des statutarischen Organs des Verkäufers bzw. der beherrschenden Person als hochriskant bewertet. Der Rücktritt ist ab dem Augenblick der Zustellung der entsprechenden Mitteilung bei dem Verkäufer wirksam.
14.7 Die Vertragsparteien nehmen die Gefahr der Änderung der Umstände im Sinne des Par. 1765 Abs. 2 des neuen BGB an.
14.8 Die Vertragsparteien vereinbaren den Ausschluss der Anwendung vom § 1798-1801 des neuen BGB.
14.9 Die Vertragsparteien erklären und durch ihre Unterschriften bestätigen, dass keine der Parteien sich unterlegen der anderen Partei fühlt, dass sie sich mit dem Text und Inhalt des Vertrags vertraut machen konnteneinverstanden, dass die den Inhalt verstehenzur Auftragsbearbeitung notwendigen Angaben – unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen – EDV-mäßig von uns erfasst, an ihn gebunden wollen gespeichert und dass sie die Vertragsbestimmungen genügend verhandelt haben.
14.10 PREOL, a.s. als Verwortlicher der persönlichen Daten informiert hiermit die andere Partei, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, die Art und Umfang Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verwortlicher, einschließlich der Umfang der Rechte der betroffenen Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthalten Sie unter xxx.xxxxx.xx.
14.11 Diese AEB gelten für sämtliche Warenentnahmen durch den Käufer. Die Liefer- oder Verkaufsbedingungen des Verkäufers, die mit diesen AEB nicht übereinstimmen werden auf den mit diesem Vertrag gegründetes Geschäftsverhältnis nicht angewandt.
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Sonstige Vereinbarungen. 14.1 1 Anzuwendendes Recht, Gerichtstand
(1) Die Steuerberatungsrahmenvereinbarung (Teil A.), die Vergütungs- vereinbarung (Teil B.) sowie sämtliche Aufträge, die nach Maßgabe des § 1 dem Steuerberater erteilt werden, unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Der Verkäufer verpflichtet sich keinem Dritten die Steuerberater ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG).
(2) Sofern der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Hinblick Inland hat, wird für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis deutsches Recht als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
(3) Ansprüche aus der Steuerberatungsrahmenvereinbarung (Teil A.), der Vergütungsvereinbarung (Teil B.) sowie aus Aufträgen, die nach Maßgabe des § 1 gegenüber dem Steuerberater erteilt worden sind, können vom Mandanten nicht an Dritte abgetreten werden.
(4) Falls einzelne Bestimmungen in Teil A. und Teil B. dieser Vereinbarungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt. Die Steuererklärungen und sonstigen Daten werden vom Steuerberater, soweit möglich, mit Hilfe der Xxxx.xx GmbH, einer Organisation der steuerberatenden Berufe erstellt. Die entsprechenden Daten werden bei der Xxxx.xx GmbH gespeichert. Die Vertragsparteien stimmen dieser Vorgehensweise zu (Art. 6 DSGVO). Im Übrigen wird hinsichtlich der Regelungen zum Datenschutz auf die Konkurrenzverhältnisse bedeutendenals Anlage beigefügten Allgemeine Auftragsbedingungen für Steuerberater, bestimmtenSteuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften in der derzeit aktuellen Fassung verwiesen. Sofern zwischen dem Mandanten und dem Steuerberater Daten oder Informationen mittels E-Mail ausgetauscht werden, veräußerbaren erfolgt die Kommunikation per E-Mail in unverschlüsselter Form. Die einzelnen E-Mails können ausdrücklich auch vertrauliche oder sonstige sensible Daten enthalten. Den Vertragsparteien ist bekannt, dass E- Mails beim Versand über das Internet nicht ausreichend vor unbefugtem Zugriff durch Dritte geschützt sind. Der Steuerberater übernimmt keinerlei Haftung dafür, dass Dritte Kenntnis vom Inhalt einzelner E-Mails nehmen, die zwischen den Vertragsparteien ausgetauscht werden, oder solche E-Mails manipulieren. Ansprüche gleich welcher Art, bestehen gegen den Steuerberater insofern nicht. Dies gilt selbstverständlich nicht, soweit ein Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges seitens dem Steuerberater oder durch Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verursacht wurde. Der Mandant genehmigt, dass zukünftiger Postaustausch in seinen Angelegenheiten zwischen dem Steuerberater und in den entsprechenden Geschäftskreisen gewöhnlich geheim gehaltenen Informationen über die er im Zusammenhang dem zuständigen Finanzamt auch per E-Mail durchgeführt wird. Das zuständige Finanzamt kann ebenfalls per E-Mail mit der Erfüllung Auftragnehmerin kommunizieren. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass diese Kommunikation nicht sicher ist und eventuell durch Dritte eingesehen und manipuliert werden kann. Soweit einzelne Bestimmungen des Teils A., Teils B. oder Teils C. unwirksam sind oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der Vertragsverpflichtungen Kenntnis erlangt mittelbar oder unmittelbarübrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine wirksame Regelung zu treffen, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung ursprünglich verfolgten Zweck möglichst nahekommt. …………………………………….. (Signatur Steuerberater) (Signatur Mandant) Gilt nur für Objekte, die in materieller oder immaterieller Form zu übergeben oder zugänglich zu machen Teil B § 1 Abs. 2 genannt wurden: Sonstige Immobilien, insbesondere gemischt genutzte Immobilien (Wohnraum und Gewerbe in einem Gebäude), vermietete Gewerbeflächen und Flächen der Land- und Forstwirtschaft Die folgenden „Allgemeinen Auftragsbedingungen“ gelten für Verträge zwischen Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften (im Weiteren nur "Geheimhaltungspflicht")Folgenden „Steuerberater“ genannt) und ihren Auftraggebern soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Er wird solche Informationen weder für Handelt es sich selbst noch vertragswidrig nutzen.
14.1.1 Der Verkäufer ist verpflichtet bei der Verletzung der Geheimhaltungspflicht dem Käufer die Vertragsstrafe in der Höhe von CZK 100.000,- für jede Verletzung zu bezahlen.
14.1.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für die Informationen,
a. die der Verkäufer vor dem Vertragsabschluss zur Kenntnis erlangte ohne dass er dabei irgendeine Rechtspflicht verletzte,
b. die der Käufer allein dem Dritten mitgeteilt oder vor dem Abschluss des Vertrags oder während dessen Dauer veröffentlicht hat,
c. die noch vor dem Abschluss des Vertrags oder während dessen Dauer ohne Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch eine der Vertragsparteien bereits offenkundig waren,
d. die der Käufer bei der Erteilung oder Veröffentlichung ausdrücklich schriftlich als solche Informationen bezeichnet, an die sich die Geheimhaltungspflicht nicht bezieht und
e. die zum Zweck der Vertragserfüllung unumgänglich sind; es handelt sich um Weitergabe der Informationen an die genehmigten Subunternehmer des Verkäufers unter der Voraussetzung, dass diese Subunternehmer zur derselben Geheimhaltung als der Verkäufer verpflichtet werden.
14.2 Der Kaufvertrag kann nur mit den schriftlichen Nachträgen geändert werden, die aufsteigend nummeriert und durch die berechtigten Vertreter der Vertragsparteien unterfertigt werden. Die Vertragsparteien schließen die Annahme eines Angebots mit dem Nachtrag oder Abweichung aus und bestehen auf der vollständigen Übereinstimmung mit dem ganzen Inhalt eines schriftlichen Nachtrags und dessen Obliegenheiten.
14.3 Der Verkäufer ist nicht berechtigt ohne schriftliche Zustimmung des Käufersseine Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag dem Dritten abzutreten. Der Käufer ist berechtigt seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jedem Dritten abzutreten.
14.4 Keine Bestimmung dieses Kaufvertrags oder diesen AEB darf als Zusicherung der Exklusivität dem Verkäufer oder den bestimmten Kunden des Verkäufers durch den Käufer ausgelegt werden.
14.5 Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer jede Änderung in der personeller Besetzung seines statutarischen Organs und jede Änderung der beherrschenden Person im Sinne der gültigen Rechtsvorschriften anzuzeigen, u.z. spätestens innerhalb von 14 Tagen nachdem diese Änderung erfolgt. Wird diese Verpflichtung verletzt ist der Käufer berechtigt den Ersatz des ihm damit mittelbar oder unmittelbar entstandenen Schadens zu verlangen.
14.6 Der Käufer behält sich das Recht vom Vertrag schriftlich zurück zu treten, wenn er die Änderung in der personellen Besetzung des statutarischen Organs des Verkäufers bzw. der beherrschenden Person als hochriskant bewertet. Der Rücktritt ist ab dem Augenblick der Zustellung der entsprechenden Mitteilung bei dem Verkäufer wirksamAuftraggeber um eine Personenmehrheit (bspw. Ehegatten, Gemeinschaft, Gesellschaft), so wirkt der Zugang einer Erklärung des Auftragnehmers bei einem Mitglied der Personenmehrheit auch für alle anderen Mitglieder der Personenmehrheit. Umgekehrt ist die Erklärung auch nur eines Mitglieds einer Personenmehrheit gegenüber dem Auftragnehmer für alle Mitglieder der Personenmehrheit verbindlich.
14.7 Die Vertragsparteien nehmen die Gefahr der Änderung der Umstände im Sinne des Par. 1765 Abs. 2 des neuen BGB an.
14.8 Die Vertragsparteien vereinbaren den Ausschluss der Anwendung vom § 1798-1801 des neuen BGB.
14.9 Die Vertragsparteien erklären und durch ihre Unterschriften bestätigen, dass keine der Parteien sich unterlegen der anderen Partei fühlt, dass sie sich mit dem Text und Inhalt des Vertrags vertraut machen konnten, dass die den Inhalt verstehen, an ihn gebunden wollen und dass sie die Vertragsbestimmungen genügend verhandelt haben.
14.10 PREOL, a.s. als Verwortlicher der persönlichen Daten informiert hiermit die andere Partei, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, die Art und Umfang Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verwortlicher, einschließlich der Umfang der Rechte der betroffenen Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthalten Sie unter xxx.xxxxx.xx.
14.11 Diese AEB gelten für sämtliche Warenentnahmen durch den Käufer. Die Liefer- oder Verkaufsbedingungen des Verkäufers, die mit diesen AEB nicht übereinstimmen werden auf den mit diesem Vertrag gegründetes Geschäftsverhältnis nicht angewandt.
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Sonstige Vereinbarungen. 14.1 1. Der Verkäufer Käufer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers die Aufrechnung seiner beliebigen eventuellen Forderung auf die Bezahlung des Leistungspreises durchzuführen.
2. Das Eigentümerrecht auf die dem Käufer aufgrund des Vertrags gelieferten Xxxx erwirbt der Käufer zum Zeitpunkt der Bezahlung des gesamten Preises. Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, dass ein solcher Vorbehalt des Eigentümerrechts nur zwischen ihnen wirksam ist. Verlangt der Verkäufer, dass dieser Vorbehalt die Wirkungen Xxxx Xxxxx hat, dann verpflichtet sich keinem Dritten der Käufer, dabei alle notwendige Mitwirkung zu leisten. Ähnlich ist der Käufer verpflichtet, in dem Fall vorzugehen, wenn die Produkte, welche der Käufer noch nicht im Hinblick Besitz hat, sich in einem Staat befinden, in welchem weitere Anforderungen an die Gültigkeit der Vereinbarung des Eigentümerrechts festgelegt sind.
3. Im Falle von Forderungen in einer ausländischen Währung ist der Verkäufer berechtigt, zur Zahlung von Lieferungen die „Festkurs-Klausel“ anzuwenden, wo der entscheidende Kurs der Kurs der Tschechischen Nationalbank in Beziehung zur Zahlungswährung zum Tag der Entstehung des Kaufvertrags ist. Sicherungswährung ist CZK, im Falle des Nichtbestehens der freien Konvertibilität ist die Sicherungswährung EUR, USD, JPY, CHF, und zwar in der oben angeführten Reihenfolge.
4. Der Käufer erteilt hiermit gemäß des § 7 des Gesetzes Nr. 480/2004 SG., in der Fassung der Novellen, die Zustimmung zur Übersendung von Geschäftsmitteilungen des Verkäufers an die elektronische Adresse des Käufers. Der Käufer ist sich völlig dessen bewusst, dass er berechtigt ist, diese Zustimmung in Zukunft jederzeit zu widerrufen, und zwar sowohl für den Empfang einer einzelnen Nachricht, als auch für den Empfang der Geschäftsmitteilungen des Verkäufers im Allgemeinen.
5. Ist der Käufer eine natürliche Person, welche beim Abschluss und bei der Erfüllung des Vertrags nicht im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit oder einer anderen unternehmerischen Tätigkeit oder im Rahmen der selbständigen Ausübung ihres Berufs handelt (nachstehend nur „Verbraucher“), dann müssen die Bestimmungen dieser AGB so ausgelegt werden, dass der Rechtsschutz für ihn nicht vermindert wird, welcher ihm von kogenten Bestimmungen der Rechtsordnung gewährt wird, welcher für ihn im Falle des Nichtbestehens des Art. X. dieser AGB entscheidend wäre. Im Falle des Fernabschlusses des Kaufvertrags oder Abschlusses am Ort, welcher üblicherweise nicht zur Unternehmungstätigkeit des Verkäufers dient, eine ausdrückliche Einladung des Verkäufers vom Käufer ist davon ausgenommen, ist der Verbraucher berechtigt, vom Vertrag innerhalb von 30 Tagen, bzw. von 14 Tagen nach seinem Abschluss zurückzutreten, sofern es von Seiten des Verkäufers bereits zur Erfüllung gekommen ist.
6. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass der gesamte vorhersehbare Schaden (sowohl direkter, als auch indirekter, oder den Kunden entstandener Schaden), welcher dem Käufer bei der Erfüllung des Vertrags aus einer oder mehreren Verletzungen der vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten des Verkäufers entstehen kann, höchstens den Vertragspreis erreichen kann, und deshalb haben die Vertragsparteien vereinbart, dass die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer für alle Schäden nicht 100% des Vertragspreises exkl. MWSt. überschreiten darf. Die Begrenzung des oben vereinbarten Schadens wird nicht in dem Fall angewandt, dass der Schaden absichtlich oder aus grober Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde.
7. Ohne Rücksicht auf eine beliebige Bestimmung des Vertrags oder dieser AGB ist das Recht des Käufers auf Bezahlung der Vertragsstrafe die Konkurrenzverhältnisse bedeutendeneinzige und ausschließliche Besserungsmaßnahme, bestimmtenauf welche der Käufer Anspruch hat, veräußerbaren und in gleichzeitig die einzige und ausschließliche Pflicht des Verkäufers im Falle der Verletzung von Pflichten des Verkäufers, welche durch die gegenständliche Vertragsstrafe gesichert werden. Die Umstände der höheren Gewalt schließen die Anwendbarkeit der Vertragsstrafen aus.
8. Mit dem Rücktritt vom Vertrag erlischt der Vertrag. Mit dem Rücktritt oder mit einer anderen Beendigung des Vertrags erlischt jedoch Folgendes nicht:
(i) durch die Verletzung des Vertrags entstandene Schadenersatzansprüche;
(ii) Ansprüche auf Bezahlung von Vertragsstrafen oder des Verzugszinses, sofern er fällig wurde, gemäß des Vertrags;
(iii) Geldforderungen des Verkäufers an den entsprechenden Geschäftskreisen gewöhnlich geheim gehaltenen Informationen Käufer, welche aufgrund des Vertrags oder im Zusammenhang mit ihm entstanden sind;
(iv) Bestimmungen über die Begrenzung des Schadenersatzes;
(v) Vereinbarungen über die Xxxx des Rechts und die Streitbeilegung;
(vi) Bestimmungen, welche die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien nach dem Rücktritt vom Vertrag lösen, also dieser Punkt der AGB;
(vii) Bestimmungen bezüglich solcher Rechte und Pflichten, aus deren Charakter es sich ergibt, dass die Vertragsparteien auch nach der Beendigung des Vertrags an sie gebunden sein sollen.
9. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Käufer nicht berechtigt ist, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers einen Teil der Ware oder andere Sachen zurückzubehalten (d.h. das Zurückbehaltungsrecht auszuüben), welche er im Zusammenhang mit der Erfüllung der Vertragsverpflichtungen Kenntnis erlangt mittelbar Vertragserfüllung in seinen Besitz erworben hat.
10. Die Vertragspartei haftet nicht für die Nichterfüllung einer beliebigen Pflicht, wenn sie nachweist, dass die Nichterfüllung durch ein Hindernis verursacht wurde, das von ihrem Willen unabhängig ist und im Hinblick auf das vernünftig nicht erwartet werden kann, dass die Partei zum Zeitpunkt des Abschlusses damit rechnete oder unmittelbar, in materieller dass sie Ausgabedatum: 1. 7. 2022 5 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN dieses Hindernis oder immaterieller Form zu übergeben seine Folgen abwenden oder zugänglich zu machen überwinden konnte (im Weiteren Folgenden nur "Geheimhaltungspflicht"„Umstand höherer Gewalt“). Er wird solche Informationen weder für sich selbst noch vertragswidrig nutzenWenn die Nichterfüllung der Pflicht aus dem Vertrag durch einen Dritten verursacht wurde, den die Partei mit der Erfüllung der gesamten vertraglichen Verpflichtung oder ihres Teils beauftragte, ggf. dessen Tätigkeit wesentlich ist, damit die Vertragspartei ihrer Verpflichtung nachkommen kann (z.B. Lieferant des Materials, Bank, die die Finanzierungstransaktion realisiert usw.
14.1.1 Der Verkäufer ), ist verpflichtet bei ihre Haftung nur dann ausgeschlossen, wenn der Verletzung Umstand höherer Gewalt auf diesen Dritten fällt. Ein Ausschluss der Geheimhaltungspflicht dem Käufer die Vertragsstrafe Haftung gemäß diesem Artikel ist während der Zeit wirksam, in der Höhe von CZK 100.000,- für jede Verletzung zu bezahlen.
14.1.2 das Hindernis besteht. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für die Informationen,
a. die der Verkäufer vor dem Vertragsabschluss zur Kenntnis erlangte ohne dass er dabei irgendeine Rechtspflicht verletzte,
b. die der Käufer allein dem Dritten mitgeteilt oder vor dem Abschluss des Vertrags oder während dessen Dauer veröffentlicht hat,
c. die noch vor dem Abschluss des Vertrags oder während dessen Dauer ohne Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch eine der Vertragsparteien bereits offenkundig waren,
d. die der Käufer bei der Erteilung oder Veröffentlichung ausdrücklich schriftlich als solche Informationen bezeichnet, an die sich die Geheimhaltungspflicht nicht bezieht und
e. die zum Zweck der Vertragserfüllung unumgänglich sind; es handelt sich um Weitergabe der Informationen an die genehmigten Subunternehmer des Verkäufers unter der Voraussetzung, dass diese Subunternehmer zur derselben Geheimhaltung als der Verkäufer verpflichtet werden.
14.2 Der Kaufvertrag kann nur mit den schriftlichen Nachträgen geändert werdenPartei, die aufsteigend nummeriert ihre Pflicht nicht erfüllt, muss der anderen Partei das Hindernis und durch seine Folgen auf ihre Fähigkeit, ihre Pflicht zu erfüllen, mitteilen. Wenn die berechtigten Vertreter der Vertragsparteien unterfertigt werdenandere Partei diese Mitteilung nicht in angemessener Frist erhält, nachdem die Partei, die ihre Pflicht nicht erfüllt, von einem solchen Hindernis erfuhr oder hätte erfahren sollen, haftet diese Partei für den dadurch entstehenden Schaden. Die Vertragsparteien schließen die Annahme eines Angebots mit dem Nachtrag oder Abweichung aus und bestehen auf der vollständigen Übereinstimmung mit dem ganzen Inhalt eines schriftlichen Nachtrags und dessen Obliegenheiten.
14.3 Der Verkäufer ist nicht berechtigt ohne schriftliche Zustimmung des Käufersseine Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag dem Dritten abzutreten. Der Käufer ist berechtigt seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jedem Dritten abzutreten.
14.4 Keine Bestimmung dieses Kaufvertrags oder diesen AEB darf als Zusicherung der Exklusivität dem Verkäufer oder den bestimmten Kunden des Verkäufers durch den Käufer ausgelegt werden.
14.5 Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer jede Änderung in der personeller Besetzung seines statutarischen Organs und jede Änderung der beherrschenden Person im Sinne der gültigen Rechtsvorschriften anzuzeigen, u.z. spätestens innerhalb von 14 Tagen nachdem diese Änderung erfolgt. Wird diese Verpflichtung verletzt ist der Käufer berechtigt den Ersatz des ihm damit mittelbar oder unmittelbar entstandenen Schadens zu verlangen.
14.6 Der Käufer behält sich das Recht vom Vertrag schriftlich zurück zu treten, wenn er die Änderung in der personellen Besetzung des statutarischen Organs des Verkäufers bzw. der beherrschenden Person als hochriskant bewertet. Der Rücktritt ist ab dem Augenblick der Zustellung der entsprechenden Mitteilung bei dem Verkäufer wirksam.
14.7 Die Vertragsparteien nehmen die Gefahr der Änderung der Umstände im Sinne des Par. 1765 Abs. 2 des neuen BGB an.
14.8 Die Vertragsparteien vereinbaren den Ausschluss der Anwendung vom § 1798-1801 des neuen BGB.
14.9 Die Vertragsparteien erklären und durch ihre Unterschriften bestätigen, dass keine der Parteien sich unterlegen der anderen Partei fühlterklären, dass sie sich mit dem Text und Inhalt des Vertrags vertraut machen konntenbewusst sind, dass sie diesen Vertrag in der Zeit abschließen, in der die den Inhalt verstehenMaßnahmen von Organen der öffentlichen Gewalt zwecks der Einschränkung der Ausbreitung der sog. Corona- Epidemie andauern, an ihn gebunden wollen und gleichzeitig, dass sie die Vertragsbestimmungen genügend verhandelt habenWirkungen und Auswirkungen möglicher Maßnahmen auf die Erfüllung ihrer Pflichten zur Kenntnis nehmen. Wenn es zu solchen Änderungen der Maßnahmen, also zur Annahme solcher Maßnahmen kommt, von denen öffentlich deklariert ist, dass sie nicht angewandt werden (also insbesondere zu sog. flächendecken „Quarantänemaßnahmen“ oder anderen Einschränkungen oder Erschwerungen des Reisens), einigten sich die Vertragsparteien außerdem darauf, dass diese als Umstand höherer Gewalt gemäß dem oben Aufgeführten angesehen werden.
14.10 PREOL11. Vereinbart der Verkäufer mit dem Käufer auf Wunsch des Käufers hin eine Änderung des Termins der Lieferung der Waren, a.s. als Verwortlicher dann ist der persönlichen Daten informiert hiermit die andere ParteiKäufer verpflichtet, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, die Art und Umfang Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verwortlicher, einschließlich der Umfang der Rechte der betroffenen Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthalten Sie unter xxx.xxxxx.xx.
14.11 Diese AEB gelten für sämtliche Warenentnahmen durch den Käufer. Die Liefer- oder Verkaufsbedingungen des Verkäufers, dem Verkäufer die mit diesen AEB nicht übereinstimmen werden der Aufbewahrung der Waren beim Verkäufer verbundenen Kosten zu ersetzen, und zwar mit dem 14 Tag ab dem ursprünglichen Termin der Warenlieferung beginnend und zu einem Betrag von EUR 20 pro jeden angefangenen Quadratmeter der Waren und pro jeden Tag der Dauer der Aufbewahrung der Waren beim Verkäufer. Zum Ausschluss von Zweifeln bleibt von dieser Vereinbarung die Vereinbarung über eine Vertragsstrafe für den Fall einer Nichtabnahme der Ware (Artikel VII. Punkt 1. dieser AGB) unberührt, wobei die Vereinbarung dieses Punktes der AGB für die Vereinbarung der Parteien bezüglich einer Verschiebung des Termins der Warenlieferung, wobei der Grund auf den mit diesem Vertrag gegründetes Geschäftsverhältnis nicht angewandtder Seite des Käufers liegt, Anwendung findet.
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