Common use of Sonstige Vereinbarungen Clause in Contracts

Sonstige Vereinbarungen. 14.1 Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn eine Bestäti- gung in Textform durch den Diensteanbieter erfolgt. 14.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Dienste- anbieters auf einen Dritten übertragen. 14.3 Der Kunde kann mit seiner Rufnummer, seinem Namen und seiner Anschrift in gedruckte oder elektronische Endnutzer- verzeichnisse, die der Öffentlichkeit unmittelbar oder über Auskunftsdienste zugänglich sind, eingetragen werden, soweit er dies beantragt. 14.4 Im Falle einer kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkeh- renden Abweichung bei der Geschwindigkeit oder bei ande- ren Dienstqualitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung des Internetzugangsdienstes und der gemäß den Buchstaben a bis d des Artikels 4 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr beauf- tragtem dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurde, steht dem Kunden, der Verbraucher ist, unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe das Recht zu, das ver- traglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Als Rechtsbehelf steht dem Kunden weiterhin der Rechtsweg zu den zuständigen Gerichten offen. Die Möglichkeit des Verbrauchers, sich vorab bei dem Diensteanbieter zu be- schweren, bleibt davon unberührt. 14.5 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform findet sich unter xxxxx://xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx.Xxx- braucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher- schlichtungsstelle ist der Diensteanbieter nicht verpflichtet und wird von Fall zu Fall individuell über eine Teilnahme entscheiden. 14.6 Beabsichtigt der Kunde im Falle eines Streits mit dem Diensteanbieter über die in § 68 TKG genannten Fälle ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einzu- leiten, hat er hierfür einen Antrag an die Bundesnetzagen- tur in Bonn zu richten (Bundesnetzagentur, Verbraucher- schlichtungsstelle Telekommunikation, Ref. 216, Xxxxxxxx 0000, Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx, Telefax 030 224 80518). Nähere Angaben zum Antrag und Ablauf eines solchen Schlichtungsverfahrens können auf der Homepage der Bun- desnetzagentur abgerufen werden unter xxxxx://xxx.xxx- xxxxxxxxxxxxxx.xx/XX/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxx_XX/ Zustaendigkeit/zustaendigkeit.html 14.7 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags un- wirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 14.8 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist – soweit nicht anderweitig vereinbart – Maintal ausschließ- licher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Der Diensteanbieter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Ge- richtsstand zu verklagen. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). 14.9 Das Vertragsverhältnis und seine Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Appears in 2 contracts

Samples: Vertragsübernahme, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Vereinbarungen. 14.1 Mündliche Nebenabreden gelten nur19 Datenschutz § 20 Geheimhaltung (1) Vertrauliche Informationen sind: • Informationen über den Inhalt dieses Vertrages. • Geschäftsgeheimnisse; diese beinhalten das gesamte kaufmännische und technische Wissen, wenn eine Bestäti- gung das nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich ist und an dessen Nichtverbreitung die jeweilige Vertragspartei ein berechtigtes Interesse hat. Unter dem kaufmännischem Wissen sind alle Daten zu verstehen, die sich auf den Zustand der Vertragsparteien und ihr Marktver- halten beziehen, wie insbesondere finanzielle, wirtschaftliche, rechtliche, wissenschaftliche und steuerliche sowie die Geschäftsstrategien oder Schutzrechte betreffende Informationen (z. B. organisatorische und strukturelle Vorhaben, Kalkulationsunterlagen, Werbe- und Marke- tingkonzepte). Technisches Wissen sind alle technischen und technologischen Daten (z. B. betriebs- bzw. unternehmensorganisatorische Softwarelösungen). • Die Mitarbeiter oder den Vorstand/die Geschäftsleitung betreffende unternehmensrelevante Informationen, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nicht- verbreitung die jeweilige Vertragspartei ein berechtigtes Interesse hat (z.B. geplante interne Versetzungen, Änderungen der Personalstruktur u. Ä.). (2) Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über die in Textform Absatz 1 genannten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu wahren, sie - soweit dies erforderlich ist - ausschließlich zum Zwecke dieser Vertragserfüllung zu verwenden und sie Dritten ohne vorherige schriftliche Zustim- mung der jeweils anderen Partei nicht zugänglich oder bekannt zu machen. (3) Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. (4) Die Verpflichtung zur Geheimhaltung entfällt, soweit die Weitergabe der vertraulichen Informationen an beauftragte Unterauftragnehmer zur Durchführung der unterbeauftragten Leistungen zwingend er- forderlich ist. Von der Verpflichtung nach Absatz 2 und 3 ausgenommen sind weiterhin Informationen, die • veröffentlicht und/oder allgemein bekannt werden ohne ein die Geheimhaltungsverpflichtung verletzendes Zutun einer Vertragspartei, • der jeweiligen Vertragspartei vor Anbahnung des Vertrages im Sinne des § 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB bereits bekannt sind oder auf einem anderen Weg als durch den Diensteanbieter erfolgt. 14.2 Der Kunde kann Rechte Vertragspartner recht- mäßig bekannt werden, • aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder vollstreckbarer behördlicher oder gerichtlicher Ent- scheidungen offengelegt werden müssen oder • zur sachgerechten Rechtsverfolgung von Rechten und Pflichten Ansprüchen aus diesem Vertrag Dritten notwendigerweise zugänglich gemacht werden müssen. (5) Soweit der AN zur Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte berechtigt ist, stellt er die Fortgeltung dieser Geheimhaltungsregelung sicher. (1) Die Übertragung der Ausführung von vertragsgegenständlichen Leistungen oder Teilleistungen des AN auf einen Unterauftragnehmer oder der Austausch eines Unterauftragnehmers bedarf der vorheri- gen Information und schriftlichen Zustimmung der TK. Der AN hat der TK im Rahmen dieser Informa- tion und vor der Erteilung der Zustimmung eine schriftliche Erklärung des Unterauftragnehmers einzu- reichen, in der dieser bestätigt, dass der AN auf die Ressourcen des Unterauftragnehmers uneinge- schränkt zugreifen kann, soweit dies zur Durchführung der unterbeauftragten Leistungen erforderlich ist. Bloße Zulieferungen oder rein unterstützende Tätigkeiten fallen nicht unter den Begriff des Unterauf- trags. (2) Durch die Aufgabenübertragung auf Dritte dürfen die vertragskonforme Vertragsdurchführung, ins- besondere der Vertragszweck, die vereinbarten Termine, die Einhaltung der Vorschriften über Daten- schutz und Geheimhaltung nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden. Der AN ist verpflichtet in den Vertrag mit seinem jeweiligen Unterauftragnehmer entsprechende Regelungen aufzunehmen und hat auch im Übrigen sämtliche erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Anforderungen des Satzes 1 sicherzustellen. (3) Die Zustimmungserteilung nach Absatz 1 kann von der Prüfung der Fachkunde, der Leistungsfähig- keit und der Zuverlässigkeit des Unterauftragnehmers anhand der Maßstäbe der Eignungsprüfung im Rahmen der erfolgten Auftragserteilung unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen abhängig gemacht werden. Der AN hat für den Unterauftragnehmer hinsichtlich dessen Leistungsan- teils die Eignungsnachweise vorzulegen, die seitens der TK auch von ihm selbst gefordert wurden. Die TK kann eine einmal erteilte Zustimmung widerrufen, falls sich im Nachhinein herausstellt, dass die Eignung des Unterauftragnehmers wegfällt, das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) die Unterbe- auftragung untersagt oder die Unterbeauftragung Störungen im Vertragsverhältnis zwischen AN und TK zur Folge hat. (4) Die voranstehenden Regelungen gelten entsprechend für jede weitere nachgeordnete Unterbeauf- tragung. Der AN stellt in diesen Fällen sicher, dass nachgeordnete Unterauftragnehmer entsprechend verpflichtet werden. Der AN ist verpflichtet, zusätzlich zu den bereits im Vertrag aufgeführten Bestimmungen die jeweils für ihn maßgeblichen und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis stehenden gesetzlichen Rege- lungen einzuhalten. Dies betrifft insbesondere Anti-Korruptions- und Geldwäschegesetze, kartell-, wett- bewerbsrechtliche und strafrechtliche Vorschriften (insbesondere Betrug, Untreue und Insolvenzstrafta- ten) sowie arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften. (1) Der AN hat die TK unverzüglich schriftlich zu informieren, sobald er Kenntnis davon hat, dass er oder ein im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses eingesetzter Unterauftragnehmer gegen die Bestim- mungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) oder des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes (AEntG) zur Zahlung des Mindestlohns verstößt oder verstoßen hat oder dass Tat- sachen den Verdacht eines solchen Verstoßes begründen. (2) Die TK ist berechtigt, jederzeit vom AN eine schriftliche Erklärung darüber zu verlangen, dass er der Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen nachkommt. Sofern die TK Kenntnis von Umständen erlangt, die den Verdacht eines Verstoßes des AN oder eines im Rahmen der Vertragsdurchführung eingesetzten Unterauftragnehmers gegen die Bestimmungen des MiLoG oder des AEntG zur Zahlung des Mindestlohnes begründen, ist die TK be- rechtigt, weitere über eine schriftliche Erklärung des AN hinausgehende geeignete Nachweise zu ver- langen (nach Xxxx der TK z.B. Testat eines Wirtschaftsprüfers, aussagekräftige und nachvollziehbare Entgeltunterlagen). Sollte sich ein ohne Zutun des AN entstandener Verdacht nicht bestätigen, ist der AN berechtigt, für die Beibringung der von der TK geforderten Nachweise entstandene Kosten von der TK erstattet zu verlangen. Der AN stellt sicher, dass er berechtigt ist, entsprechende Nachweise auch von im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses eingesetzten Unterauftragnehmern zu verlangen und an die TK auf deren Verlangen weiterzureichen. (3) Ein Verstoß des AN gegen die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns nach den einschlägi- gen gesetzlichen Bestimmungen kann die TK zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berech- tigen. Ein Verstoß eines im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten Unterauftragnehmers gegen die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen be- rechtigt die TK dazu, den sofortigen Austausch des Unterauftragnehmers zu verlangen bzw. die Zu- stimmung zum Einsatz dieses Unterauftragnehmers mit sofortiger Wirkung zu widerrufen. (4) Der AN stellt die TK von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die infolge von Verstößen des AN ge- gen die Bestimmungen des MiLoG oder des AEntG zur Zahlung des Mindestlohnes entstehen. Zudem stellt der AN die TK von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die infolge von Verstößen gegen die Best- immungen des MiLoG oder des AEntG zur Zahlung des Mindestlohnes von für die Durchführung des Vertrages eingesetzten Unterauftragnehmern entstehen. (1) Die Vertragsparteien können aus wichtigem Grund den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmun- gen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Um- stände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer ver- traglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Frist- setzung entbehrlich ist. Für die TK kann insbesondere dann ein wichtiger Grund vorliegen, (a) wenn der AN gegen .die vertraglichen Regelungen zur Compliance und Antikorruption des Vertra- ges verstoßen hat oder (b) wenn sich der AN im Zuge der Begründung oder Durchführung des Schuldverhältnisses an unzu- lässigen Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) oder des Gesetzes ge- gen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beteiligt hat. Dies umfasst insbesondere Vereinbarungen mit Dritten über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über zu fordernde Preise, über die Entrich- tung einer Ausfallentschädigung (Gewinnbeteiligung oder sonstige Angaben) sowie über die Festle- gung der Empfehlung von Preisen oder (c) wenn der AN nachweislich eine seine Zuverlässigkeit in Frage stellende schwere Verfehlung be- gangen hat, die nach den maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen seinen Ausschluss vom Wettbewerb rechtfertigt. Eine schwere Verfehlung ist insbesondere die Gewährung von Vorteilen im Sinne der §§ 333, 334 StGB oder (d) wenn die TK Kenntnis davon erlangt, dass der AN im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat oder (e) wenn der AN die Regelungen zur Einhaltung gesetzlichen Entgeltbestimmungen verletzt hat oder (f) wenn die TK eine Weisung des Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) oder eine gerichtliche oder behördliche Verfügung erhält, die der TK die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen nicht länger erlaubt. Der AN verzichtet auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ge- gen die TK wegen etwaiger durch eine solche Kündigung eintretender Schäden, es sei denn, die Un- tersagung beruht auf einem pflichtwidrigen Verhalten der TK. (2) Die sonstigen gesetzlichen Rechte und Ansprüche bleiben unberührt. (3) Die außerordentliche Kündigung bedarf der Schriftform. Der AN ist verpflichtet, zusätzlich zu den bereits im Vertrag aufgeführten Bestimmungen die jeweils für ihn maßgeblichen und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis stehenden gesetzlichen Rege- lungen einzuhalten. Dies betrifft insbesondere Anti-Korruptions- und Geldwäschegesetze, kar-tell-, wettbewerbsrechtliche und strafrechtliche Vorschriften (insbesondere Betrug, Untreue und Insolvenz- straftaten) sowie arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften. (1) Für alle gesetzlichen und vertraglichen Schadens-, Freistellungs- und Aufwendungsersatzansprü- che der Vertragsparteien gilt Folgendes: Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen wird die Haftung für den Rahmenvertrag auf bis zu 500.000 Euro je Schadensereignis und insgesamt auf bis zu 1.000.000 Euro beschränkt. (2) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungs- gesetz zur Anwendung kommt, sowie bei einem Garantieversprechen, soweit bzgl. Letzterem nichts anderes geregelt ist. (3) Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. (4) Bei Verlust von Daten haftet der AN nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und re- gelmäßiger Datensicherung durch die TK für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Die Beschränkung gilt nicht, wenn und soweit die Datensicherung vom AN durchzuführen ist. (5) Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Beauftragten, die im Rahmen seiner Leistungsverpflichtung tätig werden, haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre. (1) Der AN verpflichtet sich, für den Fall der Inanspruchnahme durch die TK oder einen Dritten, eine der Höhe und dem Umfang nach ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Ver- mögensschäden vorzuhalten. Die Mindestversicherungssumme für Personen- und Sachschäden be- trägt 3 Millionen Euro pauschal je Schadenereignis und -jahr. (2) Sofern sich der AN bei der Ausführung anderer bedient und soweit diese nicht von dem gemäß Abs. 1 vorzuhaltenden Versicherungsschutz mit umfasst sind, hat der AN sicherzustellen, dass diese ebenfalls eine Abs. 1 entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen und unterhalten. (3) Diese Versicherungen müssen spätestens zu Beginn der jeweiligen Leistungserbringung Gültigkeit haben und sind während der Dauer dieses Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. (4) Auf Verlangen der TK sind während der Vertragsdauer sämtliche Nachweise der gemäß Abs. 1 und Abs. 2 geschlossenen Versicherungen in aktueller Fassung vorzulegen, aus denen sowohl die versi- cherte Tätigkeit (Tätigkeitsbeschreibung) als auch die vereinbarten Versicherungssummen hervorge- hen und in denen die zugrunde gelegten Bedingungen benannt sind. (5) Der AN hat der TK sämtliche Änderungen im Versicherungsumfang unverzüglich, schriftlich mitzu- teilen. (1) Der AN verpflichtet sich, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich sämtliche mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehenden Unterlagen, Materialien und Datenträger sowie von der TK überlassene Dateien in ihrer ursprünglichen und gegebenenfalls durch den AN aktualisierten Form an die TK bzw. an einen von der TK benannten Dritten herauszugeben oder nach Absprache mit der TK zu vernichten bzw. zu löschen. Der AN kann an den genannten Gegenständen kein Zurückbehal- tungsrecht geltend machen. (2) Die Pflicht zur Herausgabe von Unterlagen, Materialien und Datenträger besteht nicht, sofern der AN zu deren Aufbewahrung gesetzlich verpflichtet ist. (1) Soweit der Vertrag eine "schriftliche" Zustimmung bzw. Erklärung fordert, ist die Textform (z.B. E- Mail) ausreichend. Gleiches gilt für rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen (z.B. Fristsetzung und Mahnung), es sei denn, die Parteien haben eine strengere Formvorschrift vereinbart. Soweit der Ver- trag "Schriftform" fordert, muss eine Erklärung gemäß §§ 126, 126a BGB erfolgen (per Brief mit einer eigenhändigen Unterschrift bzw. unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur). (2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie in Schriftform oder im elektronischen Vertragsabschlusssystem der TK in Textform getroffen werden. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Mit diesem Formerfordernis soll keine Abbedingung des Vorrangs einer - auch mündlichen - Individualvereinbarung einhergehen. (3) Die Benennung der TK als Referenzkunde ist dem AN nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Dienste- anbieters auf einen Dritten übertragengestattet. Die TK kann eine von ihr erteilte Zustimmung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerru- fen. 14.3 Der Kunde kann mit seiner Rufnummer, seinem Namen und seiner Anschrift in gedruckte oder elektronische Endnutzer- verzeichnisse, die der Öffentlichkeit unmittelbar oder über Auskunftsdienste zugänglich sind, eingetragen werden, soweit er dies beantragt. 14.4 Im Falle einer kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkeh- renden Abweichung bei der Geschwindigkeit oder bei ande- ren Dienstqualitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung des Internetzugangsdienstes und der gemäß den Buchstaben a bis d des Artikels 4 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr beauf- tragtem dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurde, steht dem Kunden, der Verbraucher ist, unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe das Recht zu, das ver- traglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Als Rechtsbehelf steht dem Kunden weiterhin der Rechtsweg zu den zuständigen Gerichten offen. Die Möglichkeit des Verbrauchers, sich vorab bei dem Diensteanbieter zu be- schweren, bleibt davon unberührt. 14.5 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS4) bereit. Die Plattform findet sich unter xxxxx://xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx.Xxx- braucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher- schlichtungsstelle ist der Diensteanbieter nicht verpflichtet und wird von Fall zu Fall individuell über eine Teilnahme entscheiden. 14.6 Beabsichtigt der Kunde im Falle eines Streits mit dem Diensteanbieter über die in § 68 TKG genannten Fälle ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einzu- leiten, hat er hierfür einen Antrag an die Bundesnetzagen- tur in Bonn zu richten (Bundesnetzagentur, Verbraucher- schlichtungsstelle Telekommunikation, Ref. 216, Xxxxxxxx 0000, Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx, Telefax 030 224 80518). Nähere Angaben zum Antrag und Ablauf eines solchen Schlichtungsverfahrens können auf der Homepage der Bun- desnetzagentur abgerufen werden unter xxxxx://xxx.xxx- xxxxxxxxxxxxxx.xx/XX/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxx_XX/ Zustaendigkeit/zustaendigkeit.html 14.7 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags un- wirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 14.8 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist – soweit nicht anderweitig vereinbart – Maintal ausschließ- licher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Der Diensteanbieter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Ge- richtsstand zu verklagen. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG)Deutschland. 14.9 Das Vertragsverhältnis und seine Auslegung unterliegen (5) Die Abtretung einer Forderung des AN aus diesem Vertrag ist nur mit Zustimmung der TK rechts- wirksam. Der AN hat die Abtretungsanzeige der TK vorzulegen. Die TK teilt dem Recht AN sowie dem vorge- sehenen neuen Gläubiger schriftlich ihre Entscheidung mit. (6) Gerichtsstand ist der Bundesrepublik DeutschlandSitz der TK.

Appears in 1 contract

Samples: Rahmenvertrag Über Mobilfunkleistungen

Sonstige Vereinbarungen. 14.1 Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn eine Bestäti- gung in Textform durch den Diensteanbieter erfolgt. 14.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Dienste- anbieters auf einen Dritten übertragen. 14.3 14.2 Der Kunde kann mit seiner Rufnummer, seinem Namen und seiner Anschrift in gedruckte oder elektronische Endnutzer- verzeichnisse, die der Öffentlichkeit unmittelbar oder über Auskunftsdienste zugänglich sind, eingetragen werden, soweit er dies beantragt. 14.4 14.3 Im Falle einer kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkeh- renden Abweichung bei der Geschwindigkeit oder bei ande- ren Dienstqualitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung des Internetzugangsdienstes und der gemäß den Buchstaben a bis d des Artikels 4 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr beauf- tragtem dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurde, steht dem Kunden, der Verbraucher ist, unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe das Recht zu, das ver- traglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Als Rechtsbehelf steht dem Kunden weiterhin der Rechtsweg zu den zuständigen Gerichten offen. Die Möglichkeit des Verbrauchers, sich vorab bei dem Diensteanbieter zu be- schweren, bleibt davon unberührt. 14.5 14.4 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform findet sich unter xxxxx://xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx.Xxx- braucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher- schlichtungsstelle ist der Diensteanbieter nicht verpflichtet und wird von Fall zu Fall individuell über eine Teilnahme entscheiden. 14.6 14.5 Beabsichtigt der Kunde im Falle eines Streits mit dem Diensteanbieter über die in § 68 TKG genannten Fälle ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einzu- leiten, hat er hierfür einen Antrag an die Bundesnetzagen- tur in Bonn zu richten (Bundesnetzagentur, Verbraucher- schlichtungsstelle Telekommunikation, Ref. 216, Xxxxxxxx 0000, Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx, Telefax 030 224 80518). Nähere Angaben zum Antrag und Ablauf eines solchen Schlichtungsverfahrens können auf der Homepage der Bun- desnetzagentur abgerufen werden unter xxxxx://xxx.xxx- xxxxxxxxxxxxxx.xx/XX/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxx_XX/ Zustaendigkeit/zustaendigkeit.html 14.7 14.6 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags un- wirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 14.8 14.7 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist – soweit nicht anderweitig vereinbart - Maintal ausschließ- licher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Der Diensteanbieter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Ge- richtsstand zu verklagen. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). 14.9 14.8 Das Vertragsverhältnis und seine Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Sonstige Vereinbarungen. 14.1 (1) Für die Dauer der Verwahrung von Investmentanteilen und teilweise anderen Pro- dukten kann der Fondsportfolio-Verwalter periodische Zuwendungen in Form einer laufzeitabhängigen Vermittlungsprovision erhalten. Diese Vermittlungsprovision erhält der Fondsportfolio-Verwalter i.d.R. von den betreffenden Kapitalanlagegesellschaften, den Emittenten der anderen Produkte oder von mit diesen verbundenen Unternehmen. Zu Details, insbesondere auch zur Höhe der laufzeitabhängigen Vermittlungsprovisi- on, wird auf die in der Broschüre „Informationen für Wertpapierkunden und - Interes- senten der Augsburger Aktienbank AG“ enthaltene Darstellung zum Umgang mit In- teressenkonflikten, insbesondere Punkt D, Ziffer 4, und den Basisinformationen über die Vermögensanlage in Investmentfonds des Bankenverlag Punkt B, Ziffer 4 hiermit hingewiesen. Auf Nachfrage werden dem Auftraggeber nähere Einzelheiten mitgeteilt. Auf die Herausgabe dieser Vermittlungsprovision hat der Auftraggeber im Depot-/Kon- toeröffnungsantrag verzichtet. (2) Auf diesen Vertrag finden die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Lagerstelle, die Sonderbedingungen für das Wertpapiergeschäft nebst Vertrags- bestandteilen, auf welche die allgemeinen Vertragsbedingungen und/oder Sonder- bedingungen für das Wertpapiergeschäft verweisen, insbesondere das Preis- und Leistungsverzeichnis, das Preisverzeichnis, die Bedingungen für das Strategie-Konto/- Depot (AAB) bzw. das Konto „Flex“ (ebase) sowie die Grundsätze der Auftragsaus- führung beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren, die in der Broschüre „Informationen für Wertpapierkunden und Interessenten der Augsburger Aktienbank AG“ oder der Broschüre „Basisinformation über die Vermögensanlage in Investmentfonds“ (ebase) dargestellt sind, in der jeweils gültigen, dem Auftraggeber mitgeteilten Fassung, An- wendung. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages in den hier genannten Vertrags- bestandteilen und Dokumenten abweichend geregelt sein, so sind die Bestimmungen dieses Vertrages vorrangig. (3) Für diese Geschäftsverbindung zwischen Auftraggeber, dem Fondsportfolio-Ver- walter und soweit angeführt der jeweiligen Lagerstelle gilt deutsches Recht. (4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sich als nicht durchführbar erweisen, so bleiben alle übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, damit dieser Vertrag den von allen Beteiligten gewollten wirtschaftlichen Zweck erreicht. Mündliche Nebenabreden gelten nurNeben- abreden haben keine Gültigkeit. (5) Sofern der Fondsportfolio-Verwalter im Rahmen der Wahrnehmung seines Fonds- portfolio-Verwaltungsmandates dem Auftraggeber im Vorfeld einer Kauf- oder Ver- kaufs- oder Halteentscheidung die Gründe für diese in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch oder in sonstiger Art und Weise erläutert, so bleibt dem Fondsportfolio- Verwalter gleichwohl die endgültige Entscheidung inklusive deren Umsetzung im Rah- men der Anlagegrundsätze vorbehalten. Gleiches gilt für Anlageinstrumente, die im Rahmen eines solchen Gespräches erstmalig besprochen werden oder Gegenstand einer Kommunikation in sonstiger Art und Weise waren. Der Fondsportfolio-Verwalter und der Auftraggeber sind daher darüber einig, dass die im Zusammenhang mit der be- auftragten Fondsportfolio-Verwaltung erteilten Informationen und Einschätzungen zu einzelnen Finanzinstrumenten keine selbständige Anlageberatung darstellen und eine selbständige Anlageberatung außerhalb dieses Fondsportfolio-Verwaltungsvertrages nicht bzw. nur dann gewollt ist, wenn eine Bestäti- gung schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. (6) Änderungen dieser „Besondere Vertragsbedingungen zum Fondsportfolio-Ver- waltungsvertrag“ werden dem Auftraggeber spätestens zwei Monate vor dem vor- geschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform durch den Diensteanbieter erfolgt. 14.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus angeboten. Hat der Auf- traggeber mit dem Fondsportfolio-Verwalter und/oder der Lagerstelle im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Online-Banking) können die Änderungen auch auf diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Wege angeboten werden. Die Zustimmung des Dienste- anbieters auf einen Dritten übertragenAuftraggebers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung werden ihn der Fondsportfolio-Verwalter und/oder die Lagerstelle in ihrem Angebot besonders hinweisen. 14.3 Der Kunde kann mit seiner Rufnummer, seinem Namen und seiner Anschrift in gedruckte oder elektronische Endnutzer- verzeichnisse, die der Öffentlichkeit unmittelbar oder über Auskunftsdienste zugänglich sind, eingetragen werden, soweit er dies beantragt. 14.4 Im Falle einer kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkeh- renden Abweichung bei der Geschwindigkeit oder bei ande- ren Dienstqualitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung des Internetzugangsdienstes und der gemäß den Buchstaben a bis d des Artikels 4 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr beauf- tragtem dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurde, steht dem Kunden, der Verbraucher ist, unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe das Recht zu, das ver- traglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Als Rechtsbehelf steht dem Kunden weiterhin der Rechtsweg zu den zuständigen Gerichten offen. Die Möglichkeit des Verbrauchers, sich vorab bei dem Diensteanbieter zu be- schweren, bleibt davon unberührt. 14.5 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform findet sich unter xxxxx://xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx.Xxx- braucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher- schlichtungsstelle ist der Diensteanbieter nicht verpflichtet und wird von Fall zu Fall individuell über eine Teilnahme entscheiden. 14.6 Beabsichtigt der Kunde im Falle eines Streits mit dem Diensteanbieter über die in § 68 TKG genannten Fälle ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einzu- leiten, hat er hierfür einen Antrag an die Bundesnetzagen- tur in Bonn zu richten (Bundesnetzagentur, Verbraucher- schlichtungsstelle Telekommunikation, Ref. 216, Xxxxxxxx 0000, Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx, Telefax 030 224 80518). Nähere Angaben zum Antrag und Ablauf eines solchen Schlichtungsverfahrens können auf der Homepage der Bun- desnetzagentur abgerufen werden unter xxxxx://xxx.xxx- xxxxxxxxxxxxxx.xx/XX/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxx_XX/ Zustaendigkeit/zustaendigkeit.html 14.7 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags un- wirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 14.8 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist – soweit nicht anderweitig vereinbart – Maintal ausschließ- licher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Der Diensteanbieter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Ge- richtsstand zu verklagen. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). 14.9 Das Vertragsverhältnis und seine Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Appears in 1 contract

Samples: Fondsportfolio Verwaltungsvertrag

Sonstige Vereinbarungen. 14.1 Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn eine Bestäti- gung in Textform durch den Diensteanbieter erfolgt. 14.2 15.1 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Dienste- anbieters auf einen Dritten übertragen. 14.3 Der Kunde kann mit seiner Rufnummer, seinem Namen und seiner Anschrift in gedruckte oder elektronische Endnutzer- verzeichnisse, die der Öffentlichkeit unmittelbar oder über Auskunftsdienste zugänglich sind, eingetragen werden, soweit er dies beantragt. 14.4 15.2 Im Falle einer kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkeh- renden Abweichung bei der Geschwindigkeit oder bei ande- ren Dienstqualitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung des Internetzugangsdienstes und der gemäß den Buchstaben a bis d des Artikels 4 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr beauf- tragtem dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurde, steht dem Kunden, der Verbraucher ist, unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe das Recht zu, das ver- traglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Als Rechtsbehelf steht dem Kunden weiterhin der Rechtsweg zu den zuständigen Gerichten offen. Die Möglichkeit des Verbrauchers, sich vorab bei dem Diensteanbieter zu be- schweren, bleibt davon unberührt. 14.5 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform findet sich unter xxxxx://xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx.Xxx- braucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher- schlichtungsstelle ist der Diensteanbieter nicht verpflichtet und wird von Fall zu Fall individuell über eine Teilnahme entscheiden. 14.6 15.3 Beabsichtigt der Kunde im Falle eines Streits mit dem Diensteanbieter über die in § 68 TKG genannten Fälle ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einzu- leiten, hat er hierfür einen Antrag an die Bundesnetzagen- tur in Bonn zu richten (Bundesnetzagentur, Verbraucher- schlichtungsstelle Telekommunikation, Ref. 216, Xxxxxxxx 0000, Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx, Telefax 030 224 80518). Nähere Angaben zum Antrag und Ablauf eines solchen Schlichtungsverfahrens können auf der Homepage der Bun- desnetzagentur abgerufen werden unter xxxxx://xxx.xxx- xxxxxxxxxxxxxx.xx/XX/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxx_XX/ Zustaendigkeit/zustaendigkeit.html 14.7 15.4 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags un- wirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 14.8 15.5 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist - soweit nicht anderweitig vereinbart - Maintal ausschließ- licher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Der Diensteanbieter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Ge- richtsstand zu verklagen. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). 14.9 15.6 Das Vertragsverhältnis und seine Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Vereinbarungen. 14.1 1. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen und die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses nicht. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn eine Bestäti- gung in Textform durch den Diensteanbieter erfolgtbestehen nicht. 14.2 Der Kunde kann Rechte 2. Eine gültige Tarifübersicht, die Preisliste und Pflichten ggf. die beson- dere Leistungsbeschreibung liegen bei dem Diensteanbieter zur Einsichtnahme aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Dienste- anbieters und sind im Internet auf einen Dritten übertragender Produkt- seite aufrufbar. 14.3 Der 3. Will der Kunde eine außergerichtliche Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten einleiten, kann mit seiner Rufnummer, seinem Namen und seiner Anschrift in gedruckte oder elektronische Endnutzer- verzeichnisse, die er hierzu on- line einen Antrag auf der Öffentlichkeit unmittelbar oder über Auskunftsdienste zugänglich sind, eingetragen werden, soweit er dies beantragt. 14.4 Im Falle einer kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkeh- renden Abweichung bei der Geschwindigkeit oder bei ande- ren Dienstqualitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung des Internetzugangsdienstes und der gemäß den Buchstaben a bis d des Artikels 4 Abs. 1 von der EU-Verordnung 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr beauf- tragtem dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurde, steht dem Kunden, der Verbraucher ist, unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe das Recht zu, das ver- traglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Als Rechtsbehelf steht dem Kunden weiterhin der Rechtsweg zu den zuständigen Gerichten offen. Die Möglichkeit des Verbrauchers, sich vorab bei dem Diensteanbieter zu be- schweren, bleibt davon unberührtKommission eingerich- teten OS-Plattform (xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxx) stellen. 14.5 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit4. Die Plattform findet sich unter xxxxx://xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx.Xxx- braucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher- schlichtungsstelle ist der Diensteanbieter nicht verpflichtet und wird von Fall zu Fall individuell über eine Teilnahme entscheiden. 14.6 Beabsichtigt Will der Kunde im Falle eines Streits mit dem Diensteanbieter über die in § 68 47 a TKG genannten Fälle ein Schlichtungsverfahren Schlichtungsver- fahren bei der Bundesnetzagentur einzu- leiteneinleiten, hat er hierfür einen Antrag an die Bundesnetzagen- tur Bundesnetzagentur in Bonn zu richten richten. 5. Will der Kunde im Falle einer kontinuierlichen oder regel- mäßig wiederkehrenden Abweichung seines Internetzugangs von Dienstqualitätsparametern i.S.d. Art. 4 Abs. 1 a) – d) der VO (Bundesnetzagentur, Verbraucher- schlichtungsstelle Telekommunikation, Ref. 216, Xxxxxxxx 0000, Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx, Telefax 030 224 80518). Nähere Angaben zum Antrag und Ablauf eines solchen Schlichtungsverfahrens können auf der Homepage der Bun- desnetzagentur abgerufen werden unter xxxxx://xxx.xxx- xxxxxxxxxxxxxx.xx/XX/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxx_XX/ Zustaendigkeit/zustaendigkeit.html 14.7 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags un- wirksam seinEU) 2015/2120 einen Rechtsbehelf geltend machen, so berührt dies die Wirksamkeit steht ihm der übrigen Bestimmungen nichtRechtsweg zu den zuständigen Gerichten offen. 14.8 Ist 6. Gerichtsstand ist Maintal, sofern der Kunde Kaufmann, Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist – soweit nicht anderweitig vereinbart – Maintal ausschließ- licher Inland hat. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeitenbleibt hiervon unberührt. Der Diensteanbieter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Ge- richtsstand jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu verklagen. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG)klagen. 14.9 7. Das Vertragsverhältnis und seine Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Vereinbarungen. 14.1 Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn eine Bestäti- gung in Textform durch 21.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie alle den Diensteanbieter erfolgtVertrag betreffenden wesentlichen Mitteilungen bedürfen der Schriftform. 14.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Dienste- anbieters auf einen Dritten übertragen21.2 Falls ein Teil dieses Vertrages unwirksam sein oder werden sollte, wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages dadurch nicht berührt. 14.3 Der Kunde kann mit seiner Rufnummer21.3 Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, seinem Namen und seiner Anschrift in gedruckte oder elektronische Endnutzer- verzeichnisse, die Teil B (VOL/B). Bei auftretenden Schwierigkeiten werden sich beide Seiten zunächst um eine einvernehmliche Lösung unter Berücksichtigung der Öffentlichkeit unmittelbar oder über Auskunftsdienste zugänglich sind, eingetragen werden, soweit er dies beantragtInteressenlage der anderen Seite bemühen. 14.4 Im Falle einer kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkeh- renden Abweichung 21.4 Falls Zweifel bei der Geschwindigkeit oder bei ande- ren Dienstqualitätsparametern zwischen Auslegung der tatsächlichen Leistung Vertragsbestandteile bestehen, gilt für diesen Fall folgende Rangfolge: 1. dieser Vertrag nebst dessen Anlagen 2. das Leistungsverzeichnis nebst dessen Anlagen 3. die einschlägigen Normen und Regeln (DIN) 4. Das Angebot des Internetzugangsdienstes und der Auftragnehmers nebst dessen Anlagen 21.5 Beide Vertragsparteien erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Für den Auftraggeber: Für den Auftragnehmer: Großröhrsdorf, den………………………………. ………………………..,den……………………… Xxxxxx Xxxxxxxxx, Bürgermeister Anlagen Verpflichtungserklärung Ausschreibungsunterlagen Angebot Auftragnehmer Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns gemäß den Buchstaben a bis d des Artikels 4 § 19 Abs. 3 Satz 1Alt. 2, Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) Für den Vertrag über die Unterhaltsreinigung der EULiegenschaften Bretnig verpflichtet sich die gegenüber der Stadt Großröhrsdorf, Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxxxx die jeweils gültigen Vorschriften des Mindestlohngesetzes einzuhalten. (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Ausführung des o. g. Vertrages bzw. Auftrages, dass er innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland • Die Vorschriften des Arbeitnehmer-Verordnung 2015/2120 angegebenen LeistungEntsendegesetzes einhält und • Bei seinen Beschäftigten bzw. der Nachunternehmer bei seinen Beschäftigten, die in den Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes fallen, mindestens den derzeit geltenden gesetzlichen Mindestlohn zahlt. Der Auftragnehmer bestätigt, dass er nicht wegen eines Verstoßes gemäß §§ 19, 21 MiLoG (z.B. Pflicht zur Zahlung des Mindestlohnes) mit einer Geldbuße von wenigstens 0.000 € belegt worden ist. (2) Der Auftraggeber ist berechtigt, zum Beweis der in Abs. 1 enthaltenen Verpflichtungen entsprechende Nachweise zu verlangen. Bei Nichtvorlage der entsprechenden Nachweise ist der Auftraggeber berechtigt, fällige Zahlungen einzubehalten. (3) Verstößt der Auftragnehmer schuldhalft gegen die Pflichten dieser Erklärung, so ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und vom Auftragnehmer Schadensersatz zu verlangen. Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Teil der noch nicht vollendeten Leistung durch einen Dritten ausführen zu lassen. Schadensersatzansprüche wegen weitergehender Schäden bleiben ausdrücklich vorbehalten. (4) Sollte der Auftraggeber zukünftigen Haftungsansprüchen oder staatlichen Sanktionsmaßnahmen ausgesetzt sein, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr beauf- tragtem dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurdeVerstoß des Auftragnehmers gegen diese Verpflichtungserklärung entstehen, steht erklärt er sich bereit, dem KundenAuftraggeber alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen, der Verbraucher soweit dies gesetzlich zulässig ist, unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe das Recht zu, das ver- traglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Als Rechtsbehelf steht dem Kunden weiterhin der Rechtsweg zu den zuständigen Gerichten offen. Die Möglichkeit des Verbrauchers, sich vorab bei dem Diensteanbieter zu be- schweren, bleibt davon unberührt. 14.5 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform findet sich unter xxxxx://xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx.Xxx- braucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher- schlichtungsstelle ist der Diensteanbieter nicht verpflichtet und wird von Fall zu Fall individuell über eine Teilnahme entscheiden. 14.6 Beabsichtigt der Kunde im Falle eines Streits mit dem Diensteanbieter über die in § 68 TKG genannten Fälle ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einzu- leiten, hat er hierfür einen Antrag an die Bundesnetzagen- tur in Bonn zu richten (Bundesnetzagentur, Verbraucher- schlichtungsstelle Telekommunikation, Ref. 216, Xxxxxxxx 0000, Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx, Telefax 030 224 80518). Nähere Angaben zum Antrag und Ablauf eines solchen Schlichtungsverfahrens können auf der Homepage der Bun- desnetzagentur abgerufen werden unter xxxxx://xxx.xxx- xxxxxxxxxxxxxx.xx/XX/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxx_XX/ Zustaendigkeit/zustaendigkeit.html 14.7 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags un- wirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 14.8 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist – soweit nicht anderweitig vereinbart – Maintal ausschließ- licher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Der Diensteanbieter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Ge- richtsstand zu verklagen. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). 14.9 Das Vertragsverhältnis und seine Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Appears in 1 contract

Samples: Dienstleistungsvertrag

Sonstige Vereinbarungen. 14.1 Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn eine Bestäti- gung in Textform durch 21.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie alle den Diensteanbieter erfolgtVertrag betreffenden wesentlichen Mitteilungen bedürfen der Schriftform. 14.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Dienste- anbieters auf einen Dritten übertragen21.2 Falls ein Teil dieses Vertrages unwirksam sein oder werden sollte, wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages dadurch nicht berührt. 14.3 Der Kunde kann mit seiner Rufnummer21.3 Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, seinem Namen und seiner Anschrift in gedruckte oder elektronische Endnutzer- verzeichnisse, die Teil B (VOL/B). Bei auftretenden Schwierigkeiten werden sich beide Seiten zunächst um eine einvernehmliche Lösung unter Berücksichtigung der Öffentlichkeit unmittelbar oder über Auskunftsdienste zugänglich sind, eingetragen werden, soweit er dies beantragtInteressenlage der anderen Seite bemühen. 14.4 Im Falle einer kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkeh- renden Abweichung 21.4 Falls Zweifel bei der Geschwindigkeit oder bei ande- ren Dienstqualitätsparametern zwischen Auslegung der tatsächlichen Leistung Vertragsbestandteile bestehen, gilt für diesen Fall folgende Rangfolge: 1. dieser Vertrag nebst dessen Anlagen 2. das Leistungsverzeichnis nebst dessen Anlagen 3. die einschlägigen Normen und Regeln (DIN) 4. Das Angebot des Internetzugangsdienstes und der Auftragnehmers nebst dessen Anlagen 21.5 Beide Vertragsparteien erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages. Für den Auftraggeber: Für den Auftragnehmer: Großröhrsdorf, den………………………………. ………………………..,den……………………… Xxxxxxx Xxxxxx, Bürgermeisterin Anlagen Verpflichtungserklärung Ausschreibungsunterlagen Angebot Auftragnehmer Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns gemäß den Buchstaben a bis d des Artikels 4 § 19 Abs. 3 Satz 1Alt. 2, Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) Für den Vertrag über die Unterhaltsreinigung der EUPraßerschule Großröhrsdorf verpflichtet sich die gegenüber der Stadt Großröhrsdorf, Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxxxx die jeweils gültigen Vorschriften des Mindestlohngesetzes einzuhalten. (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Ausführung des o. g. Vertrages bzw. Auftrages, dass er innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland • Die Vorschriften des Arbeitnehmer-Verordnung 2015/2120 angegebenen LeistungEntsendegesetzes einhält und • Bei seinen Beschäftigten bzw. der Nachunternehmer bei seinen Beschäftigten, die in den Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes fallen, mindestens den derzeit geltenden gesetzlichen Mindestlohn zahlt. Der Auftragnehmer bestätigt, dass er nicht wegen eines Verstoßes gemäß §§ 19, 21 MiLoG (z.B. Pflicht zur Zahlung des Mindestlohnes) mit einer Geldbuße von wenigstens 0.000 € belegt worden ist. (2) Der Auftraggeber ist berechtigt, zum Beweis der in Abs. 1 enthaltenen Verpflichtungen entsprechende Nachweise zu verlangen. Bei Nichtvorlage der entsprechenden Nachweise ist der Auftraggeber berechtigt, fällige Zahlungen einzubehalten. (3) Verstößt der Auftragnehmer schuldhalft gegen die Pflichten dieser Erklärung, so ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und vom Auftragnehmer Schadensersatz zu verlangen. Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Teil der noch nicht vollendeten Leistung durch einen Dritten ausführen zu lassen. Schadensersatzansprüche wegen weitergehender Schäden bleiben ausdrücklich vorbehalten. (4) Sollte der Auftraggeber zukünftigen Haftungsansprüchen oder staatlichen Sanktionsmaßnahmen ausgesetzt sein, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr beauf- tragtem dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurdeVerstoß des Auftragnehmers gegen diese Verpflichtungserklärung entstehen, steht erklärt er sich bereit, dem KundenAuftraggeber alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen, der Verbraucher soweit dies gesetzlich zulässig ist, unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe das Recht zu, das ver- traglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Als Rechtsbehelf steht dem Kunden weiterhin der Rechtsweg zu den zuständigen Gerichten offen. Die Möglichkeit des Verbrauchers, sich vorab bei dem Diensteanbieter zu be- schweren, bleibt davon unberührt. 14.5 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform findet sich unter xxxxx://xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx.Xxx- braucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher- schlichtungsstelle ist der Diensteanbieter nicht verpflichtet und wird von Fall zu Fall individuell über eine Teilnahme entscheiden. 14.6 Beabsichtigt der Kunde im Falle eines Streits mit dem Diensteanbieter über die in § 68 TKG genannten Fälle ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einzu- leiten, hat er hierfür einen Antrag an die Bundesnetzagen- tur in Bonn zu richten (Bundesnetzagentur, Verbraucher- schlichtungsstelle Telekommunikation, Ref. 216, Xxxxxxxx 0000, Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx, Telefax 030 224 80518). Nähere Angaben zum Antrag und Ablauf eines solchen Schlichtungsverfahrens können auf der Homepage der Bun- desnetzagentur abgerufen werden unter xxxxx://xxx.xxx- xxxxxxxxxxxxxx.xx/XX/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxx_XX/ Zustaendigkeit/zustaendigkeit.html 14.7 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags un- wirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 14.8 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist – soweit nicht anderweitig vereinbart – Maintal ausschließ- licher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Der Diensteanbieter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Ge- richtsstand zu verklagen. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). 14.9 Das Vertragsverhältnis und seine Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Appears in 1 contract

Samples: Dienstleistungsvertrag

Sonstige Vereinbarungen. 14.1 Mündliche Nebenabreden gelten nurDie sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Xxxxxx Xx. 0. Sonstige Vereinbarungen: Das Zahlungsziel beträgt entweder innerhalb von 21 Tagen mit 3 % Skonto oder binnen 30 Tagen, wenn gerechnet jeweils ab Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung. Des Weiteren ist ein Tätigkeitsnachweis der Rechnung zuzufügen. Bei Versendung in elektronischer Form, sollte dies bitte möglichst als eine Bestäti- gung PDF-Datei erfolgen. Sollten personenbezogene Daten im Sinne des §28 DSGVO durch den Auftragnehmer verarbeitet oder eingesehen werden können, ist dies dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Dies beinhaltet auch die theoretische Möglichkeit der Einsichtnahme von personenbezogenen Daten. Werden Unterauftragnehmer für die Durchführung des Auftrages eingesetzt, ist dies dem Auftraggeber noch vor Beauftragung mitzuteilen. Die vom Universitätsklinikum Düsseldorf (Auftraggeber) zu Verfügung gestellten Assets und virtuelle Berechtigungen sind nach Beendigung vollständig und funktionstüchtig zurückzugeben. Insbesondere trifft dies auf ausgehändigte Mitarbeiterausweise zu, welche unverzüglich an die ausgebende Stelle zurückzuführen sind. Dem UKD ist rechtzeitig und in Textform durch über den Diensteanbieter erfolgt. 14.2 Der Kunde kann Rechte Beginn, Änderung und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen der Mitarbeitenden des Dienste- anbieters auf einen Dritten übertragen. 14.3 Der Kunde kann mit seiner RufnummerAuftragnehmers mitzuteilen, seinem Namen und seiner Anschrift in gedruckte oder elektronische Endnutzer- verzeichnisse, die welche gemäß Leistungsumfang an der Öffentlichkeit unmittelbar oder über Auskunftsdienste zugänglich sind, eingetragen werden, soweit er dies beantragt. 14.4 Im Falle einer kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkeh- renden Abweichung bei Erbringung mitwirken. Die Meldung erfolgt unter Einhaltung der Geschwindigkeit oder bei ande- ren Dienstqualitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung des Internetzugangsdienstes und der gemäß den Buchstaben a bis d des Artikels 4 Absgeltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben. 1 der EU-Verordnung 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr beauf- tragtem dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurde, steht dem Kunden, der Verbraucher ist, unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe Das Universitätsklinikum Düsseldorf behält sich das Recht zuvor, das ver- traglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Als Rechtsbehelf steht dem Kunden weiterhin der Rechtsweg zu den zuständigen Gerichten offen. Die Möglichkeit des Verbrauchers, sich vorab bei dem Diensteanbieter zu be- schweren, bleibt davon unberührt. 14.5 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform findet sich unter xxxxx://xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx.Xxx- braucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher- schlichtungsstelle ist der Diensteanbieter nicht verpflichtet in Absprache und wird von Fall zu Fall individuell über eine Teilnahme entscheiden. 14.6 Beabsichtigt der Kunde im Falle eines Streits gegenseitigem Einvernehmen mit dem Diensteanbieter über Auftragnehmer, eine Auditierung durchzuführen. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber unverzüglich IT-Störungen mit potentiellen Auswirkungen auf das UKD mit. Ebenfalls zu melden sind Verstöße des Auftragnehmers oder der bei ihm beschäftigten Personen gegen die in § 68 TKG genannten Fälle ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einzu- leiten, hat er hierfür einen Antrag an die Bundesnetzagen- tur in Bonn zu richten (Bundesnetzagentur, Verbraucher- schlichtungsstelle Telekommunikation, Ref. 216Informationssicherheitsvorgaben des UKD Universitätsklinikum Düsseldorf D02.1 Kreditorenbuchhaltung, Xxxxxxxx 000000 00 00, Xxxxxxxxxx 0X-00000 Xxxxxxxxxx, 00000 XxxxXxxxxxx Oder per Mail an: xxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xxx-xxxxxxxxxxx.xx   , Telefax 030 224 80518  Düsseldorf ,   Ort Datum Ort Datum Auftragnehmer Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer (Name in Druckschrift) Unterschrift Auftraggeber (Name in Druckschrift). Nähere Angaben zum Antrag und Ablauf eines solchen Schlichtungsverfahrens können auf der Homepage der Bun- desnetzagentur abgerufen werden unter xxxxx://xxx.xxx- xxxxxxxxxxxxxx.xx/XX/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxx_XX/ Zustaendigkeit/zustaendigkeit.html 14.7 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags un- wirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 14.8 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist – soweit nicht anderweitig vereinbart – Maintal ausschließ- licher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Der Diensteanbieter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Ge- richtsstand zu verklagen. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). 14.9 Das Vertragsverhältnis und seine Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Appears in 1 contract

Samples: It System Delivery Contract