Sonstige Vereinbarungen. Vereinbarungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Kontroll- und Prüfungsunterlagen (auch zu Subunternehmen) sind von beiden Vertragspartnern für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren.
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Samples: Auftragsdatenverarbeitungsvertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag, Auftragsdatenverarbeitungsvertrag
Sonstige Vereinbarungen. Vereinbarungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Kontroll- und Prüfungsunterlagen (auch zu Subunternehmen) sind von beiden Vertragspartnern Ver- tragspartnern für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre Kalender- jahre aufzubewahren.
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Samples: Auftragsdatenverarbeitungsvertrag
Sonstige Vereinbarungen. Vereinbarungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Kontroll- Kon- troll- und Prüfungsunterlagen (auch zu Subunternehmen) sind von beiden Vertragspartnern Vertrags- partnern für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren.
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Samples: Auftragsdatenverarbeitungsvertrag