Steuerliche Grundlagen Musterklauseln

Steuerliche Grundlagen. Die SWS Spannwerkzeuge GmbH ist eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft. Ertragsteuern führen zu Belastungen auf Unternehmensebene. Diese umfassen bei Kapitalgesellschaften grundsätz- lich die Gewerbesteuer, die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag. Die SWS Spannwerkzeuge GmbH verfügte zum 31. Dezember 2016 über keine gewerbesteuerlichen und körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge.
Steuerliche Grundlagen. Die nachfolgende Darstellung der wesentlichen steuerlichen Grundlagen der Konzeption der Vermögensanlage befasst sich ausschließlich mit einzelnen möglichen für natürliche Personen geltenden steuerlichen Grundlagen, die die Vermögensanlage im Privatvermögen halten und in Deutschland steuerlich ansässig sind und demzufolge der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Die Darstellung bezieht sich auf Personen, die ihre Beteiligung an Oikocredit auf Grundlage dieses Verkaufsprospektes erworben haben. AnlegerInnen werden auf die zusätzlichen Ausführungen in Ziffer 4, „Wesentliche Risiken”, Abschnitt „Steuerliche Risiken” verwiesen. Des Weiteren beschränkt sich die nachfolgende Darstellung auf AnlegerInnen, die durchgerechnet weniger als 1% (diese 1% Schwelle lag zum Stand 31.12.2010 bei ca. EUR 4,5 Millionen) am Genossenschaftskapital der Oikocredit beteiligt sind. AnlegerInnen, deren Beteiligung über diesem Schwellenwert liegt, sollten vor einer Investition im Hinblick auf die steuerliche Behandlung den eigenen steuerlichen Berater hinzuziehen. Die steuerlichen Grundlagen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden deutschen und niederländischen Steuergesetzen, allgemeinen Verlautbarungen der Finanzverwaltung und veröffentlichten Entscheidungen der Finanzgerichte. Die Rechtslage kann sich jederzeit, u.U. auch mit Rückwirkung, ändern. Es wird daher keine Zusicherung gegeben, dass die hier beschriebenen steuerlichen Grundlagen – insbesondere über die gesamte Beteiligungsdauer – tatsächlich eintreten. Die folgende Darstellung erhebt auch nicht den Anspruch, sämtliche steuerliche Aspekte zu behandeln, die aufgrund der persönlichen Umstände der einzelnen AnlegerInnen von Bedeutung sein können. Die Angaben dürfen daher nicht als steuerliche Beratung verstanden werden. AnlegerInnen wird empfohlen, im Hinblick auf die individuellen steuerlichen Auswirkungen der Anlage den eigenen steuerlichen Berater zu konsultieren. Aufgrund der vom Förderkreis für die AnlegerInnen treuhänderisch gehaltenen Beteiligung an Oikocredit ist davon auszugehen, dass den jeweiligen AnlegerInnen die auf sie entfallende Beteiligung für steuerliche Zwecke anteilig zugerechnet wird. Die AnlegerInnen werden im Ergebnis also so behandelt, als ob sie die auf sie entfallende Beteiligung an Oikocredit direkt erworben hätten. Der Bundesfinanzhof hat eine sog. Quotentreuhand, bei der eine ungeteilte gesellschaftsrechtliche Beteiligung auf Rechnung mehrerer Anleger gehalten wird, f...
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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.