Stornoregelung. Tritt der Charterer vom Chartervertrag zurück, so fallen Stornierungskosten (siehe Vertrag) bezogen auf den Charterpreis an. Für Leistungen, die durch den Wegfall der Charter ebenfalls entfallen, werden keine Stornokosten berechnet, wie z. B. Reinigung, Kautionsabgeltung, Bettwäsche, Sonderausstattung u. dgl.
Stornoregelung. 4.1. Ist eine vorzeitige Beendigung des Auftrags nicht von uns zu vertreten, hat der Kunde Leistungen bestellt, aber nicht in Anspruch genommen oder haben wir bei Vertragsende in Kenntnis des Kunden bereits mit Vorarbeiten begonnen, etwa für noch nicht erschienene Ausgaben einer Publikation, so sind die bereits ausgeführten Leistungen zu vergüten. Durch Drittbeauftragung vorbereitete Leistungen stehen bereits ausgeführten Leistungen gleich, wobei die Drittbeauftragung vor Erhalt einer auf die Beendigung des Auftrags zielenden Erklärung oder Mitteilung des Kunden erfolgt sein muss.
4.2. Für die bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages (Ziff. A. II.
4.1. noch nicht ausgeführten Leistungen erhalten wir eine Stornopauschale. Hierzu ist von dem für die Gesamtleistung vereinbarten Entgelt die Vergütung für die bereits ausgeführten Leistungen abzuziehen und das Ergebnis mit 0,15 zu multiplizieren. Der Nachweis eines höheren Ausfallschadens bleibt uns vorbehalten; der Kunde kann den Nachweis führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
Stornoregelung. Im Falle eines Rücktrittes und einer Stornierung des Vertrages von Seiten des Buchenden kann das Haus Xxxxx folgende pauschale Entschädigungen geltend machen. Bei Rücktritt ab: 180 Tage (~6 Monate)vor Xxxxxxxxxxxxxx 00 % des Preises 120 Tage (~4 Monate) vor Xxxxxxxxxxxxxx 00 % des Preises 90 Tage (~3 Monate) vor Xxxxxxxxxxxxxx 00 % des Preises 30 Tage (~1 Monat) vor Buchungstermin 80 % des Preises Wird die Anzahl der gebuchten Übernachtungsgäste, um mehr als 10% unterschritten, behalten wir uns vor, eine Ausfallgebühr von 50% pro Person zu berechnen. Von uns gewährte Rabatte oder Absprachen beziehen sich in der Regel auf die im Belegungsvertrag vereinbarte Teilnehmerzahl und nicht auf eine reduzierte Belegung. Sie verlieren somit ihre Gültigkeit. Die Leistung kann auch auf einen anderen Vertragspartner mit vergleichbarer Buchungsgrundlage übertragen werden. Diese Wandlung des Belegungsvertrages oder Übernahme muss mit uns schriftlich abgestimmt und vereinbart werden. Ein Erlass der Stornogebühren wegen Krankheit, Urlaub und anderen beim einzelnen Gruppenteilnehmer / der Gruppe liegenden Gründen, erfolgt grundsätzlich nicht.
Stornoregelung. Im Falle der Stornierung gemäß Ziff. 3.1 NB (BT) gelten die folgenden Berechnungsgrundsätze:
4.3.1 Bei Stornierung mit einem Vorlauf von mehr als 48 Stunden vor dem Beginn des vereinbarten Slots hat DUSS Anspruch auf 0% vom Entgelt der vereinbarten Nutzung.
4.3.2 Bei Stornierung mit einem Vorlauf von 24 bis 48 Stunden vor dem Beginn des vereinbarten Slots hat DUSS Anspruch auf 20% vom Entgelt der vereinbarten Nutzung.
4.3.3 Bei Stornierung mit einem Vorlauf von weniger als 24 Stunden vor dem Beginn des vereinbarten Slots hat DUSS Anspruch auf 40% vom Entgelt der vereinbarten Nutzung.
4.3.4 Unterlässt der ZB die Stornierung und legt die geplante Verkehrsleistung ohne Vorankündigung aus, hat DUSS Anspruch auf 40% vom Entgelt der vereinbarten Nutzung.
4.3.5 Im Falle von Stornierung aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, die innerhalb der o.g. Fristen eintreten, werden keine Stornogebühren berechnet.
4.3.6 Maßgeblich für die Bemessung der Nutzung der betreffenden FÜ ist die beantragte Planmenge der Slots gemäß der vergaberelevanten Anmeldung des Betriebsprogramms.
Stornoregelung. Die Stornierung von Zugtrassen mehr als fünf Tage vor dem jeweiligen Verkehrstag erfolgt entgeltfrei. Bei Stornierung bis zu 24 Stunden vor Beginn der geplanten Trassennutzung wird ein Entgelt in Höhe von 80 Prozent des regulären Trassenentgelts erhoben. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor der geplanten Trassennutzung wird das Trassenentgelt in Höhe von 80 Prozent fällig. Der Handel mit bzw. die Weitergabe von Xxxxxxx ist nicht gestattet. Werden Trassen nicht in Anspruch genommen, so fallen diese an die LAG Eisenbahn-Verkehrsgesellschaft mbH zurück, die Stornoregelungen finden Anwendung. Ausgenommen von der Stornoregelung sind Zugtrassen, die als Folge von Bauarbeiten auf der Strecke Amstetten - Gerstetten oder in den Netzen anderer Eisenbahninfrastrukturbetreiber, aufgrund von Abbestellungen öffentlicher Aufgabenträger oder als Folge höherer Gewalt nicht in Anspruch genommen werden können.
Stornoregelung bis 90. Tag vor Reiseantritt 10%
Stornoregelung. Die Stornierung von Trassen und Serviceeinrichtungen sind in den Anlagen der SNB-BT und NBS-BT geregelt. Die Abbestellung ist schriftlich mit dem Vordruck „Trassenbestellformular“ per E-Mail zu übersenden. Maßgebend für die Berechnung der Stornogebühr ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei der SWEG. Der Handel mit bzw. die Weitergabe von Trassen und Serviceeinrichtungen ist nicht gestattet. Werden Trassen und Serviceeinrichtungen nicht in Anspruch genommen, so fallen diese an die SWEG zurück, die Stornoregelungen finden Anwendung. Ausgenommen von der Stornoregelung sind Zugtrassen, die als Folge von Bauarbeiten im Netz der SWEG oder in den Netzen anderer Eisenbahninfrastrukturbetreiber, oder als Folge höherer Gewalt nicht in Anspruch genommen werden können.
Stornoregelung. (1) Stornierungen vereinbarter Reservierungstermine haben schriftlich (z.B. per Fax oder E-mail) zu erfolgen.
(2) Bei Stornierung eines vereinbarten Anlegetermins unter Vereinbarung eines Ersatztermins ist die WHG berechtigt ein Entgelt für die Neuausstellung der Reservierungsvereinbarung von 20,00 EUR zu erheben.
(3) Bei Stornierung eines vereinbarten Anlegetermins ohne Ersatztermin wird ein Entgelt von 20% vom stornierten Liegegeld, wenn der Storno über 60 Kalendertage vor dem vereinbarten Anlegetermin, 50% vom stornierten Liegegeld, wenn der Storno 60 bis 21 Kalendertage vor dem vereinbarten Anlegetermin, 80% vom stornierten Liegegeld, wenn der Storno 20 bis 1 Kalendertage vor dem vereinbarten Anlegetermin erfolgt ist, erhoben. Das vereinbarte Liegegeld wird in voller Höhe erhoben, wenn der reservierte Liegeplatz in der vereinbarten Zeit nicht benutzt oder nicht storniert wird.
Stornoregelung. Eine Auftragserteilung ist ausschließlich schriftlich zu kündi- gen. Bei Kündigung eines Auftrages oder eines Teilauftrages fallen folgende Stornokosten an, sofern nichts anderes vertraglich definiert wurde: 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25% der Angebotssumme, 20 Tage vor Veranstal- tungsbeginn: 50% der Angebotssumme, 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75% der Angebotssumme, 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der An- gebotssumme.
Stornoregelung. 4.1 Für Beratungsaufträge: Wird der vereinbarte Auftrag seitens des Auftraggebers vor Beginn der Leistung storniert, so entstehen folgende Kosten: ▪ keine, wenn der Auftrag 4 Wochen vor dem vereinbarten ersten Termin für die Auftragsdurchführung storniert wird ▪ 25% der Auftragssumme, wenn der Auftrag 2 Wochen vor vor dem vereinbarten ersten Termin für die Auftragsdurchführung storniert wird ▪ 50% der Auftragssumme, wenn der Auftrag weniger als eine Woche vor dem vereinbarten ersten Termin für die Auftragsdurchführung storniert wird
4.2 Für Seminare, Trainings und Workshops: Wird der vereinbarte Termin seitens des Teilnehmers storniert, so entstehen folgende Kosten: ▪ keine, wenn der Auftrag 4 Wochen vor dem vereinbarten ersten Termin für die Auftragsdurchführung storniert wird ▪ 50% der Anmeldegebühr/Auftragssumme, wenn der Auftrag 2 Wochen vor dem vereinbarten ersten Termin für die Auftragsdurchführung storniert wird ▪ 100% der Anmeldegebühr/Auftragssumme, wenn der Auftrag weniger als eine Woche vor dem vereinbarten ersten Termin für die Auftragsdurchführung storniert wird
4.3 Für Seminare und Trainings: Wird der vereinbarte Termin seitens des Anbieters storniert, so werden die vollen Anmeldegebühren zurück erstattet. Eventuell entstandene Reise-, Übernachtungs- oder sonstige über die reine Anmeldegebühr hinausgehende Kosten werden nicht erstattet.