Technische Verfügbarkeit. 10.1 SCANACS stellt dem Hersteller die Services während der vereinbarten Laufzeit, aber unter Ausschluss der vereinbarten Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit, am Übergabepunkt bereit. Die Einzelheiten der technischen Verfügbarkeit ergeben sich aus Anlage 2 (Service Level Agreement - SLA) zu diesen Bedingungen.
10.2 SCANACS ist in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit berechtigt, Software und Server zu warten sowie Datensicherungen oder sonstige Arbeiten vorzunehmen. Geplante Nichtverfügbarkeiten sind dem Hersteller wenigstens in Textform (z. B. E-Mail, …) mit einer angemessenen Frist anzukündigen, es sei denn, sie betreffen geplante Nichtverfügbarkeiten von Xxxxxxx 20.00 Uhr bis Montag 05.00 Uhr. Hierzu erteilt der Hersteller bereits jetzt seine Zustimmung. Gleiches gilt für Nichtverfügbarkeiten aus wichtigem Grund.
10.3 Wenn und soweit der Hersteller in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit die Software nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei der Nutzung der Software in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit zu einer Leistungsreduzierung oder -einstellung, begründet dies für den Hersteller keine Ansprüche auf Mangelhaftung oder Schadensersatz.
10.4 Dem Hersteller obliegt es, Beeinträchtigungen der Nutzung der Services gegenüber SCANACS zu melden. SCANACS wird dafür Sorge tragen, die Beeinträchtigungen unverzüglich zu beseitigen.
10.5 Stellt SCANACS die Services nicht im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit vertragsgemäß zur Verfügung, hat der Hersteller Anspruch auf Wiederherstellung der Verfügbarkeit nach näherer Maßgabe der Anlage 2 (SLA) zu diesen Bedingungen.
10.6 Eine gesonderte Vergütung für die Erbringung der Leistungen nach Anlage 2 (SLA) zu diesen Bedingungen wird durch SCANACS nicht erhoben. Hat der Hersteller gegenüber SCANACS jedoch eine Störung gemeldet und stellt sich nach einer Prüfung heraus, dass die Störung nicht innerhalb des Datennetzes von SCANACS bis zum Übergabepunkt aufgetreten ist, kann SCANACS dem Hersteller die zur Störungserkennung erbrachten Leistungen zu den für solche Leistungen geltenden Stundensätzen von SCANACS in Rechnung stellen, es sei denn, der Hersteller hätte auch bei Anstrengung der erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen können, dass die Störung nicht innerhalb des Datennetzes von SCANACS bis zum Übergabepunkt, aufgetreten ist.
Technische Verfügbarkeit. Die garantierte technische Verfügbarkeit beträgt 99,9 % im Jahresmit- tel.
Technische Verfügbarkeit. Der Anbieter schuldet die im Leistungsschein vereinbarte Verfügbarkeit der ANWENDUNG und der ANWENDUNGSDATEN am Übergabepunkt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit der ANWENDUNG und der ANWENDUNGSDATEN am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden unter Verwendung der ZUGRIFFSSOFTWARE.
Technische Verfügbarkeit. Die technische Verfügbarkeit für den Service R-SEC beträgt je Standort 99,9 % über das Jahr gemittelt. Die technische Verfügbarkeit beinhaltet nicht die Verfügbarkeit der Zuführungsleistung (Anschluss) zum jeweiligen Standort.
Technische Verfügbarkeit. 4.1 Der Anbieter schuldet die im Vertrag vereinbarte Verfügbarkeit der ANWENDUNG. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit der SOFTWARE und/oder HARDWARE am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden unter Verwendung der ZUGRIFFSSOFTWARE.
4.2 Sämtliche Einzelheiten zu der Verfügbarkeit, insbesondere zu den technischen Parametern und Verfahren zur Messung und Bestimmung der Verfügbarkeit, ergeben sich aus dem Vertrag.
4.3 Im Vertrag vereinbaren die Parteien ferner Reaktionszeiten, die bei Nichtverfügbarkeit und/oder bei Vorliegen von Sachmängeln in Bezug auf die SOFTWARE und/oder die HARDWARE und/oder die ANWENDUNG gelten, einschließlich etwaiger Sanktionen bei Nichteinhaltung.
4.4 1Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außer-halb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. 2Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. 3Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. 4Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
Technische Verfügbarkeit. In der folgenden Tabelle ist die Technische Verfügbarkeit angegeben, die für die IT-Umgebung des Auftraggebers gilt. SAP zeichnet die Technische Verfügbarkeit auf und erstellt einen monatlichen zusammenfassenden Bericht, der dem Auftraggeber übermittelt wird. Der Auftraggeber muss SAP über jegliche Ansprüche auf Service-Level-Gutschriften innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach dem Eingang des monatlichen Berichts über die Technische Verfügbarkeit benachrichtigen. Segment der IT- Umgebung Liefergrad Nichteinhaltung Behebung PRD 99,5 % TA < Service- Level Störungsbericht und Aktionsplan werden innerhalb von zehn (10) Werktagen von SAP an den Auftraggeber übermittelt. Für jede 0,1 % TA unter dem vereinbarten Service-Level für jedes einzelne PRD- System wird eine Service-Level-Gutschrift von 2 % der gesamten Servicegebühr für den Monat gewährt, in dem der Service-Level nicht eingehalten wurde für Systemname/Tier-Nr., das/die in der System-Setup-Tabelle in der Order Form angegeben ist. DEV/QAS 95 % TA < Service- Level Störungsbericht und Aktionsplan werden innerhalb von zehn (10) Werktagen von SAP an den Auftraggeber übermittelt. Für jede 0,1 % TA unter dem vereinbarten Service-Level für jedes einzelne DEV- /QAS-System wird eine Service-Level-Gutschrift von 1 % der gesamten Servicegebühr für den Monat gewährt, in dem der Service-Level nicht eingehalten wurde für Systemname/Tier-Nr., das/die in der System-Setup-Tabelle in der Order Form angegeben ist. Zur Berechnung der Technischen Verfügbarkeit wird Folgendes von der Ausfallzeit ausgenommen:
(i) Mit dem Auftraggeber vereinbarte planmäßige Wartung oder ungeplante Ausfallzeit
(ii) Nichteinhaltung der in dieser Vereinbarung festgelegten Verantwortlichkeiten des Auftraggebers durch diesen, oder
(iii) Ausfallzeit eines QAS-Systems durch Nutzung dieses Systems als Failover-System bzw. zur Reparatur eines PRD-Systems;
(iv) Missbrauch der Zugriffsrechte durch den Auftraggeber oder sonstige Nutzung der Erworbenen Software oder Subskriptions-Software unter Verletzung des Nutzungsvertrags bzw. der Vereinbarung oder entgegen der Dokumentation;
(v) Versäumnis des Auftraggebers in Bezug auf die Aufrechterhaltung der Pflege für die Erworbene Software gemäß Abschnitt 2.1 unten;
(vi) sonstige Probleme, die nicht der vertretbaren Kontrolle von SAP unterliegen, einschließlich:
(a) Arbeiten auf Anforderung des Auftraggebers, die das Herunterfahren der IT-Umgebung oder eines Teiles davon erfordern (z. B. ein Release-Upgrade);...
Technische Verfügbarkeit. PCT schuldet eine Mindestverfügbarkeit des Servers von 99,5 % im Kalenderjahresmittel. Hier- von ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung oder Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbe- reich von PCT liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Von PCT durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verschuldete Nichtverfügbarkei- ten stellen ungeachtet der vereinbarten Mindestverfügbarkeit stets eine vertragswidrige Nicht- verfügbarkeit dar. Die vorstehenden Regelungen zur Verfügbarkeit gelten nicht für die Testver- sion (§ 2 Abs. 2).
Technische Verfügbarkeit. Die Verfügbarkeit der von der SIS bzw. seinen Lieferanten zu erbringenden Leistungen beträgt im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten 95 % im Jahresmittel. Eine darüber hinausgehende Verfügbarkeit wird von der SIS nicht garantiert. Die Verfügbarkeit wird anhand der Störungsdauer ermittelt. Die Dauer einer Störung bemisst sich nach dem Zeitraum, der zwischen der Benachrichtigung des Kundenservices über die Störung und der Beseitigung der Störung liegt. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit werden Fehler, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, außer Betracht gelassen. Die SIS wird auftretende Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der betrieblichen und technischen Möglichkeiten schnellstmöglich beheben. Sind die Störungen nicht im Netz der SIS begründet, sondern in Fremdnetzen, so wird der Kunde hierüber auf Anfrage unterrichtet. In diesem Fall gelten die jeweiligen Entstörfristen des Fremdnetzbetreibers.
Technische Verfügbarkeit. Der Anbieter bemüht sich um die dauerhafte und durchgehende Verfügbarkeit sowie die fehlerfreie Funktionalität des VoD-Dienstes während der Vertragslaufzeit. Der Anbieter kann die Erreichbarkeit und den Betrieb des VoD-Dienstes wegen technischer Gründe beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebs, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern. Der Anbieter wird gegebenenfalls Wartungsarbeiten am VoD-Dienst durchführen, wobei diese Wartungsarbeiten zu nutzungsarmen Zeiten erfolgen. Sofern geplante Wartungsarbeiten erfolgen, wird der Anbieter darüber informieren und dies mittels geeigneter Maßnahmen ankündigen.
Technische Verfügbarkeit. 7. Technical Availability