Telefonservice Musterklauseln

Telefonservice. Klarna bietet dem Kontoinhaber einen Telefonservice an. Für den Telefonservice gelten zusätzlich die unter D. aufgeführten Bedingungen.
Telefonservice. Während der eigenen normalen Geschäftszeiten (siehe jeweils gültige Preisliste) hält Xxxxxxxxx eine Meldestelle zur fernmündlichen oder elektronischen Übermittlung von Betriebsstörungen bereit. Dabei erfolgt eine Beratung und Unterstützung zur Analyse und Behebung von Störungen im Hardware-Bereich.
Telefonservice a. Der Dienstleister nimmt für den Kunden unter der zur Verfügung gestellten Rufnummer die Telefongespräche unter dem von ihm gewünschten Namen entgegen. Die Kosten für die Einrichtung der Rufnummer sowie die monatlichen Anschluss- und Sprechgebühren gehen zu Lasten des Kunden. b. Bei Bürokunden werden die Telefonate zum Kunden durchgestellt. Bei Abwesenheit des Kunden bzw. bei Nicht-Bürokunden beinhaltet der Telefonservice das Notieren des Namens, der Rufnummer und des Anrufgrundes des Anrufers. Bürokunden erhalten die Nachrichten an der Rezeption; Nicht-Bürokunden erhalten die Nachrichten auf Wunsch übermittelt. c. In der Telefonservice-Pauschale sind nicht das Entgegennehmen von Aufträgen, Anfragen, die Aufnahme von Informationen u. ä. enthalten. Diese Serviceleistungen werden gemäß Preisliste in Rechnung gestellt. a. Die Pauschale für den Telefaxservice umfasst die zur Verfügungstellung der zentralen Faxnummer für Faxeingang und -ausgang; die Übermittlung von Telefaxsendungen wird zusätzlich gemäß Preisliste in Rechnung gestellt. b. Die Entgegennahme von Telefaxsendungen erfolgt über den zentralen Telefaxanschluss. Eingehende Telefaxsendungen werden im Nachrichtenfach des Kunden zur Abholung deponiert. Die Vorlage der Telefaxsendungen auf den Schreibtisch des Kunden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und wird gesondert berechnet. c. Die Übermittlung von Telefaxsendungen umfasst die Übermittlung an die vom Kunden auf der Sendung deutlich sichtbar notierte Telefaxnummer. Jede Übersendung wird pro Seite gemäß der Preisliste berechnet, soweit diese mit höchstens drei Anwahlversuchen gelingt. Sollten weitere Versuche notwendig sein, werden diese mit Sekretariatszeit nach Aufwand berechnet. Die Übermittlung wird abgebrochen, soweit vom Empfängertelefaxgerät drei Versuche als nicht erfolgreich angegeben werden. Die für die Telefax-Übermittlung jeweils anfallenden Gebühren der Telefongesellschaft werden gesondert gemäß Preisliste berechnet. d. Es obliegt dem Kunden, die erfolgreiche Übermittlung des Faxes zu prüfen und ggf. erneut zu veranlassen. e. Mit der Ablage einer eingegangenen Telefaxsendung im Posteingangsfach des Kunden gilt der Brief als an diesen übergeben; für ein Abhandenkommen übernimmt der Dienstleister nach diesem Zeitpunkt keine Haftung. Der Kunde nutzt die Anschrift des Dienstleisters auf seinem Briefbogen und auf seinen sonstigen Geschäftsunterlagen sowie zur Gewerbeanmeldung bzw. Gründung seines Unternehmens a. Postserviceleis...
Telefonservice. Der Auftraggeber erhält telefonische Hilfe bei Stö- rungen und bei der Anwendung der Software. Es werden nur Anfragen des Systemverantwortlichen oder dessen Vertreters bearbeitet. bpi weist dar- auf hin, dass der Telefonservice nicht das Nach- schlagen im Handbuch ersetzt. Solche Anfragen und Anfragen, die wegen fehlender Inanspruch- nahme der angebotenen Schulungen entstehen, rechnet bpi entsprechend der gültigen Preisliste ab. Der Telefondienst ist zu den üblichen Ge- schäftszeiten besetzt. Anfragen werden kurzfristig bearbeitet.
Telefonservice. Zur Inanspruchnahme seiner Konten kann der Kontoinhaber sich des bei der Bank eingerichteten Telefonservice bedienen, indem er telefonisch unter Angabe seines persönlichen Passwortes und der Kontonummer entsprechende Weisungen und Aufträge erteilt. Der Kontoinhaber hat für seine Aufträge und Weisungen die anfallenden Telefongebühren zu tragen. Die Bank ist berechtigt, den Zugang für den Telefonservice jederzeit zu sperren, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung besteht.
Telefonservice. Der Auftragnehmer erbringt wäh- rend der vereinbarten Servicezeiten fernmündliche Beratung und (Anwender-)Unterstützung bei auftre- tenden Mängeln, Anwendungsproblemen, Störun- gen oder sonstigen Schwierigkeiten im Zusammen- hang mit Abläufen der Software.
Telefonservice. Während der eigenen normalen Geschäftszeiten (siehe je- weils gültige Preisliste) hält Schleupen eine Meldestelle zur fernmündlichen oder elektronischen Übermittlung von Betriebsstörungen bereit. Dabei erfolgt eine Beratung und Unterstützung zur Analyse und Behebung von Störungen im Hardware-Bereich.
Telefonservice. Der Auftraggeber erhält telefonische Hilfe bei Störungen und bei der Anwendung der Software. Es werden nur Anfragen des Systemverantwortlichen oder dessen Vertreter bearbeitet. Cross Media weist daraufhin, dass der Telefonservice nicht das Nachschlagen im Handbuch ersetzt. Solche Anfragen und Anfragen, die wegen fehlender Inanspruchnahme der angebote- nen Schulungen entstehen, rechnet Cross Media entsprechend der gültigen Preisliste ab. Der Telefondienst ist zu den üblichen Geschäftszeiten besetzt. Anfragen werden kurzfristig bearbeitet.
Telefonservice compacer unterhält zu ihren üblichen Arbeitszeiten einen Telefonservice, den der Auftraggeber bei Fehlern in Anspruch nehmen kann. Es werden nur Anfragen des Systemverantwortlichen oder seines Vertreters (Kapitel H § 51 Abs. 4) bearbeitet.
Telefonservice. Eigene Rufnummer auch zur Weiterleitung und Nutzung über unsere App – ist enthalten. Wir nehmen keine Anrufe für den Mieter entgegen.