Telefonservice Musterklauseln

Telefonservice. Während der eigenen normalen Geschäftszeiten (siehe jeweils gültige Preisliste) hält Xxxxxxxxx eine Meldestelle zur fernmündlichen oder elektronischen Übermittlung von Betriebsstörungen bereit. Dabei erfolgt eine Beratung und Unterstützung zur Analyse und Behebung von Störungen im Hardware-Bereich. Schleupen stellt während der eigenen normalen Ge- schäftszeit (siehe jeweils gültigen Preisliste) Fachper- sonal, Ersatzteile und Testhilfen für die im Bestellschein spezifizierten Hardware- Komponenten bereit. Schleupen entsendet auf Anforderung Fachpersonal zur Instandhal- tung oder Instandsetzung der Systeme. Schleupen besei- tigt Störungen und ersetzt nicht mehr verwendungsfähige Teile, um die Betriebsbereitschaft der Systeme wiederher- zustellen, wobei ausgetauschte Teile in das Eigentum von Schleupen übergehen. Die Beseitigung von Störungen und Schäden aufgrund von Einwirkungen von außen, Nicht- einhaltung von vorgegebenen Installationsbedingungen, Bedienungsfehlern, Fremdperipherie, Einsatz von ungeeig- netem Zubehör und/oder von Eingriffen Dritter sind mit der Servicegebühr nicht abgegolten. Stellt sich eine solche Ursache der gemeldeten Störung heraus, kann Xxxxxxxxx seinen Einsatz nach Aufwand auf der Grundlage der eige- nen aktuellen Preisliste abrechnen. Zur Durchführung der Leistungen gestattet der Anwender dem von Schleupen autorisierten Servicepersonal unge- hinderten Zutritt zu den Systemen und Ausstattungen und stellt kostenlos die erforderliche Maschinenzeit und ein Telefon mit Amtsanschluss in unmittelbarer Nähe des Systems zur Durchführung des Services zur Verfügung. Der Kunde wird das Servicepersonal bei der Instandhal- tung und Instandsetzung unterstützen und insbesondere sicherstellen, dass das Personal zur Verfügung steht, das mit den betroffenen Programmen und Arbeitsabläufen vertraut ist. Erfüllt ein Anwender diese Pflichten nicht oder nicht zeitgerecht, kann Xxxxxxxxx seine Leistungen ver- weigern, bis der Kunde die angemahnten Verpflichtungen erfüllt. Vorhaltekosten, die durch Wartezeiten entstehen, berechnet Schleupen nach der jeweils gültigen Preisliste.
Telefonservice. Der Auftragnehmer erbringt wäh- rend der vereinbarten Servicezeiten fernmündliche Beratung und (Anwender-)Unterstützung bei auftre- tenden Mängeln, Anwendungsproblemen, Störun- gen oder sonstigen Schwierigkeiten im Zusammen- hang mit Abläufen der Software.
Telefonservice compacer unterhält zu ihren üblichen Arbeitszeiten einen Telefonservice, den der Auftraggeber bei Fehlern in Anspruch nehmen kann. Es werden nur Anfragen des Systemverantwortlichen oder seines Vertreters (Kapitel H § 51 Abs. 4) bearbeitet.
Telefonservice. Der Auftraggeber erhält telefonische Hilfe bei Störungen und bei der Anwendung der Software. Es werden nur Anfragen des Systemverantwortlichen oder dessen Vertreter bearbeitet. Cross Media weist daraufhin, dass der Telefonservice nicht das Nachschlagen im Handbuch ersetzt. Solche Anfragen und Anfragen, die wegen fehlender Inanspruchnahme der angebote- nen Schulungen entstehen, rechnet Cross Media entsprechend der gültigen Preisliste ab. Der Telefondienst ist zu den üblichen Geschäftszeiten besetzt. Anfragen werden kurzfristig bearbeitet.
Telefonservice. Der Auftraggeber erhält telefonische Hilfe bei Stö- rungen und bei der Anwendung der Software. Es werden nur Anfragen des Systemverantwortlichen oder dessen Vertreters bearbeitet. bpi weist dar- auf hin, dass der Telefonservice nicht das Nach- schlagen im Handbuch ersetzt. Solche Anfragen und Anfragen, die wegen fehlender Inanspruch- nahme der angebotenen Schulungen entstehen, rechnet bpi entsprechend der gültigen Preisliste ab. Der Telefondienst ist zu den üblichen Ge- schäftszeiten besetzt. Anfragen werden kurzfristig bearbeitet.
Telefonservice. Zur Inanspruchnahme seiner Konten kann der Kontoinhaber sich des bei der Bank eingerichteten Telefonservice bedienen, indem er telefonisch unter Angabe seines persönlichen Passwortes und der Kontonummer entsprechende Weisungen und Aufträge erteilt. Der Kontoinhaber hat für seine Aufträge und Weisungen die anfallenden Telefongebühren zu tragen. Die Bank ist berechtigt, den Zugang für den Telefonservice jederzeit zu sperren, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung besteht.
Telefonservice a. Der Dienstleister nimmt für den Kunden unter der zur Verfügung gestellten Rufnummer die Telefongespräche unter dem von ihm gewünschten Namen entgegen. Die Kosten für die Einrichtung der Rufnummer sowie die monatlichen Anschluss- und Sprechgebühren gehen zu Lasten des Kunden.
Telefonservice. Die Anwältin teilt mit, dass sie sich eines Telefonsekre- tariats bedient. Für alle durch den Mandanten dort mit- geteilten Nachrichten, wird die Anwältin von der Schweigepflicht entbunden. □ Der Mandant ist damit einverstanden, dass dort unter Entbindung der Schweigepflicht Nachrichten für ihn hinterlassen werden.
Telefonservice. Klarna bietet dem Kontoinhaber einen Telefonservice an. Für den Telefonservice gelten zusätzlich die unter D. aufgeführten Bedingungen.
Telefonservice. Eigene Rufnummer auch zur Weiterleitung und Nutzung über unsere App – ist enthalten. Wir nehmen keine Anrufe für den Mieter entgegen. Gesprächskosten deutsches Festnetz € 0,09 – deutsche Mobilrufnummern € 0,19 pro Minute. * = nach Verfügbarkeit. Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher MwSt. Das Coworking-Paket mit der Geschäftsadresse in Aachen, Von Coels Str. 198 kostet 180,00 Euro netto monatlich, zahlbar durch Überweisung immer einen Monat im Voraus. Optionale Leistungen werden lt. Leistungsbeschreibung gesondert berechnet. Es erfolgt eine Rechnungstellung mit ausgewiesener Umsatzsteuer jeweils 10 Tage vor dem Tag des Beginns als PDF per Email. Eine Rechnung per Post ist gegen Aufpreis möglich. Der Beginn des Vertrags ist der …………... Monatliche Zahlungen sind spätestens bis zum …. jedes Monates zu entrichten. Der Nutzungsmietvertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschloßen und kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Der Vertrag verlängert sich bei Nichtkündigung jeweils um weiter 12 Monate. Der Nutzer leistet an den Anbieter eine Kaution (dies geschiet nur in Ausnahmefällen – Startups etc.) für die angemieteten Räumlichkeiten in Höhe von 200,00 EUR. Der Anbieter ist berechtigt, die Kaution auf einem ausgewiesenen Kautionssammelkonto zu bewahren. Eine Verzinsung findet nicht statt. Die Kaution wird innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Vertrags abzüglich eventueller Forderungen, dem Kunden auf Anforderung und Mitteilung einer zu nutzenden Kontoverbindung ausgezahlt. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Nach Beendigung des Mietvertrags sind die Räumlichkeiten/Arbeitsplatz in dem Zustand zurückzugeben, wie sie übernommen worden sind (u.a. gesäubert, weiß gestrichen; keine Beschädigungen an den Wänden, Mobiliar und technischen Geräten, z.B. Telefon). Bei Zahlungsverzug wird die Weiterleitung der Postsendungen ausgesetzt, bis alle offenen Posten und Mahnkosten beglichen sind. Mahnkosten: Mahnstufe 1 (Zahlungserinnerung nach 5 Tagen): 2,50 Euro netto, Mahnstufe 2 (nach 10 Tagen): 10,00 Euro netto. Für den Fall das der Mieter dies wünscht, kann bei seiner Abwesenheit für den Empfang von Post und Pakten eine Vollmacht erstellt werden. Ein Muster der Vollmachten gibt es hier: xxxxx://xxx.xxxxxxxxx-xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxx/. Listen Sie alle Arten der Postsendungen in der Postvollmacht auf. Diese Vollmacht ist kein Vertragsbestandteil. Der A...