Umfang. (1) Diese Maklervollmacht umfasst insbesondere (1.1) die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Mandanten gegenüber den betroffenen Vertragspartnern, z.B. Versicherern, Bausparkassen und Investmentgesellschaften, einschließlich der Abgabe und Entgegennahme aller die Verträge betreffenden Willenserklärungen für den Mandanten (1.2) die Anweisung an den Vertragspartner des Mandanten, mit Vorlage dieser Vollmacht, die bestehenden Verträge unverzüglich in die Betreuung und Verwaltung des Maklers zu übertragen und alle Vertragsdaten mit allen Bevollmächtigten austauschen zu dürfen (1.3) die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge (1.4) die Vollmacht zur Beendigung bestehender Maklerverträge oder –aufträge und die Berechtigung zur Anforderung aller Geschäftsunterlagen nach § 667 BGB für den Mandanten vom Vorvermittler/Betreuer/Vorbeauftragten in Vertretung des Mandanten (1.5) die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus den von dem Versicherungsmakler vermittelten oder in die Betreuung übernommenen Versicherungsverhältnissen, sowie die sonstige Mitwirkung bei der Schadenregulierung (1.6) die Erteilung und Widerruf von Untervollmachten an andere Versicherungsmakler, kooperierende Rechtsanwälte oder Personen, die ebenfalls von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind (1.7) die Erteilung und Widerruf von Untervollmachten an andere Versicherungsvermittler, insbesondere an Maklerpools, Servicegesellschaften, Einkaufsgenossenschaften oder Kooperationsmakler (1.8) zur Einleitung und Begleitung von Beschwerden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder einer Ombudsstelle (1.9) die Erteilung, Widerruf und Weiterleitung von Lastschriftaufträgen und Einzugsermächtigungen (SEPA) gegenüber Versicherern und sonstigen Produktpartnern zur Abbuchung der Versicherungsprämien bzw. sonstiger Entgelte (1.10) die Erteilung und Widerruf von Einverständniserklärung zur Einholung von Bonitätsauskünften, sowie die Anforderung von Selbstauskünften (1.11) die Einholung sämtlicher Vertragsauskünfte für den Mandanten, wie z.B. die Tarifbestimmungen, Vertragsinhalte, Versicherungsbedingungen, Vorschäden, Schadenquote, Prämienhöhe oder die Selbstbeteiligungsregelungen
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Samples: Maklervertrag, Maklervertrag
Umfang. (1) Diese Maklervollmacht umfasst insbesondere
(1.11) die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Mandanten gegenüber den betroffenen Vertragspartnern, z.B. Versicherern, Bausparkassen und Investmentgesellschaften, einschließlich der Abgabe und Entgegennahme aller die Verträge betreffenden Willenserklärungen für den Mandanten
(1.22) die Anweisung an den Vertragspartner des Mandanten, mit Vorlage dieser Vollmacht, die bestehenden Verträge unverzüglich in die Betreuung und Verwaltung des Maklers zu übertragen und alle Vertragsdaten mit allen Bevollmächtigten austauschen zu dürfenübertragen
(1.33) die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge
(1.4) die Vollmacht zur Beendigung bestehender Maklerverträge oder –aufträge und die Berechtigung zur Anforderung aller Geschäftsunterlagen nach § 667 BGB für den Mandanten vom Vorvermittler/Betreuer/Vorbeauftragten in Vertretung des Mandanten
(1.54) die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus den von dem Versicherungsmakler vermittelten oder in die Betreuung übernommenen Versicherungsverhältnissen, sowie die sonstige Mitwirkung bei der Schadenregulierung
(1.65) die Erteilung und Widerruf von Untervollmachten an andere Versicherungsmakler, kooperierende Rechtsanwälte oder Personen, die ebenfalls von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind
(1.76) die Erteilung und Widerruf von Untervollmachten an andere Versicherungsvermittler, insbesondere an Maklerpools, Servicegesellschaften, Einkaufsgenossenschaften oder KooperationsmaklerKooperationsmakler (z.B. SDV Servicepartner der Versicherungsmakler AG, Priviantbachstr. 30, Augsburg; AMEXPool AG, Xx Xxxxxxxxxx 0, Xxxxxxxx; …)
(1.87) zur Einleitung und Begleitung von Beschwerden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder einer Ombudsstelle
(1.9) 8) die Erteilung, Widerruf und Weiterleitung von Lastschriftaufträgen und Einzugsermächtigungen (SEPA) gegenüber Versicherern und sonstigen Produktpartnern zur Abbuchung der Versicherungsprämien bzw. sonstiger Entgelte
(1.109) die Erteilung und Widerruf von Einverständniserklärung zur Einholung von Bonitätsauskünften, sowie die Anforderung von Selbstauskünften (1.11) die Einholung sämtlicher Vertragsauskünfte für den Mandanten, wie z.B. die Tarifbestimmungen, Vertragsinhalte, Versicherungsbedingungen, Vorschäden, Schadenquote, Prämienhöhe oder die SelbstbeteiligungsregelungenSelbstauskünften
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Samples: Maklervertrag
Umfang. (1) Diese Vollmacht gilt ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung unbefristet, bis zu dem Zeitpunkt des Widerrufs durch den Auftraggeber gegenüber dem jeweiligen Versicherer oder dem Versicherungsmakler als Bevollmächtigter.
(2) Diese Maklervollmacht umfasst insbesondere
(1.12.1) die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Mandanten gegenüber den betroffenen Vertragspartnern, z.B. Versicherern, Bausparkassen und Investmentgesellschaften, einschließlich der Abgabe und Entgegennahme aller die Verträge betreffenden Willenserklärungen für den Mandanten
(1.22.2) die Anweisung an den Vertragspartner des Mandanten, mit Vorlage dieser Vollmacht, die bestehenden Verträge unverzüglich in die Betreuung und Verwaltung des Maklers zu übertragen und alle Vertragsdaten mit allen Bevollmächtigten austauschen zu dürfen
(1.32.3) die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge
(1.42.4) die Kündigung jedweder Mitgliedschaften (z.B. Automobilclub, Verband, Verein, ...) oder weiterer vertraglicher Regelungen
(2.5) die Vollmacht zur Beendigung bestehender Maklerverträge oder –aufträge und die Berechtigung zur Anforderung aller Geschäftsunterlagen nach § 667 BGB für den Mandanten vom Vorvermittler/Betreuer/Vorbeauftragten in Vertretung des Mandanten
(1.52.6) die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus den von dem Versicherungsmakler vermittelten oder in die Betreuung übernommenen Versicherungsverhältnissen, sowie die sonstige Mitwirkung bei der Schadenregulierung
(1.62.7) die Erteilung und Widerruf von Untervollmachten an andere Versicherungsmakler, kooperierende Rechtsanwälte oder Personen, die ebenfalls von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind
(1.72.8) die Erteilung und Widerruf von Untervollmachten an andere Versicherungsvermittler, insbesondere an Maklerpools, Servicegesellschaften, Einkaufsgenossenschaften oder Kooperationsmakler
(1.82.9) zur Einleitung und Begleitung von Beschwerden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder einer Ombudsstelle
(1.92.10) die Erteilung, Widerruf und Weiterleitung von Lastschriftaufträgen und Einzugsermächtigungen (SEPA) gegenüber Versicherern und sonstigen Produktpartnern zur Abbuchung der Versicherungsprämien bzw. sonstiger Entgelte
(1.102.11) die Erteilung und Widerruf von Einverständniserklärung zur Einholung von Bonitätsauskünften, sowie die Anforderung von Selbstauskünften (1.112.12) die Einholung sämtlicher Vertragsauskünfte für den Mandanten, wie z.B. die Tarifbestimmungen, Vertragsinhalte, Versicherungsbedingungen, Vorschäden, Schadenquote, Prämienhöhe oder die Selbstbeteiligungsregelungen
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Samples: Maklervertrag
Umfang. (1) Diese Maklervollmacht umfasst insbesondere
(1.1) die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Mandanten gegenüber den betroffenen Vertragspartnern, z.B. Versicherern, Bausparkassen und Investmentgesellschaften, einschließlich der Abgabe und Entgegennahme aller die Verträge betreffenden Willenserklärungen für den Mandanten
(1.2) die Anweisung an den Vertragspartner des Mandanten, mit Vorlage dieser Vollmacht, die bestehenden Verträge unverzüglich in die Betreuung und Verwaltung des Maklers zu übertragen und alle Vertragsdaten mit allen Bevollmächtigten austauschen zu dürfen
(1.3) die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge
(1.4) die Vollmacht zur Beendigung bestehender Maklerverträge oder –aufträge und die Berechtigung zur Anforderung aller Geschäftsunterlagen nach § 667 BGB für den Mandanten vom Vorvermittler/Betreuer/Vorbeauftragten in Vertretung des Mandanten
(1.5) die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus den von dem Versicherungsmakler vermittelten oder in die Betreuung übernommenen Versicherungsverhältnissen, sowie die sonstige Mitwirkung bei der Schadenregulierung
(1.6) die Erteilung und Widerruf von Untervollmachten an andere Versicherungsmakler, kooperierende Rechtsanwälte oder Personen, die ebenfalls von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind
(1.7) die Erteilung und Widerruf von Untervollmachten an andere Versicherungsvermittler, insbesondere an Maklerpools, Servicegesellschaften, Einkaufsgenossenschaften oder Kooperationsmakler
(1.8) zur Einleitung und Begleitung von Beschwerden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder einer Ombudsstelle
(1.9) die Erteilung, Widerruf und Weiterleitung von Lastschriftaufträgen und Einzugsermächtigungen (SEPA) gegenüber Versicherern und sonstigen Produktpartnern zur Abbuchung der Versicherungsprämien bzw. sonstiger Entgelte
(1.10) die Erteilung und Widerruf von Einverständniserklärung zur Einholung von Bonitätsauskünften, sowie die Anforderung von Selbstauskünften Selbstauskünften
(1.11) die Einholung sämtlicher Vertragsauskünfte für den Mandanten, wie z.B. die Tarifbestimmungen, Vertragsinhalte, Versicherungsbedingungen, Vorschäden, Schadenquote, Prämienhöhe oder die Selbstbeteiligungsregelungen
(1.14) die postalische und/oder elektronische Datenübermittlung durch den Versicherer / Vertragspartner des Mandanten an die bevollmächtige Person / Firma / Makler und die Befreiung der Mitarbeiter des Versicherers / Vertragspartner des Mandanten von ihrer Schweigepflicht.
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Samples: Maklervollmacht
Umfang. (1) Diese Maklervollmacht umfasst insbesondere
(1.11) die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Mandanten gegenüber den betroffenen Vertragspartnern, z.B. Versicherern, Bausparkassen Versicherern und InvestmentgesellschaftenBausparkassen, einschließlich der Abgabe und Entgegennahme aller die Verträge betreffenden Willenserklärungen für den Mandanten.
(1.22) die Anweisung an den Vertragspartner des Mandanten, mit Vorlage dieser Vollmacht, die bestehenden Verträge unverzüglich in die Betreuung und Verwaltung des Maklers zu übertragen und alle Vertragsdaten mit allen Bevollmächtigten austauschen zu dürfenübertragen.
(1.33) die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge. Dies gilt ausdrücklich nicht für Lebensversicherungen sowie Krankenversicherungen, welche nach Art der Lebensversicherung kalkuliert sind.
(1.44) die Vollmacht zur Beendigung bestehender Maklerverträge oder –aufträge und die Berechtigung zur Anforderung aller Geschäftsunterlagen nach § 667 BGB für den Mandanten vom Vorvermittler/Betreuer/Vorbeauftragten in Vertretung des Mandanten.
(1.55) die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus den von dem Versicherungsmakler Makler vermittelten oder in die Betreuung übernommenen Versicherungsverhältnissen, sowie die sonstige Mitwirkung bei der Schadenregulierung.
(1.66) die Erteilung und Widerruf von Untervollmachten an andere Versicherungsmakler, kooperierende Rechtsanwälte oder Personen, die ebenfalls von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind
(1.7) die Erteilung und Widerruf von Untervollmachten an andere Versicherungsvermittler, insbesondere an Maklerpools, Servicegesellschaften, Einkaufsgenossenschaften oder Kooperationsmakler
(1.8) zur Einleitung und Begleitung von Beschwerden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder einer Ombudsstelle.
(1.97) die Erteilung, Widerruf und Weiterleitung von Lastschriftaufträgen und Einzugsermächtigungen (SEPA) gegenüber Versicherern und sonstigen Produktpartnern zur Abbuchung der Versicherungsprämien bzw. sonstiger Entgelte.
(1.108) die Bevollmächtigung, die Kundeninformationen gemäß § 7 VVG (Stand: 1. Januar 2008) i.V.m. den Regelungen der VVG InfoV für den Mandanten in Empfang zu nehmen und für den Mandanten die Erklärung des Empfangs gegenüber dem Versicherer abzugeben. Der Makler hält diese Informationen für den Mandanten bereit, so dass der Mandant die Kundeninformation jederzeit einsehen oder in Textform anfordern kann.
(9) die Bevollmächtigung, für den Mandanten in allen bestehenden Versicherungsangelegenheiten die Korrespondenz mit den jeweiligen Versicherungsunternehmen zu führen.
(10) die Erteilung und Widerruf von Einverständniserklärung Einverständniserklärungen zur Einholung und Weitergabe von BonitätsauskünftenInformationen an folgende Unternehmen, sofern gesetzlich zulässig und für die Prüfung, Vermittlung oder Betreuung dienlich: X Sozialversicherungsträger X Bonitätsauskunftgeber X Banken und Kreditinstitute, jedoch ohne Kontenzugriff X Steuerberater X Rechtsanwälte
X Handwerker und Architekten X Ämter und Behörden sowie die Anforderung von Selbstauskünften vergleichbare Institutionen (1.11) die Einholung sämtlicher Vertragsauskünfte für den Mandanten, wie z.B. die Tarifbestimmungen, Vertragsinhalte, Versicherungsbedingungen, Vorschäden, Schadenquote, Prämienhöhe oder die SelbstbeteiligungsregelungenZulagenstellen)
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Samples: Erstinformation
Umfang. (1) Diese Vollmacht gilt ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung unbefristet, bis zu dem Zeitpunkt des Widerrufs durch den Auftraggeber gegenüber dem jeweiligen Versicherer oder dem Versicherungsmakler als Bevollmächtigter.
(2) Diese Maklervollmacht umfasst insbesondere
(1.12.1) die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Mandanten gegenüber den betroffenen Vertragspartnern, z.B. Versicherern, Bausparkassen und Investmentgesellschaften, einschließlich der Abgabe und Entgegennahme aller die Verträge betreffenden Willenserklärungen für den Mandanten
(1.22.2) die Anweisung an den Vertragspartner des Mandanten, mit Vorlage dieser Vollmacht, die bestehenden Verträge unverzüglich in die Betreuung und Verwaltung des Maklers zu übertragen und alle Vertragsdaten mit allen Bevollmächtigten austauschen zu dürfen
(1.32.3) die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge
(1.42.4) die Kündigung jedweder Mitgliedschaften (z.B. Automobilclub, Verband, Verein, ...) oder weiterer vertraglicher Regelungen
(2.5) die Vollmacht zur Beendigung bestehender Maklerverträge oder –aufträge und die Berechtigung zur Anforderung aller Geschäftsunterlagen nach § 667 BGB für den Mandanten vom Vorvermittler/Betreuer/Vorbeauftragten in Vertretung des Mandanten
(1.52.6) die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus den von dem Versicherungsmakler vermittelten oder in die Betreuung übernommenen Versicherungsverhältnissen, sowie die sonstige Mitwirkung bei der Schadenregulierung
(1.62.7) die Erteilung und Widerruf von Untervollmachten an andere Versicherungsmakler, kooperierende Rechtsanwälte oder Personen, die ebenfalls von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind
(1.72.8) die Erteilung und Widerruf von Untervollmachten an andere Versicherungsvermittler, insbesondere an Maklerpools, Servicegesellschaften, Einkaufsgenossenschaften oder Kooperationsmakler
(1.82.9) zur Einleitung und Begleitung von Beschwerden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder einer Ombudsstelle
Ombudsstelle (1.92.10) die Erteilung, Widerruf und Weiterleitung von Lastschriftaufträgen und Einzugsermächtigungen (SEPA) gegenüber Versicherern und sonstigen Produktpartnern zur Abbuchung der Versicherungsprämien bzw. sonstiger Entgelte
(1.10) die Erteilung und Widerruf von Einverständniserklärung zur Einholung von Bonitätsauskünften, sowie die Anforderung von Selbstauskünften (1.11) die Einholung sämtlicher Vertragsauskünfte für den Mandanten, wie z.B. die Tarifbestimmungen, Vertragsinhalte, Versicherungsbedingungen, Vorschäden, Schadenquote, Prämienhöhe oder die Selbstbeteiligungsregelungen
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Samples: Maklerauftrag
Umfang. (1) Diese Maklervollmacht umfasst insbesondere
(1.11) die uneingeschränkte aktive aktiv und passive Vertretung des Mandanten gegenüber den betroffenen Vertragspartnern, z.B. Versicherern, Bausparkassen und Investmentgesellschaften, einschließlich der Abgabe und Entgegennahme aller alle die Verträge betreffenden Willenserklärungen für den Mandanten
(1.22) die Anweisung an den Vertragspartner des Mandanten, mit Vorlage dieser Vollmacht, die bestehenden Verträge Vertrage unverzüglich in die Betreuung und Verwaltung des Maklers zu übertragen und alle Vertragsdaten mit allen Bevollmächtigten austauschen zu dürfen
(1.33) die Kündigung oder Änderung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge
(1.44) die Vollmacht zur Beendigung bestehender Maklerverträge oder –aufträge -aufträge und die Berechtigung zur Anforderung aller Geschäftsunterlagen nach § 667 BGB für den Mandanten vom Vorvermittler/Betreuer/Vorbeauftragten in Vertretung des Mandanten
(1.55) die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus den von dem Versicherungsmakler vermittelten oder in die Betreuung übernommenen Versicherungsverhältnissen, sowie die sonstige Mitwirkung bei der Schadenregulierung
(1.66) die Erteilung und Widerruf von Untervollmachten an andere Versicherungsmakler, kooperierende Rechtsanwälte oder Personen, die ebenfalls von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind
(1.77) die Erteilung und Widerruf von Untervollmachten an andere Versicherungsvermittler, insbesondere an Maklerpools, Servicegesellschaften, Einkaufsgenossenschaften oder Kooperationsmakler
(1.8) 8) zur Einleitung und Begleitung von Beschwerden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder einer Ombudsstelle
(1.99) die Erteilung, Widerruf und Weiterleitung von Lastschriftaufträgen und Einzugsermächtigungen (SEPA) gegenüber Versicherern und sonstigen Produktpartnern zur Abbuchung der Versicherungsprämien bzw. sonstiger Entgelte
(1.1010) die Erteilung und Widerruf von Einverständniserklärung zur Einholung von Bonitätsauskünften, sowie die Anforderung von Selbstauskünften Selbstauskünften
(1.1111) die Einholung sämtlicher Vertragsauskünfte für Der Vollmachtgeber weist alle seine gegenwärtigen oder künftigen Vertragspartner ausdrücklich an, dem Bevollmächtigten (Makler) uneingeschränkte Auskunft zu den MandantenVertragsverhältnissen zu erteilen. Steht der Auskunftserteilung eine Pflicht zur Verschwiegenheit entgegen, wie z.B. die Tarifbestimmungen, Vertragsinhalte, Versicherungsbedingungen, Vorschäden, Schadenquote, Prämienhöhe oder die Selbstbeteiligungsregelungenso wird dieser von der Schweigepflicht hiermit ausdrücklich durch den Mandanten entbunden.
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Samples: Versicherungsmaklervertrag
Umfang. (1) Diese Maklervollmacht umfasst insbesondere
(1.11) die uneingeschränkte aktive aktiv und passive Vertretung des Mandanten gegenüber den betroffenen Vertragspartnern, z.z. B. Versicherern, Bausparkassen und InvestmentgesellschaftenInvestgesellschaften, einschließlich der Abgabe und Entgegennahme aller alle die Verträge betreffenden Willenserklärungen für den Mandanten.
(1.22) die Anweisung an den Vertragspartner des Mandanten, mit Vorlage dieser Vollmacht, die bestehenden Verträge unverzüglich in die Betreuung und Verwaltung des Maklers zu übertragen und alle Vertragsdaten mit allen Bevollmächtigten austauschen zu dürfen.
(1.33) die Kündigung oder Änderung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge.
(1.44) die Vollmacht zur Beendigung bestehender Maklerverträge oder –aufträge -aufträge und die Berechtigung zur Anforderung aller Geschäftsunterlagen nach § 667 BGB für den Mandanten vom Vorvermittler/Betreuer/Vorbeauftragten in Vertretung des Mandanten.
(1.55) die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus den von dem Versicherungsmakler vermittelten oder in die Betreuung übernommenen Versicherungsverhältnissen, sowie die sonstige Mitwirkung bei der Schadenregulierung.
(1.66) die Erteilung und Widerruf von Untervollmachten an andere Versicherungsmakler, kooperierende Rechtsanwälte oder Personen, die ebenfalls von Berufs wegen Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
(1.77) die Erteilung und Widerruf Wiederruf von Untervollmachten an andere Versicherungsvermittler, insbesondere an Maklerpools, Servicegesellschaften, Einkaufsgenossenschaften oder Kooperationsmakler.
(1.8) 8) zur Einleitung und Begleitung von Beschwerden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder einer Ombudsstelle.
(1.99) die Erteilung, Widerruf und Weiterleitung von Lastschriftaufträgen und Einzugsermächtigungen (SEPA) gegenüber Versicherern und sonstigen Produktpartnern zur Abbuchung der Versicherungsprämien bzw. sonstiger Entgelte.
(1.1010) die Erteilung und Widerruf von Einverständniserklärung zur Einholung von Bonitätsauskünften, sowie die Anforderung von Selbstauskünften Selbstauskünften.
(1.1111) die Einholung sämtlicher Vertragsauskünfte für Der Vollmachtgeber weist alle seine gegenwärtigen oder künftigen Vertragspartner ausdrücklich an, dem Bevollmächtigten (Makler) uneingeschränkte Auskunft zu den MandantenVertragsverhältnissen zu erteilen. Steht der Auskunftserteilung eine Pflicht zur Verschwiegenheit entgegen, wie z.B. die Tarifbestimmungen, Vertragsinhalte, Versicherungsbedingungen, Vorschäden, Schadenquote, Prämienhöhe oder die Selbstbeteiligungsregelungenso wird dieser von der Schweigepflicht hiermit ausdrücklich durch den Mandanten entbunden.
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Samples: Maklervertrag
Umfang. (1) Diese Maklervollmacht umfasst insbesondere
(1.1) die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Mandanten gegenüber den betroffenen Vertragspartnern, z.B. Versicherern, Bausparkassen und Investmentgesellschaften, einschließlich der Abgabe und Entgegennahme aller die Verträge betreffenden Willenserklärungen für den Mandanten
Mandanten (1.2) die Anweisung an den Vertragspartner des Mandanten, mit Vorlage dieser Vollmacht, die bestehenden Verträge unverzüglich in die Betreuung Betreu- ung und Verwaltung des Maklers zu übertragen und alle Vertragsdaten mit allen Bevollmächtigten austauschen zu dürfen
(1.3) die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge
(1.4) die Vollmacht zur Beendigung bestehender Maklerverträge oder –aufträge und die Berechtigung zur Anforderung aller Geschäftsunterlagen nach § 667 BGB für den Mandanten vom Vorvermittler/Betreuer/Vorbeauftragten in Vertretung des Mandanten
(1.5) die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus den von dem Versicherungsmakler vermittelten oder in die Betreuung übernommenen übernomme- nen Versicherungsverhältnissen, sowie die sonstige Mitwirkung bei der Schadenregulierung
(1.6) die Erteilung und Widerruf von Untervollmachten an andere Versicherungsmakler, kooperierende Rechtsanwälte oder Personen, die ebenfalls eben- falls von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind
(1.7) die Erteilung und Widerruf von Untervollmachten an andere Versicherungsvermittler, insbesondere an Maklerpools, Servicegesellschaften, Einkaufsgenossenschaften oder Kooperationsmakler
(1.8) zur Einleitung und Begleitung von Beschwerden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder einer Ombudsstelle
Ombudsstelle (1.9) die Erteilung, Widerruf und Weiterleitung von Lastschriftaufträgen und Einzugsermächtigungen (SEPA) gegenüber Versicherern und sonstigen sonsti- gen Produktpartnern zur Abbuchung der Versicherungsprämien bzw. sonstiger Entgelte
(1.10) die Erteilung und Widerruf von Einverständniserklärung zur Einholung von Bonitätsauskünften, sowie die Anforderung von Selbstauskünften (1.11) die Einholung sämtlicher Vertragsauskünfte für den Mandanten, wie z.B. die Tarifbestimmungen, Vertragsinhalte, Versicherungsbedingungen, Vorschäden, Schadenquote, Prämienhöhe oder die Selbstbeteiligungsregelungen
Appears in 1 contract
Samples: Maklervertrag