Unmöglichkeit Musterklauseln

Unmöglichkeit. Der Anbieter haftet nicht für eine nicht oder verspätet erbrachte Leistung, wenn sie ganz oder teilweise auf den Ausfall von Versorgungseinrichtungen (einschließlich der Stromversorgung), Netzausfälle, Ausfälle von Telekommunikations- oder Informationstechnologiediensten, Ausfälle von Telekommunikations- oder Informationstechnologieanlagen, Streiks oder andere Arbeitsunterbrechungen (insbesondere Streiks und Arbeitsunterbrechungen in Bezug auf ein Mitglied der Anbietergruppe oder einen Anbieterpartner), Krieg und Terroranschläge, DoS-Angriffe oder andere Angriffe mithilfe der Informationstechnologie, die ein Mitglied der Anbietergruppe oder einen Anbieterpartner betreffen, Überschwemmungen, Sabotage, Feuer, andere Naturkatastrophen oder höhere Gewalt oder jede andere Ursache, die sich vernünftigerweise der Kontrolle eines Mitglieds der Anbietergruppe oder eines Anbieterpartners entzieht, zurückzuführen ist.
Unmöglichkeit. Liegen neben der o.g. höheren Gewalt sonstige Umstände vor, deren Beseitigung unmöglich ist, entfällt die Leistungspflicht. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche in Folge der Unmöglichkeit zu.
Unmöglichkeit. (1) Wird durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar oder werden die Unmöglichkeit oder die Unzumutbarkeit nach Vertragsschluss bekannt, werden wir von unseren Lieferverpflichtungen frei. Sofern eine von uns nicht zu vertretende Lieferverzögerung länger als zwei Monate dauert, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Unmöglichkeit. Liegen neben der o.g. Höheren Gewalt sonstige Umstände vor, die die Erbringung der Leistung durch TOI TOI & DIXI unmöglich machen, entfällt die Leistungspflicht. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche in Folge der Unmöglichkeit zu.
Unmöglichkeit. Bei Unmöglichkeit der Leistung haften wir im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits, eines unserer Vertre- ter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzli- chen Bestimmungen. Anderenfalls ist unsere Haftung wegen Un- möglichkeit auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwen- dungen auf insgesamt 10 % des Wertes der unmöglich geworde- nen Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Bestellers wegen der Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt hiervon jedoch unberührt.
Unmöglichkeit. Ist der nicos die Erbringung einer abnahmefähigen Leistung unmöglich, so wird die nicos dieses dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. In diesem Fall werden sich die Parteien bemühen, eine einver- nehmliche Lösung (z.B. Workaround) zu finden.
Unmöglichkeit. Unsere Haftung bei Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung richtet sich in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch uns oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist in Fällen der groben Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 5 dieser Bestimmung aufgefüh rten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übri- gen wird unsere Haftung wegen Unmöglichkeit auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 10 % des Wertes der Liefe- rung/Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Bestellers wegen Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung sind ausgeschlossen. Diese Be- schränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrläs- sigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge- sundheit einer Person gehaftet wird. Das Recht des Bestellers zum Rück- tritt vom Vertrag bleibt unberührt.
Unmöglichkeit. D. Rechtsgeschäfte über das Tätigwerden für einen anderen I. Dienstvertrag, §§ 611 ff. Mängelrechte keine spezielle Regelung → allgemeine Regelungen anzuwenden 1.
Unmöglichkeit. Wird YEM die Ausführung des Vertrages ohne eigenes Verschulden unmöglich, so ist YEM berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Einhaltung einer oder mehrerer Vertragspflichten aufzuschieben, YEM ist in einem solchen Fall dem Auftraggeber nicht zum Schadenersatz, welcher Art auch immer, verpflichtet.
Unmöglichkeit. 11.1 Ist es dem Auftragnehmer aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht möglich, den Auftrag auszuführen, so hat der Besteller das Recht, den Vertrag in Bezug auf den Teil des Auftrags zu kündigen, der aufgrund dieser Unmöglichkeit nicht dem vorgesehenen Verwendungszweck zugeführt werden kann. Der Schadenersatzanspruch des Bestellers ist auf 10 % des Preises für diesen Teil der Leistung beschränkt. Die Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes gemäß Klausel 4.3 für die verspätete Erfüllung in Bezug auf die genannte Leistung (oder eines Teils davon) wird bei der Berechnung dieses Betrages berücksichtigt.