Common use of Unterversicherung Clause in Contracts

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles, so besteht Unterversicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 in dem Ver- hältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes der davon betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 entsprechend gekürzt.

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Samples: www.ostangler.de, www.ostangler.de, www.gdv.de

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles, so besteht Unterversicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert dividiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes Versicherungswertes der davon betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigtberücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherungUnterversicherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 entsprechend gekürzt.

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Samples: www.jvg.de, www.jvg.de, www.asspario.de

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles, so besteht Unterversicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert dividiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes Versicherungswertes der davon betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigtberücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherungUnterversicherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 entsprechend gekürzt. Ob Unterversicherung vorliegt, ist für jede vereinbarte Position gesondert festzustellen. Die Bestimmungen über die Entschädigungsgrenzen (siehe Ziff. 6 Teil A Entschädigungsgrenzen) sind im Anschluss von (1) und (2) anzuwenden.

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Samples: mailo.de, mailo.de

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme zuzüglich Höherhaftung niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des VersicherungsfallesVersicherungsfalls, so besteht Unterversicherung. Im Fall der Unterversicherung wird – sofern im Folgenden nichts Anderes vereinbart wird – die Entschädigung nach Nr. 1 16.1 der Besonderen Bedingungen zur Gebäude- und Inhaltsversicherung in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert zuzüglich Höherhaftung dividiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes Versicherungswerts der davon betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigtberücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherungUnterversicherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 16.1 der Besonderen Bedingungen zur Gebäude- und Inhaltsversicherung entsprechend gekürzt. Ob Unterversicherung vorliegt, ist für jede vereinbarte Position gesondert festzustellen.

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Samples: citrix-online.ruv.de, www.wifo-marketingportal.com

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des VersicherungsfallesVersicherungsfalls, so besteht Unterversicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert dividiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes Versicherungswerts der davon betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigtberücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherungUnterversicherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 entsprechend gekürzt.

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Samples: www.continentale.info, makler.continentale.de

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des VersicherungsfallesVersi- cherungsfalles, so besteht Unterversicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme Versiche- rungssumme zum Versicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert dividiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten Sachen auf bestimmte Beträge Beträ- ge begrenzt, so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes Versicherungswertes der davon betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigtberücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherungUnterversicherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 entsprechend gekürzt.

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Samples: cdn.website-editor.net

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles, so besteht be- steht Unterversicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 und Nr. 2 in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert dividiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes Versicherungswertes der davon betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigtberücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherungUnterversicherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 entsprechend gekürztge- kürzt.

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Samples: www.kuenstler-fairsicherung.de

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles, so besteht UnterversicherungUnter- versicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung Entschädi- gung nach Nr. 1 in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert Versiche- rungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten versicher- ten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden bei Ermittlung Ermitt- lung des Versiche- rungswertes Versicherungswertes der davon betroffenen Sachen höchstens höch- stens diese Beträge berück- sichtigtberücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten ermittel- ten Versicherungswert eine Unterversi- cherungUnterversicherung, so wird die Entschädigung Ent- schädigung nach Nr. 1 entsprechend gekürzt. Entsprechendes gilt für die Berechnung versicherter Kosten nach § 3 und für Positionen, die im Rahmen einer Zusatzssumme versi- chert gelten.

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Samples: www.flugschulen.at

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles, so besteht Unterversicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungs- formel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes der davon betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 entsprechend gekürzt.

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Samples: www.gdv.de

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles, so besteht be- steht Unterversicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme Versiche- rungssumme zum Versicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert dividiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes Versicherungswertes der davon betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigtberücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherungUnterversicherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 entsprechend gekürztge- kürzt.

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Samples: www.kuenstler-fairsicherung.de

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme zuzüglich Höherhaftung niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des VersicherungsfallesVersicherungsfalls, so besteht Unterversicherung. Im Fall der Unterversicherung wird - sofern im Folgenden nichts Anderes vereinbart wird - die Entschädigung nach Nr. 1 16.1 der Besonderen Bedingungen zur Gebäude- und Inhaltsversicherung in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert zuzüglich Höherhaftung dividiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes Versicherungswerts der davon betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigtberücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherungUnterversicherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 16.1 der Besonderen Bedingungen zur Gebäude- und Inhaltsversicherung entsprechend gekürzt.

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Samples: www.wupa.koeln

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des VersicherungsfallesVersi- cherungsfalles, so besteht Unterversicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme Versiche- rungssumme zum Versicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert dividiert durch den VersicherungswertVersiche rungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten Sachen auf bestimmte Beträge Beträ- ge begrenzt, so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes Versicherungswertes der davon betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigtberücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherungUnterversicherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 entsprechend gekürzt.

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Samples: cdn.website-editor.net

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme zuzüglich Vorsorge niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des VersicherungsfallesVersicherungsfalls, so besteht Unterversicherung. Im Fall der Unterversicherung wird - sofern im Folgenden nichts Anderes vereinbart wird - die Entschädigung nach Nr. 1 16.1 der Besonderen Bedingungen zur Gebäude- und Inhaltsversicherung in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert zuzüglich Vorsorge dividiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes Versicherungswerts der davon betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigtberücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherungUnterversicherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 16.1 der Besonderen Bedingungen zur Gebäude- und Inhaltsversicherung entsprechend gekürzt.

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Samples: www.ruv.at

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles, so besteht UnterversicherungUn- terversicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert dividiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden bei Ermittlung Er- mittlung des Versiche- rungswertes Versicherungswertes der davon betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigtberücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherungUnterversicherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 entsprechend gekürzt.

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Samples: www.ostangler.de

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des VersicherungsfallesVersi- cherungsfalles, so besteht Unterversicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme Versiche- rungssumme zum Versicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert dividiert durch den VersicherungswertVer- sicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten Sachen auf bestimmte Beträge Beträ- ge begrenzt, so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes Versicherungswertes der davon betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigtberücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherungUnterversicherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 entsprechend gekürzt.

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Samples: cdn.website-editor.net

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles, so besteht Unterversicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert dividiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden wer- den bei Ermittlung des Versiche- rungswertes Versicherungswertes der davon betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigtberücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherungUnterversicherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 entsprechend gekürzt.

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Samples: www.uvw.de

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles, so besteht Unterversicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 und Nr. 2 in dem Ver- hältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes der davon betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 entsprechend gekürzt.

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Samples: www.gdv.de

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert Versicherungs- wert unmittelbar vor Eintritt des VersicherungsfallesVersicherungsfalles (Unter- versicherung), so besteht Unterversicherung. Im Fall wird nur der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Teil des gemäß Nr. 1 in ermittel- ten Betrages ersetzt, der sich zu dem Ver- hältnis von ganzen Betrag verhält wie die Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert durch den zu dem Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten ver- sicherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenztbegrenzt (§ 12 Abs. 1 Nr. 2), so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes Versicherungswertes der davon betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigtbe- rücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert Versiche- rungswert eine Unterversi- cherungUnterversicherung, so wird die Entschädigung nach der Gesamtbe- trag des Schadens entsprechend gekürzt; danach ist § 12 Abs. 1 Nr. 1 entsprechend gekürzt2 anzuwenden. Ob Unterversicherung vorliegt, ist für jede vereinbarte Grup- pe (Position) gesondert festzustellen.

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Samples: Neuantrag Ersatzantrag

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles, so besteht be- steht Unterversicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert dividiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten versi- cherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes Versicherungswertes der davon betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigtberücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherungUnterversicherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 entsprechend gekürzt.

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Samples: www.clickvers.de

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert Versiche- rungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles, so besteht Unterversicherung. Im Fall der Unterversicherung Unterversiche- rung wird die Entschädigung nach Nr. 1 in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert Ver- sicherungssumme (zuzüglich Vorsorgesumme gemäß A 6 Nr. 4) dividiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes Versicherungswertes der davon betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigtberücksich- tigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherungUnterversicherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 entsprechend gekürzt.

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Samples: extremus.de

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger nied- riger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des VersicherungsfallesVersi- cherungsfalles, so besteht UnterversicherungUnter- versicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel folgen- der Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert Versicherungs- summe dividiert durch den VersicherungswertVersi- cherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenztbe- grenzt, so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes Versicherungswertes der davon da- von betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigtberücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert Versi- cherungswert eine Unterversi- cherungUnterversiche- rung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 entsprechend gekürzt.

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Samples: amex-online.de

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles, so besteht Unterversicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 und Nr. 2 in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert dividiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes Versicherungswertes der davon betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigtberücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherungUnterversicherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 entsprechend gekürzt.

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Samples: www.asspario.de

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert Versiche- rungswert unmittelbar vor Eintritt des VersicherungsfallesVersicherungsfal- les, so besteht Unterversicherung. Im Fall der Unterversicherung Unterver- sicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 und Nr. 2 in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert Versiche- rungswert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert dividiert durch den VersicherungswertVersiche- rungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes Versicherungswertes der davon da- von betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigtbe- rücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert Versiche- rungswert eine Unterversi- cherungUnterversicherung, so wird die Entschädigung Entschä- digung nach Nr. 1 entsprechend gekürzt.

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Samples: rhion.digital

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des VersicherungsfallesVersicherungsfalls, so besteht UnterversicherungUnter- versicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert Versicherungs- wert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert Versiche- rungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten versi- cherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes Versicherungswerts der davon betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigtberücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherungUnterversicherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 entsprechend gekürzt.

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Samples: www.koepper-klaus.de

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert Versicherungs- wert unmittelbar vor Eintritt des VersicherungsfallesVersicherungsfalls, so besteht Unterversicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert Ver- sicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert Ver- sicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes Versicherungswertes der davon betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigtberücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherungUnterversicherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 entsprechend gekürzt.

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Samples: makler.continentale.de

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles, so besteht UnterversicherungUnterver- sicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 und Nr. 2 in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert Versicherungs- summe dividiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten versicher- ten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden bei Ermittlung Ermitt- lung des Versiche- rungswertes Versicherungswertes der davon betroffenen Sachen höchstens höchs- tens diese Beträge berück- sichtigtberücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherungUnterversicherung, so wird die Entschädigung Entschädi- gung nach Nr. 1 entsprechend gekürzt.

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Samples: www.diebayerische.de

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert Versicherungs- wert unmittelbar vor Eintritt des VersicherungsfallesVersicherungsfalls, so besteht Unterversicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert Ver- sicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert Ver- sicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes Versicherungswertes der davon betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigtberücksich- tigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherungUnterversicherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 entsprechend gekürzt.

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Samples: makler.continentale.de

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert Versicherungs- wert unmittelbar vor Eintritt des VersicherungsfallesVersicherungsfalls, so besteht Unterversicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert Ver- sicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert dividiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten ver- sicherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes Versicherungswertes der davon betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigtberücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherungUnterversicherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 entsprechend gekürzt.

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Samples: makler.continentale.de

Unterversicherung. a) 9.7.1 Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert Versicherungs- wert unmittelbar vor Eintritt des VersicherungsfallesVersicherungsfalls, so besteht Unterversicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert Versi- cherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten ver- sicherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes Versicherungswertes der davon betroffenen betroffe- nen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigtberücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherungUnterver- sicherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 entsprechend gekürzt.

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Samples: www.mystorage.de

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger nied- riger als der Versicherungswert unmittelbar un- mittelbar vor Eintritt des VersicherungsfallesVersiche- rungsfalles, so besteht UnterversicherungUnterversi- cherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme Versicherungs- summe zum Versicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert Versicherungs- summe dividiert durch den VersicherungswertVersi- cherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenztbe- grenzt, so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes Versicherungswertes der davon da- von betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigtberücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert Versi- cherungswert eine Unterversi- cherungUnterversiche- rung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 entsprechend gekürzt.

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Samples: www.kvd-versicherungen.de

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles, so besteht Unterversicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert dividiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes Versicherungswertes der davon betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigtberücksich- tigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherungUnterversicherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 entsprechend gekürzt.

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Samples: www.uvw.de

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des VersicherungsfallesVersicherungsfalls, so besteht Unterversicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert Versicherungs- wert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert Versiche- rungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten versi- cherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes Versicherungswerts der davon betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigtberücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherungUnterversicherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 entsprechend gekürzt.

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Samples: www.koepper-klaus.de

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des VersicherungsfallesVer- sicherungsfalles, so besteht Unterversicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme Versiche- rungssumme zum Versicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert dividiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten Sachen auf bestimmte Beträge Beträ- ge begrenzt, so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes Versicherungswertes der davon betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigtberücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherungUnterversicherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 entsprechend gekürzt.

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Samples: cdn.website-editor.net

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles, so besteht UnterversicherungUn- terversicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert Versiche- rungswert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert dividiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes Versicherungswertes der davon betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigtberücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherungUnterversicherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 entsprechend gekürzt.

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Samples: www.uvw.de

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert Versi- cherungswert unmittelbar vor Eintritt des VersicherungsfallesVersiche- rungsfalles, so besteht Unterversicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 Abschnitt A, Ziffer 19.1 und Ziffer 19.2 in dem Ver- hältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert Versicherungs- wert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert Ver- sicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes der davon betroffenen Sachen höchstens höchs- tens diese Beträge berück- sichtigtberücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherungUnterver- sicherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 Abschnitt A, Ziffer 19.1 entsprechend gekürzt.

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Samples: axa-art.cdn.axa-contento-118412.eu

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles, so besteht UnterversicherungUnterver- sicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 und Nr. 5 in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel nachfolgender Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert Versicherungs- summe dividiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten versicher- ten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden bei Ermittlung Ermitt- lung des Versiche- rungswertes Versicherungswertes der davon betroffenen Sachen höchstens höchs- tens diese Beträge berück- sichtigtberücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherungUnterver- sicherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 entsprechend gekürztge- kürzt. Die Bestimmungen über Unterversicherung sind nicht anzuwenden, wenn der Schaden nicht mehr als 250.000 EUR beträgt.

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Samples: www.diebayerische.de

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles, so besteht Unterversicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert Versiche- rungswert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert dividiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden bei Ermittlung des Versiche- rungswertes Versicherungswertes der davon betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigtberücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherungUnterversicherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 entsprechend gekürzt.

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Samples: www.fv.de

Unterversicherung. a) Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles, so besteht UnterversicherungUnter- versicherung. Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Nr. 1 und Nr. 2 in dem Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungssumme Versicherungssum- me zum Versicherungswert nach folgender Be- rechnungsformel Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme di- vidiert dividiert durch den Versicherungswert. Ist die Entschädigung für einen Teil der in einer Position versicherten Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt, so werden bei Ermittlung Er- mittlung des Versiche- rungswertes Versicherungswertes der davon betroffenen Sachen höchstens diese Beträge berück- sichtigtberücksichtigt. Ergibt sich aus dem so ermittelten Versicherungswert eine Unterversi- cherungUnterversicherung, so wird die Entschädigung nach Nr. 1 entsprechend gekürzt.

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Samples: www.ostangler.de