Common use of Unterversicherung Clause in Contracts

Unterversicherung. Soweit eine Versicherungssumme vereinbart worden ist, liegt Unterversicherung vor, wenn der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles höher ist als die Versicherungssumme. Ist Unterversicherung festgestellt worden, wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten (§ 15) gilt die Kürzung entsprechend.

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Samples: www.kvs-versicherungsmakler.de, www.innofima.de, www.keinesorgen.de

Unterversicherung. Soweit eine Ist die Versicherungssumme vereinbart worden ist, liegt Unterversicherung vor, wenn der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles höher ist Versicherungsfalls niedriger als die Versicherungssummeder Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung. Ist Unterversicherung festgestellt worden, wird In diesem Fall kann die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürztgekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten (§ 15) gilt die Kürzung entsprechend.

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Samples: e-bikeschutz.de, www.xxv24.de, www.xxv24.de

Unterversicherung. Soweit eine a) Ist die Versicherungssumme vereinbart worden ist, liegt Unterversicherung vor, wenn niedriger als der Versicherungswert zum Zeitpunkt bei Eintritt des Versicherungsfalles höher ist als die VersicherungssummeSachschadens, so besteht Unterversicherung. Ist Im Fall der Unterversicherung festgestellt worden, wird die Entschädigung nach Nr. 1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten (§ 15) gilt die Kürzung entsprechend.

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Samples: www.continentale.info, makler.continentale.de

Unterversicherung. Soweit eine Versicherungssumme vereinbart worden ist, liegt Unterversicherung vor, wenn der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles höher ist als die Versicherungssumme. Ist Unterversicherung festgestellt worden, wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten (§ 15siehe Abschnitt A 4) gilt die Kürzung entsprechend.

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Samples: www.aig.de

Unterversicherung. Soweit eine Versicherungssumme vereinbart worden ist, liegt Unterversicherung vor, wenn der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles höher ist als die Versicherungssumme. Ist Unterversicherung festgestellt worden, wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag Schadenbe- trag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten (§ 15) gilt die Kürzung entsprechendRestwerte werden angerechnet.

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Samples: moat.schleswiger-ag.de

Unterversicherung. Soweit eine Versicherungssumme vereinbart worden ist, liegt Unterversicherung vor, wenn der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles höher ist als die Versicherungssumme. Ist Unterversicherung festgestellt worden, wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten (nach § 154.1) gilt die Kürzung entsprechend.

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Samples: degenia.de

Unterversicherung. Soweit eine Versicherungssumme vereinbart worden ist, liegt Unterversicherung vor, wenn der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls höher ist als die VersicherungssummeVersiche­ rungssumme. Ist Unterversicherung festgestellt worden, wird die Entschädigung Entschä­ digung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert Ver­ sicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten (sie­ he § 154 „Versicherte Kosten“) gilt die Kürzung entsprechend.

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Samples: www.wgv.de

Unterversicherung. Soweit eine Versicherungssumme vereinbart worden istwurde, liegt Unterversicherung vor, wenn der Versicherungswert gilt: Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles höher ist Versicherungsfalls niedriger als die Versicherungssummeder Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung. Ist Unterversicherung festgestellt worden, wird In diesem Fall kann die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme Ver- sicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürztgekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme Versicherungs- summe dividiert durch den Versicherungswert. Für die Entschädigungsberechnung versicherter Die Erstattung von versicherten Kosten (nach § 15) gilt die Kürzung entsprechend5 wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungs- summe zum Versicherungswert gekürzt.

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Samples: www.lbn.de

Unterversicherung. Soweit eine Versicherungssumme vereinbart worden ist, liegt Unterversicherung Unterver- sicherung vor, wenn der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles Versiche- rungsfalles höher ist als die Versicherungssumme. Ist Unterversicherung festgestellt worden, wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten (§ 15) gilt die Kürzung entsprechendVersiche- rungswert.

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Samples: www.xxv24.de

Unterversicherung. Soweit eine Versicherungssumme vereinbart worden ist, liegt Unterversicherung Unterversi- cherung vor, wenn der Versicherungswert Versicherungs- wert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles Versicherungs- falles höher ist als die VersicherungssummeVersicherungs- summe. Ist Unterversicherung festgestellt wordenwor- den, wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung Entschä- digung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten (§ 15Verweis) gilt die Kürzung entsprechend.

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Samples: www.kvd-versicherungen.de

Unterversicherung. Soweit eine Versicherungssumme vereinbart worden ist, liegt Unterversicherung vor, wenn der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles höher ist als die Versicherungssumme. Ist Unterversicherung festgestellt worden, wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert Versicherungs- wert nach folgender Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert divi- diert durch den Versicherungswert. Für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten (siehe § 154) gilt die Kürzung entsprechend.

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Samples: hausratversicherungen.check24.de

Unterversicherung. Soweit eine Versicherungssumme vereinbart worden ist, liegt Unterversicherung vor, wenn der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles Versi- cherungsfalles erheblich höher ist als die Versicherungssumme. Ist Unterversicherung festgestellt worden, wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten (§ 15) gilt die Kürzung entsprechend.

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Samples: dema-makler.de

Unterversicherung. Soweit eine Ist die Versicherungssumme vereinbart worden ist, liegt Unterversicherung vor, wenn niedriger als der Versicherungswert zum Zeitpunkt Wert der Vorräte und Waren unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles höher ist als die Versicherungssumme. Ist Unterversicherung festgestellt worden(Unterver- sicherung), wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme Versicher- ungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten (§ 15) gilt die Kürzung entsprechend.

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Samples: www.haftpflichtkasse.de

Unterversicherung. Soweit eine Versicherungssumme vereinbart worden ist, liegt Unterversicherung vor, wenn der Versicherungswert Versiche- rungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls höher ist als die Versicherungssumme. Ist Unterversicherung Unterver- sicherung festgestellt worden, wird die Entschädigung Entschädi- gung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel Berech- nungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag Schadenbe- trag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten (§ 15) gilt die Kürzung entsprechend.

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Samples: media.barmenia.de

Unterversicherung. Soweit eine Versicherungssumme vereinbart worden istwurde, liegt Unterversicherung vor, wenn der Versicherungswert gilt: Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles höher ist Versicherungsfalls niedriger als die Versicherungssummeder Versi- cherungswert, besteht eine Unterversicherung. Ist Unterversicherung festgestellt worden, wird In diesem Fall kann die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürztgekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den VersicherungswertVersicherungs- wert. Für die Entschädigungsberechnung versicherter Die Erstattung von versicherten Kosten (§ 15) gilt die Kürzung entsprechendnach A 5 wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt.

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Samples: www.gdv.de

Unterversicherung. a) Soweit eine Versicherungssumme vereinbart worden ist, liegt Unterversicherung vor, wenn der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles höher ist als die Versicherungssumme. Ist Unterversicherung festgestellt worden, wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme Versicherungs- summe zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel Berech- nungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten (§ 15) gilt die Kürzung entsprechend.

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Samples: www.proneo.de

Unterversicherung. Soweit eine Versicherungssumme vereinbart worden istwurde, liegt Unterversicherung vor, wenn der Versicherungswert gilt: Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles höher ist Versi- cherungsfalls niedriger als die Versicherungssummeder Versicherungswert, be- steht eine Unterversicherung. Ist Unterversicherung festgestellt worden, wird In diesem Fall kann die Entschädigung in dem Verhältnis Verhält- nis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürztgekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den VersicherungswertVersiche- rungswert. Für die Entschädigungsberechnung versicherter Die Erstattung von versicherten Kosten (§ 15) gilt die Kürzung entsprechendnach A5 wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhält- nis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt.

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Samples: www.wwk.de

Unterversicherung. Soweit eine Versicherungssumme vereinbart worden ist, liegt Unterversicherung vor, wenn der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles höher ist als die Versicherungssumme. Ist Unterversicherung festgestellt worden, wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten (siehe Abschnitt C § 153) gilt die Kürzung entsprechend.

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Samples: www.vivema.de

Unterversicherung. Soweit eine Versicherungssumme vereinbart worden ist, liegt Unterversicherung vor, wenn der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles höher ist als die Versicherungssumme. Ist Unterversicherung festgestellt worden, wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten (siehe § 153) gilt die Kürzung entsprechend.

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Samples: www.qualitypool.de

Unterversicherung. Soweit eine Versicherungssumme vereinbart worden ist, liegt Unterversicherung Unterver- sicherung vor, wenn der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles Versiche- rungsfalles höher ist als die Versicherungssumme. Ist Unterversicherung festgestellt worden, wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel Berechnungsfor-mel gekürzt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme Versicherungs-summe dividiert durch den Versicherungswert. Für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten (§ 15) gilt die Kürzung entsprechend.

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Samples: www.xxv24.de