Urheberrecht. Für jede Nutzung gelten neben den getroffe- nen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Um- fang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ur- sprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustim- mung des Journalisten erlaubt. Dies gilt ins- besondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dann Krankentagegeldversicherung mtl. Beitrag für eine(n) 35-jährige(n) Journalisten/-in nach Tarif KTN2 für 3.000 EUR Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Leistung. Nutzen Sie die attraktiven Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: 🞏 Ja, ich interessiere mich für die DKV Gruppenversicherung für Journalisten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. 🞏 Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfrage an einen für die DKV tätigen Vermittler zur Kontakt- aufnahme übermittelt und zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21/5 78-21 15 Oder per Post an: DKV AG, KVGUK, 00000 Xxxx, Tel. 02 21/0 00 00 00, xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxx@xxx.xxx nicht übertragen werden, wenn die Übertra- Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Um- fang der Nutzung und ist vorher zu vereinba- ren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf an- gemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt un- berührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. gung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen ge- sondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Über- tragung von Rechten an Dritte durch den Be- Name Straße, PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich E-Mail Unterschrift 🞏 angestellt 🞏 selbstständig Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild xxxxxxx darf ohne vorherige schriftliche Zu- stimmung des Journalisten nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet wer- den, insbesondere auch nicht in Onlinesyste- men (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Verän- derungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG we- der entstellt noch sonst beeinträchtigt wer- den. Dies gilt insbesondere für die Bearbei- tung des Materials durch den Einsatz elekt- ronischer Hilfsmittel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfrem- det und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grund- sätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu xx- xxxx und in der Veröffentlichung auszuwei- sen. Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhe- bers und der Zuordnung zum einzelnen Bei- trag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zu- ordnung des Urhebers zum Beitrag entneh- men lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Ver- wertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaub- nis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der Besteller ist verpflichtet, dem Journalis- ten ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsge- setz kostenlos zu liefern.
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Samples: Vertragsbedingungen Und Honorare, Vertragsbedingungen Und Honorare
Urheberrecht. Für jede Nutzung gelten neben den getroffe- nen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Um- fang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ur- sprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustim- mung des Journalisten erlaubt. Dies gilt ins- besondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dann Krankentagegeldversicherung mtl. Beitrag für eine(n) 35-jährige(n) Journalisten/-in nach Tarif KTN2 für 3.000 EUR Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Leistung. Nutzen Sie die attraktiven Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: 🞏 Ja, ich interessiere mich für die DKV Gruppenversicherung für Journalisten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. 🞏 Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfrage an einen für die DKV tätigen Vermittler zur Kontakt- aufnahme übermittelt und zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21/5 78-21 15 Oder per Post an: DKV AG, KVGUK, 00000 Xxxx, Tel. 02 21/0 00 00 00, xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxx@xxx.xxx nicht übertragen werden, wenn die Übertra- Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Um- fang der Nutzung und ist vorher zu vereinba- ren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf an- gemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt un- berührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. gung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen ge- sondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Über- tragung von Rechten an Dritte durch den Be- Name Straße, PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich E-Mail Unterschrift 🞏 angestellt 🞏 selbststänHonorarsätze für Public Relations dig Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild xxxxxxx darf ohne vorherige schriftliche Zu- stimmung des Journalisten nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet wer- den, insbesondere auch nicht in Onlinesyste- men (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Verän- derungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG we- der entstellt noch sonst beeinträchtigt wer- den. Dies gilt insbesondere für die Bearbei- tung des Materials durch den Einsatz elekt- ronischer Hilfsmittel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfrem- det und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grund- sätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu xx- xxxx und in der Veröffentlichung auszuwei- sen. Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhe- bers und der Zuordnung zum einzelnen Bei- trag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zu- ordnung des Urhebers zum Beitrag entneh- men lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Ver- wertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaub- nis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der Besteller ist verpflichtet, dem Journalis- ten ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsge- setz kostenlos zu liefern.
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Samples: Vertragsbedingungen Und Honorare, Vertragsbedingungen Und Honorare
Urheberrecht. Für jede Nutzung gelten neben den getroffe- nen Vereinbarungen • 7.1 Der Film wird aufgrund des vom Auftraggeber und vom Filmproduzenten akzeptierten Drehbuches hergestellt. Der Produzent verfügt gem. § 38/1 UrhG über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte (ausgenommen wenn sie bei einer Verwertungsgesellschaft liegen), insbesondere die Bestimmungen zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des UrheberrechtsgesetzesWerkes von ihm verwaltet werden.
• 7.2 Im Produktionsvertrag ist zu vereinbaren, welche Nutzungsrechte an dem fertigen Werk dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Produktionskosten in welchem Umfang (räumlich, zeitlich) eingeräumt werden.
• 7.3 Nach geltender Usance sind dies die Sende- /Aufführungsrechte für das Gebiet der Republik Österreich ORF, TV-, Kabelgesellschaften und/oder Kino für die Dauer eines Jahres ab Fertigstellung/ Ersteinsatz. Die eingeräumten Rechte gelten nur für eine Verlängerung oder Erweiterung der Sende- /Aufführungsrechte verbindlichen Unterlagen über Abgeltung der Urheber- und Leistungsschutzrechte insbesondere für den vereinbarten ZweckBereich Darsteller, Sprachraum Sprecher, Musik, Archivmaterialien liegen im Fachverband der Film- und Um- fang zur einmaligen NutzungMusikwirtschaft Österreichs auf. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ur- sprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit Die Verrechnung dieser anfallenden Kosten erfolgt durch den Produzenten gemäß Punkt 2 der vorherigen schriftlichen Zustim- mung des Journalisten erlaubtAllgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt ins- besondere auch für eine über das Sendeland hinausgehende Sendung via Satellit, soweit dadurch Rechte des Produzenten oder Urheber- und Leistungsschutzrechte insbesondere für den Bereich Darsteller, Sprecher, Musik, Archivmaterialien beeinträchtigt werden. Als Basis für die Freigabe Abgeltung von Buy-Outs gelten die von der CFP veröffentlichten Xxxxxx.
• 7.4 Für die Verwendung des Materials Werkes im Internet oder für ähnlich geartete analoge oder digitale Plattformen (sog. neue Verwertungsarten; z.B. zur Verwendung auf Handheld-Computern, Mobiltelefone) ist eine gesonderte Vereinbarung zu Zwecken treffen.
• 7.5 Von der WerbungRechtseinräumung ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachige Synchronisation und der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Eingeräumte Für die Abgeltung dieser abgetretenen Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dann Krankentagegeldversicherung mtlist zumindest der entgangene Gewinn der Produktion anzusetzen. Beitrag für eine(n) 35-jährige(n) Journalisten/-in nach Tarif KTN2 für 3.000 EUR Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Leistung. Nutzen Sie die attraktiven Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: 🞏 Ja, ich interessiere mich für die DKV Gruppenversicherung für Journalisten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. 🞏 Ich willige eDavon unberührt ist der Anspruch auf Schadenersatz.
• 7.6 Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstandenin, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfragdie gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen e an einen für die DKV tätigen Vermittler zur Kontakt- aufnahme übermittelt und zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzentsprechenden Verwertungsgesellschaften vom Produzenten vorgenommen t werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21/5 78-21 15 Oder per Post an: DKV AG, KVGUK, 00000 Xxxx, Tel. 02 21/0 00 00 00, xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxx@xxx.xxx nicht übertragen werden, wenn die Übertra- Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Um- fang der Nutzung und ist vorher zu vereinba- ren.
• 7.7 . Der gesetzliche Mindestanspruch auf an- gemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt un- berührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. gung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen ge- sondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Über- tragung von Rechten an Dritte durch den Be- Name Straße, PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich E-Mail Unterschrift 🞏 angestellt 🞏 selbstständig Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild xxxxxxx darf ohne vorherige schriftliche Zu- stimmung des Journalisten nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet wer- den, insbesondere auch nicht in Onlinesyste- men (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Verän- derungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG we- der entstellt noch sonst beeinträchtigt wer- den. Dies gilt insbesondere für die Bearbei- tung des Materials durch den Einsatz elekt- ronischer Hilfsmittel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfrem- det und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grund- sätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu xx- xxxx und in der Veröffentlichung auszuwei- sen. Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhe- bers und der Zuordnung zum einzelnen Bei- trag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zu- ordnung des Urhebers zum Beitrag entneh- men lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Ver- wertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaub- nis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der BestelAuftraggeber ler ist verpflichtjeden Einsatz des Filmes außerhalb der im Produktionsvertrag genannten Ländern und Zeiträumen et, dem Journalis- ten ein BelegexemplarProduzenten unverzüglich zu melden.
• 7.8 Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial (Bild und Ton), insbesondere Negative, Masterbänder und ebenso das Restmaterial beim Produzenten.
• 7.9 Der Produzent verpflichtet sich, das Original-, Bild- und Tonmaterial des gelieferten Werkes 1 Jahr, bei fertigen Spots oder sonstigen Produktionen (Auftragsproduktion) 2 Jahre zu lagern gem. § 25 Verlagsge- setz kostenVor Ablauf der jeweiligen Frist kann der Auftraggeber schriftlich die Dauer einer weiteren, diesfalls kostenpflichtigen Aufbewahrung vereinbaren. Bei der Kalkulation der Kostenabgeltung ist der tatsächliche Aufwand sachgerechter Lagerung (z.B. bei digitalen Formaten regelmäßiges Umkopieren) los zu lieberücksichtigenf
• 7.10 Mit der Ablieferung des sendefähigen Kopie geht das Risiko für die Kopierunterlagen an den Auftraggeber über, auch wenn der Film beim Produzenten, bei einer von ihm beauftragten Kopieranstalt oder von ihm beauftragten Archiv gelagert wird.ern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheberrecht. Für jede Nutzung gelten neben den getroffe- nen Vereinbarungen 12.1 Die Übersetzerin ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Kundin an sich das Recht zusteht, die Bestimmungen des UrheberrechtsgesetzesAusgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen. Die eingeräumten Kundin si- chert ausdrücklich zu, dass sie über alle Rechte gelten nur verfügt, die für den vereinbarten Zweckdie Ausführung des Auftrags erforderlich sind.
12.2 Die Kundin ist verpflichtet, Sprachraum die Übersetzerin gegen- über allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutz- rechten erhoben werden, schad- und Um- fang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ur- sprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustim- mung des Journalisten erlaubtklaglos zu halten. Dies gilt ins- besondere für auch dann, wenn die Freigabe Kundin keinen Verwen- dungszweck angegeben hat bzw. die Übersetzung zu an- deren als den angegebenen Zwecken verwendet. Die Übersetzerin wird solche Ansprüche der Kundin unverzüg- lich anzeigen und ihr bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Xxxxx die Kundin nach Streitverkün- digung nicht als Streitgenosse der Übersetzerin dem Ver- fahren bei, so ist die Übersetzerin berechtigt, den An- spruch der Klägerin anzuerkennen und sich bei der Kundin ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des Materials anerkannten Anspruchs schadlos zu Zwecken halten.
12.3 Die Übersetzerin bleibt als geistige Schöpferin der Werbung. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dann Krankentagegeldversicherung mtl. Beitrag für eine(n) 35-jährige(n) Journalisten/-in nach Tarif KTN2 für 3.000 EUR Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit Übersetzung Urheberin derselben und Leistung. Nutzen Sie die attraktiven Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: 🞏 Jes steht ihr daher das Recht zua, ich interessiere mich für die DKV Gruppenversicherung für Journalisten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. 🞏 Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfrage an einen für die DKV tätigen Vermittler zur Kontakt- aufnahme übermittelt und zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzals Urheberin genannt zu t werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21/5 78-21 15 Oder per Post an: DKV AG, KVGUK, 00000 Xxxx, TDie Kun- din erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars die je- weils vereinbarten Werknutzungsrechte an der Überset- zungel. 02 21/0 00 00 00, xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxx@xxx.xxx nicht übertrageDer Name der Übersetzerin darf nur dann einem ver- öffentlichten Text bzw. Textteil beigefügt n werden, wenn die Übertra- Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtgesamte Leistung unverändert von dieser stammt bzw. bei deren nachträglicher Zustimmung.
12.4 Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat die Kundin den Verwendungszweck anzugebenig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Um- fang der Nutzung und ist vorher zu vereinba- ren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf an- gemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt un- berührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. gung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen ge- sondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Über- tragung von Rechten an Dritte durch den Be- Name Straße, PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich E-Mail Unterschrift 🞏 angestellt 🞏 selbstständig Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild xxxxxxx darf ohne vorherige schriftliche Zu- stimmung des Journalisten nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet wer- den, insbesondere auch nicht in Onlinesyste- men (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Verän- derungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG we- der entstellt noch sonst beeinträchtigt wer- den. Dies gilt insbesondere für die Bearbei- tung des Materials durch den Einsatz elekt- ronischer Hilfsmittel. Das Material dKun- din erwirbt arf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfrem- det und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grund- sätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu xx- xxxx und in der Veröffentlichung auszuwei- sen. Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Wjene Rechteeise, die keinen Zweifeldem angegebenen Ver- wendungszweck an der Identität des Urhe- bers und der Zuordnung zum einzelnen Bei- trag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zu- ordnung des Urhebers zum Beitrag entneh- men lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Ver- wertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaub- nis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der Besteller ist verpflichtet, dem Journalis- ten ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsge- setz kostenlos zu lieÜbersetzung entsprechenfern.
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Samples: General Terms and Conditions for Translation Services
Urheberrecht. Für jede Nutzung gelten neben den getroffe- nen Vereinbarungen 1. Hat die Bestimmungen Firma Xxxxxxxxx Konzept e. K. nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von beigestellten Teilen des Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten ZweckBestel- lers zu liefern, Sprachraum und Um- fang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ur- sprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit so steht der vorherigen schriftlichen Zustim- mung des Journalisten erlaubt. Dies gilt ins- besondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dann Krankentagegeldversicherung mtl. Beitrag für eine(n) 35-jährige(n) Journalisten/-in nach Tarif KTN2 für 3.000 EUR Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Leistung. Nutzen Sie die attraktiven Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: 🞏 Ja, ich interessiere mich für die DKV Gruppenversicherung für Journalisten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. 🞏 Ich willigBesteller dafür e ein, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfrage an einen für die DKV tätigen Vermittler zur Kontakt- aufnahme übermittelt und zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21/5 78-21 15 Oder per Post an: DKV AG, KVGUK, 00000 Xxxx, Tel. 02 21/0 00 00 00, xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxx@xxx.xxx nicht übertragen werden, wenn die Übertra- Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Um- fang der Nutzung und ist vorher zu vereinba- ren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf an- gemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt un- berührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. gunSchutzrechte Drit- ter g im RahmeBestimmungsland n der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen ge- sondert vereinbarWare hierdurch nicht verletzt t werden. Die Weitergabe des Materials oder die Über- tragung von Rechten an Dritte durcFirma Xxxxxxxxx Konzept e. K. wird h den Be- Name Straße, PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich E-Mail Unterschrift 🞏 angestellt 🞏 selbstständig Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild xxxxxxx darf ohne vorherige schriftliche Zu- stimmung des Journalisten nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet wer- den, insbesondere auch nicht in Onlinesyste- men (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Verän- derungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG we- der entstellt noch sonst beeinträchtigt wer- den. Dies gilt insbesondere für die Bearbei- tung des Materials durch den Einsatz elekt- ronischer Hilfsmittel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfrem- det und nicht verfälscht weBesteller auf ihm bekannte Rechte hinweisenrden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grund- sähat die Firma Xxxxxxxxx Konzept e. K. von Ansprüchen Dritter freizustellen und den Ersatz tze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflicentstandenen Schadens zu leistenhtet. Montagen sind als solche kenntlich zu xx- xxxx und in der Veröffentlichung auszuwei- sen. DaWird diesem die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so bei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer WFirma Xxxxxxxxx Konzept e. K. – ohne Prüfung der Rechtslage – berechtigteise, die keinen ZweifelArbeiten bis zur Klärung an der Identität des Urhe- bers und der Zuordnung zum einzelnen Bei- trag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zu- ordnung des Urhebers zum Beitrag entneh- men lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Ver- wertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaub- nis zur Wahrnehmung weiterer RecRechtslage hte durch den Bestelund den Dritten einzustellen. Sollte die Firma Kitz- höfer Konzept e. K. durch die Verzögerung die Weiterführung des Auf- trages ler nicht verbumehr zumutbar sein, so ist er zum Rücktritt berechtigt.
2nden. Der BestelFirma Xxxxxxxxx Konzept e. K. überlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch zurückgesandt, sonst ler ist verpflicer berechtigthtet, dem Journalis- ten ein Belegexemplarsie drei Monate nach Abgabe des Angebotes zu vernichten gem. § 25 Verlagsge- setz kostenDiese Verpflichtung gilt für den Bestel- ler entsprechend. Der zur Vernichtung Berechtigte hat den Vertrags- partner von seiner Vernichtungsabsicht rechtzeitig vorher los zu lieinfor- mierenf
3. Der Firma Xxxxxxxxx Konzept e. K. stehen die Urheber- und ggf. gewerbliche Schutzrechte, insbesondere alle Nutzungs- und Verwer- tungsrechte an den von ihm oder von Dritten in seinem Auftrag gestalteten Modellen, Werkzeuge und Vorrichtungen, Entwürfen und Zeichnungen zu.ern.
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Samples: Sales Contracts
Urheberrecht. Für jede Nutzung gelten neben 12.1 Ein Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an von RW-ShowConcept erstellten Skizzen, Entwürfen, Plänen, Bild-, Video und/oder Tonträger, Originalen, Grafiken, Logos, Modellen, Texten, Konzeptionen, Reise- und/oder Veranstaltungsprogrammen und/oder dergleichen, in jedem Verfahren und zu jedem Verwendungszweck, verbleiben vorbehaltlich und ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung bei RW-ShowConcept. Gleich ob diese durch Angestellte von RW-ShowConcept und/oder von RW- ShowConcept beauftragter Unterfirmen erstellt, angefertigt, erdacht, generiert und/oder verschriftlicht werden.
12.2 Sollten Erzeugnisse und/oder Produkte nach den getroffe- nen Vereinbarungen vom Kunden vorgegebenen Zeichnungen, Vorlagen, Mustern und dergleichen hergestellt und/oder bei Unterfirmen beauftragt worden sein, so trifft den Kunden die Bestimmungen alleinige und allumfassende Prüfung, ob dadurch keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, RW-ShowConcept von allen eventuellen Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter geltend gemacht werden. Der Kunde verpflichtet sich auch Vorlagen, Zeichnungen, Druckfreigaben u.d.g. auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Im Fall von unrichtigen oder abgeänderten Daten und Druckvorlagen welche nicht durch den Kunden proaktiv RW-ShowConcept zur Verfügung gestellt werden, ist RW-ShowConcept frei von Ersatzansprüchen Dritter.
12.3 RW-ShowConcept steht das Urheberrecht an Skizzen, Entwürfen, Diagrammen, Grafiken, Plänen, Lichtbildern, Bild-, Ton- und Videoträgern sowie obig genannten geistigem Eigentum in Bild, Ton und Schrift nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes. Urheberrechtsgesetzes zu.
12.4 Die eingeräumten Rechte gelten von RW-ShowConcept hergestellten Sachen, Bild-, Ton- und/oder Videoträger sowie obig genanntes geistiges Eigentum sind grundsätzlich nur für den vereinbarten Zweckeigenen Gebrauch des Kunden bestimmt.
12.5 Überträgt RW-ShowConcept Nutzungsrechte an seinen physischen und geistigen Werken, Sprachraum ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes mit dem Kunden vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung und Um- fang in schriftlicher Form mit RW-ShowConcept.
12.6 Allumfängliche und zugestandene Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars auf den Auftraggeber über. Sofern projektbezogen nichts anderweitig mit dem Kunden in schriftlicher Form vereinbart wird.
12.7 Der Kunde i. S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, physisches und geistiges Eigentum von RW-ShowConcept zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
12.8 Bei der Verwertung obig genannter Dinge kann RW-ShowConcept, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt RW-ShowConcept zum Schadensersatz. Hierbei liegt es in der Verantwortung des Kunden, die Namensnennung proaktiv und ohne Aufforderung von RW-ShowConcept vorzunehmen.
12.9 Originale verbleiben stets bei RW-ShowConcept. Eine Herausgabe von Dateien und/oder schriftlichen Skizzen/Notizen sowie explizit physische Originale an den Kunden erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. RW-ShowConcept behält sich vor, physische Originale generell in eigenem Besitz zu behalten. Dies gilt nicht nur für von RW-ShowConcept angefertigte physische und geistige Eigentümer, sondern auch für von RW- ShowConcept beauftrage Unterfirmen, Künstler udg.
12.10 Hat der Kunde RW-ShowConcept keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion und/oder Erstellung Änderungen, so hat er alle anfallenden Mehrkosten und Stundensätze zu tragen. RW-ShowConcept behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
12.11 Der Kunde versichert, dass er an allen RW-ShowConcept übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur einmaligen NutzungVeröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ur- sprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde.
12.12 Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung von obig genanntem Eigentum von RW-ShowConcept auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustim- mung des Journalisten erlaubtZustimmung von RW-ShowConcept. Dies gilt ins- besondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dann Krankentagegeldversicherung mtl. Beitrag für eine(n) 35-jährige(n) Journalisten/-in nach Tarif KTN2 für 3.000 EUR Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Leistung. Nutzen Sie die attraktiven Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: 🞏 Ja, ich interessiere mich für die DKV Gruppenversicherung für Journalisten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. 🞏 Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfrage an einen für die DKV tätigen VermittleÜbertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht r zur Kontakt- aufnahme übermittelt und zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21/5 78-21 15 Oder per Post an: DKV AG, KVGUK, 00000 Xxxx, Tel. 02 21/0 00 00 00, xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxx@xxx.xxx nicht übertragen werdSpeicherung und/oder Vervielfältigungen, wenn die Übertra- Jede vereinbartdieses Recht nicht ausdrücklich e und jede weitere Nutzung des MaterialProjektbezogen in schriftlicher Form übertragen wurde.
12.13 Die Bearbeitung von obig genanntem Eigentum von RW-ShowConcept und/oder ihre Vervielfältigung und/ oder Verbreitung, analog und/oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung durch RW-ShowConcept. Entsteht durch Foto-Composing, -Montage und/oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, s ist honorarpflichtdieses mit [M] zu kennzeichnenig. Die HöhUrheber der verwendeten Werke und der Urheber e des Honorars richtet sich nach Art und Um- fang der Nutzung und ist vorher zu vereinba- ren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf an- gemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt un- berührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorarneuen Werkes e sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. gung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen ge- sondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Über- tragung von Rechten an Dritte durch den Be- Name Straße, PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich E-Mail Unterschrift 🞏 angestellt 🞏 selbstständig Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild xxxxxxx darf ohne vorherige schriftliche Zu- stimmung des Journalisten nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet wer- den, insbesondere auch nicht in Onlinesyste- men (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Verän- derungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material dMiturheber arf im Sinne des § 14 UrhG we- der entstellt noch sonst beeinträchtigt wer- den. Dies gilt insbesondere für die Bearbei- tung des Materials durch den Einsatz elekt- ronischer Hilfsmittel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfrem- det und nicht verfälscht werd§8UrhG.
12.14 en. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grund- sätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu xx- xxxx und in der Veröffentlichung auszuwei- sen. Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhe- bers und der Zuordnung zum einzelnen Bei- trag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zu- ordnung des Urhebers zum Beitrag entneh- men lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Ver- wertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaub- nis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der BestelKunde ler ist verpflichtobig genanntes geistiges Eigentum von RW-ShowConcept digital so zu speichern und/oder zu kopieren, dass der RW-ShowConcept mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
12.15 Der Kunde ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und RW-ShowConcept als Urheber des Materials klar und eindeutig identifizierbar und erkennbar ist.
12.16 Die Verbreitung von obig genanntem Eigentum von RW-ShowConcept im Internet, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Kunden bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen RW- ShowConcept und et, dem Journalis- ten ein BelegexemplarKunden gestattet.
12.17 Die Weitergabe obig genannten Eigentums von RW-ShowConcept im Internet und/oder auf Datenträgern und/oder Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen und/oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von RW-ShowConcept gem. § 25 Verlagsge- setz kostenlos zu lieDie Vervielfältigung und/oder Verbreitung von Bearbeitungen, die RW-ShowConcept auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch RW-ShowConcept. RW-ShowConcept ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und/oder Daten an den Kunden herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Hat RW-ShowConcept dem Kunden Datenträger, Dateien und/oder Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung durch RW-ShowConcept verändert werdenfern.
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Urheberrecht. Für jede Nutzung gelten neben den getroffe- nen Vereinbarungen 7.1 Der Film wird aufgrund des vom Auftraggeber und vom Filmproduzenten akzeptierten Drehbuches hergestellt. Der Produzent verfügt gem. § 38/1 UrhG über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte (ausgenommen wenn sie bei einer Verwertungsgesellschaft liegen), insbesondere die Bestimmungen zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutz-rechte, die auch nach Fertigstellung des UrheberrechtsgesetzesWerkes von ihm verwaltet werden.
7.2 Im Produktionsvertrag ist zu vereinbaren, welche Nutzungsrechte an dem fertigen Werk dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Produktionskosten in welchem Umfang (räumlich, zeitlich) eingeräumt werden.
7.3 Nach geltender Usance sind dies die Sende- /Auffüh- rungsrechte für das Gebiet der Republik Österreich ORF, TV-, Kabelgesellschaften und/oder Kino für die Dauer eines Jahres XXXXXXXXXXX 00-00/0. Xxxxx, 0000 XXXX // +00 000 00 000 00 // XXXXXX@XXXXXXXX.XXX // XXX.XXXXXXXX.XXX ab Fertigstellung/Ersteinsatz. Die eingeräumten Rechte gelten nur für eine Verlängerung oder Erweiterung der Sende- /Aufführungsrechte verbindlichen Un- terlagen über Abgeltung der Urheber- und Leistungsschutz- rechte insbesondere für den vereinbarten ZweckBereich Darsteller, Sprachraum Sprecher, Musik, Archivmaterialien liegen im Fachverband der Film- und Um- fang zur einmaligen NutzungMusikindustrie Österreichs auf. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ur- sprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit Die Verrechnung dieser anfal- lenden Kosten erfolgt durch den Produzenten gemäß Punkt 2 der vorherigen schriftlichen Zustim- mung des Journalisten erlaubtAllgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt ins- besondere auch für eine über das Sendeland hinausgehende Sendung via Satellit, soweit dadurch Rechte des Produzenten oder Urheber- und Leistungsschutzrechte insbesondere für den Bereich Darstel-ler, Sprecher, Musik, Archivmaterialien beeinträchtigt werden. Als Basis für die Freigabe Abgeltung von Buy-Outs gelten die von der CFP veröffentlichten Xxxxxx.
7.4 Für die Verwendung des Materials Werkes im Internet oder für ähn- lich geartete analoge oder digitale Plattformen (sog. neue Ver- wertungsarten; z.B. Verwendung auf Handheld-Computern, Mobiltelefone) ist eine gesonderte Vereinbarung zu Zwecken treffen.
7.5 Von der WerbungRechtseinräumung ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachige Synchronisation und der Verwen-dung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, soferne sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dann Krankentagegeldversicherung mtlFür die Abgeltung dieser abgetretenen Nutzungs-rechte ist zumindest der entgangene Gewinn der Produktion anzusetzen. Beitrag für eine(n) 35-jährige(n) Journalisten/-in nach Tarif KTN2 für 3.000 EUR Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Leistung. Nutzen Sie die attraktiven Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: 🞏 Ja, ich interessiere mich für die DKV Gruppenversicherung für Journalisten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. 🞏 Ich willige eDavon unberührt ist der Anspruch auf Schadenersatz.
7.6 Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstandenin, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfragdie gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen e an einen für die DKV tätigen Vermittler zur Kontakt- aufnahme übermittelt und zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzentsprechenden Verwertungsgesell- schaften vom Produzenten vorgenommen t werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21/5 78-21 15 Oder per Post an: DKV AG, KVGUK, 00000 Xxxx, Tel. 02 21/0 00 00 00, xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxx@xxx.xxx nicht übertragen werden, wenn die Übertra- Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Um- fang der Nutzung und ist vorher zu vereinba- ren.
7.7 . Der gesetzliche Mindestanspruch auf an- gemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt un- berührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. gung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen ge- sondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Über- tragung von Rechten an Dritte durch den Be- Name Straße, PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich E-Mail Unterschrift 🞏 angestellt 🞏 selbstständig Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild xxxxxxx darf ohne vorherige schriftliche Zu- stimmung des Journalisten nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet wer- den, insbesondere auch nicht in Onlinesyste- men (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Verän- derungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG we- der entstellt noch sonst beeinträchtigt wer- den. Dies gilt insbesondere für die Bearbei- tung des Materials durch den Einsatz elekt- ronischer Hilfsmittel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfrem- det und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grund- sätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu xx- xxxx und in der Veröffentlichung auszuwei- sen. Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhe- bers und der Zuordnung zum einzelnen Bei- trag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zu- ordnung des Urhebers zum Beitrag entneh- men lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Ver- wertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaub- nis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der BestelAuftraggeber ler ist verpflichtjeden Einsatz des Filmes außerhalb der im Produktionsvertrag genannten Ländern und Zeiträumen et, dem Journalis- ten ein BelegexemplarProduzenten unverzüglich zu melden.
7.8 Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial (Bild und Ton), insbesondere Negative, Masterbänder und ebenso das Restmaterial beim Produzenten.
7.9 Der Produzent verpflichtet sich, das Original-, Bild- und Tonmaterial des gelieferten Werkes fachgerecht gegen Kostenersatz zu lagern gem. § 25 Verlagsge- setz kostenDie Aufbewahrungsfrist beträgt bei Spots zwei Jahre, bei allen übrigen Auftragsproduktionen fünf Jahre. Vor Ablauf der jeweiligen Frist hat der Auftrag-geber bzw. sein Bevollmächtigter schriftlich die Dauer einer weiteren Aufbewahrung los zu liefordern. Bezüglich der Kostenab-geltung dieser zusätzlichen Aufbewahrung ist entsprechend der Richtlinien der Berufsgruppe Werbefilmhersteller des Fachverbandes der Film- und Musikindustrie Österreichs zu verfahrenf
7.10 Mit der Ablieferung des sendefähigen Kopie geht das Risiko für die Kopierunterlagen an den Auftraggeber über, auch wenn der Film beim Produzenten, bei einer von ihm beauftragten Kopieranstalt oder von ihm beauftragten Archiv gelagert wird.ern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Herstellung Von Werbefilmen
Urheberrecht. 8.11.1 Das Veröffentlichungsrecht hinsichtlich der Planung und des Bauwerks (zum Beispiel durch Abdruck in Fachzeitschriften oder durch Aushängen in Ausstel- lungen) steht sowohl der SKH als auch dem Auftragnehmer zu. Derartigen Veröf- fentlichungen kann die andere Vertragspartei nur aus wichtigem Grunde wider- sprechen. Bei Veröffentlichungen durch die SKH hat der Auftragnehmer An- spruch darauf, als Planverfasser namentlich genannt zu werden. Ist das Bauwerk abweichend von den Plänen des Auftragnehmers errichtet worden, oder ist das Bauwerk nachträglich verändert worden, darf der Auftragnehmer bei Veröffentli- chungen durch die SKH seiner namentlichen Erwähnung widersprechen.
8.11.2 Auf Verlangen des Auftragnehmers hat die SKH am Bauwerk eine Tafel mit dem Namen des Auftragnehmers anzubringen. Ist das Bauwerk abweichend von den Plänen des Auftragnehmers errichtet worden oder ist das Bauwerk nachträglich verändert worden, darf der Auftragnehmer einer entsprechenden Kennzeich- nung am Bauwerk widersprechen.
8.11.3 Die SKH ist grundsätzlich berechtigt, das Bauwerk abweichend von den Plänen des Auftragnehmers zu errichten beziehungsweise das Bauwerk nachträglich zu ändern. Sie muss die Änderungsabsicht aber dem Auftragnehmer gegenüber rechtzeitig ankündigen und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Entstel- lende Änderungen muss der Auftragnehmer jedoch in keinem Fall dulden.
8.11.4 Die SKH braucht aufgrund ihres Filialkonzeptes in vielen Fällen das Recht auf Vervielfältigung. Entsprechend ist diese Frage in den Verträgen zu regeln. Fehlt es an einer individualvertraglichen Regelung, hat die SKH das Recht zur Verviel- fältigung der Planung im Ganzen oder in Teilen.
8.11.5 Für jede Nutzung gelten neben den getroffe- nen Vereinbarungen Fall, dass der Auftrag des Auftragnehmers vor Vollendung des Bauwerks endet, räumt der Auftragnehmer der SKH schon jetzt das Nutzungsrecht (Nach- baurecht) ein, um ihm die Bestimmungen Fertigstellung des Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Um- fang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ur- sprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustim- mung des Journalisten erlaubt. Dies gilt ins- besondere Bauwerks zu ermöglichen.
8.11.6 Ein gesonderter Honoraranspruch für die Freigabe des Materials zu Zwecken Übertragung der Werbung. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dann Krankentagegeldversicherung mtl. Beitrag für eine(n) 35-jährige(n) Journalisten/-in nach Tarif KTN2 für 3.000 EUR Krankentagegeld mtl. ab steht dem 29. Tag Auftragnehmer nicht zu.
8.11.7 Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Leistung. Nutzen Sie die attraktiven Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: 🞏 Ja, ich interessiere mich für die DKV Gruppenversicherung für Journalisten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. 🞏 Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfrage an einen für die DKV tätigen Vermittler zur Kontakt- aufnahme übermittelt und zum Zwecke der Kontaktaufnahmunveräußerlichen Urheberpersönlichkeitsrechte sind e von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21/5 78-21 15 Oder per Post an: DKV AG, KVGUK, 00000 Xxxx, Tel. 02 21/0 00 00 00, xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxx@xxx.xxden vorstehenden Regelungen x nicht übertragen werden, wenn die Übertra- Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Um- fang der Nutzung und ist vorher zu vereinba- ren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf an- gemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt un- berührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. gung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen ge- sondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Über- tragung von Rechten an Dritte durch den Be- Name Straße, PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich E-Mail Unterschrift 🞏 angestellt 🞏 selbstständig Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild xxxxxxx darf ohne vorherige schriftliche Zu- stimmung des Journalisten nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet wer- den, insbesondere auch nicht in Onlinesyste- men (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Verän- derungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG we- der entstellt noch sonst beeinträchtigt wer- den. Dies gilt insbesondere für die Bearbei- tung des Materials durch den Einsatz elekt- ronischer Hilfsmittel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfrem- det und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grund- sätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu xx- xxxx und in der Veröffentlichung auszuwei- sen. Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhe- bers und der Zuordnung zum einzelnen Bei- trag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zu- ordnung des Urhebers zum Beitrag entneh- men lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Ver- wertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaub- nis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der Besteller ist verpflichtet, dem Journalis- ten ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsge- setz kostenlos zu liefern.
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Samples: Generalplanervertrag
Urheberrecht. Für jede Nutzung gelten neben 12.1. Die Leistungen und insbesondere die Software sind durch das Urheberrecht und internationale Urheberrechtsbestimmungen geschützt, ebenso bestehen Urheberrechtsverträge mit Lieferanten von IBF über geistiges Eigentum. Ausdrücklich festgehalten wird, dass an der Soft- ware jeweils eine Lizenz gemäß den getroffe- nen Vereinbarungen die Bestimmungen des UrheberrechtsgesetzesEinzelvertra- ges sowie diesen Bedingungen eingeräumt wird. Die eingeräumten Alle Rechte gelten nur für an den vereinbarten ZweckLeistungen und insbesondere der Software verbleiben sohin bei IBF oder ihren Lieferanten.
12.2. Dem Vertragspartner ist untersagt, Sprachraum und Um- fang zur einmaligen NutzungUrhebervermerke, den Lizenz- code sowie sonstige der Identifikation dienende Merkmale zu entfernen oder zu verändern.
13.2. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ur- sprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustim- mung des Journalisten erlaubt. Dies gilt ins- besondere IBF verarbeitet alle für die Freigabe Geschäftsbeziehungen relevanten personenbezogenen Daten der Vertragspartner (Name, Anschrift, Email-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer, UID-Nummer, Firmen- buchnummer, Bankverbindungen etc.) unter Bedachtnahme auf die datenschutzrechtlichen Vorschriften (DSGVO, österreichisches Daten- schutzgesetz). Diese Daten sind für die Geschäftsabwicklung erforder- lich und werden daher auf der Grundlage des Materials zu Zwecken der WerbungArt 6 Abs. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dann Krankentagegeldversicherung mtl1 lit. Beitrag für eine(n) 35-jährige(n) Journalisten/-in b DSGVO verarbeitet. Sie werden nach Tarif KTN2 für 3.000 EUR Krankentagegeld mtl. 10 Jahren ab dem 29Ende der Geschäftsbe- ziehung gelöscht, soweit sie nicht für Zwecke des Punktes 13.3 weiter- hin verarbeitet werden.
13.3. Tag Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Leistung. Nutzen Sie die attraktiven Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: 🞏 Ja, ich interessiere mich für die DKV Gruppenversicherung für Journalisten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. 🞏 Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfrage an einen für die DKV tätigen Vermittler zur Kontakt- aufnahme übermittelt und zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21/5 78-21 15 Oder per Post an: DKV AG, KVGUK, 00000 Xxxx, Tel. 02 21/0 00 00 00, xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxx@xxx.xxx nicht übertragen werden, wenn die Übertra- Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Um- fang der Nutzung und ist vorher zu vereinba- ren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf an- gemessene VergütungGemäß (§ 32 UrhG) bleibt un- berührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. gung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 3174 4 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 3Telekommunikationsgesetz (TKG) und gemäß Art 6 4 Abs. 4 UrhG anzuseh1 liten. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen ge- sondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials odef DSGVO werden r die Über- tragunvorgenannten personenbe- zogenen Daten auch für die Zusendung g von Rechten an Dritte durch den Be- Name Straße, PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflicInformationen und Einla- dungen zu Veranstaltungen der IBF per Post und per h E-Mail Unterschrift 🞏 angestellt 🞏 selbstständig Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild xxxxxxx darf ohne vorherige schriftliche Zu- stimmung des Journalisten nicht erfogenutzt – dies erfolgt u.algen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet wer-durch Auftragsverarbeiter (zB Druckereien den, insbesondere auch nicht in Onlinesyste- men (Internet, Intranet, Mailsystemen Werbeagen- turenetc.). Verfälschende oder sinnentstellende Verän- derungen von BildDie Verarbeitung erfolgt unter Einhaltung der DSGVO. Der Vertragspartner kann dieser Nutzung jederzeit ern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestaeine E-Mail an xxxxxx@xxx-xxxxxxxxx.xxx widersprechen.
13.4ttet. Das Material dSoweit dies für die Vertragsabwicklung mit dem Vertragspartner erforderlich ist, werden die Daten an Dritte weitergegeben, z.B. Subliefe- ranten wie das Austrian Standards Institute, Auftragsverarbeiter. Weiters werden die Daten arf im Sinne des § 14 UrhG we- der entstellt noch sonst beeinträchtigt wer-erforderlichen Umfang – zB zur Erfüllung abgabe- rechtlicher Verpflichtungen – an externe Dienstleister, zB Steuerberater, weitergegeben.
13.5 den. Dies gilt insbesondere für die Bearbei- tung des Materials durch den Einsatz elekt- ronischer Hilfsmittel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfrem- det und nicht verfälscht weWeitere Informationen zum Datenschutz sind abrufbar unter xxx.xxx-xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxx.
13.6rden. Der Besteller ist zur BeachtVertragspartner hat ein Recht auf Auskunft über die ihn betref- fenden personenbezogenen Daten, auf Datenübertragbarkeit, auf Be- richtigung oder Löschung personenbezogener Daten sowie auf Ein- schränkung ung der publizistischen Grund- sätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflicoder Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner perso- nenbezogenen Datenhtet. Montagen sind als solche kenntlich zu xx- xxxx und in der Veröffentlichung auszuwei- sen. Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhe- bers und der Zuordnung zum einzelnen Bei- trag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zu- ordnung des Urhebers zum Beitrag entneh- men lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Ver- wertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaub- nis zur Wahrnehmung weiteDer Vertragspartner kann diese rer Rechte durch den Besteller nicht verbueine E-Mail an xxxxxx@xxx-xxxxxxxxx.xxx ausüben. Schließlich hat der Vertragspartner ein Recht auf Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien, xxx@xxx.xx.xx, xxx.xxx.xx.xx).
13.7nden. Der BestelVertragspartner ler ist verpflichtet, dem Journalis- ten ein BelegexemplarIBF Änderungen seiner Wohn- oder Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegen- ständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist gem. § 25 Verlagsge- setz kostenlos zu liefWird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zuge- gangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet wurden.ern.
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Samples: Allgemeine Vertrags , Lizenz Und Nutzungsbedingungen
Urheberrecht. Für jede Nutzung gelten neben den getroffe- nen Vereinbarungen 7.1 Der Film wird aufgrund des vom Auftraggeber und vom Filmproduzenten akzeptierten Drehbuches hergestellt. Der Produzent verfügt gem. § 38/1 UrhG über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte (ausgenommen wenn sie bei einer Verwertungsgesellschaft liegen), insbesondere die Bestimmungen zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des UrheberrechtsgesetzesWerkes von ihm verwaltet werden.
7.2 Im Produktionsvertrag ist zu vereinbaren, welche Nutzungsrechte an dem fertigen Werk dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Produktionskosten in welchem Umfang (räumlich, zeitlich) eingeräumt werden.
7.3 Nach geltender Usance sind dies die Sende- /Aufführungsrechte für das Gebiet der Republik Österreich ORF, TV-, Kabelgesellschaften und/oder Kino für die Dauer eines Jahres ab Fertigstellung/Ersteinsatz. Die eingeräumten Rechte gelten nur für eine Verlängerung oder Erweiterung der Sende- /Aufführungsrechte verbindlichen Unterlagen über Abgeltung der Urheber- und Leistungsschutzrechte insbesondere für den vereinbarten ZweckBereich Darsteller, Sprachraum Sprecher, Musik, Archivmaterialien liegen im Fachverband der Film- und Um- fang zur einmaligen NutzungMusikwirtschaft Österreichs auf. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ur- sprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit Die Verrechnung dieser anfallenden Kosten erfolgt durch den Produzenten gemäß Punkt 2 der vorherigen schriftlichen Zustim- mung des Journalisten erlaubtAllgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt ins- besondere auch für eine über das Sendeland hinausgehende Sendung via Satellit, soweit dadurch Rechte des Produzenten oder Urheber- und Leistungsschutzrechte insbesondere für den Bereich Darsteller, Sprecher, Musik, Archivmaterialien beeinträchtigt werden. Als Basis für die Freigabe Abgeltung von Buy-Outs gelten die von der CFP veröffentlichten Xxxxxx.
7.4 Für die Verwendung des Materials Werkes im Internet oder für ähnlich geartete analoge oder digitale Plattformen (sog. neue Verwertungsarten; z.B. zur Verwendung auf Handheld-Computern, Mobiltelefone) ist eine gesonderte Vereinbarung zu Zwecken treffen.
7.5 Von der WerbungRechtseinräumung ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachige Synchronisation und der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, soferne sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Eingeräumte Für die Abgeltung dieser abgetretenen Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dann Krankentagegeldversicherung mtlist zumindest der entgangene Gewinn der Produktion anzusetzen. Beitrag für eine(n) 35-jährige(n) Journalisten/-in nach Tarif KTN2 für 3.000 EUR Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Leistung. Nutzen Sie die attraktiven Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: 🞏 Ja, ich interessiere mich für die DKV Gruppenversicherung für Journalisten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. 🞏 Ich willige eDavon unberührt ist der Anspruch auf Schadenersatz.
7.6 Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstandenin, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfragdie gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen e an einen für die DKV tätigen Vermittler zur Kontakt- aufnahme übermittelt und zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzentsprechenden Verwertungsgesellschaften vom Produzenten vorgenommen t werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21/5 78-21 15 Oder per Post an: DKV AG, KVGUK, 00000 Xxxx, Tel. 02 21/0 00 00 00, xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxx@xxx.xxx nicht übertragen werden, wenn die Übertra- Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Um- fang der Nutzung und ist vorher zu vereinba- ren.
7.7 . Der gesetzliche Mindestanspruch auf an- gemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt un- berührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. gung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen ge- sondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Über- tragung von Rechten an Dritte durch den Be- Name Straße, PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich E-Mail Unterschrift 🞏 angestellt 🞏 selbstständig Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild xxxxxxx darf ohne vorherige schriftliche Zu- stimmung des Journalisten nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet wer- den, insbesondere auch nicht in Onlinesyste- men (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Verän- derungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG we- der entstellt noch sonst beeinträchtigt wer- den. Dies gilt insbesondere für die Bearbei- tung des Materials durch den Einsatz elekt- ronischer Hilfsmittel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfrem- det und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grund- sätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu xx- xxxx und in der Veröffentlichung auszuwei- sen. Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhe- bers und der Zuordnung zum einzelnen Bei- trag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zu- ordnung des Urhebers zum Beitrag entneh- men lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Ver- wertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaub- nis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der BestelAuftraggeber ler ist verpflichtjeden Einsatz des Filmes außerhalb der im Produktionsvertrag genannten Ländern und Zeiträumen et, dem Journalis- ten ein BelegexemplarProduzenten unverzüglich zu melden.
7.8 Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial (Bild und Ton), insbesondere Negative, Masterbänder und ebenso das Restmaterial beim Produzenten.
7.9 Der Produzent verpflichtet sich, das Original-, Bild- und Tonmaterial des gelieferten Werkes 1 Jahr, bei fertigen Spots oder sonstigen Produktionen (Auftragsproduktion) 2 Jahre zu lagern gem. § 25 Verlagsge- setz kostenVor Ablauf der jeweiligen Frist kann der Auftraggeber schriftlich die Dauer einer weiteren, diesfalls kostenpflichtigen Aufbewahrung vereinbaren. Bei der Kalkulation der Kostenabgeltung ist der tatsächliche Aufwand sachgerechter Lagerung (z.B. bei digitalen Formaten regelmäßiges Umkopieren) los zu lieberücksichtigenf
7.10 Mit der Ablieferung des sendefähigen Kopie geht das Risiko für die Kopierunterlagen an den Auftraggeber über, auch wenn der Film beim Produzenten, bei einer von ihm beauftragten Kopieranstalt oder von ihm beauftragten Archiv gelagert wird.ern.
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Urheberrecht. Für jede Nutzung gelten neben den getroffe- nen Vereinbarungen 16.1.Die vom Makler/Verwalter („Urheber“) erstellten Exposés, Informationsmappen, Fotos und Dokumente (insgesamt „Werke“) sind urheberrechtlich geschützt. 16.2.Die Kopie oder Veröffentlichung der Werke oder die Bestimmungen des UrheberrechtsgesetzesWeiterverbreitung von Bildern der Werke ist untersagt, es sei denn der Makler/Verwalter stimmt der Kopie oder Veröffentli- chung vorher in Textform zu. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Um- fang Zustimmung zur einmaligen Nutzungkommerziellen Nutzung kann von der Zahlung einer Gebühr oder der Vereinbarung einer kostenpflichtigen Lizensierung abhängig gemacht werden. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ur- sprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustim- mung des Journalisten erlaubt. Dies 16.3.Vorstehendes gilt ins- besondere insbesondere auch für die Freigabe Weiterverbreitung im Internet, Social-Me- dia, Chat-Programmen, Printmedien oder vergleichbarem. 16.4.Die private nicht-kommerzielle Weiterverbreitung im Internet kann dann gestattet sein, wenn der Urheber deutlich und in räumlicher Nähe zum Werk oder zum Bild des Materials zu Zwecken Werkes ge- nannt ist und ein Link auf die Internetpräsenz des Urhebers gesetzt ist oder die Weiterver- breitung dem Vertragszweck (Verkauf der WerbungImmobilie) dient. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne 16.5.Zuwiederhandlungen gegen vorstehende Pflichten rechtfertigen zur Geltendmachung von Schadensersatz, einen Anspruch auf Unterlassung und/oder Beendigung der urheber- rechtswidrigen Nutzung und gegebenenfalls strafrechtlichen Verfolgung. 17.1.Alle vom Makler/Verwalter übersandten Exposé, Angebote und Informationen sind ver- traulich. 17.2.Xxxx ausdrückliche Zustimmung in Textform, ist eine Weitergabe an Dritte untersagt. 17.3.Ein Verstoß gegen das Vertraulichkeits- und Weitergabeverbot verpflichtet den Auftrag- geber zum Schadensersatz in Höhe der Provision gemäß 6.1., wenn aufgrund des Journalisten auch dann Krankentagegeldversicherung mtlVerstoßes ein Kaufvertrag abgeschlossen worden ist, der nach Maßgabe dieses Vertrages provisions- pflichtig gewesen wäre. Beitrag für eine(nDer Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch bleibt davon unberührt. 18.1.Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch den Makler/Verwalter, gesetzliche Ver- treter oder Erfüllungsgehilfen des Maklers verursacht wurden, haftet der Makler stets unbe- schränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist. 18.2.Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Ver- tragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) 35-jährige(n) Journalisten/-in durch leichte Fahrlässigkeit des Makler/Verwalter, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Maklers ist die Haf- tung der Höhe nach Tarif KTN2 für 3.000 EUR Krankentagegeld mtlauf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit des- sen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. ab dem 29Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen. Tag Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Leistung18.3.Dies vorausgeschickt, richten sich Gewährleistungsansprüche nach den Vorschriften des BGB. Nutzen Sie die attraktiven Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: 🞏 Ja, ich interessiere mich18.4.Der Makler/Verwalter haftet darüberhinaus nicht für die DKV Gruppenversicherung für Journalisten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. 🞏 Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfrage an einen für die DKV tätigen Vermittler zur Kontakt- aufnahme übermitteldauerhafte Verfügbarkeit sei- ner Internetpräsenz t und zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21/5 78-21 15 Oder per Post an: DKV AG, KVGUK, 00000 Xxxx, Tel. 02 21/0 00 00 00, xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxx@xxx.xxx nicht übertragen werden, wenn die Übertra- Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Um- fang der Nutzung und ist vorher zu vereinba- ren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf an- gemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt un- berührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. gung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen ge- sondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Über- tragung von Rechten an Dritte durch den Be- Name Straße, PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich E-Mail Unterschrift 🞏 angestellt 🞏 selbstständig Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild xxxxxxx darf ohne vorherige schriftliche Zu- stimmung des Journalisten nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet wer- den, insbesondere auch nicht in Onlinesyste- men (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Verän- derungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG we- der entstellt noch sonst beeinträchtigt wer-dort veröffentlichten Exposés den. Dies gilt insbesonddann, wenn die Verfügbarkeit durch einen nicht im Einflussbereich des Maklers liegenden Grund gestört ist. Beispielhaft sind dies höhere Gewalt, Stromausfall, Serverausfall etc. 18.5.Kürzere Ausfälle des Angebotes bedingt durch Wartungsarbeiten an der Internetprä- senz, den genutzten Servern (Drittservern oder Servern der Webspacebetreiber), der ge- nutzten Vermarktungsplattformen oder vergleichbaren Sachverhalten, berechtigen nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. 18.6.Der Makler/Verwalter haftet nicht ere für die Bearbei- tung des Materials durch den Einsatz elekt- ronischer HilfsmiRichtigkeit und Vollständigkeit der vom Ver- käufer gemäß 13.2ttel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfrem- det und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grund- sätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu xx- xxxx und in der Veröffentlichung auszuwei- sen. Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhe- bers und der Zuordnung zum einzelnen Bei- trag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zu- ordnung des Urhebers zum Beitrag entneh- men lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Ver- wertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaub- nis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der Besteller ist verpflichtet, dem Journalis- ten ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsge- setz kostenlos zu lieerhaltenen objektsbezogenen Informationenfern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheberrecht. Für jede Nutzung gelten neben 1. Dolphin photography, Fotograf Xxxxx Xxxxxx, steht das Urheberrecht an den getroffe- nen Vereinbarungen die Bestimmungen Lichtbildern nach Maß- gabe des UrheberrechtsgesetzesUrheberrechtsgesetzes zu.
2. Die eingeräumten Rechte gelten von Dolphin photography hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den vereinbarten Zweckeigenen Ge- brauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt Dolphin photography Nutzungsrechte an ihren Werken, Sprachraum und Um- fang ist - sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, d.h. das Recht zur einmaligen ausschließlich privaten Nutzung. Jede erneute Erweiterte Nutzungsrechte bedürfen vor entsprechender Nutzung oder sonstige Ausweitung des ur- sprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustim- mung des Journalisten erlaubt. Dies gilt ins- besondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dann Krankentagegeldversicherung mtl. Beitrag für eine(n) 35-jährige(n) Journalisten/-in nach Tarif KTN2 für 3.000 EUR Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit von Dolphin photography und Leistung. Nutzen Sie die attraktiven Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: 🞏 Ja, ich interessiere mich für die DKV Gruppenversicherung für Journalisten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. 🞏 Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfrage an einen für die DKV tätigen Vermittler zur Kontakt- aufnahme übermittelt und zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21/5 78-21 15 Oder per Post an: DKV AG, KVGUK, 00000 Xxxx, Tel. 02 21/0 00 00 00, xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxx@xxx.xxx nicht übertragen werden, wenn die Übertra- Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Um- fang der Nutzung und ist vorher zu vereinba- rsind honorarpflich- tig.
4en. Der gesetzliche Mindestanspruch auf an- gemessene Vergütung (§ 32 UrhGAuftraggeber erwirbt an den Lichtbildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall einge- räumten Nutzungsrechte ) bleibt un- berühder Bildautor, x.xrt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. gunXxxxxxx photography, Xxxxx Xxxxxx, berechtigt, die Bilder g im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen ge- sondert vereinbart werdihrer Eigenwerbung zu verwenden.
5en. Die Weitergabe des Materials oder die Über- tragung von RechteÜbertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte n an Dritte durch den Be- Name Strabedarf der schriftlichen Zustimmung von Dolphin photography.
6. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Dolphin photo- graphy.
7. Bei Auftragserteilung handwerklicher Fotoarbeiten (z.B. Reportagenße, PBewerbungsbilderLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich E-Mail Unterschrift 🞏 angestellt 🞏 selbstständig Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild xxxxxxx darf ohne vorherige schriftliche Zu- stimmStudioauf- nahmen jeglicher Art, Hochzeitsserien) bleiben alle Hilfsmittel, die zur Anfertigung von Fotos benötigt werden (z.B. digitale Daten, Kontaktbögen, Negative, Bildbearbeitungen) Eigentum ung des Journalisten nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet wer-Urhebers den, insbesondere auch nicht in Onlinesyste- men (Intehier Dolphin photographyrnet, Intranet, MailsystemenXxxxx Xxxxxx etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Verän- derungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG we- der entstellt noch sonst beeinträchtigt wer- den. Dies gilt insbesondere für die Bearbei- tung des Materials durch den Einsatz elekt- ronischer Hilfsmittel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfrem- det und nicht verfälscht we
8rden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grund- sätze des Deutschen Presserates (Pressekoeines Bildes i.S. von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen dex und Richtlinien) verpfliczu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sindhtet. Montagen sind als solche kenntlich zu xx- xxxx und§ 60 UrhG wird ausdrücklich ausbedungen.
9. Bei jeglicher Art in der Veröffentlichung auszuwei- sen. Dabei hat ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammeurheberrechtlich geschützte Namensnennung des Bildautor, hier Dolphin photography, Xxxxx Xxxxxx, rn) zu verwenden. Ein Urhebervermerk im Sierfolgen: z. B.: Foto: Dolphin photography, Xxxxx Xxxxxx, 00000 Xxxxx Eine Verletzung nne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhe- bers und der ZuordnRechts auf Namensnennung berechtigt Dolphin photography ung zum einzelnen Bei- trag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zu- ordnung des Urhebers zum Beitrag entneh- men lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Ver- wertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaub- nis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der Besteller ist verpflichtet, dem Journalis- ten ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsge- setz kostenlos zu lieSchadensersatzfern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheberrecht. Für jede Nutzung gelten neben den getroffe- nen getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Um- fang Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ur- sprünglich ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustim- mung Zustimmung des Journalisten erlaubt. Dies gilt ins- besondere insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dann Krankentagegeldversicherung mtl. Beitrag für eine(n) 35-jährige(n) Journalisten/-in nach Tarif KTN2 für 3.000 EUR Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Leistung. Nutzen Sie die attraktiven Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: 🞏 Ja, ich interessiere mich für die DKV Gruppenversicherung für Journalisten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. 🞏 Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfrage an einen für die DKV tätigen Vermittler zur Kontakt- aufnahme übermittelt und zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21/5 78-21 15 Oder per Post an: DKV AG, KVGUK, 00000 Xxxx, Tel. 02 21/0 00 00 00, xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxx@xxx.xxx nicht übertragen werden, wenn die Übertra- Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Um- fang der Nutzung und ist vorher zu vereinba- ren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf an- gemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt un- berührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. gunÜbertragung g im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen ge- sondergesondert t vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Über- tragunÜbertragung g von Rechten an Dritte durch den Be- Name Straße, PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich E-Mail Unterschrift 🞏 angestellt 🞏 selbstständig Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild xxxxBesteller xxx darf ohne vorherige schriftliche Zu- stimmZustimmung ung des Journalisten nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet wer-werden den, insbesondere auch nicht in Onlinesyste- Onlinesystemen men (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Verän- derunVeränderungen gen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG we- weder der entstellt noch sonst beeinträchtigt wer-werden den. Dies gilt insbesondere für die Bearbei- tBearbeitung ung des Materials durch den Einsatz elekt- roniscelektronischer her Hilfsmittel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfrem- verfremdet det und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grund- säGrundsätze tze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu xx- xmachen xxx und in der Veröffentlichung auszuwei-auszuweisen sen. Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhe- bUrhebers ers und der Zuordnung zum einzelnen Bei- tBeitrag rag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zu- ordnZuordnung ung des Urhebers zum Beitrag entneh- entnehmen men lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Ver- wertungsgesellschafVerwertungsgesellschaften ten bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaub- Erlaubnis nis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der Besteller ist verpflichtet, dem Journalis- Journalisten ten ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsge- sVerlagsgesetz etz kostenlos zu liefern.
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Samples: Lieferungs Und Geschäftsbedingungen Für Freie Journalisten
Urheberrecht. Für jede Nutzung gelten neben den getroffe- nen Vereinbarungen die Bestimmungen 7.1 Das Werk wird aufgrund des Urheberrechtsgesetzesvom Auftraggeber und von der Xxxxxxxxx Xxxxxx Media & Filmproduktion akzeptierten Konzepts bzw. Drehbuches hergestellt. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Um- fang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ur- sprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustim- mung des Journalisten erlaubt. Dies gilt ins- besondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dann Krankentagegeldversicherung mtl. Beitrag für eine(n) 35-jährige(n) Journalisten/-in nach Tarif KTN2 für 3.000 EUR Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Leistung. Nutzen Sie die attraktiven Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: 🞏 Ja, ich interessiere mich für die DKV Gruppenversicherung für Journalisten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. 🞏 Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfrage an einen für die DKV tätigen Vermittler zur Kontakt- aufnahme übermittelt und zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21/5 78-21 15 Oder per Post an: DKV AG, KVGUK, 00000 Xxxx, Tel. 02 21/0 00 00 00, xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxx@xxx.xxx nicht übertragen werden, wenn die Übertra- Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Um- fang der Nutzung und ist vorher zu vereinba- ren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf an- gemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt un- berührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. gung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte VereinbarunXxxxxxxxx Xxxxxx Media & Filmproduktion verfügt g gem. § 34 Abs. 38/1 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechtüber alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte (ausgenommen wenn sie bei einer Verwertungsgesellschaft liegen), insbesondere die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Werkes von ihr verwaltet werden.
7.2 Wenn nicht anders vereinbart erwirbt der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Produktionskosten folgende Nutzungsrechte an dem fertigen Werk:
7.2.1 Aufführungsrechte für die aktive Nutzung (bezahlte Werbeschaltungen) in Onlinemedien, für das Gebiet der Republik Österreich und Kino, für die Dauer eines Jahres ab Fertigstellung.
7.2.2 Aufführungsrechte für die passive Nut-zung (ohne bezahlte Werbeschaltungen) in Onlinemedien, Firmenpräsentationen und Salesmeetings, örtlich unbegrenzt für die Dauer von 10 Jahren.
7.2.3 Für eine Verlängerung e oder Sperrfristen müssen ge- sonderErweiterung der Sende-/ Aufführungsrechte (insbesondere für TV) ist eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
7.3 Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergän- zung, fremdsprachige Synchronisation und der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, soferne sie nicht ver- traglich ausdrücklich t vereinbarund gesondert abgegolten t werden. Die Weitergabe des Materials odeFür r die Über- tragung von Rechten an Dritte durch den Be- Name Straße, PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich E-Mail Unterschrift 🞏 angestellt 🞏 selbstständig Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild xxxxxxx darf ohne vorherige schriftliche Zu- stimmung des Journalisten nicht erfoAbgeltung dieser abgetretenen Nutzungs- rechte ist zumindest der entgangene Gewinn der Xxxxxxxxx Xxxxxx Media & Filmproduktion anzusetzenlgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet wDavon unberührt ist der Anspruch auf Schadenersatz.
7.4 Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstan- er- den, insbesondere auch nicht in Onlinesyste- men (Internet, Intranet, Mailsystemendass die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an die entsprechenden Verwertungsgesellschaften von der Xxxxx- toph Skofic Media & Filmproduktion vorgenommen werden etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Verän- derungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG we- der entstellt noch sonst beeinträchtigt wer- den. Dies gilt insbesondere für die Bearbei- tung des Materials durch den Einsatz elekt- ronischer Hilfsmittel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfrem- det und nicht verfälscht werd
7.5 en. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grund- sätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu xx- xxxx und in der Veröffentlichung auszuwei- sen. Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhe- bers und der Zuordnung zum einzelnen Bei- trag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zu- ordnung des Urhebers zum Beitrag entneh- men lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Ver- wertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaub- nis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der BestelAuftraggeber ler ist verpflichtet, dem Journalis- ten ein Belegexemplarjeden Einsatz des Filmes außerhalb der im Produktionsvertrag genannten Ländern und Zeiträumen der Xxxxxxxxx Xxxxxx Media & Filmproduk- tion unverzüglich zu melden.
7.6 Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial (Bild und Ton), insbesondere Negative, Masterbänder und ebenso das Restmaterial bei der Xxxxxxxxx Xxxxxx Media & Filmproduktion.
7.7 Die Xxxxxxxxx Xxxxxx Media & Filmproduktion verpflichtet sich, das Original-, Bild- und Tonmaterial des gelieferten Werkes 1 Jahr, bei fertigen Spots oder sonstigen Produktio- nen (Auftragsproduktion) 2 Jahre zu lagern gem. § 25 Verlagsge- setz kostenlos zu lieVor Ablauf der jeweiligen Frist kann der Auftraggeber schriftlich die Dauer einer weiteren, diesfalls kostenpflichtigen Aufbewahrung vereinbarenf
7.8 Mit der Ablieferung der sendefähigen Kopie geht das Risiko für die Kopierunterlagen an den Auftraggeber über, auch wenn der Film bei der Xxxxxxxxx Xxxxxx Media & Filmproduk- tion, bei einer von ihr beauftragten Kopieranstalt oder von ihr beauftragten Archiv gelagert wird.
7.9 Bei einer ausschließlichen Equipmentvermitung entstehen keine Urheberansprüche der Xxxxxxxxx Xxxxxx Media & Filmproduktion.ern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheberrecht. Für jede Nutzung gelten neben den getroffe- nen Vereinbarungen 7.1 Der Film wird aufgrund des vom Auftraggeber und vom Film produzenten akzeptierten Drehbuches hergestellt. Der Produzent verfügt gem . § 38/ 1 UrhG über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte ( ausgenom m en wenn sie bei einer Verwertungsgesellschaft liegen), insbesondere die Bestimmungen zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschut zrechte, die auch nach Fertigstellung des UrheberrechtsgesetzesWerkes von ihm verwaltet werden.
7.2 I m Produktionsvertrag ist zu vereinbaren, welche Nutzungsrechte an dem fert igen Werk dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Produktionskosten in welchem Um fang ( räum lich, zeit lich) eingeräum t werden.
7.3 Nach geltender Usance sind dies die Sende-/ Aufführungsrechte für das Gebiet der Republik Österreich ORF, TV- , Kabelgesellschaften und/ oder Kino für die Dauer eines Jahres ab Fertigstellung/ Ersteinsatz. Die eingeräumten Rechte gelten nur für eine Verlängerung oder Erweiterung der Sende-/ Aufführungsrechte verbindlichen Unterlagen über Abgeltung der Urheber- und Leistungsschutzrechte insbesondere für den vereinbarten ZweckBereich Darsteller, Sprachraum Sprecher, Musik, Archivm aterialien liegen im Fachverband der Film - und Um- fang zur einmaligen NutzungMusikindustrie Österreichs auf. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ur- sprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit Die Verrechnung dieser anfallenden Kosten erfolgt durch den Produzenten gem äß Punkt 2 der vorherigen schriftlichen Zustim- mung des Journalisten erlaubtAllgem einen Geschäftsbedingungen. Dies gilt ins- besondere auch für eine über das Sendeland hinausgehende Sendung via Satellit, soweit dadurch Rechte des Produzenten oder Urheber- und Leistungsschutzrechte insbesondere für den Bereich Darsteller, Sprecher, Musik, Archivm aterialien beeinträchtigt werden. Als Basis für die Freigabe Abgeltung von Buy- Outs gelten die von der CFP veröffentlichten Tar ife.
7.4 Für die Verwendung des Materials Werkes im I nternet oder für ähnlich geartete analoge oder digitale Plattform en ( sog. neue Verwertungsarten; z.B. zur Verwendung auf Handheld- Com putern, Mobiltelefone) ist eine gesonderte Vereinbarung zu Zwecken t reffen.
7.5 Von der WerbungRechtseinräum ung ausgenom m en sind jedenfalls die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, frem dsprachige Synchronisation und der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/ oder Ton, soferne sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Eingeräumte Für die Abgeltung dieser abgetretenen Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dann Krankentagegeldversicherung mtlist zum indest der entgangene Gewinn der Produktion anzusetzen. Beitrag für eine(n) 35-jährige(n) Journalisten/-in nach Tarif KTN2 für 3.000 EUR Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Leistung. Nutzen Sie die attraktiven Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: 🞏 Ja, ich interessiere mich für die DKV Gruppenversicherung für Journalisten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. 🞏 Ich willige eDavon unberührt ist der Anspruch auf Schadenersat z.
7.6 Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich dam it einverstandenin, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfragdie gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen e an einen für die DKV tätigen Vermittler zur Kontakt- aufnahme übermittelt und zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzentsprechenden Verwertungsgesellschaften vom Produzenten vorgenom m en t werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21/5 78-21 15 Oder per Post an: DKV AG, KVGUK, 00000 Xxxx, Tel. 02 21/0 00 00 00, xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxx@xxx.xxx nicht übertragen werden, wenn die Übertra- Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Um- fang der Nutzung und ist vorher zu vereinba- ren.
7.7 . Der gesetzliche Mindestanspruch auf an- gemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt un- berührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. gung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen ge- sondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Über- tragung von Rechten an Dritte durch den Be- Name Straße, PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich E-Mail Unterschrift 🞏 angestellt 🞏 selbstständig Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild xxxxxxx darf ohne vorherige schriftliche Zu- stimmung des Journalisten nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet wer- den, insbesondere auch nicht in Onlinesyste- men (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Verän- derungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG we- der entstellt noch sonst beeinträchtigt wer- den. Dies gilt insbesondere für die Bearbei- tung des Materials durch den Einsatz elekt- ronischer Hilfsmittel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfrem- det und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grund- sätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu xx- xxxx und in der Veröffentlichung auszuwei- sen. Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhe- bers und der Zuordnung zum einzelnen Bei- trag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zu- ordnung des Urhebers zum Beitrag entneh- men lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Ver- wertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaub- nis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der BestelAuftraggeber ler ist verpflichtj eden Einsatz des Film es außerhalb der im Produktionsvertrag genannten Ländern und Zeiträum en et, dem Journalis- ten ein BelegexemplarProduzenten unverzüglich zu m elden.
7.8 Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsm aterial ( Bild und Ton), insbesondere Negative, Masterbänder und ebenso das Restm aterial beim Produzenten.
7.9 Der Produzent verpflichtet sich, das Original-, Bild- und Tonm aterial des gelieferten Werkes 1 Jahr, bei fert igen Spots oder sonstigen Produktionen ( Auftragsproduktion) 2 Jahre zu lagern gem. § 25 Verlagsge- setz kostenVor Ablauf der j eweiligen Frist kann der Auftraggeber schriftlich die Dauer einer weiteren, diesfalls kostenpflichtigen Aufbewahrung vereinbaren. Bei der Kalkulation der Kostenabgeltung ist der tatsächliche Aufwand sachgerechter Lagerung ( z. B. bei digitalen Form aten regelm äßiges Um kopieren) los zu lieberücksichtigenf
7.10 Mit der Ablieferung des sendefähigen Kopie geht das Risiko für die Kopierunterlagen an den Auftraggeber über, auch wenn der Film beim Produzenten, bei einer von ihm beauftragten Kopieranstalt oder von ihm beauftragten Archiv gelagert wird.ern.
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Urheberrecht. Für jede Nutzung gelten neben 1. Die Urhebernutzungsrechte an den getroffe- nen Vereinbarungen die von der Firma geschaffenen Werken (Kommunikationskampagnen, Kommunikationskonzepte, Gestaltungsvorschläge, Design, grafische Entwürfe und Skizzen, Texte, Bilder, Fotos, Ton, Filme, Etiketten, Packungen, Markensignete, Anzeigen, Radio- und Fernsehspots, Plakate, Online-Solutions etc.) verbleiben bei der Firma. Die Firma verfügt über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des UrheberrechtsgesetzesBundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992. Die eingeräumten Rechte gelten nur für Firma ist berechtigt, die Urheberschaft an ihren Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.
2. Der Umfang der erlaubten Nutzung an den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Um- fang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ur- sprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustim- mung des Journalisten erlaubt. Dies gilt ins- besondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dann Krankentagegeldversicherung mtl. Beitrag für eine(n) 35-jährige(n) Journalisten/-in nach Tarif KTN2 für 3.000 EUR Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Leistung. Nutzen Sie die attraktiven Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: 🞏 Ja, ich interessiere mich für die DKV Gruppenversicherung für Journalisten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. 🞏 Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfrage an einen für die DKV tätigen Vermittler zur Kontakt- aufnahme übermittelt und zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhobFirma geschaffenen Werken ergibt sich aus einem separaten Vertrag oderen, verarbeitet unwenn ein solcher fehlt, aus ihrer Offerte. Die von der Firma geschaffenen Werke dürfen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages d genutzt werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21/5 78-21 15 Oder per Post an: DKV Ebenso dürfen Auftragsunterlagen oder Teile davonAG, KVGUK, 00000 Xxxx, Tel. 02 21/0 00 00 00, xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxx@xxx.xxx nicht übertragewelche dem Auftraggeber ausgehändigt n werden, wenn die Übertra- Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Um- fang der Nutzung und ist vorher zu vereinba- ren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf an- gemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt un- berührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. gunnur g im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen ge- sondert vereinbardes vereinbarten Auftrages genutzt t werden. Die Weitergabe des Materials odeSolange nichts anderes vereinbart wird, beschränkt sich r die Über- traguninhaltliche, zeitliche und geographische Nutzung der g von Rechten an Drittder Firma geschaffenen Werke e durch den Be- Name StraAuftraggeber auf die einmalige Verwendung. Ein Recht zur Bearbeitung der von der Firma geschaffenen Werke wird nicht eingeräumt. Für jede Verwendung und jede ausserhalb des Auftrages liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis der Firma einzuholen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigtße, Pohne Einverständnis der Firma Änderungen an den von der Firma geschaffenen Werken vorzunehmen. Jede über den Auftrag hinausgehende Nutzung sowie jede Bearbeitung von Werken der Firma zieht die Zahlung einer Konventionalstrafe gemäss Ziff. IV.3 nach sich.
3. Die widerrechtliche Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken der FirmaLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich E-Mail Unterschrift 🞏 angestellt 🞏 selbstständig Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild xxxxxxx darf ohne vorherige schriftliche Zu- stimmung des Journalisten nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet wer-sowie von Präsentationsvorschlägen (z.B. Pitch) den, insbesondere auch nicht in Onlinesyste- men (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Verän- derungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material dverpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer Konventionalstrafe arf im SiUmfang von 50% nne des § 14 UrhG we- der entstellt noch sonst beeinträchtigt wer- den. Dies gilt insbesondere für die Bearbei- tung des Materials durch den Einsatz elekt- ronischer Hilfsmittel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfrem- det und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grund- sätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu xx- xxxx und in der Veröffentlichung auszuwei- sen. Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhe- bers und der Zuordnung zum einzelnen Bei- trag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zu- ordnung des Urhebers zum Beitrag entneh- men lAuftragvolumens oder mindestens CHF 10’000.00ässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Ver- wertungsgesellschafGeltendmachung eines weitergehenden Scha- dens ten bleausdrücklich ibt vorbehalten. Durch die Zahlung Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaub- Konventionalstrafe fällt das Verbot der Nutzung nicht weg. Jede weitere Nutzung untersteht der Zahlung der obgenannten Konventionalstrafe und verpflichtet nis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der Besteller ist verpflichtet, dem Journalis- ten ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsge- setz kostenlos zu lieLeistung von Xxxxxxxxxxxxxfern.
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Urheberrecht. Für jede Nutzung gelten neben den getroffe- nen getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Um- fang Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ur- sprünglich ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustim- mung Zustimmung des Journalisten Fotografen erlaubt. Dies gilt ins- besondere insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten Fotografen auch dann Krankentagegeldversicherung mtl. Beitrag für eine(n) 35-jährige(n) Journalisten/-in nach Tarif KTN2 für 3.000 EUR Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Leistung. Nutzen Sie die attraktiven Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: 🞏 Ja, ich interessiere mich für die DKV Gruppenversicherung für Journalisten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. 🞏 Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfrage an einen für die DKV tätigen Vermittler zur Kontakt- aufnahme übermittelt und zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21/5 78-21 15 Oder per Post an: DKV AG, KVGUK, 00000 Xxxx, Tel. 02 21/0 00 00 00, xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxx@xxx.xxx nicht übertragen werden, wenn die Übertra- Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Um- fang der Nutzung und ist vorher zu vereinba- ren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf an- gemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt un- berührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. gunÜbertragung g im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen ge- sondergesondert t vereinbart werdwerden und sind gesondert zu honorierenen. Die Weitergabe des Materials oder die Über- tragunÜbertragung g von Rechten an Dritte durch den Be- Name Straße, PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich E-Mail Unterschrift 🞏 angestellt 🞏 selbstständig Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild xxxxKunde xxx darf ohne vorherige schriftliche Zu- stimmZustimmung ung des JournalisFotografen ten nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des JournalisFotografen ten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet wer-werden den, insbesondere auch nicht in Onlinesyste- Onlinesystemen men (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Verän- derunVeränderungen gen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG we- weder der entstellt noch sonst beeinträchtigt wer-werden den. Dies gilt insbesondere für die Bearbei- tBearbeitung ung des Materials durch den Einsatz elekt- roniscelektronischer her Hilfsmittel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfrem- verfremdet det und nicht verfälscht werden. Der BestelKunde ler ist zur Beachtung der publizistischen Grund- säGrundsätze tze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu xx- xmachen xxx und in der Veröffentlichung auszuwei-auszuweisen sen. Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhe- bUrhebers ers und der Zuordnung zum einzelnen Bei- tBeitrag rag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zu- ordnZuordnung ung des Urhebers zum Beitrag entneh- entnehmen men l. Bei der Verarbeitung des Materials ist der Kunde verpflichtet, Material des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. Der Kunde ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar istässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Ver- wertungsgesellschafVerwertungsgesellschaften ten bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaub- Erlaubnis nis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den BestelKunde ler nicht verbunden. Der BestelKunde ler ist verpflichtet, dem Journalis- Fotografen ten ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsge- sVerlagsgesetz etz kostenlos zu lie. Der Kunde gestattet dem Fotografen mit dem Material, das im Rahmen eines Auftrags entstanden ist, uneingeschränkt Eigenwerbung zu betreiben. Dies beinhaltet das Veröffentlichen von Material im Internet, Portfolio-Präsentationen unabhängig von der Art des Trägermediums oder der Darbietung, Versand von Emails, Postkarten und sonstigen Druckerzeugnissen und Publikationen. Auch ist der Fotograf berechtigt den Kunden mit seiner Firmierung in einer Kundenliste zu führen und zu veröffentlichenfern.
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Samples: Lieferungs Und Geschäftsbedingungen
Urheberrecht. Für jede Nutzung gelten neben den getroffe- nen Vereinbarungen 7.1 Der Film wird aufgrund des vom Auftraggeber und vom Filmproduzenten akzeptierten Drehbuches hergestellt. Der Produzent verfügt gem. § 38/1 UrhG über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte (ausgenommen wenn sie bei einer Verwertungsgesellschaft liegen), insbesondere die Bestimmungen zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des UrheberrechtsgesetzesWerkes von ihm verwaltet werden.
7.2 Im Produktionsvertrag ist zu vereinbaren, welche Nutzungsrechte an dem fertigen Werk dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Produktionskosten in welchem Umfang (räumlich, zeitlich) eingeräumt werden.
7.3 Nach geltender Usance sind dies die Sende- /Aufführungsrechte für das Gebiet der Republik Österreich ORF, TV-, Kabelgesellschaften und/oder Kino für die Dauer eines Jahres ab Fertigstellung/Ersteinsatz. Die eingeräumten Rechte gelten nur für eine Verlängerung oder Erweiterung der Sende- /Aufführungsrechte verbindlichen Unterlagen über Abgeltung der Urheber- und Leistungsschutzrechte insbesondere für den vereinbarten ZweckBereich Darsteller, Sprachraum Sprecher, Musik, Archivmaterialien liegen im Fachverband der Film- und Um- fang zur einmaligen NutzungMusikindustrie Österreichs auf. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ur- sprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit Die Verrechnung dieser anfallenden Kosten erfolgt durch den Produzenten gemäß Punkt 2 der vorherigen schriftlichen Zustim- mung des Journalisten erlaubtAllgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt ins- besondere auch für eine über das Sendeland hinausgehende Sendung via Satellit, soweit dadurch Rechte des Produzenten oder Urheber- und Leistungsschutzrechte insbesondere für den Bereich Darsteller, Sprecher, Musik, Archivmaterialien beeinträchtigt werden. Als Basis für die Freigabe Abgeltung von Buy-Outs gelten die von der CFP veröffentlichten Xxxxxx.
7.4 Für die Verwendung des Materials Werkes im Internet oder für ähnlich geartete analoge oder digitale Plattformen (sog. neue Verwertungsarten; z.B. zur Verwendung auf Handheld-Computern, Mobiltelefone) ist eine gesonderte Vereinbarung zu Zwecken treffen.
7.5 Von der WerbungRechtseinräumung ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachige Synchronisation und der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, soferne sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Eingeräumte Für die Abgeltung dieser abgetretenen Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dann Krankentagegeldversicherung mtlist zumindest der entgangene Gewinn der Produktion anzusetzen. Beitrag für eine(n) 35-jährige(n) Journalisten/-in nach Tarif KTN2 für 3.000 EUR Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Leistung. Nutzen Sie die attraktiven Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: 🞏 Ja, ich interessiere mich für die DKV Gruppenversicherung für Journalisten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. 🞏 Ich willige eDavon unberührt ist der Anspruch auf Schadenersatz.
7.6 Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstandenin, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfragdie gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen e an einen für die DKV tätigen Vermittler zur Kontakt- aufnahme übermittelt und zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzentsprechenden Verwertungsgesellschaften vom Produzenten vorgenommen t werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21/5 78-21 15 Oder per Post an: DKV AG, KVGUK, 00000 Xxxx, Tel. 02 21/0 00 00 00, xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxx@xxx.xxx nicht übertragen werden, wenn die Übertra- Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Um- fang der Nutzung und ist vorher zu vereinba- ren.
7.7 . Der gesetzliche Mindestanspruch auf an- gemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt un- berührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. gung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen ge- sondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Über- tragung von Rechten an Dritte durch den Be- Name Straße, PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich E-Mail Unterschrift 🞏 angestellt 🞏 selbstständig Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild xxxxxxx darf ohne vorherige schriftliche Zu- stimmung des Journalisten nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet wer- den, insbesondere auch nicht in Onlinesyste- men (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Verän- derungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG we- der entstellt noch sonst beeinträchtigt wer- den. Dies gilt insbesondere für die Bearbei- tung des Materials durch den Einsatz elekt- ronischer Hilfsmittel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfrem- det und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grund- sätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu xx- xxxx und in der Veröffentlichung auszuwei- sen. Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhe- bers und der Zuordnung zum einzelnen Bei- trag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zu- ordnung des Urhebers zum Beitrag entneh- men lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Ver- wertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaub- nis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der BestelAuftraggeber ler ist verpflichtjeden Einsatz des Filmes außerhalb der im Produktionsvertrag genannten Ländern und Zeiträumen et, dem Journalis- ten ein BelegexemplarProduzenten unverzüglich zu melden.
7.8 Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial (Bild und Ton), insbesondere Negative, Masterbänder und ebenso das Restmaterial beim Produzenten.
7.9 Der Produzent verpflichtet sich, das Original-, Bild- und Tonmaterial des gelieferten Werkes fachgerecht gegen Kostenersatz zu lagern gem. § 25 Verlagsge- setz kostenDie Aufbewahrungsfrist beträgt bei Spots zwei Jahre, bei allen übrigen Auftragsproduktionen fünf Jahre. Vor Ablauf der jeweiligen Frist hat der Auftraggeber bzw. sein Bevollmächtigter schriftlich die Dauer einer weiteren Aufbewahrung los zu liefordern. Bezüglich der Kostenabgeltung dieser zusätzlichen Aufbewahrung ist entsprechend der Richtlinien der Berufsgruppe Werbefilmhersteller des Fachverbandes der Film- und Musikindustrie Österreichs zu verfahrenf
7.10 Mit der Ablieferung des sendefähigen Kopie geht das Risiko für die Kopierunterlagen an den Auftraggeber über, auch wenn der Film beim Produzenten, bei einer von ihm beauftragten Kopieranstalt oder von ihm beauftragten Archiv gelagert wird.ern.
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Urheberrecht. Für jede Nutzung gelten neben den getroffe- nen Vereinbarungen 7.1 Der Film wird aufgrund des vom Auftraggeber und vom Filmproduzenten akzeptierten Drehbuches/Konzepts hergestellt. Der Produzent verfügt gem. § 38/1 UrhG über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte (ausgenommen wenn sie bei einer Verwertungsgesellschaft liegen), insbesondere die Bestimmungen zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutz-rechte, die auch nach Fertigstellung des UrheberrechtsgesetzesWerkes von ihm verwaltet werden.
7.2 Im Produktionsvertrag ist zu vereinbaren, welche Nutzungsrechte an dem fertigen Werk dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Produktionskosten in welchem Umfang (räumlich, zeitlich) eingeräumt werden.
7.3 Nach geltender Usance sind dies die Sende- /Auffüh- rungsrechte für das Gebiet der Republik Österreich ORF, TV-, Kabelgesellschaften und/oder Kino für die Dauer eines Jahres XXXXXXXXXXXXXXXX 00/XX, 0000 XXXX // +00 000 00 000 00 // XXXXXX@XXXXXXXXXXX.XXX // XXX.XXXXXXXXXXX.XXX ab Fertigstellung/Ersteinsatz. Die eingeräumten Rechte gelten nur für eine Verlängerung oder Erweiterung der Sende- /Aufführungsrechte verbindlichen Un- terlagen über Abgeltung der Urheber- und Leistungsschutz- rechte insbesondere für den vereinbarten ZweckBereich Darsteller, Sprachraum Sprecher, Musik, Archivmaterialien liegen im Fachverband der Film- und Um- fang zur einmaligen NutzungMusikindustrie Österreichs auf. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ur- sprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit Die Verrechnung dieser anfal- lenden Kosten erfolgt durch den Produzenten gemäß Punkt 2 der vorherigen schriftlichen Zustim- mung des Journalisten erlaubtAllgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt ins- besondere auch für eine über das Sendeland hinausgehende Sendung via Satellit, soweit dadurch Rechte des Produzenten oder Urheber- und Leistungsschutzrechte insbesondere für den Bereich Darstel-ler, Sprecher, Musik, Archivmaterialien beeinträchtigt werden. Als Basis für die Freigabe Abgeltung von Buy-Outs gelten die von der CFP veröffentlichten Xxxxxx.
7.4 Für die Verwendung des Materials Werkes im Internet oder für ähnlich geartete analoge oder digitale Plattformen (sog. neue Ver- wertungsarten; z.B. Verwendung auf Handheld-Computern, Mobiltelefone) ist eine gesonderte Vereinbarung zu Zwecken treffen.
7.5 Von der WerbungRechtseinräumung ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachige Synchronisation und der Verwen-dung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, soferne sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dann Krankentagegeldversicherung mtlFür die Abgeltung dieser abgetretenen Nutzungs-rechte ist zumindest der entgangene Gewinn der Produktion anzusetzen. Beitrag für eine(n) 35-jährige(n) Journalisten/-in nach Tarif KTN2 für 3.000 EUR Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Leistung. Nutzen Sie die attraktiven Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: 🞏 Ja, ich interessiere mich für die DKV Gruppenversicherung für Journalisten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. 🞏 Ich willige eDavon unberührt ist der Anspruch auf Schadenersatz.
7.6 Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstandenin, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfragdie gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen e an einen für die DKV tätigen Vermittler zur Kontakt- aufnahme übermittelt und zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzentsprechenden Verwertungsgesellschaften vom Produzenten vorgenommen t werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21/5 78-21 15 Oder per Post an: DKV AG, KVGUK, 00000 Xxxx, Tel. 02 21/0 00 00 00, xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxx@xxx.xxx nicht übertragen werden, wenn die Übertra- Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Um- fang der Nutzung und ist vorher zu vereinba- ren.
7.7 . Der gesetzliche Mindestanspruch auf an- gemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt un- berührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. gung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen ge- sondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Über- tragung von Rechten an Dritte durch den Be- Name Straße, PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich E-Mail Unterschrift 🞏 angestellt 🞏 selbstständig Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild xxxxxxx darf ohne vorherige schriftliche Zu- stimmung des Journalisten nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet wer- den, insbesondere auch nicht in Onlinesyste- men (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Verän- derungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG we- der entstellt noch sonst beeinträchtigt wer- den. Dies gilt insbesondere für die Bearbei- tung des Materials durch den Einsatz elekt- ronischer Hilfsmittel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfrem- det und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grund- sätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu xx- xxxx und in der Veröffentlichung auszuwei- sen. Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhe- bers und der Zuordnung zum einzelnen Bei- trag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zu- ordnung des Urhebers zum Beitrag entneh- men lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Ver- wertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaub- nis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der BestelAuftraggeber ler ist verpflichtjeden Einsatz des Filmes außerhalb der im Produktionsvertrag genannten Ländern und Zeiträumen et, dem Journalis- ten ein BelegexemplarProduzenten unverzüglich zu melden.
7.8 Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial (Bild und Ton), insbesondere Negative, Masterbänder und ebenso das Restmaterial beim Produzenten.
7.9 Der Produzent verpflichtet sich, das Original-, Bild- und Tonmaterial des gelieferten Werkes fachgerecht gegen Kostenersatz zu lagern gem. § 25 Verlagsge- setz kostenDie Aufbewahrungsfrist beträgt bei Spots zwei Jahre, bei allen übrigen Auftragsproduktionen fünf Jahre. Vor Ablauf der jeweiligen Frist hat der Auftraggeber bzw. sein Bevollmächtigter schriftlich die Dauer einer weiteren Aufbewahrung los zu liefordern. Bezüglich der Kostenabgeltung dieser zusätzlichen Aufbewahrung ist entsprechend der Richtlinien der Berufsgruppe Werbefilmhersteller des Fachverbandes der Film- und Musikindustrie Österreichs zu verfahrenf
7.10 Mit der Ablieferung des sendefähigen Kopie geht das Risiko für die Kopierunterlagen an den Auftraggeber über, auch wenn der Film beim Produzenten, bei einer von ihm beauftragten Kopieranstalt oder von ihm beauftragten Archiv gelagert wird.ern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Herstellung Von Werbefilmen
Urheberrecht. Für jede Nutzung gelten neben den getroffe- nen Vereinbarungen 7.1 Das Filmwerk wird aufgrund des vom Auftraggeber und vom Filmproduzenten akzeptierten Drehbuches hergestellt. Der Produzent verfügt über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte (ausgenommen wenn sie bei einer Verwertungsgesellschaft liegen), insbesondere die Bestimmungen zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des UrheberrechtsgesetzesWerkes von ihm verwaltet werden.
7.2 Im Produktionsvertrag ist zu vereinbaren, welche Nutzungsrechte an dem fertigen Werk dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Produktionskosten in welchem Umfang (räumlich, zeitlich) eingeräumt werden.
7.3 Nach geltender Usance sind dies die Sende- /Aufführungsrechte für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, TV-, Kabelgesell- schaften und/oder Kino für die Dauer eines Jahres ab Fertigstellung/Ersteinsatz. Die eingeräumten Rechte gelten nur für eine Verlängerung oder Erweiterung der Sende- /Aufführungsrechte Fällige Abgeltung der Urheber- und Leistungsschutzrechte insbesondere für den vereinbarten ZweckBereich Darsteller, Sprachraum und Um- fang zur einmaligen NutzungSprecher, Musik, Archivmaterialien sind gesondert zu vereinbaren. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ur- sprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit Die Verrechnung dieser anfallenden Kosten erfolgt durch den Produzenten gemäß Punkt 2 der vorherigen schriftlichen Zustim- mung des Journalisten erlaubtAllgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt ins- besondere auch für eine über das Sendeland hinausgehende Sendung via Satellit, soweit dadurch Rechte des Produzenten oder Urheber- und Leistungsschutzrechte insbesondere für den Bereich Darsteller, Sprecher, Musik, Archivmaterialien beeinträchtigt werden. Als Basis für die Freigabe Abgeltung von Buy-Outs gelten die von der CFP veröffentlichten Xxxxxx.
7.4 Für die Verwendung des Materials Werkes im Internet oder für ähnlich geartete analoge oder digitale Plattformen (sog. neue Verwertungsarten; z.B. zur Verwendung auf Handheld-Computern, Mobiltelefone) ist eine gesonderte Vereinbarung zu Zwecken treffen.
7.5 Von der WerbungRechtseinräumung ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachige Synchronisation und der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Eingeräumte Für die Abgeltung dieser abgetretenen Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dann Krankentagegeldversicherung mtlist zumindest der entgangene Gewinn der Produktion anzusetzen. Beitrag für eine(n) 35-jährige(n) Journalisten/-in nach Tarif KTN2 für 3.000 EUR Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Leistung. Nutzen Sie die attraktiven Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: 🞏 Ja, ich interessiere mich für die DKV Gruppenversicherung für Journalisten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. 🞏 Ich willige eDavon unberührt ist der Anspruch auf Schadenersatz.
7.6 Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstandenin, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfragdie gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen e an einen für die DKV tätigen Vermittler zur Kontakt- aufnahme übermittelt und zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzentsprechenden Verwertungsgesellschaften vom Produzenten vorgenommen t werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21/5 78-21 15 Oder per Post an: DKV AG, KVGUK, 00000 Xxxx, Tel. 02 21/0 00 00 00, xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxx@xxx.xxx nicht übertragen werden, wenn die Übertra- Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Um- fang der Nutzung und ist vorher zu vereinba- ren.
7.7 . Der gesetzliche Mindestanspruch auf an- gemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt un- berührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. gung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen ge- sondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Über- tragung von Rechten an Dritte durch den Be- Name Straße, PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich E-Mail Unterschrift 🞏 angestellt 🞏 selbstständig Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild xxxxxxx darf ohne vorherige schriftliche Zu- stimmung des Journalisten nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet wer- den, insbesondere auch nicht in Onlinesyste- men (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Verän- derungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG we- der entstellt noch sonst beeinträchtigt wer- den. Dies gilt insbesondere für die Bearbei- tung des Materials durch den Einsatz elekt- ronischer Hilfsmittel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfrem- det und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grund- sätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu xx- xxxx und in der Veröffentlichung auszuwei- sen. Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhe- bers und der Zuordnung zum einzelnen Bei- trag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zu- ordnung des Urhebers zum Beitrag entneh- men lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Ver- wertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaub- nis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der BestelAuftraggeber ler ist verpflichtet, dem Journalis- ten ein Belegexemplarjeden Einsatz des Filmwerkes außerhalb der im Produktionsvertrag genannten Ländern und Zeiträumen der Produktionsfirma unverzüglich zu melden.
7.8 Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial (Bild und Ton), insbesondere Negative, Masterbänder und ebenso das Restmaterial beim Produzenten.
7.9 Der Produzent verpflichtet sich, das Original-, Bild- und Tonmaterial des gelieferten Werkes fachgerecht gegen Kostenersatz zu lagern gem. § 25 Verlagsge- setz kostenDie Aufbewahrungsfrist beträgt bei Spots zwei Jahre, bei allen übrigen Auftragsproduktionen fünf Jahre. Vor Ablauf der jeweiligen Frist hat der Auftraggeber bzw. sein Bevollmächtigter schriftlich die Dauer einer weiteren Aufbewahrung los zu liefordernf
7.10 Mit der Ablieferung des Filmwerkes geht das Risiko für die Kopierunterlagen an den Auftraggeber über, auch wenn das Filmwerk beim Produzenten, bei einer von ihm beauftragten Kopieranstalt oder von ihm beauftragten Archiv gelagert wird. Die Kosten hierfür werden gesondert vereinbart.ern.
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