Recht bezeichnet das anwendbare Recht, gesetzliche Vorschriften, die Verfassung, Anordnungen, Verträge, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Beschlüsse oder jede andere gesetzgeberische Maßnahme einer Regierung oder eines anderen gesetzgebenden Organs sowie Verwaltungsvorschriften und Anordnungen einer Aufsichtsbehörde sowie Gerichtsurteile. Recht bezeichnet zudem einen Anspruch, d.h. das Recht des Kunden oder der Novum Bank von dem jeweils anderen Teil ein Tun oder ein Unterlassen zu verlangen.
Recht a. Sämtliche mietvertraglichen Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
x. Xxxxxxxxxxxx zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
c. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehreren Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung zu ersetzen, durch eine Bestimmung die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
d. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Homburg (Saarland).
Recht. 23.1 Auf alle Rechtsbeziehungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und/oder der Warenlieferung und/oder diesen Bedingungen ergeben, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtsübereinkommens (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) vom 11. April 1980).
23.2 Für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus diesem Vertrag, diesen Bedingungen und/oder der Warenlieferung ergebenden Streitigkeiten ist Amsterdam, Niederlande, ausschließlicher Gerichtsstand.
24.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise ungültig und/oder unwirksam sein, hat dies keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser Bedingungen.
Recht. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Recht. Diese AGB unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und dessen Verweisungsnormen.
Recht. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepub- lik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmun- gen des UN-Kaufrechts (CISG).
18.1. Nebenabreden wurden nicht getroffen. Än- derungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemei- nen Geschäftsbedingungen oder Verträgen be- dürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.
18.2. Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung oder eine später in ihr aufgenommene Bestim- mung ganz oder teilweise nichtig sein oder wer- den, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Best- immungen hiervon unberührt. An Stelle der nich- tigen Bestimmung gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als ver- einbart, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt beim Ab- schluss des Vertrages bedacht hätten. Diese Klausel gilt nicht für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst.
Recht. Es gilt deutsches Recht. Für Streitfälle in Bezug auf geschäftliche Transaktionen ist der Firmensitz des jeweiligen Hotels zuständig.
Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Inter- nationalen Warenkauf (CISG). Die deutsche Version der AGB ist bin- dend. 18.Governing Law The laws of the Federal Republic of Germany shall apply with the exception of the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG). The German version of the T&Cs is binding.
Recht. − Recht: Baurecht selbständig und dauernd, mit eigenem Grundbuchblatt, Grundbuch Basel Sektion X () Baurechtsparzelle Z (), Musterstrasse … (…), haltend x m² (x Quadratmeter) − Inhalt: Erstellung eines [bspw. Mehrfamilienhauses] auf der be- lasteten Parzelle − Beginn und Dauer: • Obligatorisch: Ab . () Monat Jahr () für 50 (fünfzig) Jahre, das heisst bis . () Monat Jahr () • Dinglich: Mit Grundbucheintrag, bis . () Monat Jahr ()
Recht. Die QSV unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist nicht anwendbar.