Urheberrecht. Soweit die vom Auftragnehmer gefertigten Unterlagen und das ausgeführte Werk ganz oder in Teilen urheberrechtlich geschützt sind, bestimmen sich die Rechte des Auftraggebers auf Nutzung, Änderung und Veröffentlichung dieser Werke nach §§ 5.1.1 bis 5.1.4 AVB.
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Samples: Architekten /Ingenieurvertrag, Architekten /Ingenieurvertrag, Architektenvertrag
Urheberrecht. Soweit die vom Auftragnehmer gefertigten Unterlagen und das ausgeführte Werk ganz oder in Teilen urheberrechtlich geschützt sind, bestimmen sich die Rechte des Auftraggebers auf Nutzung, Änderung und Veröffentlichung dieser Werke nach §§ den Nummern 5.1.1 bis 5.1.4 AVB5.1.4.
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Samples: Ingenieurvertrag (Werkvertrag), Fachplanung Technische Ausrüstung, General Terms and Conditions
Urheberrecht. Soweit die vom Auftragnehmer gefertigten Unterlagen Unterlagen, Daten und das ausgeführte Werk ganz oder in Teilen urheberrechtlich geschützt sind, bestimmen sich die Rechte des Auftraggebers auf Nutzung, Änderung und Veröffentlichung dieser Werke nach §§ 5.1.1 bis 5.1.4 AVB.
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Samples: Architekten /Ingenieurvertrag, Ingenieurvertrag – Technische Ausrüstung
Urheberrecht. Soweit die vom Auftragnehmer gefertigten Unterlagen Unterlagen, Daten und das ausgeführte Werk ganz oder in Teilen urheberrechtlich geschützt sind, bestimmen sich die Rechte des Auftraggebers auf Nutzung, Änderung und Veröffentlichung dieser Werke nach §§ den Nummern 5.1.1 bis 5.1.4 AVB5.1.4.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen
Urheberrecht. Soweit die vom Auftragnehmer gefertigten Unterlagen und das ausgeführte Werk ganz oder in Teilen urheberrechtlich geschützt sind, bestimmen sich die Rechte des Auftraggebers auf Nutzung, Änderung und Veröffentlichung dieser Werke nach §§ 5.1.1 bis 5.1.4 AVB5.1.4.
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Samples: Vertrag Objektplanung Gebäude
Urheberrecht. Soweit die vom Auftragnehmer gefertigten Unterlagen und Daten das ausgeführte Werk ganz oder in Teilen urheberrechtlich geschützt sind, bestimmen sich die Rechte des Auftraggebers auf Nutzung, Änderung und Veröffentlichung dieser Werke nach §§ den Nummern 5.1.1 bis 5.1.4 AVB5.1.4.
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Samples: General Terms and Conditions