Common use of Urheberrecht Clause in Contracts

Urheberrecht. o Bei der Nutzung des pädagogischen Netzes der Schule und von Moodle und Microsoft 365 sind die geltenden rechtlichen Bestimmungen des Urheberrechtes zu beachten. Fremde Inhalte, deren Nutzung nicht durch freie Lizenzen wie Creative Commons, GNU oder Public Domain zulässig ist, dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Urheber nicht im pädagogischen Netz oder in Microsoft 365 genutzt werden, außer ihre Nutzung erfolgt im Rahmen des Zitatrechts. o Fremde Inhalte (Texte, Fotos, Videos, Audio und andere Materialien) dürfen nur mit der schriftlichen Genehmigung des Urhebers veröffentlicht werden. Dieses gilt auch für digitalisierte Inhalte. Dazu gehören eingescannte oder abfotografierte Texte und Bilder. Bei vorliegender Genehmigung ist bei Veröffentlichungen auf einer eigenen Website der Urheber zu nennen, wenn dieser es wünscht. o Bei der unterrichtlichen Nutzung von freien Bildungsmaterialien (Open Educational Resources - OER) sind die jeweiligen Lizenzen zu beachten und entstehende neue Materialien, Lernprodukte bei einer Veröffentlichung entsprechend der ursprünglichen Creative Commons Lizenzen zu lizenzieren. o Bei von der Schule über das pädagogische Netz, Moodle oder Microsoft 365 zur Verfügung gestellten digitalen Inhalten von Lehrmittelverlagen ist das Urheberrecht zu beachten. Eine Nutzung ist nur innerhalb der schulischen Plattformen zulässig. Nur wenn die Nutzungsbe- dingungen der Lehrmittelverlage es gestatten, ist eine Veröffentlichung oder Weitergabe digitaler Inhalte von Lehrmittelverlagen zulässig. o Stoßen Benutzer im pädagogischen Netz, Moodle oder in Microsoft 365 auf urheberrecht- lich geschützte Materialien, sind sie verpflichtet, dieses bei einer verantwortlichen Person anzuzeigen. o Die Urheberrechte an Inhalten, welche Benutzer eigenständig erstellt haben, bleiben durch eine Ablage oder Bereitstellung in Moodle oder Microsoft 365 unberührt.

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Samples: ebbk-essen.de, ebbk-essen.de, ebbk-essen.de

Urheberrecht. o Bei der Nutzung des pädagogischen Netzes der Schule und von Moodle und Microsoft 365 G Suite sind die geltenden rechtlichen Bestimmungen des Urheberrechtes zu beachten. Fremde Inhalte, deren Nutzung nicht durch freie Lizenzen wie Creative Commons, GNU oder Public Domain zulässig ist, dürfen ohne schriftliche Genehmigung Genehmi- gung der Urheber in G Suite nicht im pädagogischen Netz oder in Microsoft 365 genutzt gespeichert bzw. verarbeitet werden, außer ihre Nutzung erfolgt im Rahmen des Zitatrechts. o Fremde Inhalte (Texte, Fotos, Videos, Audio und andere Materialien) ), die nicht unter freien Lizenzen wie Creative Commons, GNU oder Public Domain stehen, dürfen nur mit der schriftlichen Genehmigung des Urhebers veröffentlicht werden. Dieses gilt auch für digitalisierte Inhalte. Dazu gehören Inhalte (eingescannte oder abfotografierte Texte und Bilder) sowie Audioaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Musiktiteln (GEMA). Bei vorliegender Genehmigung ist bei Veröffentlichungen auf einer eigenen Website Website, der Urheber zu nennen, wenn dieser es wünscht. o Bei der Veröffentlichung von Cre- ative Commons und GNU lizenzierten Inhalten sind die Nutzungsvorgaben der Ur- heber in der von dieser angegebenen Form umzusetzen. Bei der unterrichtlichen Nutzung von freien Bildungsmaterialien (Open Educational Resources - OER) sind die jeweiligen Lizenzen zu beachten und entstehende neue Materialien, Materialien sowie Lernprodukte bei einer Veröffentlichung entsprechend der ursprünglichen ur- sprünglichen Creative Commons Lizenzen zu lizenzieren. o Bei von der Schule über das pädagogische Netz, Moodle oder Microsoft 365 G Suite zur Verfügung gestellten digitalen bzw. digitalisier- ten Inhalten von Lehrmittelverlagen ist das Urheberrecht zu beachten. Eine Nutzung ist nur innerhalb der schulischen Plattformen zulässig. Nur wenn die Nutzungsbe- dingungen der Lehrmittelverlage es gestatten, ist eine Veröffentlichung oder Weitergabe Wei- tergabe digitaler bzw. digitalisierter Inhalte von Lehrmittelverlagen zulässig. o Stoßen Benutzer im pädagogischen Netz, Moodle oder in Microsoft 365 G Suite auf urheberrecht- lich urheberrechtlich geschützte Materialien, deren Nut- zung nicht den beschriebenen Vorgaben entspricht, sind sie verpflichtet, dieses bei einer verantwortlichen Person anzuzeigen. o Die Urheberrechte an Inhalten, welche Benutzer eigenständig erstellt haben, bleiben durch eine Ablage oder Bereitstellung in Moodle oder Microsoft 365 G Suite unberührt.

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Samples: www.curiegym.de

Urheberrecht. o Bei der Nutzung des pädagogischen Netzes der Schule schulischen Netze und von Moodle und Microsoft 365 Lernplattformen sind die geltenden rechtlichen Bestimmungen des Urheberrechtes zu beachten. Fremde Inhalte, deren Nutzung nicht durch freie Lizenzen wie Creative Commons, GNU oder Public Domain zulässig ist, dürfen haben ohne schriftliche Genehmigung der Urheber nicht im pädagogischen Netz nichts in schulischen Netzen oder in Microsoft 365 genutzt werdenLernplattformen zu suchen, außer ihre Nutzung erfolgt im Rahmen des Zitatrechts. o Fremde Inhalte (Texte, Fotos, Videos, Audio und andere Materialien) dürfen nur mit der schriftlichen Genehmigung des Urhebers veröffentlicht werden. Dieses gilt auch für digitalisierte Inhalte. Dazu gehören eingescannte oder abfotografierte Texte und Bilder. Bei vorliegender Genehmigung ist bei Veröffentlichungen auf einer eigenen Website der Urheber zu nennen, wenn dieser es wünscht. o Bei der unterrichtlichen Nutzung von freien Bildungsmaterialien (Open Educational Resources - OER) sind die jeweiligen Lizenzen zu beachten und entstehende neue Materialien, Lernprodukte bei einer Veröffentlichung entsprechend der ursprünglichen Creative Commons Lizenzen zu lizenzieren. o Bei von der Schule über das pädagogische Netz, Moodle die schulischen Netze oder Microsoft 365 Lernplattformen zur Verfügung gestellten digitalen Inhalten von Lehrmittelverlagen ist das Urheberrecht zu beachten. Eine Nutzung ist nur innerhalb der schulischen Plattformen zulässig. Nur wenn die Nutzungsbe- dingungen Nutzungsbedingungen der Lehrmittelverlage es gestatten, ist eine Veröffentlichung oder Weitergabe digitaler Inhalte Inhalten von Lehrmittelverlagen zulässig. o Stoßen Benutzer im pädagogischen Netz, Moodle in schulischen Netzen oder in Microsoft 365 Lernplattformen auf urheberrecht- lich urheberrechtlich geschützte Materialien, sind sie verpflichtet, dieses bei einer verantwortlichen Person anzuzeigen. o Die Urheberrechte an Inhalten, welche Benutzer eigenständig erstellt haben, bleiben durch eine Ablage oder Bereitstellung in Moodle oder Microsoft Office 365 unberührt. Unzulässige Inhalte und Handlungen Benutzer sind verpflichtet, bei der Nutzung der schulischen Netze und Lernplattformen geltendes Recht einzuhalten. • Es ist verboten, pornographische, gewaltdarstellende oder -verherrlichende, rassistische, menschenverachtende oder denunzierende Inhalte über schulische Netze und Lernplattformen abzurufen, zu speichern oder zu verbreiten. • Die geltenden Jugendschutzvorschriften sind zu beachten. • Die Verbreitung und das Versenden von belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalten sind unzulässig. • Die E-Mail Funktion von Office 365 darf nicht für die Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung genutzt werden.

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Samples: www.lessing-gymnasium.eu

Urheberrecht. o Bei der Nutzung des pädagogischen Netzes der Schule und von Moodle und Microsoft 365 Office365 sind die geltenden rechtlichen Bestimmungen des Urheberrechtes zu beachten. Fremde Inhalte, deren Nutzung nicht durch freie Lizenzen wie Creative Commons, GNU oder Public Domain zulässig ist, dürfen haben ohne schriftliche Genehmigung Einwilligung der Urheber nicht nichts im pädagogischen Pädagogischen Netz oder in Microsoft 365 genutzt werdenOffice365 zu suchen, außer ihre Nutzung erfolgt im Rahmen des Zitatrechts. o Fremde Inhalte (Texte, Fotos, Videos, Audio Audio-Dateien und andere Materialien) dürfen nur mit der schriftlichen Genehmigung Einwilligung des Urhebers veröffentlicht werden. Dieses gilt auch für digitalisierte Inhalte. Dazu gehören auch eingescannte oder abfotografierte Texte und Bilder. Bei vorliegender Genehmigung ist bei Veröffentlichungen auf einer eigenen Website der Urheber zu nennen, wenn dieser es wünscht. o Bei der unterrichtlichen Nutzung von freien Bildungsmaterialien (Open Educational Resources - OER) sind die jeweiligen Lizenzen zu beachten und entstehende neue Materialien, Lernprodukte bei einer Veröffentlichung entsprechend der ursprünglichen Creative Commons Lizenzen zu lizenzieren. o Bei von der Schule über das pädagogische Netz, Moodle oder Microsoft 365 Netz zur Verfügung gestellten digitalen Inhalten von Lehrmittelverlagen ist das Urheberrecht zu beachten. Eine Nutzung ist nur innerhalb der schulischen Plattformen des pädagogischen Netzes zulässig. Nur wenn die Nutzungsbe- dingungen Nutzungsbedingungen der Lehrmittelverlage es gestatten, ist eine Veröffentlichung oder Weitergabe digitaler Inhalte von Lehrmittelverlagen zulässig. o Stoßen Benutzer Nutzer im pädagogischen Netz, Moodle Netz oder in Microsoft 365 Office365 auf urheberrecht- lich urheberrechtlich geschützte Materialien, sind sie verpflichtet, ist dieses bei einer verantwortlichen Person der Schulleitung anzuzeigen. o Die Urheberrechte an Inhalten, welche Benutzer Nutzer eigenständig erstellt haben, bleiben durch eine Ablage oder Bereitstellung in Moodle oder Microsoft 365 Office365 unberührt.

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Samples: www.gym-hbm.de

Urheberrecht. o Bei der Nutzung des pädagogischen Netzes der Schule und von Moodle und Microsoft 365 sind die geltenden rechtlichen Bestimmungen des Urheberrechtes zu beachten. Fremde Inhalte, deren Nutzung nicht durch freie Lizenzen wie Creative Commons, GNU oder Public Domain zulässig ist, dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Urheber nicht im pädagogischen Netz oder in Microsoft 365 genutzt werden, außer ihre Nutzung erfolgt im Rahmen des Zitatrechts. o Fremde Inhalte (Texte, Fotos, Videos, Audio und andere Materialien) dürfen nur mit der schriftlichen Genehmigung des Urhebers veröffentlicht werden. Dieses gilt auch für digitalisierte Inhalte. Dazu gehören eingescannte oder abfotografierte Texte und Bilder. Bei vorliegender Genehmigung ist bei Veröffentlichungen auf einer eigenen Website ist, der Urheber zu nennen, wenn dieser es wünscht. o Bei der unterrichtlichen Nutzung von freien Bildungsmaterialien (Open Educational Resources - OER) sind die jeweiligen Lizenzen zu beachten und entstehende neue Materialien, Lernprodukte bei einer Veröffentlichung entsprechend der ursprünglichen Creative Commons Lizenzen zu lizenzieren. o Bei von der Schule über das pädagogische Netz, Moodle Netz oder Microsoft Office 365 zur Verfügung gestellten digitalen Inhalten von Lehrmittelverlagen ist das Urheberrecht zu beachten. Eine Nutzung ist nur innerhalb der schulischen Plattformen zulässig. Nur wenn die Nutzungsbe- dingungen Nutzungsbedingungen der Lehrmittelverlage es gestatten, ist eine Veröffentlichung oder Weitergabe digitaler Inhalte von Lehrmittelverlagen zulässig. o • Auszüge aus Schulbüchern und anderen Unterrichtswerken: zulässig, sofern sich die Bereitstellung auf den geschlossenen Klassenverband oder eine sonstige geschlossene Unterrichtsgruppe bezieht, die gemeinsam durch eine Lehrkraft während des ganzen Schuljahres unterrichtet werden. Zu beachten ist die Begrenzung auf 15% (maximal 20 Seiten) des Unterrichtswerks. Die Verbreitung von digitalen Kopien von Unterrichtswerken (unabhängig vom Umfang oder Erscheinungsjahr) über eine geschlossene Unterrichtsgruppe hinaus ist nicht gestattet. Für diesen Anwendungszweck ist auf offene Lizenzen zurückzugreifen. • Stoßen Benutzer im pädagogischen Netz, Moodle Netz oder in Microsoft MS 365 auf urheberrecht- lich urheberrechtlich geschützte Materialien, sind sie verpflichtet, dieses bei einer verantwortlichen Person anzuzeigen. o Die Urheberrechte an Inhalten, welche Benutzer eigenständig erstellt haben, bleiben durch eine Ablage oder Bereitstellung in Moodle oder Microsoft MS 365 unberührt.

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Samples: goethe-schule.de

Urheberrecht. o Bei der Nutzung des pädagogischen Netzes der Schule und von Moodle und Microsoft 365 Office365 sind die geltenden rechtlichen Bestimmungen des Urheberrechtes zu beachten. Fremde Inhalte, deren Nutzung nicht durch freie Lizenzen wie Creative Commons, GNU oder Public Domain zulässig ist, dürfen haben ohne schriftliche Genehmigung Einwilligung der Urheber nicht nichts im pädagogischen Pädagogischen Netz oder in Microsoft 365 genutzt werdenOffice365 zu suchen, außer ihre Nutzung erfolgt im Rahmen des Zitatrechts. o Fremde Inhalte (Texte, Fotos, Videos, Audio Audio-Dateien und andere Materialien) dürfen nur mit der schriftlichen Genehmigung Einwilligung des Urhebers veröffentlicht werden. Dieses gilt auch für digitalisierte Inhalte. Dazu gehören auch eingescannte oder abfotografierte Texte und Bilder. Bei vorliegender Genehmigung ist bei Veröffentlichungen auf einer eigenen Website der Urheber zu nennen, wenn dieser es wünscht. o Bei der unterrichtlichen Nutzung von freien Bildungsmaterialien (Open Educational Resources - OER) sind die jeweiligen Lizenzen zu beachten und entstehende neue Materialien, Lernprodukte bei einer Veröffentlichung entsprechend der ursprünglichen Creative Commons Lizenzen zu lizenzieren. o Bei von der Schule über das pädagogische Netz, Moodle oder Microsoft 365 Netz zur Verfügung gestellten gestell- ten digitalen Inhalten von Lehrmittelverlagen ist das Urheberrecht zu beachten. Eine Nutzung ist nur innerhalb der schulischen Plattformen des pädagogischen Netzes zulässig. Nur wenn die Nutzungsbe- dingungen Nutzungsbedingungen der Lehrmittelverlage es gestatten, ist eine Veröffentlichung oder Weitergabe digitaler Inhalte von Lehrmittelverlagen zulässig. o Stoßen Benutzer Nutzer im pädagogischen Netz, Moodle Netz oder in Microsoft 365 Office365 auf urheberrecht- lich urheber- rechtlich geschützte Materialien, sind sie verpflichtet, ist dieses bei einer verantwortlichen Person anzuzeigender Schulleitung anzu- zeigen. o Die Urheberrechte an Inhalten, welche Benutzer Nutzer eigenständig erstellt haben, bleiben durch eine Ablage oder Bereitstellung in Moodle oder Microsoft 365 Office365 unberührt.

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Samples: www.gesamtschule-kamen.de

Urheberrecht. o Bei der Nutzung des pädagogischen Netzes der Schule und von Moodle und Microsoft 365 G Suite for Education sind die geltenden rechtlichen Bestimmungen des Urheberrechtes zu beachten. Fremde Inhalte, deren Nutzung nicht durch freie Lizenzen wie Creative Commons, GNU oder Public Domain zulässig ist, dürfen haben ohne schriftliche Genehmigung der Urheber nicht nichts im pädagogischen Netz oder in Microsoft 365 genutzt werdenG Suite for Education zu suchen, außer ihre Nutzung erfolgt im Rahmen des Zitatrechts. o Fremde Inhalte (Texte, Fotos, Videos, Audio und andere Materialien) ), die nicht unter freien Lizenzen wie Creative Commons, GNU oder Public Domain stehen, dürfen nur mit der schriftlichen Genehmigung des Urhebers veröffentlicht werden. Dieses gilt auch für digitalisierte Inhalte. Dazu gehören Inhalte (eingescannte oder abfotografierte Texte und Bilder) sowie Audioaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Musiktiteln (GEMA). Bei vorliegender Genehmigung ist bei Veröffentlichungen auf einer eigenen Website Website, der Urheber zu nennen, wenn dieser es wünscht. o Bei der Veröffentlichung von Creative Commons und GNU lizenzierten Inhalten sind die Nutzungsvorgaben der Urheber in der von diesen angegebenen Form umzusetzen. Bei der unterrichtlichen Nutzung von freien Bildungsmaterialien (Open Educational Resources - OER) sind die jeweiligen Lizenzen zu beachten und entstehende neue Materialien, Lernprodukte bei einer Veröffentlichung entsprechend der ursprünglichen Creative Commons Lizenzen zu lizenzieren. o Bei von der Schule über das pädagogische Netz, Moodle oder Microsoft 365 G Suite for Education zur Verfügung gestellten digitalen bzw. digitalisierten Inhalten von Lehrmittelverlagen ist das Urheberrecht zu beachten. Eine Nutzung ist nur innerhalb der schulischen Plattformen zulässig. zulässig im Rahmen von § 60a Unterricht und Lehre.5 Nur wenn die Nutzungsbe- dingungen Nutzungsbedingungen der Lehrmittelverlage es gestatten, ist eine Veröffentlichung oder Weitergabe digitaler bzw. digitalisierter Inhalte von Lehrmittelverlagen zulässig. o Stoßen Benutzer im pädagogischen Netz, Moodle oder in Microsoft 365 G Suite for Education auf urheberrecht- lich urheberrechtlich geschützte Materialien, deren Nutzung nicht den beschrieben Vorgaben entspricht, sind sie verpflichtet, dieses bei einer verantwortlichen Person anzuzeigen. o Die Urheberrechte an Inhalten, welche Benutzer eigenständig erstellt haben, bleiben durch eine Ablage oder Bereitstellung in Moodle G Suite for Education unberührt. Unzulässige Inhalte und Handlungen Benutzer sind verpflichtet, bei der Nutzung von G Suite for Education geltendes Recht einzuhalten. Es ist verboten, pornographische, gewaltdarstellende oder Microsoft 365 unberührt-verherrlichende, rassistische, menschenverachtende oder denunzierende Inhalte über das pädagogische Netz und G Suite for Education zu erstellen, abzurufen, zu speichern oder zu verbreiten. Die geltenden Jugendschutzvorschriften sind zu beachten. Siehe dazu auch Jugendmedienschutz, Wikipedia. Die Verbreitung und das Versenden von belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalten ist unzulässig. Die E-Mail Funktion von G Suite for Education darf nicht für die Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung genutzt werden.

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Samples: datenschutz-schule.info

Urheberrecht. o Bei der Nutzung des pädagogischen Netzes der Schule und von Moodle und Microsoft 365 Office365 sind die geltenden rechtlichen Bestimmungen des Urheberrechtes zu beachten. Fremde Inhalte, deren Nutzung nicht durch freie Lizenzen wie Creative Commons, GNU oder Public Domain zulässig ist, dürfen haben ohne schriftliche Genehmigung Einwilligung der Urheber nicht Ur- heber nichts im pädagogischen Pädagogischen Netz oder in Microsoft 365 genutzt werdenOffice365 zu suchen, außer ihre Nutzung erfolgt im Rahmen des Zitatrechts. o Fremde Inhalte (Texte, Fotos, Videos, Audio Audio-Dateien und andere Materialien) dürfen nur mit der schriftlichen Genehmigung Einwilligung des Urhebers veröffentlicht werden. Dieses gilt auch für digitalisierte Inhalte. Dazu gehören auch eingescannte oder abfotografierte Texte und Bilder. Bei vorliegender Genehmigung ist bei Veröffentlichungen Veröffentlichun- gen auf einer eigenen Website der Urheber zu nennen, wenn dieser es wünscht. o Bei der unterrichtlichen Nutzung von freien Bildungsmaterialien (Open Educational Resources - OER) sind die jeweiligen Lizenzen zu beachten und entstehende neue Materialien, Lernprodukte bei einer Veröffentlichung Veröffentli- chung entsprechend der ursprünglichen Creative Commons Lizenzen zu lizenzieren. o Bei von der Schule über das pädagogische Netz, Moodle oder Microsoft 365 Netz zur Verfügung gestellten digitalen Inhalten von Lehrmittelverlagen Lehrmittel- verlagen ist das Urheberrecht zu beachten. Eine Nutzung ist nur innerhalb der schulischen Plattformen zulässigdes pädagogischen Netzes zu- lässig. Nur wenn die Nutzungsbe- dingungen Nutzungsbedingungen der Lehrmittelverlage es gestatten, ist eine Veröffentlichung oder Weitergabe digitaler Inhalte von Lehrmittelverlagen zulässig. o Stoßen Benutzer Nutzer im pädagogischen Netz, Moodle Netz oder in Microsoft 365 Office365 auf urheberrecht- lich urheberrechtlich geschützte Materialien, sind sie verpflichtet, ist dieses bei einer verantwortlichen Person der Schulleitung anzuzeigen. o Die Urheberrechte an Inhalten, welche Benutzer Nutzer eigenständig erstellt haben, bleiben durch eine Ablage oder Bereitstellung in Moodle oder Microsoft 365 Office365 unberührt.

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Samples: gs-schieder.de

Urheberrecht. o Bei der Nutzung des pädagogischen Netzes der Schule und von Moodle und Microsoft 365 sind die geltenden rechtlichen Bestimmungen des Urheberrechtes zu beachten. Fremde Inhalte, deren Nutzung nicht durch freie Lizenzen wie Creative Commons, GNU oder Public Domain zulässig ist, dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Urheber nicht im pädagogischen Netz oder in Microsoft 365 genutzt werden, außer ihre Nutzung erfolgt im Rahmen des Zitatrechts. o Fremde Inhalte (Texte, Fotos, Videos, Audio und andere Materialien) dürfen nur mit der schriftlichen Genehmigung des Urhebers veröffentlicht werden. Dieses gilt auch für digitalisierte Inhalte. Dazu gehören eingescannte oder abfotografierte Texte und Bilder. Bei vorliegender Genehmigung ist bei Veröffentlichungen auf einer eigenen Website ist, der Urheber zu nennen, wenn dieser es wünscht. o Bei der unterrichtlichen Nutzung von freien Bildungsmaterialien (Open Educational Resources - OER) sind die jeweiligen Lizenzen zu beachten und entstehende neue Materialien, Lernprodukte bei einer Veröffentlichung entsprechend der ursprünglichen Creative Commons Lizenzen zu lizenzieren. o Bei von der Schule über das pädagogische Netz, Moodle Netz oder Microsoft Office 365 zur Verfügung gestellten digitalen Inhalten von Lehrmittelverlagen ist das Urheberrecht zu beachten. Eine Nutzung ist nur innerhalb der schulischen Plattformen zulässig. Nur wenn die Nutzungsbe- dingungen Nutzungsbedingungen der Lehrmittelverlage es gestatten, ist eine Veröffentlichung oder Weitergabe digitaler Inhalte von Lehrmittelverlagen zulässig. o • Auszüge aus Schulbüchern und anderen Unterrichtswerken: zulässig, sofern sich die Bereitstellung auf den geschlossenen Klassenverband oder eine sonstige geschlossene Unterrichtsgruppe bezieht, die gemeinsam durch eine Lehrkraft während des ganzen Schuljahres unterrichtet werden. Zu beachten ist die Begrenzung auf 15% (maximal 20 Seiten) des Unterrichtswerks. Die Verbreitung von digitalen Kopien von Unterrichtswerken (unabhängig vom Umfang oder Erscheinungsjahr) über eine geschlossene Unterrichtsgruppe hinaus ist nicht gestattet, Für diesen Anwendungszweck ist auf offene Lizenzen zurückzugreifen. • Stoßen Benutzer im pädagogischen Netz, Moodle Netz oder in Microsoft Office 365 auf urheberrecht- lich urheberrechtlich geschützte Materialien, sind sie verpflichtet, dieses bei einer verantwortlichen Person anzuzeigen. o Die Urheberrechte an Inhalten, welche Benutzer eigenständig erstellt haben, bleiben durch eine Ablage oder Bereitstellung in Moodle oder Microsoft Office 365 unberührt.

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Samples: www.schiller-bochum.de