Common use of Urheberrecht Clause in Contracts

Urheberrecht. Für jede Nutzung gelten neben den getroffe- nen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Um- fang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ur- sprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustim- mung des Journalisten erlaubt. Dies gilt ins- besondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dann Krankentagegeldversicherung mtl. Beitrag für eine(n) 35-jährige(n) Journalisten/-in nach Tarif KTN2 für 3.000 EUR Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Leistung. Nutzen Sie die attraktiven Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: 🞏 Ja, ich interessiere mich für die DKV Gruppenversicherung für Journalisten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. 🞏 Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfrage an einen für die DKV tätigen Vermittler zur Kontakt- aufnahme übermittelt und zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21/5 78-21 15 Oder per Post an: DKV AG, KVGUK, 00000 Xxxx, Tel. 02 21/0 00 00 00, xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxx@xxx.xxx nicht übertragen werden, wenn die Übertra- Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Um- fang der Nutzung und ist vorher zu vereinba- ren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf an- gemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt un- berührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. gung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen ge- sondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Über- tragung von Rechten an Dritte durch den Be- Name Straße, PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich E-Mail Unterschrift 🞏 angestellt 🞏 selbstständig Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild xxxxxxx darf ohne vorherige schriftliche Zu- stimmung des Journalisten nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet wer- den, insbesondere auch nicht in Onlinesyste- men (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Verän- derungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG we- der entstellt noch sonst beeinträchtigt wer- den. Dies gilt insbesondere für die Bearbei- tung des Materials durch den Einsatz elekt- ronischer Hilfsmittel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfrem- det und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grund- sätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu xx- xxxx und in der Veröffentlichung auszuwei- sen. Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhe- bers und der Zuordnung zum einzelnen Bei- trag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zu- ordnung des Urhebers zum Beitrag entneh- men lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Ver- wertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaub- nis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der Besteller ist verpflichtet, dem Journalis- ten ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsge- setz kostenlos zu liefern.

Appears in 2 contracts

Samples: Vereinbarung Über Die Nutzung Von Fotografien (Model Release), Vereinbarung Über Die Nutzung Von Fotografien (Model Release)

Urheberrecht. Für jede Nutzung gelten neben den getroffe- nen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Um- fang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ur- sprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustim- mung des Journalisten erlaubt. Dies gilt ins- besondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dann Krankentagegeldversicherung mtl. Beitrag für eine(n) 35-jährige(n) Journalisten/-in nach Tarif KTN2 für 3.000 EUR Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Leistung. Nutzen Sie die attraktiven Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: 🞏 Ja, ich interessiere mich für die DKV Gruppenversicherung für Journalisten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. 🞏 Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfrage an einen für die DKV tätigen Vermittler zur Kontakt- aufnahme übermittelt und zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21/5 78-21 15 Oder per Post an: DKV AG, KVGUK, 00000 Xxxx, Tel. 02 21/0 00 00 00, xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxx@xxx.xxx nicht übertragen werden, wenn die Übertra- Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Um- fang der Nutzung und ist vorher zu vereinba- ren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf an- gemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt un- berührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. gung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen ge- sondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Über- tragung von Rechten an Dritte durch den Be- Name Straße, PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich E-Mail Unterschrift 🞏 angestellt 🞏 selbststänHonorarsätze für Public Relations dig Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild xxxxxxx darf ohne vorherige schriftliche Zu- stimmung des Journalisten nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet wer- den, insbesondere auch nicht in Onlinesyste- men (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Verän- derungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG we- der entstellt noch sonst beeinträchtigt wer- den. Dies gilt insbesondere für die Bearbei- tung des Materials durch den Einsatz elekt- ronischer Hilfsmittel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfrem- det und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grund- sätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu xx- xxxx und in der Veröffentlichung auszuwei- sen. Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhe- bers und der Zuordnung zum einzelnen Bei- trag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zu- ordnung des Urhebers zum Beitrag entneh- men lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Ver- wertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaub- nis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der Besteller ist verpflichtet, dem Journalis- ten ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsge- setz kostenlos zu liefern.

Appears in 2 contracts

Samples: Vereinbarung Über Die Nutzung Von Fotografien (Model Release), Vereinbarung Über Die Nutzung Von Fotografien (Model Release)

Urheberrecht. Für jede Nutzung gelten neben die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der AG verantwortlich. Der AG hat den getroffe- nen Vereinbarungen AN gegenüber allen Ansprüchen dritter Personen aus der Verletzung von Urheberrechten schad- und klaglos zu halten. Für den Inhalt (Bild und Text) des Druckauftrages ist ausschließlich der AG verantwortlich. Stanzen und dergleichen sind Eigentum des AN, sofern sie nicht ausdrücklich vom AG erworben und bezahlt werden. Daten, Datenträger, Druckplatten, Matern etc. sind Betriebsgegenstände des AN und bleiben sein Eigentum. Stellt der AG die Bestimmungen Druckdaten bei, werden diese vom AN nicht auf ihre Richtigkeit überprüft. Es besteht daher keinerlei Haftung des UrheberrechtsgesetzesAN für Fehler in vom AG direkt oder indirekt beigestellten Druckunterlagen. Die eingeräumten Rechte gelten Für fremde Daten, Datenträger, Filme, Manuskripte etc., die nach Lieferung des Auftrages vom AG nicht innerhalb von 4 Wochen zurückgefordert werden, übernimmt der AN keine Haftung. Wird der AN vom AG zu Satz- und Bildarbeiten beauftragt, werden Xxxxxx kostenfrei berichtigt, wenn sie vom AN verschuldet sind. Alle anderen Korrekturen von beigestellten Daten, insbesondere Autorkorrekturen, werden nach Aufwand verrechnet. Korrekturabzüge muss der AG auf Satz- und sonstige Fehler prüfen und dem AN gegenüber für druckreif erklären. Der AN haftet nicht für übersehene Fehler des AG. Bei kleineren Aufträgen ist der AN nur auf Verlangen verpflichtet, dem AG einen Korrekturabzug vorzu- legen. Verlangt der AG keine Übersendung des Korrekturabzuges, beschränkt sich die Haftung für den vereinbarten ZweckSatzfehler auf grobes Verschulden. Der AN ist berechtigt, Sprachraum und Um- fang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ur- sprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustim- mung des Journalisten erlaubt. Dies gilt ins- besondere für die Freigabe des Materials Durchführung der Korrektur dem AG eine Frist zu Zwecken setzen, nach deren Ablauf der WerbungKorrekturabzug automatisch als genehmigt gilt. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dann Krankentagegeldversicherung mtl. Beitrag für eine(n) 35-jährige(n) Journalisten/-in nach Tarif KTN2 für 3.000 EUR Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Leistung. Nutzen Sie Grundsätzlich liefert der AN die attraktiven Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: 🞏 Ja, ich interessiere mich für die DKV Gruppenversicherung für Journalisten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. 🞏 Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfrage an einen für die DKV tätigen Vermittler zur Kontakt- aufnahme übermittelt und zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21/5 78-21 15 Oder per Post an: DKV AG, KVGUK, 00000 Xxxx, Tel. 02 21/0 00 00 00, xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxx@xxx.xxx nicht übertragen werden, wenn die Übertra- Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Um- fang der Nutzung und ist vorher zu vereinba- rvolle vorgeschriebene Auflageen. Der gesetzliche Mindestanspruch auf an- gemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt un- berührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. gung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen ge- sondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Über- tragung von Rechten an Dritte durch den Be- Name Straße, PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich E-Mail Unterschrift 🞏 angestellt 🞏 selbstständig Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild xxxxxxx darf ohne vorherige schriftliche Zu- stimmung des Journalisten nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet wer- den, insbesondere auch nicht in Onlinesyste- men (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Verän- derungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG we- der entstellt noch sonst beeinträchtigt wer- den. Dies gilt insbesondere für die Bearbei- tung des Materials durch den Einsatz elekt- ronischer Hilfsmittel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfrem- det und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grund- sätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu xx- xxxx und in der Veröffentlichung auszuwei- sen. Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhe- bers und der Zuordnung zum einzelnen Bei- trag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zu- ordnung des Urhebers zum Beitrag entneh- men lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Ver- wertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaub- nis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der BestelAG ler ist verpflichteine Mehr- oder Mindermenge der bestellten Auflage bis zu 10% abzunehmen. Die Verrechnung erfolgt zum vereinbarten Fortdruckpreis. Regelmäßig wiederkehrende Druckaufträge, für die keine Kündigungsfrist oder ein bestimmter Endtermin vorgesehen ist, können nur unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist aufgekündigt werden. Für den AN besteht keine Verpflichtung, Druckunterlagen, Daten, Druckplatten, Papiere etc. nach Abwicklung des Auftrages aufzubewahren, außer, es wurde eine besondere Vereinbarung mit et, dem Journalis- ten ein BelegexemplarAG getroffen; in diesem Falle trägt der AG die Kosten und Gefahr der Lagerung gem. § 25 Verlagsge- setz kostenBetriebsstörungen im eigenen Betrieb und in solchen, von denen die Auftragserfüllung abhängig ist, verursacht durch Krieg, Energie- mangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen, Maschinenbruch und höhere Gewalt, befreien von der Einhaltung vereinbarter Lieferfristen. Eine hierdurch eingetretene Über- schreitung der Lieferfrist berechtigt den AG nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder den AN für etwaige entstandene Schäden verantwortlich los zu liemachen. Der AN ist zum Aufdruck seines Firmennamens oder seiner Markenbezeichnung auf die zur Ausführung gelangenden Drucksorten auch ohne spezielle Bewilligung des AG berechtigtfern.

Appears in 1 contract

Samples: www.gmgroup.at

Urheberrecht. Für jede Nutzung gelten neben Diese Regelung zu den getroffe- nen Vereinbarungen Leistungsschutzrechten und Urheberrechten ausgerichtet auf digitale Planungsergebnisse ergänzt Ziffer 29 der ZVB (Anlage 2.2 zum Vertrag) und geht im Zweifel als spezielle Regelung vor. Der AG soll durch die Bestimmungen des UrheberrechtsgesetzesRechteeinräumung nach dieser Bestimmung in die Lage versetzt werden, digitale Planungsergebnisse einschließlich der darin enthaltenen Bestandteile dauerhaft frei nutzen zu können. Zu diesem Zweck räumt der AN dem AG die notwendigen Leistungsschutzrechte und Urheberrechte wie nachfolgend in dieser Bestimmung geregelt ein. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Um- fang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ur- sprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustim- mung des Journalisten erlaubt. Dies gilt ins- besondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dann Krankentagegeldversicherung mtl. Beitrag für eine(n) 35-jährige(n) Journalisten/-in nach Tarif KTN2 für 3.000 EUR Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Leistung. Nutzen Sie die attraktiven Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: 🞏 Ja, ich interessiere mich für die DKV Gruppenversicherung für Journalisten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. 🞏 Ich willige eParteien gehen zunächst davon ausin, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfrage an einen füden digitalen Planungsergebnissen der Schutz als Datenbank nach dem Urheberrechtsgesetz gemäß § 87 a UrhG gegeben ist. Der AG ist als Hersteller im Sinne der Vorschrift auch Inhaber des Datenbankherstellerrechts gemäß § 87 a UrhG an den digitalen Planungsergebnissen. Die Parteien stellen dazu fest, dass r die DKV tätigen Vermittler zur Kontakt- aufnahme übermittelt und zum Zweckdigitalen Planungsergebnisse ausschließlich auf Initiative des AG, e der Kontaktaufnahme von der DKV und dem füauch r die DKV tätigen Vermittler erhobInvestition trägten, verarbeitet und genutzgeschaffen t werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21/5 78-21 15 Oder per Post an: DKV Obgleich die Parteien folglich davon ausgehenAG, KVGdass sämtliche Rechte nach § 87 a UrhG beim AG entstehenUK, 00000 Xxregeln sie rein vorsorglichxx, Tel. 02 21/0 00 00 dass der AN an den AG das Leistungsschutzrecht nach § 87 a UrhG an den digitalen Planungsergebnissen oder Teilen davon überträgt00, xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxx@xxx.xxx nicht übertragen werden, wenn die Übertra- Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtsofern das Leistungsschutzrecht nach § 87 a UrhG dennoch gesetzlich beim AN entstehen sollteig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Ardigitalen Planungsergebnisse sowie Teile davon können darüber hinaus als Sammelwerk t und Um- fang der Nutzung und ist vorher zu vereinba- ren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf an- gemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt un- berührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. gung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen ge- sondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Über- tragung von Rechten an Dritte durch den Be- Name Straße, PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich E-Mail Unterschrift 🞏 angestellt 🞏 selbstständig Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild xxxxxxx darf ohne vorherige schriftliche Zu- stimmung des Journalisten nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet wer- den, insbesondere auch nicht in Onlinesyste- men (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Verän- derungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material dDatenbankwerk arf im Sinne des §4 14 UrhG we- der entstellt noch sonst beeinträchtigt wer-urheberrechtlich geschützt sein den. Dies gilt insbesondere für die Bearbei- tung des Materials durch den Einsatz elekt- ronischer Hilfsmittel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfrem- det und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grund- sätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu xx- xxxx und in der Veröffentlichung auszuwei- sen. Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Ein UrhebervermSie können darüber hinaus auch geschützte Werke erk im Sinne des §2 13 Udarstellen. Sofern der AN Leistungsbeiträge zu den digitalen Planungsergebnissen oder Teilen davon erbringt, in denen er selbst urheberrechtlich geschützte Werke schafft oder an ihnen mitwirkt, erfolgt eine Rechteeinräumung an den AG nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Der AN räumt dem AG an den urheberrechtlich geschützten Leistungen der digitalen Planungsergebnisse das ausschließliche Recht ein, das Werk in körperlicher (§ 15 Abs. 1 UrhG) oder unkörperlicher Form (§ 15 Abs. 2 UrhG) zu nutzen. Die Nutzungsrechtseinräumung umfasst das Recht der Vervielfältigung (§ 16 UrhG), der Verbreitung (§ 17 UrhG), der Ausstellung (§ 18 UrhG) der digitalen Planungsergebnisse und seiner Bestandteile. Das Recht zur unkörperlichen Nutzung umschließt insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) im Internet wie Intranet oder sonstigen Netzen, das Senderecht, das Recht der Weitersendung (§ 20 UrhG) und das Aufführungsrecht (§ 19 UrhG). Das eingeräumte Nutzungsrecht ist ausschließlich, unwiderruflich, zeitlich und örtlich unbeschränkt sowie ohne Zustimmung des AN durch den AG frei übertragbar und unterlizenzierbar. Das Nutzungsrecht umfasst auch das Recht der Bearbeitung. Das Recht zur Nutzung in Bezug auf eine unbekannte Nutzungsart (§ 31 a UrhG) rhG wird stets verlaeingeräumt. Die Nutzungsrechtseinräumung ermöglicht es dem AG, insbesondere die Entwürfe, Zeichnungen, Berechnungen, digitale Planungsergebnisse ngt und zandere planerische Darstellungen für Werbemaßnahmen, zur Dokumentation und zu anderen Zwecken im Rahmen der Aufgaben des AG umfassend war in eiangemessener Weise zu nutzen. Der AN stellt sicher, dass die Urheber (Mitarbeiter des AN wie Dritte) dem AN die notwendigen Nutzungsrechte ihrerseits einräumen, damit der AN in die Lage versetzt wird, seinerseits die Nutzungsrechte an den AG nach diesen Bestimmungen einzuräumen. Der AN stellt sicher, dass diese Rechteeinräumungen in angemessener ner Weise, die keinen Zweifeli. d. R. durch Verträge, dokumentiert sind. Mehr- oder Minderaufwendungen des Auftragnehmers durch Stoffpreisänderungen werden gemäß an der Identität des Urhe- bers und der ZuordnStoff- preisgleitklausel in Anlage 2.23 ung zum einzelnen Bei- trag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zu- ordnung des Urhebers zum Beitrag entneh- men lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Ver- wertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaub- nis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der Besteller ist verpflichtet, dem Journalis- ten ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsge- setz kostenlos zu lieBauvertrag „Stoffpreisgleitklausel“ berücksichtigtfern.

Appears in 1 contract

Samples: infoplattform-personenbahnhoefe.deutschebahn.com

Urheberrecht. 4.7.1. Die Nutzung der journalistischen Inhalte ist ausschließlich zu eigenen, nichtkom- merziellen Zwecken zulässig soweit der Nutzer bei der Registrierung nicht das Recht zur kommerziellen Nutzung am Einzelplatz beantragt hat. Eine Weitergabe der Inhalte an Dritte ist untersagt, unabhängig von Zweck und Art der Weitergabe. 4.7.2. Eine über den jeweiligen Vertragszweck hinausgehende Nutzung bzw. Verwertung der urheberrechtlich geschützten Inhalte des Verlags, insbesondere durch Vervielfälti- gung, Verbreitung, Digitalisierung, Speicherung – gleich auf welchem Trägermedium und in welcher technischen Ausgestaltung – ist unzulässig und strafbar. 4.8. Xxxxxxx und Gewährleistung 4.8.1. Für jede Nutzung gelten neben den getroffe- nen Vereinbarungen Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung der gedruckten Lahrer Zeitung haftet der Verlag nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen der gedruckten Lahrer Zeitung in Folge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Exemplare der Lahrer Zeitung kann kein Ersatz geleistet werden. Aufbewahrungspflicht entgegenstehen. Angaben zum Verlag Lahrer Zeitung GmbH, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx Geschäftsführerin: Xxxxxxx Xxxx. Amtsgericht Freiburg HRB 390908 Telefon: 07821/0000000 E-Mail-Allgemein: xxxxxxxxxx@xxxxxx-xxxxxxx.xx E-Mail-Verbraucher-Widerrufsrecht: xxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx-xxxxxxx.xx E-Mail-Datenschutz: xxxxxxxxxxx@xxxxxx-xxxxxxx.xx Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der Lahrer Zeitung GmbH, die unter xxxxx://xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden kann, enthalten. 5. Sonstiges Auf diese AGB sowie das Verhältnis zwischen dem Abonnenten und dem Verlag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des UrheberrechtsgesetzesStaates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Textform. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlags. Soweit Ansprüche des Verlags nicht im Mahnverfah- ren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Der Verlag kann, wenn eine Änderung der Marktlage, der gesetzlichen Bedingungen oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung erfolgt, die vorliegenden AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn der Kunde dadurch nicht unzumutbar belastet wird. AGB und Datenschutzerklärung stehen unter xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx/xxx bzw. xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx als PDF zum Download bereit. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Um- fang Europäische Kommission hat eine Plattform zur einmaligen NutzungOnline Streitbeilegung eingerichtet. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ur- sprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustim- mung des Journalisten erlaubt. Dies gilt ins- besondere Diese erreichen Sie unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ Verbraucher können die Plattform für die Freigabe des Materials zu Zwecken der WerbungBeilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dann Krankentagegeldversicherung mtl. Beitrag für eine(n) 35-jährige(n) Journalisten/-in nach Tarif KTN2 für 3.000 EUR Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit Wir sind zur Teilnahme an einem Höchstmaß an Sicherheit und Leistung. Nutzen Sie die attraktiven Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: 🞏 Ja, ich interessiere mich für die DKV Gruppenversicherung für Journalisten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. 🞏 Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfrage an einen für die DKV tätigen Vermittler zur Kontakt- aufnahme übermittelt und zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21/5 78-21 15 Oder per Post an: DKV AG, KVGUK, 00000 Xxxx, Tel. 02 21/0 00 00 00, xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxx@xxx.xxx nicht übertragen werden, wenn die Übertra- Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Um- fang der Nutzung und ist vorher zu vereinba- ren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf an- gemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt un- berührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. gung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen ge- sondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Über- tragung von Rechten an Dritte durch den Be- Name Straße, PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich E-Mail Unterschrift 🞏 angestellt 🞏 selbstständig Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild xxxxxxx darf ohne vorherige schriftliche Zu- stimmung des Journalisten nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet wer- den, insbesondere auch nicht in Onlinesyste- men (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Verän- derungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG we- der entsteStreitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit llt noch sonst beeinträchtigt wer- den. Dies gilt insbesondere für die Bearbei- tung des Materials durch den Einsatz elekt- ronischer Hilfsmittel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfrem- det und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grund- sätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu xx- xxxx und in der Veröffentlichung auszuwei- sen. Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhe- bers und der Zuordnung zum einzelnen Bei- trag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zu- ordnung des Urhebers zum Beitrag entneh- men lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Ver- wertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaub- nis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der Besteller ist verpflichtet, dem Journalis- ten ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsge- setz kostenlos zu lieaußer es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahmefern.

Appears in 1 contract

Samples: www.schwarzwaelder-bote.de

Urheberrecht. Für jede Nutzung gelten neben den getroffe- nen getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Um- fang Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ur- sprünglich ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustim- mung Zustimmung des Journalisten erlaubt. Dies gilt ins- besondere insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dann Krankentagegeldversicherung mtl. Beitrag für eine(n) 35-jährige(n) Journalisten/-in nach Tarif KTN2 für 3.000 EUR Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Leistung. Nutzen Sie die attraktiven Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: 🞏 Ja, ich interessiere mich für die DKV Gruppenversicherung für Journalisten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. 🞏 Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfrage an einen für die DKV tätigen Vermittler zur Kontakt- aufnahme übermittelt und zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21/5 78-21 15 Oder per Post an: DKV AG, KVGUK, 00000 Xxxx, Tel. 02 21/0 00 00 00, xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxx@xxx.xxx nicht übertragen werden, wenn die Übertra- Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Um- fang der Nutzung und ist vorher zu vereinba- ren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf an- gemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt un- berührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. gunÜbertragung g im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen ge- sondergesondert t vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Über- tragunÜbertragung g von Rechten an Dritte durch den Be- Name Straße, PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich E-Mail Unterschrift 🞏 angestellt 🞏 selbstständig Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild xxxxBesteller xxx darf ohne vorherige schriftliche Zu- stimmZustimmung ung des Journalisten nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet wer-werden den, insbesondere auch nicht in Onlinesyste- Onlinesystemen men (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Verän- derunVeränderungen gen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG we- weder der entstellt noch sonst beeinträchtigt wer-werden den. Dies gilt insbesondere für die Bearbei- tBearbeitung ung des Materials durch den Einsatz elekt- roniscelektronischer her Hilfsmittel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfrem- verfremdet det und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grund- säGrundsätze tze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu xx- xmachen xxx und in der Veröffentlichung auszuwei-auszuweisen sen. Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhe- bUrhebers ers und der Zuordnung zum einzelnen Bei- tBeitrag rag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zu- ordnZuordnung ung des Urhebers zum Beitrag entneh- entnehmen men lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Ver- wertungsgesellschafVerwertungsgesellschaften ten bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaub- Erlaubnis nis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der Besteller ist verpflichtet, dem Journalis- Journalisten ten ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsge- sVerlagsgesetz etz kostenlos zu liefern.

Appears in 1 contract

Samples: www.lubbadeh.de

Urheberrecht. Für jede Nutzung gelten neben den getroffe- nen getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Um- fang Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ur- sprünglich ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustim- mung Zustimmung des Journalisten Fotografen erlaubt. Dies gilt ins- besondere insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten Fotografen auch dann Krankentagegeldversicherung mtl. Beitrag für eine(n) 35-jährige(n) Journalisten/-in nach Tarif KTN2 für 3.000 EUR Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Leistung. Nutzen Sie die attraktiven Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: 🞏 Ja, ich interessiere mich für die DKV Gruppenversicherung für Journalisten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. 🞏 Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfrage an einen für die DKV tätigen Vermittler zur Kontakt- aufnahme übermittelt und zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21/5 78-21 15 Oder per Post an: DKV AG, KVGUK, 00000 Xxxx, Tel. 02 21/0 00 00 00, xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxx@xxx.xxx nicht übertragen werden, wenn die Übertra- Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Um- fang der Nutzung und ist vorher zu vereinba- ren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf an- gemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt un- berührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. gunÜbertragung g im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen ge- sondergesondert t vereinbart werdwerden und sind gesondert zu honorierenen. Die Weitergabe des Materials oder die Über- tragunÜbertragung g von Rechten an Dritte durch den Be- Name Straße, PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich E-Mail Unterschrift 🞏 angestellt 🞏 selbstständig Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild xxxxKunde xxx darf ohne vorherige schriftliche Zu- stimmZustimmung ung des JournalisFotografen ten nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des JournalisFotografen ten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet wer-werden den, insbesondere auch nicht in Onlinesyste- Onlinesystemen men (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Verän- derunVeränderungen gen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG we- weder der entstellt noch sonst beeinträchtigt wer-werden den. Dies gilt insbesondere für die Bearbei- tBearbeitung ung des Materials durch den Einsatz elekt- roniscelektronischer her Hilfsmittel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfrem- verfremdet det und nicht verfälscht werden. Der BestelKunde ler ist zur Beachtung der publizistischen Grund- säGrundsätze tze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu xx- xmachen xxx und in der Veröffentlichung auszuwei-auszuweisen sen. Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhe- bUrhebers ers und der Zuordnung zum einzelnen Bei- tBeitrag rag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zu- ordnZuordnung ung des Urhebers zum Beitrag entneh- entnehmen men l. Bei der Verarbeitung des Materials ist der Kunde verpflichtet, Material des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. Der Kunde ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar istässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Ver- wertungsgesellschafVerwertungsgesellschaften ten bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaub- Erlaubnis nis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den BestelKunde ler nicht verbunden. Der BestelKunde ler ist verpflichtet, dem Journalis- Fotografen ten ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsge- sVerlagsgesetz etz kostenlos zu lie. Der Kunde gestattet dem Fotografen mit dem Material, das im Rahmen eines Auftrags entstanden ist, uneingeschränkt Eigenwerbung zu betreiben. Dies beinhaltet das Veröffentlichen von Material im Internet, Portfolio-Präsentationen unabhängig von der Art des Trägermediums oder der Darbietung, Versand von Emails, Postkarten und sonstigen Druckerzeugnissen und Publikationen. Auch ist der Fotograf berechtigt den Kunden mit seiner Firmierung in einer Kundenliste zu führen und zu veröffentlichenfern.

Appears in 1 contract

Samples: www.hase-fotografie.de

Urheberrecht. Für jede Nutzung gelten neben den getroffe- nen Vereinbarungen 16.1.Die vom Makler/Verwalter („Urheber“) erstellten Exposés, Informationsmappen, Fotos und Dokumente (insgesamt „Werke“) sind urheberrechtlich geschützt. 16.2.Die Kopie oder Veröffentlichung der Werke oder die Bestimmungen des UrheberrechtsgesetzesWeiterverbreitung von Bildern der Werke ist untersagt, es sei denn der Makler/Verwalter stimmt der Kopie oder Veröffentli- chung vorher in Textform zu. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Um- fang Zustimmung zur einmaligen Nutzungkommerziellen Nutzung kann von der Zahlung einer Gebühr oder der Vereinbarung einer kostenpflichtigen Lizensierung abhängig gemacht werden. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ur- sprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustim- mung des Journalisten erlaubt. Dies 16.3.Vorstehendes gilt ins- besondere insbesondere auch für die Freigabe Weiterverbreitung im Internet, Social-Me- dia, Chat-Programmen, Printmedien oder vergleichbarem. 16.4.Die private nicht-kommerzielle Weiterverbreitung im Internet kann dann gestattet sein, wenn der Urheber deutlich und in räumlicher Nähe zum Werk oder zum Bild des Materials zu Zwecken Werkes ge- nannt ist und ein Link auf die Internetpräsenz des Urhebers gesetzt ist oder die Weiterver- breitung dem Vertragszweck (Verkauf der WerbungImmobilie) dient. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne 16.5.Zuwiederhandlungen gegen vorstehende Pflichten rechtfertigen zur Geltendmachung von Schadensersatz, einen Anspruch auf Unterlassung und/oder Beendigung der urheber- rechtswidrigen Nutzung und gegebenenfalls strafrechtlichen Verfolgung. 17.1.Alle vom Makler/Verwalter übersandten Exposé, Angebote und Informationen sind ver- traulich. 17.2.Xxxx ausdrückliche Zustimmung in Textform, ist eine Weitergabe an Dritte untersagt. 17.3.Ein Verstoß gegen das Vertraulichkeits- und Weitergabeverbot verpflichtet den Auftrag- geber zum Schadensersatz in Höhe der Provision gemäß 6.1., wenn aufgrund des Journalisten auch dann Krankentagegeldversicherung mtlVerstoßes ein Kaufvertrag abgeschlossen worden ist, der nach Maßgabe dieses Vertrages provisions- pflichtig gewesen wäre. Beitrag für eine(nDer Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch bleibt davon unberührt. 18.1.Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch den Makler/Verwalter, gesetzliche Ver- treter oder Erfüllungsgehilfen des Maklers verursacht wurden, haftet der Makler stets unbe- schränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist. 18.2.Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Ver- tragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) 35-jährige(n) Journalisten/-in durch leichte Fahrlässigkeit des Makler/Verwalter, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Maklers ist die Haf- tung der Höhe nach Tarif KTN2 für 3.000 EUR Krankentagegeld mtlauf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit des- sen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. ab dem 29Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen. Tag Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Leistung18.3.Dies vorausgeschickt, richten sich Gewährleistungsansprüche nach den Vorschriften des BGB. Nutzen Sie die attraktiven Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: 🞏 Ja, ich interessiere mich18.4.Der Makler/Verwalter haftet darüberhinaus nicht für die DKV Gruppenversicherung für Journalisten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. 🞏 Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfrage an einen für die DKV tätigen Vermittler zur Kontakt- aufnahme übermitteldauerhafte Verfügbarkeit sei- ner Internetpräsenz t und zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21/5 78-21 15 Oder per Post an: DKV AG, KVGUK, 00000 Xxxx, Tel. 02 21/0 00 00 00, xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxx@xxx.xxx nicht übertragen werden, wenn die Übertra- Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Um- fang der Nutzung und ist vorher zu vereinba- ren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf an- gemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt un- berührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. gung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen ge- sondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Über- tragung von Rechten an Dritte durch den Be- Name Straße, PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich E-Mail Unterschrift 🞏 angestellt 🞏 selbstständig Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild xxxxxxx darf ohne vorherige schriftliche Zu- stimmung des Journalisten nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet wer- den, insbesondere auch nicht in Onlinesyste- men (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Verän- derungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG we- der entstellt noch sonst beeinträchtigt wer-dort veröffentlichten Exposés den. Dies gilt insbesonddann, wenn die Verfügbarkeit durch einen nicht im Einflussbereich des Maklers liegenden Grund gestört ist. Beispielhaft sind dies höhere Gewalt, Stromausfall, Serverausfall etc. 18.5.Kürzere Ausfälle des Angebotes bedingt durch Wartungsarbeiten an der Internetprä- senz, den genutzten Servern (Drittservern oder Servern der Webspacebetreiber), der ge- nutzten Vermarktungsplattformen oder vergleichbaren Sachverhalten, berechtigen nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. 18.6.Der Makler/Verwalter haftet nicht ere für die Bearbei- tung des Materials durch den Einsatz elekt- ronischer HilfsmiRichtigkeit und Vollständigkeit der vom Ver- käufer gemäß 13.2ttel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfrem- det und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grund- sätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu xx- xxxx und in der Veröffentlichung auszuwei- sen. Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhe- bers und der Zuordnung zum einzelnen Bei- trag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zu- ordnung des Urhebers zum Beitrag entneh- men lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Ver- wertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaub- nis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der Besteller ist verpflichtet, dem Journalis- ten ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsge- setz kostenlos zu lieerhaltenen objektsbezogenen Informationenfern.

Appears in 1 contract

Samples: innovativ-immo.de

Urheberrecht. Für jede Nutzung gelten neben Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den getroffe- nen Vereinbarungen die Werksleistungen gerichtet ist. Das Urheberrecht bleibt bei Xxx Xxxxx. Vorschläge des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht. Alle Texte und Konzepte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des UrheberrechtsgesetzesUrheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die eingeräumten Rechte gelten Von Xxx Xxxxx verfasste Texte und Konzepte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt Xxx Xxxxx, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Xxx Xxxxx überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Alle Ideen, Texte und Konzepte sind grundsätzlich nur für den Auftraggeber lizensiert. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Texte dürfen nur zum eigenen Gebrauch vervielfältigt werden. Zweckfremder Einsatz von Ideen, Konzepten und Texten ist ohne Zustimmung untersagt. Ideen, Konzepte und Texte dürfen nicht für andere als die vereinbarten ZweckNutzungsarten eingesetzt werden. Wünscht der Auftraggeber weitergehende Nutzungsrechte, Sprachraum insbesondere das Recht der schriftlichen oder elektronischen Vervielfältigung, so sind diese mit dem Auftraggeber schriftlich zu vereinbaren und Um- fang zur einmaligen Nutzunggesondert zu honorieren. Xxx Xxxxx ist von sämtlichen Veröffentlichungen ihrer Inhalte zu informieren. Die veröffentlichten Inhalte sind gemäß § 13 UrhG mit dem Urhebervermerk zu versehen. Unterbleibt der Urhebervermerk, so hat Xxx Xxxxx Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlags von 100 Prozent zum Nutzungshonorar zuzüglich anfallender Verwaltungskosten. Mögliche weitere Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt. Abweichende Verfahren bedürfen der Einwilligung von Xxx Xxxxx. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ur- sprünglich eingeräumten Nutzungsrechts für Werbezwecke ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustim- mung des Journalisten erlaubtohne schriftliche Genehmigung durch Xxx Xxxxx untersagt. Dies gilt ins- besondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der WerbungSperrfristen und Exklusivrechte werden gesondert vereinbart. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Die Zustimmung des Journalisten von Xxx Xxxxx zur Übertragung von Nutzungsrechten ist auch dann Krankentagegeldversicherung mtl. Beitrag für eine(n) 35-jährige(n) Journalisten/-in nach Tarif KTN2 für 3.000 EUR Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Leistung. Nutzen Sie die attraktiven Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: 🞏 Ja, ich interessiere mich für die DKV Gruppenversicherung für Journalisten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. 🞏 Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfrage an einen für die DKV tätigen Vermittler zur Kontakt- aufnahme übermittelt und zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21/5 78-21 15 Oder per Post an: DKV AG, KVGUK, 00000 Xxxx, Tel. 02 21/0 00 00 00, xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxx@xxx.xxx nicht übertragen werdentbehrlichen, wenn die Übertra- Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Um- fang der Nutzung und ist vorher zu vereinba- ren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf an- gemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt un- berührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. gunÜbertragung g im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieherfolgte t (§ 34 AbsAbsatz . 3 UhrUrhGhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen ge- sondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Über- tragung von Rechten an Dritte durch den Be- Name Straße, PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich E-Mail Unterschrift 🞏 angestellt 🞏 selbstständig Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Freie Wort und Bild xxxxxxx darf ohne vorherige schriftliche Zu- stimmung des Journalisten nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet wer- den, insbesondere auch nicht in Onlinesyste- men (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Verän- derungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG we- der entstellt noch sonst beeinträchtigt wer- den. Dies gilt insbesondere für die Bearbei- tung des Materials durch den Einsatz elekt- ronischer Hilfsmittel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfrem- det und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grund- sätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu xx- xxxx und in der Veröffentlichung auszuwei- sen. Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhe- bers und der Zuordnung zum einzelnen Bei- trag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zu- ordnung des Urhebers zum Beitrag entneh- men lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Ver- wertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaub- nis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der Besteller ist verpflichtet, dem Journalis- ten ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsge- setz kostenlos zu liefern.

Appears in 1 contract

Samples: www.ute-arndt.de