Common use of Urheberrecht Clause in Contracts

Urheberrecht. 4.1. Das von uns geschaffene Urheberrecht ist nicht übertragbar. Für alle Werke, seien es Fotografien, Zeichnungen, Texte oder sonstige Gestaltungen, EDV, Webseite etc. wird ein Urheberrecht für die Firma Feuerpfeil Werbeagentur GmbH & Co. KG geschaffen. Dies gilt auch, soweit die Werklieferungsleistung nicht die Schöpfungshöhe, die für die Begründung eines Urheberrechts notwendig ist, erreicht. Auch in diesem Fall ist Firma Feuerpfeil GmbH & Co. KG alleiniger Inhaber und geistiger Schöpfer der Werkleistung und damit ausschließlicher Nutzungsrechtsinhaber. 4.2. Für alle Werk- oder Werklieferungsleistungen, insbesondere Fotografien, Textungen, Erstellung von Homepages, Computerprogrammen, Werbedesigns oder Werbeprospekte etc., die im Auftrag des Kunden von uns geschaffen werden, wird auf den Kunden nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Das einfache Nutzungsrecht beschränkt sich auf die Nutzung zu der konkret vertraglich vereinbarten Nutzungsart und dem vereinbarten Nutzungsumfang. Das Nutzungsrecht ist auf die Vertragsdauer, längstens jedoch auf einen Zeitraum von 10 Jahren befristet, sofern mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Übertragung von Nutzungsrechten durch den Kunden auf DriWe und damit verbundene Unternehmen ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung und nur für den vertraglich vereinbarten Nutzungszweck vorgesehen. 4.3. Dem Kunden ist es nur gestaWet, die von uns erbrachten Leistungen im Rahmen der vereinbarten Nutzungsart, dem vereinbarten Nutzungsumfang und der vereinbarten Nutzungsdauer zu verwenden. Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch gegen den Kunden zu. Dieser ist verpflichtet, die erteilten Auskünfte auf unsere Aufforderung hin schriftlich zu erteilen und auf unsere Aufforderung hin zu belegen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Urheberrecht. 4.111.1 Alle Urheberrechte an den gelieferten Daten und Dokumentationen bleiben vorbehalten. 11.2 Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den zur Verfügung gestellten Informationsangeboten um hergestellte Werke i.S.d. Das von uns geschaffene Urheberrecht ist nicht übertragbarUrhebergesetzes handelt. Für alle WerkeComputerprogramme gelten §§ 69a ff. UrhG. Gelieferte Handbücher und sonstige schriftliche Dokumentationen unterfallen dem Schutz des § 2 UrhG. Rechte Dritter (Kooperationspartner) an den bereitgestellten Inhalten bleiben hiervon unberührt. Die – auch auszugsweise – Vervielfältigung von Dokumentationen ist untersagt und bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung. 11.3 Der Kunde darf die Ergebnisse seiner Recherchen nur für den eigenen Gebrauch verwenden. Dies schließt das Recht ein, seien es Fotografien, Zeichnungen, für die eigene Recherchenachbereitung ein Rechercheergebnis abzuspeichern sowie der Übernahme einzelner Texte oder sonstige GestaltungenTeile hiervon in Dokumenten des Kunden oder seiner berechtigten Nutzer. 11.4 Eine über Ziffer 11.3 hinausgehende Nutzung, EDVinsbesondere das Entfernen von Copyright-Vermerken, Webseite etc. wird ein Urheberrecht für die Firma Feuerpfeil Werbeagentur GmbH & Co. KG geschaffen. Dies gilt auchdas Kopieren von Daten auf weitere Datenträger (mit Ausnahme von Sicherungskopien), soweit die Werklieferungsleistung nicht die Schöpfungshöhedas Kopieren von Daten in Netzwerke, das Abspeichern von Daten zur Verwendung in einem lokalen Retrievalsystem, die für Verwendung ausgegebener Daten zur Herstellung mehr als nur einzelner Vervielfältigungsstücke, die Begründung eines Urheberrechts notwendig istHerstellung systematischer Sammlungen, erreichtdie Verwendung und Erstellung von Kopien, die nicht ausschließlich dem persönlichen Gebrauch dienen sowie jedwede Form der gewerblichen Nutzung ist ausgeschlossen und bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Auch in diesem Fall ist Firma Feuerpfeil GmbH & Co. KG alleiniger Inhaber und geistiger Schöpfer der Werkleistung und damit ausschließlicher NutzungsrechtsinhaberDiese Pflichten bestehen auch nach Beendigung des Vertrages fort. 4.2. Für alle Werk- 11.5 Eine entgeltliche oder Werklieferungsleistungen, insbesondere Fotografien, Textungen, Erstellung unentgeltliche Durchführung von Homepages, Computerprogrammen, Werbedesigns oder Werbeprospekte etc., die Recherchen im Auftrag des Kunden von uns geschaffen werden, wird auf den Kunden nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Das einfache Nutzungsrecht beschränkt sich auf die Nutzung zu der konkret vertraglich vereinbarten Nutzungsart und dem vereinbarten Nutzungsumfang. Das Nutzungsrecht ist auf die Vertragsdauer, längstens jedoch auf einen Zeitraum von 10 Jahren befristet, sofern mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Übertragung von Nutzungsrechten durch den Kunden auf DriWe und damit verbundene Unternehmen Dritter ist nur mit unserer ausdrücklichen ausdrücklicher Zustimmung und nur für den vertraglich vereinbarten Nutzungszweck vorgesehendurch die VBEW GmbH zulässig. 4.3. Dem Kunden ist es nur gestaWet, die von uns erbrachten Leistungen im Rahmen der vereinbarten Nutzungsart, dem vereinbarten Nutzungsumfang und der vereinbarten Nutzungsdauer zu verwenden. Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch gegen den Kunden zu. Dieser ist verpflichtet, die erteilten Auskünfte auf unsere Aufforderung hin schriftlich zu erteilen und auf unsere Aufforderung hin zu belegen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Urheberrecht. 4.19.1. Das Die von uns geschaffene der INSTAL Engineering GmbH erstellten Arbeiten und Werke unterliegen dem Urheberrecht ist nicht übertragbar. Für alle Werkeder INSTAL Engineering GmbH. Ist Software Gegenstand der Leistungen, seien es Fotografien, Zeichnungen, Texte oder sonstige Gestaltungen, EDV, Webseite etc. wird gel- ten die §§ 69 d und e UrhG. Der Kunde hat ein Urheberrecht uneingeschränktes Nutzungsrecht für die Firma Feuerpfeil Werbeagentur GmbH & Co. KG geschaffenDauer des Vertragsverhältnisses. Dies gilt auchMöchte der Kunde bei Beendigung des Vertragsverhältnis- ses die Arbeiten weiterhin nutzen, soweit die Werklieferungsleistung nicht die Schöpfungshöhe, die für die Begründung eines ist der Erwerb des Urheberrechts notwendig ist, erreicht. Auch in diesem Fall ist Firma Feuerpfeil GmbH & Co. KG alleiniger Inhaber und geistiger Schöpfer der Werkleistung und damit ausschließlicher Nutzungsrechtsinhabergegen Entgelt möglich. 4.29.2. Für alle Werk- oder Werklieferungsleistungen, insbesondere Fotografien, Textungen, Erstellung von Homepages, Computerprogrammen, Werbedesigns oder Werbeprospekte etc., die im Auftrag des Kunden von uns geschaffen werden, wird auf den Kunden nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragenEine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Das einfache Nutzungsrecht beschränkt sich auf die Nutzung zu der konkret vertraglich vereinbarten Nutzungsart und dem vereinbarten Nutzungsumfang. Das Nutzungsrecht Insbesondere ist auf die Vertragsdauer, längstens jedoch auf einen Zeitraum von 10 Jahren befristet, sofern mit es dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Übertragung von Nutzungsrechten durch den Kunden auf DriWe und damit verbundene Unternehmen ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung und nur für den vertraglich vereinbarten Nutzungszweck vorgesehen. 4.3. Dem Kunden ist es nur gestaWetuntersagt, die von uns erbrachten Leistungen im Rahmen der vereinbarten Nutzungsart, dem vereinbarten Nutzungsumfang und der vereinbarten Nutzungsdauer zu verwenden. Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch gegen den Kunden zu. Dieser ist verpflichtet, die erteilten Auskünfte auf unsere Aufforderung hin schriftlich Unterlizenzen zu erteilen und auf unsere Aufforderung hin die Leistungen zu belegenvervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. 9.3. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Die INSTAL Engineering GmbH kann den Einsatz sol- cher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen. 9.4. Für den Fall, dass für Produkte und/oder Dienstleistungen urheberrechtlich geschützte Werke Dritter erforderlich sein sollten, werden entsprechende Verträge nur zwischen der INSTAL Engineering GmbH und dem jeweiligen Inhaber des Urheberrechts geschlossen. Soweit hierfür Lizenzgebühren fällig werden, ist die INSTAL Engineering GmbH berechtigt, diese dem Kunden zu berechnen und sind diese vom Kunden zu tragen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Urheberrecht. 4.1. Das von uns geschaffene Urheberrecht ist Die Werke der ACRIBIT GmbH sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht übertragbar. Für alle Werke, seien es Fotografien, Zeichnungen, Texte oder sonstige Gestaltungen, EDV, Webseite etc. wird ein Urheberrecht für die Firma Feuerpfeil Werbeagentur GmbH & Co. KG geschaffen. Dies gilt auch, soweit die Werklieferungsleistung nicht die Schöpfungshöhe, die für die Begründung eines Urheberrechts notwendig ist, erreicht. Auch in diesem Fall ist Firma Feuerpfeil GmbH & Co. KG alleiniger Inhaber und geistiger Schöpfer der Werkleistung und damit ausschließlicher Nutzungsrechtsinhaber. 4.2. Für alle Werk- oder Werklieferungsleistungen, insbesondere Fotografien, Textungen, Erstellung von Homepages, Computerprogrammen, Werbedesigns oder Werbeprospekte etc., die im Auftrag des Kunden von uns geschaffen werden, wird auf den Kunden nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Das einfache Nutzungsrecht beschränkt sich auf die Nutzung zu der konkret vertraglich vereinbarten Nutzungsart und dem vereinbarten Nutzungsumfang. Das Nutzungsrecht ist auf die Vertragsdauer, längstens jedoch auf einen Zeitraum von 10 Jahren befristet, sofern mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart erreicht ist. Die Übertragung von Nutzungsrechten durch den Kunden der ACRIBIT GmbH erarbeiteten Werke dürfen ohne deren ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die ACRIBIT GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf DriWe die Höhe der Vergütung, Sie begründen kein Miturheberrecht. ACRIBIT GmbH hat das Recht, auf allen entworfenen Produktionen mit vollem Namen und damit verbundene Unternehmen ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung und nur für den vertraglich vereinbarten Nutzungszweck vorgesehen. 4.3. Dem Kunden ist es nur gestaWet, Sitz der Firma oder der Internetadresse in angemessener Schriftgröße zu erschei- nen oder die von uns erbrachten Leistungen im Rahmen Impressum mit den o.a. Angaben zu versehen. Verletzt der vereinbarten NutzungsartAuftraggeber das Recht auf Namesnennung, dem vereinbarten Nutzungsumfang und der vereinbarten Nutzungsdauer zu verwenden. Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch gegen den Kunden zu. Dieser ist er verpflichtet, ACRIBIT GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unbe- rührt bleibt das Recht der ACRIBIT GmbH, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen. Der Auftraggeber hat darauf zu achten, dass die erteilten Auskünfte auf unsere Aufforderung hin schriftlich von ihm bereitgestellten Informationen und Dokumente nicht gegen das Urheberrecht, die gesetzlichen Bestimmungen und die guten Sitten verstoßen. Die ACRIBIT GmbH übernimmt keinerlei Haftung für die Ein- haltung von Urheberrechten und ist nicht verpflichtet, Informationen und Dokumente zugänglich zu erteilen und auf unsere Aufforderung hin zu belegenmachen, die gegen die Gesetze oder guten Sitten verstoßen.

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Samples: General Terms and Conditions

Urheberrecht. 4.11. Das von uns geschaffene Dem Fotografen steht das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Für alle Werke, seien es Fotografien, Zeichnungen, Texte oder sonstige Gestaltungen, EDV, Webseite etc. wird ein Urheberrecht für die Firma Feuerpfeil Werbeagentur GmbH & Co. KG geschaffen. Dies gilt auch, soweit die Werklieferungsleistung nicht die Schöpfungshöhe, die für die Begründung eines Urheberrechts notwendig ist, erreicht. Auch in diesem Fall ist Firma Feuerpfeil GmbH & Co. KG alleiniger Inhaber an den Bild- und geistiger Schöpfer der Werkleistung und damit ausschließlicher NutzungsrechtsinhaberTextwerken nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. 4.22. Für alle Werk- oder WerklieferungsleistungenDie vom Fotografen hergestellten Bild- und Textwerke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers und den Zweck des jeweiligen erteilten Auftrags bestimmt. 3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, insbesondere Fotografien, Textungen, Erstellung von Homepages, Computerprogrammen, Werbedesigns oder Werbeprospekte etc., die im Auftrag des Kunden von uns geschaffen werden, wird auf den Kunden ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur ein einfaches das einfache Nutzungsrecht übertragen. Das einfache Nutzungsrecht beschränkt sich auf Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der Schriftform. 4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen. 5. Der Besteller eines Bild- oder Textwerkes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Bild- oder Textwerk zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die Nutzung zu entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen. 6. Bei der konkret vertraglich vereinbarten Nutzungsart Verwertung der Bild- und dem vereinbarten Nutzungsumfang. Das Nutzungsrecht ist auf die Vertragsdauer, längstens jedoch auf einen Zeitraum von 10 Jahren befristetTextwerke muss der Fotograf, sofern mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart istwurde, als Urheber des Werkes genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. 7. Die Übertragung von Nutzungsrechten durch Negative bzw. Originaldateien verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative oder Originaldateien an den Kunden auf DriWe und damit verbundene Unternehmen ist Auftraggeber erfolgt nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung und nur für den vertraglich vereinbarten Nutzungszweck vorgesehenbei gesonderter Vereinbarung. 4.38. Dem Kunden Die Form und Größe von herausgegebenen Bilddateien kann vom Fotografen je nach Auftragsart unterschiedlich gewählt werden. 9. Während eines Fototermins ist es nur gestaWetdas Fotografieren durch Mitbewerber, die von uns erbrachten Leistungen im Rahmen Gäste des Auftraggebers, Hobbyfotografen und sonstige Anwesende nicht gestattet. Gäste/Mitbewerber darüber rechtzeitig oder ggf. vor Ort in Kenntnis zu setzen liegt in der vereinbarten Nutzungsart, dem vereinbarten Nutzungsumfang und der vereinbarten Nutzungsdauer zu verwenden. Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch gegen den Kunden zu. Dieser ist verpflichtet, die erteilten Auskünfte auf unsere Aufforderung hin schriftlich zu erteilen und auf unsere Aufforderung hin zu belegenZuständigkeit des Auftraggebers.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Urheberrecht. 4.16.1 Das Angebot auf den Internetseiten von Hochzeitsplaza wird von der Joni Wedding GmbH, Xx Xxxxxxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxxx, bereitgestellt und aktualisiert. Das Sämtliche Daten und Informationen, insbesondere Bilder, Illustrationen, Videoclips und Beschreibungen sind durch Urheberrechte, Kennzeichen und andere Schutzrechte bezüglich des geistigen Eigentums geschützt. Die Daten und Informationen dürfen weder kopiert, noch vervielfältigt, neu veröffentlicht, heruntergeladen, versendet, übertragen oder in sonstiger Weise, einschließlich E-Mail und anderer elektronische Mittel, verbreitet, und/oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von uns geschaffene Urheberrecht Hochzeitsplaza ist eine Veränderung der Daten und Informationen noch deren Nutzung auf anderen Webseiten bzw. auf durch Netzwerke verbundene Computerumgebungen sowie deren Nutzung für andere als persönliche, nichtgewerbliche Zwecke ein Verstoß gegen Urheberrechte, Kennzeichen und andere Schutzrechte bezüglich geistigen Eigentums und somit verboten. Bei einem Verstoß gegen die Urheberrechte behält sich Hochzeitsplaza auch die Veranlassung einer strafrechtlichen Verfolgung vor. 6.2 Die Inhalte dürfen von den Nutzern nur für eigene persönliche, nicht übertragbarwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Für alle WerkeIm Übrigen ist es ohne Zustimmung von Hochzeitsplaza nicht gestattet, seien es Fotografiendie Internetseite im Ganzen oder einzelne Teile davon herunterzuladen, Zeichnungenzu vervielfältigen und zu verbreiten. Jede Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke ist untersagt, Texte soweit Hochzeitsplaza nicht im Einzelfall schriftlich zugestimmt hat. Die Weitergabe von Inhalten an Dritte ist ohne Zustimmung von Hochzeitsplaza nicht gestattet. 6.3 Es ist untersagt, Urheberrechtshinweise, Markenbezeichnungen oder sonstige Gestaltungen, EDV, Webseite etc. wird ein Urheberrecht für die Firma Feuerpfeil Werbeagentur GmbH & Co. KG geschaffen. Dies gilt auch, soweit die Werklieferungsleistung nicht die Schöpfungshöhe, die für die Begründung eines Urheberrechts notwendig ist, erreicht. Auch Angaben in diesem Fall ist Firma Feuerpfeil GmbH & Co. KG alleiniger Inhaber und geistiger Schöpfer der Werkleistung und damit ausschließlicher Nutzungsrechtsinhaberden Inhalten zu verändern oder zu beseitigen. 4.2. Für alle Werk- 6.4 Die Einrichtung eines Hyperlinks auf dem Portal ist untersagt, wenn die Seite hinter diesem Link sittlich anstößige, gewaltverherrlichende, rassistische oder Werklieferungsleistungen, insbesondere Fotografien, Textungen, Erstellung von Homepages, Computerprogrammen, Werbedesigns oder Werbeprospekte etcstrafrechtlich relevante Informationen beinhaltet., die im Auftrag des Kunden von uns geschaffen werden, wird auf den Kunden nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Das einfache Nutzungsrecht beschränkt sich auf die Nutzung zu der konkret vertraglich vereinbarten Nutzungsart und dem vereinbarten Nutzungsumfang. Das Nutzungsrecht ist auf die Vertragsdauer, längstens jedoch auf einen Zeitraum von 10 Jahren befristet, sofern mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Übertragung von Nutzungsrechten durch den Kunden auf DriWe und damit verbundene Unternehmen ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung und nur für den vertraglich vereinbarten Nutzungszweck vorgesehen. 4.3. Dem Kunden ist es nur gestaWet, die von uns erbrachten Leistungen im Rahmen der vereinbarten Nutzungsart, dem vereinbarten Nutzungsumfang und der vereinbarten Nutzungsdauer zu verwenden. Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch gegen den Kunden zu. Dieser ist verpflichtet, die erteilten Auskünfte auf unsere Aufforderung hin schriftlich zu erteilen und auf unsere Aufforderung hin zu belegen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Urheberrecht. 4.1. Das von uns geschaffene Urheberrecht ist nicht übertragbar. Für alle Werke, seien es Fotografien, Zeichnungen, Texte oder sonstige Gestaltungen, EDV, Webseite etc. wird ein Urheberrecht für die Firma Feuerpfeil Werbeagentur GmbH & Co. KG geschaffen. Dies gilt auch, soweit die Werklieferungsleistung nicht die SchöpfungshöheLayout der Homepage, die für die Begründung eines Urheberrechts notwendig ist, erreicht. Auch in diesem Fall ist Firma Feuerpfeil GmbH & Co. KG alleiniger Inhaber verwendeten Grafiken sowie Beiträge und geistiger Schöpfer der Werkleistung und damit ausschließlicher Nutzungsrechtsinhaber. 4.2. Für alle Werk- oder Werklieferungsleistungen, insbesondere Fotografien, Textungen, Erstellung von Homepages, Computerprogrammen, Werbedesigns oder Werbeprospekte etc., die im Auftrag des Kunden von uns geschaffen werden, wird auf den Kunden nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Das einfache Nutzungsrecht beschränkt sich auf die Nutzung zu der konkret vertraglich vereinbarten Nutzungsart und dem vereinbarten Nutzungsumfang. Das Nutzungsrecht ist auf die Vertragsdauer, längstens jedoch auf einen Zeitraum von 10 Jahren befristet, sofern mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart istBilder sind urheberrechtlich geschützt. Die Übertragung Seiten dürfen ausschließlich zum privaten Gebrauch ohne jegliche Änderung vervielfältigt werden. Eine Verbreitung von Nutzungsrechten durch den Kunden auf DriWe und damit verbundene Unternehmen Kopien oder Auszügen ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung schriftlicher Genehmigung zulässig. Soweit die Inhalte nicht vom Betreiber als Urheber herrühren, werden fremde Urheberrechte beachtet und nur für den vertraglich vereinbarten Nutzungszweck vorgesehenfremde Inhalte als solche gekennzeichnet. Sollte es trotz aller Sorgfalt zu einer Urheberrechtsverletzung gekommen sein, bitten wir um entsprechenden Hinweis. Nach Kenntnis von Rechtsverletzungen werden wir solche Inhalte unverzüglich löschen. Die Kanzlei Spanowsky & Xxxxxxxx gestattet die kostenlose Nutzung über das Internet nach Maßgabe folgender Beschränkung: a) Die kostenlose Nutzung zu gewerblichen Zwecken sowie die gleichzeitige Nutzung auf mehr als einem Rechner in einem Mehrplatzsystem ist untersagt. 4.3b) Es ist darüber hinaus untersagt, ohne vorherige Einwilligung der Kanzlei Xxxxxxxxx & Dietrich und einzelne Daten, Datensätze oder Datenbanken ganz oder teilweise zu kopieren, zu verändern, zu vervielfältigen, zu vermieten, in eletronischen oder anderen Medien zu veröffentlichen, umzugestalten, oder vom Hauptspeicher auf einen anderen Datenträger zu übertragen. c) Zuwiderhandlungen gegen die urheberrechtliche Nutzungsbeschränkung werden von der Fa. Dem Kunden ist es nur gestaWet, die von uns erbrachten Leistungen im Rahmen der vereinbarten Nutzungsart, dem vereinbarten Nutzungsumfang und der vereinbarten Nutzungsdauer zu verwenden. Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch gegen den Kunden zu. Dieser ist verpflichtet, die erteilten Auskünfte auf unsere Aufforderung hin schriftlich zu erteilen und auf unsere Aufforderung hin zu belegenKanzlei Spanowsky & Xxxxxxxx nach geltendem Recht unter Ausschöpfung des Rechtsweges verfolgt.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Urheberrecht. 4.113.1. Das von uns geschaffene Urheberrecht ist nicht übertragbarund die daraus resultierenden Verwertungsrechte an den vom Auftragnehmer angefertigten Plänen, Skizzen, Modellen usw. Für alle Werke, seien es Fotografien, Zeichnungen, Texte oder sonstige Gestaltungen, EDV, Webseite etcverbleiben auch nach Zahlung des Entgelts beim Auftragnehmer. 13.2. wird ein Urheberrecht für die Firma Feuerpfeil Werbeagentur GmbH & Co. KG geschaffen. Dies gilt auch, soweit die Werklieferungsleistung nicht die SchöpfungshöheDer Auftraggeber hat das Recht, die Pläne für die Begründung eines Urheberrechts notwendig ist, erreicht. Auch in diesem Fall ist Firma Feuerpfeil GmbH & Co. KG alleiniger Inhaber und geistiger Schöpfer der Werkleistung und damit ausschließlicher Nutzungsrechtsinhaber. 4.2. Für alle Werk- das gegenständliche Bauprojekt auch ohne Mitwirkung oder Werklieferungsleistungen, insbesondere Fotografien, Textungen, Erstellung von Homepages, Computerprogrammen, Werbedesigns oder Werbeprospekte etc., die im Auftrag Zustimmung des Kunden von uns geschaffen werden, wird auf den Kunden nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Das einfache Nutzungsrecht beschränkt sich auf die Nutzung zu der konkret vertraglich vereinbarten Nutzungsart und dem vereinbarten Nutzungsumfang. Das Nutzungsrecht ist auf die Vertragsdauer, längstens jedoch auf einen Zeitraum von 10 Jahren befristet, sofern mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Übertragung von Nutzungsrechten durch den Kunden auf DriWe und damit verbundene Unternehmen ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung und nur für den vertraglich vereinbarten Nutzungszweck vorgesehen. 4.3. Dem Kunden ist es nur gestaWet, die von uns erbrachten Leistungen Auftragnehmers im Rahmen der vereinbarten NutzungsartAusführung dieses Bauwerkes zu verwerten. Von diesem Recht ist nur die einmalige, dem vereinbarten Nutzungsumfang plan- und vertragskonforme Bauausführung umfasst. Die Verwendung der vereinbarten Nutzungsdauer Pläne/Unterlagen für andere Projekte bzw. die Weitergabe an Dritte ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers zulässig und es trifft den Auftragnehmer bei Xxxxxxxxxxxxxx keine wie immer geartete Haftung. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos zu verwendenhalten. Über den Umfang Davon unberührt bleiben Ansprüche des Auftragnehmers aufgrund der vertragswidrigen Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch gegen den Kunden zuder Pläne/Unterlagen. 13.3. Dieser Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer nach Beendigung des Vertrages Zutritt zum Bauwerk zwecks Information über den baulichen Zustand oder zur Anfertigung fotografischer oder sonstiger Aufnahmen zu ermöglichen, sofern nicht berechtigte Interessen des Auftraggebers entgegenstehen. 13.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Bauwerk den Namen des Auftragnehmers anzuführen. Der Auftragnehmer hat das Recht, dem Auftraggeber die erteilten Auskünfte auf unsere Aufforderung hin schriftlich Veröffentlichung unter Namensangabe des Auftragnehmers zu erteilen und auf unsere Aufforderung hin zu belegenuntersagen, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig endet oder das Bauprojekt nachträglich ohne die Zustimmung des Auftragnehmers abgeändert wird.

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Samples: Ziviltechnikerwerkvertrag

Urheberrecht. 4.1. Das von uns geschaffene Urheberrecht ist nicht übertragbar. Für alle Werke, seien es Fotografien18.1 Hat der Auftragnehmer in Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags/der Bestellung Entwürfe, Zeichnungen, Texte Pläne, sonstige Unterlagen und Beschreibungen einschließlich Software und weiteren auftragsbezogenen Leistungen gefertigt, überträgt er der SWR hieran das ausschließliche, unwiderrufliche, dauerhafte, übertragbare und abgegoltene Recht zur räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzung und Verwertung; das Nutzungsrecht umfasst sämtliche Nutzungsarten, insbesondere das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie das Recht der Vornahme von Änderungen, Umgestaltungen, Übersetzungen, Ergänzungen und Weiterentwicklungen. Sie werden Eigentum der SWR. 18.2 An bereits vor Vertragsbeginn beim Auftragnehmer entwickelten oder sonstige Gestaltungenverwendeten Werken, EDVsonstigen Urheberrechten oder sonstigen ungeschützten Kenntnissen des Auftragnehmers sowie an dem während der Leistungserbringung vom Auftragnehmer erworbenen Knowhow („geistiges Eigentum des Auftragnehmers“) räumt der Auftragnehmer der SWR ein nicht ausschließliches, Webseite etc. wird ein Urheberrecht für die Firma Feuerpfeil Werbeagentur GmbH & Co. KG geschaffen. Dies gilt auchunwiderrufliches, dauerhaftes, unbegrenztes, übertragbares und abgegoltenes Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Nutzung der Leistung des Auftragnehmers erforderlich ist; dies umfasst auch die Werklieferungsleistung nicht Vervielfältigung, Bearbeitung und Änderung des geistigen Eigentums des Auftragnehmers durch die Schöpfungshöhe, die für die Begründung eines Urheberrechts notwendig ist, erreicht. Auch in diesem Fall ist Firma Feuerpfeil GmbH & Co. KG alleiniger Inhaber und geistiger Schöpfer der Werkleistung und damit ausschließlicher NutzungsrechtsinhaberSWR oder Dritte. 4.2. Für alle Werk- oder Werklieferungsleistungen, insbesondere Fotografien, Textungen, Erstellung von Homepages, Computerprogrammen, Werbedesigns oder Werbeprospekte etc18.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses., die im Auftrag des Kunden von uns geschaffen werden, wird auf den Kunden nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Das einfache Nutzungsrecht beschränkt sich auf die Nutzung zu der konkret vertraglich vereinbarten Nutzungsart und dem vereinbarten Nutzungsumfang. Das Nutzungsrecht ist auf die Vertragsdauer, längstens jedoch auf einen Zeitraum von 10 Jahren befristet, sofern mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Übertragung von Nutzungsrechten durch den Kunden auf DriWe und damit verbundene Unternehmen ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung und nur für den vertraglich vereinbarten Nutzungszweck vorgesehen. 4.3. Dem Kunden ist es nur gestaWet, die von uns erbrachten Leistungen im Rahmen der vereinbarten Nutzungsart, dem vereinbarten Nutzungsumfang und der vereinbarten Nutzungsdauer zu verwenden. Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch gegen den Kunden zu. Dieser ist verpflichtet, die erteilten Auskünfte auf unsere Aufforderung hin schriftlich zu erteilen und auf unsere Aufforderung hin zu belegen.

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Samples: Kauf Und Werklieferungsvertrag