Urheberschutz Musterklauseln

Urheberschutz. 9.1 Unsere Entwürfe, Muster, Modelle, Bilddaten und dergl. gelten als unser geistiges Eigentum und dürfen vom Kunden, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt, noch in anderer Weise zur Nachbil- dung verwendet werden. Jeder schuldhafter Verstoß hiergegen macht den Käufer schadenersatzpflichtig.
Urheberschutz. Für die Leistungen des Auftragnehmers gelten die Vorschriften über den Schutz des geistigen Eigentums. Der Auftraggeber erhält die erforderlichen Exemplare der schriftlichen Arbeitsergebnisse zur vereinbarten Verwendung. Eine anderweitige Verwendung – insbesondere eine Weitergabe an Dritte für nicht steuerliche Zwecke – bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftragnehmers.
Urheberschutz. Unsere Entwürfe, Muster und dergleichen gelten als unser geistiges Eigentum und dürfen vom Käufer, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet werden. Jeder Verstoß hiergegen macht den Käufer schadenersatzpflichtig. Hat der Lieferant nach Zeichnungen, Mustern oder Modellen des Kunden zu liefern, so steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter im Bestimmungsland der Ware hierdurch nicht verletzt werden. Der Kunde stellt den Lieferant schon jetzt von Ansprüchen Dritter frei und hat ggfs. Ersatz des entstandenen Schadens zu leisten. Wird dem Lieferant die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so ist der Lieferant - ohne Prüfung der Rechtslage - berechtigt, die Arbeiten bis zur Klärung der Rechtslage durch den Kunden und den Dritten, einzustellen. Sollte dem Lieferant durch die Verzögerung die Weiterführung des Auftrages nicht mehr zumutbar sein, so ist er zum Rücktritt berechtigt. Dem Lieferant stehen die Urheber- und ggf. gewerbliche Schutzrechte, insbesondere alle Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von ihm oder von Dritten in seinem Auftrag gestalteten Modellen, Werkzeugen und Vorrichtungen, Entwürfen und Zeichnungen zu.
Urheberschutz. Die über die elektronischen Zugangswege zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere die darin enthaltenen Informationen, Daten, Texte, Bildmaterialien sowie Funktionen unterliegen dem Urheberschutz. Der Kunde erwirbt durch deren Nutzung daran keinerlei eigene Rechte. Er darf jedoch nach Maßgabe der jeweiligen Funktion hierfür bestimmte Inhalte für seine geschäftlichen Zwecke kopieren oder anderweitig nutzen, soweit er auf die Urheberrechte der Bank verweist. Der Kunde wird die elektronischen Zugangswege und ihre Inhalte (einschließlich Fremdsoftware) nur für eigene geschäftliche Zwecke verwenden und Dritten nicht zur Verfügung stellen, alle Inhalte vertraulich behandeln, Hinweise auf das Urheberrecht der Bank oder ihrer Zulieferer nicht entfernen oder unkenntlich machen sowie Marken, Domainnamen und andere Kennzeichen der Bank oder Dritter nicht ohne deren Einwilligung verwenden. Der Kunde hat die Einhaltung der genannten Vorschriften durch seine Vertretungsberechtigten sicher zu stellen.
Urheberschutz. Hößl Event verpflichtet sich, dem Kunden befristet auf die Vertragslaufzeit einfache Nutzungsrechte an allen Schutzrechten nach Maßgabe und Zweck des Vertrages einzuräumen, die mit der Erbringung der Vertragsleistung erwachsen, insbesondere an Urheberrechten oder Leistungsschutzrechten oder gewerblichen Schutzrechten an dem angebotenen Technikkonzept, künstlerischen oder technischen Zeichnungen oder Grafiken (wie Lichtkonzept, Tonkonzept und Anordnung der Beschallung), Textteilen, Lichtbildwerken oder Lichtbildern oder Datensammlungen. Eine über den unmittelbaren Vertragszweck hinausgehende Nutzung der urheberrechtlich oder über sonstige Schutzrechte geschützten Werke bzw. Schutzobjekte ist dem Kunden nur gestattet, soweit Hößl Event hierzu schriftlich zugestimmt hat. Insbesondere ist es dem Kunden nicht ohne schriftliche Zustimmung von Hößl Event gestattet, das angebotene Technikkonzept an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder zu bearbeiten. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine Vertragsstrafe von EUR 5.000,00 an Hößl Event zu bezahlen. Das Recht von Hößl Event, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
Urheberschutz a) Skala Consulting behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von Skala Consulting erstellten Unterlagen (Angebote, Berichte, Leistungsbeschreibungen, Leitbilder, Analysen, Berechnungen, technische Unterlagen, Pläne udgl.) vor.
Urheberschutz. Sämtliche von dem Auftragnehmer angefertigten Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen sind urheberrechtlich geschützte Werke i. S. d. § 2 UrhG, und zwar selbst dann, wenn diese nicht die Erfordernisse des § 2 UrhG erfüllen. Sämtliche Entwürfe, Zeichnungen und andere geistigen Werke des Auftragnehmers dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung des Auftragnehmers Agentur genutzt werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben. 8.1.Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche ihm überlassenen Muster und Kataloge an den Auftragnehmer zurückzugeben.
Urheberschutz iLUX räumt dem Kunden/Auftraggeber befristet auf die Vertragslaufzeit einfache Nutzungsrechte an allen Schutzrechten nach Maßgabe und Zweck des Vertrages ein, die mit der Erbringung der Vertragsleistung erwachsen, insbesondere an Urheberrechten oder Leistungsschutzrechten oder gewerblichen Schutzrechten an dem angeboten Technikkonzept, künstlerischen oder technischen Zeichnungen oder Grafiken (wie Lichtkonzept, Tonkonzept und Anordnung der Beschallung), Textteilen, Lichtbildwerken oder Lichtbildern oder Datensammlungen). Eine über den unmittelbaren und auf diesen beschränkten Vertragszweck hinausgehende Nutzung der urheberrechtlichen oder über sonstige Schutzrechte geschützten Werke bzw. Schutzobjekte ist dem Kunden/Auftraggeber nur gestattet, wenn und soweit iLUX die schriftliche Zustimmung erklärt hat. Die Einholung einer nachträglichen Genehmigung ist verspätet und wird ausgeschlossen. Dem anfragenden Kunden und potentiellen Auftraggeber sowie nach Vertragsabschluss dem jeweiligen Kunden/Auftraggeber ist es in keinem Fall ohne schriftliche Zustimmung von iLUX gestattet, das angebotene Technikkonzept an Dritte weiterzugeben, dieses zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder zu bearbeiten oder für andere Zwecke oder andere, auch nachfolgende, Veranstaltungen zu verwenden. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde/Auftraggeber, eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 an iLUX zu bezahlen. Das Recht von iLUX, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. Dies gilt auch im Falle der Aufnahme vorvertraglicher Verhandlungen und erstreckt sich auf sämtliche Angebote, ohne dass es zu einem Vertragsschluss kommt.
Urheberschutz. Fotografieren, Filmen und Aufzeichnungen der Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausgeteilte Lehrmaterialien sind geistiges Eigentum der jeweiligen Dozenten und dürfen ohne zuvor erteilte Genehmigung des jeweiligen Dozenten nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden. Das Aufzeichnen von Online-Lehrgangsmodulen ist nach dem Urheberrecht unzulässig.
Urheberschutz. Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung des AquaBiking Team Rhein-Neckar nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.