Urheberschutz Musterklauseln

Urheberschutz. Unsere Entwürfe, Muster und dergleichen gelten als unser geistiges Eigentum und dürfen vom Käufer, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet werden. Jeder Verstoß hiergegen macht den Käufer schadenersatzpflichtig. Hat der Lieferant nach Zeichnungen, Mustern oder Modellen des Kunden zu liefern, so steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter im Bestimmungsland der Ware hierdurch nicht verletzt werden. Der Kunde stellt den Lieferant schon jetzt von Ansprüchen Dritter frei und hat ggfs. Ersatz des entstandenen Schadens zu leisten. Wird dem Lieferant die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so ist der Lieferant - ohne Prüfung der Rechtslage - berechtigt, die Arbeiten bis zur Klärung der Rechtslage durch den Kunden und den Dritten, einzustellen. Sollte dem Lieferant durch die Verzögerung die Weiterführung des Auftrages nicht mehr zumutbar sein, so ist er zum Rücktritt berechtigt. Dem Lieferant stehen die Urheber- und ggf. gewerbliche Schutzrechte, insbesondere alle Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von ihm oder von Dritten in seinem Auftrag gestalteten Modellen, Werkzeugen und Vorrichtungen, Entwürfen und Zeichnungen zu.
Urheberschutz. Unsere Entwürfe, Muster, Modelle oder dergleichen gelten als unser geistiges Eigentum und dürfen vom Kunden, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet werden. Jeder Verstoß hiergegen macht den Kunden schadenersatzpflichtig.
Urheberschutz. Hößl Event verpflichtet sich, dem Kunden befristet auf die Vertragslaufzeit einfache Nutzungsrechte an allen Schutzrechten nach Maßgabe und Zweck des Vertrages einzuräumen, die mit der Erbringung der Vertragsleistung erwachsen, insbesondere an Urheberrechten oder Leistungsschutzrechten oder gewerblichen Schutzrechten an dem angebotenen Technikkonzept, künstlerischen oder technischen Zeichnungen oder Grafiken (wie Lichtkonzept, Tonkonzept und Anordnung der Beschallung), Textteilen, Lichtbildwerken oder Lichtbildern oder Datensammlungen. Eine über den unmittelbaren Vertragszweck hinausgehende Nutzung der urheberrechtlich oder über sonstige Schutzrechte geschützten Werke bzw. Schutzobjekte ist dem Kunden nur gestattet, soweit Hößl Event hierzu schriftlich zugestimmt hat. Insbesondere ist es dem Kunden nicht ohne schriftliche Zustimmung von Hößl Event gestattet, das angebotene Technikkonzept an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder zu bearbeiten. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine Vertragsstrafe von EUR 5.000,00 an Hößl Event zu bezahlen. Das Recht von Hößl Event, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
Urheberschutz. Für die Leistungen des Auftragnehmers gelten die Vorschriften über den Schutz des geistigen Eigentums. Der Auftraggeber erhält die erforderlichen Exemplare der schriftlichen Arbeitsergebnisse zur vereinbarten Verwendung. Eine anderweitige Verwendung – insbesondere eine Weitergabe an Dritte für nicht steuerliche Zwecke – bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftragnehmers.
Urheberschutz. Die vom Service Provider gelieferten TV-Programme oder andere Inhalte unterliegen dem Urheberrecht und sind nur für den privaten Gebrauch vorgesehen. Eine öffentliche Aufführung ist grundsätzlich verboten bzw. bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit den Verwertungsgesellschaften.
Urheberschutz. Die über die elektronischen Zugangswege zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere die darin enthaltenen Informationen, Daten, Texte, Bildmaterialien sowie Funktionen unterliegen dem Urheberschutz. Der Kunde erwirbt durch deren Nutzung daran keinerlei eigene Rechte. Er darf jedoch nach Maßgabe der jeweiligen Funktion hierfür bestimmte Inhalte für seine geschäftlichen Zwecke kopieren oder anderweitig nutzen, soweit er auf die Urheberrechte der Bank verweist. Der Kunde wird die elektronischen Zugangswege und ihre Inhalte (einschließlich Fremdsoftware) nur für eigene geschäftliche Zwecke verwenden und Dritten nicht zur Verfügung stellen, alle Inhalte vertraulich behandeln, Hinweise auf das Urheberrecht der Bank oder ihrer Zulieferer nicht entfernen oder unkenntlich machen sowie Marken, Domainnamen und andere Kennzeichen der Bank oder Dritter nicht ohne deren Einwilligung verwenden. Der Kunde hat die Einhaltung der genannten Vorschriften durch seine Vertretungsberechtigten sicher zu stellen.
Urheberschutz. (1) Alle Leistungen der brand unit berlin e. K. (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen usw.) sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum der brand unit berlin e. K. Der Kunde erwirbt durch Zahlung der Vergütung nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit brand unit berlin e. K. darf der Kunde die Leistungen von brand unit berlin e. K. nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Ergänzungen oder Änderungen von Leistungen von brand unit berlin e. K durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von brand unit berlin e. K. und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. (2) Für die Nutzung von Leistungen von brand unit berlin e. K., die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist – die Zustimmung von brand unit berlin e. K. erforderlich. Dafür steht brand unit berlin e. K. und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. (3) Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen von brand unit berlin e. K. Konzepten sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der brand unit berlin e. K. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der brand unit berlin e. K. Über den Umfang der Nutzung steht brand unit berlin e. K. ein Auskunftsanspruch zu.
Urheberschutz. 1. Der Lieferant steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rech- te Dritter innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verletzt werden. Der Lieferant ist weiter verpflichtet, die zu liefernde Ware so herzustellen, dass sie den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere mit Bezug auf die Unfallverhütungsvorschriften, entspricht. 2. Werden wir von einem Dritten aufgrund einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, ist der Lieferant verpflichtet, uns auf erstes schriftliches Anfordern von die- sen Ansprüchen freizustellen. Die Freistellungsverpflichtung des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruch- nahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen. 3. Eine Vervielfältigung der dem Lieferanten von uns überlassener Modelle, Muster oder sonstige Unterlagen oder solcher, die von ihm nach unseren Angaben gefertigt wer- den, ist nur zulässig, soweit zur Angebotsbearbeitung/Ausführung unserer Bestellung erforderlich. 4. Nach unseren Angaben hergestellte Ware darf Dritten nicht angeboten/geliefert wer- den; insoweit besteht eine Genehmigungsverpflichtung, die auch nach Beendigung der Geschäftsverbindung fortdauert. Entstehen aufgrund unserer Fertigungsunterlagen Verbesserungen beim Lieferanten, so haben wir ein unentgeltliches, nicht ausschließ- bares Nutzungsrecht zur Eigenverwertung auch nach dieser Verbesserung und etwai- ger Schutzrechte daran.
Urheberschutz. 1. HDI Pensionsmanagement nimmt für von ihr erstellte Unterlagen und erbrachte Leistungen Urheber- rechtsschutz nach den Bestimmungen des Urhebergesetzes in Anspruch. Der Auftraggeber erhält das nicht übertragbare Recht, die Leistungen von HDI Pensionsmanagement zu nutzen. Die Urheberrech- te der von HDI Pensionsmanagement erbrachten Leistungen verbleiben bei HDI Pensionsmanage- ment. Eine Veröffentlichung der Ausarbeitung der HDI Pensionsmanagement darf nur mit deren schriftlicher Einwilligung und unter Quellenangabe erfolgen. 2. Ein Übergang der in Ziffer 1. genannten Nutzungsrechte erfolgt erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung.
Urheberschutz. 1. Talanx Pensionsmanagement nimmt für von ihr erstellte Unterlagen und erbrachte Leistungen Urheberrechtsschutz nach den Bestimmungen des Urhebergesetzes in Anspruch. Der Auftraggeber erhält das nicht übertragbare Recht, die Leistungen von Talanx Pensionsmanagement zu nutzen. Die Urheberrechte der von Talanx Pensionsmanagement erbrachten Leistungen verbleiben bei Talanx Pensionsmanagement. Eine Veröffentlichung der Ausarbeitung der Talanx Pensionsmanagement darf nur mit deren schriftlicher Einwilligung und unter Quellenangabe erfolgen. 2. Ein Übergang der in Ziffer 1. genannten Nutzungsrechte erfolgt erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung.