Vergütung und Zahlung. 10.1 Abgerechnet wird nach den gearbeiteten Stunden auf der Grundlage der vereinbarten Leistungssätze. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung enthalten die Zeller Zeitarbeit-Leistungssätze weder Erschwerniszulagen noch Zuschläge für Überstunden und Nachtarbeit. Der Kunde verpflichtet sich zur wöchentlichen Überprüfung und Gegenzeichnung der Arbeitszeitnachweise der ihm von Xxxxxx Zeitarbeit überlassenen Arbeitskräfte. Mit der Gegenzeichnung bestätigt der Kunde die Arbeitszeitnachweise als inhaltlich richtig und erkennt sie ferner als Grundlage der Abrechnungen an. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde die ihm vorgelegten Arbeitszeitnachweise nicht am Ende einer jeden Arbeitswoche gegenzeichnet, ohne Zeller Zeitarbeit hierfür sofort schriftlich unter Angabe seiner Gründe zu unterrichten. 10.2 Zahlungen hat der Kunde sofort nach Erhalt der Rechnungen, die in der Regel wöchentlich erstellt werden, ohne jeden Abzug an Zeller Zeitarbeit zu leisten. 10.3 Zeller Zeitarbeit ist berechtigt, Kaufleuten vom Fälligkeitstage an und sonstigen Kunden ab Verzug Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über Basiszinssatz der EZB, dem zuzüglich etwaiger Provisionen und Kosten zu berechnen; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt Zeller Zeitarbeit vorbehalten. 10.4 Treten nach Vertragsabschluß Umstände ein, die Zeller Zeitarbeit zu schwerwiegenden Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden (z.B. auch wegen Zahlungsrückstandes oder -verzuges, Scheck- oder Wechselprotestes) Anlass geben oder werden Zeller Zeitarbeit diese erst dann bekannt, so ist Xxxxxx Zeitarbeit berechtigt, alle offen stehenden - auch gestundeten - Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen, und vom Kunden Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Leistet der Kunde diesem Verlangen nicht Folge, so kann Xxxxxx Zeitarbeit vom Vertrag zurücktreten und vom Kunden die sofortige Vergütung der erbrachten Leistungen sowie den Ersatz sämtlicher Folgekosten verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Arbeitnehmerüberlassungsverträge
Vergütung und Zahlung. 10.1 Abgerechnet wird 1. Die Vergütung der Agentur erfolgt vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen zwischen den Parteien nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze der Agentur, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Die Agentur ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von der Agentur erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.
2. Nimmt der Kunde ein Pauschalangebot der Agentur in Anspruch, so erfolgt die Vergütung ausschließlich nach den gearbeiteten Stunden vereinbarten Pauschalhonoraren. Dies gilt insbesondere für die auf den Internetseiten der Grundlage Agentur offerierten Dienstleistungsprodukte.
3. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung der vereinbarten Leistungssätze. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung enthalten Agentur getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so gelten die Zeller Zeitarbeit-Leistungssätze weder Erschwerniszulagen noch Zuschläge für Überstunden und Nachtarbeitjeweils gültigen Vergütungssätze der Agentur hier als vereinbart.
4. Der Kunde verpflichtet sich zur wöchentlichen Überprüfung trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Gegenzeichnung Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Arbeitszeitnachweise der ihm von Xxxxxx Zeitarbeit überlassenen ArbeitskräfteVertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter. Mit der Gegenzeichnung bestätigt der Kunde die Arbeitszeitnachweise als inhaltlich richtig und erkennt sie ferner als Grundlage der Abrechnungen an. Dies gilt entsprechendReisekosten werden nur ersetzt, wenn der Kunde die ihm vorgelegten Arbeitszeitnachweise nicht am Ende einer jeden Arbeitswoche gegenzeichnet, ohne Zeller Zeitarbeit hierfür sofort schriftlich unter Angabe seiner Gründe zu unterrichtenAnreiseweg vom Firmensitz der Agentur mehr als 20 Kilometer beträgt. Reisezeiten werden mit halben Stundensatz vergütet.
10.2 Zahlungen hat 5. Bei Kosten, die durch die Beauftragung Dritter entstehen, ist wie folgt zu unterscheiden: Barclayweg 10 Xxxxx Xxxxxxx Tel Nr.: 0341/ 000 000 00 LMedia UG (haftungsbeschränkt) 00000 Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx Xxxxxxx Mobil: 0172 / 000 00 00 Deutsche Bank Privat & Firmenkunden AG
5.1. Sind Fremdleistungen Bestandteil eines Pauschalangebotes der Agentur, so werden diese nicht gesondert ausgewiesen oder berechnet.
5.2. Sofern die Vertragsparteien keine Pauschalvergütung dafür vereinbart haben sind Fremdkosten, die bei der Umsetzung der beauftragten Maßnahmen entstehen, wie etwa Klickkosten, Honorare für Grafikdesigner und Programmierer oder Kosten für spezielle Rechtsberatung gesondert zu vergüten. Diese Fremdkosten werden mit der agenturüblichen Provision von 15 Prozent für Leistungen der Fachabteilungen weiterberechnet.
6. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Pauschalangeboten nach Abschluss der wesentlichen Arbeiten. Ist absehbar, dass sich der Abschluss dieser Arbeiten durch unvorhergesehene Ereignisse, die die Agentur nicht zu vertreten hat, um wenigstens vier Wochen verzögern wird oder wünscht der Kunde sofort nach Erhalt der Rechnungen, die in der Regel wöchentlich erstellt werden, ohne jeden Abzug an Zeller Zeitarbeit zu leisten.
10.3 Zeller Zeitarbeit ist berechtigt, Kaufleuten vom Fälligkeitstage an und sonstigen Kunden ab Verzug Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über Basiszinssatz der EZB, dem zuzüglich etwaiger Provisionen und Kosten zu berechnen; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt Zeller Zeitarbeit vorbehalten.
10.4 Treten nach Vertragsabschluß Umstände ein, die Zeller Zeitarbeit zu schwerwiegenden Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden (z.B. auch wegen Zahlungsrückstandes oder -verzuges, Scheck- oder Wechselprotestes) Anlass geben oder werden Zeller Zeitarbeit diese erst dann bekannteinen späteren Abschlusstermin, so ist Xxxxxx Zeitarbeit die Agentur berechtigt, alle offen stehenden - auch gestundeten - Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellendie bis dahin erbrachten Leistungen in einer Zwischenrechnung abzurechnen.
7. Sofern die Parteien keine anderslautende Vereinbarung getroffen haben, und vom Kunden Barzahlung erfolgt die Rechnungsstellung monatlich zum 01. oder Sicherheitsleistung zu verlangen15. Leistet des Monats. Gezahlt wird für den aktuellen, beginnenden Monat.
8. Ist der Kunde diesem Verlangen mit Zahlungen in Verzug, behält sich die Agentur vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen nicht Folge, so kann Xxxxxx Zeitarbeit vom Vertrag zurücktreten auszuführen und vom Kunden die sofortige Vergütung gegebenenfalls ein Inkassobüro mit der erbrachten Leistungen sowie den Ersatz sämtlicher Folgekosten verlangenEintreibung zu beauftragen.
9. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütung und Zahlung. 10.1 9.1. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR FACTORING GmbH, Hauptstraße 131-137, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR FACTORING GmbH übertragen.
9.2. Xxxxxxxx Engineering ist berechtigt, Kaufleuten vom Fälligkeitstage an und sonstigen Kunden ab Verzug, Zinsen in Höhe von 4% p.a. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bun- desbank, zuzüglich etwaiger Provisionen und Kosten zu berechnen; die Geltendmachung weite- ren Schadens bleibt Xxxxxxxx Engineering vorbehalten.
9.3. Treten nach Vertragsabschluss Umstände ein, die Xxxxxxxx Engineering zu schwerwiegenden Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden (z.B. auch wegen Zahlungs- rückstandes oder -verzuges, Scheck- und Wechselprotest) Anlass geben oder werden Xxxxxxxx Engineering diese erst dann bekannt, so ist Xxxxxxxx Engineering berechtigt, alle offen stehen- den (auch gestundeten) Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und vom Kunden Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Leistet der Kunde diesem Verlangen nicht Folge, so kann Xxxxxxxx Engineering vom Vertrag zurücktreten und vom Kunden die sofortige Vergütung der er- brachten Leistungen sowie den Ersatz sämtlicher Folgekosten verlangen.
9.4. Zahlungen hat der Kunde sofort nach Erhalt der Rechnungen an die VR FACTORING GmbH zu leisten. Ist ein Zahlungsziel vereinbart, errechnet sich die Fälligkeit mit Eingang der Rechnung beim Kunden. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung erbitten wir ausschließlich durch Über- weisung an die VR FACTOREING GmbH: IBAN DE 40 5006 0419 7406 4070 02 SWIFT-/BIC- Code: XXXXXXX0XX0, Kreditinstitut: DZ BANK AG unter Angabe des Verwendungszweckes: F-6407, Deb-Nr., Re.-Nr., Re.-Datum.
9.5. Abgerechnet wird nach den gearbeiteten Stunden auf der Grundlage der vereinbarten LeistungssätzeLeistungs- ätze. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung enthalten die Zeller ZeitarbeitXxxxxxxx Engineering-Leistungssätze weder Erschwerniszulagen noch Zuschläge für Überstunden und NachtarbeitLeis- tungssätze keine Erschwerniszulage. Der Kunde verpflichtet sich zur wöchentlichen monatlichen Überprüfung und Gegenzeichnung der Arbeitszeitnachweise der ihm von Xxxxxx Zeitarbeit Xxxxxxxx Engineering überlassenen Arbeitskräfte. Mit der Gegenzeichnung bestätigt der Kunde die Arbeitszeitnachweise als inhaltlich richtig und erkennt sie ferner als Grundlage der Abrechnungen an. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde die ihm vorgelegten Arbeitszeitnachweise nicht am Ende einer eines jeden Arbeitswoche gegenzeichnetMonats gegen- zeichnet, ohne Zeller Zeitarbeit Xxxxxxxx Engineering hierfür sofort schriftlich unter Angabe seiner Gründe zu unterrichtenun- terrichten.
10.2 Zahlungen hat der Kunde sofort nach Erhalt der Rechnungen, die in der Regel wöchentlich erstellt werden, ohne jeden Abzug an Zeller Zeitarbeit zu leisten.
10.3 Zeller Zeitarbeit ist berechtigt, Kaufleuten vom Fälligkeitstage an und sonstigen Kunden ab Verzug Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über Basiszinssatz der EZB, dem zuzüglich etwaiger Provisionen und Kosten zu berechnen; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt Zeller Zeitarbeit vorbehalten.
10.4 Treten nach Vertragsabschluß Umstände ein, die Zeller Zeitarbeit zu schwerwiegenden Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden (z.B. auch wegen Zahlungsrückstandes oder -verzuges, Scheck- oder Wechselprotestes) Anlass geben oder werden Zeller Zeitarbeit diese erst dann bekannt, so ist Xxxxxx Zeitarbeit berechtigt, alle offen stehenden - auch gestundeten - Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen, und vom Kunden Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Leistet der Kunde diesem Verlangen nicht Folge, so kann Xxxxxx Zeitarbeit vom Vertrag zurücktreten und vom Kunden die sofortige Vergütung der erbrachten Leistungen sowie den Ersatz sämtlicher Folgekosten verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Arbeitnehmerüberlassung
Vergütung und Zahlung. 10.1 9.1 Abgerechnet wird nach den gearbeiteten Stunden auf der Grundlage der vereinbarten Leistungssätze. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung enthalten die Zeller ZeitarbeitNV-EnerTech-Leistungssätze weder Erschwerniszulagen noch Zuschläge für Überstunden und Nachtarbeitkeine Erschwerniszulage. Der Kunde verpflichtet sich zur wöchentlichen monatlichen Überprüfung und Gegenzeichnung der Arbeitszeitnachweise der ihm von Xxxxxx Zeitarbeit NV-EnerTech überlassenen Arbeitskräfte. Mit der Gegenzeichnung bestätigt der Kunde die Arbeitszeitnachweise als inhaltlich richtig und erkennt sie ferner als Grundlage der Abrechnungen an. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde die ihm vorgelegten Arbeitszeitnachweise nicht am Ende einer eines jeden Arbeitswoche Monats gegenzeichnet, ohne Zeller Zeitarbeit NV-EnerTech hierfür sofort schriftlich unter Angabe seiner Gründe zu unterrichten.
10.2 Zahlungen hat der Kunde sofort nach Erhalt der Rechnungen9.2 Wir sind berechtigt, die in der Regel wöchentlich erstellt werdenAnsprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR FACTOREM GmbH, ohne jeden Abzug an Zeller Zeitarbeit Xxxxxx-Xxxxxx-Xxxxxx 00 - 34, 00000 Xxxxxxxx, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR FACTOREM GmbH übertragen.
10.3 Zeller Zeitarbeit 9.3 NV-EnerTech ist berechtigt, Kaufleuten vom Fälligkeitstage an und sonstigen Kunden ab Verzug Verzug, Zinsen in Höhe von 5 4% p.a. über Basiszinssatz dem jeweils gültigen Diskontsatz der EZBDeutschen Bundesbank, dem zuzüglich etwaiger Provisionen und Kosten zu berechnen; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt Zeller Zeitarbeit NV-EnerTech vorbehalten.
10.4 9.4 Treten nach Vertragsabschluß Vertragsabschluss Umstände ein, die Zeller Zeitarbeit NV-EnerTech zu schwerwiegenden Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden (z.B. auch wegen Zahlungsrückstandes oder -verzuges, Scheck- oder Wechselprotestesund Wechselprotest) Anlass geben oder werden Zeller Zeitarbeit NV-EnerTech diese erst dann bekannt, so ist Xxxxxx Zeitarbeit NV-EnerTech berechtigt, alle offen stehenden - ( auch gestundeten - gestundeten) Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen, stellen und vom Kunden Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Leistet der Kunde diesem Verlangen nicht Folge, so kann Xxxxxx Zeitarbeit NV- EnerTech vom Vertrag zurücktreten und vom Kunden die sofortige Vergütung der erbrachten Leistungen sowie den Ersatz sämtlicher Folgekosten verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Arbeitnehmerüberlassungsverträge
Vergütung und Zahlung. 10.1 9.1. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR FACTOREM GmbH, Xxxxxx-Xxxxxx-Xxxxxx 00 - 34, 00000 Xxxxxxxx, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbin- dung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR FAC- TOREM GmbH übertragen.
9.2. Die Prisma GmbH ist berechtigt, Kaufleuten vom Fälligkeitstage an und sonstigen Kun- den ab Verzug, Zinsen in Höhe von 4% p.a. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zuzüglich etwaiger Provisionen und Kosten zu berechnen; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt der Prisma GmbH vorbehalten.
9.3. Treten nach Vertragsabschluss Umstände ein, die die Prisma GmbH zu schwerwie- genden Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden (z.B. auch wegen Zahlungsrückstandes oder -verzuges, Scheck- und Wechselprotest) An- lass geben oder werden der Prisma GmbH diese erst dann bekannt, so ist die Prisma GmbH berechtigt, alle offen stehenden (auch gestundeten) Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und vom Kunden Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Leistet der Kunde diesem Verlangen nicht Folge, so kann die Prisma GmbH vom Ver- trag zurücktreten und vom Kunden die sofortige Vergütung der erbrachten Leistungen sowie den Ersatz sämtlicher Folgekosten verlangen.
9.4. Zahlungen hat der Kunde sofort nach Erhalt der Rechnungen an die VR FACTOREM GmbH zu leisten. Ist ein Zahlungsziel vereinbart, errechnet sich die Fälligkeit mit Ein- gang der Rechnung bei Kunden.
9.5. Abgerechnet wird nach den gearbeiteten Stunden auf der Grundlage der vereinbarten LeistungssätzeLeistungsätze. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung enthalten die Zeller ZeitarbeitPrisma GmbH-Leistungssätze weder Erschwerniszulagen noch Zuschläge für Überstunden und Nachtarbeitkeine Erschwerniszulage. Der Kunde verpflichtet sich zur wöchentlichen mo- natlichen Überprüfung und Gegenzeichnung der Arbeitszeitnachweise der ihm von Xxxxxx Zeitarbeit der Prisma GmbH überlassenen Arbeitskräfte. Mit der Gegenzeichnung bestätigt der Kunde die Arbeitszeitnachweise als inhaltlich richtig und erkennt sie ferner als Grundlage Grund- lage der Abrechnungen an. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde die ihm vorgelegten vorgeleg- ten Arbeitszeitnachweise nicht am Ende einer eines jeden Arbeitswoche Monats gegenzeichnet, ohne Zeller Zeitarbeit die Prisma GmbH hierfür sofort schriftlich unter Angabe seiner Gründe zu unterrichten.
10.2 Zahlungen hat der Kunde sofort nach Erhalt der Rechnungen, die in der Regel wöchentlich erstellt werden, ohne jeden Abzug an Zeller Zeitarbeit zu leisten.
10.3 Zeller Zeitarbeit ist berechtigt, Kaufleuten vom Fälligkeitstage an und sonstigen Kunden ab Verzug Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über Basiszinssatz der EZB, dem zuzüglich etwaiger Provisionen und Kosten zu berechnen; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt Zeller Zeitarbeit vorbehalten.
10.4 Treten nach Vertragsabschluß Umstände ein, die Zeller Zeitarbeit zu schwerwiegenden Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden (z.B. auch wegen Zahlungsrückstandes oder -verzuges, Scheck- oder Wechselprotestes) Anlass geben oder werden Zeller Zeitarbeit diese erst dann bekannt, so ist Xxxxxx Zeitarbeit berechtigt, alle offen stehenden - auch gestundeten - Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen, und vom Kunden Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Leistet der Kunde diesem Verlangen nicht Folge, so kann Xxxxxx Zeitarbeit vom Vertrag zurücktreten und vom Kunden die sofortige Vergütung der erbrachten Leistungen sowie den Ersatz sämtlicher Folgekosten verlangen.
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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag