Vergütung und Zahlungsbedingungen. 2.1 Die monatliche Vergütung ergibt sich aus dem/den Serviceschein/en. Die Vergütung ist im Voraus am ersten Tag des gewählten Berechnungszeitraumes gemäß Serviceschein fällig. Falls der Kunde die Vergütung für zwei oder mehr Jahre in einer Summe im Voraus begleicht und hierfür einen Nachlass gemäß Serviceschein erhalten hat, so wird bei vorzeitigem Abbau von Maschinen im Voraus bezahlte Servicevergütung für nicht erfüllte Vertragsmonate von K&P zurückerstattet. In diesem Fall wird der für die erfüllten Vertragsmonate gewährte Vorauszahlungsnachlass vom Erstattungsbetrag abgezogen, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen für eine Maschine mit gleicher Funktion ein Servicebeginn mitgeteilt wird. 2.2 Wenn der Hersteller der dem gegenständlichen Service-Vertrag unterliegenden Maschinen und Programmen die Vertragsbedingungen, die Preise oder den Umfang der zu unterstützenden Programme für die nach diesem Service-Vertrag vom Kunden in Anspruch zu nehmenden Leistungen ändert, ist K&P Computer berechtigt, die Vertragsbedingungen, insbesondere die Servicevergütung, entsprechend anzupassen. K&P Computer stellt auch bei einer Preisänderung sicher, dass der prozentuale Preisunterschied zu dem jeweils aktuellen Herstellerpauschalvertrag für vergleichbare Leistungen gewahrt bleibt. Führt K&P Computer unabhängig vom Hersteller eine Preiserhöhung durch, hat der Kunde entgegen der vorstehenden Regelung ein Einspruchsrecht von 4 Wochen ab Bekanntgabe. Sollte keine Einigung zu erzielen sein, hat der Kunde das Recht, den Service-Vertrag für das betroffene Modul außerordentlich zu kündigen, dies mittels Kündigungsfrist von einem Monat ab Scheitern der Einigung. Innerhalb eines mehrjährigen Vorauszahlungszeitraumes werden die Preise nicht angepasst. 2.3 Features (Maschinen oder Maschinenteile, sonstige Geräte u.Ä.) oder zu betreuende Softwarekomponenten und Programme, die nicht rechtzeitig, unvollständig oder unrichtig im Serviceschein aufgeführt sind, werden von K&P Computer nach Feststellung im Serviceschein berichtigt. K&P Computer hat Anspruch auf Nachzahlung der Servicevergütung für solche Features ab Vertragsbeginn mit den Preisen der dafür jeweils allgemein gültigen Preisliste von K&P Computer. Sofern der Kunde nachweist, dass solche Features erst nach Vertragsbeginn in der später festgestellten Form eingesetzt worden sind, werden die Servicevergütungen ab dem vom Kunden nachgewiesenen Zeitpunkt berechnet. Leistungen für solche Features und deren Aufnahme in den Serviceschein kann der Kunde erst nach Überprüfung der Funktionsfähigkeit dieser Features durch K&P Computer in Anspruch nehmen. 2.4 Falls der Kunde sich am Lastschriftverfahren beteiligt, wird K&P Computer die Servicevergütung frühestens zum Zeitpunkt der Fälligkeit vom Konto des Kunden abbuchen. A-01/2020 2.5 K&P Computer kann in Ausnahmefällen den Hersteller mit der Störungsbehebung beauftragen. Zusätzliche Kosten entstehen dem Kunden hierdurch nicht. Sollte der Hersteller in solchen Fällen vom Kunden selbst eine Kostenübernahmebestätigung verlangen, so ist diese durch den Kunden an den Hersteller zu senden. 2.6 K&P Computer stellt sicher, dass die Herstellerrechnungen für vertragsrelevante Leistungen sofort nach Erhalt der Rechnungskopien und der dazugehörigen Leistungsnachweise geprüft und für Rechnung des Kunden gezahlt werden. Hierüber erhält der Kunde eine Zahlungsbestätigung sowie eine Gutschrift auf die Servicevergütung von K&P Computer. Beide Positionen werden miteinander verrechnet.
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Vergütung und Zahlungsbedingungen. 2.1 5.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen wird die Service- pauschale dem Kunden jeweils vorschüssig für ein halbes Jahr in Rechnung gestellt.
5.2 Konica Minolta ist berechtigt, für den administrativen Aufwand, der durch vertraglich nicht geschuldete Sonderleistungen be- dingt ist (z.B. Umstellung des Fakturaprozesses, Vertrags- übernahme durch eine andere Partei (vorbehaltlich der Ge- nehmigung durch Konica Minolta), Umsetzung von kunden- spezifischen Anforderungen an die Rechnungsstellung), eine gesonderte Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Die monatliche Vergütung Höhe der Bearbeitungsgebühr richtet sich nach Art und Umfang der je- weiligen Sonderleistung und ergibt sich aus dem/den Serviceschein/en. Die Vergütung ist im Voraus am ersten Tag des gewählten Berechnungszeitraumes einem Gebühren- katalog, der dem Kunden bei Bedarf gemäß Serviceschein fällig. Falls der Kunde die Vergütung für zwei oder mehr Jahre in einer Summe im Voraus begleicht und hierfür einen Nachlass gemäß Serviceschein erhalten hat, so wird bei vorzeitigem Abbau von Maschinen im Voraus bezahlte Servicevergütung für nicht erfüllte Vertragsmonate von K&P zurückerstattet. In diesem Fall wird der für die erfüllten Vertragsmonate gewährte Vorauszahlungsnachlass vom Erstattungsbetrag abgezogen, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen für eine Maschine mit gleicher Funktion ein Servicebeginn mitgeteilt Punkt 1.2 zur Ver- fügung gestellt wird.
2.2 Wenn der Hersteller der dem gegenständlichen Service-Vertrag unterliegenden Maschinen und Programmen die Vertragsbedingungen, die Preise oder den Umfang der zu unterstützenden Programme für die nach diesem Service-Vertrag 5.3 Konica Minolta ist zur elektronischen Rechnungsstellung berechtigt. Die elektronischen Rechnungen werden als pdf- Datei an eine vom Kunden in Anspruch mitzuteilende E-Mail-Adresse übermittelt. Der Kunde hat dafür Sorge zu nehmenden Leistungen ändert, ist K&P Computer berechtigt, die Vertragsbedingungen, insbesondere die Servicevergütung, entsprechend anzupassen. K&P Computer stellt auch bei einer Preisänderung sichertragen, dass die Rechnungen an diese Adresse zugestellt werden können; technische Schutzeinrichtungen (z.B. Filterprogramme, Fire- walls) sind entsprechend zu adaptieren bzw. zu konfigurieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben (z.B. Abwesenheitsnotizen) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer wirksamen Zustellung der prozentuale Preisunterschied zu dem jeweils aktuellen Herstellerpauschalvertrag für vergleichbare Leistungen gewahrt bleibtRechnung nicht entge- gen. Führt K&P Computer unabhängig Der Kunde hat Konica Minolta eine Änderung der E-Mail- Adresse, an welche die Rechnungen übermittelt werden sollen, unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Zusendungen von Rech- nungen an die vom Hersteller eine Preiserhöhung durchKunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail- Adresse gelten als zugegangen, hat wenn der Kunde entgegen der vorstehenden Regelung ein Einspruchsrecht von 4 Wochen ab Bekanntgabe. Sollte keine Einigung zu erzielen sein, hat der Kunde das Recht, den Serviceeine Ände- rung seiner E-Vertrag für das betroffene Modul außerordentlich zu kündigen, dies mittels Kündigungsfrist von einem Monat ab Scheitern der Einigung. Innerhalb eines mehrjährigen Vorauszahlungszeitraumes werden die Preise Mail-Adresse nicht angepasstzuvor bekannt gegeben hat.
2.3 Features (Maschinen oder Maschinenteile, sonstige Geräte u.Ä.) oder 5.4 Alle Rechnungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu betreuende Softwarekomponenten und Programme, die nicht rechtzeitig, unvollständig oder unrichtig im Serviceschein aufgeführt sind, werden von K&P Computer nach Feststellung im Serviceschein berichtigt. K&P Computer hat Anspruch auf Nachzahlung der Servicevergütung für solche Features ab Vertragsbeginn mit den Preisen der dafür jeweils allgemein gültigen Preisliste von K&P Computer. begleichen.
5.5 Sofern der Kunde nachweistam SEPA-Basislastschriftverfahren teil- nimmt, dass solche Features erst nach Vertragsbeginn in erfolgt der später festgestellten Form eingesetzt worden sindEinzug des Rechnungsbetrages durch Koni- ca Minolta frühestens am Tag der Fälligkeit; die Vorankündi- gungsfrist (Pre-Notification) beträgt einen Tag. Der Kunde hat für eine ausreichende Deckung des zu belastenden Xxxxxx zu sorgen. Kosten, werden die Servicevergütungen ab dem Konica Minolta aufgrund der Nichteinlö- sung oder Rückbuchung einer Lastschrift entstehen, sind vom Kunden nachgewiesenen Zeitpunkt berechnet. Leistungen für solche Features und deren Aufnahme in den Serviceschein kann der Kunde erst nach Überprüfung der Funktionsfähigkeit dieser Features durch K&P Computer in Anspruch nehmenzu tragen.
2.4 Falls der Kunde sich am Lastschriftverfahren beteiligt, wird K&P Computer die Servicevergütung frühestens zum Zeitpunkt der Fälligkeit vom Konto des Kunden abbuchen. A-01/2020
2.5 K&P Computer kann in Ausnahmefällen den Hersteller mit der Störungsbehebung beauftragen. Zusätzliche Kosten entstehen dem Kunden hierdurch nicht. Sollte der Hersteller in solchen Fällen vom Kunden selbst eine Kostenübernahmebestätigung verlangen, so ist diese durch den Kunden an den Hersteller zu senden.
2.6 K&P Computer stellt sicher, dass die Herstellerrechnungen für vertragsrelevante Leistungen sofort nach Erhalt der Rechnungskopien und der dazugehörigen Leistungsnachweise geprüft und für Rechnung des Kunden gezahlt werden. Hierüber erhält der Kunde eine Zahlungsbestätigung sowie eine Gutschrift auf die Servicevergütung von K&P Computer. Beide Positionen werden miteinander verrechnet.
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Vergütung und Zahlungsbedingungen. 2.1 Die monatliche Vergütung ergibt sich aus dem/den Serviceschein/en. Die Vergütung ist im Voraus am ersten Tag des gewählten Berechnungszeitraumes gemäß Serviceschein fällig. Falls der Kunde die Vergütung für zwei oder mehr Jahre in einer Summe im Voraus begleicht und hierfür einen Nachlass gemäß Serviceschein erhalten hat, so wird bei vorzeitigem Abbau von Maschinen im Voraus bezahlte Servicevergütung für nicht erfüllte Vertragsmonate von K&P zurückerstattet. In diesem Fall wird der für die erfüllten Vertragsmonate gewährte Vorauszahlungsnachlass vom Erstattungsbetrag abgezogen, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen für eine Maschine mit gleicher Funktion ein Servicebeginn mitgeteilt wird.
2.2 Wenn der Hersteller der dem gegenständlichen Service-Vertrag unterliegenden Maschinen und Programmen die Vertragsbedingungen, die Preise oder den Umfang der zu unterstützenden Programme für die nach diesem Service-Vertrag vom Kunden in Anspruch zu nehmenden Leistungen ändert, ist K&P Computer berechtigt, die Vertragsbedingungen, insbesondere die Servicevergütung, entsprechend anzupassen. K&P Computer stellt auch bei einer Preisänderung sicher, dass der prozentuale Preisunterschied zu dem jeweils aktuellen Herstellerpauschalvertrag für vergleichbare Leistungen gewahrt bleibt. Führt K&P Computer unabhängig vom Hersteller eine Preiserhöhung durch, hat der Kunde entgegen der vorstehenden Regelung ein Einspruchsrecht von 4 Wochen ab Bekanntgabe. Sollte keine Einigung zu erzielen sein, hat der Kunde das Recht, den Service-Vertrag für das betroffene Modul außerordentlich zu kündigen, dies mittels Kündigungsfrist von einem Monat ab Scheitern der Einigung. Innerhalb eines mehrjährigen Vorauszahlungszeitraumes werden die Preise nicht angepasst.
2.3 Features (Maschinen oder Maschinenteile, sonstige Geräte u.Ä.) oder zu betreuende Softwarekomponenten und Programme, die nicht rechtzeitig, unvollständig oder unrichtig im Serviceschein aufgeführt sind, werden von K&P Computer nach Feststellung im Serviceschein berichtigt. K&P Computer hat Anspruch auf Nachzahlung der Servicevergütung für solche Features ab Vertragsbeginn mit den Preisen der dafür jeweils allgemein gültigen Preisliste von K&P Computer. Sofern der Kunde nachweist, dass solche Features erst nach Vertragsbeginn in der später festgestellten Form eingesetzt worden sind, werden die Servicevergütungen ab dem vom Kunden nachgewiesenen Zeitpunkt berechnet. Leistungen für solche Features und deren Aufnahme in den Serviceschein kann der Kunde erst nach Überprüfung der Funktionsfähigkeit dieser Features durch K&P Computer in Anspruch nehmen.
2.4 Falls der Kunde sich am Lastschriftverfahren beteiligt, wird K&P Computer die Servicevergütung frühestens zum Zeitpunkt der Fälligkeit vom Konto des Kunden abbuchen. A-01/2020D-01/2020
2.5 K&P Computer kann in Ausnahmefällen den Hersteller mit der Störungsbehebung beauftragen. Zusätzliche Kosten entstehen dem Kunden hierdurch nicht. Sollte der Hersteller in solchen Fällen vom Kunden selbst eine Kostenübernahmebestätigung verlangen, so ist diese durch den Kunden an den Hersteller zu senden.
2.6 K&P Computer stellt sicher, dass die Herstellerrechnungen für vertragsrelevante Leistungen sofort nach Erhalt der Rechnungskopien und der dazugehörigen Leistungsnachweise geprüft und für Rechnung des Kunden gezahlt werden. Hierüber erhält der Kunde eine Zahlungsbestätigung sowie eine Gutschrift auf die Servicevergütung von K&P Computer. Beide Positionen werden miteinander verrechnet.
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Vergütung und Zahlungsbedingungen. 2.1 Die monatliche Vergütung ergibt sich aus dem/den Serviceschein/en. Die Vergütung ist im Voraus am ersten Tag des gewählten Berechnungszeitraumes gemäß Serviceschein fällig. Falls Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, zahlt der Kunde die Vergütung für zwei oder mehr Jahre in einer Summe Rechnung gestell- ten Beträge innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Kaufpreis ist der im Voraus begleicht Angebot bzw. bei Auseinanderfallen von Angebot und hierfür einen Nachlass gemäß Serviceschein erhalten hatAuftragsbestä- tigung, so wird bei vorzeitigem Abbau von Maschinen der in der Auftragsbestätigung genannte Preis, sofern nicht zwischen den Partei- en schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, jeweils zuzüglich der im Voraus bezahlte Servicevergütung Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dienstleistungen werden mit den im Angebot spezifizierten Tages- bzw. Stundensätzen monatlich nach Aufwand in Rechnung gestellt. Reisekosten oder Tagessätze, Überstun- den und Spesen (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer), die mit der Erbringung der Dienstlei- stung durch die KMA GmbH zusätzlich anfallen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Sofern der Leistungs- und Liefertermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt, behält sich der Verkäufer das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Käufers und vor Ausführung der Leistung, den Preis in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb der Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, Anstieg von Material- oder Herstellungskosten) oder aufgrund von Preiserhöhungen von Lieferanten nötig ist. Dies gilt nur, wenn die vorgenannten Änderungen zu einem Preisanstieg von mindestens 5 % führen würden. Soweit nicht anders im Angebot oder der Verkaufspreisliste angegeben oder soweit nicht anders zwischen Verkäufer und Käufer schriftlich vereinbart, sind alle vom Verkäufer genannten Preise auf der Basis "ex works", Incoterms 2000 genannt. Soweit der Verkäu- fer bereit ist, die Ware an anderen Orten auszuliefern, hat der Käufer die Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung zu tragen. Zahlungen sollen nur durch Banküberweisung erfolgen; Wechsel- und Scheckzahlung werden nicht erfüllte Vertragsmonate von K&P zurückerstattetals Erfüllung der Zahlungspflicht anerkannt. Es kann zwischen den Ver- tragspartnern vereinbart sein, dass der Käufer über seine Bank (oder eine für den Ver- käufer akzeptable [andere] Bank) ein Dokumentenakkreditiv zu eröffnen hat. In diesem Fall wird der für die erfüllten Vertragsmonate gewährte Vorauszahlungsnachlass vom Erstattungsbetrag abgezogen, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen für eine Maschine mit gleicher Funktion ein Servicebeginn mitgeteilt wird.
2.2 Wenn der Hersteller der dem gegenständlichen Service-Vertrag unterliegenden Maschinen und Programmen die Vertragsbedingungen, die Preise oder den Umfang der zu unterstützenden Programme für die nach diesem Service-Vertrag vom Kunden in Anspruch zu nehmenden Leistungen ändert, Einzelfall ist K&P Computer berechtigt, die Vertragsbedingungen, insbesondere die Servicevergütung, entsprechend anzupassen. K&P Computer stellt auch bei einer Preisänderung sicher, dass der prozentuale Preisunterschied zu dem jeweils aktuellen Herstellerpauschalvertrag für vergleichbare Leistungen gewahrt bleibt. Führt K&P Computer unabhängig vom Hersteller eine Preiserhöhung durch, hat der Kunde entgegen der vorstehenden Regelung ein Einspruchsrecht von 4 Wochen ab Bekanntgabe. Sollte keine Einigung zu erzielen sein, hat der Kunde das Recht, den Service-Vertrag für das betroffene Modul außerordentlich zu kündigen, dies mittels Kündigungsfrist von einem Monat ab Scheitern der Einigung. Innerhalb eines mehrjährigen Vorauszahlungszeitraumes werden die Preise nicht angepasst.
2.3 Features (Maschinen oder Maschinenteile, sonstige Geräte u.Ä.) oder zu betreuende Softwarekomponenten und Programme, die nicht rechtzeitig, unvollständig oder unrichtig im Serviceschein aufgeführt sind, werden von K&P Computer nach Feststellung im Serviceschein berichtigt. K&P Computer hat Anspruch auf Nachzahlung der Servicevergütung für solche Features ab Vertragsbeginn mit den Preisen der dafür jeweils allgemein gültigen Preisliste von K&P Computer. Sofern der Kunde nachweist, dass solche Features erst nach Vertragsbeginn in der später festgestellten Form eingesetzt worden sind, werden die Servicevergütungen ab dem vom Kunden nachgewiesenen Zeitpunkt berechnet. Leistungen für solche Features und deren Aufnahme in den Serviceschein kann der Kunde erst nach Überprüfung der Funktionsfähigkeit dieser Features durch K&P Computer in Anspruch nehmen.
2.4 Falls der Kunde sich am Lastschriftverfahren beteiligt, wird K&P Computer die Servicevergütung frühestens zum Zeitpunkt der Fälligkeit vom Konto des Kunden abbuchen. A-01/2020
2.5 K&P Computer kann in Ausnahmefällen den Hersteller mit der Störungsbehebung beauftragen. Zusätzliche Kosten entstehen dem Kunden hierdurch nicht. Sollte der Hersteller in solchen Fällen vom Kunden selbst eine Kostenübernahmebestätigung verlangen, so ist diese durch den Kunden an den Hersteller zu senden.
2.6 K&P Computer stellt sicherfestgelegt, dass die Herstellerrechnungen Akkreditiveröffnung in Übereinstimmung mit den Allge- meinen Richtlinien und Gebräuchen für vertragsrelevante Leistungen sofort nach Erhalt der Rechnungskopien und der dazugehörigen Leistungsnachweise geprüft und für Rechnung des Kunden gezahlt werdenDokumentenakkreditive, Revision 1993, ICC- Publikation Nr. Hierüber erhält der Kunde eine Zahlungsbestätigung sowie eine Gutschrift auf die Servicevergütung von K&P Computer. Beide Positionen werden miteinander verrechnet5001, vorgenommen wird.
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