Common use of Vergütung und Zahlungsbedingungen Clause in Contracts

Vergütung und Zahlungsbedingungen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, zahlt der Kunde die in Rechnung gestell- ten Beträge innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Kaufpreis ist der im Angebot bzw. bei Auseinanderfallen von Angebot und Auftragsbestä- tigung, der in der Auftragsbestätigung genannte Preis, sofern nicht zwischen den Partei- en schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, jeweils zuzüglich der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dienstleistungen werden mit den im Angebot spezifizierten Tages- bzw. Stundensätzen monatlich nach Aufwand in Rechnung gestellt. Reisekosten oder Tagessätze, Überstun- den und Spesen (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer), die mit der Erbringung der Dienstlei- stung durch die KMA GmbH zusätzlich anfallen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Sofern der Leistungs- und Liefertermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt, behält sich der Verkäufer das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Käufers und vor Ausführung der Leistung, den Preis in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb der Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, Anstieg von Material- oder Herstellungskosten) oder aufgrund von Preiserhöhungen von Lieferanten nötig ist. Dies gilt nur, wenn die vorgenannten Änderungen zu einem Preisanstieg von mindestens 5 % führen würden. Soweit nicht anders im Angebot oder der Verkaufspreisliste angegeben oder soweit nicht anders zwischen Verkäufer und Käufer schriftlich vereinbart, sind alle vom Verkäufer genannten Preise auf der Basis "ex works", Incoterms 2000 genannt. Soweit der Verkäu- fer bereit ist, die Ware an anderen Orten auszuliefern, hat der Käufer die Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung zu tragen. Zahlungen sollen nur durch Banküberweisung erfolgen; Wechsel- und Scheckzahlung werden nicht als Erfüllung der Zahlungspflicht anerkannt. Es kann zwischen den Ver- tragspartnern vereinbart sein, dass der Käufer über seine Bank (oder eine für den Ver- käufer akzeptable [andere] Bank) ein Dokumentenakkreditiv zu eröffnen hat. In diesem Einzelfall ist festgelegt, dass die Akkreditiveröffnung in Übereinstimmung mit den Allge- meinen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumentenakkreditive, Revision 1993, ICC- Publikation Nr. 5001, vorgenommen wird.

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Samples: www.kma-filter.de

Vergütung und Zahlungsbedingungen. Sofern Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zu- züglich der jeweils gesetzlich anfallenden Um- satzsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbrin- gung. SanData kann regelmäßige Leistungen mo- natlich abrechnen. Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt. Soweit nichts anderes schriftlich Anderes vereinbart ist, zahlt wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Leistungser- bringung allgemein gültigen Preisen von SanData berechnet. Soweit eine Preisliste von SanData vorliegt, ist diese anzuwenden. Die Abrechnung nach Aufwand erfolgt unter Vorlage der bei San- Data üblichen Tätigkeitsnachweise. Der Kunde kann den dort getroffenen Festlegungen binnen zwei Wochen schriftlich widersprechen. Nach Ablauf dieser zwei Wochen ohne Einwände des Kunden gelten die Tätigkeitsnachweise als aner- kannt. Reisezeiten, Reisekosten und Aufenthaltskosten werden in Rechnung gestell- ten Beträge innerhalb Abhängigkeit vom Dienstsitz des Mit- arbeiters von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne AbzugSanData berechnet. Kaufpreis ist der im Angebot Reisezeiten und -kosten entstehen durch Reisen zwischen dem Dienstsitz des Mitarbeiters und dem jeweiligen Einsatzort des Kunden bzw. bei Auseinanderfallen von Angebot zwischen verschiede- nen Einsatzorten des Kunden. Soweit nichts Anderes vereinbart, werden Reise- kosten, Nebenkosten und Auftragsbestä- tigung, Materialkosten gemäß der in der Auftragsbestätigung genannte Preis, sofern nicht zwischen den Partei- en schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, jeweils zuzüglich der im zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen MehrwertsteuerLeistungserbringung gülti- gen Preisliste von SanData vergütet. Dienstleistungen werden mit Die Preise gelten einen Monat ab dem Kalender- datum des Angebots. Danach kann SanData eine Erhöhung des Listenpreises durch seinen Vorlie- feranten an den im Angebot spezifizierten Tages- bzwKunden entsprechend weiterrei- chen. Stundensätzen monatlich Der Kunde kann innerhalb eines Monats nach Aufwand in Rechnung gestellt. Reisekosten oder Tagessätze, Überstun- den und Spesen (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer), die mit Mitteilung der Erbringung der Dienstlei- stung durch die KMA GmbH zusätzlich anfallen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Sofern der Leistungs- und Liefertermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt, behält sich der Verkäufer das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Käufers und vor Ausführung der Leistung, den Preis in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb der Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, Anstieg von Material- oder Herstellungskosten) oder aufgrund von Preiserhöhungen von Lieferanten nötig ist. Dies gilt nurPreiserhöhung vom Vertrag zurücktreten, wenn die vorgenannten Änderungen zu einem Preisanstieg Preiserhöhung 5% über- schreitet. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festge- stellt, unbestritten oder von mindestens 5 % führen würdenSanData anerkannt sind. Soweit nicht anders im Angebot oder Außerdem ist der Verkaufspreisliste angegeben oder soweit nicht anders zwischen Verkäufer und Käufer schriftlich vereinbartKunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, sind alle vom Verkäufer genannten Preise als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsver- hältnis beruht. Die Erbringung der Basis "ex works", Incoterms 2000 genannt. Soweit der Verkäu- fer bereit ist, die Ware an anderen Orten auszuliefern, hat der Käufer die Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung zu tragen. Zahlungen sollen nur Leistungen durch Banküberweisung erfolgen; Wechsel- und Scheckzahlung werden nicht als Erfüllung der Zahlungspflicht anerkannt. Es kann zwischen den Ver- tragspartnern vereinbart seinSanData ist daran gebunden, dass der Käufer über seine Bank (oder eine Kunde seinen Zahlungs- verpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde für den Ver- käufer akzeptable [andere] Bank) ein Dokumentenakkreditiv zu eröffnen hat. In diesem Einzelfall ist festgelegtzwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, dass die Akkreditiveröffnung in Übereinstimmung mit den Allge- meinen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumentenakkreditive, Revision 1993, ICC- Publikation Nr. 5001, vorgenommen wirdso kann SanData das Vertragsverhältnis aus wichti- gem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungs- frist kündigen.

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Samples: www.sandata.net

Vergütung und Zahlungsbedingungen. Der im Angebot angegebene Preis ist bindend. Wenn der Preis im Angebot nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, gelten die in der zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots gültigen Preisliste von FLOWFACT ausgewiesenen Preise als vereinbart. Soweit nicht ausdrücklich im Angebot anders angegeben, verstehen sich die vereinbarten Preise als Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Vergütung ist monatlich im Voraus zu zahlen. Bei Vertragsbeginn während des laufen- den Monats ist die Vergütung für den Rest des Kalendermonats anteilig zu zahlen, begin- nend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung der jeweiligen Leistung durch FLOW- FACT. Für den Zeitpunkt der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Konto von FLOWFACT maßgeblich. Ist eine Vergütung für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird die- ser für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet. Sonstige Vergütungen sind nach Erbringung der jeweiligen Leistung zu zahlen. Sofern nichts anderes schriftlich kein Lastschrifteinzugsverfahren vereinbart ist, zahlt muss der Rechnungsbetrag spätes- tens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto von FLOWFACT gutgeschrieben sein. Die Versendung einer Lieferung erfolgt erst nach Gutschrift der vom Kunden zu zahlenden Vergütung auf dem Konto von FLOWFACT oder gegen Zahlung per Nachnahme. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde in dem Umfang, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat, FLOWFACT diese entstandenen Kosten in Höhe einer Pauschale von EUR 15,00 – vorbehaltlich des Nachweises entstande- ner höherer Kosten – zu erstatten. Diese wird mit der jeweiligen oder der nachfolgenden Abbuchung eingezogen. Dem Kunden steht ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen zu. Änderungen seiner Anschrift, seines Namens, seiner Rechtsform und/oder seiner Bankver- bindung hat der Kunde FLOWFACT unverzüglich mitzuteilen. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, die in Rechnung gestell- ten Beträge innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzugbestehende Vertragsgebühr an diejenige anzupas- sen, die er bei Abschluss neuer Verträge verlangt. Kaufpreis Die neue Vertragsgebühr ist der erstmalig im Angebot bzwauf die Erhöhung folgenden Monat fällig. bei Auseinanderfallen von Angebot und Auftragsbestä- tigung, der in der Auftragsbestätigung genannte Preis, sofern nicht zwischen den Partei- en schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, jeweils zuzüglich der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dienstleistungen werden mit den im Angebot spezifizierten Tages- bzw. Stundensätzen monatlich nach Aufwand in Rechnung gestellt. Reisekosten oder Tagessätze, Überstun- den und Spesen (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer), Beträgt die mit der Erbringung der Dienstlei- stung durch die KMA GmbH zusätzlich anfallen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Sofern der Leistungs- und Liefertermin Preisanpassung mehr als 4 Monate zehn Pro- zent, kann der Anwender das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von einem Monat nach Vertragsschluss liegt, behält sich Zugang der Verkäufer Mitteilung der Beitragsanpassung kündigen. Zugangsdatum ist das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung Datum des Käufers und vor Ausführung der Leistung, den Preis in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb der Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, Anstieg von Material- oder Herstellungskosten) oder aufgrund von Preiserhöhungen von Lieferanten nötig istSchreibens plus drei Werktage. Dies Die Kündigung gilt nur, wenn die vorgenannten Änderungen zu einem Preisanstieg von mindestens 5 % führen würden. Soweit nicht anders im Angebot oder der Verkaufspreisliste angegeben oder soweit nicht anders zwischen Verkäufer und Käufer schriftlich vereinbart, sind alle vom Verkäufer genannten Preise auf der Basis "ex works", Incoterms 2000 genannt. Soweit der Verkäu- fer bereit ist, die Ware an anderen Orten auszuliefern, hat der Käufer die Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung zu tragen. Zahlungen sollen nur durch Banküberweisung erfolgen; Wechsel- und Scheckzahlung werden nicht als Erfüllung der Zahlungspflicht anerkannt. Es kann zwischen den Ver- tragspartnern vereinbart sein, dass der Käufer über seine Bank (oder eine für den Ver- käufer akzeptable [andere] Bank) ein Dokumentenakkreditiv zu eröffnen hat. In diesem Einzelfall ist festgelegt, dass die Akkreditiveröffnung in Übereinstimmung mit den Allge- meinen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumentenakkreditive, Revision 1993, ICC- Publikation Nr. 5001, vorgenommen wirddann automatisch zum Ende des Ka- lenderjahres.

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Samples: flowfact.de

Vergütung und Zahlungsbedingungen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, zahlt Es gilt der Kunde die in Rechnung gestell- ten Beträge innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Kaufpreis ist der im Angebot bzw. bei Auseinanderfallen von Angebot und Auftragsbestä- tigung, der acmeo in der Auftragsbestätigung genannte Preis. ansonsten, sofern nicht zwischen den Partei- en soweit nichts Anderes schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeist, jeweils der am Tag der Annahme der Bestellung in der Preisliste von acmeo genannte Preis. Die Preise von acmeo verstehen sich netto, "ab Werk" zuzüglich der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuergesetzlicher Umsatzsteuer, Kosten für Transport und Verpackung. Dienstleistungen werden mit den im Angebot spezifizierten Tages- bzw. Stundensätzen monatlich nach Aufwand in Rechnung gestellt. Reisekosten oder Tagessätze, Überstun- den und Spesen (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer), die mit der Erbringung der Dienstlei- stung durch die KMA GmbH zusätzlich anfallen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Sofern der Leistungs- und Liefertermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt, acmeo behält sich der Verkäufer das Recht vor, seine Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach rechtzeitiger Benachrichtigung Ab- schluss des Käufers Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen oder Wechselkursschwankungen eintreten. Dies wird acmeo dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, neun Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, so ist acmeo - unbeschadet weitergehender Rechte - berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. 288 Abs. 2 BGB zu for- dern. Alle offenen Forderungen werden im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sofort zur Zahlung fällig. Für durch Einspruch oder fehlende Deckung nicht eingelöste Lastschrif- ten berechnet acmeo neben den eigenen und vor Ausführung fremden Bankgebühren eine Bearbeitungs- pauschale von 10,00 EUR. Des Weiteren ist acmeo berechtigt, künftige Lieferungen einzu- stellen und genutzte Dienste ohne weitere Information abzuschalten. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräf- tig festgestellt sind. Dem Partner steht auch kein Zurückbehaltungsrecht wegen bestritte- ner Gegenforderungen oder wegen Forderungen aus einem anderen Vertragsverhältnis zu. Alle Forderungen von acmeo einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig und die Gewährung eines Zahlungszieles hinfällig, wenn das Zah- lungsziel für eine Forderung nicht eingehalten wird oder der LeistungPartner in Verzug gerät oder wenn über sein Vermögen Insolvenzantrag gestellt wird oder, wenn er die eidesstattliche Versicherung über sein Vermögen nach § 807 ZPO abgegeben hat. In diesen Fällen ist acmeo auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von Vorauszahlung oder Sicher- heitsleistung abhängig zu machen. Werden die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleis- tung auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann acmeo vom Ver- trag zurücktreten. acmeo ist ungeachtet anderweitiger Bestimmungen des Partners berechtigt, seine Zah- lungen zunächst auf ältere Schulden, dann auf ggf. bereits entstandene Kosten, anschlie- ßend auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Werden dem Partner in Vertragsangeboten Sonder- bzw. Projektkonditionen eingeräumt, stehen diese unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Hersteller. Im Falle der Nichtbestätigung der Sonder- bzw. Projektkonditionen oder nachträglichen Ablehnung durch den Hersteller gilt der Preis in der Weise anzuhebenals vereinbart, wie es aufgrund er sich aus der allgemeinen außerhalb der Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, Anstieg von Material- oder Herstellungskosten) oder aufgrund von Preiserhöhungen von Lieferanten nötig istfür den Einräu- mungszeitpunkt maßgeblichen Preisliste ergibt. Dies gilt nur, wenn die vorgenannten Änderungen zu einem Preisanstieg von mindestens 5 % führen würden. Soweit nicht anders im Angebot oder der Verkaufspreisliste angegeben oder soweit nicht anders zwischen Verkäufer und Käufer schriftlich vereinbart, sind alle vom Verkäufer genannten Preise auf der Basis "ex works", Incoterms 2000 genannt. Soweit der Verkäu- fer bereit istacmeo ist in diesem Fall berechtigt, die Ware an anderen Orten auszuliefern, hat der Käufer Differenz zwischen fakturiertem Preis und dem für den Einräumungszeitpunkt maßgebli- chen Preis dem Partner in Rechnung zu stellen. Der Partner verpflichtet sich bei gewährten Sonder- bzw. Projektkonditionen die Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung zu tragenjeweili- gen Herstellerbedingungen einzuhalten. Zahlungen sollen nur durch Banküberweisung erfolgen; Wechsel- und Scheckzahlung werden nicht als Erfüllung der Zahlungspflicht anerkannt. Es kann zwischen den Ver- tragspartnern vereinbart seinDem Partner ist bekannt, dass der Käufer über seine Bank (oder eine für Bestand der gewährten Sonder- bzw. Projektkonditionen von der Einhaltung der jeweiligen Hersteller- bedingungen abhängt. acmeo kann selbst die Einhaltung der Herstellerbedingungen for- dern, insbesondere den Ver- käufer akzeptable [andere] Bank) ein Dokumentenakkreditiv Nachweis der Endkäuferverifikation vom Partner verlangen. acmeo behält sich vor, bei einem Verstoß gegen die Herstellerbedingungen, die zu eröffnen hatUn- recht eingeräumten Sonderpreise zu widerrufen und die Differenz zur Preisliste zu verlan- gen bzw. In diesem Einzelfall ist festgelegt, dass die Akkreditiveröffnung in Übereinstimmung mit Forderung insoweit an den Allge- meinen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumentenakkreditive, Revision 1993, ICC- Publikation Nr. 5001, vorgenommen wirdHersteller abzutreten.

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Samples: www.acmeo.eu

Vergütung und Zahlungsbedingungen. Sofern Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich der gesetzlich anfallenden Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Econtec kann regelmäßige Leistungen monatlich abrechnen. Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalen- dertage nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, zahlt wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Leistungserbringung allgemein gültigen Preisen von Econtec berechnet. Soweit eine Preisliste von Econtec vorliegt, ist diese anzuwenden. Die Abrechnung nach Aufwand erfolgt unter Vorlage der bei Econtec üblichen Tätigkeitsnachweise. Der Kunde kann den dort getroffenen Festlegungen binnen zwei Wochen schriftlich widersprechen. Nach Ablauf dieser zwei Wo- chen ohne Einwände des Kunden gelten die Tätigkeits- nachweise als anerkannt. Reisezeiten, Reisekosten und Aufenthaltskosten werden in Rechnung gestell- ten Beträge innerhalb Abhängigkeit vom Dienstsitz des Mitarbeiters von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne AbzugEcontec berechnet. Kaufpreis ist der im Angebot Reisezeiten und -kosten entstehen durch Reisen zwischen dem Dienstsitz des Mitarbeiters und dem jeweiligen Einsatzort des Kunden bzw. bei Auseinanderfallen von Angebot und Auftragsbestä- tigung, der in der Auftragsbestätigung genannte Preis, sofern nicht zwischen den Partei- en schriftlich etwas zwi- schen verschiedenen Einsatzorten des Kunden. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, jeweils zuzüglich der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dienstleistungen werden mit den im Angebot spezifizierten Tages- bzw. Stundensätzen monatlich nach Aufwand in Rechnung gestellt. Reisekosten oder Tagessätze, Überstun- den und Spesen (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer), die mit der Erbringung der Dienstlei- stung durch die KMA GmbH zusätzlich anfallenvereinbart, werden gesondert in Rechnung gestelltReisekosten, Nebenkosten und Materialkosten gemäß der zum Zeit- punkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste von Econtec vergütet. Sofern Die Preise gelten einen Monat ab dem Kalenderdatum des Angebots. Danach kann Econtec eine Erhöhung des Lis- tenpreises durch seinen Vorlieferanten an den Kunden entsprechend weiterreichen. Der Kunde kann innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Leistungs- und Liefertermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt, behält sich der Verkäufer das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Käufers und vor Ausführung der Leistung, den Preis in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb der Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, Anstieg von Material- oder Herstellungskosten) oder aufgrund von Preiserhöhungen von Lieferanten nötig ist. Dies gilt nurPreiserhöhung vom Vertrag zurücktreten, wenn die vorgenannten Änderungen zu einem Preisanstieg Preiserhöhung 5% über- schreitet. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbe- stritten oder von mindestens 5 % führen würdenEcontec anerkannt sind. Soweit nicht anders im Angebot oder Außerdem ist der Verkaufspreisliste angegeben oder soweit nicht anders zwischen Verkäufer und Käufer schriftlich vereinbartKunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, sind alle vom Verkäufer genannten Preise als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Erbringung der Basis "ex works", Incoterms 2000 genannt. Soweit der Verkäu- fer bereit ist, die Ware an anderen Orten auszuliefern, hat der Käufer die Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung zu tragen. Zahlungen sollen nur Leistungen durch Banküberweisung erfolgen; Wechsel- und Scheckzahlung werden nicht als Erfüllung der Zahlungspflicht anerkannt. Es kann zwischen den Ver- tragspartnern vereinbart seinEcontec ist daran gebunden, dass der Käufer über seine Bank (oder eine Kunde seinen Zahlungsverpflichtun- gen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde für den Ver- käufer akzeptable [andere] Bank) ein Dokumentenakkreditiv zu eröffnen hat. In diesem Einzelfall ist festgelegtzwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, dass die Akkreditiveröffnung in Übereinstimmung mit den Allge- meinen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumentenakkreditive, Revision 1993, ICC- Publikation Nr. 5001, vorgenommen wirdso kann Econtec das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

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Samples: www.sandata.net