Vergütungsbericht Musterklauseln

Vergütungsbericht. Die PVA TePla AG und die von ihr beherrschten Tochterunternehmen (im Folgenden „PVA TePla-Gruppe“) produzieren Anlagen, in denen Kunden Werkstoffe herstellen und veredeln, die unter anderem in der Halbleiterindustrie zum Einsatz kommen. Der Fokus der operativen Geschäftstätigkeit der PVA TePla-Gruppe liegt auf der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von Hochtemperatur- und Vakuumanlagen, Kristallzuchtanlagen sowie Qualitätsinspektionssystemen für feinstrukturierte Gegenstände. Die PVA TePla-Gruppe unterhält weltweite Geschäftsbeziehungen über ihre Stand- orte in Deutschland, Italien, den USA, der VR China, Taiwan und Singapur. Zu weiteren Erläuterungen des Geschäfts- modells der Unternehmensgruppe wird auf die Ausführungen im zusammengefassten Lagebericht der PVA TePla AG für das Geschäftsjahr 2021 in Abschnitt „2. Grundlagen des Konzerns“ verwiesen. Grundlagen der Darstellung und Prüfung durch den Aufsichtsrat Die PVA TePla AG ist gemäß § 162 AktG zur Erstellung eines Vergütungsberichts verpflichtet. Der nachfolgende Ver- gütungsbericht beschreibt die Grundzüge des neuen Vergütungssystems und erläutert die Höhe und Struktur der Ver- gütung des Vorstands sowie die satzungsgemäße Vergütung des Aufsichtsrats der PVA TePla AG für das Geschäftsjahr 2021. Im Rahmen des Vergütungsberichts werden die Vergütungen der einzelnen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats individualisiert offengelegt. Der Vergütungsbericht entspricht den Erfordernissen der aktienrechtlichen Angaben gemäß § 162 AktG. Darüber hinaus orientiert sich der Vergütungsbericht insbesondere an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sowie den Anforderungen des deutschen Aktiengesetzes (AktG). Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Die in diesem Vergütungsbericht dargestellten Angaben wurden von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main, formell daraufhin geprüft, ob alle gemäß § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben im Vergütungsbericht gemacht werden. D...
Vergütungsbericht. ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN
Vergütungsbericht. Der Vergütungsbericht erläutert Struktur und Höhe der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat. Er entspricht den gesetzlichen Vorgaben sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Vergütungsbericht. Vergütung des Vorstandes
Vergütungsbericht. Überblick über das der zukünftigen Vorstandsvergü- tung zugrunde liegende Vergütungssystem („neues Vergütungssystem“)
Vergütungsbericht. GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG NACH §162 ABS. 1 SATZ 1 AKTG Summe feste Vergütung Summe variable Vergütung Summe – gewährte und geschuldete Vergütung Nemetschek SE Summe Vergütung Bluebeam, Inc. Summe – gewährte und geschuldete Vergütung
Vergütungsbericht. Darüber hinaus erhalten alle Mitglieder des Aufsichtsrats ihre im Zusammenhang mit der Aufsichtsratstätigkeit entstehenden Aus- lagen ersetzt und sind in die Vermögensschaden-Haftpflichtversi- cherung für Organmitglieder und bestimmte Mitarbeiter des Nemetschek Konzerns einbezogen. Die Prämie entrichtet die Gesellschaft. Die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 wird nach § 15 Abs. 1 der Satzung fällig am Tag nach Ablauf derjenigen Hauptversammlung, die über die Ent- lastung des Aufsichtsrats entscheidet.
Vergütungsbericht. Die Vergütung des im Jahr 2020 amtierenden Vorstands setzt sich aus einem erfolgsunabhängigen und einem erfolgsabhängigen Teil zusammen. Der erfolgsunabhängige Teil besteht aus einem Fixum, welches als monatliches Grundgehalt ausgezahlt wird, Versicherungsentgelten sowie einem nach den steuerrechtlichen Vorschriften anzusetzenden Wert für Sachbezüge. Der erfolgsabhängige Teil besteht aus einer Tantieme, welche ergebnisabhängig ist. Weitere variable Vergütungskomponenten, wie z. B. Aktienoptionen, wurden nicht vereinbart. Die Gesamtbezüge der aktiven Mitglieder des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2020 TEUR 288 (i.Vj. TEUR 389). Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxx erhielt für das Geschäftsjahr Festbezüge in Höhe von TEUR 80 und Nebenleistungen von TEUR 5. Am 19. Xxxx 2021 wurde mit Xxxxx Xxxxxxxx ein Vergleich geschlossen, der eine Zahlung von insgesamt EUR 1,0 Mio. brutto zur Abgeltung aller Ansprüche von Xxxxx Xxxxxxxx im Zusammenhang mit seiner Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft, einschließlich Gehalts-, Tantieme- und Abfindungsansprüchen, vorsieht. Für den noch auszuzahlenden Vergleich wurde eine Rückstellung von EUR 0,9 Mio. gebildet. unverbindliches Leseexem plar Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxxx erhielt für das Geschäftsjahr Festbezüge in Höhe von TEUR 199 und Nebenleistungen von TEUR 4. Für noch auszuzahlende variable Vergütungen wurde eine Rückstellung von TEUR 50 gebildet. Mit Xxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxxx wurden im Geschäftsjahr 2020 kurzfristig und langfristig orientierte erfolgsabhängige Bezüge vereinbart (Tantieme), die sich in Summe pro Geschäftsjahr auf maximal TEUR 100 belaufen. Die Ziele orientieren sich am Konzern-EBITDA. Der Dienstvertrag von Xxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxxx enthält Regelungen über Leistungen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags, wonach Ansprüche pro rata temporis gewährt werden können. unverbindliches Leseexem plar Gemäß § 21 der Satzung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine Vergütung von EUR 15.000,00 (i.Vj. EUR 15.000,00) pro Geschäftsjahr. Der Vorsitzende erhält den 2,5-fachen, der Stellvertreter den 1,75-fachen Betrag. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für die Teilnahme an den Sitzungen ein Sitzungsgeld von EUR 1.500,00 je Sitzung. Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile wurden weder gewährt noch gezahlt. Es bestehen keine Beraterverträge mit Aufsichtsräten. Für 2019 und 2020 wurde den Mitgliedern des Aufsichtsrats folgende Vergütung (ohne Auslagen, Umsatzsteuer) g...
Vergütungsbericht. Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand
Vergütungsbericht. Die HTB Hanseatische Fondshaus GmbH hat als KVG entsprechend § 37 KAGB für ihre Mitarbeiter und Geschäftsleiter ein Vergütungssystem in einer Vergütungsrichtlinie festgelegt, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar ist. Sie stellt sicher, dass das Vergütungssystem mit den Risikoprofilen, Vertragsbedingungen oder Satzungen der von ihr verwalteten AIF im Einklang steht und dadurch nicht ermutigt, Risiken einzugehen, die damit unvereinbar sind. Die KVG unterscheidet hinsichtlich der Mitarbeitergruppen die Geschäftsleiter (Portfolio- und Risikomanagement), Mitarbeiter mit wesentlichem Einfluss auf das Risikoprofil (Portfoliomanagement) und Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen (Risikomanagement). Geschäftsleiter werden grundsätzlich wie Mitarbeiter mit wesentlichem Einfluss auf das Risikoprofil behandelt. Bei der HTB Hanseatische Fondshaus GmbH fielen im Geschäftsjahr 2021 Gesamtvergütungen in Höhe von 1.302 TEUR für ihre 15 Mitarbeiter (einschließlich geringfügig Beschäftigte) und 4 Geschäftsleiter an, davon betreffen 158 TEUR variable Vergütungen. Von der Gesamtvergütung entfällt ein Teilbetrag von 607 TEUR auf Personen mit wesentlichem Einfluss auf das Risikoprofil der Fondsgesellschaft. Die Vergütung der Mitarbeiter der KVG bezieht sich auf die gesamte Geschäftstätigkeit aus der kollektiven Vermögensverwaltung. Eine Zurechnung der Vergütung zu einzelnen verwalteten AIF erfolgt daher nicht.