Verhaltenspflichten Musterklauseln

Verhaltenspflichten. Die zu erfüllenden Verhaltenspflichten (Obliegenheiten) und die Folgen einer Verletzung derselben während der Vertragslaufzeit sowie im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall ergeben sich aus den jeweiligen Besonderen Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsverträge.
Verhaltenspflichten. Die Nutzung der Softwareprodukte ist unter der Bedingung gestattet, dass Sie die Softwareprodukte nicht für Zwecke verwenden, die rechtswidrig sind oder gegen diese Nutzungsbedingungen und Hinweise verstoßen. Der Nutzer ist des Weiteren verpflichtet, das Softwareprodukt nicht rechtsmissbräuchlich oder in sittenwidriger Weise zu nutzen und Gesetze sowie Rechte von Dritten insb. von ELO zu respektieren. Er stellt zudem sicher, dass nicht gegen gesetzlichen Bestimmungen, Persönlichkeitsrechte sowie Schutzrechte, insbesondere Marken-, Firmen- und Urheberrechte, Dritter verstoßen wird. Im Falle eines Verstoßes und ungeachtet aller sonstigen Rechte behält sich ELO vor, diesen Lizenzvertrag zu kündigen.
Verhaltenspflichten. Fahrverbote und private Gebote in Bereichen nicht öffentlicher Grundstücke sind einzuhalten. Wiesen, Weiden und Xxxxxx an den Ufern sind teilweise in privatem Besitz und dürfen nicht betreten werden. Abfälle sind in mitzubringenden Mülltüten zu sammeln und, sofern vorhanden, am Ende der Tour in öffentlich aufgestellten Mülleimern zu entsorgen oder dem Hausmüll zuzuführen. Sämtliche Rastplätze sind absolut sauber zu hinterlassen. Bei Missachtung der Natur, grobem Fehlverhalten, insbesondere auch durch Alkoholmissbrauch, Lärm, Materialmissbrauch und unzulässiger Müllentsorgung kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Sämtliche Kosten und Folgekosten sind dann vom Mieter zu tragen. Der Konsum von Alkohol, Tabakwaren und Narkotika jedweder Art ist „an Board“ untersagt. Der Mieter muss sich vor der Nutzung der SUP-Boards über die Regeln, Gefahren und Vorschriften der jeweiligen Gewässer selbst informieren. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Verstöße oder Unfälle in jeglicher Form, weil es nicht im Einflussbereich des Vermieters liegt.
Verhaltenspflichten. Die Teilnehmer sind ferner zu folgendem Verhalten verpflichtet:
Verhaltenspflichten. Der Xxxxxxx oder die Schülerin ist für den sicheren und rechtmäßigen Einsatz des zur Verfügung gestellten mobilen Endgerätes verantwortlich, soweit er/sie hierauf Einfluss nehmen kann. Der Xxxxxxx oder die Schülerin verpflichtet sich, sich an die geltenden Rechtsvorschriften – auch innerschulischer Art – zu halten. Dazu gehören Urheber-, Jugendschutz-, Datenschutz- und Strafrecht sowie die Schulordnung. Unabhängig von der gesetzlichen Zulässigkeit ist bei der Nutzung des mobilen Endgeräts nicht gestattet, verfassungsfeindliche, rassistische, gewaltverherrlichende oder pornografische Inhalte willentlich oder wissentlich abzurufen, zu speichern oder zu verbreiten. Der Xxxxxxx oder die Schülerin verpflichtet sich zu jeder Zeit Auskunft über den Verbleib des mobilen Endgeräts geben zu können und dieses der Schule jederzeit vorzuführen. Er/Sie trägt dafür Sorge, das Leihobjekt pfleglich zu behandeln. Der Xxxxxxx oder die Schülerin darf im Rahmen der Nutzung von Internetinhalten weder im Namen der Schule noch im Namen anderer Personen oder selbstverpflichtend Vertragsverhältnisse eingehen. Ohne Erlaubnis der Schulleitung dürfen des Weiteren keine für die Schule kostenpflichtigen Dienste im Internet in Anspruch genommen werden. Besteht der Verdacht, dass das geliehene mobile Endgerät oder ein Computerprogramm/App von Schadsoftware befallen ist, muss dies unverzüglich der Schule / dem Schulträger gemeldet werden. Das mobile Endgerät darf im Falle des Verdachts auf Schadsoftwarebefall solange nicht genutzt werden, bis die Schule die Nutzung wieder freigibt. Der Xxxxxxx oder die Schülerin ist verpflichtet, Datenübertragungswege wie etwa Bluetooth oder WLAN im Unterricht bei Nichtbenutzung zu deaktivieren. Die Hardware ist ausschließlich mit den zur Verfügung gestellten Originalzubehörteilen (z.B. Netzteile, Schutzhülle mit Tastatur, Stift, Verkabelung) zu verwenden. Eine physische oder drahtlose Verbindung mit privater Hard- und Software ist grundsätzlich verboten. Dies gilt vor allem für den Gebrauch eigener Datenträger und -speicher wie z.B. externer Festplatten, USB-Sticks und SD-Karten. Der Verzehr von Speisen und Getränken während der Nutzung der Hardware ist – gleich wo die Nutzung stattfindet - nicht gestattet. Die Gebrauchsanweisungen oder Hinweise des Lehrpersonals zur Nutzung der Hardware sind stets zu beachten Die Nutzung der mobilen Endgeräte der Schule erfolgt ohne personalisierte Nutzerkennung über einen personenunabhängigen Gastzugang. Für den Zugang ...
Verhaltenspflichten. Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Best- immungen sowie der nach-folgen- den Regelungen bei der Verwen- dung des Auerswald-Diensts verant- wortlich. Der Kunde darf insbeson- dere nicht (i) mit seinem Nutzungs- verhalten gegen die guten Sitten verstoßen, (ii) gewerbliche Schutz- und Urheberrechte oder sonstige Ei- gentumsrechte Dritter verletzen, (iii) Inhalte mit Viren, sog. Trojanischen Pferden oder sonstige Programmie- rungen, welche den Auerswald- Dienst beschädigen können, über- mitteln, oder (iv) pornografische In- halte, Werbung, unaufgeforderte E- Mails (Spam) oder unzutreffende Warnungen vor Viren, Fehlfunktionen und dergleichen verbreiten oder zur Teilnahme an Gewinnspielen, Schneeballsystemen und vergleich- baren Aktionen auffordern. Es sind ferner jegliche Handlungen zu unter- lassen, die geeignet sind, (i) eine übermäßige Belastung des Auers- wald-Diensts herbeizuführen oder in sonstiger Weise die Funktionalität der zugrundeliegenden technischen Inf- rastruktur zu beeinträchtigen oder zu manipulieren oder (ii) die Integrität, Stabilität oder die Verfügbarkeit des Auerswald-Dienst zu gefährden.
Verhaltenspflichten. Die Teilnehmer und Broker verpflichten sich, durch interne Vorschriften und Personalführung für die Durchsetzung eines fairen und geordneten Handels unter Förderung der Integrität des Marktes sowie unter Anwendung der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit zu sorgen. Insbesondere verpflichten sich die Teilnehmer und Broker, dass die jeweilige Benutzerkennung und das Passwort der registrierten Händler bzw. Broker-User nicht unberechtigten Dritten zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus werden die Teilnehmer und Broker ihre Händler bzw. Broker-User verpflichten, die jeweilige Benutzeridentifikation und das dem jeweiligen Händler bzw. Broker-User zugewiesene Passwort nicht unberechtigten Dritten zugänglich zu machen.

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  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.