Verletzung Musterklauseln

Verletzung. Plötzliche Verschlechterung des Gesundheitszustands infolge der plötzlichen Einwirkung einer vom Opfer unbeabsichtigten äußeren Ursache, die von einer zuständigen ärztlichen Stelle festgestellt wurde Anormale Intensität einer Naturgewalt, die nicht auf menschliches Eingreifen zurückzuführen ist. Phänomene wie ein Erdbeben, ein Vulkanausbruch, eine Flutwelle, eine Überschwemmung oder eine Naturkatastrophe, die durch die anormale Intensität einer Naturgewalt verursacht wurden und von den Behörden als solche anerkannt wurden.
Verletzung. Plötzliche Verschlechterung des Gesundheitszustands infolge der plötzlichen Einwirkung einer vom Opfer unbeabsichtigten äußeren Ursache, die von einer zuständigen ärztlichen Stelle festgestellt wurde.
Verletzung. Eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht, die zur Veröffentlichung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen einer Partei führt, stellt eine schwerwiegende Verletzung dieses Vertrags gemäß Punkt 11.3 dar, soweit dadurch ein wesentlicher Nachteil entstehen kann.
Verletzung. Bezeichnet eine medizinisch festgestellte körperliche Verletzung der versicherten Person, die durch eine plötzliche und unvorhersehbare Gewalteinwirkung aufgrund einer äußeren Ursache verursacht wurde.
Verletzung. Eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht, die zur Veröffentlichung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen eines Vertragspartners führt, stellt eine schwerwiegende Verletz- ung dieses Vertrages gemäß Punkt 11.3 dar, soweit dadurch ein wesentlicher Nachteil entstehen kann.
Verletzung. Tektronix wird den Kunden auf eigene Kosten gegen alle Ansprüche verteidigen, die auf der Behauptung beruhen, dass ein im Rahmen dieser Bedingungen geliefertes Vertragsprodukt ein Patent oder ein Urheberrecht eines Dritten in dem Land verletzt, in dem sich die auf dem Angebot, der Auftragsbestätigung, der Proforma oder der von Tektronix ausgestellten Rechnung angegebene Lieferadresse befindet, und Tektronix trägt alle daraus resultierenden Kosten und Schadenersatzzahlungen, die dem Kunden endgültig auferlegt werden und auf einen solchen Anspruch zurückzuführen sind, oder zahlt den Teil eines Vergleichs, der auf einen solchen Anspruch zurückzuführen ist; vorausgesetzt, dass: 1) der Kunde Tektronix unverzüglich schriftlich über den Anspruch benachrichtigt, 2) Tektronix berechtigt ist, die Abwehr oder vergleichsweisen Beilegung des Anspruchs zu steuern und 3) der Kunde auf Kosten von Tektronix in angemessener Weise an der Abwehr oder vergleichsweisen Beilegung mitwirkt. Bei der Abwehr oder vergleichsweisen Beilegung eines Anspruchs kann Tektronix nach eigenem Ermessen: a) dem Kunden das Recht verschaffen, das Vertragsprodukt weiter zu nutzen, b) das Vertragsprodukt so modifizieren, dass seine Nutzung nicht mehr rechtsverletzend ist, c) das Vertragsprodukt durch ein vergleichbares Produkt ersetzen, das nicht Gegenstand der Forderung ist, oder d) dem Kunden die Möglichkeit geben, das Vertragsprodukt gegen Erstattung des gezahlten Kaufpreises abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung zurückzugeben. Tektronix haftet dem Kunden gegenüber nicht für Ansprüche, die auf folgenden Gründen beruhen: i) die Verwendung eines Vertragsprodukts in einer anderen als der vorgesehenen Weise oder in Kombination mit einem nicht von Tektronix gelieferten Produkt; ii) die Verwendung eines Vertragsprodukts, das nach den Spezifikationen des Kunden entworfen, hergestellt oder modifiziert wurde; oder iii) Änderungen des Vertragsprodukts durch den Kunden oder Dritte nach der Lieferung. Das Vorstehende regelt die gesamten Pflichten und die Haftung von Tektronix in Bezug auf Verletzungen von geistigem Eigentum und darauf beruhenden Ansprüche.
Verletzung. Sofern Sie die Obliegenheiten schuldhaft verletzen, können wir Leistungen kürzen, verweigern oder vom Vertrag zurücktreten.
Verletzung. Bei einer Verletzung dieser Vertraulichkeits- und Ge- heimhaltungsverpflichtung steht msg für jede Verlet- zung eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 10.000,00 € zu, es sei denn, der Auftragnehmer hat den Verstoß nicht zu vertreten. Die Höhe der Ver- tragsstrafe ist abhängig von der Schwere und den Folgen des Verstoßes. Die genaue Höhe der Ver- tragsstrafe wird von msg im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom zustän- digen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprü- fen. Die Geltendmachung darüberhinausgehender An- sprüche, einschließlich solcher aus dem GeschGehG, bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf eine etwaige Schadensersatzverpflichtung angerechnet.
Verletzung. Der Kunde verstößt gegen eine Verpflichtung aus dieser Vereinbarung oder einer Leistungsbeschreibung und behebt dies nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung; oder