Verrechnung. Das Kreditinstitut kann abweichend von den Bestimmungen des § 1416 ABGB Zahlungen zunächst insoweit auf Forderungen des Kreditinstitutes anrechnen, als für diese keine Sicherheit bestellt wurde oder der Wert der bestellten Sicherheit die Forderungen nicht deckt. Dabei ist es ohne Bedeutung, wann die Fälligkeit der einzelnen Forderungen eingetreten ist. Dies gilt auch im Rahmen eines Kontokorrentverhältnisses.
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Verrechnung. Das Kreditinstitut kann abweichend von den Bestimmungen Bestimmun- gen des § 1416 ABGB Zahlungen zunächst insoweit auf Forderungen Forde- rungen des Kreditinstitutes Kreditinstituts anrechnen, als für diese keine Sicherheit Si- cherheit bestellt wurde oder der Wert der bestellten Sicherheit Sicher- heit die Forderungen nicht deckt. Dabei ist es ohne Bedeutung, wann die Fälligkeit der einzelnen Forderungen eingetreten ist. Dies gilt auch im Rahmen eines Kontokorrentverhältnisses.
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Verrechnung. Das Kreditinstitut kann abweichend von den Bestimmungen Bestimmun- nicht fällige Forderungen bestellt wurden. gen des § 1416 ABGB Zahlungen zunächst insoweit auf Forderungen des Kreditinstitutes Kreditinstituts anrechnen, als für diese keine Sicherheit bestellt wurde wurde, oder der Wert der bestellten Sicherheit die Forderungen nicht deckt. Dabei ist es ohne Bedeutung, wann die Fälligkeit der einzelnen Forderungen eingetreten ist. Dies gilt auch im Rahmen eines Kontokorrentverhältnisses.
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Verrechnung. Das Kreditinstitut kann abweichend von den Bestimmungen des § 1416 ABGB Zahlungen zunächst insoweit auf Forderungen des Kreditinstitutes Kreditinstituts anrechnen, als für diese die keine Sicherheit bestellt wurde wurde, oder bei denen der Wert der bestellten Sicherheit die Forderungen nicht deckt. Dabei ist es ohne Bedeutung, wann die Fälligkeit der einzelnen Forderungen eingetreten ist. Dies gilt auch im Rahmen eines Kontokorrentverhältnisses.
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Verrechnung. Das Kreditinstitut kann abweichend von den Bestimmungen des § 1416 ABGB Zahlungen zunächst insoweit auf Forderungen des Kreditinstitutes Kreditinstituts anrechnen, als für diese keine Sicherheit bestellt wurde oder der Wert der bestellten Sicherheit die Forderungen nicht deckt. Dabei ist es ohne Bedeutung, wann die Fälligkeit der einzelnen Forderungen eingetreten ist. Dies gilt auch im Rahmen eines Kontokorrentverhältnisses.
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Verrechnung. Das Kreditinstitut kann abweichend von den Bestimmungen Bestim-mungen des § 1416 ABGB Zahlungen zunächst insoweit auf Forderungen des Kreditinstitutes Kreditinsti- tuts anrechnen, als für diese keine Sicherheit bestellt wurde oder der Wert der bestellten Sicherheit die Forderungen nicht deckt. Dabei ist es ohne BedeutungBe- deutung, wann die Fälligkeit der einzelnen Forderungen eingetreten ist. Dies gilt auch im Rahmen eines Kontokorrentverhältnisses.
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