Common use of Verrechnung Clause in Contracts

Verrechnung. 1. Mit dem Lohn dürfen nur verrechnet werden: • Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV-IV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenkasse: Pflege und Taggeld (KK) • Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) • Betriebliche Personalvorsorge (BPV) • Lohn- und Quellensteuern • Berufs- und Vollzugskosten sowie ferner • Kost und Logis (insb. Mietzins, Pensionskosten etc.) • Schadenersatzleistungen • Vorschuss • Rückforderungen aus Darlehen und ähnlichen Verträgen • Betreibungsamtliche Lohnpfändungen • Entschädigung bei ungerechtfertigtem Nichtantritt oder Verlassen der Arbeitsstelle

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Verrechnung. 1. Mit dem Lohn dürfen nur verrechnet werden: • Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV-IV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenkasse: Pflege und Taggeld (KK) • Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) • Betriebliche Personalvorsorge (BPV) • Lohn- und Quellensteuern • Berufs- und Vollzugskosten für GAV sowie ferner • Kost und Logis (insb. Mietzins, Pensionskosten etc.) • Schadenersatzleistungen • Vorschuss • Rückforderungen aus Darlehen und ähnlichen Verträgen • Betreibungsamtliche Lohnpfändungen • Entschädigung bei ungerechtfertigtem Nichtantritt oder Verlassen der ArbeitsstelleAr- beitsstelle Zugunsten des Arbeitgebers dürfen keine weiteren Abzüge vom Lohn des Ar- beitnehmers gemacht werden.

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Verrechnung. 1. Mit dem Lohn dürfen nur verrechnet werden: • Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV-IV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenkasse: Pflege und Taggeld (KK) • Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) • Betriebliche Personalvorsorge (BPV) • Lohn- und Quellensteuern • Berufs- und Vollzugskosten für GAV sowie ferner • Kost und Logis (insb. Mietzins, Pensionskosten etc.) • Schadenersatzleistungen • Vorschuss • Rückforderungen aus Darlehen und ähnlichen Verträgen • Betreibungsamtliche Lohnpfändungen • Entschädigung bei ungerechtfertigtem Nichtantritt oder Verlassen der Arbeitsstelle

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Verrechnung. 1. Mit dem Lohn dürfen nur verrechnet werden: • Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV-IV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenkasse: Pflege und Taggeld (KK) • Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) • Betriebliche Personalvorsorge (BPV) • Lohn- und Quellensteuern • Berufs- und Vollzugskosten sowie ferner • Kost und Logis (insb. Mietzins, Pensionskosten etc.) • Schadenersatzleistungen • Vorschuss • Rückforderungen aus Darlehen und ähnlichen Verträgen • Betreibungsamtliche Lohnpfändungen • Entschädigung bei ungerechtfertigtem Nichtantritt oder Verlassen der ArbeitsstelleAr- beitsstelle

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