Verrechnung. Gegenüber Forderungen der Lieferantin ist eine Verrechnung nur möglich, wenn die Forderung des Bestellers von der Lieferantin in Bestand und Höhe schriftlich anerkannt oder durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt ist.
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Samples: Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen (Alb), Allgemeine Lieferbedingungen